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Neubau der Staustufe Obernau – Schlauchwehrtechnik

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ZTV-W

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau

für

Spundwände, Pfähle, Verankerungen

Leistungsbereich 214

Ausgabe Juli 2024

EU-Notifizierung Nr. 2024/0041/DE

Hinweise:

Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Septem- ber 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).

214

07/2024

ZTV-W

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau

Herausgegeben vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Abteilung Wasserstraßen und Schifffahrt.

Herstellung und Vertrieb durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW).

Aufgestellt von Arbeitskreisen der Arbeitsgruppe „Standardleistungsbeschreibungen im Wasserbau“ unter maßgeblicher Mitwirkung von Fachexperten der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes so- wie der Bundesanstalt für Wasserbau, der Bundesanstalt für Gewässerkunde, von Vertretern von Landesmi- nisterien und ihren nachgeordneten Dienststellen für Binnen- und Seehäfen, Wasserwirtschaft, Küstenschutz, Umweltschutz, von Ingenieurbüros und Fachplanern des Wasserbaus, Entwässerungsgenossenschaften, Tal- sperren- und Wasserverbänden sowie Materialprüfanstalten.

Übersetzung, Nachdruck – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Herausgebers.

Karlsruhe ∙ Juli 2024

Inhaltsverzeichnis

1 Geltungsbereich (zu Nr. 1) ........................................................................................................ 1

2 Stoffe, Bauteile (zu Nr. 2) .......................................................................................................... 1 2.1 Allgemeines .............................................................................................................................. 1 2.2 Stahl ......................................................................................................................................... 1 2.3 Stahlbeton ................................................................................................................................. 2 2.4 Holz .......................................................................................................................................... 2

3 Ausführung (zu Nr. 3) ................................................................................................................ 2 3.1 Allgemeines .............................................................................................................................. 2 3.2 Herstellungsanweisung ............................................................................................................. 3 3.3 Einbring- oder Herstellungsprotokoll .......................................................................................... 3 3.4 Einbringen von Spundbohlen und Verdrängungspfählen (zu Nr. 3.2) ......................................... 3 Grundsätzliche Regelungen für das Einbringen ......................................................................... 3 Spezielle Regelungen für das Einbringen von Stahlspundbohlen ............................................... 4 Spezielle Regelungen für das Einbringen von Pfahlpaketen aus Holz ........................................ 4 Spezielle Regelungen für das Einbringen von Verdrängungspfählen.......................................... 4 3.5 Betonierte und verpresste Pfähle ............................................................................................... 4 Grundsätzliche Regelungen ...................................................................................................... 4 Spezielle Regelungen für betonierte Pfähle mit Bewehrungskörben ........................................... 5 Spezielle Regelungen für verpresste Verdrängungspfähle ......................................................... 6 Spezielle Regelungen für Mikropfähle nach DIN EN 14199 ........................................................ 6 3.6 Verpressanker nach DIN EN 1537 ............................................................................................. 6 3.7 Einbringhilfen (zu Nr. 3.2) .......................................................................................................... 6 3.8 Stahlbauarbeiten ....................................................................................................................... 7 Schweißarbeiten ....................................................................................................................... 7 Anschlüsse von Rückverankerungen ......................................................................................... 7 3.9 Beheben von Einbauschäden .................................................................................................... 7 Beschädigung von Pfahl- und Spundbohlenköpfen .................................................................... 7 Schäden am Korrosionsschutz .................................................................................................. 7 3.10 Rückbau von Bauelementen (zu Nr. 3.6) ................................................................................... 7 3.11 Pfahlprobebelastungen ............................................................................................................. 8 Allgemeines .............................................................................................................................. 8 Dynamische Probebelastungen ................................................................................................. 8 3.12 Integritätsprüfungen .................................................................................................................. 8 3.13 Qualitätssicherung .................................................................................................................... 9 Allgemeines .............................................................................................................................. 9 Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer ............................................................................ 9 3.13.2.1 Allgemeines .............................................................................................................................. 9

3.13.2.2 Eigenüberwachung durch den Auftragnehmer ......................................................................... 10

3.13.2.3 Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung) .................... 10

Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber .............................................................................. 11 Zusätzliche Kontrollprüfungen ................................................................................................. 11 Überwachungs- und Zutrittsrechte ........................................................................................... 11

4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen (zu Nr. 4) ................................................................. 11 4.1 Nebenleistungen ..................................................................................................................... 11 4.2 Besondere Leistungen ............................................................................................................ 12

5 Abrechnung (zu Nr. 5) ............................................................................................................. 12

ZTV-W LB 214 Ausgabe 07/2024

Anlagenverzeichnis

Anlage 1a: Herstellungsanweisung für Verpressanker nach DIN EN 1537

Anlage 1b: Herstellungsprotokoll Daueranker/Kurzzeitanker nach DIN EN 1537

Anlage 1c: Protokoll der Abnahmeprüfung von Dauerankern / Kurzzeitankern nach DIN EN 1537

Anlage 2a: Herstellungsanweisung für Ortbetonbohrpfähle nach DIN EN 1536

Anlage 2b: Herstellungsprotokoll für Ortbetonbohrpfähle nach DIN EN 1536

Anlage 3a: Herstellungsanweisung für gebohrte Verbundpfähle (Mikropfähle) nach DIN EN 14199

Anlage 3b: Herstellungsprotokoll für gebohrte Verbundpfähle (Mikropfähle) nach DIN EN 14199

Anlage 4a: Herstellungsanweisung für verpresste Verdrängungspfähle nach DIN EN 12699

Anlage 4b.1: Herstellungsprotokoll gerammter, verpresster Verdrängungspfähle (großer Herstellbericht)

Anlage 4b.2: Herstellungsprotokoll gerammter, verpresster Verdrängungspfähle (kleiner Herstellbericht)

Anlage 5a: Herstellungsanweisung für Verdrängungspfähle nach DIN EN 12699 / DIN EN 14199

Anlage 5b.1: Herstellungsprotokoll gerammter Ortbetonverdrängungspfahl (großer Herstellbericht)

Anlage 5b.2: Herstellungsprotokoll gerammter Ortbetonverdrängungspfahl (kleiner Herstellbericht)

Anlage 5b.3: Herstellungsprotokoll gerammter, vorgefertigter Verdrängungspfahl (großer Herstellbericht)

Anlage 5b.4: Herstellungsprotokoll gerammter, vorgefertigter Verdrängungspfahl (kleiner Herstellbericht)

Anlage 6a: Herstellungsanweisung für Spundwände

Anlage 6b.1: Einbringprotokoll für Spundbohlen (großer Rammbericht)

Anlage 6b.2: Einbringprotokoll für Spundbohlen (kleiner Rammbericht)

ZTV-W LB 214 Ausgabe 07/2024

Vorbemerkung

Die hier vorliegenden Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W) für Spund- wände, Pfähle, Verankerungen (Leistungsbereich 214), Zitierweise ZTV-W LB 214, gelten vorrangig.

Die hinter den Abschnittsüberschriften in Klammern gesetzten Ziffern beziehen sich auf die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art – DIN 18299“.

Die ZTV-W LB 214 verweist bei Eurocodes und europäischen Normen auf die europäischen Dokumente. Die zugehörigen, nationalen Dokumente sind ebenfalls anzuwenden.

Produkte und Ursprungswaren aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder einem EFTA-Staat, der Vertragspartei des EWR-Abkommens ist, die diesen Zusätzlichen Technischen Spe- zifikationen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Herstellerstaat durchgeführten Prüfungen, Über- wachungen und Zertifizierungen als gleichwertig behandelt, wenn der Auftragnehmer prüfbar nachweist, dass das geforderte Schutzniveau (Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit) gleichermaßen dauerhaft erreicht wird.

1 Geltungsbereich (zu Nr. 1)

(1) Die ZTV-W LB 214 gelten für die Herstellung und den Rückbau von Pfählen, Trägern und Spundwänden sowie für die Herstellung von Verankerungen und Bohrpfählen (DIN EN 1536). Für Bohrarbeiten gelten die ZTV-W LB 203.

2 Stoffe, Bauteile (zu Nr. 2)

2.1 Allgemeines

(2) Die Übereinstimmung der Baustoffe, Baustoffsysteme und Bauteile mit den jeweiligen Tech- nischen Spezifikationen ist für jedes Herstellwerk (für auf der Baustelle hergestellte Systeme für jede Herstelleinrichtung) durch ein Übereinstimmungszertifikat bzw. eine Konformitätserklärung rechtzeitig vor Einbau in Textform zu bestätigen.

2.2 Stahl

(3) Für die Lieferung von Stahlspundbohlen, Kanaldielen und aus Stahlspundbohlen zusam- mengesetzten Stahlpfählen sind die Empfehlungen des Arbeitsausschusses „Ufereinfassungen“ Häfen und Wasserstraßen (EAU) anzuwenden.

(4) Wenn nicht anders vereinbart, dürfen nur neue Spundwand- und Pfahlprofile eingesetzt wer- den. Nach Verwendung wieder hergerichtete Bauteile gelten als gebraucht.

(5) Bei Spundwandbauwerken, an denen Schweißarbeiten durchgeführt oder die in Stahltrag- werke eingebunden werden, ist ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 oder bei besonders beanspruchten Bauwerken (Ausführungsklasse EXC3, EXC4 nach DIN EN 1090-2) ein Abnahmeprüfzeugnis 3.2 gemäß DIN EN 10204 vorzulegen. Das Abnahmeprüfzeugnis ist dem Auftraggeber vor der Liefe- rung unaufgefordert zu übergeben.

(6) Zur Sicherstellung der Schubkraftübertragung müssen Mehrfachspundbohlen aus U-Profilen werkseitig in den Schlössern gepresst oder geschweißt sein. Die Spundwandrücken sind parallel zueinander auszurichten. Die EAU ist anzuwenden.

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(7) Rohrpfähle sind aus Stahlblechen als spiralgeschweißte oder längsgeschweißte Bauele- mente vollverschweißt herzustellen. Die Schweißnähte müssen mittels Schweißautomaten her- gestellt sein.

(8) Pfähle aus zusammengesetzten Spundbohlen müssen über die gesamte Länge verschweißt sein. Die Mindestschweißnahtdicke beträgt aus Korrosionsschutzgründen 7 mm.

(9) Eckverbindungen sind, wenn nicht anders vereinbart, mit gewalzten Schlössern herzustel- len.

