Leistungsbeschreibung_VSG-Kartierung_2027-2028_LfU_13_28l2026.pdf

Monitoring von Brut- und Rastvögeln in 42 EU-Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:05 (Europe/Berlin)

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VergabenummerLfU_13_28/2026
VergabeverfahrenBrut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzge- bieten 2027/2028

Leistungsbeschreibung (LB) vom 24.07.2026

Inhaltsverzeichnis 1 Veranlassung .................................................................................................................. 1

2 Lose und Gebietskulisse ................................................................................................. 3 3 Konkrete Leistungsbeschreibung der Beauftragung ........................................................ 6

3.3.1 Vollständige Bestandserfassung relevanter Brutvogelarten ............................. 10 3.3.2 Rastbestandserfassung relevanter Zugvogelarten .......................................... 16 3.3.3 Datenerfassung ............................................................................................... 20

4 Anforderungen an die Kommunikation, die Zusammenarbeit und das Personal .............22

5 Ausführungsbestimmungen ...........................................................................................25

5.1.1 Leistungsort .................................................................................................... 25 5.1.2 Erfüllungsort .................................................................................................... 25 5.1.3 Gerichtsstand .................................................................................................. 25

6 Anlagen zur Leistungsbeschreibung (Anlagen LB) .........................................................27

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1 Veranlassung

Hintergrund

Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) am 01.03.2010 ist

das Monitoring gemäß EU-Richtlinie 2009/147/EG („Vogelschutz-Richtlinie“) in § 6 BNatSchG

eingegliedert worden. Dies umfasst insbesondere die Beobachtung des Erhaltungszustands

der europäischen Vogelarten und ihrer Lebensräume. Entsprechend § 7 Abs. 2 Nr. 12

BNatSchG gelten alle in Europa natürlich vorkommenden Vogelarten als „europäische Vogel-

arten“.

Nach Artikel 9 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG) beurteilt die EU-Kom-

mission in regelmäßigen Zeitabständen den Beitrag von Natura 2000 zur Verwirklichung der

Ziele aus FFH- und Vogelschutz-Richtlinie. Dies erfordert, den Inhalt der Standarddatenbögen

(SDB) in regelmäßigen Abständen anhand verfügbarer Informationen zu jedem Gebiet des

Netzes zu aktualisieren (Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/484/EU). Dafür sind

Informationen zu Beständen, Bestandsentwicklungen und Lebensräumen der gemäß Artikel 4

Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG relevanten Arten erforderlich.

Das Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten (VSG) als Teil des europäischen Natura 2000-Net-

zes gehört zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume gemäß § 6

BNatSchG. Als Teilprogramm dient es (gemäß Richtlinien oder Verordnungen 92/43/EWG,

2009/147/EG und 2019/1010)

 der Ermittlung von Beständen relevanter Vogelarten mindestens einmalig im sechs- jährigen Berichtsturnus für jedes VSG,  der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal- tungszustände maßgeblicher Brutvogelarten,  der kontinuierlichen Ermittlung der Bestandsentwicklung und gebietsbezogener Erhal- tungszustände maßgeblicher Zug- und Gastvogelarten sowie  der standardisierten Erfassung von Habitatinformationen, Beeinträchtigungen und Gefährdungen auf der Gesamtfläche der VSG zur umfassenden Bewertung der Er- haltungszustände relevanter Vogelarten und ihrer Lebensräume.

Das standardisierte Monitoring in den VSG in Rheinland-Pfalz begann mit einem Pilotprojekt

2025/2026 in zehn ausgewählten VSG (gemäß Koalitionsvertrag für Rheinland-Pfalz im Zeit-

raum 2021–2026). Daher sind die gebietsspezifischen Datengrundlagen und -qualitäten der-

zeit vielfach noch unbefriedigend und die Landesdaten erlauben keine Ermittlung statistisch

belastbarer Bestandstrends und der Erhaltungszustände für die maßgeblichen Vogelarten in

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den rheinland-pfälzischen VSG. Dies verhindert insbesondere eine angemessene Prioritäten-

und Zielplanung der Naturschutzbehörden für Maßnahmen, um – sofern nicht vorliegend –

gute Erhaltungszustände der relevanten Arten zu erreichen. Das hier ausgeschriebene Aufga-

benpaket dient der ergänzenden Erfassung in weiteren VSG mit Hinblick auf den nächsten

Vogelschutzbericht im Jahr 2031 (Datenperiode 2023–2028). Die erwarteten Daten dienen der

Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU nach Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG

und der Verordnung 2019/1010. Perspektivisch (idealerweise ab 2029) sollen alle rheinland-

pfälzischen VSG in einem sechsjährigen Berichtsturnus gemäß eines standardisierten Moni-

toring-Konzepts erfasst werden (nicht Bestandteil dieser Vergabe).

Monitoring in EU-Vogelschutzgebieten

2011 hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) zusammen mit

dem Dachverband Deutscher Avifaunisten e. V. (DDA) und dem Bundesamt für Naturschutz

(BfN) Empfehlungen zum Monitoring europäischer Vogelarten und ihrer Lebensräume vorge-

legt (LAG VSW et al., 2011). Diese verfolgen das Ziel, einen bundesweit einheitlichen Stan-

dard zur Datenerhebung zu formulieren. Dabei lassen die für das Monitoring in VSG genann-

ten Grundsätze ausreichend Raum für landesspezifische Anpassungen. Die Ergebnisse des

Monitorings bilden die Grundlage für das Gebietsmanagement vor dem Hintergrund der jewei-

ligen Erhaltungsziele und für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Richtlinie 2009/147/EG. Au-

ßerdem dienen sie als Referenz für Entscheidungen bei Vor- und Verträglichkeitsprüfungen.

Zwecks Erhebung von Grundlagendaten in EU-Vogelschutzgebieten zur Verbesserung der

Datenqualität für den nächsten Vogelschutzbericht (Berichtsperiode 2023–2028) und zur effi-

zienten Planung des zukünftigen VSG-Monitorings, der Umsetzung des „Griechenland-Urteils“

(EuGH in einem Vorabentscheidungsersuchen eines griechischen Gerichts nach Art. 267

AEUV, 12.9.2024 – C-66/23) sowie der Umsetzung der „Wiederherstellungsverordnung“ (EU-

Verordnung 2024/1991), soll dieses Vergabeverfahren Grundlagendaten zu Vorkommen und

Verbreitung relevanter Arten gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie

2009/147/EG in möglichst allen rheinland-pfälzischen VSG bereitstellen.

Leistungsübersicht

Kernaufgabe der zu erbringenden Leistung ist die Durchführung einjähriger systematischer

Erfassungen in 44 ausgewählten EU-Vogelschutzgebieten. Die Bearbeitung der Lose 1–21

erfolgt im Jahr 2027, die Bearbeitung der Lose 22–42 erfolgt im Jahr 2028 (s. Ziff. 2 dieser

LB).

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Die durch den Auftragnehmer (AN) zu erbringende Leistung „Brut- und Rastvogelerfassung in

EU-Vogelschutzgebieten 2027/2028“ besteht aus den folgenden Bestandteilen:

  1. Teilnahme an Abstimmungsgesprächen;

  2. Vorbereitung, Planung und Koordination der Geländearbeiten gem. Ziff. 3 dieser LB;

  3. Vollständige Erfassung der Brutbestände relevanter Vogelarten gemäß Artikel 4 Absätze

(1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG je nach Los 2027 oder 2028 (Bestandserfas-

sung, s. Ziff. 3.3.1 dieser LB);

  1. Ermittlung der Bestände relevanter Zug- und Rastvogelarten sowie Winter- (soweit inner-

halb der Erfassungsfristen möglich, s. Ziff. 5.3 dieser LB) und Mausergäste gemäß Artikel

4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG je nach Los 2027 oder 2028 (Rast-

bestandserfassung, s. Ziff. 3.3.2 dieser LB);

  1. Datenerfassung und –eingabe per App NaturaList (Erfassungsmodule „Standardisierte

Revierkartierung, StaR“ und „Standardisierte Rastvogelerfassung, StaR-trek“, s. Ziff. 3.3.3

dieser LB);

  1. Berücksichtigung ergänzender externer Daten aus anderen Quellen, z. B. Monitoring ras-

tender Wasservögel, ornitho.de (s. Ziff. 3.4 dieser LB);

  1. Datenbereitstellung (Reviermittelpunkte) für den Auftraggeber (AG) je nach Los 2027 oder

2028 (s. Ziff. 3.5 dieser LB sowie Formatvorlage "Geopackage SP-Artendaten", Anlage

LB 4);

  1. Erstellung eines Ergebnis-Berichts mit Ergebnissen der jeweils einjährigen Erfassung je

Los (s. Ziff. 3.5 dieser LB).

Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sind vornehmlich Kapitel 3 und die

Ausführungsbestimmungen Kapitel 5 dieser Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Lose und Gebietskulisse

Die hier beschriebene Leistung ist in Lose aufgeteilt, die jeweils in einem der beiden Jahre zu

bearbeiten sind: Lose 1–21 im Jahr 2027 und Lose 22–42 im Jahr 2028 (s. Tabelle 2). Lage-

bedingt sind in zwei Fällen jeweils zwei VSG zu einer Monitoring-Einheit und damit zu einem

Los zusammengefasst, sodass insgesamt 42 Lose Bestandteil dieser Vergabe sind.

Gemäß der Ausdehnung der Lebensraumkategorien Wälder und Heiden (= Wald), Offenland

bzw. nicht-Wald, inkl. z. B. Schilfgebiete und andere nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen

(= Agrarlandschaft) sowie Still- und Fließgewässer (= Binnengewässer) je VSG variiert die zu

bearbeitende Fläche in den einzelnen VSG. In VSG mit über 1.000 ha Fläche der Lebens-

raumkategorien Wald oder Agrarlandschaft erfolgt die Erfassung relevanter Brutvogelarten auf

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ausgewählten Repräsentativen Habitat-Teilflächen (RHT) der jeweiligen Lebensraumkatego-

rie (Lose 2, 3, 5, 8, 11, 15, 17, 20, 27, 29, 30, 36, 39 und 41). Dabei sind die erforderlichen

Mindestflächenanteile zu berücksichtigen (Tabelle 1).

Tabelle 1: Zu kartierende Repräsentative Habitat-Teilflächen (RHT) im Verhältnis zur Ausdeh- nung der Lebensraumkategorien (LR) in den VSG in RLP.

