Wasserstraßen – Neubauamt Aschaffenburg
Verfahrensleitfaden
für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
zum
Neubau der Staustufe Obernau:
Schlauchwehrtechnik (SWT)
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Inhalt
-
Einleitung ......................................................................................................................................... 3
-
Projektbeschreibung ....................................................................................................................... 4
-
Allgemeine Hinweise zum Verfahren .............................................................................................. 5
3.1 Allgemeine Angaben zum Verfahrensablauf ............................................................................... 5
3.2 Vorläufiger Termin- und Ablaufplan ............................................................................................ 5
3.3 Gliederung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen ......................................................................... 6
3.4 Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter/Vordrucke ................................................................. 7
3.5 Kommunikation im Verfahren ..................................................................................................... 8
3.6 Zusätzliche Hinweise zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen, Bewerber-/Bieterfragen ........... 9
3.7 Nachfordern von Unterlagen .................................................................................................... 10
3.8 Vertraulichkeit/Geheimhaltung/Datenschutz/Schutzrecht ...................................................... 10
3.9 Kennzeichnung von Geheimnissen ............................................................................................ 11
- Teilnahmewettbewerb .................................................................................................................. 11
4.1 Allgemeines ............................................................................................................................... 11
4.2 Eignungskriterien/-nachweise ................................................................................................... 11
4.3 Bewerber- / Bietergemeinschaften ........................................................................................... 11
4.4 Nachunternehmer/Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe), Eignungsleihe (Kapazitäten anderer Unternehmen) ......................................................................................................................... 12
4.5 Abgabe der Teilnahmeanträge .................................................................................................. 13
4.6 Bestätigungen der Eigenerklärungen ........................................................................................ 13
4.7 Nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge .................................................................................. 13
- Verhandlungs-/Angebotsphase ..................................................................................................... 14
5.1 Ablauf ........................................................................................................................................ 14
5.1.1 Erstangebote ............................................................................................................................ 14
5.1.2 Erste Verhandlungsrunde ......................................................................................................... 14
5.1.3 Indikatives Folgeangebot ......................................................................................................... 15
5.1.4 Zweite Verhandlungsrunde ...................................................................................................... 15
5.1.5 Endgültiges Angebot................................................................................................................. 16
5.2 Allgemeines ............................................................................................................................... 16
5.3 Ortsbesichtigungen ................................................................................................................... 17
5.4 Angebotswertung ...................................................................................................................... 17
5.5 Nebenangebote, mehrere Hauptangebote ............................................................................... 17
5.6 Aufwandsentschädigung ........................................................................................................... 17
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1. Einleitung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die ganzheitliche Vergabe der Planungs-
und Bauleistungen für die Schlauchwehrtechnik (SWT) für die neue Wehranlage in Obernau
an einen geeigneten Wirtschaftsteilnehmer (Systemhersteller Schlauchwehr, AN-SWT) für die
Integration in das übergeordnete Projekt „Neubau der Staustufe Obernau“, das ein noch
ausstehendes, eigenständiges Vergabeverfahren darstellt. Dieses Vergabeverfahren
„Schlauchwehrtechnik (SWT)“ findet nach den Bestimmungen des Abschnitts 2 der VOB/A als
Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb statt.
Das Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg (i. F. WNA) hat eine eigene Planung für die
Gesamtmaßnahme „Neubau der Staustufe Obernau“ erstellt. Für die Planung des
Schlauchwehres „Schlauchwehrtechnik (SWT)“ verfügt das WNA über die
Ausführungsplanung des WSV-eigenen Membran-Klemmschienen-Systems der BAW (WSV-
1-System) sowie der dazugehörigen Planung der Anlagentechnik auf Entwurfsniveau. Diese
Planungen werden den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Der AN-
SWT hat als Schlauchwehrsystem für Membran und Klemmschiene das WSV-1-System
einzuplanen oder alternativ sein eigenes, präqualifiziertes Schlauchwehrsystem
(präqualifiziert nach BAW-MSW-Merkblatt Teil A, B, C). Es wird explizit darauf hingewiesen,
dass eine Beauftragung ausschließlich an ein präqualifiziertes System erfolgen kann.
Der Bieter hat zum Erstangebot seine Planungen gesamtheitlich auf Vorentwurfsniveau, zum
Folgeangebot gesamtheitlich auf Entwurfsniveau abzugeben.
Für die Entwurfsplanungen, Konzepte, Berechnungen und weitere technische Bearbeitungen
auf Vor- und Entwurfsniveau, die der Bieter innerhalb des Verhandlungsverfahrens erstellen
muss, erhält er eine Aufwandsentschädigung (s.a. Kapitel 5.6.).