2.3 Stahlbeton

(10) Als Bewehrung für Stahlbetonbauteile ist ausschließlich hochduktiler Betonstahl der Sorte B500B nach DIN 488-1 zu verwenden. Auf den Bewehrungszeichnungen ist zusätzlich die Duk- tilität der verwendeten Betonstähle anzugeben.

(11) Die Expositionsklassen nach DIN EN 206-1, 4.1 sind in der Leistungsbeschreibung vorge- geben. Die Mindestbetondruckfestigkeitsklasse von C20/25 darf unabhängig von den vorgege- benen Expositionsklassen nicht unterschritten werden.

(12) Der für Ortbetonpfähle vorgesehene Beton muss über ein hohes Wasserrückhaltevermögen verfügen.

(13) Das Ausbreitmaß des Frischbetons ist von jeder Lieferung (jedes Fahrzeug) auf der Bau- stelle zu prüfen und zu dokumentieren.

(14) Herkunft und Güte des Betonstahls sind vom Auftragnehmer 4 Wochen vor dem Einbau in Textform nachzuweisen.

2.4 Holz

(15) Rundhölzer müssen mindestens der Sortierklasse II der DIN 4074-2 entsprechen.

(16) Bei Holzpfählen und Pfahlpaketen aus Holz dürfen die in der Leistungsbeschreibung gefor- derten Längen maximal um 3 % unterschritten werden. Bei Rundpfählen darf der Durchmesser des Pfahls nicht mehr als 5 % vom Nenndurchmesser abweichen. Bei Pfahlpaketen darf die Differenz des Pfahldurchmessers der einzelnen Holzpfähle zwischen Kopf und Fuß maximal 2 cm betragen.

(17) Bei Pfahlpaketen, die ständig unter Wasser liegen, muss die Borke nicht entfernt werden.

3 Ausführung (zu Nr. 3)

3.1 Allgemeines

(18) Für die Herstellung von Einbringgerüsten ist die EAU anzuwenden.

(19) Bei Einbringarbeiten im Wasser mit schwimmenden Geräten sind durch den Auftragnehmer die erforderlichen Stabilitätsnachweise und/oder Festigkeitsnachweise rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Prüffristen zu übergeben. Die Nachweise sind von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft oder von ei- nem anerkannten Sachverständigen (Anerkennung durch die Zentralstelle Schiffsuntersuchungs- kommission / Schiffseichamt (ZSUK)) aufzustellen.

(20) Bohlen, Pfähle und Anker sind nach dem Einbau fortlaufend entsprechend den zur Ausfüh- rung bestimmten Einbau- und Verankerungsplänen zu nummerieren und nach dem Einbringen

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auf die Lagegenauigkeit zu überprüfen. Lageabweichungen sind baubegleitend zu protokollieren (Angabe der Abweichung in cm) und mit den zulässigen Toleranzen abzugleichen.

(21) Werden Lageabweichungen über die zulässigen Toleranzen hinaus festgestellt, ist der Auf- traggeber umgehend in Textform zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen sind mit ihm abzustimmen.

3.2 Herstellungsanweisung

(22) Vier Wochen vor Herstellungsbeginn sind vom Auftragnehmer folgende Herstellungsanwei- sungen zu übergeben:

• Verpressanker nach DIN EN 1537 gemäß Anlage 1a • Ortbetonbohrpfähle nach DIN EN 1536 gemäß Anlage 2a • Gebohrte Verbundpfähle (Mikropfähle) nach DIN EN 14199 gemäß Anlage 3a • Verpresste Verdrängungspfähle nach DIN EN 12699 gemäß Anlage 4a • Verdrängungspfähle nach DIN EN 12699 / DIN EN 14199 gemäß Anlage 5a • Spundwände gemäß Anlage 6a

3.3 Einbring- oder Herstellungsprotokoll

(23) Folgende Einbring- und Herstellungsprotokolle sind baubegleitend zu erstellen und spätes- tens am Folgetag im Original zu übergeben:

• Verpressanker nach DIN EN 1537 gemäß Anlage 1b • Ortbetonbohrpfähle nach DIN EN 1536 gemäß Anlage 2b. Die Herstellung und Betonage ist auch für jeden Bohrpfahl D ≤ 0,60 m mit einem Herstellungsprotokoll zu dokumentieren. • Gebohrte Verbundpfähle (Mikropfähle) nach DIN EN 14199 gemäß Anlage 3b • Verpresste Verdrängungspfähle nach DIN EN 12699 gemäß Anlage 4b • Verdrängungspfähle nach DIN EN 12699 / DIN EN 14199 gemäß Anlage 5b • Spundbohlen gemäß Anlage 6b

(24) Automatische Aufzeichnungen der Geräte müssen im CSV - Format (Comma seperated va- lues) erfolgen.

3.4 Einbringen von Spundbohlen und Verdrängungspfählen (zu Nr. 3.2)

Grundsätzliche Regelungen für das Einbringen

(25) Für das Einbringen von Spundbohlen und Pfählen ist eine doppelte Führung vorzusehen. Ein Mäkler ohne untere Führung gilt als einfache Führung. Als Führungen können auch Lehren, Hilfsgerüste o. ä. eingesetzt werden. Schlösser von Nachbarbohlen gelten nicht als Führung. Beim Einbringen mit freireitenden Pressen, bei denen die Lagegenauigkeit durch Steuerbewe- gungen des Pressenkopfes sichergestellt wird, kann auf eine doppelte Führung verzichtet wer- den.

(26) Beim Einbringen von Spundbohlen und Stahlpfählen mit Korrosionsschutz sind die Füh- rungseinrichtungen mit Gleit- bzw. Rollenlagern zu versehen.

(27) Die arbeitstechnische Lochung von Spundbohlen und Pfählen als Anhebehilfe bedarf der Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wenn nicht anders vereinbart, sind diese arbeitstechnischen Lochungen wieder zu verschließen.

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Spezielle Regelungen für das Einbringen von Stahlspundbohlen

(28) Beim Einbringen von Mehrfachbohlen mittels Vibration sind Doppelklemmzangen oder Klemmzangen, die das Mittelschloss übergreifen, zu verwenden.

(29) Für das Einbringen von kombinierten Spundwänden ist die EAU zu beachten. Das Pilger- schrittverfahren ist anzuwenden.

(30) Bei kombinierten Wänden (Tragelemente z. B. PSp, HZ, LK, Rohre o. ä.) sind vertikale Füh- rungen und horizontale Zangen, die auch ein Verdrehen der Tragelemente beim Rammen/Vib- rieren verhindern, zu verwenden. Die Führung ist so zu bemessen, dass nach Fixieren der Zange der Pilgerschritt gemäß der EAU ausgeführt werden kann.

(31) Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung für das Einbringen von kombinierten Spundwänden hat der Auftragnehmer die Toleranzen für das Einbringen der Tragbohlen so festzulegen, dass die Füllbohlen verlässlich in die Schlösser der Tragbohlen eingeführt werden können. Vom Auftragnehmer ist vor dem Einbringen der Zwischenbohlen (Füllbohlen) ein Aufmaß der Tragbohlen über Abstand und Abweichung von der Parallelität anzufertigen und vorzulegen. Kön- nen die Füllbohlen wegen Überschreiten der Toleranzen nicht verlässlich eingebracht werden, sind Passbohlen einzubauen. Die Art und Ausbildung von Passbohlen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

(32) Sind Signalgeber (Schlosssprungdetektoren) zur Kontrolle der Schlossverbindungen beauf- tragt worden, hat der Auftragnehmer in jedem Einzelfall vor dem Einbringen der Spundbohlen die Funktionalität des Systems zu prüfen und zu dokumentieren. Bei einer durch einen Signalgeber angezeigten Schlosssprengung sind die Einbringarbeiten sofort zu unterbrechen. Der Auftragge- ber ist unmittelbar zu informieren.

Spezielle Regelungen für das Einbringen von Pfahlpaketen aus Holz

(33) Beim Einbringen von Pfahlpaketen aus Holz kann die obere Rammführung durch einen hyd- raulischen Auslegerarm des Einbringgerätes übernommen werden.

(34) Für das Einbringen von Pfahlpaketen aus Holz sind folgende Einbautoleranzen einzuhalten:

• Achsversatz zwischen benachbarten Pfahlpaketen < +/- 3 cm • Spaltmaß zwischen benachbarten Pfahlpaketen < 5 cm

Spezielle Regelungen für das Einbringen von Verdrängungspfählen

(35) Sofern nicht anders vereinbart, sind Fertigrammpfähle durch Rammung einzubringen. Für andere Einbringverfahren sind die Tragfähigkeiten nachzuweisen.

3.5 Betonierte und verpresste Pfähle

Grundsätzliche Regelungen

(36) Nach dem Betonieren oder Verpressen von Pfählen sind Erschütterungen in der Nachbar- schaft unzulässig, um den Abbindevorgang der Pfähle nicht zu beeinträchtigen.

(37) Bei verpressten Pfählen ist vom Auftragnehmer die Eignung durch Probebelastung nachzu- weisen und die Dokumentation in Textform zu übergeben. Wenn nicht anders vereinbart, sind statische Probebelastungen an 3 % der vorgesehenen Pfahlanzahl, aber mindestens an zwei

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Pfählen durchzuführen. Die Herstellung der übrigen Pfähle darf erst nach bestandener Probebe- lastung erfolgen.

(38) Die Bewehrung oder das Tragglied muss sich, wenn nicht anders vereinbart, über den ge- samten Pfahl bis zur Bohrlochsohle erstrecken.

(39) Der Einbau der Bewehrung oder des Traggliedes ist, wenn nicht anders vereinbart, unmit- telbar vor dem Betonieren durchzuführen.

(40) Unbewehrte Pfähle sind nur als Primärpfähle in einer geschlossenen Bohrpfahlwand zuläs- sig.

Spezielle Regelungen für betonierte Pfähle mit Bewehrungskörben

(41) Prepacked Pfähle sind nicht zugelassen.

(42) Sofern in den jeweiligen Fachnormen kein größeres Nennmaß festgelegt ist, muss das Nennmaß der Betondeckung von Ortbetonpfählen ohne bleibende Verrohrung mindestens 60 mm betragen.

