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Monitoring ausgewählter FFH-Lebensraumtypen im terrestrischen Offenland Sachsen-Anhalts

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 08:11 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Hinweisblatt zu den Vergabeverfahren

Nur das von der Vergabestelle angekreuzte Verfahren mit den jeweiligen Hinweisen und Erklärungen ist für das Angebot zu berücksichtigen.

[x] Europaweite Verfahren nach VgV:

Erklärungen:

  • Eigenerklärung zur Eignung, EEE oder PQ-Nachweis
  • Erklärung zur Bietergemeinschaft
  • Liste der Nachunternehmer
  • Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
  • Eigenerklärung der Nachunternehmer

Wichtige Hinweise zu den Erklärungen:

  1. Gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. § 122 GWB überprüft der öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter. Die Erklärung zur Eignung ist somit von allen Bietern oder Bewerbern auszufüllen und der Vergabestelle mit Angebotsabgabe vorzulegen.
  2. Nach § 36 Abs. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auffordern, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz, die Liste der Nachunternehmer sowie die Eigenerklärung der Nachunternehmer ist der Vergabestelle daher mit Angebotsabgabe vorzulegen.
  3. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz ist für das europaweite Verfahren (S. 2) auszufüllen.

Hinweise für Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften haben gemäß § 53 Abs. 9 VgV im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.

[ ] Nationale Verfahren nach TVergG LSA:

Erklärungen:

  • Eigenerklärung zur Eignung oder PQ-Nachweis
  • Erklärung zur Bietergemeinschaft
  • Liste der Nachunternehmer
  • Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
  • Eigenerklärung der Nachunternehmer
  • Bewerbererklärung
  • Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit

Wichtige Hinweise zu den Erklärungen:

  1. Diese Formblätter sind der Vergabestelle innerhalb der durch sie bestimmten Frist (§ 8 Abs. 1 und 2 S. 2 TVergG LSA) bzw. zum geforderten Zeitpunkt (§ 8 Abs. 5 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA) vorzulegen.
  2. Werden diese Formblätter der Vergabestelle nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, wird das Angebot vom Vergabeverfahren nach § 8 Abs. 4 TVergG LSA ausgeschlossen bzw. kann das Angebot vom Vergabeverfahren nach § 8 Abs. 5 TVergG LSA i. V. m. § 16 TVergG LSA ausgeschlossen werden.
  3. Ist
  • bei schriftlicher Erklärung das Formblatt nicht an der dafür vorgesehenen Stelle unterschrieben,
  • bei Erklärung in Textform (z. B. elektronische Übermittlung, Telefax) der Bieter nicht erkennbar oder
  • die elektronische Erklärung, die signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen,

wird das Angebot gemäß § 8 Abs. 4 TVergG LSA ausgeschlossen.

  1. Gemäß §14 TVergG LSA muss der Auftragnehmer, wenn er bei der Ausführung der Dienstleistung beabsichtigt, Nachunternehmer zu beauftragen, diese bei Angebotsabgabe schriftlich benennen. Daher ist die Liste der Nachunternehmer bei Angebotsabgabe einzureichen. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz ist gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVerG LSA auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
  2. Die Eigenerklärungen
  • zur Eignung,
  • zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit und
  • zum Nachunternehmereinsatz und
  • der Nachunternehmer sowie
  • die Bewerbererklärung

sind gemäß § 8 Abs. 1 i.V.m § 1 Abs. 2 Satz 1 TVergG LSA nach Abschluss der Wertung der Angebote nur von dem Bieter auszufüllen und fristgerecht der Vergabestelle zuzusenden, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter).

[ ] Nationale Verfahren nach UVgO:

Erklärungen:

  • Eigenerklärung zur Eignung oder PQ-Nachweis
  • Erklärung zur Bietergemeinschaft
  • Liste der Nachunternehmer
  • Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz
  • Eigenerklärung der Nachunternehmer

Wichtige Hinweise zu den Erklärungen:

  1. Gemäß § 31 Abs. 2 UVgO i.V.m. §122 GWB muss der Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter bei allen Verfahrensarten überprüfen. Die Erklärung muss zwingend von allen Bietern ausgefüllt und bei Angebotsabgabe beigefügt werden. Bei Vergabeverfahren mit Teilnahmewettbewerb muss die Eigenerklärung zur Eignung von allen Bietern zur Eignungsprüfung vor Angebotsabgabe abgegeben werden.
  2. Nach § 26 Abs. 1 UVgO kann der öffentliche Auftraggeber Unternehmen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auffordern, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz, die Liste der Nachunternehmer sowie die Eigenerklärung der Nachunternehmer ist der Vergabestelle daher mit Angebotsabgabe vorzulegen.
  3. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz ist für das europaweite Verfahren (S. 1) auszufüllen.

Hinweise für Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften haben gemäß § 38 Abs. 12 UVgO im Angebot jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Fehlt eine dieser Angaben, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.

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