B00-2 Eigenerklärung Ausschlussgründe Erlebniswelt Externsteine.pdf

Modernisierung und digitale Inszenierung der Erlebniswelt Externsteine

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 18:04 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Auftraggeber: Landesverband Lippe

Auftragsgegenstand: Erlebniswelt Externsteine: Modernisierung des Infozentrums und digitale Inszenierung des Areals - Ganzheitliche Entwicklung und Umsetzung

Angaben zum Bewerber/Bieter¹:

Name/Firma:

Hausanschrift:

Ansprechpartner:

Telefon*:

E-Mail*:

*Es genügt die Angabe der Telefonnummer oder der E-Mail-Adresse.

Hinweis des Auftraggebers:

Der Auftraggeber ist nach § 42 VgV zur Prüfung verpflichtet, ob bei einem Bewerber oder Bieter zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. Hierzu fordert der Auftraggeber im vorliegenden Verfahren die Abgabe der folgenden Eigenerklärung von jedem Bewerber/Bieter bzw. bei Bewerber- /Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einer derartigen Gemeinschaft. Der Auftraggeber behält sich weitergehende Prüfungen oder Aufklärungsverlangen sowie die Vorlage entsprechender Nachweise ausdrücklich vor.

1 Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist diese Erklärung für jedes Mitglied separat einzureichen. Die hier einzutragenden Angaben sind dann für das jeweilige Mitglied zu machen.

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  1. Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Zutreffendes ist jeweils anzukreuzen)

Ist in den letzten fünf Jahren eine bei Ihnen beschäftigte Person, deren Verhalten Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist², wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden? ...................................Ja [ ]...Nein [ ]

Ist in den letzten fünf Jahren gegen Ihr Unternehmen wegen einer der nach- folgend aufgeführten Straftaten eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden? .........................Ja [ ]...Nein [ ]

Straftaten, die nach § 123 GWB zum Ausschluss führen, sind:

  1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) und § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung), die Teilnahme an einer solchen Tat sowie die Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen,
  3. § 261 StGB (Geldwäsche),
  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
  7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
  10. §§ 232 und 232a Abs. 1 bis 5 sowie §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberau- bung) sowie Straftaten nach einer mit den unter 1 bis 10 genannten Vorschriften vergleichbaren Vorschrift eines anderen Staates.

Hat Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung verletzt oder ist gegen Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung wegen einer Verletzung derartiger Verpflichtungen ergangen? ...........................................................................................................................Ja [ ]...Nein [ ]

2 § 123 Abs. 3 GWB: Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

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  1. Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Zutreffendes ist jeweils anzukreuzen)

2.1 Innerhalb der letzten drei Jahre

➢ hat mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen……………Ja [ ]...Nein [ ]

➢ war mein/unser Unternehmen zahlungsunfähig.................................………Ja [ ]...Nein [ ]

➢ ist über das Vermögen meines/unseres Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden.......................................………Ja [ ]...Nein [ ]

➢ hat sich mein/unser Unternehmen im Verfahren der Liquidation befunden oder seine Tätigkeit eingestellt............................................................................................Ja [ ]...Nein [ ]

➢ hat mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwer Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird³ ...........................................................................................................................Ja [ ]...Nein [ ]

➢ hat mein/unser Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken...............................Ja [ ]...Nein [ ]

2.2 Wurde Ihnen in den letzten drei Jahren im Zusammenhang mit der Ausführung eines öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags vom dortigen öffentlichen Auftraggeber oder Konzessionsgeber eine erhebliche und fortdauernde mangelhafte Erfüllung vorgeworfen und hat dies zu einer vorzeitig Beendigung des Auftrags/Konzessionsvertrags, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge (z.B. Vertragsstrafe oder Vergütungsminderung) geführt?

[ ] Ja (bitte geben Sie den Namen des Auftrag- bzw. Konzessionsgebers und die Bezeichnung des Auftrags bzw. der Konzession an)

[ ] Nein

3 Schwerwiegende Verfehlungen sind (unabhängig von der Funktion des Täters oder Beteiligten) insbesondere

  • Straftaten, die im Geschäftsverkehr oder in Bezug auf diesen begangen worden sind (z. B.Betrug,Subventions- betrug, Untreue, Urkundenfälschung, wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren, Beste- chung oder Vorteilsgewährung);
  • das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unerlaubten Vorteilen an Personen, die Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst Verpflichteten nahestehen, oder an freiberuflich Tätige, die bei der Vergabe im Auftrag einer öffentlichen Vergabestelle tätig werden;
  • Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. Absprachen über die Abgabe oder die Nichtabgabe von Angeboten) sowie die Leistung von konkreten Planungs- und Ausschreibungshilfen, die dazu bestimmt sind, den Wettbewerb zu beeinflussen.

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  1. Angaben zu einer möglichen Selbstreinigung nach § 125 GWB

Sofern Sie bei einer der unter den Ziffern 1 und 2 vorgesehenen Eigenerklärungen „Ja“ angeben, haben Sie nach § 125 GWB die Möglichkeit, durch den Nachweis geeigneter Selbstreinigungsmaßnahmen einen Ausschluss abzuwenden. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, kreuzen Sie bitte bei der nachstehenden Abfrage zu Selbstreinigungsmaßnahmen die Option „Ja“ an und beschreiben Sie die entsprechenden Selbstreinigungsmaßnahmen detailliert. Kommen die beschriebenen Maßnahmen als geeignete Selbstreinigungsmaßnahmen in Betracht, wird der Auftraggeber Sie zur Vorlage aussagekräftiger Nachweise (z.B. durch Bescheinigung unabhängiger Wirtschaftsprüfer) für diese Selbstreinigungsmaßnahmen auffordern. Der dem Auftraggeber zustehende Bewertungsspielraum bleibt hiervon unberührt.

Es wurden Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt:

[ ] Ja (bitte fügen Sie eine detaillierte Beschreibung auf einer separaten Anlage bei)

[ ] Nein

Falls Ihr Unternehmen in den letzten fünf Jahren seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist oder eine entsprechende Verletzung durch rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt worden ist: ist Ihr Unternehmen zwischenzeitlich den Verpflichtungen dadurch nachgekommen, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der entsprechenden Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat?

[ ] Ja (bitte fügen Sie entsprechende Nachweise bei)

[ ] Nein

  1. Erklärung zu sonstigen gesetzlichen Ausschlussgründen

Ich/Wir erkläre(n), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach einer der folgenden Vorschriften nicht vorliegen:

❖ § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, ❖ § 98c des Aufenthaltsgesetzes, ❖ § 19 des Mindestlohngesetzes, ❖ § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und ❖ § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

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  1. Abschließende Erklärungen

Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir die vorstehenden Angaben nach sorgfältiger Prüfung gemacht habe(n) und alle Angaben nach meinem/unserem bestem Wissen vollständig und richtig sind.

Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass der Auftraggeber ungeachtet dieser Eigenerklärung jederzeit zusätzlich Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister und ggfs. aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann.

Mir/Uns ist bewusst, dass ich/wir im Falle einer schwerwiegenden Täuschung, des Zurückhaltens von Auskünften oder des Unvermögens zur Übermittlung erforderlicher Nachweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann/können.

Mir/Uns ist außerdem bewusst, dass der Auftraggeber zu einer Kündigung des mir/uns erteilten Auftrags nach § 133 Abs. 1 Nr. 2 GWB berechtigt ist, wenn im Zeitpunkt der Auftragserteilung zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, und zwar unabhängig davon, ob ich/wir den Auftraggeber in Ziffer 1 dieser Erklärung bewusst oder unbewusst fehlerhaft informiert habe(n).

(Ort und Datum) (Name der natürlichen Person, die diese Erklärung für den o.g. Bewerber/Bieter abgibt)

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