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Neubau des Alstergymnasiums einschließlich Planungs- und Bauleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 09:58 (Europe/Berlin)

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FREIANLAGEN

Genehmigungsplanung

Stellplatznachweis zum Bauantrag

Bauvorhaben: Neubau Alstergymnasium Maurepasstraße 67 24558 Henstedt-Ulzburg

Bauherr: Gemeinde Henstedt-Ulzburg Rathausplatz 1 24558 Henstedt-Ulzburg

  1. Ausgangssituation

Im Rahmen des Neubaus des Alstergymnasiums im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 154

wird der Stellplatzbedarf für den Schulstandort neu bewertet.

Grundlage des Nachweises sind: • § 49 Landesbauordnung Schleswig-Holstein • Stellplatzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg • Verkehrstechnische Untersuchung „Alstercampus Henstedt-Ulzburg“ Stand: 14.01.2026 • Anlage zum Stellplatznachweis, Plan Nr. 4.1.2, Stand 29.05.2026

Die Schule wird künftig von ca. 1.300 Schüler:innen sowie ca. 95 Lehrkräften genutzt.

Die Ermittlung des Stellplatzbedarfs erfolgt auf Grundlage der verkehrstechnischen Untersuchung.

Dabei werden neben dem Schulbetrieb auch die weiteren Nutzungen des Alstercampus sowie zeitlich

versetzte Nutzungen berücksichtigt.

  1. Ermittlung des Stellplatzbedarfs Kfz

2.1 Lehrkräfte • Satzung: ca. 52 Stellplätze • Verkehrsgutachten: 64 Stellplätze

Ansatz: 64 Stellplätze

2.2 Schüler:innen über 18 Jahre • Satzung: 17 Stellplätze • Verkehrsgutachten: 22 Stellplätze

→ Ansatz: 22 Stellplätze

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2.3 Weitere Nutzungen • Olzeborchschule: 24 Stellplätze • Sportnutzung: 32 Stellplätze

2.4 Gesamtbedarf (rechnerisch) • 64 (Lehrkräfte) • 22 (Schüler:innen Ü18) • 10 (Fremdnutzung Olzeborchschule) • 32 (Sportnutzung) = 128 Stellplätze (Maximalbedarf)

  1. Hol- und Bringverkehr (Kiss & Ride)

Gemäß Verkehrsgutachten werden 5 bis 6 Haltebuchten für den Hol- und Bringverkehr empfohlen.

Die Haltebuchten werden getrennt von den regulären Stellplatzanlagen angeordnet, um die

Verkehrssicherheit im Schulumfeld zu erhöhen und Konflikte zwischen ruhendem und fließendem

Verkehr zu vermeiden.

  1. Nachweis der hergestellten Stellplätze

Die Stellplatzplanung wurde im Zuge der Neuordnung des Schulstandortes umfassend überarbeitet.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Stellplatzanlagen sowie der geplanten Neuanlagen ergibt

sich nach Abschluss der Baumaßnahme folgendes Gesamtangebot:

• Gesamtanzahl Kfz-Stellplätze: 183 Stellplätze

• davon 5 Stellplätze als Kiss-&-Ride-Haltebuchten

• davon 6 barrierefreie Stellplätze gemäß DIN 18040

Die nachgewiesenen 183 Kfz-Stellplätze beziehen sich auf das Gesamtareal des Alstercampus und

umfassen sowohl bestehende als auch neu herzustellende Stellplatzanlagen.

Davon entfallen 159 Stellplätze auf das Alstergymnasium einschließlich der neu geordneten und neu

hergestellten Stellplatzanlagen. Weitere 24 Bestandsstellplätze befinden sich im Bereich der

Olzeborchschule und werden entsprechend der verkehrstechnischen Untersuchung bei der

Gesamtbetrachtung berücksichtigt.

Die Stellplätze gliedern sich funktional in: • Stellplätze für Lehrkräfte und Beschäftigte • Stellplätze für volljährige Schüler:innen

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• Besucherstellplätze • Kurzzeitstellplätze (Kiss & Ride)

Die barrierefreien Stellplätze werden in unmittelbarer Nähe der Haupteingänge angeordnet und

erfüllen die Anforderungen an Erreichbarkeit und Dimensionierung.

Die räumliche Verteilung der Stellplätze innerhalb des Schulcampus erfolgt entsprechend den

funktionalen Anforderungen der einzelnen Nutzungsbereiche.

Die Lage, Anzahl und Verteilung der Kfz- und Fahrradstellplätze sind in der Anlage zum

Stellplatznachweis (Plan Nr. 4.1.2) dargestellt.

  1. Fahrradstellplätze • Satzung: • 650 Stellplätze (Schüler:innen) • 65 Stellplätze (Ü18)

= 715 Stellplätze

Gemäß verkehrstechnischer Untersuchung ergibt sich ein Bedarf von 715 bis 730

Fahrradstellplätzen.

→ Ansatz: 730 Fahrradstellplätze

  1. Zusammenfassung und Bewertung

Für das Bauvorhaben ergibt sich folgender Stellplatznachweis:

Nachweis Anzahl

Rechnerisch erforderlicher Kfz-Stellplatzbedarf 128

Geplantes Kfz-Stellplatzangebot 183

Erforderliche Fahrradstellplätze 715

Geplante Fahrradstellplätze 730

Der erforderliche Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und Fahrräder wird vollständig nachgewiesen.

Aufgestellt: Kiel, den 29.05.2026

Siller Landschaftsarchitekten

(Dipl. Ing. Arne Siller)

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