Die Planung des AG (s.a. Anlage 1 zur funktionalen Leistungsbeschreibung FLB) sowie
weitere Teile der Vergabeunterlagen gem. Verzeichnis der Vergabeunterlagen sind vertraulich
und werden daher nur gegen Übersendung der vom Bewerber unterzeichneten
Verschwiegenheitserklärung zur Verfügung gestellt. Der Vordruck der
Verschwiegenheitserklärung ist auszudrucken und vom Bewerber auf der letzten Seite gemäß
den Vorgaben auszufüllen und zu unterschreiben. Die unterschriebene Fassung ist als
eingescannte PDF-Datei über die e-Vergabe Plattform einzureichen. Die Planungsunterlagen
werden dem Bewerber dann zeitnah über die e-Vergabe Plattform zur Verfügung gestellt.
Mit dem Angebot sind Konzepte gm. Verzeichnis vorzulegender Unterlagen (Formblatt FB
137-B und Unterlage „Vorzulegende Unterlagen Erst-, Folge- und endgültiges Angebot“
vorzulegen, mit denen der Bieter die geplante Leistungserbringung nachvollziehbar darstellen
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und erläutern soll. Die technischen Anforderungen finden sich in den Vergabeunterlagen,
insbesondere in der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), wieder.
In der Prüfung und Bewertung der Angebote wird neben dem Preis auch der Technische Wert
mit folgenden Unterkriterien berücksichtigt:
-
Konzept zur einfachen handnahen Inspizierbarkeit der Füll- und Entleerpumpen
-
Nachsorgekonzept: Turnus Vorspannkraft überprüfen der Bolzen/Anker
Klemmschiene
-
Bauablauf/Einbaukonzept
-
Schlauchhöhe
Im vorliegenden Pauschalpreisvertrag sind die Preise pauschal im Preisblatt der Anlage 5 zur
FLB einzutragen.
In diesem Verfahrensleitfaden werden gemeinsam mit den anderen Teilnahme- und
Vergabeunterlagen die für das Vergabeverfahren geltenden Bedingungen und Anforderungen
an die von den Bewerbern/Bietern abzugebenden Teilnahmeanträge und Angebote festgelegt.
Bei den in diesem Verfahrensleitfaden verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt
die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen Personen sowie für juristische Personen.
2. Projektbeschreibung
Gegenstand dieses Auftrags ist die Planung und der Neubau der Schlauchwehrtechnik
innerhalb des Projektes „Neubau Staustufe Obernau“. Die Schlauchwehrtechnik ist nach den
Vorgaben der FLB einschließlich ihrer Anlagen fortzuplanen und zu errichten.
Das Wehr Obernau am Wasserstraßenkilometer 93 des Mains muss erneuert werden. Das
neue Wehr ist Teil der Gesamtmaßnahme Neubau der Staustufe Obernau. Neben dem Wehr
werden an der Staustufe die Schifffahrtsschleuse, die Bootsschleuse, der Wehrsteg, die
Fischaufstiegsanlage und das gemeinsame Technikgebäude neu gebaut. Die Schiffbarkeit der
Bundeswasserstraße und der kontinuierliche Wasserabfluss des Mains müssen während der
Baumaßnahme aufrechterhalten werden.
Für den Neubau der Staustufe Obernau erfolgte zur Genehmigung ein
Planfeststellungsverfahren inklusive einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der
Planfeststellungsbeschluss wurde Anfang 2022 erlassen.
Der Teil „Schlauchwehrtechnik SWT“ ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das restliche
Bauvorhaben soll durch einen Generalunternehmer (GU) umgesetzt werden und wird in einem
weiteren Vergabeverfahren vergeben.
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3. Allgemeine Hinweise zum Verfahren
3.1 Allgemeine Angaben zum Verfahrensablauf
Der beabsichtigte Gesamtzeitplan ist u. a. Tabelle zu entnehmen.
In der ersten Verfahrensstufe wird der Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die frist- und
formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge werden gemäß den Eignungskriterien für den
Teilnahmewettbewerb (siehe Kapitel 4) im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis der
Bewerber zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit hin geprüft und bewertet. Der Auftraggeber wird
die 3 geeignetsten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots und Teilnahme am
Verhandlungsverfahren auffordern, sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur
Verfügung stehen.
In der zweiten Verfahrensstufe erfolgt die Abgabe von Erst- und Folgeangeboten und das
Durchführen von Verhandlungen.
In der Abschlussphase erfolgt die Aufforderung zur Abgabe endgültiger Angebote. Hier sind
keine Verhandlungen mehr vorgesehen.
