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Z usatzblatt zu den "Besonderen Vertragsbedingungen" gemäß Formblatt 214
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) - jeweils in der aktuellsten Fassung - werden Be- standteil des Vertrages. Das gilt auch für etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen und etwaige Zusätzliche Techn. Vertragsbedingungen, soweit sie Bestandteile des Vertrags werden.
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Ausführung § 4 Nr. 4 VOB/B Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen: 1.1 Lager- und Arbeitsplätze: nach Absprache auf dem Grundstück vorhanden 1.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes: siehe Lageplan 1.3 Wasseranschlüsse: vorhanden 1.4 Stromanschlüsse: vorhanden Kosten für Strom, Wasser und Bauleistungsversicherung trägt der Auftraggeber. Einrichtungen für Baustrom und Bauwasser werden, einschl. Mess- und Zählereinrichtung, für den Großteil der Bauzeit vom Auftraggeber gestellt bzw. durch eine beauftragte Firma für die Nutzung aller am Bau beteiligten Firmen angebracht. Werden Verbraucher durch den AN an anderen Abnahmestellen angeschlossen (z.B. Gartenwasseranschluss, Steckdose in Wohnungen oder allgemeinen Strom etc.), so hat der jeweilige Auftragnehmer entsprechende Mess- und Zählereinrichtung anzuschließen und den jeweiligen Verbrauch festzuhalten und zu dokumentieren.
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Produktvorgaben Sollten Produkte vorgegeben sein, sind diese mit dem Zusatz * gekennzeichnet. Änderungen bzw. Alternativangebote sind im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht möglich.
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Bieterfragen / Aufklärungsgespräche Sollten im laufenden Vergabeverfahren Nachrichten der ausschreibenden Stelle versandt, Bieterfragen gestellt werden, Aufklärungen vom Bieter über den Angebotsinhalt verlangt werden bzw. Bietergespräche zur Aufklärung des Angebotsinhalts geführt werden, erlangt folgender Satz Geltung: Die im Vergabeverfahren beantworteten Bieterfragen, alle Nachrichten der ausschreibenden Stelle sowie die im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote vom Bieter abgegebenen Aufklärungen zum Angebotsinhalt und die im Rahmen von Bietergesprächen erstellten Protokolle werden Vertragsbestandteil.
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Sicherheits- und Gesundheitsschutz Das Formblatt "Selbstauskunft des Unternehmers" ist bei Auftragserteilung spätestens 3 Tage vor Arbeitsbeginn vollständig ausgefüllt beim Auftraggeber abzugeben. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Beschäftigten die folgenden Erste-Hilfe-Einrichtungen auf der Baustelle mitführen:
- Meldeeinrichtung (z.B. Handy)
- Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen
- Verbandskasten C nach DIN 13157
- Verbandsbuch
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Baustellenbesprechung/Bauleiterbesprechung Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen be- vollmächtigten, verhandlungs- und amtssicher deutschsprechenden Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils nach Bedarf, meist wöchentlich an einem noch zu vereinbarenden Termin statt. Im Baubesprechungsprotokoll festgelegte Termine gelten als schriftlicher Leistungsabruf bzw. als Vertrags- termin. Darüber hinaus besteht bei projektspezifischer Erfordernis auch für Baustellenbesprechungen in kürzeren Ab- ständen Teilnahmepflicht. Hierbei den AN entstehende Kosten werden nicht gesondert vergütet.
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Sprachniveau Es muss sich mindestens ein deutschsprachiger Mitarbeiter des AN (optional Dolmetscher) während der Ar- beitszeit des AN auf der Baustelle befinden. Mindestanforderung nach europäischem Referenzrahmen: B2.
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Baustoffe Baustoffe, Bauteile und Bauarten, die noch nicht allgemein gebräuchlich und bewährt sind (neue Baustoffe, Bau- teile und Bauarten), dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden. Einer Zustimmung bedarf es nicht, wenn der Nachweis der Brauchbarkeit durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ein Prüf- zeichen geführt wird. Ist für Baustoffe, Bauteile und Bauarten bauordnungsrechtlich eine Überwachung vorgeschrieben, darf der Auf- tragnehmer nur solche verwenden, die durch Überwachungszeichen gekennzeichnet sind.
