414_Werkvertragsmuster_LfU_13_28l2026.pdf

Monitoring von Brut- und Rastvögeln in 42 EU-Vogelschutzgebieten in Rheinland-Pfalz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 23:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: landesverwaltung.vergabe.rlp.de

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 Entwurf/Mitzeichnung  Originalausfertigung Auftragnehmer  Originalausfertigung LfU, Fachakte  Originalausfertigung LfU; Ref. 13 Haushalt

Werkvertrag

Zwischen dem Land Rheinland - Pfalz,

vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten, ver- treten durch das Landesamt für Umwelt, Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz, dieses vertreten durch den Präsidenten

  • im Folgenden „Auftraggeber“ genannt -

und

vertreten durch

  • im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt -

wird folgender Werkvertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

(1) Der Vertrag wird unter folgender Kurzbezeichnung geführt:

„Brut- und Rastvogelerfassung in EU-Vogelschutzgebieten 2027/2028 –

Los/e xx (Jahr)“

Seite 1

(2) Vertragsgegenstand sind die in der Leistungsbeschreibung (Teil der Vergabeunterla-

gen; siehe Anlage 1) festgelegten Leistungen. Evtl. dort aufgeführte optionale Leistun-

gen sind ebenfalls Vertragsbestandteil und werden bei Bedarf gemäß § 3 Abs. 5 be-

auftragt.

(3) Mit dem am xx.xx.xxxx erteilten Zuschlag im Rahmen des Vergabeverfahrens (Verga-

benummer LfU_13_28/2026) ist bereits ein Vertrag zustande gekommen.

(4) Der Auftragnehmer ist sich bewusst, dass in der Leistungsbeschreibung nicht jedes Detail abschließend beschrieben werden konnte. Er wird im Rahmen einer funktionel- len Leistungsverpflichtung alle Anforderungen erfüllen, soweit sie nicht gänzlich au- ßerhalb dessen liegen, mit dem der Auftragnehmer bei ordnungsgemäßer Prüfung des Vertragsumfangs rechnen muss.

§ 2 Vertragsdauer

Losgruppe I (Lose 1 bis 21):

Der Vertrag hat mit der Zuschlagserteilung vom begonnen und endet für das Los/die Lose xx am 10.12.2027.

Losgruppe II (Lose 22 bis 42):

Der Vertrag beginnt am 01.12.2027 und endet am 10.12.2028.

§ 3 (Teil-) Leistungen / Fälligkeit / (Teil-) Vergütung

(1) Der Vertrag umfasst nachfolgende (Teil-) Leistungen gemäß der Leistungsbeschrei- bung des Auftraggebers (Teil der Vergabeunterlagen; siehe Anlage 1):

Los xx:

(Teil-) LeistungPreis [€] nettoVergütung
Pos. 1a – Abstimmungsgespräche 202x (Präsenz Mainz; vgl. Ziff. 3.1 der LB)pauschal pro Ter- min
Pos. 1b – Abstimmungsgespräche 202x (online; vgl. Ziff. 3.1 der LB)pauschal pro Ter- min

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Pos. 2 – Vollständige Bestandserfassung rele- vante Brutvogelarten 202x per App Natu- raList (vgl. Ziff. 3.3.1 u. 3.3.3 der LB)pauschal
Pos. 3 – Bestandserfassung relevante Zug- und Rastvogelarten 202x per App NaturaList (vgl. Ziff. 3.3.2 u. 3.3.3 der LB)pauschal
Pos. 4 – Datenaufbereitung, Datenübermittlung (Reviermittelpunkte), Ergebnisauswertung, inkl. Zusatzdaten (vgl. 3.4 der LB), Be- richterstellung und Ergebnisbericht (vgl. 3.5 der LB) zum 30.11.202xpauschal

(2) Reisekosten, Reisezeiten, Materialkosten und sonstige Nebenkosten werden nicht ge- sondert vergütet.

(3) Im Falle einer Kündigung sind nur die bis dahin erbrachten und in sich abgeschlosse- nen Teilleistungen zu vergüten.

(4) Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen gemäß vorstehender Tabelle verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht. Sofern vorste- hend Vergütungsobergrenzen vereinbart wurden, verstehen sich diese inkl. der ge- setzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

(5) Optionale Leistungen müssen vom Auftraggeber gesondert schriftlich beauftragt wer- den.

§ 4 Abnahme

Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer vor der Abnahme einer (Teil-) Leistung zeit- nah und schriftlich gegebenenfalls Änderungswünsche bekannt. Der Auftragnehmer führt die Änderungen unverzüglich aus. Die Abnahme erfolgt sodann schriftlich nach ord- nungsgemäßer Ausführung der Änderungen.

§ 5 Zahlungsweise

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(1) Die Zahlungen erfolgen gemäß den Ausführungen in der Leistungsbeschreibung Ziff. 5.4 (Teil der Vergabeunterlagen; siehe Anlage 1). Die Zahlung erfolgt nach jeweiliger Abnahme gemäß § 4.

(2) Der Auftragnehmer fordert die Teilvergütungen jeweils mit einer Rechnung beim Auf- traggeber an.

(3) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung.

Mögliche SKONTO-Fristen sind zu berücksichtigen.

(4) Ist der Auftragnehmer, auch teilweise, zur Rückzahlung der Vergütung verpflichtet, so ist der zurückzuzahlende Betrag vom Tage der Zahlung durch den Auftraggeber bis zur Zurückzahlung durch den Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Bestim- mungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzinsen.

(5) Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der Auftraggeber aufgrund der Mitteilungsver- ordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554) verpflichtet ist, unter den dort ge- nannten Voraussetzungen Mitteilungen über Zahlungen aus diesem Vertrag zu über- senden. Für diese Zwecke erklärt sich der Auftragnehmer bereit, dem Auftraggeber auf Anforderung Angaben zur Steuernummer und dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln.

Finanzamt:

Steuernummer:

§ 6 Ausführung

(1) Der verbindliche Ansprechpartner beim Auftragnehmer ist .

(2) Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach den Zielvorgaben des Auftraggebers und in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber bei Anfrage Einblick in den ak- tuellen Bearbeitungsstand zu gewähren. Zwischenergebnisse werden dem Auftragge- ber auf Anfrage zugänglich gemacht.

(4) Der Auftragnehmer bringt alle Daten und Erkenntnisse, die er in früheren Aufträgen des Landes Rheinland-Pfalz erarbeitet hat, in die Vertragserfüllung ein.

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(5) Der Auftraggeber stellt Grundlagen und Daten, über die er verfügt und die zur Durch- führung der Leistung benötigt werden, für die Dauer des Vertrages zur Verfügung. Diese Grundlagen und Daten dürfen vom Auftragnehmer ausschließlich für die Ver- tragsausführung genutzt werden.

(6) Der Auftraggeber hat das Recht, aus wichtigem Grunde eine Änderung oder vorzeitige Beendigung von beauftragten Teilen der Leistung anzuordnen.

(7) Der Auftraggeber hat das Recht, die Beteiligung bestimmter Dritter zu fordern bzw. zu untersagen, wenn ihm dies aus Gründen der Qualität oder der termingerechten Fer- tigstellung der Leistung erforderlich erscheint.

§ 7 Tariftreue gemäß Landestariftreuegesetz RLP (LTTG RLP)

Die Regelungen des § 7 LTTG RLP werden Bestandteil des Vertrages.

§ 8 Eigentumsrecht, Urheberrecht, Nutzungsrecht

(1) Das Werk wird Eigentum des Auftraggebers. Bei entstehenden Urheberrechten räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber das ausschließliche Recht zur Nutzung des Werkes und seiner Bearbeitungen ein. Die Nutzungsrechte umfassen insbesondere die weitere inhaltliche Gestaltung, die Fortschreibung, die Vervielfältigungs- und Ver- breitungsrechte. Die Nutzungsrechte erstrecken sich ebenso auf die freie Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung soweit dies nach dem Landestransparenzgesetz erforderlich und angemessen ist. Im Übrigen ergeben sich die übertragenen Nutzun- gen aus dem Vertragszweck.

(2) Das ausschließliche Nutzungsrecht bezieht sich auf die Leistungsergebnisse in allen Entwicklungs-, Zwischen- und Endstufen sowie auf sonstige für die Ausübung der Nut- zungsrechte notwendige Materialien wie beispielsweise Analysen, Lasten- bzw. Pflich- tenhefte, Konzepte und Beschreibungen.

(3) Der Auftraggeber ist befugt, die ihm übertragenen Nutzungsrechte auf Dritte zu über- tragen. Im Falle von Urheberrechten stimmt der Auftragnehmer der Bearbeitung und Veränderung des Werkes zu; auf den Urhebervermerk wird verzichtet.

(4) Die Verwendung des Werkes bzw. der Erstellungsgrundlagen für eigene Zwecke, ge- genüber Dritten oder zum Zwecke der Forschung und Lehre durch den Auftragnehmer bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers.

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(5) In jedem Fall ist die Urheberbezeichnung nach Maßgabe des Auftraggebers anzubrin- gen. Insbesondere ist auf der Titelseite des Werkes und bei evtl. Weitergabe bzw. Veröffentlichung folgender Hinweis aufzunehmen: "Erstellt im Auftrag des Landesam- tes für Umwelt Rheinland-Pfalz".

(6) Im Falle der Inanspruchnahme von Urheberrechten Dritter zur Erstellung des Vertrags- werkes hat der Auftragnehmer die erforderlichen Nutzungsrechte beim Urheber oder Nutzungsberechtigten zu erwerben.

(7) Bei Verletzung fremder Urheberrechte stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber ge- genüber dem Urheber oder anderen Berechtigten frei. Die Parteien werden sich unverzüglich wechselseitig über geltend gemachte Ansprü- che Dritter verständigen. Der Auftraggeber wird die behauptete Schutzrechtsverlet- zung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger au- ßergerichtlicher Regelungen entweder dem Auftragnehmer überlassen oder nur im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer führen. Der Auftragnehmer erstattet dem Auf- traggeber notwendige Verteidigungskosten und sonstige Schäden, soweit dem Auf- traggeber aus Rechtsgründen die geeigneten Abwehrmaßnahmen und Vergleichsver- handlungen vorbehalten bleiben bzw. bleiben müssen. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf einen Vorschuss in Höhe der geschätzten Verteidigungskosten. Soweit der Auftraggeber die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind An- sprüche gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen.

§ 9 Vertragsbestandteile

(1) Es gelten als Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:

  1. die elektronische Zuschlagserteilung vom xx.xx.xxxx mit den im Rahmen des Vergabeverfahrens bekanntgegebenen Vergabe- und Vertragsunterlagen inkl. Anlagen und Anhänge; (Anlage 1),
  2. die rechtlichen Regelungen dieses Vertrages,
  3. der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung; (Anlage 2),
  4. das Angebot des Auftragnehmers vom xx.xx.xxx , elektronisch eingegangen auf dem Vergabemarktplatz RLP am xx.xx.xxx, 00:00 Uhr, auf Grundlage der Leis- tungsbeschreibung mit den zugehörenden Anlagen, das die Regelungen des vor- stehenden Vertrages nur ausfüllen, aber nicht abändern kann. Dazugehörige An- lagen sind Bestandteile der vorgenannten Dokumente; (Anlage 3).

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(2) Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier refe- renzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den Vertragsbestandteilen zu Abs. 1 Nr. 1 – 3 widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderwei- tige Vereinbarung ausdrücklich in den Vertragsbestandteilen zu Abs. 1 Nr. 1 – 3 zu- gelassen ist.

(3) Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

§ 10 Sonstiges

(1) Nebenabreden, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen und alle die Erfüllung des Vertrages betreffenden wesentlichen Mitteilungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.

Der Auftraggeber Der Auftragnehmer

Mainz, den , den

Dr. Dirk Grünhoff Name des Vertreters des AN

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