632 - Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen.pdf

Mobiles Netzersatzaggregat mit Einspeise-, Kabel- und Lastwiderstandssystem

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:59 (Europe/Berlin)

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– GAseigolonhceTnoitamrofnIDJF© nemerBtdatsesnaHeierF 632

(UVgO-Bewerbungsbedingungen)

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen

DasVergabeverfahrenerfolgtnachder„VerfahrensordnungfürdieVergabeöffentlicherLiefer- undDienstleistungsaufträgeunterhalbderEU-Schwellenwerte??(Unterschwellenvergabeordnung–UVgO).

1 MitteilungvonUnklarheitenindenVergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Feh- ler,sohaterunverzüglichdieVergabestellevorAngebotsabgabeinTextformdaraufhinzuweisen.

2 UnzulässigeWettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungbeteiligen,werdenausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, obundaufwelcheArtderBieterwirtschaftlichundrechtlichmitUnternehmenverbundenist.

3 Angebot

3.1 DasAngebotistindeutscherSpracheabzufassen.

3.2 FürdasAngebotsinddievonderVergabestellevorgegebenenVordruckezuverwenden.DasAngebotistbiszu demvonderVergabestelleangegebenenAblaufderAngebotsfristeinzureichen.Einnichtform-oderfristgerecht eingereichtesAngebotwirdausgeschlossen. EineselbstgefertigteAbschriftoderKurzfassungdesLeistungsverzeichnissesistzulässig.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabe- stellebestimmtenZeitpunkteinzureichen.

3.5 AlleEintragungenmüssendokumentenechtsein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungs- positionenin„Mischkalkulationen“aufandereLeistungspositionenumlegt,vonderWertungausgeschlossen.

3.7 AllePreisesindinEuromithöchstensdreiNachkommastellenanzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.

EswerdennurPreisnachlässegewertet,die – ohneBedingungenalsVomhundertsatzaufdieAbrechnungssummegewährtwerden und – anderimAngebotsschreibenbezeichnetenStelleaufgeführtsind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

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– 236BHV

– LF-ED-240-BHV 3.3 DievonderVergabestellevorgegebeneLangfassungdesLeistungsverzeichnissesistalleinverbindlich.

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– GAseigolonhceTnoitamrofnIDJF© 5 Bietergemeinschaften nemerBtdatsesnaHeierF 632

(UVgO-Bewerbungsbedingungen)

4 Nebenangebote

4.1 SoweitanNebenangeboteMindestanforderungengestelltsind,müssendieseerfülltwerden;imÜbrigenmüssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungenbzw.dieGleichwertigkeitistmitAngebotsabgabenachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die GliederungdesLeistungsverzeichnissesist,soweitmöglich,beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlichsind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags- bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über AusführungundBeschaffenheitdieserLeistungzumachen.

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch beiVergütungdurchPauschalsumme).

4.4 Nebenangebote,diedenNummern4.1bis4.3nichtentsprechen,werdenvonderWertungausgeschlossen.

VHBBund–Ausgabe2017 Seite2von2 3202-60

– 236BHV

– LF-ED-240-BHV 5.1 BietergemeinschaftenhabenmitihremAngeboteinevonallenMitgliedernunterzeichneteErklärungabzugeben,

– inderdieBildungeinerArbeitsgemeinschaftimAuftragsfallerklärtist,

– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnetist,

– dassderbevollmächtigteVertreterdieMitgliedergegenüberdemAuftraggeberrechtsverbindlichvertritt,

– dassalleMitgliederalsGesamtschuldnerhaften.

5.2 Sofern nichtöffentlich ausgeschriebenwird,werdenAngebotevonBietergemeinschaften, diesicherstnachder AufforderungzurAngebotsabgabeausaufgefordertenUnternehmerngebildethaben,nichtzugelassen.

6 Eignung

UnternehmenhabenalsvorläufigenNachweisderEignungfürdiezuvergebendeLeistungmitdemAngebot – Entwederdieausgefüllte „EigenerklärungzurEignungfürLiefer-/Dienstleistungen“ – OdereineEinheitlicheEuropäischeEigenerklärung(EEE) vorzulegen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutscheSprachebeizufügen.

Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne dereuropäischenZertifizierungsstandardsgeführtwerden.

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