260903_Angebotsbedingungen_Los 1.pdf

Netzkonzept und Optimierung eines Niedertemperatur-Wärmenetzes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Stadtwerke Essen AG

Niedertemperaturwärmenetz

Los 1: Netzkonzept und Wärmenetzoptimierung

Angebotsbedingungen

Seite 1 von 21

[Seite 2]

  1. Auftraggeber und Kontaktstelle

Auftraggeber ist die Stadtwerke Essen AG.

Die komplette Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Kanzlei Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Essen, als externe Vergabestelle. Es gelten fol- gende Koordinaten:

Herr Dr. Stefan Mager Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Opernplatz 1 45128 Essen

Während des Vergabeverfahrens ist der Kommunikationsaustausch ausschließlich über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP) zu führen. Eine direkte Kontaktaufnahme zu Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeitern des Auftraggebers ist im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren untersagt.

  1. Ausgangssituation und Vertragsgegenstand

Die Stadt Essen verfolgt das strategische Ziel, bis spätestens zum Jahr 2045 Kli- maneutralität zu erreichen. Ein zentraler Baustein dieses Transformationsprozesses ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Im Gebiet Essen-Überruhr/Bur- galtendorf bestehen derzeit ungenutzte Potentiale für die Nutzung erneuerbarer Ener- giequellen.

Der Auftraggeber ist der regionale Energieversorger der Stadt Essen. Um die Klima- ziele zu erreichen und eine nachhaltige Wärmeversorgung sicherzustellen wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie das Grubenwasser der Zeche Heinrich als natürli- che Wärmequelle identifiziert. Die erzeugte Wärmemenge soll über ein Niedertempe- raturwärmenetz verteilt werden, das im Endausbau rd. 4.137 Gebäude versorgen wird. Hierzu soll ein bereits bestehendes Gasnetz auf ein Niedertemperaturwärme- netz umgestellt werden.

Die Planung und Errichtung des neuen Niedertemperaturwärmenetzes wird im Rah- men des Förderprogramms Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW-Modul 1, Leistungsphasen 2-4) durchgeführt. Ziel ist die anschließende Umsetzung im BEW- Modul 2 (Bau). Aktuell liegt noch keine Gestattung für das Niedertemperaturwärme- netz vor.

Seite 2 von 21

[Seite 3]

Der Auftraggeber schreibt zum Zwecke der Realisierung des Niedertemperaturwär- menetzes die folgenden fünf Lose aus:

• Los 1: Netzkonzept und Gesamtsystemoptimierung

• Los 2: Technische Due Diligence und Analyse des Bestandnetzes

• Los 3: Planung der Energiezentrale

• Los 4: Planung des Wärmenetzes

• Los 5: Projektsteuerung.

Alle fünf Lose werden im Wege eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vor- geschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben.

Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist ausschließlich Los 1 „Netzkonzept und Gesamtsystemoptimierung“

Die Lose 1, 2 und 5 wurden zeitgleich europaweit bekanntgemacht (1. Ausschrei- bungspaket). Die Veröffentlichung der Lose 3 und 4 (2. Ausschreibungspaket) erfolgt ebenfalls zeitgleich, allerdings zeitversetzt später zu den Losen 1, 2 und 5.

  1. Loslimitierung

Sofern die Bieter nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe von Ange- boten für mindestens zwei der fünf Lose aufgefordert werden, gilt Folgendes:

Die Einreichung von Angeboten kann in einem oder in mehreren Losen erfolgen.

Es gilt jedoch folgende Beschränkung: Die Bieter dürfen entweder Angebote in einem oder mehreren der Lose 1 bis 4 oder ein Angebot auf Los 5 abgeben. Eine gleichzeitige Einreichung von Angeboten in Los 5 und in einem oder mehreren der Lose 1 bis 4 ist unzulässig (Loslimitierung).

Bei einem Verstoß gegen die vorstehend dargestellte Loslimitierung werden die den Verstoß betreffenden Angebote von diesen Verfahren ausgeschlossen.

  1. Loskombinationsrabatt (Los 1 und Los 2)

Bieter können für den Fall, dass sie ein Angebot für die Lose 1 und 2 abgeben, ei- nen Loskombinationsrabatt anbieten. Der Loskombinationsrabatt ist im Preisblatt wie dort gefordert gesondert auszuweisen und muss eindeutig erkennen lassen, in welcher Höhe er gewährt wird.

Seite 3 von 21

[Seite 4]

4.1 Angebotsbewertung je Los

Im Falle des Loskombinationsrabattes erfolgt die Wertung der Angebote in den Losen 1 und 2 zunächst losweise anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien, ins- besondere unter Berücksichtigung des jeweils in den Losen rabattierten Angebots- wertungspreises und der qualitativen Kriterien. Ein angebotener Loskombinationsra- batt wird hierbei nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen berücksichtigt:

4.2 Voraussetzung für die Berücksichtigung des Loskombinationsrabatts

Der Loskombinationsrabatt wird für die Lose 1 und 2 nur berücksichtigt, wenn das Angebot des betreffenden Bieters in diesen Losen nach den bekannt gemachten Zu- schlagskriterien jeweils das wirtschaftlichste Angebot ist.

