[Seite 1]
Erläuterungsbericht und Antragsstellung
Antragsstellung
Änderungsantrag auf wasserrechtliche
Genehmigung zur Einleitung von
Niederschlagswasser in ein Gewässer II. Ordnung,
hier Krambek
plann.de
[Seite 2]
Antragsstellung Änderungsantrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer II. Ordnung, hier Krambek
Antragstellerin:
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1 24558 Henstedt-Ulzburg
Auftraggeber
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1 24558 Henstedt-Ulzburg
Fachplaner
Plan N GmbH
Schleiweg 10 24106 Kiel Tel. +49 431 596 746 0 info@PlanN.de
Projektleiter B. Eng. S. O. Schmidt
Projektnummer 2025-006
Seitenanzahl 8 (inkl. Deckblatt)
Ort, Datum Kiel, den 08.07.2026
2
[Seite 3]
Antragsstellung Änderungsantrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer II. Ordnung, hier Krambek
I. Inhaltsverzeichnis
1 Beantragungsgegenstand ........................................................................................................ 4 2 Veranlassung ........................................................................................................................... 4 3 Erläuterungstext ....................................................................................................................... 5 4 Einzugsgebiete und Flächenzusammenstellung ................................................................. 5 4.1 Baugrund und Wiederverwendbarkeit der Böden............................................................. 6 4.2 Geplante Entwässerungsanlagen .................................................................................... 6
5 Wasserrechtliche Belange ....................................................................................................... 6 6 Antragstellung .......................................................................................................................... 7 7 Unterschriften .......................................................................................................................... 8
II. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Flächen Zusammenstellung ............................................................................................. 5 Tabelle 2 Zusammenfassung .......................................................................................................... 7
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Flächenübersicht
Anlage 2 Nachweisführung Drosselabfluss
Anlage 3 Berechnung RRR
Anlage 4 Leichtstoffabscheider-RW18
Anlage 5 Berechnung Leichtstoffrückhalt
Anlage 6 Entwässerungssystem 1-1
Anlage 7 Entwässerungssystem 1-2
3
[Seite 4]
Antragsstellung Änderungsantrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer II. Ordnung, hier Krambek
1 Beantragungsgegenstand
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Hier: Antrag auf Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse und Genehmigungen
zur Einleitung von Oberflächenwasser in ein Gewässer II. Ordnung gemäß § 8 – 10 und 13 WHG sowie § 18 LWG bestehende Einleitstelle in die Krambek Rechts 32.565.152,835 Hoch 5.960.661,494.
zur Genehmigung für Bau und Betrieb von Abwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebecken gemäß § 52 LWG
zur erforderlichen bauzeitlichen Entnahme und Einleitung von Grundwasser in ein Gewässer II. Ordnung
Die Details zu den einzelnen Antragsgegenständen werden nachfolgend detailliert aufgeführt.
2 Veranlassung
Beantragt wird die Änderung der bestehenden wasserrechtlichen Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in die Krambek als Gewässer II. Ordnung.
Auf dem Schulcampus des bestehenden Alstergymnasiums in Henstedt-Ulzburg sind der Neubau eines Schulgebäudes, der Rückbau des Bestandsgebäudes, die Teilsanierung der vorhandenen Dreifeld-Sporthallen sowie die Neugestaltung der Außen- und Freiflächen vorgesehen. Die Planung erfolgt im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 154 "Alstercampus".
Im Zuge der Maßnahme werden Teile der bestehenden Entwässerungsanlagen weiter genutzt und durch neue Regenwasserleitungen, Schächte, Regenrückhalteräume sowie Anlagen zum Leichtstoffrückhalt ergänzt. Die bestehende Einleitgenehmigung erlaubt derzeit eine Einleitmenge von 371 l/s. Zukünftig soll die Einleitmenge auf 150 l/s gedrosselt werden.
4
[Seite 5]
Antragsstellung Änderungsantrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer II. Ordnung, hier Krambek
3 Erläuterungstext
Das anfallende Niederschlagswasser der befestigten und überbauten Flächen wird weiterhin über das Regenwassersystem gefasst und der Krambek zugeleitet. Die vorhandene Einleitstelle bleibt bestehen.