(43) Werden Bohrpfähle nach DIN EN 1536 für überschnittene Bohrpfahlwände hergestellt, ist durch Festlegung des Überschnittes unter Berücksichtigung der vertraglichen Herstelltoleranzen sicherzustellen, dass eine durchgehend geschlossene Wand entsteht.

(44) Bohrpfähle mit Bewehrungskörben für massive Wasserbauwerke nach ZTV-W LB 215, die dauerhaft im Bauwerk verbleiben, sind nach DIN EN 1992 in Verbindung mit der DIN 19702 zu planen und auszuführen. Bohrpfähle für Ufereinfassungen sind nach der EAU zu planen und aus- zuführen.

(45) Vor dem Einbau des Bewehrungskorbes von Bohrpfählen nach DIN EN 1536 ist die Bohr- lochsohle zu reinigen. Bei verrohrten Bohrungen mit Wasserauflast ist darauf zu achten, dass der Schwebstoffgehalt im Bohrwasser keinen schädlichen Einfluss für die weitere Herstellung und die Tragfähigkeit hat. Gegebenenfalls ist bei hohem Schwebstoffgehalt im Bohrwasser das Wasser auszutauschen.

(46) Das Betonieren muss auch im Trockenen grundsätzlich im Kontraktorverfahren erfolgen. Das Betonieren im freien Fall ist nicht zulässig.

(47) Verunreinigter Beton im Bereich des Pfahlkopfes ist zu kappen. Die erforderliche Kapplänge ist bei der Planung und der Herstellung der Bohrpfähle zu berücksichtigen. Soweit nicht anders vereinbart, ist von folgenden Kapplängen am Pfahlkopf auszugehen:

• mindestens 0,5 m bei Pfahllängen bis 10 m • mindestens 1,0 m bei einer Pfahllänge von 20 m

Bei Pfahllängen zwischen 10 m und 20 m darf linear interpoliert werden. Bei Pfahllängen größer als 20 m ist entsprechend zu extrapolieren.

Soweit nicht anders vereinbart, sind bei Leerbohrungen die Mindestkapplängen auf folgende Be- träge zu erhöhen:

• bei Leerbohrungslängen von 1,7 m bis 5 m, Kapplänge = 0,3 m multipliziert mit der Länge der Leerbohrung • bei Leerbohrungslängen > 5 m, Kapplänge = 0,5 m multipliziert mit der Länge der Leerboh- rung

(48) Vor der Pfahlherstellung eines Ortbetonrammpfahles nach DIN EN 12699 muss sicherge- stellt sein, dass kein Wasser oder Wasser-Boden-Gemisch in das Vortreibrohr eingedrungen ist. In einem solchen Falle ist das Rohr zu ziehen, das entstandene Loch zu verfüllen und der Pfahl erneut anzusetzen.

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Spezielle Regelungen für verpresste Verdrängungspfähle

(49) Während des Einbringens des Pfahles muss der Verpressgutspiegel immer kontrollierbar sein. Der Verpressgutspiegel muss während des Einbringens des Pfahles konstant gehalten wer- den.

(50) Bei der Herstellung von verpressten Verdrängungspfählen in gefluteten Baugruben ist die Überschusssuspension im Anschluss an die Pfahlherstellung zu entfernen und schadlos zu be- seitigen.

Spezielle Regelungen für Mikropfähle nach DIN EN 14199

(51) Bei auf Druck belasteten, gebohrten Mikropfählen mit durchgehendem Tragglied nach DIN EN 14199 und relevanter Lasteinleitung über Spitzendruck (z. B. bei Einbindung in Fels) ist vor dem Einbau des Traggliedes die Bohrlochsohle zu reinigen.

(52) Gebohrte Mikropfähle mit Bewehrungskorb sind nicht zugelassen.

(53) Bei Herstellung von verpressten Mikropfählen in gefluteter Baugrube ist die Überschuss- suspension im Anschluss an die Pfahlherstellung zu entfernen und schadlos zu beseitigen.

(54) Übersteigen die Verpressmengen das 1,7-fache des theoretischen Bohrlochvolumens ist der Auftraggeber umgehend zu informieren. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit dem Auftragge- ber abzustimmen.

3.6 Verpressanker nach DIN EN 1537

(55) Nach dem Verpressvorgang sind beeinflussende Erschütterungen unzulässig, um den Ab- bindevorgang nicht zu beeinträchtigen.

(56) Bei Verpressankern (Kurzzeit- und Daueranker) ist die Eignung nach DIN EN ISO 22477-5 durch Eignungsprüfungen nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung ist rechtzeitig vor der Aus- führung der weiteren Verankerung in Textform zu übergeben. Der Ort der Eignungsprüfung von Verpressankern ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

(57) Im Rahmen der Herstellung ist an jedem Anker eine Abnahmeprüfung durchzuführen und gemäß Anlage 1c zu dokumentieren. Der Zeitpunkt der Abnahmeprüfungen ist dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben.

(58) Übersteigen die Verpressmengen das 1,7-fache des theoretischen Bohrlochvolumens ist der Auftraggeber umgehend in Textform zu informieren. Die erforderlichen Maßnahmen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen und zu dokumentieren.

3.7 Einbringhilfen (zu Nr. 3.2)

(59) Der Einsatz von Einbringhilfen bedarf, sofern vom Auftragnehmer veranlasst, der Abstim- mung mit dem Auftraggeber.

(60) Werden tangierende oder überschnittene Bohrungen mit Bodenaustausch als Einbringhilfe von Spundwänden ausgeführt, sind die Bohrungen verrohrt durchzuführen. Wenn nicht anders vereinbart, sind sie mit geeignetem rolligen Material nach Wahl des Auftragnehmers zu verfüllen. Die Eigenschaften des Verfüllmaterials sind bei den Standsicherheitsnachweisen zu berücksich- tigen.

(61) Beim Einsatz von Hochdruck- oder Niederdruckspülen als Einbringhilfe für Spundwände ist die EAU anzuwenden.

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(62) Für den Einsatz von Lockerungssprengungen als Einbringhilfe für Spundwände ist die EAU anzuwenden.

3.8 Stahlbauarbeiten

Schweißarbeiten

(63) Bei Schweißverbindungen an dauerhaften Bauteilen in korrosionsgefährdeten Bereichen sind die rechnerisch erforderlichen Nahtdicken der Kehlnähte um einen Zuschlag von 2 mm zu erhöhen. Die Mindestschweißnahtdicke beträgt in diesen Bereichen 7 mm. In allen anderen Be- reichen beträgt die Mindestschweißnahtdicke 5 mm.

(64) Bei Schweißarbeiten unter Wasser ist die DVS-Richtlinie 1801 zu beachten und anzuwen- den.

(65) Geschweißte Baustellenstöße von Spundwänden und Stahlpfählen sind zu vermeiden, sie bedürfen der Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Vorgaben der EAU sind dabei zu beachten. Bei Baustellenstößen sind nur Stumpfstöße zugelassen.

Anschlüsse von Rückverankerungen

(66) Bei der Herstellung von schrägen und horizontalen Rückverankerungen ist zu beachten, dass es bei späterer Hinterfüllung nicht zu Zwängungen und unverträglichen Zusatzbeanspru- chungen in der Verankerung und der Anschlusskonstruktion infolge der Verformung (Durchbie- gung) der Anker oder der Ankerpfähle kommt.

3.9 Beheben von Einbauschäden

Beschädigung von Pfahl- und Spundbohlenköpfen

(67) Durch das Einbringen plastisch verformte Pfahl- und Spundbohlenköpfe sind unterhalb der Verformung im nicht geschädigten Bereich abzutrennen. Bei tragenden Schweißnähten sind die Pfahl- und Spundbohlenköpfe bei sichtbaren Verformun- gen mindestens 10 cm unter der Verformungsgrenze abzutrennen. Wenn erforderlich, ist das Einbringelement durch Aufstocken auf die Sollhöhe zu verlängern.

Schäden am Korrosionsschutz

(68) Beim Herstellen von Verankerungen und beim Einbringen von Stahlspundwänden und -pfäh- len entstandene Schäden am Korrosionsschutz sind zu beheben. Für das Aufbringen von Be- schichtungen sind die Regelungen gemäß ZTV-W LB 218 zu beachten.

3.10 Rückbau von Bauelementen (zu Nr. 3.6)

(69) Der Rückbau von Bauelementen ist zu dokumentieren und zu übergeben.

(70) Steckengebliebene Stümpfe von abgebrochenen Pfählen und Bohlen sowie aufgegebene Bauelemente sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber abzutrennen oder rückzubauen.

(71) Verbliebene Bauelemente sind einzumessen und in die Bestandspläne aufzunehmen.

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3.11 Pfahlprobebelastungen

Allgemeines

(72) Für den Aufbau der Versuchseinrichtungen, die Durchführung des Versuches und die Aus- wertung der Ergebnisse gelten, wenn nicht anders festgelegt:

a) für axiale Pfahlprobebelastungen auf Druck DIN EN 1997-1 und DIN EN ISO 22477-1 in Ver- bindung mit den Empfehlungen des Arbeitskreises Pfähle („EA-Pfähle“)

b) für axiale Pfahlprobebelastungen auf Zug DIN EN 1997-1 und DIN EN ISO 22477-2 in Ver- bindung mit den Empfehlungen des Arbeitskreises Pfähle („EA-Pfähle“)

c) für axiale Pfahlprobebelastungen von Pfählen, die als Verankerungen eingesetzt werden, DIN EN 1997-1 in Verbindung mit den Empfehlungen des Arbeitskreises Pfähle („EA Pfähle“)

(73) Vor dem Aufbau der Einrichtungen für die Probebelastungen sind dem Auftraggeber voll- ständige Ausführungsunterlagen einschließlich der statischen Berechnungen zum Versuchsauf- bau prüffähig unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Prüffristen zu übergeben.

(74) Der Ort der Probebelastung von Pfählen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.

(75) Die Probebelastungen dürfen nur im Beisein des Auftraggebers oder eines von ihm beauf- tragten fachkundigen Geotechnikers durchgeführt werden. Die jeweilige Probebelastung ist recht- zeitig in Textform dem Auftraggeber anzukündigen.

(76) Messergebnisse können durch Erschütterungen in der Nachbarschaft verfälscht werden. Gleichzeitige Einbringarbeiten von Spundwänden und Pfählen sind daher während der Durchfüh- rung von Probebelastungen nicht zulässig.

