Montage von Lichtwellenleiter-Minikabeln in bestehendem Mikrorohrnetz

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.07.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Elektroenergieversorgung Cottbus GmbHProfil ansehen
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
29.06.2026
Bekanntmachungsnummer
444491-2026
Verfahrensnummer
4fa27787-0a54-4359-a295-1688b9a982cc
CPV-Codes
45300000 · Bauinstallationsarbeiten; 45314300 · Kabelinfrastruktur; 45314310 · Verlegen von KabelnMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH beschafft die Verlegung von Lichtwellenleiter-Minikabeln (LWL) in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz. Die Leistung ist im Raum Cottbus (NUTS-Region DE402) zu erbringen. Angebote können bis zum 27. Juli 2026 um 14:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Verlegung von LWL-Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · EVC HotSpots - Ausführung Montage LWL Netz

    Im Zuge des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandels im Lausitzer Revier werden umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft gefördert. Die Stadt Cottbus soll im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes von solchen Maßnahmen ebenfalls profitieren und sich zukünftig durch die geplanten Ansiedlungen von Wirtschafts- und Technologieunternehmen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen weiterentwickeln. Für das Netzgebiet der EVC bedeutet dies, dass sich die Lastdichte im Mittelspannungsnetz an ausgewählten Standorten stark erhöhen wird und neue Herausforderungen bezüglich der Netzplanung zu bewältigen sind. Die Auftraggeberin beabsichtigt mit vorliegendem Verfahren die Vergabe von Leistungen zum Einblasen von LWL Minikabeln in ein bestehendes Mikrorohrverbandsnetz einschließlich der erforderlichen Montageleistungen zur Herstellung einer durchgehenden Verbindung zwischen verschiedenen Anfangs- und Endpunkte. Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

    Frist: 27.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Im Rahmen der Zuschlagswertung wird die Gesamtsumme Netto gewertet. Die Gesamtsumme Netto wird anhand des Leistungsverzeichnisses ermittelt, welches der Bieter vollständig auszufüllen hat. Da das Zuschlagskriterium "Preis" mit 60 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 60 gewichtete Punkte erreichen. Beim Zuschlagskriterium "Preis" erhält der Bieter mit der niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium.
60 %
Mindestgewährleistungszeitraum muss 48 Monate betragen. Da das Zuschlagskriterium Gewährleistung mit 10 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 10 gewichtete Punkte erreichen: Beim Wertungskriterium "Gewährleistung" erfolgt die Wertung dergestalt, dass das Angebot mit dem Gewährleistungszeitraum von 48 Monaten 0 Wertungspunkte erhält. Die weitere Verteilung der Wertungspunkte erfolgt nach der unten dargestellten Tabelle. Der anzubietende Mindestgewährleistungszeitraum beträgt 48 Monate. Für den angebotenen Gewährleistungszeitraum von mehr als 72 Monaten gibt es die maximale Wertungspunktzahl von 5 Punkten für dieses Kriterium: 48 Monate - 0 Punkte; > 48 Monate bis 54 Monate - 1 Punkt; > 54 Monate bis 60 Monate - 2 Punkte; > 60 Monate bis 66 Monate - 3 Punkte; > 66 Monate bis 72 Monate - 4 Punkte; > 72 Monate - 5 Punkte
10 %
Da das Zuschlagskriterium "Höhe der Vertragsstrafe" mit 20 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 20 gewichtete Punkte erreichen. Gewertet wird die Vertragsstrafe für Verzug mit dem vertragsstrafenbewährten Fertigstellungstermin (Ziff. 4.6 des Vertrags). Es sind sind maximal 10 Wertungspunkte erreichbar.
20 %
Da das Zuschlagskriterium Stundesätze mit 5 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen: Gewertet wird der angebotene Wertungsstundensatz. Aus den im Leistungsverzeichnis angegebenen Stundensätzen wird ein Wertungsstundensatz wie folgt ermittelt: a) Monteur (70%) b) Helfer (30%) Beispiel a) 100 EUR b) 80 EUR ergibt sich ein Wertungsstundensatz von 94 EUR. Beim Zuschlagskriterium "Stundensatz" erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 50 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr.
5 %
Da das Zuschlagskriterium Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn mit 5 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 5 gewichtete Punkte erreichen: Beim Wertungskriterium Zuschlag für allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn" (gemäß Ziff. 8.1 des Vertrags) erfolgt die Wertung dergestalt, dass das Angebot mit dem Zuschlag von 15% 0 Wertungspunkte erhält. Die weitere Verteilung der Wertungspunkte erfolgt folgendermaßen: 15 % = 0 Punkte 14 % = 1 Punkte 13 % = 2 Punkte 12 % = 3 Punkte 11 % = 4 Punkte 10 % = 5 Punkte 9 % = 6 Punkte 8% = 7 Punkte 7 % = 8 Punkte 6 % = 9 Punkte 5 % = 10 Punkte Die Bieter können auch Kommastellen anbieten. Jedoch gibt es bei einem angebotenen Prozentsatz zwischen zwei Zuschlägen nur die geringere Punktzahl (Beispiel: Zuschlag 8,5% ergibt 6 ungewichtete Punkte).
5 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 646080-2026
Vergleichbare Verfahren224vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag85 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 14 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
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SSSTP solutions GmbHTheley2003.08.20268,2 Mio. €stabil
HCHTI Collin KGKassel2015.07.2026 - steigend
IWIngenieurgemeinschaft WTU GmbHBad Liebenwerda2010.07.2026 - steigend
VIVIZULORiga1014.09.2026 - steigend
EGENDEA GmbHZahna-Elster1014.09.2026 - steigend
ESErhard Schuller ElektrotechnikSteinheim1007.09.2026159 Tsd. €steigend
SISchmeller Installations-GmbHWaldsassen1003.09.2026 - steigend
ZEZillmer Elektrotechnik GmbHHamburg1001.09.20260,01 €steigend
VSVALCOM Service GmbHBernau bei Berlin1031.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (41) · Berlin (30) · Brandenburg (29) · Bayern (27) · Baden-Württemberg (24) · Hessen (15)

Laufende Rahmenverträge

Brandenburg

Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH

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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 27 · 2026 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
IGISIMKO GmbH111.09.2026 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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