4.3 Keine Verdrängungswirkung

Der Loskombinationsrabatt führt nicht dazu, dass ein Angebot in einem Los, in dem es nicht das wirtschaftlichste Angebot ist, allein aufgrund des Rabatts den Zuschlag erhält.

4.4 Keine Auswirkung auf die Wertung der qualitativen Kriterien

Die qualitativen Zuschlagskriterien werden in Los 1 und Los 2 nach den in den Verga- beunterlagen bekannt gemachten Zuschlagskriterien und Bewertungsmaßstäben be- wertet. Der Loskombinationsrabatt betrifft ausschließlich die preisliche Bewertung in den Losen 1 und 2 und nicht die Bewertung der qualitativen Kriterien.

Der Loskombinationsrabatt wird anhand der nachfolgenden Beispiele veranschau- licht:

4.5 Beispiele für die Wertung des Loskombinationsrabattes

Im Sinne der größtmöglichen Transparenz bei der Wertung des Loskombinationsra- battes sind nachfolgend Beispiele dargestellt:

Seite 4 von 21

[Seite 5]

4.5.1 Beispiel 1: Rabatt wird berücksichtigt

  1. Schritt: Wertung nach den Zuschlagskriterien in Los 1 und Los 2
LosBieterWertungspreise und -punkteWertungspunkte qualitative Krite- rienGesamt- wertungs- punkteRang
Los 1A105.000,00 EUR (ohne Rabatt)2104551
100.000 EUR
(mit Rabatt =
245 Punkte)
Los 1B98.000,00 EUR (= 250 Punkte)1504002
Los 2A125.000,00 EUR2204141
(ohne Rabatt)
120.000,00 EUR
(mit Rabatt =
194 Punkte)
Los 2C118.000,00 EUR (= 199 Punkte)1553542

Bieter A hat für den Fall des Zuschlags auf beide Lose jeweils einen Loskombinati- onsrabatt von 5.000,00 EUR auf die Angebotswertungspreise beider Lose angebo- ten.

  1. Schritt: Bieter A erhält Zuschlag in Los 1 und 2

Da Bieter A in Los 1 und Los 2 jeweils das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, wird der Loskombinationsrabatt berücksichtigt. Für die Betrachtung maßgeblich sind die jeweiligen Gesamtwertungspunkte.

Der Zuschlag kann daher in beiden Losen an Bieter A erteilt werden.

Seite 5 von 21

[Seite 6]

4.5.2 Beispiel 2: Rabatt wird nicht berücksichtigt

  1. Schritt: Wertung nach den Zuschlagskriterien in Los 1 und Los 2
LosBie- terWertungspreise und -punkteWertungspunkte qualitative Krite- rienGesamt-wer- tungspunkteRang
Los 1A105.000,00 EUR (ohne Rabatt = 232 Punkte) 100.000,00 EUR (mit Rabatt = 245 Punkte)2101
442
(ohne Be-
rücksichti-
gung Rabatt)
455
(mit Berück-
sichtigung Ra-
batt)
Los 1B98.000,00 EUR (= 250 Punkte)1504002
Los 2A125.000,00 EUR (ohne Rabatt) 120.000,00 EUR (mit Rabatt = 194 Punkte)2104042
Los 2C2304291
118.000,00 EUR
(= 199 Punkte)

Bieter A hat für den Fall des Zuschlags auf beide Lose einen Loskombinationsrabatt von 5.000,00 EUR auf die Angebotswertungspreise beider Lose angeboten.

  1. Schritt: Keine Berücksichtigung des Rabatts

Der Loskombinationsrabatt wird nicht berücksichtigt. Denn Bieter A hat in Los 2 nicht das wirtschaftlichste Angebot gelegt.

Bieter A erhält daher den Zuschlag in Los 1 (Rabatt bleibt unberücksichtigt). In Los 2 erhält Bieter C den Zuschlag.

Seite 6 von 21

[Seite 7]

  1. Geltendes Vergaberecht

Der Auftraggeber verfährt im Los 1 „Netzkonzept und Gesamtsystemoptimierung“ nach Maßgabe des vierten Teils des GWB, §§ 97 ff. GWB, sowie den Vorschriften der Sektorenverordnung (SektVO). Die Bestimmungen können im Internetportal „www.ge- setze-im-internet.de“ eingesehen werden. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfah- ren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 SektVO.

Der Bieter hat einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmungen. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen diese Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die in der Bekanntmachung genannte Vergabekammer wenden. Ergän- zend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

  1. Leistungszeitraum

Als voraussichtlicher Beginn der Auftragsausführung ist April 2027 vorgesehen.

  1. Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direk- ten Zugang gebührenfrei über die Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP) zur Verfügung.

Die den Bietern im Verlauf dieses Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Ant- worten des Auftraggebers auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise bspw. im Wege von Verfahrensbriefen) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen der Erstel- lung der Angebote zugrunde zu legen. Antwortschreiben und Hinweise des Auftrag- gebers, die die Ausschreibungsunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, ge- hen den Ausschreibungsunterlagen vor.

  1. Unklarheiten in den Vergabeunterlagen und sonstigen Dokumenten

Enthalten die Vergabeunterlagen oder sonstige vom Auftraggeber herausgereichten Dokumente nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die bspw. die Preisermittlung im Rahmen der Kalkulation beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber umgehend darauf hinzuweisen.