Die Ableitung erfolgt im Freigefälle. Die bestehenden und geplanten Regenwasserleitungen führen das Niederschlagswasser über die vorhandene Einleitstelle in die Krambek. Da die anstehenden Böden nur eingeschränkt zur Versickerung geeignet sind, wird das Niederschlagswasser weiterhin gedrosselt eingeleitet. Die Nachweisführung zur Drosselung ist in Anlage 2 - Nachweisführung Drosselabfluss enthalten.
Eine Darstellung der angeschlossenen Flächen ist Anlage 1 - Flächenübersicht zu entnehmen.
4 Einzugsgebiete und Flächenzusammenstellung
Die Gesamtfläche des betrachteten Einzugsgebiets beträgt ca. 44.467 m². Daraus ergibt sich eine abflusswirksame Fläche von ca. 17.260 m². Zusätzlich zum A-RW-1-Nachweis wurde der südlich angrenzende Parkplatz berücksichtigt, da dieser direkt an das Entwässerungssystem angeschlossen ist.
Tabelle 1 Flächen Zusammenstellung
| Flächenart | Fläche | Abflussbeiwert | Abflusswirksame Fläche | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| [m²] | [-] | [m²] | |||||||||
| extensive Grünbedachung | 3.086 | 0,20 | 617 | ||||||||
| Hauptgebäude | |||||||||||
| Hartdach Hauptgebäude | 1.029 | 0,90 | 926 | ||||||||
| Hartdach Sporthalle | 3.089 | 0,90 | 2.780 | ||||||||
| Hartdach Nebengebäude | 180 | 0,9 | 162 | ||||||||
| Wegeflächen Asphalt | 1.036 | 0,90 | 932 | ||||||||
| Wegeflächen Betonsteinpflaster | 11.528 | 0,70 | 8.069 | ||||||||
| Schulgelände | |||||||||||
| Wegeflächen Betonsteinpflaster | 1.996 | 0,70 | 1397 | ||||||||
| Parkplatz | |||||||||||
| Wegeflächen Rasenfugenpflaster | 2.088 | 0,20 | 417 | ||||||||
| Wegeflächen/Traufe Kiesel | 248 | 0,20 | 50 | ||||||||
| Sportflächen - Kunststoffbelag | 2.532 | 0,10 | 253 | ||||||||
| wasserdurchlässig | |||||||||||
| Sportflächen - Sand | 393 | 0,10 | 39 | ||||||||
| Spielfläche - Fallschutzkies | 365 | 0,20 | 73 | ||||||||
| Sportflächen - Naturrasen | 6.650 | 0,10 | 665 | ||||||||
| Vegetationsflächen - Pflanzung | 3.372 | 0,10 | 337 | ||||||||
| Vegetationsflächen - Rasen | 7.055 | 0,10 | 705 | ||||||||
| Summe | 44.647 | 17.422 |
5
[Seite 6]
Antragsstellung Änderungsantrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer II. Ordnung, hier Krambek
4.1 Baugrund und Wiederverwendbarkeit der Böden
Zur Erkundung des Untergrundes wurden zwei Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Der Baugrund besteht oberflächennah überwiegend aus Auffüllungen und gewachsenen Sanden mit humosen bzw. schluffigen Anteilen. Darunter stehen schwach schluffige bis schluffige Feinsande sowie bereichsweise Sande ohne schluffige Beimengungen an.
Die untersuchten mineralischen Böden sind überwiegend der Einbauklasse BM-0 gemäß EBV zuzuordnen und können grundsätzlich wiederverwendet werden. Die Vorsorgewerte der BBodSchV werden eingehalten. Der untersuchte Oberboden ist ebenfalls verwertbar, fachgerecht abzutragen, zwischenzulagern und nach Möglichkeit wieder einzubauen.
Nicht alle anfallenden Böden sind aus bautechnischer Sicht uneingeschränkt wiedereinbaufähig. Insbesondere Schluffe und Feinsande sollen aufgrund ihrer ungünstigen bodenmechanischen Eigenschaften nicht zur Verfüllung von Baugruben verwendet werden.