FLÄCHE LEBENSRAUMKATEGORIE IM VSGZU KARTIERENDE TEILFLÄCHE (RHT)
bis 1.000 ha100 % der LR
> 1.000–5.000 hamind. 1.000 ha
> 5.000–10.000 hamind. 1.500 ha
> 10.000 hamind. 2.000 ha

Für die RHT-Methode qualifizieren sich im Rahmen dieses Projekts 14 VSG (Tabelle 2), mit

Teilflächenerfassung in der Lebensraumkategorie Wald in den VSG „Ahrgebirge“ (Los 2), „Mit-

telrheintal“ (Los 5), „Nahetal“ (Los 8), „Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen

Geinsheim und Hanhofen“ (Los 15), „Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen“

(Los 17), „Mittel- und Untermosel“ (Los 29), „Lahnhänge“ (Los 30), „Wälder westlich Kirch-

heimbolanden“ (Los 36), „Pfälzerwald“ (Los 39) und „Bienwald und Viehstrichwiesen“ (Los 41)

sowie in der Lebensraumkategorie Agrarlandschaft in den VSG „Ahrgebirge“ (Los 2), „Dünen-

und Sandgebiet Mainz-Ingelheim“ (Los 3), „Mittelrheintal“ (Los 5), „Nahetal“ (Los 8), „Ober-

Hilbersheimer Plateau“ (Los 11), „Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Ge-

insheim und Hanhofen“ (Los 15), „Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen“

(Los 17), „Maifeld Kaan-Lonnig“ (Los 27), „Mittel- und Untermosel“ (Los 29), „Pfälzerwald“ (Los

  1. und „Bienwald und Viehstrichwiesen“ (Los 41). Dort sind im Rahmen der Bestandserfas-

sung (s. Ziff. 3.3.1 dieser LB) statt der Gesamtfläche nur die RHT zu bearbeiten. Alle anderen

VSG sind jeweils vollständig zu bearbeiten. Die Auswahl der RHT erfolgte per GIS-Anwendung

durch die VSW (s. Anlagen LB 2 und LB 3).

Tabelle 2: Lose, Lebensraumanteile und relevante Teilflächen-Auswahl (RHT) für EU-Vogel- schutzgebiete (VSG) ab 1.000 ha Größe und sich daraus ergebende Kartierungsfläche je Le- bensraumkategorie (in Klammern) und VSG in Rheinland-Pfalz.

LOS -NR.VSGGEBIETGRÖSSE VSG [ha]FLÄCHE WALD (RHT) [ha]FLÄCHEFLÄCHE BINNEN- GEWÄS- SER [ha]FLÄCHE KARTIE- RUNG [ha]
AGRAR-
LAND-
SCHAFT
(RHT) [ha]
2027
1DE-5213-401Neunkhausener Pla- teau370253369370
2DE-5507-401Ahrgebirge30.42326.167 (2.507)4.180 (1.220)763.803
3DE-6014-401Dünen- und Sandge- biet Mainz-Ingelheim2.4147511.660 (1.026)31.780
4DE-5706-401Vulkaneifel1.1256294961.125

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LOS -NR.VSGGEBIETGRÖSSE VSG [ha]FLÄCHE WALD (RHT) [ha]FLÄCHEFLÄCHE BINNEN- GEWÄS- SER [ha]FLÄCHE KARTIE- RUNG [ha]
AGRAR-
LAND-
SCHAFT
(RHT) [ha]
5DE-5711-401Mittelrheintal15.15313.076 (2.127)2.075 (1.279)23.409
6DE-6013-403NSG Hinter der Mort- kaute1918119
7DE-6116-402Schilfgebiete zwi- schen Gimbsheim und Oppenheim in- klusive Fischsee397363601397
8DE-6210-401Nahetal12.7478.671 (1.511)3.858 (1.803)2183.532
9DE-6215-401Höllenbrand6002598600
10DE-6216-401Eich-Gimbsheimer Altrhein66659484123666
11DE-6014-403Ober-Hilbersheimer Plateau2.500102.490 (1.178)1.178
12DE-6416-401Bobenheimer und Roxheimer Altrhein mit Silbersee40448144212404
13DE-6512-301Mehlinger Heide399200199399
14DE-6516-401Neuhofener Altrhein mit Prinz-Karl-Wörth363130123110363
15DE-6616-402Speyerer Wald, Non- nenwald und Bach- auen zwischen Gein- sheim und Hanhofen8.0075.956 (1.548)2.019 (1.198)322.778
16DE-6710-401Hornbach und Sei- tentäler690167523690
17DE-6715-401Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen5.3163.544 (1.054)1.756 (1.189)162.259
18DE-6716-404Heiligensteiner Wei- her441424644
19DE-6815-401Neupotzer Altrhein2384210789238
20DE-6816-402Hördter Rheinaue in- klusive Kahnbusch und Oberscherpfer Wald1.9761.314 (1.093)3363261.755
DE-6816-403Karlskopf und Lei- mersheimer Altrhein150105342150
21DE-6915-402Wörther Altrhein und Wörther Rheinhafen2391932188239
2028
22DE-7015-405Neuburger Altrheine108147123108
23DE-5409-401Ahrmündung167151466167
24DE-5412-401Westerwälder Seen- platte416147116153416
25DE-5509-401Laacher See354139332354
26DE-5609-401Unteres Mittelrhein- gebiet2.0661.0471.01722.066
27DE-5610-401Maifeld Kaan-Lonnig1.227141.211 (1.004)21.020
28DE-5709-401Maifeld Einig-Naun- heim60912597609
29DE-5809-401Mittel- und Untermo- sel15.88114.406 (2.240)1.375 (1.081)1003.421

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LOS -NR.VSGGEBIETGRÖSSE VSG [ha]FLÄCHE WALD (RHT) [ha]FLÄCHEFLÄCHE BINNEN- GEWÄS- SER [ha]FLÄCHE KARTIE- RUNG [ha]
AGRAR-
LAND-
SCHAFT
(RHT) [ha]
30DE-5611-401Lahnhänge1.5001.279 (1.153)2211.374
31DE-6014-402Selztal zwischen Hahnheim und Ingel- heim381103665381
32DE-6315-401Klärteiche Offstein65244165
33DE-6015-301NSG Laubenheimer- Bodenheimer Ried72659772
34DE-6016-302NSG Kisselwörth und Sändchen73482573
35DE-6304-401Saargau Bilzin- gen/Fisch3222320322
36DE-6313-401Wälder westlich Kirchheimbolanden3.2092.967 (1.004)23931.246
37DE-6616-401Otterstadter Altrhein und Angelhofer Alt- rhein inklusive Bins- feld1.1724531465731.172
38DE-6716-401NSG Mechtershei- mer Tongruben33141933
DE-6716-402Berghausener und Lingenfelder Altrhein mit Insel Flotzgrün1.8058844484731.805
39DE-6812-401Pfälzerwald30.23226.787 (2.535)3.393 (1.081)523.668
40DE-6816-404Sondernheimer Ton- gruben43537143
41DE-6914-401Bienwald und Vieh- strichwiesen16.34513.061 (2.024)3.242 (1.061)423.127
42DE-6915-403Goldgrund und Dax- lander Au852373239240852

Der AG weist darauf hin, dass Los 34 Rheininseln umfasst. Dies ist bei der Angebotserstellung

durch den AN zu berücksichtigen.

3 Konkrete Leistungsbeschreibung der Beauftragung

Der AN verpflichtet sich zur Erbringung der nachstehend beschriebenen Leistungen, wobei die

zeitliche Aufteilung und die sich daraus ergebenden Vertragslaufzeiten, Ausführungs- und

Auszahlungsfristen (für Details siehe Ziff. 5 Ausführungsbestimmungen) zu beachten sind.

Abstimmungsgespräche

Abstimmungsgespräche werden per E-Mail oder telefonisch vereinbart. Sie werden je nach

Bedarf auf Veranlassung des AG in Präsenz am Sitz des AG (Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116

Mainz) oder als Videokonferenz durchgeführt. Vom AN sind über den Bearbeitungszeitraum

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maximal zwei (2) ca. zweistündige (2 h) Abstimmungsgespräche pro Los einzuplanen (Be-

sprechung Methodik, Begehungs- und Einsatzplan vor Erfassungsbeginn sowie Abschlussge-

spräch), an denen mindestens die für die Projektbearbeitung hauptverantwortliche Person mit

entsprechender Sachkunde gem. Ziff. 4.3 (Punkt (1) bis (5)), teilnehmen muss. Die Vergü-

tung erfolgt pauschal je Abstimmungsgespräch gem. Pos. 1a bzw. 1b (Formular 302 Preisblatt)

unabhängig von der vom AN zur Teilnahme eingesetzten Personen.

Erhält der AN den Zuschlag für mehrere Lose, nimmt mind. eine für die Projektbearbeitung

hauptverantwortliche Person mit entsprechender Sachkunde gem. Ziff. 4.3 Punkt (1) bis

(5), die aktiv an der Kartierung eines bezuschlagten Loses beteiligt ist, verpflichtend teil.

Demensprechend erhält der AN die Pauschale gemäß Pos. 1a und Pos. 1b (Formular 302

Preisblatt pro Los separat auszufüllen) nur einmal ausgezahlt. Werden durch den AN für die

verschiedenen Lose unterschiedliche Pauschalen für Pos. 1a und Pos. 1b angeboten, erfolgt

die Vergütung in Form des arithmetischen Mittelwertes aus den Preispositionen der bezu-

schlagten Lose.

Der AN erstellt für jedes durchgeführte Abstimmungsgespräch ein Ergebnisprotokoll und stellt

dieses dem AG binnen 15 Werktagen (Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme von

Feiertagen am Sitz des Auftragnehmers), bezogen auf den Tag des zugrundeliegenden Ge-

sprächs, zur Verfügung. Mögliche Anpassungserfordernisse seitens des AG teilt er dem AN

binnen 14 Werktagen mit und werden vom AN umgehend eingefügt.

Die Durchführung dieser Abstimmungsgespräche wird vom AG organisiert. Zur Teilnahme an

Videokonferenzen sind keine speziellen kostenpflichtigen Programme (Software) erforderlich.

Im Falle einer Videokonferenz werden dem AN notwendige Zugangsdaten bereitgestellt, über

welche sich dieser in die Konferenz einwählen kann. Für die Teilnahme ist ein Internetzugang,

ein Lautsprecher und ein Mikrofon erforderlich. Die Verwendung einer Kamera ist dem Teil-

nehmer freigestellt.

Relevante Brut- und Rastvogelarten

Gemäß Artikel 4 Absätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG sind in den VSG grund-

sätzlich alle Arten des Anhang I der o. g. Richtlinie sowie regelmäßige Zugvogelarten für

die VSG-Erfassungen von Relevanz (Tabelle 3). Ein VSG kann für eine relevante Art die

Funktion eines Vermehrungs- und/oder eines Rastgebietes erfüllen. Grundsätzlich sind alle

Arten immer mitzuerfassen, auch wenn sie nicht für die Gebietsmeldung ausschlaggebend

gewesen sind (s. Anlage 2 zu LNatSchG Rheinland-Pfalz i. d. F. v. 29.12.2025) oder sie nicht

regelmäßig in Rheinland-Pfalz brüten, mausern, rasten oder überwintern (s. Tabelle 4).