Der Bieter hat den Auftraggeber auf eventuelle Widersprüche in den Vergabeunterla- gen und sonstigen Dokumenten sowie auf Unvollständigkeit der ausgeschriebenen Leistungen unverzüglich aufmerksam zu machen.

Vorgenannte Hinweise hat der Bieter ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP) an den Auftraggeber zu richten. Der entsprechende Link wird Ihnen in der Angebotsaufforderung mitgeteilt

Seite 7 von 21

[Seite 8]

  1. Fragen zum Verfahren

Fragen zum Verfahren ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabe- plattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP) an den Auftraggeber zu adressieren.

Bieterfragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform möglichst bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Bei anderweitig oder verspätet zugeleiteten Fragen kann eine rechtzeitige Beantwor- tung nicht sichergestellt werden.

Die Fragen und Antworten werden, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, allen Bietern zugänglich gemacht. Die Bieter werden daher gebeten, die Fragen, soweit möglich, in anonymisierter Form zu stellen.

  1. Angebotskosten

Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Die Angebotsun- terlagen sind kostenfrei zu erstellen und übermitteln.

  1. Elektronische Einreichung der Angebote

Die Erstangebote und die finalen Angebote sind jeweils unter Einreichung aller gefor- derten Unterlagen und Erklärungen (siehe „Checkliste zur Einreichung des Angebo- tes“) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform DTVP einzureichen.

  1. Angebotsfrist und Bindefrist

Die Angebote sind bis spätestens zu dem in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Termin einzureichen.

Die Bindefrist für die Angebote ist ebenfalls der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.

  1. Ablauf des weiteren Verfahrens

13.1 Abgeschlossener Teilnahmewettbewerb

Nachdem die erste Stufe des Verfahrens, der Teilnahmewettbewerb, abgeschlossen ist, beginnt mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes auf Grundlage der Vergabeunterlagen der Angebotswettbewerb.

Das Verfahren ist so konzipiert, dass es mit einem größeren Bewerberkreis beginnt und die Zahl der Bieter im Laufe des Verfahrens verringert wird.

Seite 8 von 21

[Seite 9]

13.2 Durchführung Ortstermin

Eine Ortsbesichtigung im Zusammenhang mit dem bestehenden Wärmenetz findet nur statt, soweit sie nach Einschätzung des Auftraggebers für die Angebotserstellung sachdienlich ist. Gegenstand einer etwaigen Ortsbesichtigung können insbesondere oberirdisch zugängliche oder sichtbare Netzbestandteile, technische Einrichtungen, Übergabe- oder Anschlusspunkte sowie die für die Leistungserbringung relevanten örtlichen Rahmenbedingungen sein.

Das bestehende Wärmenetz verläuft im Wesentlichen unterirdisch und eine Ortsbe- sichtigung ermöglicht insoweit keine vollständige Erfassung des Netzes oder seines technischen Zustands. Ausgehend davon bleiben die Vergabeunterlagen einschließ- lich der darin enthaltenen technischen, planerischen und sonstigen Informationen maßgeblich.

Soweit Ortstermine mit den Bietern stattfinden, finden diese nach entsprechenden Terminvereinbarungen mit den Bietern statt. Diejenigen Bieter, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, können in diesem Fall über den Kommunikati- onskanal der Vergabeplattform DTVP Bedarf an einem Ortstermin anmelden. Die hier- für geltenden Fristen sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Fragen zur Vergabe während des Ortster- mins nicht beantwortet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, im Anschluss Fra- gen über den Kommunikationskanal der Vergabeplattform DTVP an den Auftraggeber zu richten, welche dann für alle Bieter beantwortet werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt

13.3 Prüfung und Wertung der Erstangebote

Der Auftraggeber unterzieht die fristgerecht eingehenden Erstangebote einer Prüfung.

Hinsichtlich der Angebote, die nicht vollständig sind, behält sich der Auftraggeber ei- ne Nachforderung fehlender Unterlagen und/oder Angaben vor. Es wird darauf hin- gewiesen, dass eine Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, nicht erfolgen darf. Das betrifft insbesondere Dokumente, die für die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien herangezogen werden (z.B. Konzepte, bepreistes Leistungsver- zeichnis).

Werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht fristgerecht einge- reicht, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachfor- derung besteht seitens der Bieter nicht.

Erstangebote, die nach formaler Prüfung vollständig sind, werden einer Wertung an- hand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien (vgl. Ziffern 18 bis 21 der Angebots- bedingungen) zugeführt.

Seite 9 von 21

[Seite 10]

Angebote, die inhaltlich nicht den Vergabeunterlagen entsprechen, werden ausge- schlossen.

13.4 Vorbehalt auf Erteilung des Zuschlags auf die Erstangebote

Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf die Erstangebote zu erteilen.

13.5 Einladung zum Bietergespräch

Der Auftraggeber wird – sofern er keinen Zuschlag auf ein Erstangebot erteilt – diejenigen Bieter, deren Angebote nach der beschriebenen Wertung in die engere Wahl kommen, zu einem Bietergespräch einladen.

Der Auftraggeber wird voraussichtlich nur noch drei Bieter zu den Bietergesprächen einladen. Je nach Wertungsergebnis kann in die engere Wahl aber auch nur ein Bieter gelangen. Dies wäre der Fall, wenn sich ein Wertungsergebnis ergibt, das zeigt, dass nur ein Bieter unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten realistisch für den Zuschlag in Betracht kommt.

Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausge- schlossen, sondern „on hold“ gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag – gleich aus welchem Grund – nicht erteilt werden kann.

Bei der Auswahlentscheidung werden – wie im gesamten Verfahren – die Vergabe- kriterien und die sonstigen vergaberechtlichen Anforderungen streng beachtet.

13.6 Bietergesprächsphase

Die zu einem Bietergespräch geladenen Bieter werden im Rahmen des Termins die Gelegenheit haben, ihr Angebot zu verbalisieren sowie etwaige Vertragsaspekte vor- zustellen (voraussichtlich 30 Minuten Präsentation, 45 Minuten Rückfragen / Erörte- rung der Angebotsinhalte und 30 Minuten Vertragsgespräch). Die genaue Ausgestal- tung der Bietergespräche werden den Bietern in der Einladung zu den Bietergesprä- chen mitgeteilt. Es ist vorgesehen, dass die Bietergespräche in Präsenz in den Räu- men des Auftraggebers stattfinden.

Die Bietergespräche finden voraussichtlich in den KW 03/2027 und 04/2027 statt. Die Bieter werden vorsorglich gebeten, sich in diesen Kalenderwochen verfügbar zu hal- ten.

Der Auftraggeber erwartet, dass der vom Bieter vorgesehene Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter an der Angebotspräsentation und Verhandlung teilnimmt und zur Klärung von Fragen zur Verfügung steht. Es wird darum gebeten, dass eine der beiden Personen die Präsentation vorträgt.

Seite 10 von 21

[Seite 11]

13.7 Ggf. Anpassung der Vergabeunterlagen

Der Auftraggeber behält sich vor, nach den Bietergesprächen Änderungen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen, falls im Verlauf des Verfahrens wirtschaftlichere Verfahrensweisen – sei es auf Vorschlag der Bieter oder durch selbst gewonnene Erkenntnis – erkennbar werden. In diesem Fall werden allen zum Bietergespräch ein- geladenen Bietern die endgültigen Vergabeunterlagen zur Abgabe eines finalverbind- lichen Angebots zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die „on hold“ gestellt werden, be- sitzen diesen Anspruch nicht, weil sie nicht in die engere Wahl gelangt sind.

13.8 Abschluss der Verhandlungen

Beabsichtigt der Auftraggeber die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung finalver- bindlicher Angebote fest. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Prüfung und Wertung der finalverbindlichen Angebote die Verhandlung – falls erforderlich – fortzuführen und ggf. zur letztmaligen Abgabe eines zuschlagsreifen Angebotes aufzufordern.

Nach Eingang der letztverbindlichen Angebote wird der Auftraggeber diese prüfen und nach Maßgabe der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewerten.

13.9 Vorabinformation und Zuschlagserteilung

Auf Basis des Wertungsergebnisses erfolgt die Auswahl des wirtschaftlichsten An- gebotes und die Zuschlagsentscheidung. Sodann erfolgt die Vorabinformationen nach § 134 Abs. 1 S. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht für den Zuschlag vorge- sehen sind.

Nach Ablauf der gesetzlich normierten 10-tägigen Wartefrist gemäß § 134 Abs. 2 S. 2 GWB erfolgt der Zuschlag / Vertragsschluss.

  1. Form der Angebote

Die Angebote sind in all ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

Für die Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten For- mulare und Dokumente zu verwenden. Einige Unterlagen und Dokumente sind zudem von den Bietern selbst zu erstellen und dem Angebot hinzuzufügen.

Die Angebote müssen vollständig sein. Sie müssen sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen enthalten. Es wird auf die „Checkliste zur Einreichung der Angebote“ verwiesen, die von den Bietern bei der Angebotserstellung zu beachten ist.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Seite 11 von 21

[Seite 12]

  1. Vertrag

Wichtiger Hinweis: Das erste abzugebende Angebot muss den beigefügten Ver- trag zwingend akzeptieren.

Mit der Einreichung des Angebotsschreibens erklärt der Bieter sein Einverständnis mit dem Vertrag.

Zulässig sind Kommentierungen zu den Vertragsentwürfen auf einer separaten An- lage. Der Auftraggeber fasst diese Kommentierungen als Verhandlungsvorschläge des Bieters auf. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Kommentierungen / Verhand- lungsvorschläge im Rahmen von etwaigen Bietergesprächen aufzugreifen und einer nachfolgenden Angebotsaufforderung zugrunde zu legen. Es besteht jedoch kein An- spruch auf Übernahme der Verhandlungsvorschläge.

Der Auftraggeber wird vielmehr nach etwaigen Verhandlungen eigenständig abwä- gen, ob und welche Verhandlungsvorschläge er übernimmt und mit welchem letztver- bindlichen Vertrag er die Bieter zur finalen Angebotsabgabe auffordern wird.

Im Zweifelsfall sind Rückfragen beim Auftraggeber zu stellen!

  1. Kalkulation des Angebotes

Hinsichtlich der Kalkulation des Angebotes werden folgende Hinweise erteilt:

• Für die Kalkulation hat der Bieter ausschließlich das vom Auftraggeber zur Ver- fügung gestellte Preisblatt zu verwenden Das Preisblatt ist vollständig zu beprei- sen und mit dem Angebot einzureichen.

