A_3_Zusatzblatt zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gemäß Formblatt 211.pdf

Modernisierung der Heizungsanlagen für 24 Wohneinheiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 08:20 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.tender24.de

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Zusatzblatt zur "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots gemäß" Formblatt 211

☑ Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 13.10.2026

☑ Wir bitten um Beachtung: Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!

Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z. B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden.

Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.

☐ Eine Ortsbesichtigung ist

☐ notwendig und erfolgt am ______________ Zur Wertung und Vereinbarung der Uhrzeit siehe Text

☐ empfohlen

Wenn Ortsbesichtigung notwendig: Die ausgeschriebene Leistung kann ohne eine Ortsbesichtigung nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben wer- den. Um sicherzustellen, dass alle Bieter die ausgeschriebene Leistung gleichermaßen verstehen und wertbare - d. h. miteinander vergleichbare - Angebote abgeben, werden die Bieter im vorliegenden Verfahren zur Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten und zur Vorlage eines Nachweises hierüber verpflichtet. Hierbei handelt es sich um einen Nachweis der Kenntnis der für die Durchführung des Auftrages maßgeblichen Umstände.

Bieter, welche den geforderten Nachweis nicht innerhalb der geforderten Frist vorlegen, werden von der Vergabe- stelle vom Vergabeverfahren ausgeschlossen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2011, Az.: Verg. W 5/11 sowie Freie Hansestadt Bremen, Rundschreiben Nr. 02/2013.

Zur Gewährleistung eines Geheimwettbewerbs zwischen den an dem Vergabeverfahren beteiligten Bewerbern und Bietern (vgl. nur OLG Celle, Beschluss vom 13.12.2007, Az.: 13 Verg 10/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.05.2011, Az.: VII-Verg 8/11) erfolgt die Terminvereinbarung durch rechtzeitige Kontaktaufnahme des Bieters mit der Vergabestelle.

Die Ortsbegehung bzw. -besichtigung wird bei allen Bietern die gleiche Dauer aufweisen. Auch werden mit allen Bie- tern im Rahmen der Ortsbesichtigung dieselben Sachthemen und Fragen erörtert. Werden Ortsbesichtigungen durchgeführt, so werden die wesentlichen Eckpunkte der Ortsbesichtigung (Datum; Dauer; Teilnehmer und Themen) in der Vergabeakte ("Protokoll über Ortsbesichtigung") dokumentiert. Ergeben sich aufgrund der Ortsbesichtigungen Konkretisierungen des Auftragsgegenstandes oder - nicht in den Vergabeunterla- gen - enthaltene Informationen zur Auftragsausführung, so werden diese Informationen - bspw. im Wege eines Bie- terrundschreibens - allen Bietern zur Verfügung gestellt.

☑ Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

☑ Kennzeichnung von KI-erstellten Angebotsbestandteilen: Angebotsbestandteile, die mithilfe von KI erstellt wurden, müssen klar gekennzeichnet sein. Bitte verwen- den Sie dazu die folgende Methode:

  • Markieren Sie die entsprechenden Textabschnitte oder Daten mit einem Sternchen(*) und fügen Sie am Ende des Dokuments eine Legende hinzu, die erklärt, welche Teile des Angebots mithilfe von KI erstellt wurden.

  • Alternativ können Sie eine separate Liste beifügen, in der Sie die spezifischen Angebotsbestandteile und den Einsatz von KI detailliert beschreiben.

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