FS Eignungsleihe_Tagespflege Mobiliar 2026-09-15.docx

Mobiliar für eine Tagespflegeeinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 11:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

Mobiliar

für die

Tagespflege im MEDZENTRUM, Kirtorfer Höfe

Formulare/Deckblätter (Eignungsleihe)

Die nachfolgenden Vordrucke sind zur Erstellung und Einreichung des Angebots (per E-Mail oder schriftlich) zu verwenden!

Diese Formularsammlung ist nur bei einer Eignungsleihe zu verwenden.

Änderungen an den Mustertexten können zum Ausschluss des Angebots führen (§ 42 Abs. 1 S. 2 Nr. 4, Abs. 2 UVgO).

Bitte reichen Sie die folgende Formularsammlung vollständig ein, um zu vermeiden, dass geforderte Angaben fehlen.

Zum Nachweis von Erklärungen können Anlagen beigefügt werden.

Inhaltsübersicht

1. Verpflichtungserklärung gem. §34 UVgO (EIGNUNGSLEIHE) 3

2. Eintragung im Handels- oder Berufsregister 5

3. Erklärung zur Haftpflichtversicherung 5

4. Erklärung zur personellen und technischen Ausstattung sowie Referenzen 6

5. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB 7

6. Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB 8

7. Verpflichtungserklärung und vertragliche Vereinbarungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338 9

Verpflichtungserklärung gem. §34 UVgO [1] (EIGNUNGSLEIHE)

Wir

Name des Nachunternehmens eintragen:

Name des Nachunternehmens:
Anschrift (Str., Haus-Nr., PLZ, Ort):

verpflichten uns gegenüber

Name des Bieters eintragen:

Name Bewerbers/ Bieter:
Anschrift (Str., Haus-Nr., PLZ, Ort):

ihm alle zur ordnungsgemäßen Ausführung der Verpflichtungen aus dem abzuschließenden Vertrag Mobiliar für die Tagespflege im MEDZENTRUM, Kirtofer Höfe, erforderlichen fachlichen und technischen Mittel, die er nicht selbst besitzt und die zur Leistungserbringung aber erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen, wenn er den Zuschlag in dem oben genannten Vergabeverfahren erhält.

Dabei handelt es sich um folgenden Leistungsanteil:

Bitte hier die entsprechenden Leistungsteile eintragen*.*

Die Angaben in den beigefügten Formblättern und Anlagen machen wir zum Gegenstand unserer verbindlichen Bestätigung.

Auszufüllen:

OrtDatumName des Vertretungsberechtigten Rechtsverbindliche Unterschrift (eingescannt einzureichen!) Nachunternehmer [2]

Eintragung im Handels- oder Berufsregister

[ ] Wir bestätigen, dass wir in das für uns zuständige Berufs- bzw. Handelsregister eingetragen sind.

[ ] Für uns besteht keine Eintragungspflicht.

Ein Nachweis (nicht älter als 6 Monate seit Veröffentlichung der Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Angebotsabgabe) über die Eintragung in Berufs- bzw. Handelsregister (nur soweit für den Nachunternehmer Eintragungspflicht besteht), wird auf Anforderung nachgereicht.

Erklärung zur Haftpflichtversicherung

Wir verfügen über eine bestehende Haftpflichtversicherung.

Ein Nachweis über eine bestehende Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssummen und des Versicherungszeitraums wird auf Anforderung nachgereicht.

Erklärung zur personellen und technischen Ausstattung sowie Referenzen

Sofern für die Eignungsleihe relevant:

Ich/wir erklären, dass

  • Ich/wir über eine ausreichende personelle und technische Ausstattung zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt und dass
  • Ich/wir über mind. 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen aus den Jahren 2021 –September 2026 verfügen, im Einzelnen:

Auszufüllen:

Referenz 1
Gegenstand der Leistung/Lieferung
Leistungs-/Lieferzeitpunkt/-zeitraum
Auftragswert
Auftraggeber
Referenz 2
Gegenstand der Leistung/Lieferung
Leistungs-/Lieferzeitpunkt/-zeitraum
Auftragswert
Auftraggeber
Referenz 3
Gegenstand der Leistung/Lieferung
Leistungs-/Lieferzeitpunkt/-zeitraum
Auftragswert
Auftraggeber

Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB

Hiermit erkläre/n ich/wir, dass keine Person, die meinem/unseren Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen eines Straftatbestandes, der im Folgenden aufgezählt ist:

  1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129 b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89 c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
  3. § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
  4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108 e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
  10. §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233 a StGB (Förderung des Menschenhandels).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Abs. 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

Uns/mir ist bekannt, dass das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

Ferner erkläre ich/erklären wir, dass ich/wir darüber hinaus in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden /bin/sind.

Darüber hinaus erkläre ich/erklären wir in Bezug auf das Unternehmen, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen[3] auf Anforderung vorlegen.

Außerdem erklären wir, dass keine Eintragung im Gewerbezentral- oder Landeskorruptionsregister vorliegen.

Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB

Ich erkläre/Wir erklären in Bezug auf das durch uns vertretene Unternehmen, dass

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge oder Dienstleistungskonzessionen nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, insbesondere nicht gegen die Vorschriften der § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
  2. das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
  4. das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. nach unserem Kenntnisstand kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber / Konzessionsgeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
  6. das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
  7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und Auskünfte nicht zurückhält und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
  9. das Unternehmen
  10. nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers/Konzessionsgebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
  11. nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
  12. nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers/Konzessionsgebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Verpflichtungserklärung und vertragliche Vereinbarungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn entsprechend den Vorgaben des § 4 HVTG zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.

  1. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die dem jeweils geltenden Tarifvertrag nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 HVTG oder der jeweils geltenden Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 HVTG entsprechen. Soweit die Leistungen nicht von Abs. 1, sondern von § 4 Abs. 2 HVTG erfasst werden, verpflichte/n ich/wir mich/uns, bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Entgelt und die Leistungen zu gewähren, die den Vorgaben des MiLoG entsprechen. Ich/wir nehme/n weiterhin zur Kenntnis, dass bei Vorliegen von Anhaltspunkten dafür, dass gegen diese Verpflichtungen verstoßen wird, auf Anforderung dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller deren Einhaltung nachzuweisen ist.

  2. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG (Bußgeldvorschriften) mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.

  3. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmen, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4 und 5 HVTG durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber nach Auftragserteilung, spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen, eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens im vorstehenden Sinne vorzulegen. Gleiches gilt, wenn ich/wir oder ein beauftragtes Nachunternehmen zur Ausführung des Auftrags Arbeitskräfte eines Verleihunternehmens einsetze(n)/einsetzt. Diese Verpflichtung gilt entsprechend auch für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen meine/unsere Verpflichtungen

  • den Ausschluss meines/unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
  • den Ausschluss meines/unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann,
  • ein solcher Verstoß eine schwere Verfehlung nach § 17 Abs. 2 HVTG darstellt, die gemäß § 17 Abs. 9 HVTG der Informationsstelle bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main mitgeteilt wird,
  • nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen kann.
  1. Nur einzureichen, wenn der Nachunternehmer zur Eignungsleihe eingesetzt werden soll.
  2. Wenn an dieser Stelle keine Unterschrift eingescannt ist, muss sich aus anderen beigefügten Unterlagen ergeben, dass sich das Unternehmen rechtsverbindlich an die o.g. Zusagen gehalten fühlt.
  3. Soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
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