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Sicherung der Baustelle und Gerüste Ist der Auftragnehmer gezwungen, die nach den Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Sicherungsmaß- nahmen, wie Gerüste, Schutzgeländer, Absperrungen, Abdeckungen usw. zur Durchführung seiner Arbeiten zu
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b eseitigen, so hat er durch geeignete Maßnahmen für die Unfallsicherheit und für die nachträgliche Wiederher- stellung zu sorgen. Die Vorschriften der Unfallverhütung entsprechend § 4 Nr. 2 VOB/B, der Berufsgenossenschaft und des Gewer- beaufsichtsamtes sind stets einzuhalten.
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Anlieferung an der Baustelle Der AN hat die Anlieferung von Maschinen, Werkzeugen und insbesondere von Baustoffen so zu steuern, dass diese erst bei Bedarf an der Baustelle angeliefert werden. Alle Lieferungen sind vom AN auf der Baustelle selbst in Empfang zu nehmen. Baustelleneinrichtungsplan und vorgegebene Wegeführung sind hierbei zu beachten, andere weder zu behindern, noch zu gefährden.
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Alkohol- und Drogenverbot Auf der Baustelle herrscht ein striktes Alkohol- und Drogenverbot (dies gilt auch für Cannabis). Ab Beginn der Malerarbeiten ist auch das Rauchen in geschlossenen Räumen verboten.
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Allgemeines zur Ausführung Alle Maße sind grundsätzlich örtlich aufzumessen und anhand der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zu er- fassen und zu prüfen. Bei Unstimmigkeiten und Unklarheiten ist umgehend Rücksprache mit der Bauleitung zu nehmen.
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Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen Geschäftsbedingungen (insbes. abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen) des Auftragnehmers (AN) finden keine Anwendung, es sei denn, es wird ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Ab- nahme von Bauleistungen bzw. die Annahme von Lieferungen und Leistungen des AN oder deren Bezahlung gilt nicht als Anerkennung der Geschäftsbedingungen des AN. Auch ohne ausdrücklichen Widerspruch gilt die Ab- nahme von Bauleistungen bzw. die Annahme von Lieferungen und Leistungen des AN nicht als Anerkennung seiner Geschäftsbedingungen.
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Planunterlagen Die zur Ausführung benötigten Planunterlagen werden nach Auftragsvergabe generell als PDF und auf Anfra- ge in Papierform 2-fach zur Verfügung gestellt.
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Schlüsselpfand Für die Baustellenschlüssel wird jeweils eine Kaution von 50,00 € erhoben. Jede Firma ist verpflichtet, die not- wendigen Schlüssel rechtzeitig bei der Bauleitung zu organisieren (Hauseingangstüre, Sanierungsschlüssel, Technikräume, Wohnungsabschlusstüren). Der Bauherr bzw. die Bauleitung werden keine Schließdienste übernehmen. Spätestens bei der Abnahme des Gewerkes sind die Schlüssel beim AG zurückzugeben. Nach Rückgabe der Schlüssel an den AG wird die Kaution zurückgezahlt, andernfalls erlischt der Anspruch auf Rück- erstattung der Kaution.
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Erklärungen und Unterlagen zur Dokumentation durch den Auftragnehmer Der AN ist verpflichtet, Erklärungen und Unterlagen zu den ausgeführten Leistungen abzugeben. Die Erstellung und Zusammenstellung der unten beschriebenen Unterlagen zur Dokumentation und zum Nachweis ist durch den AN zu erstellen. Die Unterlagen sind 2-fach in einer einheitlichen Form sortiert und beschriftet in einem Ord- ner und in digitaler Form (USB-Stick) abzugeben. Diese Leistung ist eine Nebenleistung und wird nicht geson- dert vergütet.
15.1 Fachunternehmererklärung: Nach der Fertigstellung ist vom AN schriftlich zu bestätigen, dass die ausgeführten Leistungen, Anlagen- und Bauteile den aktuell gültigen Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, DIN-Normen, Richtlinien) entsprechen.