4.2 Geplante Entwässerungsanlagen
Das anfallende Niederschlagswasser wird über neu herzustellende Entwässerungsleitungen im Bereich der Freiflächen gefasst. Die Anschlussleitungen sind überwiegend in DN 150 vorgesehen, die Hauptkanäle in DN 300 bis DN 500. Die Bemessung der Hauptkanäle erfolgt über eine hydrodynamische Simulation.
Zur Begrenzung der Einleitmenge auf 150 l/s ist südlich der zukünftigen Sportflächen ein unterirdischer Regenrückhalteraum vorgesehen. Dieser soll als Kunststoffrigolensystem ausgeführt werden. Die Bemessung erfolgt nach DWA-A 117 und ist in Anlage 3 - Berechnung RRR enthalten.
Die Abflussregelung erfolgt über eine gesteuerte, vollmechanische Drossel im Schacht RW23. Der Schacht RW24 dient als Abschlagsbauwerk mit Notüberlauf.
Für den südlich angrenzenden Parkplatz- und Busparkplatzbereich ist zusätzlich ein Leichtstoffrückhalt vorgesehen. Dieser wird als Schachtbauwerk mit Tauchwand ausgebildet und stellt ein Rückhaltevolumen von ca. 600 l Kraftstoff bereit. Die zugehörigen Unterlagen sind in Anlage 4 - Leichtstoffabscheider RW18 und Anlage 5 - Berechnung Leichtstoffrückhalt enthalten.
5 Wasserrechtliche Belange
Wasserschutzgebiete sind durch die Maßnahme nicht betroffen.
Für die Bauzeit kann abschnittsweise eine Wasserhaltung erforderlich werden. Je nach Grabentiefe und örtlichem Grundwasserstand ist entweder eine offene Wasserhaltung oder eine geschlossene Grundwasserabsenkung vorgesehen. Das geförderte Wasser wird vor der Einleitung über geeignete Sedimentations- und Absetzeinrichtungen geführt und anschließend in die Krambek bzw. in das vorhandene oder neu herzustellende Regenwassersystem eingeleitet.
Zur Überwachung der bauzeitlichen Grundwasserabsenkung sind mindestens drei Grundwassermessstellen sowie regelmäßige Pegelmessungen vorgesehen.
6
[Seite 7]
Antragsstellung Änderungsantrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer II. Ordnung, hier Krambek
6 Antragstellung
Im Folgenden werden die Grundlagendaten der geänderten Einleitbedingungen an der Einleitstelle zusammengefasst.
Tabelle 2 Zusammenfassung
| Einleitstelle | |||
|---|---|---|---|
| Gemeinde | Henstedt-Ulzburg | ||
| Gemarkung | Ulzburg | ||
| Flur | 4 | ||
| Flurstück | 24/27 | ||
| Einleitung | Krambek / Gewässer II. Ordnung | ||
| Rechtswert | 32.565.152,835 | ||
| Hochwert | 5.960.661,494 | ||
| Einleitmenge | |||
| Bisher genehmigt | 371 l/s | ||
| Zukünftig beantragt | 150 l/s | ||
| Regenwasserrückhaltung | Unterirdischer Regenrückhalteraum gemäß DWA-A 117 mit gesteuerter Abflussregelung, siehe Anlage 3. | ||
| Zusätzliche Anlagen | Regenwasserleitungen und Schächte, Drosselbauwerk, Notüberlauf sowie Leichtstoffrückhalt für den Parkplatz- und Busparkplatzbereich, siehe Anlage 4 und Anlage 5. |
7
[Seite 8]
Antragsstellung Änderungsantrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer II. Ordnung, hier Krambek
7 Unterschriften
Aufgestellt für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg:
Kiel, 08.07.2026
i.A. B.Eng. S.O. Schmidt
Gemeinde Henstedt-Ulzburg (Antragstellerin):
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1 24558 Henstedt-Ulzburg
Henstedt-Ulzburg, den
8