3.2 Vorläufiger Termin- und Ablaufplan
Derzeit ist seitens des WNA folgender Termin- und Ablaufplan vorgesehen:
| Zeitplan | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Termin | ||||||
| 1. Teilnahmewettbewerb | 2026 | |||||
| 1.1 | Teilnahmefrist | KW 40 | ||||
| 1.2 | Auswerten der Teilnahmeanträge | KW 40 – 47 | ||||
| 2. Verhandlungsphase | 2026/2027 | |||||
| 2.1 | Aufforderung zur Verhandlung und Abgabe eines Erstangebots | KW 48 | ||||
| 2.2 | Fristende zur Abgabe der Erstangebote | KW 08 | ||||
| 2.3 | Auswerten der Erstangebote | KW 08 – 13 |
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| 2.4 | 1. Verhandlungsrunde | KW 14 – 16 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.5 | Überarbeiten / Konkretisieren der Vergabeunterlagen | KW 17 - 18 | ||||
| 2.6 | Aufforderung zur Verhandlung und Abgabe eines Folgeangebots | KW 19 | ||||
| 2.7 | Fristende zur Abgabe der Folgeangebote | KW 33 | ||||
| 2.8 | Auswerten der Folgeangebote | KW 33 – 42 | ||||
| 2.9 | 2. Verhandlungsrunde | KW 43 – 45 | ||||
| 2.10 | Analog 2.5-2.9 mit weiteren Folgeangeboten/Verhandlungsrunden, soweit erforderlich | o. A. | ||||
| 2.11 | Finales Überarbeiten / Konkretisieren der Vergabeunterlagen | KW 46 – 50 | ||||
| 3. Abschlussphase / Endgültige Angebote | 2027/2028 | |||||
| 3.1 | Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebots | KW 51 | ||||
| 3.2 | Fristende zur Abgabe der endgültigen Angebote | KW 4 | ||||
| 3.3 | Auswerten der endgültigen Angebote | KW 04 – 11 | ||||
| 3.4 | Versenden der Informationsschreiben nach § 134 GWB / Ankündigung Zuschlagserteilung an Bestbieter | KW 12 | ||||
| 3.5 | Zuschlagserteilung / Vertragsschluss | KW 14 |
Das WNA behält sich i. Ü. vor, den Ablauf des Vergabeverfahrens sowie die Termine im
Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen im Laufe des Verfahrens zu ändern.
3.3 Gliederung der Teilnahme-/Vergabeunterlagen
Teilnahmeunterlagen als Anlagen zum Formblatt 130-B Aufforderung
Teilnahmewettbewerb:
A) die beim Bewerber verbleiben und im Teilnahmewettbewerb zu beachten sind
B) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind
Vergabeunterlagen als Anlagen zur Aufforderung zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren (wird nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten
Bewerber versendet) und zum Formblatt 312-B Angebotsaufforderung. Während der
Phase Teilnahmewettbewerb sind die Vergabeunterlagen als Entwurf mit vorangestelltem
„E-…“ gekennzeichnet, hier im Verfahrensleitfaden nicht gesondert ausgewiesen:
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A) die beim Bewerber/Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind
B) die beim Bewerber/Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind
D) die, soweit erforderlich, ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle bzw.
des Auftraggebers einzureichen sind
Im Verzeichnis der Vergabeunterlagen sind sämtliche Unterlagen aufgelistet. Pläne inkl.
Planliste, Genehmigungen, Berichte u.a. Unterlagen liegen den Ausschreibungsunterlagen
als Anlage zur FLB bei.
Die in den Teilnahme-/Vergabeunterlagen beschriebenen Anforderungen und Vorgaben sind
von den Bewerbern/Bietern bei der Erstellung der Teilnahmeanträge bzw. der Angebote
einzuhalten.
Bei der Einreichung des Teilnahmeantrags/Angebots ist die Gliederung bzw. Dateibenennung
der zur Verfügung gestellten und zur Einreichung bestimmten Unterlagen und Formblätter
einzuhalten. Vorzulegende Unterlagen sind gem. dem jeweiligen Verzeichnis der im
Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
Teilnahmewettbewerb: „Vorzulegende Unterlagen Teilnahmewettbewerb“
Erstangebot: „Vorzulegende Unterlagen Erstangebot“
Folgeangebot: „Vorzulegende Unterlagen Folgeangebot“
Endgültiges Angebot: „Vorzulegende Unterlagen endgültiges Angebot“
zu gliedern bzw. zu benennen.
3.4 Hinweise zum Ausfüllen der Formblätter/Vordrucke
PDF-Formblätter
Das Öffnen bzw. Bearbeiten der PDF-Formblätter ist nur mit "Adobe Acrobat" oder dem
"Adobe Reader" (jeweils in der aktuellen Version) fehlerfrei möglich. Die Nutzung alternativer
PDF-Viewer, wie z. B. dem "PDF-Xchange Viewer" oder "PDF-Xchange Editor" führt zu
fehlerhaften Ergebnissen.