Dynamische Probebelastungen

(77) Dynamische Probebelastungen sind nur im Zusammenhang mit mindestens einer statischen Probebelastung als Referenz zulässig. Der Auftraggeber entscheidet über die Eignung der vor- gelegten statischen Probebelastung als Referenz.

(78) Vom Auftragnehmer ist sicherzustellen, dass der Pfahl bei der dynamischen Probebelastung nicht beschädigt wird. Bei Stahlbetonpfählen ist dieses durch eine nachfolgende Integritätsprü- fung nachzuweisen.

(79) Zur Auswertung von dynamischen Probebelastungen dürfen nur Verfahren mit vollständiger Modellbildung (CAPWAP und TNOWAVE) verwendet werden.

3.12 Integritätsprüfungen

(80) Integritätsprüfungen, auch im Rahmen der Eigenüberwachung, dürfen nur von fachkundi- gem Personal durchgeführt werden.

(81) Integritätsprüfungen dürfen nur im Beisein des Auftraggebers oder eines von ihm beauftrag- ten Fachkundigen durchgeführt werden. Die jeweilige Integritätsprüfung ist dem Auftraggeber rechtzeitig in Textform anzukündigen.

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3.13 Qualitätssicherung

Allgemeines

(82) Das Einhalten der vertraglichen Anforderungen an die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung von Baustoffen, Baustoffsystemen und Bauteilen und an die fertige Leistung ist durch eine Qualitätssicherung sicherzustellen, die aus

• der Prüfung der Baustoffe, Baustoffsysteme und Bauteile sowie • der Überwachung der Ausführung

besteht.

(83) Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Qualitätssicherung ver- antwortlich und hat sicherzustellen, dass nur Produkte eingesetzt werden, die nachweislich einer solchen Qualitätssicherung unterliegen.

(84) Vor der Durchführung von Arbeitsschritten, durch die Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden, ist dem Auftraggeber rechtzeitig und in Textform Gelegenheit zu geben, die gemeinsame Feststellung des Zustandes gemäß § 4 Abs. 10 VOB/B zu verlangen.

(85) Die erforderlichen Nachweise und Zulassungen für die Verwendbarkeit der Baustoffe, Bau- stoffsysteme und Bauteile und die Anwendbarkeit der Bauarten sind dem Auftraggeber spätes- tens mit den Ausführungsunterlagen zu übergeben.

(86) Ändern sich Art und Eigenschaft der Baustoffe oder der Baustoffsysteme, die Bezugsquelle, die Einbaubedingungen oder das Einbauverfahren, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich in Textform anzuzeigen und die Verwendbarkeit ist vor dem Einbau erneut in Textform nachzuwei- sen. Die Änderungen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Qualitätssicherung durch den Auftragnehmer

3.13.2.1 Allgemeines

(87) Die Qualitätssicherung besteht aus der Eigenüberwachung durch den Auftragnehmer und soweit in den jeweiligen technischen Spezifikationen vorgeschrieben, der Fremdüberwachung durch eine hierfür anerkannte Überwachungsstelle.

(88) Die Ergebnisse der Qualitätssicherung sind dem Auftraggeber unverzüglich zu übergeben und vom Auftragnehmer auf der Baustelle zur Einsichtnahme vorzuhalten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

• Bezeichnung der Baustelle • Kurzbeschreibung der überwachten Teilleistung • Auftragnehmer und ggf. ausführender Nachunternehmer • ggf. anerkannte Überwachungsstelle(n) • Lieferwerk und Lieferschein • Bezeichnung der Baustoffe • Übereinstimmungszeichen oder CE-Kennzeichnung • Chargennummer und Zuordnung zur Einbaufläche • Vergleich von Art und Menge der bestellten und gelieferten Baustoffe • Herstellungsdatum, Bezeichnung und Bauteilzuordnung der Probekörper bzw. der Rückstell- proben sowie der zugehörigen Prüfergebnisse • Zeitabschnitte der einzelnen Arbeiten • äußere Bedingungen, z. B. Klimadaten, Grund- und Außenwasserstände • besondere Vorkommnisse

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• Art und Datum der Prüfungen sowie Ergebnisse und Vergleich mit den Anforderungen • ggf. Art und Dauer der Nachbehandlung • Datum, Name und Unterschrift des für die Überwachung Verantwortlichen.

Die in den jeweiligen technischen Spezifikationen dafür vorgesehenen Formblätter sind zu ver- wenden.

(89) Werden Abweichungen von den vertraglichen Anforderungen festgestellt, so ist der Auftrag- geber sofort in Textform zu informieren. Die Ursachen und Mängel sind nach vorheriger Abstim- mung mit dem Auftraggeber umgehend zu beseitigen.

(90) Dem Auftraggeber ist die Möglichkeit zu geben, an Prüfungen und Baustellenkontrollen der Eigen- und Fremdüberwachung teilzunehmen. Der Zeitpunkt der Prüfungen und Baustellenkon- trollen ist mit dem Auftraggeber einvernehmlich festzulegen.

(91) Die Prüfbereiche/Prüforte und die Entnahmestellen von Proben sind lage- und höhenmäßig unter Angabe von Probenummer und Entnahmedatum zu dokumentieren.

(92) Nach Abschluss der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Aufzeichnungen und Auswertungen der Qualitätssicherung an den Auftraggeber zu übergeben.

(93) Der Auftragnehmer hat Kopien der übergebenen Unterlagen mindestens bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für die Mängelansprüche aufzubewahren.

3.13.2.2 Eigenüberwachung durch den Auftragnehmer

(94) Vor Beginn der Bauausführung ist das ausführende und überwachende Fachpersonal in die Ausführungsunterlagen und die Herstellungsanweisungen einzuweisen.

(95) Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sind zu dokumentieren und der Überwachungsstelle für die Fremdüberwachung unverzüglich zu übergeben.

3.13.2.3 Überwachung durch eine anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwa- chung)

(96) Die Prüfstellen und die Überwachungsstellen müssen für den jeweiligen Anwendungsbe- reich anerkannt sein (siehe Verzeichnis der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen, geführt beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)). Die vorgese- hene Prüfungs- bzw. Überwachungsstelle ist dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten in Text- form zu nennen.

(97) Der Auftragnehmer hat mit einer anerkannten Überwachungsstelle einen Überwachungsver- trag abzuschließen. Das Recht des Auftraggebers auf Einsicht in bzw. Auskunft über sämtliche Unterlagen ist hierbei sicherzustellen. Der Überwachungsvertrag ist dem Auftraggeber auf Ver- langen vorzulegen.

(98) Eine Kopie der Bestätigung der Auftragsannahme durch die anerkannte Überwachungsstelle ist dem Auftraggeber unverzüglich zu übergeben.

(99) Der Auftragnehmer hat der Überwachungsstelle rechtzeitig die Ausführungszeiten anzuzei- gen und dies dem Auftraggeber nachzuweisen.

(100) Der Fremdüberwachung ist der uneingeschränkte Zutritt zu allen Produktionsstätten zu ge- währen.

(101) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass ihm die anerkannte Überwachungsstelle alle Überwachungsberichte (inklusive aller Zwischenberichte) jeweils zeitnah übergibt. Die Überwa- chungsberichte sind vom Auftragnehmer zu beachten.

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Kontrollprüfungen durch den Auftraggeber

(102) Kontrollprüfungen werden vom Auftraggeber veranlasst und durchgeführt, um festzustel- len, ob die Qualität der Baustoffe, Baustoffsysteme und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

(103) Der Auftraggeber behält sich vor, jederzeit für alle Leistungen unabhängige Kontrollprüfun- gen durchzuführen.

(104) Die Probenahmen sowie die Prüfungen, die auf der Baustelle erfolgen, werden in Anwe- senheit des Auftragnehmers durchgeführt. Sie finden auch in Abwesenheit des Auftragnehmers statt, wenn dieser den rechtzeitig bekannt gegebenen Termin nicht wahrnimmt.

(105) Der Auftraggeber darf Rückstellproben nehmen.

Zusätzliche Kontrollprüfungen

(106) Der Auftragnehmer darf zusätzliche Kontrollprüfungen verlangen, wenn er vermutet, dass das Ergebnis einer Kontrollprüfung nicht kennzeichnend für die zugeordnete Leistung ist. Die Kosten der zusätzlichen Kontrollprüfungen zuzüglich aller Nebenkosten trägt derjenige, zu des- sen Ungunsten das Ergebnis ausfällt.

(107) Die Orte für die Entnahme sowie für Prüfungen und die zuzuordnenden Teilleistungen, bestimmen Auftragnehmer und Auftraggeber gemeinsam.

(108) Das Recht des Auftraggebers, nach eigenem Ermessen weitere Kontrollprüfungen durch- zuführen, bleibt unberührt.

Überwachungs- und Zutrittsrechte

(109) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Auftraggeber die ihm gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B zustehenden Überwachungs- und Zutrittsrechte auch bezogen auf Arbeitsplätze, Werkstätten und Lagerräume der Nachunternehmer und auf Herstell- bzw. Lieferwerke (z. B. bei Fertigteilen, Stahlbauteilen) ausüben kann.

(110) Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Auftraggeber sein Recht zur Einsicht- nahme in Unterlagen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B auch bezogen auf die Nachunternehmer sowie die Hersteller und Lieferanten ausüben kann.

