Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Montage von DFi-light-Schildern an Bushaltestellen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
Keine Losaufteilung angegeben
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
14.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Elektronische Anzeigen (31711200)
  • Installation von Straßenmobiliar (45233293)
  • Installation von beleuchteten Straßenschildern (45316211)
  • Elektronische Anzeigetafeln (48813100)
Bekanntmachung
tender24.de
Bekanntmachungsnummer
54321-NetTender-1a0431fa491-739aea25cb306886

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG hat die Montage von DFi-light-Schildern an ihren Bushaltestellen im Großraum Stuttgart vergeben. Auftragnehmer ist Baur Metall e.K.; Angaben zu Stückzahl und Ausführungszeitraum enthält die Bekanntmachung nicht.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

a) Art und Umfang der Leistung: Montage DFi-light-Schilder b) Bekanntmachung Name und Anschrift: Stuttgarter Straßenbahnen AG / Schockenriedstr. 50 / 70565 Stuttgart Telefonnummer: - E-Mail: - Faxnummer Internet: https://www.ssb-ag.de Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Montage DFi-light-Schilder Bushaltestellen der SSB AG im Großraum Stuttgart 1. Auftragnehmer: Baur Metall e.K. / Siemensstraße, 3 / 72359 Dotternhausen

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.