In den PDF-Formblättern sind die Felder mit einem grünen Unterstrich oder mit einer grünen
Umrandung von der Vergabestelle ausgefüllt. Hier sind vom Bewerber/Bieter keine
Ergänzungen/Änderungen vorzunehmen.
Die gelben, mit einem blauen Unterstrich bzw. einer blauen Umrandung versehenen Felder
sind - soweit erforderlich - vom Bewerber/Bieter auszufüllen.
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Über den Button „Formblatt prüfen, bitte wählen“ und „Bieter Felder prüfen …“ kann vom
Bewerber/Bieter überprüft werden, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden. Die nicht befüllten
Pflichtfelder werden cyan markiert und zusätzlich noch aufgelistet.
Mit dem Button „Sperren Bieterfelder“ werden alle Bieterfelder gesperrt. Eine Änderung der
Eintragungen ist danach auch für den Bewerber/Bieter nicht mehr möglich.
Sonstige Vordrucke/Anlagen zu Formblättern (Word, Excel) für Bewerber-/Bieterangaben
und -fragen
Diese Dokumente werden mit ausfüllbaren Formularfeldern (Word-Dateien) bzw. Zellen
(Excel-Dateien) zur Verfügung gestellt. Der Bewerber/Bieter kann die Dokumente dann
entweder im Originalformat wieder einreichen oder im PDF-Format. Bei Umwandlung in PDF
müssen diese vom WNA mit der aktuellen Version des „Adobe Reader“ zu öffnen und zu lesen
sein.
3.5 Kommunikation im Verfahren
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt gem. § 11 EU VOB/A grundsätzlich in
Textform mithilfe elektronischer Mittel.
Als technisches System zur Durchführung elektronischer Beschaffungen steht dem BMV und
seinen Geschäftsbereichsbehörden die e-Vergabe Plattform des Bundes (e-Vergabe
Plattform) zur Verfügung. Für die Kommunikation ist die e-Vergabe Plattform zu nutzen.
Der Download der Teilnahme-/ und nicht als vertraulich gekennzeichneten Vergabeunterlagen
ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkung und Registrierungszwang über die e-Vergabe
Plattform möglich.
Das Einreichen von Teilnahmeanträgen, Erstangeboten und endgültigen Angeboten ist
ausschließlich über die e-Vergabe Plattform des Bundes zulässig. Um am Verfahren
teilnehmen bzw. einen Teilnahmeantrag und ggf. ein späteres Angebot einreichen zu können,
müssen interessierte Unternehmen rechtzeitig die Teilnahme am Verfahren aktivieren und sich
registrieren.
Für die Abgabe von Folgeangeboten, mit denen die Bieter eigene Planungsausarbeitungen
vorlegen können ist folgende Vorgehensweise vorgesehen, da der Gesamtumfang, den die
Unterlagen bei Angebotsabgabe über die e-Vergabe Plattform haben dürfen, auf 1024 MB
beschränkt ist:
Für jeden Bieter, dessen Angebot voraussichtlich den o. g. Gesamtumfang überschreitet, wird
ein Arbeitsbereich auf der zentralen Kollaborationsplattform BSCW (BSCW-Server) des
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) zur Verfügung gestellt, wo umfangreiche
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Unterlagen zur Angebotsabgabe (Planunterlagen, statische Berechnungen zu den
Optimierungsvorschlägen usw.) eingestellt werden können. Jeder Bieter erhält dafür mit der
Aufforderung zur Abgabe eines Folgeangebots den Zugang zu seinem individuellen
Arbeitsbereich. Die auf dem BSCW-Server abgelegten Unterlagen sind mit einem Passwort
zu schützen, das ein unbefugtes bzw. vor Ablauf der Angebotsfrist mögliches Öffnen
verhindert. Das Passwort ist mit den u. g. Unterlagen über die e-Vergabe Plattform als Teil des
Angebotes zu übermitteln. Zusätzlich hat der Bieter eine Testdatei nach Erhalt des Passworts
auf dem BSCW-Server abzulegen und durch das WNA bestätigen zu lassen. Die Nutzung des
BSCW-Server sollte dabei nur in dem Rahmen erfolgen, wie es aufgrund der begrenzten
Kapazität der e-Vergabe Plattform erforderlich ist.
Folgende Dokumente sind zwingend über die Funktion „Angebot abgeben“ der e-Vergabe
Plattform abzugeben und dürfen nicht auf dem BSCW-Server eingestellt werden:
Passwort für die auf dem BSCW-Server eingestellten Unterlagen
Alle Formblätter „C1_...“ – „Cx_...“
Sämtliche vom Bieter selbst erstellte Dokumente, die Preise, Kalkulationsgrundlagen o. ä.
enthalten (eigenes Konzept usw.).
Mit dem Passwort, das der Bieter mit Angebotsabgabe über die e-Vergabe Plattform zur
Verfügung stellt, werden nach der Angebotsöffnung auf der e-Vergabe Plattform auch die auf
dem BSCW-Server abgelegten Unterlagen geöffnet.
Informationen zur Registrierung und Nutzung der e-Vergabe Plattform sind erhältlich unter:
https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/3%20Unternehmen/node_unternehmen.html
3.6 Zusätzliche Hinweise zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen,
Bewerber-/Bieterfragen
In der Phase des Teilnahmewettbewerbs werden zusätzliche Hinweise zu den Teilnahme-
/Vergabeunterlagen bzw. die Antworten auf Bewerberfragen auf der e-Vergabe Plattform
veröffentlicht und damit allen interessierten Unternehmen auch ohne Registrierung zugänglich
gemacht. Nicht registrierte Unternehmen müssen sich regelmäßig selbst über ggf. erfolgte
Änderungen oder Hinweise informieren (Holschuld). Nur Unternehmen, die die Teilnahme am
Vergabeverfahren über die e-Vergabe Plattform beantragt bzw. aktiviert haben, können über
etwaige Änderungen der Teilnahme-/ Vergabeunterlagen und etwaige Antworten auf
Bewerberfragen aktiv informiert werden. Die erforderlichen Benachrichtigungseinstellungen in
der e-Vergabe Plattform sind zu beachten. Änderungen oder Hinweise, die im
Teilnahmeantrag/Angebot nicht berücksichtigt wurden, können zum Ausschluss führen.
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Ergänzend zu Nr. 1 der jeweiligen Teilnahmebedingungen ist bei Mitteilung von Unklarheiten
oder Fragen bzw. Anmerkungen zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen wie folgt zu verfahren:
Soweit Bewerber/Bieter Unklarheiten feststellen, Fragen oder Anmerkungen zu den
Teilnahme-/Vergabeunterlagen haben, sind diese über die e-Vergabe Plattform in Textform an
die Vergabestelle zu richten. Die Betreffzeile der Anfrage ist nach folgendem Muster
auszufüllen:
„JJJJ_MM_TT_Art der Frage (z. B. Unklarheit/Fehler…) und Thema (zugehörige(s)
Dokument(e) o. dgl. nennen)“
Beispiel:
„2026_09_28_Widerspruch in FLB“
Für die Anfrage ist der jeweilige Vordruck „Bewerberfragen“ (für die Phase
Teilnahmewettbewerb) oder „Bieterfragen“ (für die Verhandlungs- bzw. Angebotsphase) zu
verwenden. Mehrere Anfragen vom selben Tag sind nach Möglichkeit in einer Nachricht über
die e-Vergabe zu schicken. Die Bieter reduzieren damit den Aufwand des Herunterladens für
die Vergabestelle.
Die anonymisierten Fragen und zugehörigen Antworten werden allen Bewerbern/Bietern
innerhalb einer angemessenen Frist im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes über die e-
Vergabe Plattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ende der Teilnahmefrist werden diese über
die e-Vergabe Plattform veröffentlicht, und stehen auch nicht registrierten Unternehmen zur
Verfügung.
Sofern die Fragestellung sich auf einen Optimierungsvorschlag des Bieters bezieht, der
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhaltet, sind die Bieter entsprechend Nr. 3.9
aufgefordert, dieses in ihrer Fragestellung deutlich zu kennzeichnen.
3.7 Nachfordern von Unterlagen
Eine Nachforderung der mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot vorzulegenden Unterlagen
erfolgt gem. § 16a EU VOB/A.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung
der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
3.8 Vertraulichkeit/Geheimhaltung/Datenschutz/Schutzrecht
Ergänzend zu Nr. 7 der Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb und Nr. 2 der
Teilnahmebedingungen-Angebot (Teil B Ergänzung für Bundeswasserstraßen) gilt folgendes:
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Eine Weitergabe oder Veröffentlichung von Unterlagen, die im Rahmen dieses
Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine
Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Bildung von Bewerbergemeinschaften
oder zur Beauftragung von Unterauftragnehmern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens
erforderlich ist. Diese sind vom Bewerber / Bieter vertraglich in gleicher Weise zu verpflichten.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
Einer Weitergabe der als vertraulich eingestuften Unterlagen an Dritte wird zugestimmt unter
der Voraussetzung, dass diese sich dem Bewerber/Bieter gegenüber zuvor mindestens in
gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet haben, wie es der Bewerber/Bieter gegenüber
der WSV getan hat (vgl. § 1 der Verschwiegenheitserklärung).
