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Anlage 5
Berechnung des Leichtstoffrückhalts
in Form eines Havariekonzeptes
Vorsorgekonzept für den Rückhalt von 600 Litern
Kraftstoff in Schacht RW 18
plann.de
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Anlage 5
Erläuterung
Aktuell verfügt der südlich des Schulgeländes gelegene Parkplatz und Bushalt über keine adäquate Möglichkeit Leichtstoffe im Falle einer Leckage zurückzuhalten. Aus diesem Grund ist vorgesehen den Schacht RW18 sowie das dahinter angeschlossen Kanalnetz im Notfall für den Rückhalt von mindestens 600 l Kraftstoff zu verwenden
Da es sich hierbei um eine Havariekonzept handelt erfolgt die Bemessung nur in Anlehnung an DIN 1999-100, DIN EN 858-1 und 2. Nach diesen Normen wäre ein Leichtstoffrückhalt von rund 1450 l notwendig bei einer Einstauhöhe von 0,15 m. Dies basiert auf der Vorgabe das ein solcher Abscheider dauerhaft geringfügigere Menge Leichtstoff abfiltert und diese dann gesammelt intervallweise entsorgt werden. Da es sich um ein reines Havariekonzept ohne Dauerbetrieb handelt, entfallen Anforderungen an Schlammfang, Koaleszensfilter und das Klasse-II-Prüfvolumen. Das Konzept beschränkt sich auf die physikalische Trennung nach dem Schwerkraftprinzip im Havariefall
Wie eingangs beschrieben wird hier ein reiner Havariefall berücksichtigt. Der Leichtstoffrückhalt erfolgt hierbei nach dem Prinzip eines Schwerkraftabscheiders. Die Trennung der im Niederschlagswasser vorhandenen Leichtflüssigkeit erfolgt hierbei durch die unterschiedlichen Dichten der beiden Flüssigkeiten. Durch den Abfluss von Niederschlagswasser durch ein Tauchrohr im Schacht mit einer Eintauchtiefe von mindestens 1,0m und einem Mindest-Wasservolumen von 600 l lässt sich im Havariefall sicherstellen, dass bis 600 l Treibstoff im Schacht zurückgehalten werden können.
Annahmen:
Treibstoff eines Busses 600 l = 0,600 m³
Dichte Diesel 0,85 g/cm³
Schacht Durchmesser 1,00 m
Zulaufhöhe gleich Ablaufhöhe
Tauchrohrtiefe 1,00 m unter Zulauf
Sicherheitsfaktor 15%
2 plann.de
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