15.2 Übereinstimmungserklärung LV: Nach der Fertigstellung ist vom AN schriftlich zu bestätigen, dass die ausgeführten Leistungen, Anlagen- und Bauteile den geforderten Vorgaben des Leistungsverzeichnisses entsprechen.
15.3 Übereinstimmungserklärung GEG: Werden Bauteile nach Vorgabe des AG mit wärmedämmenden Eigenschaften (siehe GEG-Nachweis; z.B. Fenster, Dämmung etc.) oder technische Gebäudeausrüstung nach Vorgabe der GEG vom AN eingebaut, so ist die ordnungsgemäße Ausführung durch die fachkundige Firma schriftlich zu bestätigen. Die Form dieser Erklä- rung ist mit dem AG abzustimmen (Verwendung von Formblättern für BAFA, KfW etc.). Die Formulare können über den Bauleiter angefordert werden.
15.4 Übereinstimmungserklärung Brandschutz: Werden Bauteile nach Vorgabe des AG mit einer Brandschutzanforderung (siehe Brandschutzkonzept; z.B. Brandschutztüren, Brandschotts etc.) vom AN eingebaut, so ist die ordnungsgemäße Ausführung durch die fachkundige Firma zu bestätigen und sind alle eingebauten Bauteile mit einer vollständigen Einbauliste sowie Fotos zu dokumentieren. Die Foto-Dokumentation ist dem AG auf einem Datenträger zu übergeben. Die Zulas-
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s ungen der Bauteile sind dem AG zu übergeben.
15.5 Datenblätter: Zu allen wesentlichen Bauteilen, die vom AN eingebaut wurden, sind die dazugehörigen Datenblätter, Zulassun- gen sowie Unterlagen für Wartung, Pflege und Betrieb bzw. Benutzung beim AG abzugeben.
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Massenabweichungen Für den Fall von abweichenden Massen (§ 2 Abs. 3 VOB/B), für geänderte Leistungen (§ 2, Abs. 5 VOB/B) so- wie für zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B) ist die Vergütung nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) und den besonderen Kosten der geforderten Leistung zu ermitteln. Die Ermittlung der Nachtragskosten erfolgt durch Fortschreibung der Urkalkulation. Die Vergütung ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren.
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Kalkulationsnachweise für Nachtragsangebote Zur Kalkulation der Einheitspreise der Nachtragsangebote ist das beim Auftraggeber anzufordernde Kalkula- tionsblatt oder ein ähnlich aussagekräftiges Kalkulationsblatt unter Fortschreibung der Vertragspreise zu ver- wenden und zur Prüfung vorzulegen. Weiterhin hat der Auftragnehmer zur Prüfung von Nachtragsangeboten mit dem Nachtragsangebot zur jeweiligen Position den Aufwand für die Zeitansätze prüfbar und nachvollziehbar dar- zulegen. Alternativ können die Zeiten nach der zum Zeitpunkt der Nachtragserstellung gültigen "Kalkulations- hilfen" angesetzt werden. Die Einstandspreise für Stoffe und Nachunternehmerleistungen sind durch die Vorlage entsprechender Preislisten, Kataloge, Angebote oder Rechnungen einschließlich Rabatte nachzuweisen.
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Förmliche Abnahme Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme der Leistung (§ 12 Nr. 4 VOB/B).
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Rechnungsstellung
19.1 Aufmaße: Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer 14 Tage vor Einreichen einer Rechnung ein entsprechen- des prüfbares Aufmaß an den Auftraggeber bzw. Fachplaner zur Überprüfung zu übermitteln hat. Nach Korrek- tur des Auftraggebers bzw. Fachplaners darf die Rechnung gestellt werden.
Einreichung der Aufmaße beim Auftraggeber bzw. Fachplaner: ☒ 1-fach in Papierform ☒ 1-fach digital (d89/x89-Datei) Hierzu kann sich der Auftragnehmer des kostenlosen Programms "Desktop-App für Mobiles Aufmaß und Offerte
- CalProMobil App" (http://gw-software.de/service/downloads/calpromobil) bedienen.