3.9 Kennzeichnung von Geheimnissen
Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, diejenigen Seiten ihres
Teilnahmeantrags/Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder
betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, so können das WNA und
die Vergabekammer im Falle eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung
des Bewerbers/Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen (vgl. § 165
Abs. 3 Satz 2 GWB).
4. Teilnahmewettbewerb
4.1 Allgemeines
Es sind die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Teilnahmewettbewerb – Wasserstraßen (TnB/T-W) - Formblatt 131-B (i. F.
Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb genannt) zu beachten.
4.2 Eignungskriterien/-nachweise
Die objektiven Kriterien (Eignungskriterien) sowie zugehörige Nachweise, welche im Rahmen
des Teilnahmewettbewerbs zu erfüllen bzw. einzureichen sind, sind in 5.1.9. der EU-
Auftragsbekanntmachung angegeben.
4.3 Bewerber- / Bietergemeinschaften
Nr. 4 der Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb wird wie folgt ergänzt bzw.
konkretisiert:
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Mehrfachbewerbungen/Mehrfachteilnahme, d.h. parallele Beteiligung (1) als
Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft oder (2)
als Gesellschafter in zwei oder mehr Bewerbergemeinschaften, sind unzulässig. Die
Vergabestelle wertet es jedoch nicht notwendigerweise als unzulässige
Mehrfachteilnahme, wenn gleiche Nachunternehmer von verschiedenen
Bewerbern/Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass
seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten
Bieter(gemeinschaften) besteht. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen
Nachunternehmers gegenüber dem WNA zu versichern. Gleichzeitig darf die
Mehrfachbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter/eine
Bietergemeinschaft zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen
Bieters/Bietergemeinschaft ziehen kann (z.B. infolge weit überwiegender Identität der
Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Mehrfachbewerbung müssen zur
Wahrung des Wettbewerbsprinzips alle betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft individuell
nachzuweisen. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft
insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die entsprechenden Formblätter (Eigenerklärung
zur Eignung und zugehörige Anlage) nur insoweit aus, wie es für ihn zutrifft. Diese sind mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Sofern mit Abgabe des Teilnahmewettbewerbs eine Bewerbergemeinschaft mit „Formblatt 134
Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ gebildet wurde, ist bei der Abgabe des endgültigen
Angebots zu beachten, dass das „Formblatt 401 Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“
entsprechend ausgefüllt einzureichen ist. Nr. 5 der Teilnahmebedingungen-Angebot ist zu
beachten.
4.4 Nachunternehmer/Unterauftragnehmer (ohne Eignungsleihe),
Eignungsleihe (Kapazitäten anderer Unternehmen)
Einfache Nachunternehmerleistungen (d. h. ohne Eignungsleihe) sind nur im Formblatt 392-
B Verzeichnis anderer Unternehmen anzugeben, sofern sie zum Zeitpunkt der Abgabe des
Teilnahmeantrags bereits bekannt sind.
Abweichend zu Nr. 6 der Teilnahmebedingungen-Teilnahmewettbewerb gilt bei
Eignungsleihe, dass die Nachweise zur Eignung und des Nichtvorliegens von
Ausschlussgründen sowie entsprechende Verpflichtungserklärungen für das andere
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Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag und nicht erst auf gesondertes Verlangen
einzureichen sind.
Ein Austausch von bereits im Teilnahmeantrag benannten anderen Unternehmen
(Eignungsleihe) im Angebot ist nicht per se unzulässig, erfordert aber auf Seiten des WNA
eine erneute Prüfung der Eignung des Bieters. Die dafür erforderlichen Eignungsnachweise
und Verpflichtungserklärungen sind entsprechend vom Bieter direkt nach dem Austausch des
Eignungsleihgebers, jedoch spätestens mit dem endgültigen Angebot einzureichen.
Ergibt die Eignungsprüfung, dass der Bieter infolge des Austauschs nicht mehr den für die
Einladung zur Verhandlung maßgeblichen Eignungsgrad aufweist, kann der Bieter vom
weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
4.5 Abgabe der Teilnahmeanträge
Teilnahmeanträge sind in Textform über die e-Vergabe Plattform einzureichen.
Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen und Nachweise sind dem
Verzeichnis „Vorzulegende Unterlagen Teilnahmewettbewerb“ zu entnehmen.
4.6 Bestätigungen der Eigenerklärungen
Haben ausgewählte Bewerber, die zur Verhandlung/Abgabe eines Erstangebots aufgefordert
werden sollen, Eigenerklärungen gemäß der „Eigenerklärung zur Eignung“ oder der
„Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung“ abgegeben, sind diese Eigenerklärungen vor der
Aufforderung zur Verhandlung/Abgabe eines Erstangebots von den Bewerbern durch
entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen (s. „Vorzulegende
Unterlagen Teilnahmewettbewerb“ Nr. 2).
4.7 Nicht berücksichtigte Teilnahmeanträge
Die nicht berücksichtigen Bewerber erhalten nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs eine
Mitteilung über ihre Nichtberücksichtigung unter Angabe der Gründe in Textform gem. § 19
EU Abs. 1 VOB/A.
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5. Verhandlungs-/Angebotsphase
5.1 Ablauf
5.1.1 Erstangebote Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die ausgewählten Bewerber vom WNA
zur Verhandlung und Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
Die Terminabstimmung mit den Bietern für die einzelnen Verhandlungsgespräche erfolgt
vorab.
Das Erstangebot dient dazu, dem Bieter nach eingehendem Studium der Planung die
Möglichkeit zu geben, eigene Ideen, Fragen und Optimierungsvorschläge zur
Referenzplanung in den freigestellten Bereichen und zum Vertrag zur Verhandlung mit dem
WNA anzubieten. Das Erstangebot umfasst die im „Verzeichnis der im Vergabeverfahren
vorzulegenden Unterlagen - Erstangebot“ benannten Unterlagen.
Das Erstangebot kann vollständig auf der vorliegenden Planung basieren oder bereits eigene
Optimierungsvorschläge in den freigestellten Bereichen enthalten. Hier sind auch mehrere
Erstangebote (z.B. Hauptangebot 1 auf der Grundlage der Referenzplanung UND
Hauptangebot 2 „Optimierte Planung“) zulässig.
Die Bieter, die nicht das WSV-1-System als Klemmschienen-Membran-System übernehmen,
müssen entweder die Präqualifikation ihres Systems nachweisen, oder aber ein Konzept zum
Erreichen der Präqualifikation des eigenen Schlauch-Klemmschienensystems vor
Beauftragung vorlegen.
Bei Bietern mit Optimierungsvorschlägen müssen diese so beschrieben sein (textliche
Beschreibung, ggf. zeichnerische Darstellungen), dass eine sachgerechte Prüfung durch das
WNA und Verhandlungen über diese Vorschläge möglich sind.
Eine detaillierte Planung ist mit dem Erstangebot nicht zwingend erforderlich. Dem
Erstangebot ist mindestens ein Vorentwurfsniveau der einzureichenden Unterlagen zugrunde
zu legen.
5.1.2 Erste Verhandlungsrunde Nach Sichtung der Erstangebote durch das WNA findet die erste Verhandlungsrunde statt.
Das WNA verhandelt mit den Bietern über die von ihnen vorab eingereichten Erstangebote mit
dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu konkretisieren bzw. zu verbessern. Dabei wird
insbesondere festgelegt, welche Optimierungsvorschläge die Bieter als Entwurfsplanung
ausarbeiten können.
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Nach der ersten Verhandlungsrunde haben die Bieter für ihr Folgeangebot die Möglichkeit,
ihre Optimierungsvorschläge zu einer prüfbaren Entwurfsplanung auszuarbeiten.
5.1.3 Indikatives Folgeangebot Die Bieter werden zur weiteren Verhandlung und Abgabe eines indikativen Folgeangebots
aufgefordert. Das Folgeangebot umfasst die im der Anlage „Verzeichnis der im
Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen - Folgeangebot“ benannten Unterlagen. Die
Abgabe mehrerer indikativer Folgeangebote ist hierbei nicht mehr zulässig.
Bieter, die nicht das WSV-1-System als Membran-Klemmschienensystem verwenden,
müssen für ihr System prüfbare statische Berechnungen sowie Dehnungs- und
Längenberechnungen erarbeiten, die die Anforderungen an den Verwendbarkeitsnachweis
nach BAW-Merkblatt MSW Teil C erfüllen.
Neue Optimierungsvorschläge dürfen zur zweiten Verhandlungsrunde (einzureichen mit dem
indikativen Folgeangebot) letztmalig vorgelegt werden.
Der Phase der Folgeangebote ist ein Entwurfsniveau zugrunde zu legen. Konstruktive Details,
die in der ersten Verhandlungsrunde (Vorentwurfsniveau) noch nicht betrachtet wurden,
müssen nun auf Entwurfsniveau erarbeitet werden (z. Bsp. Dichtung des Schlauchs in den
Wangenbereichen der Pfeiler, Leistung und Abmessungen der Pumpen, Leitungsgrößen).
5.1.4 Zweite Verhandlungsrunde Nach Prüfung der indikativen Folgeangebote durch das WNA findet die zweite
Verhandlungsrunde mit den Bietern statt. Die Terminabstimmung mit den Bietern für die
einzelnen Verhandlungsgespräche erfolgt analog zum Erstangebot. Das WNA verhandelt
dann erneut mit den Bietern über die von ihnen vorab eingereichten Angebote mit dem Ziel,
anschließend zum endgültigen Angebot aufzufordern.