4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen (zu Nr. 4)

4.1 Nebenleistungen

Nebenleistungen sind insbesondere auch:

(111) die Erstellung von Abnahmeprüfzeugnissen für Spundwandbauwerke, an denen Schweiß- arbeiten durchgeführt werden (Ziffer 5)

(112) die Prüfung und Dokumentation des Ausbreitmaßes von Frischbeton (Ziffer 13)

(113) die Nachweise für schwimmende Geräte (Ziffer 19)

(114) alle Leistungen gemäß Abschnitt 3.2 und 3.3

(115) die Herstellung von erforderlichen Keil- und Passbohlen bei Überschreitung der zulässigen Einbringtoleranzen von Spundbohlen gemäß DIN EN 12063, sofern dies ursächlich aus dem Ver- antwortungsbereich des Auftragnehmers hervorgeht

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(116) das Verschließen von arbeitstechnischen Lochungen (Ziffer 27)

(117) die Herstellung von erforderlichen Keil- und Passbohlen und der Mehraufwand beim Ein- bringen von kombinierten Spundwänden (Ziffer 31), sofern dies ursächlich aus dem Verantwor- tungsbereich des Auftragnehmers hervorgeht

(118) Unterbrechungen bei einer durch einen Signalgeber angezeigten Schlosssprengung (Zif- fer 32), soweit diese Unterbrechung in dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegt

(119) die Unterbrechungen der Herstelllungen von Pfählen und Verpressankern bis zum Vorle- gen der Ergebnisse der bestandenen Probebelastungen und Eignungsprüfungen

(120) die Herstellung erforderlicher Kapplängen (Ziffer 47)

(121) das Ziehen, Verfüllen und erneute Ansetzen des Pfahles (Ziffer 48)

(122) das Entfernen und schadlose Beseitigen von Überschusssuspension im Anschluss an die Pfahlherstellung (Ziffer 50)

(123) das Entfernen und schadlose Beseitigen von Überschusssuspension im Anschluss an die Pfahlherstellung (Ziffer 53)

(124) die Stillstandszeiten im Rahmen der Prüfung von Pfählen und Ankern (Ziffer 56)

(125) Abnahmeprüfungen gemäß (Ziffer 57)

(126) Einbringhilfen auf Veranlassung durch den Auftragnehmer (Ziffer 59)

(127) lieferungs- und gerätebedingte Baustellenstöße von Spundbohlen und Pfählen (Ziffer 65)

(128) der Rückbau und das Abtrennen von Bauelementen (Ziffer 69, 70) sofern dies ursächlich aus dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers hervorgeht

(129) die Dokumentation der Leistungen gemäß Abschnitt 3.10

(130) Integritätsprüfungen im Anschluss an dynamische Pfahlprobebelastungen von Stahlbeton- pfählen (Ziffer 78)

(131) Arbeitsunterbrechungen, Ausfall und Liegezeiten von Geräten für den Nachweis der Ver- wendbarkeit und etwaiger Prüffristen des Auftraggebers (Ziffer 86)

(132) die Qualitätssicherung nach Abschnitt 3.13.2 einschließlich der hierfür erforderlichen Ar- beits-unterbrechungen und Ausfall- und Liegezeiten von Geräten

(133) die vermessungstechnische Überprüfung der ausgeführten Bauleistung

4.2 Besondere Leistungen

Ergänzend zu den Abschnitten 4.2 der VOB/C, gelten nachfolgende Leistungen als besondere Leistungen, soweit in dem Leistungsverzeichnis besonders erwähnt:

(134) der Nachweis der Eignung von Verpressankern durch Eignungsprüfungen (Ziffer 56)

(135) Probebelastungen inklusive des Aufbaus der Versuchseinrichtung für die Durchführung und die Auswertung der Ergebnisse von Pfahlprobebelastungen (Ziffer 37 und 72)

(136) die vom Auftraggeber zusätzlich zu den im Rahmen der Eigenüberwachung des Auftrag- nehmers geforderten Integritätsprüfungen (Ziffer 80)

5 Abrechnung (zu Nr. 5)

(137) Die Abrechnung der Länge einer Spundwand erfolgt entsprechend den Sollmaßen der zur Ausführung bestimmten Zeichnung.

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Anhang: Zusammenstellung der zitierten Regelwerke

DIN 488-1 Betonstahl – Teil 1: Stahlsorten, Eigenschaften, Kennzeichnung

DIN 4074-2 Sortierung von Holz nach der Tragfähigkeit – Teil 2: Baurundholz (Nadelholz)

DIN 19702 Massivbauwerke im Wasserbau – Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit

DIN EN 206 Beton – Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität

DIN EN 1090-2 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken

DIN EN 1536 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau – Bohrpfähle

DIN EN 1537 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau – Verpressanker

DIN EN 1992-1-1 Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbeton- tragwerken – Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau

DIN EN 1997-1 Eurocode 7 – Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: Allgemeine Regeln

DIN EN 10204 Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen

DIN EN 12063 Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten (Spezialtiefbau) – Spund- wandkonstruktionen

DIN EN 12699 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau – Verdrängungspfähle

DIN EN 14199 Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau – Mikropfähle

EA-Pfähle Empfehlungen des Arbeitskreises „Pfähle“

EAU Empfehlungen des Arbeitsausschusses „Ufereinfassungen“ Häfen und Wasser- straßen

ZTV-W LB 203 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W) für Baugrunderschließung und Bohrarbeiten (Leistungsbereich 203)

ZTV-W LB 215 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W) für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton (Leistungsbereich 215)

ZTV-W LB 218 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - Wasserbau (ZTV-W) für Korrosionsschutz im Stahlwasserbau (Leistungsbereich 218)

VOB/B Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertrags- bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

DVS-Richtlinie 1801 Anforderungen an Betriebe und Personal für das nasse Unterwasserschweißen – Herstellerqualifikation

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Anlage 1a: Herstellungsanweisung für Verpressanker nach DIN EN 1537

Die Herstellungsanweisung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Allgemeine Angaben

• Bauvorhaben • Auftraggeber • Firma • Fachbauleiter • Maßgebende Ausführungspläne

Beschreibung der Verpressanker

• Zulassungsdokument mit allen Arbeitsanweisungen • Angaben zum Durchmesser, Unterkante Verpresskörper, Verpresskörperlänge und Bohrebene • Angabe zu Anzahl der Nachverpresslanzen und zur Lage der Verpressöffnungen der Nachverpresslan- zen

Materialien

• Rezeptur des Verpressgutes mit Angabe der Expositionsklassen, eventuell verwendeter Zusatzmittel und inaktiver Füller • Tabellarische Zusammenstellung der Stahlzugglieder (Ø, Stahlgüte, Anzahl)

Angaben zur Verpressankerherstellung

• Angaben zu zulässigen Toleranzen • Bohrgerät • Bohrverfahren • Verrohrung (Innen- und Außendurchmesser) • Bohrwerkzeuge • Spülung, Spüldruck etc. • Mischanlage für Verpressgut • Zubehör • Beschreibung des Bohrverfahrens mit Höhenangaben zu ggf. erf. Wasserauflast, erforderliche Maßnah- men, wenn Bohrungen über Nacht stehen und Verpressanker erst am Folgetag fertiggestellt wird • Überprüfen der Bohrlochlänge und -lage • Beschreibung des Verpressvorganges und der Nachverpressvorgänge, Verpresslänge, Verpressdruck, Zeitpunkt und vorgesehene Anzahl der Nachverpressvorgänge etc. und jeweils vorgesehene Maßnah- men zur Begrenzung der Krafteinleitungsstrecke • Angaben zur Lagerung und Beschreibung des Einbaus der Zugglieder einschließlich Baustellenstöße • Angabe zur Prüfhäufigkeit und Probenentnahme zur Kontrolle der Verpressguteigenschaften

Angaben zur Belastung und Prüfung der Verpressanker

Für alle Anker tabellarische Zusammenstellung der maßgebenden Bemessungssituation mit:

• Charakteristische Ankerbeanspruchungen • Bemessungswerte der Ankerbeanspruchungen • Prüflasten für die Abnahme- und Eignungsprüfungen aller Anker • Angabe zur Eignungsprüfung, wann welche Anker geprüft werden • Festlegelasten für alle Anker

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Anlage 1b: Herstellungsprotokoll Daueranker/Kurzzeitanker nach DIN EN 1537
Name der Baumaßnahme
Auftraggeber
ausführende Firma
Ankerlage/Ankernummer
Ausführungsplannummer
deilgguZKurzzeitanker Korrosionsschutzmaßnahmen L / L tf tb
Daueranker: Zulassungsnummer
Stahlgüte Anzahl Querschnitt mm2
Ankerlänge L m Lieferlänge (L +Überstand) m A A
Verankerungslänge des Zuggliedes L m Krafteintragungslänge L m tb fixed
Anker verschwenkt um ° rechts/links freie Stahllänge L m tf
kinhcetrhoBBohrverfahren
Bohrwerkzeug
Spülung
Bohrgerät Typ
verrohrt Anfänger Øa /Øi mm
Nippel Øi mm
Verrohrung Øa /Øi mm
Spitze / Krone Øa mm
unverrohrt Meißelkrone Øa mm
nerhoBDatum des Bohrens Bohransatzpunkt NHNbesondere Feststellung im Bereich der Krafteinleitungsstrecke L fixed
Verrrohrt bis m
unverohrt bis m
Grundwasser angebohrt m
Grundwasser bei Bohrende m
Spülflüssigkeitsverlust
beim Bohren festgestellte Schichtgrenzen
Bodenartvon mbis mVersuche im Bohrloch z.B. Wasserabpressversuch, Fernsehsonde
Bodenartvon mbis m
Bodenartvon mbis m
Bodenartvon mbis m
Bodenartvon mbis m
Bodenartvon mbis m
Anmerkungen
nesserpreVPrimär-Verpressen1. Nachverpressen2. Nachverpressen
Datum des Verpressens
Zementsorte
W/Z - Wert
Zusatzmittel:
Art
Massenanteil%%%
Verbrauchte Menge Zementkgkgkg
Aufsprengdruck
Verpress(End)druckbarbarbar
repröksserpreVBegrenzung des Verpresskörp.Ja NeinJa NeinJa Nein
Verfahren zur Begrenzung des Verpresskörpers
Tiefe der Begrenzung
Spüldruckbarbarbar
Unterkante Verrohrung beim Spülen
Für die Richtigkeit ................... ................... Bohrmeister (Datum, Unterschrift) Aufsteller (Datum, Unterschrift)
Bemerkungen
Anlage 1c: Protokoll der Abnahmeprüfung von Dauerankern / Kurzzeitankern nach DIN EN 1537
Blatt Nr.
BaustelleAnkerlänge L m APresse Typ
Kurzzeitanker AnkertypSpannüberstand L m ePressenfläche mm²
Anzahl x mmfr. Stahllänge L m tfManometer Nr.
Stahlsorte St. N/mm²Verankerungslänge L m tbKraftaufnehmer Typ Nr.Nr
Fläche A mm² tDruckrohrlänge L m DP kN P kN k d
E-Modul N/mm²E * A kN t tPrüfkraft P )1 kN P
Bauteil Anker Nr.
Datum
Last / Druck / Verschiebung[kN][bar][mm][mm][mm][mm][mm][mm]
gnutsaleBVorbelastung P a 0,40 P P 0,55 P P 0,70 P P 0,85 P P Prüfkraft P = 1,00 P P P
pP tfarkfürP etnatsnokVerschiebung s bei P P nach 1 min s 1 nach 2 min s 2 nach 3 min s 3 nach 5 min s 5 s 5 - s 2
in nicht bindigen Böden s 5 - s 2 ≤ 0,20 mmja / neinja / neinja / neinja / neinja / neinja / nein
nach 10 Min s 10 nach 15 Min s 15 s 15 - s 5
in bindigen Böden s 15 - s 5 ≤ 0,25 mmja / neinja / neinja / neinja / neinja / neinja / nein
nach Min nach Min nach Min
gnutsaleBVorbelastung P k
Festlegekraft P = x P 0 k
Vorspannkraft ( inkl. Schlupf ²)
für Prüfkraft g * P : k < 2,0 mm a d Sja / neinja / neinja / neinja / neinja / neinja / nein
red gnubeihcsreV neznerGs < mm bei P bl aS = S - S el max bl E (cid:215) A (cid:215) s L = (t t e)l app P - P p aja / neinja / neinja / neinja / neinja / neinja / nein
L app
Grenzlängen: max L / min L app app
L zwischen max L / min L app app appja / neinja / neinja / neinja / neinja / neinja / nein
1 ) P = g a * P Für die Richtigkeit P d (Datum, Unterschrift) ....................................... 2 ) zu berücksichtigender Schlupf bei Litzen- und Mehrstabankern gemäß Zulassung