Sollte ein anderes eigenes Programm Verwendung finden, ist das Aufmaß ☒ im Format DA11 oder X31 oder REB (Typen 23.003 1979 oder 23.003 2009) einzureichen.
☒ Alternativ ist die Abgabe als Excel-Datei möglich.
19.2 Rechnungen: Rechnungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: Rechnung.WSCO@wohnbau-coburg.de
Bei den Gewerken für die Technische Gebäudeausrüstung sind die Rechnungen direkt an die jeweiligen Fach- planer zu senden.
Zur Beschleunigung der Bearbeitung sind in der Rechnung anzugeben:
- Rechnungsdatum / Rechnungsnummer / Auftragsnummer (siehe Auftragsschreiben) / International Bank Account Number (IBAN) / Zeitraum der Ausführung der Leistungen
Einreichung der Rechnungen beim Auftraggeber: ☒ 1-fach in Papierform ☒ 1-fach digital (ZUGFeRD-, X-Rechnung, PDF)
Einreichung der notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen): ☒ 1-fach in Papierform ☒ 1-fach digital
Wir bitten um Beachtung, dass alle Bestandteile der Rechnungen, die per E-Mail kommen, aus einzelnen PDFs bestehen müssen (Anschreiben, Rechnung, Aufmaße, Regiezettel etc.), damit diese getrennt erfasst werden können.
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- Sicherheit Mängelansprüche Die Sicherheit ist für die Dauer der Mängelansprüche gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B zu leisten.
Soweit Sicherheit für Mängelansprüche vereinbart wurde, wird der Rückgabezeitpunkt für die Sicherheit an das Ende des Verjährungszeitpunkts geknüpft (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 S. 1 VOB/B).
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Ergänzung zur Sicherheitsleistung Die im Formblatt 214 festgelegte Bemessung der Sicherheitsleistung zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) wird im Fall fehlender Abschlagszahlungen anhand des vertraglich vereinbarten Leis- tungsinhalts festgelegt (Auftragssumme zzgl. evtl. vorhandener Nachträge) und dient der Sicherung der evtl. ent- stehenden Ansprüche des Auftraggebers im Zeitraum bis zur Feststellung der abschließenden Abrechnungs- summe (Schlussrechnungssumme). Nach Feststellung der abschließenden Abrechnungssumme (Schlussrechnungssumme) bemisst sich die Höhe der Sicherheit für Mängelansprüche nach dieser. Die vorher hinterlegte Sicherung (§ 17 VOB/B Abs. 2) ist ent- sprechend zu erhöhen.
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Unterbeauftragung Bei Unterbeauftragung sind bei der Einholung von Angeboten die kleinen und mittleren Unternehmen angemes- sen zu beteiligen. Die Bestimmungen des § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B und des § 4 Nr. 4 VOL/B bleiben unberührt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei jeder Unterbeauftragung die VOB/B bzw. die VOL/B zum Vertragsbe- standteil zu machen und dem Nachunternehmer keine davon abweichenden, ungünstigeren Regelungen aufzu- erlegen.
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Vorauszahlungen Begehrt der Auftragnehmer Vorauszahlungen auf die vertraglich geschuldeten Leistungen, so ist unabhängig vom Auftragswert (im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen entgegen des § 18 VOL/B (Stand 2003) immer Sicherheit in Form einer Bürgschaft eines in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Ver- tragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragspartei- en des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu leisten.
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Schriftform Auch Anordnungen des Auftraggebers, die zu Änderungen oder Ergänzungen (z. B. zusätzliche Leistungen) des Vertrags führen, bedürfen der Schriftform.
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Datenschutz - Datenverarbeitung Mit der Einreichung eines Angebots und ihrer Unterschrift erklären Sie sich einverstanden, dass die Daten des Angebots zu Auswertungszwecken in einem automatisierten Verfahren verarbeitet werden dürfen (näheres hier- zu entnehmen Sie den Informationen zur Datenerhebung.
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen