07a_Verpflichtungserklärung Auftragnehmer.docx

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 22:15 (Europe/Berlin)

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Verschwiegenheitsverpflichtung und Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Die/DerN.N. (bitte ausfüllen)
(nachstehend „Auftragnehmer“)
verpflichtet sich gegenüber
Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Deutschland
(nachstehend „Auftraggeberin“)
zur vertraulichen Behandlung aller internen Informationen und Daten gemäß den nachstehenden Bedingungen:
1. Zwischen der Auftraggeberin und dem Auftragnehmer besteht ein Dienstleistungsvertrag (07_Dienstleistungsvertrag). Im Rahmen dieses Vertrages kann Personal des Auftragnehmers Zugang zu vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten erhalten. Dies gilt ebenso für das Personal eingesetzter Unterauftragnehmer. 2. Dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitenden sind die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz und zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten (insb. DSGVO, BDSG) bekannt. Dies gilt auch für eingesetzte Unterauftragnehmer. Alle eingesetzten Personen sind über die sich hieraus ergebenden besonderen Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz informiert. 3. Der Auftragnehmer verpflichtet alle eingesetzten Personen vor deren Tätigkeitsbeginn schriftlich auf den Datenschutz und die Vertraulichkeit. Dies betrifft eigene Mitarbeitende ebenso wie sonstiges eingesetztes Personal. Diese Verpflichtung muss auch nach Beendigung des jeweiligen Beschäftigungs-, Dienst- oder Auftragsverhältnisses unbefristet fortbestehen. Der Auftragnehmer trägt für eine entsprechende Unterrichtung und/oder Schulung des Personals Sorge. Er legt der Auftraggeberin den Nachweis hierüber auf Verlangen vor. 4. Das Personal des Auftragnehmers und der Unterauftragnehmer darf keine Akten, Schriftstücke oder elektronischen Daten der Auftraggeberin einsehen. Ebenso ist das Öffnen von Schränken, Schreibtischen oder sonstigen Behältnissen auf dem Betriebsgelände der Auftraggeberin untersagt. Ausnahmen gelten nur, soweit dies für die vertragliche Leistungserbringung zwingend nötig ist. 5. Der Auftragnehmer, seine Mitarbeitenden und die Unterauftragnehmer halten alle vertraulichen Daten streng geheim. Dies gilt auch für Informationen, die ihnen nur zufällig bekannt werden. Sie zeichnen diese Daten nicht auf und geben sie nicht an Dritte weiter. Die Pflicht umfasst alle nicht öffentlichen Unternehmensdaten in jeder Form, unabhängig von einer Kennzeichnung als vertraulich. Sie gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung unbefristet fort. 6. Der Auftragnehmer gibt alle Unterlagen, Datenträger und Kopien nach Leistungsende unverzüglich an die Auftraggeberin heraus. Alternativ vernichtet oder löscht er diese datenschutzkonform. Dies gilt auch bei einer gesonderten Aufforderung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Unterauftragnehmer ebenso verfahren. 7. Der Einsatz von Unterauftragnehmern erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin. Es gilt die vertragliche Vereinbarung (Ziff. 1). Der Auftragnehmer verpflichtet zugelassene Unterauftragnehmer vor Tätigkeitsbeginn schriftlich und mindestens im selben Umfang zur Geheimhaltung wie sich selbst. Diese Pflicht schließt die schriftliche Verpflichtung des Personals der Unterauftragnehmer ein. Der Auftragnehmer haftet für Pflichtverletzungen der Unterauftragnehmer und deren Personals wie für eigenes Verschulden.
Datum
Datum
Unterschrift
Unterschrift
Name und Funktion des Unterzeichnenden
Name und Funktion des Unterzeichnenden
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