Anlage 2a: Herstellungsanweisung für Ortbetonbohrpfähle nach DIN EN 1536

Die Herstellungsanweisung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Allgemeine Angaben • Bauvorhaben • Auftraggeber • Bohrunternehmer • Fachbauleiter • Angaben zum Durchmesser, Absetztiefe und Bohrebene • Maßgebende Ausführungspläne • Betonlieferwerk und Ersatzlieferwerk • Flechtbetrieb der Pfahlbewehrung

Materialien • Betonrezeptur mit Angabe der Expositionsklassen, der Frischbetoneigenschaften und Festbetoneigen- schaften • Bewehrungsstahl, Profilstähle, Flachstähle • Herkunft der verarbeiteten Stähle

Angaben zur Pfahlherstellung • Geräteeinsatz • Verrohrung • Bohrwerkzeuge • Zubehör • Arbeitszeiten • Bauablauf der Bohrpfahlherstellung • Einmessen der Bohrachse • Lotkontrolle • Toleranzangaben zur zulässigen Lage und Lotabweichung • Säubern der Bohrlochsohle • Grenze zulässiger Schwebstoffe und Sedimente, Angabe wann ein Austausch des Bohrwassers erfor- derlich ist • Überprüfen der Bohrlochtiefe

Bohrverfahren • Beschreibung des Bohrverfahrens • Höhenangaben zur erforderlichen Wasserauflast • Mindestvoreilmaß der Außenverrohrung bis zum Erreichen der Endteufe • Angabe wie beim Lösen und Fördern des Bodens der Kolbeneffekt (mit Gefahr des Sohleintriebes) ver- mieden wird • Mindestabstände zu am gleichen Tag hergestellten Bohrpfählen • Erforderliche Maßnahmen, wenn Bohrungen über Nacht stehen und am Folgetag fortgesetzt und beto- niert werden (z. B. Angabe der erforderlichen Mindestbohrlänge am Betoniertag)

Einbau der Bewehrung/Stahlglieder • Lagerung und Einbau der Bewehrung • Beschreibung der Maßkontrollen zur Sicherstellung der Betonüberdeckung • Beschreibung der Ausführung der Baustellenstöße

Einbau des Pfahlbetons • Angabe der Maßnahmen zur Vermeidung einer Entmischung beim Einfüllen des ersten Betons • Angabe der Mindesteinbindetiefe der Kontraktorrohre in den Frischbeton

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• Angabe der Mindesteinbindelänge der Außenverrohrung in den Frischbeton • Angabe der Betonierzeit und der maximalen Zuggeschwindigkeit der Außenverrohrung • Angabe zur Kontrolle, Kontrollhäufigkeit der Konsistenz des Betons • Angabe zur Prüfhäufigkeit und Probenentnahme zur Kontrolle der Festbetoneigenschaften

Angaben zur Belastung und Prüfung der Pfähle • Tabellarische Zusammenstellung der Bemessungswerte der Pfahlbeanspruchungen, der Prüflasten für die Probebelastungen der Pfähle • Konzept der Probebelastung, Messeinrichtungen, Lastaufbau, Reaktionspfähle, Auswertung • Wann wird die Probebelastung an welchen Pfählen durchgeführt

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Anlage 2b: Herstellungsprotokoll für Ortbetonbohrpfähle nach DIN EN 1536
Name der Baumaßnahme:
Ausführende Firma: Pfahlnummer:
Auftraggeber: Plannummer:
netadlhafPPfahldurchmesser: m Pfahllänge: m
Pfahlneigung gegen die Horizontale: °
Bohrebene: m NHN
Pfahlkopf (unter Bohrebene): m
Pfahlfußunterkante (unter Bohrebene): m
kinhcetrhoBBohrverfahren:
Bohrgerät Typ:
Verrohrung Øa /Øi: mm
Bohreimer/-schnecke/-meißel/Schneidkronendurchmesser Øa: mm
Fachbauleiter: Bohrgeräteführer:
Besondere Maßnahmen:
nerhoBLeerbohrung: m
Verrohrt bis: m Unverrohrt bis: m
Grundwasser angebohrt: m Bohren mit WA ab Bohrtiefe: m
Füllstand Wasserauflast (WA); Schwankungsbereich ist anzugeben: m
Bodenartvon bisUhrzeitDatum
Abloten der Sohle nach dem Bohren (Bezug Bohrebene): m
Bemerkungen und Besonderheiten zum Bohren:
gnurheweBLängs: Stahlgüte: Ø: mm Anzahl: Stck
Wendel: Stahlgüte: Ø: mm Ganghöhe: cm
Länge des Bewehrungskorbes: m
Abstand der Abstandshalter: längs: cm quer: cm
Datum der Bewehrungsabnahme:
noteBBetonlieferwerk:
Betonsortennummer: Druckfestigkeitsklasse:
Expositionsklassen und Feuchtigkeitsklasse:
Zementart und Zementherkunft (Zementwerk):
Wasser-Zement-Wert: w/z = Zementgehalt: kg/m3
Betonzusatzmittel: Massenanteil: %
Zielbereich des Ausbreitmaßes: Von / bis: cm
Verarbeitbarkeitsdauer: min
nereinoteBArt des Einbringens; Allgemeine Beschreibung einschließlich Geräte:
Wasserstand im Bohrloch bei Betonage (von - bis; Bezug Bohrebene): m
Angaben zum Kontraktorrohr / Pumprohr:
Material: Durchmesser: mm
Abstand von Bohrlochsohle bei Betonagebeginn:m
Einbindelängen Kontraktorrohres in Frischbeton: Min.: m Max.: m
Betoneinbau:
Dokumentation des Säuberns der Bohrlochsohle:
Abloten der Sohle vor dem Bewehrungseinbau/Betonieren: m
Maßnahmen zu Beginn der Betonage zur Trennung von Wasser und Beton:
Kontrolle: OK Bewehrungskorb über Bohrebene vor dem Betonieren : m Kontrolle: OK Bewehrungskorb über Bohrebene nach dem Betonieren: m
Datum der Betonage:
Uhrzeit Betonagebeginn : Uhrzeit Betonageende:
eniehcsrefeiLLfd. Nr.Lieferschein Nr.gemischt UhrzeitEinbaubeginn UhrzeitEinbauende UhrzeitAusbreitmaß cm
1
2
3
4
Theoretische Menge Beton: m³ Eingebaute Menge Beton : m³
Bemerkungen zur Betonage, wie Betonverunreinigungen/Fehlstellen, Abweichung von Festbetoneigenschaften etc:
Abweichungen (z.B. Lage- und Lotabweichungen Pfahl etc.), ggf.durchgeführte Gegenmaßnahmen etc :
Für die Richtigkeit ................... Aufsteller (Datum, Unterschrift)

Anlage 3a: Herstellungsanweisung für gebohrte Verbundpfähle (Mikropfähle) nach DIN EN 14199

Die Herstellungsanweisung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Allgemeine Angaben

• Bauvorhaben • Auftraggeber • Firma • Fachbauleiter • Maßgebende Ausführungspläne

Beschreibung der Verbundpfähle

• Zulassungsnummer • Angaben zum Durchmesser, Absetztiefe, Krafteintragungslänge und Bohrebene • Falls geplant, Angabe zu Anzahl von Nachverpresslanzen und zur Lage der Verpressöffnungen der Nach- verpresslanzen

Materialien

• Rezeptur des Verpressgutes mit Angabe der Expositionsklassen, eventuell verwendeter Zusatzmittel und inaktiver Füller • Tabellarische Zusammenstellung der Stahltragglieder (Æ, Stahlgüte, Anzahl)

Angaben zur Verbundpfahlherstellung

• Angaben zu zulässigen Toleranzen • Bohrgerät • Bohrverfahren • Verrohrung (Innen- und Außendurchmesser) • Bohrwerkzeuge • Spülung, Spüldruck etc. • Mischanlage für Verpressgut • Zubehör • Beschreibung des Bohrverfahrens mit Höhenangaben zu ggf. erforderlicher Wasserauflast, erforderliche Maßnahmen, wenn Bohrungen über Nacht stehen und Verbundpfahl erst am Folgetag fertiggestellt wird • Überprüfen der Bohrlochlänge und -lage • Beschreibung des Verpressvorganges und falls vorgesehen der Nachverpressvorgänge, Verpressdruck, Zeitpunkt und vorgesehene Anzahl der Nachverpressvorgänge etc. • Angaben zur Lagerung und Beschreibung des Einbaus der Stahltragglieder einschließlich Baustellen- stöße • Angabe zur Prüfhäufigkeit und Probenentnahme zur Kontrolle der Verpressguteigenschaften

Angaben zur Belastung und Prüfung der Verbundpfähle

Für alle Verbundpfähle tabellarische Zusammenstellung der maßgebenden Bemessungssituationen mit:

• Charakteristische Pfahlbeanspruchungen • Bemessungswerte der Pfahlbeanspruchungen • Prüflasten für die Probebelastungen der Pfähle • Angaben zur Probebelastung, wann welche Pfähle geprüft werden • Bewehrung Probepfähle • Bei Verwendung von Verbundpfählen als Rückverankerung von Wänden, Konzept für die Herstellung der Probepfähle und die Durchführung der Probebelastung (Hinweise hierzu: BAW Brief 01/2013 „Verwen- dung von Verpressankern und verpressten Mikropfählen zur Verankerung von Stützbauwerken“)

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Anlage 3b: Herstellungsprotokoll für gebohrte Verbundpfähle (Mikropfähle) nach DIN EN 14199
Name der Baumaßnahme
Auftraggeber
ausführende Firma
Pfahlnummer
Ausführungsplannummer
Zulassungsnummergültig bis:
Tragglied: StahlgüteDurchmesser mmAnzahl
Pfahllänge m
Pfahlneigung gegen die Horizontale °
kinhcetrhoBBohrverfahren
Bohrwerkzeug
Spülung
Bohrgerät Typ
verrohrt Anfänger Øa /Øi mm
Nippel Øi mm
Spitze / Krone Øa mm
unverrohrt Meißelkrone Øa mm
nerhoBDatum des BohrensBesondere Maßnahmen:
Bohransatzpunkt NHN
Verrohrt bis m
unverrohrt bis m
Grundwasser angebohrt m
Grundwasser Bohrende m
Spülflüssigkeitsverlust
beim Bohren festgestellte Schichtgrenzen
Bodenartvon mbis mVersuche im Bohrloch z.B. Wasserabpressversuch, Fernsehsonde
Bodenartvon mbis m
Bodenartvon mbis m
Bodenartvon mbis m
Bodenartvon mbis m
Bodenartvon mbis m
Anmerkungen:
nesserpreVVerpressenNachverpressen
Datum des Verpressens
Zementsorte
Zusatzmittel:Art Massenanteil %Art Massenanteil %
w/z - Wert
Verbrauchte Menge Zementkgkg
Verpress(End)druckbarbar
Für die Richtigkeit Bohrmeister (Datum, Unterschrift):.................... Aufsteller (Datum, Unterschrift):....................
Bemerkungen:

Anlage 4a: Herstellungsanweisung für verpresste Verdrängungspfähle nach DIN EN 12699

Die Herstellungsanweisung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Allgemeine Angaben

• Bauvorhaben • Auftraggeber • Firma • Fachbauleiter • Rammpolier • Maßgebende Ausführungspläne

Beschreibung der verpressten Verdrängungspfähle

• Länge, Krafteintragungslänge, planmäßiger Querschnitt, Angaben zum Pfahlschuh, Absetztiefe, Ramm- ebene

Materialien

• Rezeptur des Verpressgutes mit Angabe der Expositionsklassen, eventuell verwendeter Zusatzmittel und inaktiver Füller • Tabellarische Zusammenstellung der Stahltragglieder (Profil, Länge, Stahlgüte)

Angaben zur Pfahlherstellung

• Angaben zu zulässigen Toleranzen • Rammgerät • Trägergerät • Rammführung • Mischanlage für Verpressgut • Zubehör • Beschreibung der Kontrolle des Verpressgutspiegels • Angabe zur Prüfhäufigkeit und Probenentnahme zur Kontrolle der Verpressguteigenschaften

Angaben zur Belastung und Prüfung der verpressten Verdrängungspfähle

Für alle verpressten Verdrängungspfähle tabellarische Zusammenstellung der maßgebenden Bemessungssi- tuationen mit:

• Charakteristische Pfahlbeanspruchungen • Bemessungswerte der Pfahlbeanspruchungen • Prüflasten für die Probebelastungen der Pfähle • Angabe zur Probebelastung, wann welche Pfähle geprüft werden bei Verwendung von verpressten Ver- drängungspfählen als Rückverankerung von Wänden, Konzept für die Herstellung der Probepfähle und die Durchführung der Probebelastung (Hinweise hierzu: BAW Brief 01/2013 „Verwendung von Ver- pressankern und verpressten Mikropfählen zur Verankerung von Stützbauwerken“)

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Anlage 4b.1: Herstellungsprotokoll gerammter, verpresster Verdrängungspfähle (großer Herstellbericht)
Name der Baußnahme Datum:
Auftraggeber
ausführende Firma Ausführungsplannummer
Pfahlnummer: Einbringdatum Pfahlneigung° Einbringdauer (min)
Rammbär: Fallgewicht (kN)
Rüttler Fliehkraft (kN) Amplitude (m) Frequenz (Hz)
Pfahlart Querschnitt Stahlgüte Pfahlschuh
Verpressgut Zementsorte Zusatzmittel w/z-Wert
Verbrauchte Menge Zement (kg) OK Verpressgutspiegel (...m NHN)
Arbeitsebene (...m NHN) Pfahlkopfebene (...m NHN) Pfahlfußebene (...m NHN)
setugmmaR sed efeitmmaR cm)etuniM ej( eztiH orp gnugnirdniE )2+)1 cmKinetische Energie )2+)1 )etuniM ej( eztiH tmaseg ej KNm KNmehöhllafräBsetugmmaR sed efeitmmaR)etuniM ej( eztiH orp gnugnirdniE )2+)1 cmKinetische Energie )2+)1 )etuniM ej( eztiH tmaseg ej KNm KNmehöhllafräBsetugmmaR sed efeitmmaR)2+)1 )etuniM ej( eztiH orp gnugnirdniE cmKinetische Energie )2+)1 )etuniM ej( eztiH tmaseg ej KNm KNmehöhllafräB
Bemerkung: z.B. Verzögerungen/Arbeitsunterbrechungen, Rammhindernisse, Lageabweichung
Angabe zur Durchführung der Kontrolle des Verpressgutspiegels:
Für die Richtigkeit ...................... .................. Rammpolier (Datum, Unterschrift) Aufsteller (Datum, Unterschrift)
1) 1 Hitze entspricht 10 Schlägen; bei Schnellschlaghämmern: Rammenergie je Minute einsetzen 2) Bei Schnellschlaghämmern: Minuten einsetzen
Anlage 4b.2: Herstellungsprotokoll gerammter, verpresster Verdrängungspfähle (kleiner Herstellbericht)
Name der Baumaßnahme Datum:
Auftraggeber
ausführende Firma Ausführungsplannummer
Rammbär: Fallgewicht (kN) Fallhöhe (m) Rammenergie je Hitze/je Minute 1)
Rüttler Fliehkraft (kN) Amplitude (m) Frequenz (Hz)
Pfahlart Querschnitt Stahlgüte Pfahlschuh
Verpressgut Zementsorte Zusatzmittel w/z-Wert
Verbrauchte Menge Zement
remmunlhafPmutadgnirbniEthciweglhafP kNegnällhafP menebestiebrA red egalnehöH ...m NHNenebefpoklhafP ...m NHNenebeßuflhafP ...m NHNnelakitreV .z gnugienlhafP °Eindringung in den letzten 3 Hitzen 2) (3 Minuten) 1 2 3Verpressen egnemtnemeZ reuadsserpreV kcurdsserpreV ethcuarbrevBemerkungen z.B.: Verzögerungen Arbeitsunterbrechungen Rammhindernisse und Lageabweichung Einbringhilfe Art und Tiefe
cm/Hitze (cm/min)
Angabe zur Durchführung der Kontrolle des Verpressgutspiegels:
Für die Richtigkeit ...................... .................. Rammpolier (Datum, Unterschrift) Aufsteller (Datum, Unterschrift)
1) 1 Hitze entspricht 10 Schlägen; bei Schnellschlaghämmern: Rammenergie je Minute einsetzen 2) Bei Schnellschlaghämmern: Minuten einsetzen

Anlage 5a: Herstellungsanweisung für Verdrängungspfähle nach DIN EN 12699 / DIN EN 14199

Die Herstellungsanweisung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Allgemeine Angaben

• Bauvorhaben • Auftraggeber • Firma • Fachbauleiter • Rammpolier • Maßgebende Ausführungspläne

Beschreibung der Verdrängungspfähle

• Länge, Querschnitt, Absetztiefe, Rammebene

Materialien

• Betongüte, Angabe zur Bewehrung, Herstellwerk • Stahlgüte des Stahltraggliedes

Angaben zur Verdrängungspfahlherstellung

• Angaben zu zulässigen Toleranzen • Rammgerät • Rammführung • Trägergerät

Angaben zur Belastung und Prüfung der Verdrängungspfähle

Für alle Verdrängungspfähle tabellarische Zusammenstellung der maßgebenden Bemessungssituationen mit:

• Charakteristische Pfahlbeanspruchungen • Bemessungswerte der Pfahlbeanspruchungen • Falls Probebelastungen durchgeführt werden: Angabe der Prüflasten und Angabe wann welche Pfähle geprüft werden

ZTV-W LB 214 Ausgabe 07/2024

Anlage 5b.1: Herstellungsprotokoll gerammter Ortbetonverdrängungspfahl (großer Herstellbericht)
Name der Baußnahme Datum:
Auftraggeber
ausführende Firma Ausführungsplannummer
Pfahlnummer: Einbringdatum Pfahlneigung (°)
Rammbär: Fallgewicht (kN)
Rüttler Fliehkraft (kN) Amplitude (m) Frequenz (Hz)
Pfahlart Querschnitt Pfahllänge (m)
Beton eingebrachtes Betonvolumen Betongüte
Zusatzmittel w/z-Wert
Verrohrung Innendurchmesser Außendurchmesser
Länge und Lage einer bleibenden Verrohrung/Hülse
Bewehrung: Stahlgüte Anzahl Durchmesser
Arbeitsebene (...m NHN) Pfahlkopfebene (...m NHN) Pfahlfußebene (...m NHN)
gnurhorreV red efeitmmaR cm)2+)1 etuniM/eztiH orp gnugnirdniE cmKinetische Energie )2+)1 )etuniM ej( eztiH tmaseg ej KNm KNmehöhllafräB cmgnurhorreV red efeitmmaR cm)2+)1 etuniM/eztiH orp gnugnirdniE mKinetische Energie )2+)1 )etuniM ej( eztiH tmaseg ej KNm KNmehöhllafräB cmgnurhorreV red efeitmmaR cm)2+)1 etuniM/eztiH orp gnugnirdniE mKinetische Energie )2+)1 )etuniM ej( eztiH tmaseg ej KNm KNmehöhllafräB cm
Bemerkung: z.B. Verzögerungen/Arbeitsunterbrechungen, Rammhindernisse, Lageabweichung Für die Richtigkeit ...................... .................. Rammpolier (Datum, Unterschrift) Aufsteller (Datum, Unterschrift)
1) 1 Hitze entspricht 10 Schlägen; bei Schnellschlaghämmern: Rammenergie je Minute einsetzen 2) Bei Schnellschlaghämmern: Minuten einsetzen
Anlage 5b.2: Herstellungsprotokoll gerammter Ortbetonverdrängungspfahl (kleiner Herstellbericht)
Name der Baumaßnahme Datum:
Auftraggeber
ausführende Firma Ausführungsplannummer
Rammbär Fallgewicht (kN) Fallhöhe (m) Rammenergie je Hitze/je Minute 1)
Rüttler Fliehkraft (kN) Amplitude (m) Frequenz (Hz)
Pfahlart Verrohrung Außendurchmesser (mm) Innendurchmesser (mm)
Beton Betongüte Zusatzmittel w/z-Wert
remmunlhafPmutadgnirbniEegnällhafP menebestiebrA red egalnehöH ...m NHNenebefpoklhafP ehöH ...m NHNenebeßulflhafP ehöH ...m NHNnelakitreV .z gnugienlhafP °nemulovnoteB sethcarbegniE m³eslüH/gnurhorreV ednebielb egaL/egnäL mEindringung in den letzten 3 Hitzen 2) (3 Minuten) 1 2 3Bemerkung z.B.: Verzögerungen Arbeistunterbrechungen Rammhindernisse und Lageabweichung
cm/Hitze (cm/min)
Für die Richtigkeit ...................... .................. Rammpolier (Datum, Unterschrift) Aufsteller (Datum, Unterschrift)
1) 1 Hitze entspricht 10 Schlägen; bei Schnellschlaghämmern: Rammenergie je Minute einsetzen 2) Bei Schnellschlaghämmern: Minuten einsetzen
Anlage 5b.3: Herstellungsprotokoll gerammter, vorgefertigter Verdrängungspfahl (großer Herstellbericht)
Name der Baußnahme Datum:
Auftraggeber
ausführende Firma Ausführungsplannummer
Pfahlnummer: Einbringdatum Pfahlneigung (°)
Rammbär Fallgewicht (kN)
Rüttler Fliehkraft (kN) Amplitude (m) Frequenz (Hz)
Pfahlart Querschnitt Betongüte Stahlgüte
Pfahlgewicht (kN) Pfahllänge (m)
Kupplungen Anzahl Lage
Bewehrung: Stahlgüte Anzahl Durchmesser (mm)
Art der Oberflächenbeschichtung
Arbeitsebene (...m NHN) Pfahlkopfebene (...m NHN) Pfahlfußebene (...m NHN)
setugmmaR sed efeitmmaR cm)etuniM/eztiH orp gnugnirdniE )2+)1 cmKinetische Energie )2+)1 )etuniM ej( eztiH tmaseg ej KNm KNmehöhllafräB cmsetugmmaR sed efeitmmaR cm)2+)1 etuniM/eztiH orp gnugnirdniE mKinetische Energie )2+)1 )etuniM ej( eztiH tmaseg ej KNm KNmehöhllafräB cmsetugmmaR sed efeitmmaR cm)etuniM/eztiH orp gnugnirdniE )2+)1 mKinetische Energie )2+)1 )etuniM ej( eztiH tmaseg ej KNm KNmehöhllafräB cm
Bemerkung: z.B. Verzögerungen/Arbeitsunterbrechungen, Rammhindernisse, Lageabweichung
Für die Richtigkeit ...................... .................. Rammpolier (Datum, Unterschrift) Aufsteller (Datum, Unterschrift)
1) 1 Hitze entspricht 10 Schlägen; bei Schnellschlaghämmern: Rammenergie je Minute einsetzen, 2) Bei Schnellschlaghämmern: Minuten einsetzen
Anlage 5b.4: Herstellungsprotokoll gerammter, vorgefertigter Verdrängungspfahl (kleiner Herstellbericht)
Name der Baußnahme Datum:
Auftraggeber
ausführende Firma Ausführungsplannummer
Rammbär: Fallgewicht (kN) Fallhöhe Rammenergie je Hitze/je Minute 1)
Rüttler Fliehkraft (kN) Amplitude (m) Frequenz (Hz)
Pfahlart Querschnitt Betongüte Stahlgüte
Kupplungen Anzahl Lage
Bewehrung: Stahlgüte Anzahl Durchmesser (mm)
Art der Oberflächenbeschichtung
remmunlhafPmutadgnirbniEthciweglhafP kNegnällhafP menebestiebrA red egalnehöH ...m NHNenebefpoklhafP ...m NHNenebeßuflhafP ...m NHNnelakitreV .z gnugienlhafP °Eindringung in den letzten 3 Hitzen 2) (3 Minuten) 1 2 3Einbringhilfe Art und TiefeBemerkung z.B: Verzögerungen Arbeitsunterbrechungen Rammhindernisse und Lageabweichung
cm/Hitze (cm/min)
Für die Richtigkeit ...................... .................. Rammpolier (Datum, Unterschrift) Aufsteller (Datum, Unterschrift)
1) 1 Hitze entspricht 10 Schlägen; bei Schnellschlaghämmern: Rammenergie je Minute einsetzen, 2) Bei Schnellschlaghämmern: Minuten einsetzen

Anlage 6a: Herstellungsanweisung für Spundwände

Die Herstellungsanweisung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Allgemeine Angaben

• Bauvorhaben • Auftraggeber • Rammunternehmer • Fachbauleiter • Rammpolier • Maßgebende Ausführungspläne

Beschreibung der Spundwände

• Länge, Spundwandprofil, Absetztiefe, Arbeitsebene, Schlossdichtung, Schlossschmierung

Materialien

• Stahlqualität • Spundwandlieferant

Angaben zur Spundwandherstellung

• Einbringart • Einbringgerät (inklusive Geräteparameter) • Einbringhilfen • Trägergerät • Rammführung • Vorgesehene Maßnahmen zum Ausgleich von Voreilen und Nacheilen (z. B. Fußbleche)

Angabe zu Belastungen und Prüfungen der Spundwände

• Sofern Probebelastungen geplant sind, Angaben sinngemäß zu Pfahlprüfungen

ZTV-W LB 214 Ausgabe 07/2024

Anlage 6b.1: Einbringprotokoll für Spundbohlen (großer Rammbericht) Nr.:
Nr.:
Name der Baumaßnahme:Datum:
Auftraggeber:
Ausführende Firma:Ausführungsplannummer:
Rammbär:Fallgewichtskraft (KN):
Rüttler:Fliehkraft (kN):Amplitude (m):Frequenz (Hz):
Spundwandprofil:Querschnitt:Spundwandlänge:Eigenlast:
Arbeitsebene: m (NHN)Spundwandoberkante: m (NHN)Spundwandunterkante: m (NHN)
Bodenprofil Stellung des Rammgutes im Boden Neigung: .................................... Bodenart Koten in m bezogen auf NHNAnzahl der Hitzen3) (Mi- nuten)Bär- fall- höhe h cmKinetische Rammenergie je gesamt Hitze2) 10 R.h (je Mi- nute)2) A S A kNm6) kNm6)Eindringung 4) Ab- je lesung Hitze (je Mi- nute) cm/Hitze cm (cm/min)Ramm- tiefe des Ramm- gutes mBe- mer- kung 5)
Für die Richtigkeit ...................... .................. Rammpolier (Datum, Unterschrift) Bauleiter (Datum, Unterschrift)
1) Bei Holzpfählen: mittlerer Durchmesser und Fußdurchmesser 2) 1 Hitze entspricht 10 Schlägen; bei Schnellschlaghämmern: Rammenergie je Minute einsetzen 3) Bei Schnellschlaghämmern: Minuten einsetzen 4) Ablesung bei Rammung von Land bzw. festen Gerüsten am Mäkler, bei schwimmender Rammung von Behelfsgerüsten oder mittels Nivellierinstrument von Land aus. 5) u.a. Angaben über Abweichungen vom Rammplan in Abstand und Neigung, sowie über Tiefe, bis zu der mit Spülhilfe gearbeitet wurde, über etwaige Rammpausen, Beschädigungen der Pfähle beim Rammen, bei Holzpfählen Absinken des Kernes gegen Bodenoberfläche, usw.
Anlage 6b.2: Einbringprotokoll für Spundbohlen (kleiner Rammbericht) Nr.:
Nr.:
Name der Baumaßnahme:Datum:
Auftraggeber:Ausführende Firma:Ausführungsplannummer:
Rammgerät:Fallgewicht: kN Fallhöhe: cm
Spundbohle:Spundbohlenquerschnitt: cm²Spundbohlenlänge: mEigenlast kg/m
Arbeitsebene: m (NHN)Spundwandoberkante: m (NHN)Spundwandunterkante: m (NHN)
.rN .dfl elhoBmutadgnirbniEStandortDaten für RammgutRammergebnis
ehieReshcA.rNgnugieNtratugmmaRegnältugmmaR ethcarbegnienedoB mi egnäLNHN fua negozeb fpoKNHN fua negozeb ßuF.wzb lhaznagalhcstmaseG )3 tiezmmaREindringung in den letzten 3 Hitzen 4) (31 Minuten) 2 3Bemerkungen 5)
mmmmcm/Hitze (cm/min)
Für die Richtigkeit: .......................... .......................... Rammpolier (Datum, Unterschrift) Bauleiter (Datum, Unterschrift)
1) Bei Holzpfählen: mittlerer Durchmesser und Fußdurchmesser 2) 1 Hitze entspricht 10 Schlägen; bei Schnellschlaghämmern: Rammenergie je Minute einsetzen 3) Bei Schnellschlaghämmern: gesamte Rammzeit einsetzen 4) Bei Schnellschlaghämmern: Minuten einsetzen 5) u.a. Angaben über Abweichungen vom Rammplan in Abstand und Neigung, sowie über Tiefe, bis zu der mit Spülhilfe gearbeitet wurde, usw. 6) 1 kN ~ 0,1 Mp
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