Das WNA behält sich vor, vor dem endgültigen Angebot weitere Verhandlungsrunden mit
vorab einzureichenden Folgeangeboten durchzuführen.
Prüfeintragungen des WNA zu den Optimierungsvorschlägen der Entwurfsplanung werden
dem jeweiligen Bieter über die Nachrichtenfunktion der e-Vergabe Plattform vor der
Verhandlungsrunde mitgeteilt. Die Prüfeintragungen können dann im Verhandlungsgespräch
erörtert werden. Prüfeintragungen sind von den Bietern für das endgültige Angebot zu
beachten. Um den zeitlichen Ablauf des Verfahrens nicht zu verlängern, hat der Bieter, falls er
eine Prüfeintragung nicht übernehmen möchte, dies rechtzeitig mit Begründung dem WNA
anzuzeigen. Für den Fall, dass das WNA die Prüfeintragung aufrechterhält, teilt das WNA dies
dem Bieter nach einer in Bezug auf den Sachverhalt angemessenen Frist mit. Die
Prüfeintragung ist in diesem Fall zu übernehmen und die Unterlagen sind anzupassen. Mit
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dem endgültigen Angebot hat der Bieter eine Erklärung abzugeben, welche
Optimierungsvorschläge Teil seines endgültigen Angebots sind, und dass alle
Prüfeintragungen eingehalten wurden.
Falls notwendig werden weitere Verhandlungsrunden angesetzt, wobei das gemeinsame Ziel
ein zügiger Abschluss des Verhandlungsverfahrens von allen Beteiligen beachtet werden soll.
Die statische Prüfung der Entwurfsunterlagen durch den Prüfingenieur wird durch das WNA
veranlasst.
5.1.5 Endgültiges Angebot Sofern die Entwurfsunterlagen vollständig geprüft vorliegen, erfolgt die Aufforderung zur
Abgabe eines endgültigen Angebotes. Dieses wird nicht mehr verhandelt.
Die Bieter haben die im „Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen -
endgültiges Angebot“ dargestellten Unterlagen mit ihrem endgültigen Angebot einzureichen.
Die Abgabe mehrerer endgültiger Angebote ist nicht zulässig.
Der Zuschlag kann nur auf ein präqualifiziertes Schlauchwehrsystem erteilt werden.
5.2 Allgemeines
Es sind die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen – einheitliche
Fassung – Wasserstraßen (TnB/E-W (EU)) - Formblatt 322-B (i. F. Teilnahmebedingungen-
Angebot genannt) zu beachten.
Dabei gelten folgende Abweichungen zu den Teilnahmebedingungen-Angebot:
- Teil A, Nr. 3.3 ist nicht zu beachten, da die Leistung über ein Leistungsprogramm
(funktionale Leistungsbeschreibung) und nicht über ein Leistungsverzeichnis beschrieben
ist.
- Teil A, Nr. 4 ist nicht zu beachten, da keine Nebenangebote zugelassen sind.
Die Anforderungen des WNA an die Angebote ergeben sich aus den Vergabeunterlagen,
insbesondere der funktionalen Leistungsbeschreibung.
Angebote müssen die geforderten technischen Mindestanforderungen (s. Dokument
Freiheitsgrade-Technische-Mindestanforderungen) erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
Angebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der
Bauleistung erforderlich sind.
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Die Frist, bis zu deren Ablauf sich der Bieter an sein endgültiges Angebot binden muss, wird
mit der Aufforderung zur Abgabe eines endgültigen Angebots festgelegt.
5.3 Ortsbesichtigungen
Für die Angebotserstellung wird eine Ortsbesichtigung dringend empfohlen. Das Gelände ist
einsehbar. Ein Termin für eine Ortsbesichtigung ist seitens des WNA nicht vorgesehen.
5.4 Angebotswertung
Die Angebotswertung erfolgt gem. Formblatt 313-B „Gewichtung der Zuschlagskriterien“ und
zugehöriger Anlage „Erläuterung Zuschlagskriterien“ für das endgültige Angebot.
5.5 Nebenangebote, mehrere Hauptangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nur beim Erstangebot zugelassen.
5.6 Aufwandsentschädigung
Es wird eine Aufwandsentschädigung gem. § 8b EU Abs. 1 VOB/A gewährt.
Diejenigen Bieter, die ein der Ausschreibung entsprechendes endgültiges Angebot abgeben,
erhalten eine Entschädigung für ihre Aufwendungen im Vergabeverfahren i. H. v. pauschal
jeweils 74.000,-- netto, zzgl. gültiger Umsatzsteuer. Die Auszahlung erfolgt nach Auswertung
der endgültigen Angebote und nach entsprechender Rechnungsstellung durch den Bieter.
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