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Tabelle 3: Gezielt zu erfassende regelmäßige Brut- und/oder Rastvogelarten in Rheinland-Pfalz gemäß Artikel 4 Absätze (1, fett) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG.

REGELMÄSSIGE BRUTVÖGEL IN RLPREGELMÄSSIGE RASTVÖGEL IN RLP
Austernfischer, Bartmeise, Baumfalke, Baumpieper, Bekas- sine, Beutelmeise, Bienenfresser, Birkenzeisig, Blässhuhn, Blaukehlchen, Brandgans, Braunkehlchen, Buchfink, Dohle, Dorngrasmücke, Drosselrohrsänger, Eichelhäher, Eisvogel, Feldlerche, Feldschwirl, Fichtenkreuzschnabel, Fitis, Flussre- genpfeifer, Flussseeschwalbe, Gänsesäger, Gartengrasmü- cke, Gartenrotschwanz, Gebirgsstelze, Gelbspötter, Goldam- mer, Grauammer, Graugans, Graureiher, Grauschnäpper, Grauspecht, Habicht, Haselhuhn, Haubentaucher, Heideler- che, Kernbeißer, Kiebitz, Klappergrasmücke, Knäkente, Kol- benente, Kolkrabe, Kormoran, Krickente, Kuckuck, Lach- möwe, Löffelente, Mauersegler (Baumbrüter), Mäusebus- sard, Mittelmeermöwe, Mittelspecht, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nachtschwalbe, Neuntöter, Orpheusspötter, Pi- rol, Purpurreiher, Raubwürger, Raufußkauz, Reiherente, Rohrammer, Rohrschwirl, Rohrweihe, Rothalstaucher, Rot- kehlchen, Rotmilan, Schafstelze, Schilfrohrsänger, Schnat- terente, Schwarzhalstaucher, Schwarzkehlchen, Schwarzmi- lan, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Singdrossel, Sommer- goldhähnchen, Sperber, Sperlingskauz, Star, Steinschmät- zer, Stockente, Sumpfrohrsänger, Tafelente, Teichhuhn, Teichrohrsänger, Trauerschnäpper, Turmfalke, Turteltaube, Uferschwalbe, Uhu, Wacholderdrossel, Wachtel, Wachtel- könig, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldschnepfe, Wan- derfalke, Wasserralle, Weißstorch, Wendehals, Wespen- bussard, Wiedehopf, Wiesenpieper, Wiesenweihe, Winter- goldhähnchen, Zaunammer, Zaunkönig, Zilpzalp, Zippam- mer, Zwergdommel, Zwergtaucher.Alpenstrandläufer, Bachstelze, Bartmeise, Baumfalke, Baumpieper, Bekassine, Bergente, Bergpieper, Beutelmeise, Blässgans, Blässhuhn, Blaukehlchen, Brachpieper, Brachvo- gel, Brandgans, Braunkehlchen, Bruchwasserläufer, Drossel- rohrsänger, Dunkelwasserläufer, Feldlerche, Feldschwirl, Fischadler, Flussregenpfeifer, Flussseeschwalbe, Flussufer- läufer, Gänsesäger, Goldammer, Goldregenpfeifer, Grauam- mer, Graugans, Graureiher, Grünschenkel, Haubentaucher, Heidelerche, Heringsmöwe, Höckerschwan, Kampfläufer, Kiebitz, Kiebitzregenpfeifer, Knäkente, Knutt, Kolbenente, Kormoran, Kornweihe, Kranich, Krickente, Lachmöwe, Löf- felente, Mauersegler, Mehlschwalbe, Merlin, Mittelmeer- möwe, Mittelsäger, Moorente, Mornellregenpfeifer, Oh- rentaucher, Ortolan, Pfeifente, Pfuhlschnepfe, Prachttau- cher, Purpurreiher, Raubseeschwalbe, Raubwürger, Rauch- schwalbe, Regenbrachvogel, Reiherente, Ringdrossel, Rohr- ammer, Rohrdommel, Rohrschwirl, Rohrweihe, Rotdrossel, Rothalstaucher, Rotmilan, Rotschenkel, Säbelschnäbler, Samtente, Sanderling, Sandregenpfeifer, Schafstelze, Schell- ente, Schilfrohrsänger, Schnatterente, Schwarzhalstaucher, Schwarzkehlchen, Schwarzkopfmöwe, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Sichelstrandläufer, Silbermöwe, Silberrei- her, Spießente, Star, Steinschmätzer, Steinwälzer, Steppen- möwe, Sterntaucher, Stockente, Sturmmöwe, Sumpf- ohreule, Sumpfrohrsänger, Tafelente, Teichhuhn, Teichrohr- sänger, Temminckstrandläufer, Trauerente, Trauersee- schwalbe, Tundrasaatgans, Tüpfelsumpfhuhn, Ufer- schnepfe, Uferschwalbe, Wacholderdrossel, Wachtel, Wach- telkönig, Waldwasserläufer, Wanderfalke, Wasserralle, Weißstorch, Weißwangengans, Wiesenpieper, Wiesen- weihe, Zwergdommel, Zwergmöwe, Zwergsäger, Zwerg- schnepfe, Zwergseeschwalbe, Zwergstrandläufer, Zwerg- taucher

In allen VSG erfolgt eine systematische „gezielte“ Erfassung der gem. Art. 4 Abs. 1 (fett mar-

kiert) und Abs. 2 der EU-Richtlinie 2019/149/EG in Tabelle 3 gelisteten Arten, d. h. diese Arten

bestimmen die Erfassungszeiträume und -häufigkeiten im jeweiligen VSG (s. Ziff. 3.3 dieser

LB). Allen anderen in Tabelle 4 gelisteten Arten gem. Art. 4 Abs. 1 (fett markiert) und Abs. 2

der EU-Richtlinie 2019/149/EG sind in allen VSGen bei Anwesenheit vom AN begleitend mit-

zuerfassen („Begleiterfassung“).

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Tabelle 4: Begleitend zu erfassende, unregelmäßige Brut- und/oder Rastvogelarten in Rhein- land-Pfalz gemäß Artikel 4 Absätze (1, fett) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG.

BRUTVÖGEL IN RLPRASTVÖGEL IN RLP*
Auerhuhn, Birkhuhn, Brach- pieper, Kornweihe, Ortolan, Rohrdommel, Schwarzkopf- möwe, Sturmmöwe, Zwerg- seeschwalbeAdlerbussard, Alpenbraunelle, Alpenkrähe, Alpensegler, Atlantiksturmtaucher, Austernfi- scher, Balkansteinschmätzer, Basstölpel, Baumpieper, Bergfink, Berghänfling, Berglaub- sänger, Bienenfresser, Bindenkreuzschnabel, Birkenzeisig, Blauracke, Brandseeschwalbe, Buchfink, Buschrohrsänger, Dohle, Doppelschnepfe, Dorngrasmücke, Dreizehenmöwe, Drosseluferläufer, Dünnschnabel-Brachvogel, Dünnschnabelmöwe, Eiderente, Eisente, Eismöwe, Eistaucher, Falkenraubmöwe, Feldschwirl, Fichtenkreuzschnabel, Fischmöwe, Fitis, Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Gelbbrauen-Laubsänger, Gelbschnabeltau- cher, Gelbspötter, Gleitaar, Grasläufer, Graubrust-Strandläufer, Grauschnäpper, Groß- trappe, Grünlaubsänger, Habichtsadler, Häherkuckuck, Halsbandschnäpper, Ibe- rienzilpzalp, Kanadabergente, Kappenammer, Karmingimpel, Kiefernkreuzschnabel, Klap- pergrasmücke, Kleinsumpfhuhn, Korallenmöwe, Krabbentaucher, Krauskopfpelikan, Ku- ckuck, Kuhreiher, Kurzschnabelgans, Kurzzehenlerche, Küstenseeschwalbe, Lachsee- schwalbe, Löffler, Mantelmöwe, Mariskenrohrsänger, Mauerläufer, Maurensteinschmät- zer, Meerstrandläufer, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nachtreiher, Nachtschwalbe, Neuntöter, Odinshühnchen, Ohrenlerche, Orpheusspötter, Pirol, Polarbirkenzeisig, Prä- riemöwe, Rallenreiher, Raufußbussard, Rennvogel, Ringelgans, Ringschnabelente, Rosaf- lamingo, Rosapelikan, Rosenstar, Rötelfalke, Rötelschwalbe, Rotflügel-Brachschwalbe, Rotfußfalke, Rothalsgans, Rotkehlchen, Rotkehlpieper, Rotkopfwürger, Samtkopf-Gras- mücke, Schelladler, Schlagschwirl, Schlangenadler, Schmarotzerraubmöwe, Schmutz- geier, Schneeammer, Schreiadler, Schwalbenmöwe, Schwarzstirnwürger, Seeadler, Seere- genpfeifer, Seggenrohrsänger, Seidenreiher, Seidenschwanz, Sichler, Singdrossel, Sing- schwan, Skua, Sommergoldhähnchen, Spatelente, Spatelraubmöwe, Sperber, Sperbe- reule, Sperbergrasmücke, Spornammer, Spornpieper, Sprosser, Steinadler, Steinrötel, Stelzenläufer, Steppenflughuhn, Steppenkiebitz, Steppenweihe, Strandpieper, Sumpfläu- fer, Sumpfrohrsänger, Teichwasserläufer, Terekwasserläufer, Thorshühnchen, Tienschan- laubsänger, Tordalk, Trauerschnäpper, Triel, Trottellumme, Turteltaube, Wachtel, Wach- telkönig, Waldlaubsänger, Waldohreule, Waldsaatgans, Waldschnepfe, Weißbart-See- schwalbe, Weißflügel-Seeschwalbe, Weißwangengans, Wellenläufer, Wendehals, Wes- penbussard, Wiedehopf, Wintergoldhähnchen, Würgfalke, Zilpzalp, Zistensänger, Zitro- nenstelze, Zwergadler, Zwergammer, Zwerggans, Zwergohreule, Zwergscharbe, Zwerg- schnäpper, Zwergschwan, Zwergsumpfhuhn, Zwergtrappe
  • Enthält auch Zugvogelarten ohne klar abgrenzbare Rastgebiete oder –ansammlungen.

Begehungstermine und -häufigkeiten werden durch die in Tabelle 3 aufgeführten Arten

bestimmt (s. Ziff. 3.3.1 und 3.3.2 dieser LB). Angelehnt an den „Methodenstandard zur Erfas- sung der Brutvögel Deutschlands“ (nachfolgend kurz: SÜDBECK et al. 2025)1 können ver-

schiedene Arten gemeinsam erfasst werden, wenn sie ähnliche Lebensraumansprüche sowie

tages- und jahreszeitlich ähnliche Erfassungszeiträume aufweisen. Nach TOBIAS et al. (2022)2 lassen sich die Arten aus Tabelle 3 je einer von drei Lebensraumkategorien zuordnen

(Tabelle 5). Die in Tabelle 3 und Tabelle 5 aufgeführten Arten sind grundsätzlich in allen VSG

1 Südbeck P., H. Andretzke, S. Fischer, K. Gedeon, C. Pertl, T. J. Linke, M. Georg, C. könig, T. Schikore, K. Schröder, R. Dröschmeister & C. Sudfeldt (2025): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. 1. Überarbeitete Auflage. Münster. 2 Tobias, J. A., C. Sheard & et al. (2022): AVONET: morphological, ecological and geographical data for all birds. – Ecology Letters 25: 581–597. Seite | 9

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immer zu erfassen, auch wenn sie außerhalb der in Tabelle 5 genannten Lebensraumkatego-

rie angetroffen werden (z. B. Kiebitz im Ackerland). Das Begleitmonitoring (alle Arten in

Tabelle 4) findet während der Erfassungstermine für die Arten in Tabelle 3 ohne zusätz-

liche Begehungen statt. Auch diese Arten sind bei Anwesenheit immer mit zu erfassen.

Bestandserfassung in VSG in Rheinland-Pfalz

Nachfolgend beschriebene Vorgaben zu Methodik und Untersuchungsumfang sind für die Er-

fassungen in VSG im Rahmen dieser Ausschreibung zu beachten und einzuhalten. Je VSG

erfolgt eine vollständige einjährige Revierkartierung nach SÜDBECK et al (2025) und eine

zehnmonatige Zählung der Rastvogelarten (Lose 1–21 im Jahr 2027, Lose 22–42 im Jahr

2028). Für die zu erbringenden Leistungen im Rahmen der Freilandarbeit gem. Ziff. 3.3.1 bis

3.3.2 dieser LB sind Personen mit entsprechender Sachkunde gem. Ziff. 4.3 Punkt (1) bis

(3) einzusetzen.

Die VSG-Abgrenzungen, inkl. Lebensraumkategorien nach ATKIS, werden dem AN losweise

in Anlagen LB 2 und LB 3 als Geodatensätze und in Anlage LB 1 als PDF digital zur Verfügung

gestellt. Darüber hinaus werden dem AN die ausgewählten Repräsentativen Habitat-Teilflä-

chen (RHT) für relevante VSG als Geodatensätze bereitgestellt (Anlagen LB 2 und LB 3).

3.3.1 Vollständige Bestandserfassung relevanter Brutvogelarten

Für jedes Los sind im Jahr 2027 (Lose 1–21) bzw. im Jahr 2028 (Lose 22–42) die vollständigen

Bestandsgrößen der relevanten Brutvogelarten gemäß Tabelle 3 per Revierkartierung nach

SÜDBECK et al. (2025) zu ermitteln.

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Tabelle 5: Zuordnung relevanter Brut- und Rastvogelarten gemäß Artikel 4 Absätze (1, fett) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG (s. Tabelle 3) zu Lebensraumkategorien nach Tobias et al. (2022).

LE-BRUTVÖGEL IN RLPRASTVÖGEL IN RLP
BENS-
RAUM
d al WBaumfalke, Baumpieper, Birkenzeisig, Buchfink, Dohle, Dorngrasmücke, Eichelhäher, Fichtenkreuzschnabel, Fi- tis, Gartengrasmücke, Gartenrotschwanz, Gelbspötter, Goldammer, Grauschnäpper, Grauspecht, Habicht, Ha- selhuhn, Heidelerche, Kernbeißer, Klappergrasmücke, Kolkrabe, Kuckuck, Mauersegler (Baumbrüter), Mäuse- bussard, Mittelspecht, Mönchsgrasmücke, Nachtigall, Nachtschwalbe, Neuntöter, Orpheusspötter, Pirol, Raubwürger, Raufußkauz, Rotkehlchen, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sing- drossel, Sommergoldhähnchen, Sperber, Sperlingskauz, Star, Trauerschnäpper, Turmfalke, Turteltaube, Uhu, Wacholderdrossel, Waldlaubsänger, Waldohreule, Wald- schnepfe, Wanderfalke, Wendehals, Wespenbussard, Wiedehopf, Wintergoldhähnchen, Zaunammer, Zaunkö- nig, Zilpzalp
t af h c s d n a rl a r g ABienenfresser, Braunkehlchen, Feldlerche, Feldschwirl, Grauammer, Schafstelze, Schwarzkehlchen, Stein- schmätzer, Sumpfrohrsänger, Wachtel, Wachtelkönig, Weißstorch, Wiesenpieper, Wiesenweihe, ZippammerBrachpieper, Brachvogel, Braunkehlchen, Feldlerche, Goldregenpfeifer, Grauammer, Heidelerche, Korn- weihe, Merlin, Mornellregenpfeifer, Neuntöter, Orto- lan, Raubwürger, Ringdrossel, Rotdrossel, Rotmilan, Schafstelze, Schwarzkehlchen, Schwarzmilan, Stein- schmätzer, Sumpfohreule, Wacholderdrossel, Weiß- storch, Wiesenpieper, Wiesenweihe
r e s s ä w e GAusternfischer, Bartmeise, Bekassine, Beutelmeise, Blässhuhn, Blaukehlchen, Brandgans, Drosselrohrsän- ger, Eisvogel, Flussregenpfeifer, Flussseeschwalbe, Gän- sesäger, Gebirgsstelze, Graugans, Graureiher, Hauben- taucher, Kiebitz, Knäkente, Kolbenente, Kormoran, Kri- ckente, Lachmöwe, Löffelente, Mittelmeermöwe, Pur- purreiher, Reiherente, Rohrammer, Rohrschwirl, Rohr- weihe, Rothalstaucher, Schilfrohrsänger, Schnatterente, Schwarzhalstaucher, Stockente, Tafelente, Teichhuhn, Teichrohrsänger, Uferschwalbe, Wasserralle, Zwerg- dommel, ZwergtaucherAlpenstrandläufer, Bachstelze, Bartmeise, Baumfalke, Bekassine, Bergente, Bergpieper, Beutelmeise, Bläss- gans, Blässhuhn, Blaukehlchen, Brandgans, Bruchwas- serläufer, Drosselrohrsänger, Dunkelwasserläufer, Eis- vogel, Fischadler, Flussregenpfeifer, Flussseeschwalbe, Flussuferläufer, Gänsesäger, Graugans, Graureiher, Grünschenkel, Haubentaucher, Heringsmöwe, Höcker- schwan, Kampfläufer, Kiebitz, Kiebitzregenpfeifer, Knä- kente, Knutt, Kolbenente, Kormoran, Kranich, Krick- ente, Lachmöwe, Löffelente, Mauersegler, Mehlschwal- be, Mittelmeermöwe, Mittelsäger, Moorente, Ohren- taucher, Pfeifente, Pfuhlschnepfe, Prachttaucher, Pur- purreiher, Raubseeschwalbe, Rauchschwalbe, Regen- brachvogel, Reiherente, Rohrammer, Rohrdommel, Rohrschwirl, Rohrweihe, Rothalstaucher, Rotschenkel, Säbelschnäbler, Samtente, Sanderling, Sandregenpfei- fer, Schellente, Schilfrohrsänger, Schnatterente, Schwarzhalstaucher, Schwarzkopfmöwe, Schwarz- storch, Sichelstrandläufer, Silbermöwe, Silberreiher, Spießente, Steinwälzer, Steppenmöwe, Sterntaucher, Stockente, Sturmmöwe, Tafelente, Teichhuhn, Teichro- hrsänger, Temminckstrandläufer, Trauerente, Trauer- seeschwalbe, Tundrasaatgans, Tüpfelsumpfhuhn, Uferschnepfe, Uferschwalbe, Waldwasserläufer, Was- serralle, Zwergdommel, Zwergmöwe, Zwergsäger, Zwergschnepfe, Zwergseeschwalbe, Zwergstrandläu- fer, Zwergtaucher

Arten mit ähnlichen ökologischen Ansprüchen sowie vergleichbarer Lebensweise und Erfas-

sungsmethodik werden gemeinsam erfasst: Pro Lebensraumkategorie sind die Zielarten mit Seite | 11

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der zugewiesenen Methode, inkl. Begehungsanzahlen je Teil- oder Zählgebiet, zu erfassen

(Tabelle 6). Angelehnt an SÜDBECK et al. (2025) sind für die Bestandserfassung der Brutvo-

gelarten in den VSG von Rheinland-Pfalz lebensraumspezifische (s. Tabelle 5) und artüber-

greifende Erfassungszeitfenster festgelegt. Diese Erfassungszeitfenster sollen pragmatisch

die Erfassung aller relevanten Brutvogelarten je Lebensraumkategorie ermöglichen, d. h. sie

sollen die artspezifischen Erfassungstermine gemäß SÜDBECK et al. (2025) so vollständig

wie möglich abdecken, mind. jedoch zwei Termine je Art. Tabelle 6 fasst die artübergreifenden

Erfassungstermine für die relevanten regelmäßigen Brutvogelarten (gem. Tabelle 3) zusam-

men. Grundsätzlich sind alle relevanten Brutvogelarten unabhängig von der Lebensraumkate-

gorie bei Anwesenheit immer zu erfassen, inkl. Arten der Tabelle 4.

Das Gros der Arten ist für alle drei Lebensraumkategorien mittels Revierkartierung von der

Morgendämmerung bis etwa vier Stunden nach Sonnenaufgang zu erfassen („Standard-Re-

vierkartierung“, StaR). Die einzelnen Lebensraumkategorien unterscheiden sich hinsichtlich

der Begehungsanzahlen und –zeitpunkte (jahreszeitlich) pro Saison (s. Tabelle 6). Tageszeit-

lich abweichende Begehungen sind für nachtaktive Arten erforderlich („Nachtkartierung“,

NK), mit ebenfalls lebensraumabhängig unterschiedlichen Begehungsanzahlen und –zeit-

punkten (s. Tabelle 6). Einige Greifvogelarten und der Schwarzstorch werden auf Ebene grö-

ßerer Landschaftsausschnitte (max. 10.000 ha) von Beobachtungspunkten mit günstiger Ge-

ländeübersicht („Großraumkartierung“, GRK) erfasst (s. Tabelle 6).

Die erwartete zu kartierende Gesamtfläche pro Lebensraumkategorie bzw. pro Methode ist je

Los in Tabelle 7 angegeben. VSG bzw. Lebensraumkategorien < 1.000 ha sind in der Regel

vollständig zu erfassen (= ■ in Tabelle 7). Arten mit großen Aktionsräumen (GRK) werden auf

maximal 10.000 ha großen Landschaftsbereichen erfasst, d. h. VSG < 10.000 ha sind mög-

lichst vollständig zu erfassen, größere VSG mit einem „Zählgebiet“ je 10.000 ha. In VSG ohne

nennenswerte Stillgewässer fokussiert sich die Gewässererfassung auf Fließgewässer und ist

wegen der linearen Ausrichtung als Strecke aufgeführt (betrifft Lose 2, 5, 8, 29). Hier hat der

AN geeignete repräsentative Gewässerabschnitte mit der angegebenen Gesamtlänge (s. Ta-

belle 7) für die Erfassung relevanter Brutvogelarten auszuwählen und zu dokumentieren (1–2

Fließgewässerabschnitte von insgesamt 5 km Länge pro 5.000 ha VSG).

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Tabelle 6: Erfassungstermine relevanter regelmäßiger Brutvogelarten gemäß Artikel 4 Ab- sätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG (s. Tabelle 3) für definierte Lebensraumkatego- rien (s. Tabelle 5) und Methode nach SÜDBECK et al. (2025). Methoden: GRK = Großraumkartierung von Beobachtungspunkten (Landschaftsebene), NK = Erfassung nachtak- tiver Arten, StaR = standardisierte Revierkartierung von Tagesanbruch bis ca. 4 h nach Sonnenaufgang; Lebensräume (kombinierbar): A = Agrarlandschaft, FG = Fließgewässer, G = Stillgewässer, L = Landschafts- ebene, W = Wald; Arten: Bf = Baumfalke, Ev = Eisvogel, Ge = Gebirgsstelze, Ha = Habicht, Mb = Mäusebussard, Rfk = Raufuß- kauz, Rm = Rotmilan, Swm = Schwarzmilan, Sst = Schwarzstorch, Sp = Sperber, Spk = Sperlingskauz, Uh = Uhu, Was = Waldschnepfe, Wf = Wan-derfalke, Wk = Wachtelkönig, Wo = Waldohreule, Wr = Wasserralle, Wsb = Wesepenbussard, Zd = Zwergdommel, Zm = Nachtschwalbe (Ziegenmelker); Erfassungszeiten: A = Anfang (1. Monatsdekade, 1.–10.), M = Mitte (2. Monatsdekade, 11.–20.), E = Ende (3. Monatsdekade, 21.–Monatsende).

ME- THODELE-ARTENJAN.FEB.MÄRZAPRILMAIJUNIJULIAUG.
BENS-
AAMEEAAMEEAAMEEAAMEEAAMEEAAMEEAAMEEAAMEE
RAUM
GRKLBf, Ha, Mb, Rm, Swm, Sst, Sp, Wf, Wsb1.2.3.4.5.
NKWRfk, Spk, Uh, Was, Wo, Zm1.2.3.4.5.
W/GRfk, Spk, Uh, Was, Wo, Wr, Zd, Zm1.2.3.4.5.
AWk1.2.3.
A/GWk, Wr, Zd1.2.3.4.
A/WRfk, Spk, Uh, Was, Wk, Wo, Zm1.2.3.4.5.
GWr, Zd1.2.3.4.
StaRWAlle ande- ren Arten1.2.3.4.5.
W/G1.2.3.4.5.6.
A1.2.3.4.
A/G1.2.3.4.
A/W1.2.3.4.5.
G1.2.3.4.
FGEv, Ge1.2.3.

In VSG mit über 1.000 ha Fläche der Lebensraumkategorien Wald oder Agrarlandschaft –

betrifft die Lose 2, 3, 5, 8, 11, 15, 17, 20, 27, 29, 30, 36, 39 und 41 (vgl. Tabelle 2) – erfolgt

die Erfassung relevanter Brutvogelarten auf ausgewählten Repräsentativen Habitat-Teilflä-

chen (RHT) der jeweiligen Lebensraumkategorie (s. Kapitel 1.3; □ in Tabelle 7). Sollte der Fall

eintreten, dass eine in Anlagen LB2 oder LB 3 festgelegte RHT (betrifft Lose 2, 3, 5, 8, 11, 15,

17, 20, 27, 29, 30, 36, 39 und 41, Tabelle 2) nicht zugänglich ist oder sollte sich das Habitat

innerhalb der RHT so verändert haben (z. B. Landnutzungsänderung), dass die Bearbeitung

der RHT nicht möglich ist, ist der AG umgehend zu informieren. Der AG wird in diesen Fällen

versuchen, dem AN eine alternative RHT in räumlicher Nähe zur ursprünglichen RHT kurzfris-

tig anzubieten, die den Auswahlkriterien entspricht. Seite | 13

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Aufgrund der Flächenausdehnung der Lebensraumkategorien, einschließlich der RHT, ist in

größeren VSG die Unterteilung der Gesamtfläche in pragmatische Erfassungseinheiten (d. h.

während einer Begehung innerhalb des tageszeitlichen Erfassungszeitraumes – in der Regel

Morgendämmerung bis ca. 4 h nach Sonnenaufgang bei StaR – bearbeitbare Fläche) im ei-

genen Ermessen des AN erforderlich, um die Bearbeitung nach SÜDBECK et al. (2025) me-

thodenkonform durchzuführen. Grundsätzlich sind alle Teilflächen und damit die insgesamt zu

bearbeitende Gesamtfläche so oft zu begehen, wie in Tabelle 7 angegeben. Bei VSG, in de-

nen keine Lebensraumkategorie eine Fläche von 1.000 ha wesentlich (< 5 %) überschreitet

(betrifft Lose 1, 4, 6, 7, 9, 10, 12–14, 16, 18, 19, 21–26, 28, 31–35, 37, 40, 42), orientieren sich

die Begehungsanzahlen an der Lebensraumkategorie mit der größten zeitlichen Abdeckung.

Das jeweilige Gesamtgebiet ist entsprechend oft zu begehen, evtl. ergänzt um Zusatzbege-

hungen für die Erfassung von Arten anderer Lebensraumkategorien (z. B. Hauptlebensraum

Wald plus eine Zusatzbegehung im Gesamtgebiet für Gewässerarten: W/G in Tabelle 6 und

Tabelle 7).

Der AN hat zwingend zu gewährleisten, dass die methodenkonforme Erfassung aller relevan-

ten Arten eingehalten wird. Eine nachträgliche Anpassung der Vergütung während der Ver-

tragslaufzeit erfolgt nicht (Ziff. 5.4 Punkt 3). Zusätzlich zu den in Tabelle 3 und Tabelle 5

aufgeführten und gezielt zu erfassenden Arten sind in allen VSG alle weiteren Arten gemäß

Tabelle 4 (Spalte „Brutvögel in RLP“) bei Anwesenheit zwingend mit zu erfassen (Begleitmo-

nitoring).

Tabelle 7: Leistungsübersicht Bestandserfassung 2027 oder 2028 pro Los unter Berücksichti- gung der Erfassungstermine je Lebensraumkategorie (s. Tabelle 6), der jeweils zu kartierenden Fläche und der Begehungsanzahlen pro Zählgebiet. Erfassungstermine nach Lebensraum (kombinierbar, s. Tabelle 6): A = Agrarlandschaft, FG = Fließgewässer, G = Stillgewässer, L = Landschaftsebene, W = Wald; ■ = Gesamtfläche, □ = Teilfläche (RHT, s. Ziff 2 dieser LB); Methode: StaR = Standardrevierkartierung, GRK = Großraumkartierung, NK = Nächtliche Kartierung.

LOS- NR.EU-VOGELSCHUTZGEBIETERFAS- SUNGSTER- MINEFLÄCHE [ha] bzw. STRECKE [km] bei FGBEGEHUNGEN PRO METHODE UND SAISON
StaRNKGRK
2027
15213-401 Neunkhausener PlateauA/W ■370555
25507-401 AhrgebirgeL □3 × 10.0005
W □2.50755
A □1.22043
FG □6 × 5 km3
36014-401 Dünen- und Sandgebiet Mainz-Ingel- heimL ■2.4145
W ■75455
A □1.15343
45706-401 VulkaneifelW ■1.12555

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LOS- NR.EU-VOGELSCHUTZGEBIETERFAS- SUNGSTER- MINEFLÄCHE [ha] bzw. STRECKE [km] bei FGBEGEHUNGEN PRO METHODE UND SAISON
StaRNKGRK
55711-401 MittelrheintalL □2 × 7.5005
W □2.12755
A □1.27943
FG □3 × 5 km3
66013-403 NSG Hinter der MortkauteA ■1943
76116-402 Schilfgebiete zwischen Gimbsheim und Oppenheim inklusive FischseeA/W ■39755
86210-401 NahetalL □2 × 6.0005
W □1.51155
A □1.80343
FG □2 × 5 km3
96215-401 HöllenbrandA ■60043
106216-401 Eich-Gimbsheimer AltrheinW/G ■66665
116014-403 Ober-Hilbersheimer PlateauA □1.17943
126416-401 Bobenheimer und Roxheimer Altrhein mit SilberseeW/G ■40465
136512-301 Mehlinger HeideW ■39955
146516-401 Neuhofener Altrhein mit Prinz-Karl- WörthW/G ■36365
156616-402 Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Geinsheim und HanhofenL ■8.0075
W □1.54855
A □1.19843
G ■3244
166710-401 Hornbach und SeitentälerA/W ■69055
176715-401 Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und QueichwiesenL ■5.3165
W □1.05455
A □1.18943
G ■1644
186716-404 Heiligensteiner WeiherW/G ■4465
196815-401 Neupotzer AltrheinW/G ■23865
206816-402 Hördter Rheinaue inklusive Kahnbusch und Oberscherpfer Wald / 6816-403 Karlskopf und Leimersheimer AltrheinL ■2.1265
W □1.09355
A ■33643
G ■32644
216915-402 Wörther Altrhein und Wörther Rhein- hafenW/G ■23965
2028
227015-405 Neuburger AltrheineW/G ■10865
235409-401 AhrmündungW/G ■16765
245412-401 Westerwälder SeenplatteW/G ■41665
255509-401 Laacher SeeG ■35444
265609-401 Unteres MittelrheingebietA/W ■2.06655
275610-401 Maifeld Kaan-LonnigA □1.00443
G ■1644
285709-401 Maifeld Einig-NaunheimA ■60943

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LOS- NR.EU-VOGELSCHUTZGEBIETERFAS- SUNGSTER- MINEFLÄCHE [ha] bzw. STRECKE [km] bei FGBEGEHUNGEN PRO METHODE UND SAISON
StaRNKGRK
295809-401 Mittel- und UntermoselL ■2 × 7.9005
W □2.24055
A □1.08143
FG □3 × 5 km3-
305611-401 LahnhängeF ■1.5005
W □1.02655
A ■22143
316014-402 Selztal zwischen Hahnheim und Ingel- heimA/G ■38144
326315-401 Klärteiche OffsteinA/G ■6544
336015-301 NSG Laubenheimer-Bodenheimer RiedA/G ■7244
346016-302 NSG Kisselwörth und SändchenA/W ■7355
356304-401 Saargau Bilzingen/FischA ■32243
366313-401 Wälder westlich KirchheimbolandenL ■3.2095
W □1.00455
A ■24243
376616-401 Otterstadter Altrhein und Angelhofer Altrhein inklusive BinsfeldW/G ■1.17265
386716-401 NSG Mechtersheimer Tongruben / 6716-402 Berghausener und Lingenfelder Alt- rhein mit Insel FlotzgrünL ■1.8385
W ■88455
A ■44843
G ■47344
396812-401 PfälzerwaldL □3 × 10.0005
W □2.53555
A □1.08143
G ■5244
406816-404 Sondernheimer TongrubenW/G ■4365
416914-401 Bienwald und ViehstrichwiesenL □2 × 8.0005
W □2.02455
A □1.06143
G ■4244
426915-403 Goldgrund und Daxlander AuW/G ■85265

3.3.2 Rastbestandserfassung relevanter Zugvogelarten

Für jedes Los sind im Jahr 2027 (Lose 1–21) bzw. im Jahr 2028 (Lose 22–42) während der

definierten Hauptanwesenheitszeiten (s. Tabelle 8) und unter Beachtung der in Ziff. 5.3 dieser

LB genannten Fristen die Rastbestände relevanter Zug- und Rastvogelarten sowie Winter- und

Mausergäste (Individuenanzahlen pro Zählgebiet) zu erfassen (methodisch analog zum Moni-

toring rastender Wasservögel bzw. der Internationalen Wasservogelzählung). Da Durchzugs-

und Rastgeschehen höchst dynamisch sind, bedarf es wiederholter Kontrollen entsprechender

Rastgebiete, um jährliche Rastgebietsmaxima zu ermitteln. Je nach jahreszeitlichem Auftreten Seite | 16

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(Phänologie) und Durchzugsverhalten/-dynamik der relevanten Arten finden die Zählungen der

Rastbestände dekaden- (1 × in zehn Tagen) oder pentadenweise (1 × in fünf Tagen) statt

(Tabelle 8). Arten mit ähnlichen ökologischen Ansprüchen sowie vergleichbarer Lebensweise

und Erfassungsmethodik werden gemeinsam erfasst.

Da es sich bei den wertgebenden Rastvogelarten überwiegend um gewässergebundene Arten

handelt (s. Tabelle 5), ist in der Regel die Lebensraumkategorie „Gewässer“ (aquatil, ein-

schließlich Uferbereiche und Feuchtgebiete) je VSG vollständig zu erfassen, was nach Auf-

fassung des AG im Rahmen einer Begehung je Erfassungstermin möglich sein sollte (betrifft

Lose 7, 10, 12, 14, 18, 19–25, 32–34, 37, 40 und 42). Ausnahmen betreffen drei Lose (s. auch

Tabelle 9):

 Los-Nr. 2 (5507-401 Ahrgebirge): Fokus auf vom AN auszuwählenden und für Rast-

vögel (z. B. Gänsesäger) potenziell geeignet erscheinenden Gewässerabschnitten der

Ahr (max. 76 ha);  Los-Nr. 29 (5809-401 Mittel- und Untermosel): Fokus auf Moselabschnitt zwischen

Klotten und Pommern (ca. 100 ha);  Los-Nr. 38 (6716-401 NSG Mechtersheimer Tongruben / 6716-402 Berghausener und

Lingenfelder Altrhein mit Insel Flotzgrün): Gewässer (ca. 492 ha), zzgl. der Insel Flotz-

grün mit temporär überflutetem Agrarland (ca. 181 ha).

In allen anderen VSG liegt der Fokus der Rastvogelerfassungen auf der Agrarlandschaft. Da-

bei sind zehn VSG bzw. der Lebensraumanteil „Agrarlandschaft“ darin vollständig zu erfassen

(betrifft Lose 1, 6, 9, 13, 16, 28, 30, 31, 35 und 36; s. Tabelle 9). In größeren VSG hat der AN

besonders geeignete Teilbereiche der Agrarlandschaft (ca. 500 ha) auszuwählen, zu doku-

mentieren (Koordinaten) und zu erfassen (betrifft Lose 3–5, 8, 11, 15, 17, 26, 27, 39 und 41).

Je nach landwirtschaftlicher Nutzung, kann die im Rahmen dieser Ausschreibung für die Rast-

vogelerfassung kontrollierte Fläche saisonal variieren, sollte aber immer eine flächige Ausdeh-

nung von ca. 500 ha aufweisen. Es liegt in der Verantwortung des AN, die für Rastvögel der

Agrarlandschaft besonders geeigneten VSG-Areale zu identifizieren und zu erfassen. Eine

Beschränkung auf die RHT der Brutvogelerfassung ist hierbei nicht erforderlich. Die hiervon

betroffenen VSG weisen in der Regel allenfalls nur sehr kleine Gewässer auf, die nach Mög-

lichkeit mitkontrolliert werden sollten, wenn sie in die Agrarlandschaft integriert sind oder un-

mittelbar daran angrenzen (z. B. Los 8, die Nahe im VSG „Nahetal“).

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Tabelle 8: Erfassungstermine relevanter regelmäßiger Rastvogelarten gemäß Artikel 4 Ab- sätze (1) und (2) der EU-Richtlinie 2009/147/EG (s. Tabelle 3) für definierte Lebensraumkatego- rien (s. Tabelle 5) und jahreszeitlichem Auftreten in Rheinland-Pfalz. A = Anfang (1. Monatsdekade, 1.–10.), M = Mitte (2. Monatsdekade, 11.–20.), E = Ende (3. Monatsdekade, 21.– Monatsende), 1 = eine Zählung pro Monatsdekade, 2 = zwei Zählungen pro Monatsdekade (Pentadenzählung).

Erfassungs- schwerpunktJAN.FEB.MÄRZAPRILMAIJUNI
AMEAMEAMEAMEAMEAME
Agrarlandlandschaft112222221
Gewässer111111111222222111
Erfassungs- schwerpunktJULIAUG.SEPT.OKT.NOV.DEZ.∑ Termine
AMEAMEAMEAME
Agrarlandlandschaft11122222222236
Gewässer11122222222245

Alle Arten sind bei Anwesenheit auch außerhalb dieser Zeitfenster zu erfassen, inkl. Arten der

Tabelle 4 (Spalte „Rastvogelarten in RLP“).

Der AN hat zwingend zu gewährleisten, dass die methodenkonforme Erfassung der relevanten

Arten eingehalten und jedes VSG hinsichtlich der Rastvogelarten gemäß der Flächenangaben

in Tabelle 9 vollständig bearbeitet wird. Eine nachträgliche Anpassung der Vergütung während

der Vertragslaufzeit erfolgt nicht (Ziff. 5.4 Punkt 3).

Die verbindlichen Erfassungszeiträume der Zug- und Rastvogelarten ergeben sich aus dem

jahreszeitlichen Auftreten der betroffenen Arten in Rheinland-Pfalz (z. B. DIETZEN et al. 2016, 2017, 2018 3). Daraus lassen sich für die Bestandserfassung der relevanten Rastvogelarten

lebensraumbezogene Erfassungsschwerpunkte für Vogelarten der Agrarlandschaft und für ge-

wässergebundene Arten (s. Tabelle 5) ableiten und entsprechend artübergreifende Erfas-

sungszeitfenster festlegen (Tabelle 8). Diese Zeitfenster ermöglichen pragmatisch und ge-

bietsspezifisch die Erfassung aller relevanten Gastvogelarten. Rastbestandszählungen erfol-

gen demnach 1–2-mal pro Monatsdekade (s. Tabelle 8 für Details) durch Ermittlung der Indi-

viduenanzahl pro Termin im Zählgebiet. Grundsätzlich sind alle relevanten Rastvogelarten un-

abhängig von den Gebietsspezifika bei Anwesenheit immer zu erfassen, inkl. Arten der Ta-

belle 4. Somit sind auch dem Lebensraum Gewässer zugeordnete Arten (s. Tabelle 5) in der

Agrarlandschaft zu erfassen und umgekehrt. Die Erfassungen sind mit Beachtung der unter

Ziff. 5.3 dieser LB genannten Termine und Fristen durchzuführen.

3 Dietzen, C., T. Dolich, H.-G. Folz et al. (2016–2018): Die Vogelwelt von Rheinland-Pfalz. Bde. 2–4. – GNOR-Eigenverlag, Landau. Seite | 18

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Tabelle 9: Leistungsübersicht Erfassung Rastvögel 2027 oder 2028 pro Los unter Berücksichti- gung der Lebensraumkategorie, der Begehungsanzahlen pro Zählgebiet und Jahr. Begehungsanzahlen richten sich nach Vogelarten der Gewässer i. w. S. (= aquatil) und Vogelarten der Agrarlandschaft (= terrestrisch) gemäß Tabelle 8.

Los- Nr.EU-VogelschutzgebietFläche [ha]Begehungen pro Saison (1.1.– 31.10.)*Beschreibung
2027
15213-401 Neunkhausener Plateau37036 (terrestrisch)Gesamtgebiet
25507-401 Ahrgebirge7645 (aquatil)Gewässer (Ahr)
36014-401 Dünen- und Sandgebiet Mainz- Ingelheim50036 (terrestrisch)Agrarland
45706-401 Vulkaneifel50036 (terrestrisch)Agrarland
55711-401 Mittelrheintal50036 (terrestrisch)Agrarland
66013-403 NSG Hinter der Mortkaute1936 (terrestrisch)Gesamtgebiet
76116-402 Schilfgebiete zwischen Gimbsheim und Oppenheim inklusive Fischsee39745 (aquatil)Gesamtgebiet
86210-401 Nahetal50036 (terrestrisch)Agrarland (inkl. Nahe)
96215-401 Höllenbrand60036 (terrestrisch)Gesamtgebiet
106216-401 Eich-Gimbsheimer Altrhein66645 (aquatil)Gesamtgebiet
116014-403 Ober-Hilbersheimer Plateau50036 (terrestrisch)Agrarland
126416-401 Bobenheimer und Roxheimer Alt- rhein mit Silbersee40445 (aquatil)Gesamtgebiet
136512-301 Mehlinger Heide39936 (terrestrisch)Gesamtgebiet
146516-401 Neuhofener Altrhein mit Prinz-Karl- Wörth36345 (aquatil)Gesamtgebiet
156616-402 Speyerer Wald, Nonnenwald und Bachauen zwischen Geinsheim und Hanhofen50036 (terrestrisch)Agrarland
166710-401 Hornbach und Seitentäler69036 (terrestrisch)Gesamtgebiet
176715-401 Offenbacher Wald, Bellheimer Wald und Queichwiesen50036 (terrestrisch)Agrarland
186716-404 Heiligensteiner Weiher4445 (aquatil)Gesamtgebiet
196815-401 Neupotzer Altrhein23845 (aquatil)Gesamtgebiet
206816-402 Hördter Rheinaue inklusive Kahn- busch und Oberscherpfer Wald / 6816-403 Karlskopf und Leimersheimer Altrhein36845 (aquatil)Gewässer
216915-402 Wörther Altrhein und Wörther Rheinhafen23945 (aquatil)Gesamtgebiet
2028
227015-405 Neuburger Altrheine10845 (aquatil)Gesamtgebiet
235409-401 Ahrmündung16745 (aquatil)Gesamtgebiet
245412-401 Westerwälder Seenplatte41645 (aquatil)Gesamtgebiet
255509-401 Laacher See35445 (aquatil)Gesamtgebiet
265609-401 Unteres Mittelrheingebiet50036 (terrestrisch)Agrarland
275610-401 Maifeld Kaan-Lonnig50036 (terrestrisch)Agrarland
285709-401 Maifeld Einig-Naunheim60936 (terrestrisch)Gesamtgebiet
295809-401 Mittel- und Untermosel10045 (aquatil)Gewässer* (Mosel)
305611-401 Lahnhänge22136 (terrestrisch)Agrarland
316014-402 Selztal zwischen Hahnheim und Ingelheim38136 (terrestrisch)Gesamtgebiet
326315-401 Klärteiche Offstein6545 (aquatil)Gesamtgebiet
336015-301 NSG Laubenheimer-Bodenheimer Ried7245 (aquatil)Gesamtgebiet

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Los- Nr.EU-VogelschutzgebietFläche [ha]Begehungen proBeschreibung
Saison (1.1.–
31.10.)*
2028
346016-302 NSG Kisselwörth und Sändchen7345 (aquatil)Gesamtgebiet
356304-401 Saargau Bilzingen/Fisch32236 (terrestrisch)Gesamtgebiet
366313-401 Wälder westlich Kirchheimbolanden23936 (terrestrisch)Agrarland
376616-401 Otterstadter Altrhein und Angelhofer Altrhein inklusive Binsfeld57345 (aquatil)Gewässer
386716-401 NSG Mechtersheimer Tongruben / 6716-402 Berghausener und Lingenfelder Alt- rhein mit Insel Flotzgrün67345 (aquatil)Gewässer + Insel Flotz- grün
396812-401 Pfälzerwald50036 (terrestrisch)Agrarland
406816-404 Sondernheimer Tongruben4345 (aquatil)Gesamtgebiet
416914-401 Bienwald und Viehstrichwiesen50036 (terrestrisch)Agrarland
426915-403 Goldgrund und Daxlander Au85245 (aquatil)Gesamtgebiet
  • Gemäß den unter Ziff. 5.3 dieser LB genannten Terminen und Fristen müssen Rastvogelerfassungen bis zum 31.10. des laufenden Jahres abgeschlossen sein, d. h. die Begehungsanzahlen beziehen sich je Los auf den Zeitraum 1.1.–31.10. (abweichend zu Tabelle 8).

Rastvogelarten im Wald sind in der Regel nicht als solche identifizierbar, zeigen kaum räumlich

abgrenzbare Konzentrierungen und sind somit nicht exakt quantitativ erfassbar. Sie sind daher

in Tabelle 4 integriert und überall mitzuerfassen, sofern der Status als Rastvögel eindeutig

feststellbar ist.

3.3.3 Datenerfassung

Die Datenerfassung hat über die Anwendung NaturaList (Betriebssystem Android) des DDA

zu erfolgen, damit die Rohdaten ohne zusätzlichen Formatierungsaufwand für den nationalen

Vogelschutzbericht unmittelbar zur Verfügung stehen. Zum Einsatz kommen die Erfassungs-

module „Standardisierte Revierkartierung“ (StaR, basierend auf der Benutzeroberfläche des

Monitorings häufiger Brutvögel, MhB) und „Standardisierte Rastvogelerfassung“ (StaR-trek,

basierend auf der Benutzoberfläche der Internationalen Wasservogelzählung, WVZ).

Zu berücksichtigende Zusatzdaten

Zusätzlich zu den Kartierungen gemäß Ziffer 3.3.1 bis 3.3.2 dieser LB sind im Abschlussbericht

ergänzende Daten für den Projektzeitraum (2027 für Lose 1–21 bzw. 2028 für Lose 22–42) zu

berücksichtigen:

(1) Der AG beschafft die Ergebnisse aus dem ehrenamtlichen Vogelmonitoring (Monitoring

rastender Wasservögel) relevanter Arten für die Jahre 2027 bzw. 2028 und stellt diese

dem AN spätestens zum 31. Oktober des laufenden Jahres (2027 für Lose 1–21 bzw.

2028 für Lose 22–42) für die Berücksichtigung im Abschlussbericht zur Verfügung (s.

Ziff. 3.5).

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(2) Der AG beschafft zusätzliche nicht systematisch erhobene Gelegenheits- und Zufalls-

beobachtungen (vor allem www.ornitho.de) relevanter Arten für die Jahre 2027 bzw.

2028 und stellte diese dem AN für die Erstellung des Abschlussberichts spätestens

zum 31. Oktober 2027 bzw. 2028 zur Verfügung. Der AN prüft die Zusatzdaten im Hin-

blick auf ergänzende Feststellungen relevanter Arten (insbesondere seltene oder un-

regelmäßige Brutvögel oder Durchzügler) und auf abweichende (d. h. höhere) Maxi-

malanzahlen relevanter Arten (nur exakte Zählungen), die im Abschlussbericht zu be-

rücksichtigen sind (s. Ziff. 3.5).

Für die Datenprüfung sind Personen mit entsprechender Sachkunde gem. Ziff. 4.3 Punkt

(3) und (4) einzusetzen.

Ergebnisdarstellung und Datenformat

Der AN erstellt einen Ergebnisbericht auf Basis der zu erhebenden (Ziff. 3.3.1 bis 3.3.2 dieser

LB) und der zusätzlichen Daten (Ziff. 3.4 dieser LB) durch mind. eine Person mit entspre-

chender Sachkunde gem. Ziff. 4.3 Punkte (3) bis (5). Für jedes Los (s. Ziffer 2 dieser LB)

ist ein eigenständiger Bericht (MS-Word und PDF) zu erstellen. Der Bericht enthält die ermit-

telten Gesamtbestände, ggf. unterteilt in erhobene (Auftrag AN gemäß Ziff. 3.3 dieser LB) und

zusätzliche Daten (bereitgestellt durch den AG gem. Ziff. 3.4 dieser LB), sowie Grafiken, Kar-

ten (Brutreviere oder Fundpunkte relevanter Arten). Die Kartierungsergebnisse sind in digitaler

Kartenform, als GIS-Projekt und als daraus erstellte Karten im Abschlussbericht, entsprechend

den Layout-Vorgaben des AG (s. Musterkarte) zu visualisieren und bereitzustellen. Die Layout-

Vorlagen werden dem AN nach der Zuschlagserteilung durch den AG bereitgestellt.

Die für den Abschlussbericht erforderliche Revierauswertung durch den AN erfolgt GIS-basiert

mittels der Rohdaten aus der StaR (s. Ziff. 3.3.1 und 3.3.3 dieser LB). Die abschließende

Prüfung der Daten muss durch eine Person mit entsprechender Sachkunde gem. 4.3

Punkt (1) bis (5) erfolgen. Die Reviermittelpunkte sind nach den vorgegebenen Standards

des Landes RLP als Geodatensätze aufzubereiten und dem AG bereitzustellen.

Zur Einhaltung dieser Standards ist die dem AN bereitgestellte Formatvorlage "Geopackage

SP-Artendaten" (siehe Anlage LB 4) zur Erfassung von Artendaten zu verwenden. In der For-

matvorlage sind die gültigen Vorgaben (Inhalte, Attributierungen und Referenzlisten) hinterlegt

(vgl. OSIRIS-Vorgaben: https://naturschutz.rlp.de/?q=Oneo). Diese Vorgaben und weitere In-

formationen zur Eingabe der Artvorkommen nach den in RLP gültigen Standards sind im da-

zugehörigen Handbuch zu finden (siehe Anlage LB 5). Dem AN wird nach der Beauftragung

eine Anleitung zur Eingabe der Daten vom AG zur Verfügung gestellt.

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Für VSG, die nicht vollständig sondern über RHT erfasst werden (betrifft Lose 2, 3, 5, 8, 11,

15, 17, 20, 27, 29, 30, 36, 39 und 41, Tabelle 2), übermittelt der AN im Abschlussbericht

sowohl die Anzahl tatsächlich erfasster, als auch eine Abschätzung des potenziellen Gesamt-

bestandes im jeweiligen VSG.

Eine textliche Einführung in das Untersuchungsgebiet mit geographischer Lage, Klima und

naturräumlicher Zuordnung ist stichwortartig abzuhandeln, inkl. Angaben zur historischen Nut-

zung, z. B. aus vorliegenden Bewirtschaftungsplänen. Zudem ist eine aussagekräftige Be-

schreibung des VSG und der Vogellebensräume zu erstellen.

Die Eignung, Verwendbarkeit und Verfügbarkeit weiterer Datenquellen, wie Landnutzungs-

und Fernerkundungsdaten zur Dokumentation von Habitatveränderungen, ist zu prüfen und

ggf. einzubeziehen.

4 Anforderungen an die Kommunikation, die Zusammenar-

beit und das Personal

Kommunikation / Kontaktperson und Zusammenarbeit

Der AN hat die beschriebenen Leistungen im Beauftragungszeitraum in enger Abstimmung

mit dem AG zu erbringen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auftretende Probleme und

Änderungen zeitnah abgesprochen werden. Die Klärung von Fragen in Bezug auf die Metho-

dik, die Durchführung oder die Sicherstellung fachlicher Standards hat immer per E-Mail mit

dem AG zu erfolgen. Im Falle akuter Probleme ist der AG telefonisch erreichbar, die entspre-

chenden Vorkommnisse sind anschließend schriftlich durch den AN zu dokumentieren.

Für die gesamte Kommunikation mit dem AG ist vom AN nach Zuschlagserteilung eine haupt-

verantwortliche Kontaktperson zu benennen, die dem AG bei Rückfragen zur Verfügung

steht. Die Kontaktperson muss eine der mitarbeitenden Personen sein, die für die Leistungs-

erbringung eingesetzt werden und über eine entsprechende Sachkunde (s. Ziff. 4.3 Punkte (1)

bis (5) der LB) verfügen.

SharePoint

Zu Auftragsbeginn wird durch den AG eine SharePoint-Webseite für die VSG-Erfassung

2027/2028 eingerichtet. SharePoint ist ein cloudbasiertes Dokumenten-Managementsystem

von der Firma Microsoft. Die Nutzung von SharePoint benötigt lediglich einen gängigen

Webbrowser und keine zusätzliche Installation.

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Im Rahmen des Kartierungsprojektes dient SharePoint als Austauschplattform, d. h. zur Ver-

waltung von Aufgaben und Terminen sowie dem Austausch und der Bereitstellung von Dateien

und Dokumenten. Alle in SharePoint hochgeladenen Dateien werden in regelmäßigen Abstän-

den serverbasiert gesichert. Darüber hinaus dient SharePoint der Erleichterung der Kommu-

nikation sowie der schriftlichen Dokumentation von Problemen und Fragen, die während der

Projektlaufzeit auftreten bzw. besprochen werden.

Die Einrichtung der SharePoint-Umgebung sowie die Pflege und Verwaltung der Anwendung

wird vom AG durchgeführt.

Auf SharePoint wird nach Zuschlagserteilung für den AN ein persönlicher Ordner eingerichtet.

In den persönlichen Ordnern des AN werden sowohl vom AN als auch vom AG alle Dokumente

abgelegt, die den AN und die Leistungserbringung betreffen, wie z. B. Protokolle aus Abstim-

mungsgesprächen, Erfassungsprotokolle etc.

Die unterschiedlichen Ordner werden mit entsprechenden Zugriffsrechten für die jeweiligen

Nutzer versehen.

Einzusetzende Mitarbeitende

Die unter Ziff. 3 dieser LB beschriebenen Leistungen können auch von verschiedenen Mitar-

beitenden durchgeführt bzw. gemeinsam bearbeitet werden.

Eine Person weist entsprechende Sachkunde nach, sofern sie über folgende Kenntnisse und

Erfahrungen verfügt:

(1) Mindestens drei (3) Jahre Erfahrung im Bereich der Kartierung oder des Monitorings von europäischen Brutvogelarten oder alternativ BANU4-Zertifikat Feldornithologie

mind. Silber-Niveau (Ziff. 3.3.1 dieser LB);

(2) Mindestens drei (3) Jahre Erfahrung im Bereich der Kartierungen oder des Monitorings

von europäischen Rastvogelarten oder alternativ BANU-Zertifikat Feldornithologie

mind. Silber-Niveau (Ziff. 3.3.2 dieser LB);

(3) Mindestens ein (1) Jahr Erfahrung im Umgang mit der digitalen Datenerfassung (Ziff.

3.3.1 bis 3.3.2 dieser LB);

(4) Mindestens ein (1) Jahr Erfahrung im Umgang mit Geobasisdaten (Ziff. 3.3 bis 3.5 der

LB);

4 Bundesweiter Arbeitskreis der staatlich getragenen Bildungsstätten im Natur- und Umweltschutz (https://banu-akademien.de/project/wissen-qualifizieren-zertifizieren-fuer-artenvielfalt/) Seite | 23

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(5) Mindestens ein (1) Jahr Erfahrung in der Analyse, Aufbereitung und Präsentation von

Monitoringdaten oder Kartierungsergebnissen (Ziff. 3.4 und 3.5 der LB).

Die hauptverantwortliche Kontaktperson gem. Ziff. 4.1 der LB muss alle vorgenannten Kennt-

nisse und Erfahrungen mitbringen.

Die Kenntnisse und Erfahrungen müssen durch konstruktive Tätigkeiten der jeweiligen Perso-

nen in Projekten erworben worden sein, deren Laufzeit in der Summe die geforderte Min-

destanzahl an Erfahrungsjahren abdeckt und in denen europäische Vogelarten im Fokus ste-

hen. Dazu zählen ebenfalls Abschlussarbeiten (Bachelorarbeit, Masterarbeit, Diplomarbeit)

sowie durchgeführte Forschungs- bzw. Drittmittelprojekte an Hochschulen oder sonstigen For-

schungseinrichtungen. Bei Projekten, in denen die oben geforderten Bereiche nur eine Teil-

leistung eines Projektes darstellen, ist die Dauer des den Bereich betreffenden Teils der Leis-

tung deutlich zu machen. Hierbei zählt nur diese Dauer der Teilleistung als Nachweis, nicht

die Dauer des gesamten Projektes.

Alternativ kann die Artenkenntnis für Brut- und/oder Rastvogelerfassung (Punkte 3.3.1 und

3.3.2 dieser LB) durch das Zertifikat des BANU (Feldornithologie, Silber-Niveau oder höher)

nachgewiesen werden.

Die vom AN eingesetzten Personen mit Sachkundenachweis müssen in der Lage sein, die

genannten Leistungen in der erforderlichen Qualität zu erbringen. Sofern die vom AN zur Leis-

tungserbringung vorgesehenen Personen noch nicht über spezifische Erfahrungen mit den

Methoden nach SÜDBECK et al. (2025) (gem. Ziff. 3.3.1), den Methoden der Rastvogelerfas-

sung (gem. Ziff. 3.3.2) oder mit der digitalen Datenerfassung über NaturaList (Erfassungsmo-

dule StaR, StaR-trek, MhB, WVZ) verfügen, so müssen die spezifischen Methodenanwendun-

gen in dem zur Leistungserbringung erforderlichen Umfang in Eigenregie ohne Mitwirkung des

AG spätestens bis zum Beginn der Leistungserbringung erarbeitet worden sein.

Der AN legt dem AG vor dem erstmaligen Einsatz eines jeden Mitarbeitenden nach Zu-

schlagserteilung ein ausgefülltes Mitarbeiterprofil (s. Anlage LB 6) vor.

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5 Ausführungsbestimmungen

Im Hinblick auf die zu erbringende Leistung werden nachfolgende Regelungen vereinbart.

Leistungsort, Erfüllungsort, Gerichtsstand

5.1.1 Leistungsort

Leistungsort ist:

  • Sitz des Auftragnehmers

  • Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz,

  • Vor Ort im Gelände.

5.1.2 Erfüllungsort

Erfüllungsort ist

  • Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz.

5.1.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist

  • Mainz.

Vertragslaufzeit

Losgruppe I (Lose 1 bis 21):

Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet am 10.12.2027.

Losgruppe II (Lose 22 bis 42):

Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.12.2027 und endet am 10.12.2028.

Ausführungstermine und -fristen

Die Vogelerfassung in ausgewählten EU-Vogelschutzgebieten ist in den Jahren 2027 (Lose

1–21) und 2028 (Lose 22–42) durchzuführen. Es gilt der nachfolgend dargestellte Terminplan:

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LeistungZeitraum / Zeitpunkt
5.3.1Abstimmungsgespräche 2027 (Präsenz und/oder on- line)Ab Zuschlagserteilung– 17.12.2027
5.3.2Bestandserfassung relevanter Brutvogelarten in aus- gewählten VSG im Jahr 2027 (Lose 1–21)01.02.–10.08.2027
5.3.3Bestandserfassung relevanter Rastvogelarten in aus- gewählten VSG im Jahr 2027 (Lose 1–21)01.01.–31.10.2027
5.3.4Bereitstellung der geprüften Revierdaten (Formatvor- lage "Geopackage SP-Artendaten") 2027 (gem. 5.3.2) sowie Abschlussbericht 2027 für Lose 1–2130.11.2027 (späteste Ab- gabefrist)
5.3.5Abstimmungsgespräche 2028 (Präsenz und/oder on- line)01.12.2027 –15.12.2028
5.3.6Bestandserfassung relevanter Brutvogelarten in aus- gewählten VSG im Jahr 2028 (Lose 22–42)01.02.–10.08.2028
5.3.7Bestandserfassung relevanter Rastvogelarten in aus- gewählten VSG im Jahr 2028 (Lose 22–42)01.01.–31.10.2028
5.3.8Bereitstellung der geprüften Revierdaten (Formatvor- lage "Geopackage SP-Artendaten") 2028 (gem. 5.3.6) sowie Abschlussbericht 2028 für Lose 22–4230.11.2028 (späteste Ab- gabefrist)

Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung erfolgt je Los nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.

(2) Der AN erhält die Vergütungszahlung nach Vorliegen der Rohdaten (erfasst gem. Ziff.

3.3.3 dieser LB) sowie Abgabe und Abnahme der ermittelten Revierdaten in den Jah-

ren 2027 (Lose 1–21) bzw. 2028 (Lose 22–42) und des Schlussberichts für die Jahre

2027 (Lose 1–21) bzw. 2028 (Lose 22–42) (späteste Abgabefrist: 30.11.2027 bzw.

30.11.2028) in Höhe der vereinbarten Vergütungspreise gemäß der erbrachten Preis-

positionen des Preisblattes (Formular 302).

(3) Bei Bedarf kann der AN zum 31.8. des jeweiligen Jahres (2027 für die Lose 1–21

bzw. 2028 für die Lose 22–42) eine Teilrechnung über die erbrachten Leistungen

gem. Ziff. 3.1 (Abstimmungsgespräche) und gem. Ziff. 3.3.1 (Bestandserfassung re-

levanter Brutvogelarten) in Höhe der vereinbarten Vergütungspreise gemäß Preisblatt

(Formular 302) stellen. Die Teilvergütung erfolgt nach Abnahme der in der NaturaList-

App hochgeladenen Bestandserfassungsdaten relevanter Brutvogelarten gem.

Ziff. 3.3.1.

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(4) Eine Anpassung der vereinbarten Vergütungssätze während der Vertragslaufzeit ist

ausgeschlossen.

(5) Reisekosten, Reisezeiten, Materialkosten, Kosten für die Fahrgenehmigungen und

sonstige Nebenkosten sind in den Pauschalvergütungssätzen enthalten und werden

nicht gesondert vergütet.

(6) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Mögli-

che SKONTO-Gewährungen innerhalb einer Zahlungsfrist von 14 Tagen sind zu be-

rücksichtigen.

(7) Im Übrigen wird auf Kapitel 5 der Vertragsbedingungen (Formular 411) verwiesen.

6 Anlagen zur Leistungsbeschreibung (Anlagen LB)

Anlage LB 1: Kartierkulisse Bestandserfassung in EU-Vogelschutzgebieten (VSG) 2027/2028 sowie Losaufteilung und –übersicht (PDF).

Anlage LB 2: Lose 1–21 (2027) VSG-Abgrenzungen, inkl. Lebensraumkategorien nach ATKIS und RHT, als Geopackage.

Anlage LB 3: Lose 22–42 (2028) VSG-Abgrenzungen, inkl. Lebensraumkategorien nach ATKIS und RHT, als Geopackage.

Anlage LB 4: Geopackage SP-Artdaten

Anlage LB 5: Handbuch_SP-Artdaten

Anlage LB 6: Mitarbeiterprofil (PDF)

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung