1.2 Erklärung baut. Nachweise Schulneubau.pdf

Neubau des Alstergymnasiums einschließlich Planungs- und Bauleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 09:58 (Europe/Berlin)

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Anlage 2 Blatt 1 von 1 (Stand 05-2025) Zutreffendes bitte ankreuzen Erklärung der Aufstellerin oder des Aufstellers der bautechnischen Nachweise aus der Liste nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Architekten- und Ingenieurkammergesetzes
Ausfertigung für die BauaufsichtsbehördeAusfertigung für die Bauherrin/den BauherrnAusfertigung für die Akten
Aufstellerin oder Aufsteller des Standsicherheitsnachweises
Kühner, Christian
Nachname, Vorname
Friesenweg 5E
Straße, Hausnummer
22763 Hamburg
PLZ, Ort
040 889167 0info@wvs.eu
Telefon (mit Vorwahl)Mail
Bezeichnung der Baumaßnahme Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Erweiterung, Nebenanlagen
Schulneubau mit 4 Stockwerken auf dem bisherigen Sportplatz des bestehenden Schulgeländes sowie Neubau einer Energiezentrale zur eigenständigen Wärmeversorgung
Baugrundstück
Maurepasstraße 6724558, Henstedt-Ulzburg
Straße, HausnummerPostleitzahl, Ort/Gemeinde
Henstedt1405
GemarkungFlur(en)Flurstück(e)
Ort Datum
Unterschrift (freiwillig)
(Hinweis: Handelt es sich um vorstehende bauliche Anlage/n oder Gebäude, sind nachstehende Erklärungen zu beantworten. Wenn alle unter den Nummern 1 bis 8 abgegebenen Erklärungen mit "ja" beantwortet werden, ist die abschließende Erklärung unter Ziffer IV mit "nein" zu beantworten. Wird mindestens eine der Nummern 1 bis 8 mit "nein" beantwortet, ist die abschließende Erklärung unter Ziffer IV mit "ja" zu beantworten.)
Erklärung zu III. nach Maßgabe des Kriterienkataloges der Anlage 2 zur Bauvorlagenverordnung:
Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja1. Die Baugrundverhältnisse sind eindeutig und erlauben eine übliche Flachgründung entsprechend der Norm DIN 1054. Nein Die Gründung erfolgt nicht auf setzungsempfindlichem Baugrund. 2. Bei erddruckbelasteten baulichen Anlagen beträgt die Höhendifferenz zwischen Gründungssohle und Erdoberfläche Nein maximal 4 m. Einwirkungen aus Wasserdruck müssen rechnerisch nicht berücksichtigt werden. 3. Angrenzende bauliche Anlagen und öffentliche Verkehrsflächen werden nicht beeinträchtigt. Nachzuweisende Nein Unterfangungen oder Baugrubensicherungen sind nicht erforderlich. 4. Die tragenden und aussteifenden Bauteile gehen im Wesentlichen bis zu den Fundamenten unversetzt durch. Ein rechnerischer Nachweis der Aussteifung der baulichen Anlagen, auch für Teilbereiche, ist nicht erforderlich. Ausge- Nein nommen von dem Kriterium nach Satz 2 sind freistehende eingeschossige landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne regelmäßigen Personenverkehr bis zu 7,50 m Firsthöhe und bis zu 800 m² Grundfläche. 5. Die Geschossdecken sind linienförmig gelagert und dürfen für gleichmäßig verteilte Lasten (kN/m²) und Linienlasten Nein aus nichttragenden Wänden (kN/m) bemessen werden. Geschossdecken ohne ausreichende Querverteilung erhalten keine Einzellasten. Es liegt keine Mittelgarage vor. 6. Die Bauteile der baulichen Anlage oder die bauliche Anlage selbst können mit einfachen Verfahren der Baustatik Nein berechnet oder konstruktiv festgelegt werden. Räumliche Tragstrukturen müssen rechnerisch nicht nachgewiesen werden. Besondere Stabilitäts-, Verformungs-und Schwingungsuntersuchungen sind nicht erforderlich. Die Spann- weite der Tragglieder beträgt maximal 12 m. 7. Außergewöhnliche sowie dynamische Einwirkungen sind nicht vorhanden. Beanspruchungen aus Erdbeben müssen Nein rechnerisch nicht verfolgt werden. Nein 8. Besondere Bauarten wie zum Beispiel Spannbetonbau, Verbundbau, geklebte Holzkonstruktionen, geschweißte Aluminiumkonstruktionen, tragende Glaskonstruktionen und Seiltragwerke werden nicht angewendet.
IV. Abschließende Erklärung
Ja
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