• Das zu bepreisende Preisblatt muss in den hellgrünen Feldern vollständig befüllt werden. Die übrigen Felder des Preisblattes sind schreibgeschützt. Fehlende Angaben im Preisblatt können zum Ausschluss des Angebotes führen.

• Im Preisblatt sind die jeweiligen Einzel-Beträge in Euro netto mit zwei Stellen nach dem Komma anzugeben.

Für die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ (50 %) ist alleine der im Preisblatt angegebene Angebotswertungspreis maßgeblich. Wenn der Bieter in den Losen 1 und 2 einen Loskombinationsrabatt anbietet, gelten die vorstehenden Ausführungen unter Ziffer 4 der Angebotsbedingungen.

Es wird im Übrigen auf die Vorgaben im Preisblatt verwiesen.

  1. Umsetzungskonzept

Mit dem Angebot ist von den Bietern ein schriftlich formuliertes Umsetzungskonzept einzureichen. Das Umsetzungskonzept besteht aus:

Seite 12 von 21

[Seite 13]

• dem Konzept zur hydraulischen Netzmodellierung und Netzkonzeptentwick- lung und

• dem Konzept zur Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung.

Es gelten folgende formale Vorgaben für das Umsetzungskonzept:

17.1 Konzept zur hydraulischen Netzmodellierung und Netzkonzeptentwicklung

Die Erstellung des Konzepts zur hydraulischen Netzmodellierung und Netzkonzept- entwicklung erfolgt auf Grundlage der Informationen der Leistungsbeschreibung so- wie der weiteren Vergabeunterlagen.

Das Konzept muss inhaltliche Ausführungen zu den folgenden Aspekten ent- halten und in der nachstehenden Reihenfolge gegliedert sein:

• Darstellung des Vorgehens bei Datenübernahme und Plausibilitätsprüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen

• Methodik zur Erstellung des hydraulischen Netzmodells unter Berücksichtigung der vorgegebenen Betriebsparameter

• Vorgehen zur Entwicklung und hydraulischen Überprüfung der Netzkonzepte

• Vorgehen bei Variantenvergleich und Herleitung der Vorzugsvariante

Es gelten folgende formale Vorgaben für das Konzept zur hydraulischen Netzmodel- lierung und Netzkonzeptentwicklung:

Die konzeptionellen Ausführungen dürfen einen Umfang von 4 lesbaren DIN A4-Sei- ten in Schriftgröße 11 pt, Schriftart Arial und Zeilenabstand einzeilig nicht überschrei- ten. Bei einer Überschreitung der Seitenzahlvorgaben werden nur die ersten 4 Seiten des Konzepts zur hydraulischen Netzmodellierung und Netzkonzeptentwicklung für die Wertung herangezogen. Anlagen in Form von Darstellungen, Grafiken, Schaubil- dern o.ä. können beigefügt werden und werden nicht der Seitenzahlbegrenzung zu- gerechnet.

Das Konzept zur hydraulischen Netzmodellierung und Netzkonzeptentwicklung ist Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien.

17.2 Konzept zur Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung

Die Erstellung des Konzepts zur Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung er- folgt auf Grundlage der Informationen der Leistungsbeschreibung sowie der weiteren Vergabeunterlagen.

Das Konzept muss inhaltliche Ausführungen zu den folgenden Aspekten ent- halten und in der nachstehenden Reihenfolge gegliedert sein:

Seite 13 von 21

[Seite 14]

• Darstellung der Projektorganisation innerhalb des Los inkl. Darstellung der Schnittstellen zu anderen Losen

• Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Planungsergebnisse

• Vorgehen zur Identifikation und Bewertung technischer Risiken

Es gelten folgende formale Vorgaben für das Konzept Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung:

Die konzeptionellen Ausführungen dürfen einen Umfang von 4 lesbaren DIN A4-Sei- ten in Schriftgröße 11 pt, Schriftart Arial und Zeilenabstand einzeilig nicht überschrei- ten. Bei einer Überschreitung der Seitenzahlvorgaben werden nur die ersten 4 Seiten des Konzepts zur Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung für die Wertung herangezogen. Anlagen in Form von Darstellungen, Grafiken, Schaubildern o.ä. kön- nen beigefügt werden und werden nicht der Seitenzahlbegrenzung zugerechnet.

Das Konzept zur Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung ist Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien.

  1. Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Projektteams

Mit dem Angebot ist das Formular „Projektteam“ vollständig ausgefüllt einzureichen.

Darin sind folgende Personen zu benennen:

• die Person der Projektleitung und

• die Person der stellvertretenden Projektleitung.

Zudem sind zu den benannten Personen Angaben zur Qualifikation, Berufserfahrung und einschlägige persönliche Referenzen gefordert.

Es gelten jeweils folgende Mindestanforderungen:

• Gefordert ist die Benennung der genannten Personen mit mindestens 5 Jah- ren Berufserfahrung im betreffenden Aufgabengebiet

• Die benannten Personen müssen in dem Formular Projektteam jeweils min- destens eine Referenz in ihrer entsprechenden Funktion nachweisen, die fol- gende kumulative Anforderungen a) bis d) erfüllt:

a) Erbringung von Planungs-, Konzeptions-, oder Optimierungsleistungen,

b) bezogen auf die Errichtung eines Fernwärmenetzes unter Berücksichtigung der dazugehörigen Wärme-Erzeugungsanlage.

c) Die Leistungen umfassten die hydraulische Planung des Netzes.

