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Monitoring von Brut- und Rastvögeln in 42 EU-Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz

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Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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Formular 410b Stand 01.06.2022

Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landesamtes für Umwelt für die Vergabe öffentlicher Lieferungs- und Dienstleistungsaufträge nach der Vergabeverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)

  1. Allgemeines

1.1. Der Auftraggeber verfährt nach den Vorschriften des GWB bzw. der VgV.

Der Bewerber bzw. Bieter hat einen Rechtsanspruch auf Anwendung dieser Bestimmungen. Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen diese Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber bzw. Bieter an die in der Bekanntmachung genannte Vergabekammer wenden

1.2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über den von der Vergabestelle verwendeten Vergabemarktplatz des Landes Rheinland- Pfalz www.vergabe.rlp.de.

Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese innerhalb der in der Angebotsanfrage angegebenen Frist über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatzes des Landes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatzes des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass nur diejenigen Bieter auf den Kommunikationsraum Zugriff haben und automatische Benachrichtigungen empfangen können, die sich auf der Vergabeplattform registriert haben.

  1. Angebotsbedingungen

2.1 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber für das Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Formulare zu benutzen. 2.2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe elektronisch über den Kommunikationsraum des Vergabemarktplatzes des Landes Rheinland-Pfalz unter www.vergabe.rlp.de darauf hinzuweisen. 2.3 Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen sind unzulässig. Das gilt insbesondere für eigene AGB des Auftragnehmers.

Bei der elektronischen Angebotsabgabe in Textform nach § 126b BGB muss der Name der abgebenden Person und des Unternehmens erkennbar sein.

Angebote, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Soweit Erläuterungen zur besseren Beurteilung des Angebots erforderlich erscheinen, können diese dem Angebot auf besonderer Anlage beigefügt werden.

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Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein und bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf dem Postweg oder auf einem anderen geeigneten Weg, soweit möglich in einem verschlossenen Umschlag, Behältnis o. ä. eingereicht werden. 2.4 Nebenangebote können nur abgegeben werden, wenn sie in der Angebotsaufforderung ausdrücklich zugelassen wurden. Die in den Nebenangeboten enthaltenen Leistungen sind eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen In der Anfrage zur Angebotsabgabe ausdrücklich zugelassene Nebenangebote müssen auf einer besonderen Anlage gemacht und als solche bezeichnet werden. Nebenangebote, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 2.5 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 2.6 Der Auftraggeber wird das Angebot eines Skontos bei der Wertung nur dann berücksichtigen, wenn eine Skontofrist von mindestens 14 Kalendertagen eingeräumt wird. Hinsichtlich des Fristbeginns und der Leistung der Zahlung wird auf die beigefügten Vertragsbedingungen (Formular 411) verwiesen. 2.7 Bis zum Ende der Angebotsfrist können Bieter Ihr Angebot elektronisch über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de zurückziehen. Danach sind diese bis zum Ablauf der Bindefrist an Ihr Angebot gebunden. 2.8 Für die Angebotserstellung wird keine Vergütung gewährt. 2.9 Entwürfe und Ausarbeitungen, sowie Muster und Proben, die bei der Prüfung der Angebote nicht verbraucht werden, gehen ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, soweit in der Angebotsaufforderung nichts Gegenteiliges festgelegt ist oder der Bieter im Angebot bzw. innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Bindefrist nicht ihre Rückgabe verlangt. Die Kosten der Rückgabe trägt der Bieter.

  1. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen/Mittelstandskartelle

Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen können in §§ 2, 3 GWB nachgelesen werden.

  1. Unteraufträge §§ 36 und 47 VgV

Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. Die Frist wird so bemessen, dass dem Auftraggeber durch die Verzögerung keine Nachteile entstehen. Ist dem Bieter ein Wechsel des Unterauftragnehmers innerhalb dieser Frist nicht möglich, wird das Angebot ausgeschlossen.

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Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass ihre Leistungen der Erfüllung eines öffentlichen Auftrags dienen, sowie den Unterauftragnehmern insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind.

Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Unterauftragnehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.

Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Einhaltung vorstehender Verpflichtungen nachzuweisen.

4.1 Unteraufträge, § 36 VgV

Beabsichtigt der Bieter für die Erbringung der Leistung / Teilleistung Unterauftragnehmer einzusetzen, ist bei der Angebotsabgabe Folgendes zu beachten:

  • Benennung der Teile des Auftrags, die der Bieter im Wege der Unterbeauftragung an Dritte zu vergeben beabsichtigt. Hierfür ist zwingend die Eigenerklärung gemäß Formular 306 zu verwenden.

  • Benennung des Unterauftragnehmers; falls mit der Angebotsabgabe zumutbar. Hierfür ist zwingend die Eigenerklärung gemäß Formular 306 zu verwenden.

Sofern die Benennung nicht mit Angebotsabgabe zumutbar ist, wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Auswahl kommen, verlangen, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.

  • Vorlage der vom Nachunternehmer unterschriebenen Eigenerklärungen „Ausschlussgründe“ (Formular 303) und „Tariftreue“ (Formular 305a und/oder 305b); falls mit der Angebotsabgabe zumutbar; (gilt auch bei elektronischer Angebotsabgabe; in diesen Fällen sind die händig unterschriebenen Eigenerklärungen als Scan mit einzureichen).

Sofern die Einreichung der Eigenerklärungen nicht mit Angebotsabgabe zumutbar ist, wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Auswahl kommen, die Einreichung verlangen.

Sollte die Anzahl der Nachunternehmer die in der Formular 306 vorgesehene Eintragungskapazität übersteigen, wendet sich der Bieter an den Auftraggeber. Er erhält sodann eine erweiterte Eigenerklärung.

4.2 Eignungsleihe, § 47 UVgO

Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß § 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, so hat er neben der Beachtung der Anforderungen gemäß Nr. 4.1 eine vom Unterauftragnehmer unterzeichnete Eigenerklärung „Eignungsleihe“ (Formular 307) mit der Angebotsabgabe einzureichen. Die händig unterschriebene Eigenerklärung ist als Scan mit einzureichen.

Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.

Der Bieter hat daher im Rahmen der Eignungsprüfung die entsprechenden ggfls. geforderten Kriterien bezgl. der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unterauftragnehmers durch Vorlage der für die Eignungsprüfung geforderten Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.

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Der Auftraggeber kann eine gesamtschuldnerische Haftung des Bieters und des Unterauftragnehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen, wenn der Bieter die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt.

  1. Bewerber- und Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften sind zugelassen.

Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

  • Die Eigenerklärungen „Ausschlussgründe“ (Formular 303) und „Tariftreue“ (Formular 305a und/oder 305b) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben und vorzulegen. Die händig unterschriebenen Eigenerklärungen ist als Scan mit einzureichen.

  • Gründe für den Zusammenschluss zur Bietergemeinschaft sind darzulegen.

  • Für jedes Mitglied müssen die zur Eignungsprüfung erforderlichen Informationen im Angebot ersichtlich sein.

  • Des Weiteren dürfen in Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften, die sich sowohl aus Unternehmen gemäß Nr. 7.1 der Verwaltungsvorschrift über das öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz als auch aus anderen Unternehmen zusammensetzen, kleine und mittlere Unternehmen nicht benachteiligt werden. Die Verträge sind dem Auftraggeber auf Verlangen vorzuzeigen.

  • Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist gemäß der „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ (Formular

  1. zu belegen. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied zu unterschreiben und vorzulegen. Die von jedem Mitglied händig unterschriebene Eigenerklärung ist als Scan mit einzureichen.
  • Die Bildung einer Bewerber- und Bietergemeinschaft kann im Einzelfall aus kartellrechtlichen Gründen problematisch sein. So kann eine Bewerber- und Bietergemeinschaft unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn mit ihrer Bildung eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt wird (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

  • Sollte die Anzahl der Mitglieder die in der Anlage 9 vorgesehene Eintragungskapazität übersteigen, wendet sich der Bieter an den Auftraggeber. Er erhält sodann eine erweiterte Eigenerklärung.

  1. Informationen zur E-Vergabe

Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der vollständig webbasierten

E-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: (www.vergabe.rlp.de).

Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei.

Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das

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Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen (z.B. GAEB-Dateien im Bereich von Bauleistungen).

Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich standardkonforme HTML- und Javascript-Technologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-)kritische Technologien verwendet.

Aktuell sind folgende Internet-Browser zur Nutzung freigegeben:

• Microsoft Internet Explorer bzw. Microsoft Edge in der jeweils aktuellen Version

• Mozilla Firefox in der jeweils aktuellen Version

• Google Chrome in der jeweils aktuellen Version

• Apple Safari in der jeweils aktuellen Version

Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich.

Das Bietertool ist zudem ein „Multi-Plattform-Bieter-Client“, sodass mit einer Installation des Bietertools an Vergabeverfahren auf allen E-Vergabeplattformen auf Basis der cosinex Technologie Vergabemarktplatz teilgenommen werden kann.

Die Informationen über die eigentlichen Vergabeverfahren werden über so genannte Projektdateien in das Bietertool transportiert. Sie laden die Projektdateien (Dateiendung: cbx) aus dem entsprechenden Projektraum herunter und führen diese aus, wodurch das Bietertool gestartet wird und die entsprechenden Informationen zum Vergabeverfahren von der Vergabeplattform heruntergeladen werden.

Die lokale Installation des Bietertools stellt eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge zwischen dem Computer des Bieters und der Öffnung der Angebote und Teilnahmeanträge auf Seiten der Vergabestelle sicher.

Für die elektronische Angebotsabgabe sind unterschiedliche Signaturniveaus technisch möglich. Die zugelassene Form der Angebotsabgabe bzw. das zulässige Signaturniveau (qualifizierte elektronische und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur und/oder Textform nach § 126b BGB) für das konkrete Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen zur Ausschreibung.

Der vollständige Eingang übermittelter elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird (je nach E-Vergabeplattform) mit einem qualifizierten oder einem einfachen elektronischen Zeitstempel dokumentiert.

Im Rahmen der elektronischen Angebotsabgabe sind auf allen Dokumenten die Angabe des Vor- und Nachnamens der abgebenden Person und die Angaben zum Unternehmen erforderlich.

Ausgenommen davon sind die Eigenerklärung „Eignungsleihe“ (Anlage 8b) und die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 9). Diese sind entsprechend händig zu unterschreiben und sodann als Scan elektronisch mit einzureichen.

Weitere Erläuterungen zur Verschlüsselung Ihrer Angebote:

Die elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen werden innerhalb des Bietertools auf dem Rechner des Bieters (lokal)

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zusammengestellt, mit den entsprechenden Schlüsseln des Vergabeverfahrens mit Hilfe hybrider Verschlüsselungsverfahren Ende-zu-Ende verschlüsselt, mit den vorgegebenen Signaturinformationen versehen und in Form sogenannter OSCI-Nachrichten (über das OSCI- Protokoll) zu einem "Vermittler", dem sogenannten Intermediär, übertragen. Nach dem Abschluss der Übertragung wird innerhalb des Bietertools eine umfangreiche Zusammenfassung der Abgabe zum Download und weiteren Aufbewahrung zur Verfügung gestellt.

Der "Vermittler" sorgt für eine sichere Aufbewahrung der verschlüsselten Angebote / Teilnahmeanträge vor Ablauf der entsprechenden Frist (z.B. Angebotsfrist), ergänzt die Meta- Informationen zum Angebot mit dem notwendigen Zeitstempeln und führt die erforderlichen Signaturprüfungen inkl. Quittungsmechanismen durch.

Der so genannte E-Angebotsservice übernimmt die Registrierung und Bereitstellung der elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen gegenüber der Vergabeplattform. Wie auch der Intermediär, kann der E-Angebotsservice auf Grund der Ende-zu-Ende Verschlüsselung zu keinem Zeitpunkt auf die Inhalte der elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen zugreifen.

Erst mit Ablauf der entsprechenden Frist und nach einem erfolgreichen 4-Augen-Login durch zwei berechtigte Nutzer der Vergabestelle innerhalb der Vergabeplattform, werden die verschlüsselten elektronischen Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen mit den korrespondierenden Schlüsseln zusammengebracht, entschlüsselt und zur weiteren Auswertung für die Vergabestelle bereitgestellt

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  1. Sonstiges

7.1 Die Preise sind in Euro anzugeben.

7.2 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Werden fremdsprachige Nachweise oder Antragsunterlagen eingereicht, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Bieter selbst. Fehler in der Übersetzung muss sich der Bieter zuschreiben lassen.

Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.

7.3 Ergänzend zu den Vergabeunterlagen gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

7.4 Sofern nach Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlag bis zum Ablauf der Bindefrist keine entsprechende Information der Bewerber/Bieter erfolgt ist, wurde das Angebot nicht berücksichtigt. Bestimmte Informationen über nicht berücksichtigte Bewerbungen oder über nicht berücksichtigte Angebote können vom Bewerber oder Bieter beim Auftraggeber elektronisch über den Projektraum des Vergabemarktplatzes RLP (vergabe.rlp.de) beantragt werden. Auf § 46 Abs. 1 UVgO wird hingewiesen.

7.5 Bewerber aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.

7.6 Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich zum Erstellen eines Angebotes zu verwenden.

Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme an Unterauftragnehmer) oder kommerzielle Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers nicht erlaubt. Für eine Verletzung der Nutzungsrechte und daraus resultierender Ansprüche des Urhebers hat der Nutzer einzustehen.

7.7 Oberschwellenbereich: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung sein Angebot unter den Voraussetzungen des § 39 VgV bekannt gegeben wird.

7.8 Der Bieter hat auch nach Beendigung der Angebotsphase und Nichtzustandekommen des Vertrages über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen vertraulichen Daten des Auftraggebers Verschwiegenheit zu bewahren. Unter vertraulichen Daten sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie auch sämtliche Kenntnisse, die im Rahmen von Vergabeverfahren, Vorarbeiten von Vergabeverfahren oder Teststellungen erlangt werden, zu zählen. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeitenden zu verpflichten. Insbesondere dürfen die Vergabeunterlagen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet werden.

7.9 Zuständige Behörde für Nachprüfungen im Rahmen der allgemeinen Rechts- und Fachaufsicht

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

Willy-Brand-Platz 3

54290 Trier

7.10 Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle:

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Stiftstraße 9

55116 Mainz

Vergabekammer-rlp@mwvlw.rlp.de

Tel.: +49 6131 16 2234

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Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

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