C_1_251027_Erklärung zu den Gesetzen.pdf

Modernisierung der Heizungsanlagen für 24 Wohneinheiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 08:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Erklärung zu den Gesetzen:

Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer- Entsendegesetz - AEntG) und Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) und Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeits- bekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) und Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns hiermit:

  1. den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das nach den jeweils gültigen Gesetzen zur Festsetzung des gesetzlichen/tariflichen Mindestentgelts zu zahlende Entgelt (brutto) pro Stunde zu zahlen und alle weiteren gesetzlichen und tariflichen Verpflichtungen zu erfüllen.
  2. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der oben genannten Vorgaben kalkuliert sein könnten.
  3. Im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber diese Erklärung der Nachunternehmer/der Verleiher vorzulegen.

JA NEIN

Ich/Wir verpflichte/n mich/uns hiermit:

bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für mich/uns geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem. § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen.

NEIN

JA
JA

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Mir ist bekannt, dass diese Erklärung mit meiner Unterschrift auf dem Angebotsschreiben Vertragsgrundlage wird.

Der Auftraggeber behält sich vor, vom zum Zuschlag heranstehenden Bieter diverse Unterlagen zur Prüfung zu verlangen! Unter anderem Unterlagen, die bei der Wertung der Angebote (Preisprüfung) die Überprüfung der Einhaltung der oben genannten Gesetze ermöglichen und hauptsächlich aufzeigen, ob bzw. dass die angebotenen Preise im Hinblick auf die oben genannten und vom Bieter erklärten Vorgaben schlüssig dargelegt sind.

Bei der Auswahl des Auftragnehmers werden ausschließlich solche Angebote berücksichtigt, aus denen hervorgeht, dass die Pflicht zur Zahlung eines des Tarif-/Mindestlohns eingerechnet ist. Es wird auch berücksichtigt, dass die Dienstleistung zu dem angebotenen Preis auch dann betriebswirtschaftlich sinnvoll erbracht werden können muss, wenn der Nachunternehmer den Mindestlohn zahlt.

Auf Verlangen wird im Rahmen der Wertung vom Auftragnehmer nachgewiesen, dass ein von ihm eingesetzter Nachunternehmer sowie von diesem eingesetzten weiteren Auftragnehmer den Tarif-/ Mindestlohn zahlen.

Auf Verlangen hat der Auftragnehmer im Rahmen der Wertung der Angebote und im Zeitraum der gesamten Vertragslaufzeit die Pflicht zur Vorlage eines Nachweises über die Zahlung des Mindestlohns durch ihn und ggf. auch seine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer (z. B. Aufzeichnungen über geleistete Arbeitsstunden und hierfür gezahlte Arbeitsentgelte). Der Auftraggeber hat im Rahmen der Wertung der Angebote und im Zeitraum der gesamten Vertragslaufzeit ein Einsichtsrecht in die (anonymisierten) Lohn- und Gehaltslisten und die (anonymisierten) Arbeitsverträge.

Verstößt der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung gegen die vereinbarten Nachweispflichten, steht dem Auftraggeber ein sofortiges Kündigungsrecht zu.

Ich/Wir erkläre/n hiermit, dass mein/unser Unternehmen:

a) aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat oder

b) aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten beachtet und umsetzt und gegen mein/unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde.

JA NEIN

Hinweis. Wurde in diesem Dokument keine Auswahl getroffen, gilt die Erklärung als nicht abgegeben bzw. als fehlende Unterlage, die nachgefordert werden kann.

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