Seite 14 von 21

[Seite 15]

d) Die Leistungen wurden innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Veröffentli- chung der EU-Bekanntmachung erbracht und abgeschlossen.

Zusätzlich ist anzugeben, ob die eingereichte Referenz die folgenden Anforderungen e) bis g) erfüllen:

e) Beinhaltet die Referenz die Ausarbeitung eines Netzkonzepts mit einer Großwärmepumpe mit mind. 5 MW thermischer Wärmepumpen- Gesamt- leistung?

f) Beinhaltet die Referenz die Ausarbeitung eines Netzkonzepts für ein Nie- dertemperaturwärmenetz mit Temperaturen zwischen 50°C und 90°C (Wär- menetze 4.0) inklusive der Hausanschlussstation?

g) Wurde die Referenz mit Fördermitteln aus dem BAFA-Förderprogramm „Wärmenetze 4.0“ oder dem BEW-Modul 1 & 2 der BAFA gefördert?

Die persönlichen Referenzen sind Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsbewertung an- hand der Zuschlagskriterien.

  1. Zuschlagskriterien / Erläuterung

Der Zuschlag wird nach den § 127 Abs. 1 GWB und § 52 Abs. 1 SektVO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Aus der Addition der Punktzahlen für die einzelnen Zuschlags- bzw. Unterkriterien ergibt sich die Gesamtpunktzahl des Angebots des je- weiligen Bieters. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 500 Wertungs- punkte. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der Preis. Bei dann gleichem Preis das Los.

Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl setzt sich gemäß der untenstehenden Ge- wichtung der Zuschlags- und Unterkriterien wie folgt zusammen:

  1. Preis (50 %) – 250 Punkte

  2. Umsetzungskonzept (30 %) – 150 Punkte

2.1 Konzept zur hydraulischen Netzmodellierung und Netzkonzeptentwicklung (15 %) – 75 Punkte

2.2 Konzept zur Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung (15 %) – 75 Punkte

  1. Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Projektteams (20 %) – 100 Punkte

Seite 15 von 21

[Seite 16]

Erläuterung:

Die Preisbewertung (Zuschlagskriterium Nr. 1) erfolgt anhand der in Ziffer 20 der Angebotsbedingungen festgelegten Formel.

Die Darstellungen im Konzept zur hydraulischen Netzmodellierung und Netzkon- zeptentwicklung sowie im Konzept zur Schnittstellenkoordination und Qualitäts- sicherung (Unterkriterien 2.1 und 2.2) wird der Auftraggeber jeweils auf einer Skala von 0 – 5 Punkten bewerten (0 Punkte = ungenügend; 1 Punkt = mangelhaft; 2 Punkte = ausreichend; 3 Punkte = befriedigend; 4 Punkte = gut; 5 Punkte = sehr gut). Es wird auf die Ausführungen unter Ziffer 21., 21.1 und 21.2 der Angebotsbedingungen ver- wiesen. Die für das jeweilige Unterkriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Unterkriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Unterkriterium erzielte Wertungspunktzahl ergibt. Die gewichteten Punktzah- len für die Unterkriterien werden und zu einer Gesamtpunktzahl für das Zuschlagskri- terium Umsetzungskonzept addiert.

Die Bewertung der Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Projektteams (Zuschlagskriterium Nr. 3) erfolgt anhand der eingereichten persönli- chen Referenzen des Projektteams (siehe Ziffer 21 der Angebotsbedingungen).

Aus der Addition der Punktzahlen für die Zuschlagskriterien Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 ergibt sich die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Bieters. Die maximal erreichbare Ge- samtpunktzahl beträgt 500 Wertungspunkte. Erfolgt die Punktvergabe durch meh- rere Personen, einigt sich die Wertungskommission auf eine einheitliche Bepunktung durch alle Mitglieder der Wertungskommission. Dieser Punktwert wird der Wertung zugrunde gelegt. Es werden keine Mittelwerte der durch die einzelnen Mitglieder der Wertungskommission vergebenen Punktwerte gebildet.

  1. Zuschlagskriterium „Preis“ (50 %)

Das Angebot mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme erhält die maximale Punktzahl von 250 Wertungspunkten. Der Wertungspreis entspricht dem vom Bieter kalkulierten Gesamtpreis (= Angebotswertungspreis). Alle höheren, geprüften Ange- botssummen werden mit der niedrigsten, geprüften Angebotssumme ins Verhältnis gesetzt. Dies erfolgt mittels folgender Formel:

𝐀 𝐏 = 𝟐𝟓𝟎−((( )−𝟏)𝐱 𝟐𝟓𝟎) 𝐍

Dabei ist:

P die zu ermittelnde Punktzahl pro Bieter

N der niedrigste angebotene Gesamtpreis

A der zu wertende angebotene Gesamtpreis

Seite 16 von 21

[Seite 17]

Die nach der Preiswertungsformel ermittelten Preispunkte werden auf volle Punkte gerundet. Maßgeblich ist das Ergebnis der Preisformel vor Rundung. Ergibt sich hier- bei eine Dezimalzahl, wird diese nach den allgemein anerkannten kaufmännischen Rundungsregeln auf die nächstliegende volle Punktzahl gerundet. Dabei werden De- zimalanteile von weniger als 0,5 Punkten abgerundet und Dezimalanteile von 0,5 Punkten oder mehr aufgerundet.

Hinweis: Überschreitet der zu wertende Angebotspreis den niedrigsten Angebotswer- tungspreis um das Doppelte oder mehr, so werden 0 Punkte vergeben. Wenn ein Loskombinationsrabatt für die Lose 1 und 2 angeboten wird, gelten die vor- stehenden Ausführungen unter Ziffer 4 der Angebotsbedingungen.

  1. Zuschlagskriterium „Umsetzungskonzept“ (30 %)

Der Auftraggeber wird die konzeptionelle Erläuterung des Bieters im Umsetzungskon- zept bewerten. Der Auftraggeber legt hohen Wert auf eine zuverlässige und wirtschaft- liche Leistungserbringung, die in einem schlüssigen und plausiblen Umsetzungskon- zept zum Ausdruck gebracht werden soll.

Maximal können 150 Wertungspunkte erreicht werden. Hiervon 75 Punkte für das Konzept zur hydraulischen Netzmodellierung und Netzkonzeptentwicklung und 75 Punkte für das Konzept zur Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung.

21.1 Unterkriterium „Konzept zur hydraulischen Netzmodellierung und Netzkonzep- tentwicklung“ (15 %)

Das Konzept zur hydraulischen Netzmodellierung und Netzkonzeptentwicklung wird anhand der Wertungsmaßstäbe Schlüssigkeit und Plausibilität bewertet. Es kommt dem Auftraggeber besonders darauf an, erkennen zu können, ob der Bieter in der Lage ist, mit seinem Angebot die Bedarfe des Auftraggebers zutreffend zu erfas- sen und einer praktikablen Lösung zuzuführen.

Die höchste Punktzahl (= höchster Zielerreichungsgrad) erhält das Angebot, das die Beantwortung der aufgeführten Aspekte des Konzepts durch nachvollziehbare, schlüssige und plausible Ausführungen vornimmt, so dass der Auftraggeber die Ge- währ dafür hat, dass die Leistungsbestandteile durch geeignete Maßnahmen metho- disch bzw. technisch einwandfrei, rechtssicher und in höchstem Maße wirtschaftlich durchgeführt werden (= Wertungsmaßstäbe).

Es sind maximal 75 Wertungspunkte zu erreichen.

Auf Grundlage der vorgenannten Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte erfolgt die Bewertung in folgenden Abstufungen:

Seite 17 von 21

[Seite 18]

PunktzahlBeschreibung
5 Punkte (sehr gut)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer sehr gu- ten konzeptionellen Ausgestaltung.
4 Punkte (gut)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer guten konzeptionellen Ausgestaltung.
3 Punkte (befriedigend)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer befriedi- genden konzeptionellen Ausgestaltung.
2 Punkte (ausreichend)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ausrei- chenden konzeptionellen Ausgestaltung.
1 PunktDie Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer mangel- haften konzeptionellen Ausgestaltung.
(mangelhaft)
= Ausschluss
des Angebots
0 PunkteDie Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ungenü- genden konzeptionellen Ausgestaltung.
(ungenügend)
= Ausschluss
des Angebots

Hinweis: Eine Bewertung mit 1 Punkt (mangelhaft) oder schlechter führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

21.2 Unterkriterium „Konzept zur Schnittstellenkoordination und Qualitätssiche- rung“ (15 %)

Das Konzept zur Schnittstellenkoordination und Qualitätssicherung wird anhand der Wertungsmaßstäbe Schlüssigkeit und Plausibilität bewertet. Es kommt dem Auf- traggeber besonders darauf an, erkennen zu können, ob der Bieter in der Lage ist, mit seinem Angebot die Bedarfe des Auftraggebers zutreffend zu erfassen und einer prak- tikablen Lösung zuzuführen.

Die höchste Punktzahl (= höchster Zielerreichungsgrad) erhält das Angebot, das die Beantwortung der aufgeführten Aspekte des Konzepts durch nachvollziehbare, schlüssige und plausible Ausführungen vornimmt, so dass der Auftraggeber die Ge- währ dafür hat, dass die Leistungsbestandteile durch geeignete Maßnahmen metho- disch bzw. technisch einwandfrei, rechtssicher und in höchstem Maße wirtschaftlich durchgeführt werden (= Wertungsmaßstäbe).

Seite 18 von 21

[Seite 19]

Es sind maximal 75 Wertungspunkte zu erreichen.

Auf Grundlage der vorgenannten Wertungsmaßstäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte erfolgt die Bewertung in folgenden Abstufungen:

PunktzahlBeschreibung
5 Punkte (sehr gut)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer sehr gu- ten konzeptionellen Ausgestaltung.
4 Punkte (gut)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer guten konzeptionellen Ausgestaltung.
3 Punkte (befriedigend)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer befriedigenden konzeptionellen Ausgestaltung.
2 Punkte (ausreichend)Die Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ausrei- chenden konzeptionellen Ausgestaltung.
1 PunktDie Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer mangel- haften konzeptionellen Ausgestaltung.
(mangelhaft)
= Ausschluss
des Angebots
0 PunkteDie Darstellung entspricht auf Grundlage der Wertungsmaß- stäbe in Bezug auf die vorgegebenen Aspekte einer ungenü- genden konzeptionellen Ausgestaltung.
(ungenügend)
= Ausschluss
des Angebots

Hinweis: Eine Bewertung mit 1 Punkt (mangelhaft) oder schlechter führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

  1. Zuschlagskriterium Qualifikation und Erfahrung des mit dem Auftrag betrauten Projektteams (20 %)

Der Auftraggeber wird die Qualifikation und Erfahrung des Projektteams bewerten. Er legt hohen Wert auf eine zuverlässige und wirtschaftliche Leistungserbringung, die insbesondere durch erfahrene Projektleiter / stellvertretende Projektleiter sicherge- stellt werden soll. Es sind maximal 100 Wertungspunkte zu erreichen.

Die eingereichten persönlichen Referenzen des Projektteams werden wie folgt bewer- tet:

Seite 19 von 21

[Seite 20]

Referenz 1Referenz 2Referenz 3Referenz 4Referenz 5
2,5 Punkte (sofern Min- dest-anforde- rungen a) – d) erfüllt sind)2,5 Punkte (sofern Min- dest-anforde- rungen a) – d) erfüllt sind)2,5 Punkte (sofern Min- dest-anforde- rungen a) – d) erfüllt sind)2,5 Punkte (sofern Min- dest-anforde- rungen a) – d) erfüllt sind)2,5 Punkte (sofern Min- dest-anforde- rungen a) – d) erfüllt sind)
Zusätzlich zuZusätzlich zuZusätzlich zuZusätzlich zuZusätzlich zu
Mindestanfor-Mindestanfor-Mindestanfor-Mindestanfor-Mindestanfor-
derungen: An-derungen: An-derungen: An-derungen: An-derungen: An-
forderung e)forderung e)forderung e)forderung e)forderung e)
erfüllt: weitereerfüllt: weitereerfüllt: weitereerfüllt: weitereerfüllt: weitere
2,5 Punkte2,5 Punkte2,5 Punkte2,5 Punkte2,5 Punkte
Zusätzlich zuZusätzlich zuZusätzlich zuZusätzlich zuZusätzlich zu
Mindestanfor-Mindestanfor-Mindestanfor-Mindestanfor-Mindestanfor-
derungen: An-derungen: An-derungen: An-derungen: An-derungen: An-
forderung f) er-forderung f) er-forderung f) er-forderung f) er-forderung f) er-
füllt: weiterefüllt: weitererfüllt: weitererfüllt: weitererfüllt: weitere
2,5 Punkte2,5 Punkte2,5 Punkte2,5 Punkte2,5 Punkte
Zusätzlich zuZusätzlich zuZusätzlich zuZusätzlich zuZusätzlich zu
Mindestanfor-Mindestanfor-Mindestanfor-Mindestanfor-Mindestanfor-
derungen: An-derungen: An-derungen: An-derungen: An-derungen: An-
forderung g)forderung g)forderung g)forderung g)forderung g)
erfüllt: weitereerfüllt: weitereerfüllt: weitereerfüllt: weitereerfüllt: weitere
2,5 Punkte2,5 Punkte2,5 Punkte2,5 Punkte2,5 Punkte

Wertungsrelevant sind maximal 5 Referenzen pro Person. Gewertet werden nur sol- che Referenzen, die die Mindestanforderungen a) bis d) jeweils kumulativ erfüllen.

Maximal können 10 Wertungspunkte pro Referenz erzielt werden. D.h. 50 Wer- tungspunkte für den benannten Projektleiter sowie 50 Wertungspunkte für den stell- vertretenden Projektleiter. In Summe ergibt dies 100 Wertungspunkte.

  1. Vertraulichkeit, Datenschutz

Der Bieter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhal- tenen Unterlagen sowie die gewonnenen Erkenntnisse vertraulich zu behandeln. So- weit dem Bieter im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder darüber hinaus in Ausführung des Auftrages personenbezogene Daten bekannt werden, verpflichtet er sich, die Bestimmung der Datenschutzgesetze einzuhalten und sich der Kontrolle des Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen zu unterwerfen. Die dem Auftraggeber vom Bieter mitgeteilten

Seite 20 von 21

[Seite 21]

personenbezogenen Daten werden für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespei- chert. Der Auftraggeber teilt die Daten Dritten mit, soweit er hierzu verpflichtet ist.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (insbesondere Liefer-, Auftrags- und/oder Zah- lungsbedingungen) des Bieters finden keine Anwendung.

  1. Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen

Die Auftraggeber wird in dem Vergabeverfahren alle geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen ergreifen, um einen unverfälschten Wettbewerb sicher- zustellen. Die Teilnehmer an diesem Vergabeverfahren werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkende Abrede oder sonstigen Absprache oder Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergabe- rechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist, und u.a. dafür Sorge zu tragen haben, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbieter erstellen und einreichen.

  1. Abfrage des Wettbewerbsregisters

Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlages hinsichtlich des für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieters eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen.

  1. Zuständige Vergabekammer

Für Nachprüfungsverfahren gegen das vorliegende Vergabeverfahren ist zuständig:

Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Tel.: 0251 411-1604 Fax.: 0251 411-2165 E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de

Seite 21 von 21

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung