Technische_Leistungsbeschreibung_NEA_200kVA.xlsx

Mobiles Netzersatzaggregat mit Einspeise-, Kabel- und Lastwiderstandssystem

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 16:59 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.bremen.de

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Tabelle3

Pos.AnforderungenAnforderung erfülltUnnamed: 3BieterangabenUnnamed: 5
1.00AllgemeinesJaNeinAngabenEingabe Bieter
1.10Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines fabrikneuen, betriebsfertigen, mobilen Netzersatzaggregates (NEA) mit einer Dauerleistung von mindestens 200 kVA (PRP) auf einem straßenzugelassenen Tandemanhänger einschließlich sämtlicher zum bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlicher Einrichtungen, elektrischer Anschlüsse, Kabelsysteme, Ausrüstungsgegenstände, Dokumentationen und Prüfunterlagen. Das Netzersatzaggregat ist für den mobilen Einsatz der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes vorgesehen. Es muss sowohl zur direkten Versorgung elektrischer Verbraucher im Inselbetrieb als auch zur Ersatzstromversorgung bzw. Einspeisung in ortsfeste elektrische Anlagen geeignet sein. Alle Komponenten sind als aufeinander abgestimmtes, funktionsfähiges Gesamtsystem zu liefern.
1.20Das angebotene Netzersatzaggregat einschließlich sämtlicher Komponenten muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe den einschlägigen europäischen und nationalen Rechtsvorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Erforderlich sind insbesondere eine gültige CE-Kennzeichnung, Leistungsangaben nach DIN ISO 8528, geeignete Steckvorrichtungen nach DIN EN IEC 60309, die Zulassungsfähigkeit des Fahrgestells nach StVZO sowie die Einhaltung der für den Dieselmotor geltenden EU-Abgasstufe Stage V. Die integrierte Auffangwanne ist entsprechend den wasserrechtlichen Anforderungen auszuführen. Abweichungen von den nachstehenden Anforderungen sind in der Spalte „Eingabe Bieter“ eindeutig zu erläutern.
2.00Leistungsdaten
2.10Das Netzersatzaggregat muss eine Dauerleistung (Prime Power – PRP gemäß DIN ISO 8528) von mindestens 200 kVA bereitstellen.angebotene PRP-Leistung [kVA]
2.20Die Nennspannung muss 400/231 V betragen.Nennspannung
2.30Die Nennfrequenz muss 50 Hz betragen.Nennfrequenz
2.40Das Aggregat muss für Regelzwecke eine kurzzeitige Überlastfähigkeit von mindestens 10 % aufweisen.Überlastfähigkeit [%]
2.50Das Aggregat muss sowohl für die Direktversorgung elektrischer Verbraucher als auch für die Einspeisung in ortsfeste elektrische Anlagen geeignet sein.
3.00Motor und Abgasnachbehandlung
3.10Das Netzersatzaggregat muss von einem wassergekühlten Viertakt-Dieselmotor angetrieben werden.Hersteller/Typ Motor
3.20Die Motorleistung muss mindestens 180 kW betragen.Motorleistung [kW]
3.30Der Dieselmotor muss die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Anforderungen der EU-Abgasstufe Stage V erfüllen.
3.40Der Motor muss über eine elektronische Drehzahlregelung verfügen.
3.50Der Kühlmittelstand des Motors muss automatisch überwacht werden.
3.60Der Motor muss mit einer SCR-Abgasnachbehandlung unter Verwendung von AdBlue ausgestattet sein.
3.70Der Motor muss über einen Dieselpartikelfilter verfügen.
3.80Die Regeneration des Dieselpartikelfilters muss passiv bzw. automatisch erfolgen, ohne dass angeschlossene Verbraucher für den Regenerationsvorgang abgeschaltet werden müssen.
3.90Das Aggregat muss über eine Motorvorwärmung verfügen.
3.10Für den Katastrophenfall ist eine zulässige Betriebsfunktion vorzusehen, mit der der Motor bis zu 120 Betriebsstunden ohne AdBlue weiterbetrieben werden kann. Die Aktivierung muss dokumentierbar sein; die verbleibende Betriebszeit muss überwacht werden. Soweit für die Zulassung erforderlich, ist die Katastrophenschutz-Funktion in den Zulassungsunterlagen zu berücksichtigen.Umsetzung/Betriebsdauer
4.00Generator
4.10Das Netzersatzaggregat muss mit einem bürstenlosen Synchrongenerator ausgestattet sein.Hersteller/Typ Generator
4.20Der Generator muss eigenerregt und selbstregelnd ausgeführt sein.
4.30Die Generatorwicklung muss in 2/3-gesehnter Ausführung oder technisch gleichwertig ausgeführt sein.
4.40Der Kurzschlussstrom des Generators muss mindestens das Dreifache des Generatornennstroms betragen.Kurzschlussstrom
4.50Der Generator muss für 400/231 V bei 50 Hz ausgelegt sein.
4.60Der Generator muss für eine PRP-Dauerleistung von mindestens 200 kVA dimensioniert sein.Nenn-/Dauerleistung [kVA]
5.00Kraftstoff- und AdBlue-Anlage
5.10Der Dieselkraftstofftank muss ein nutzbares Fassungsvermögen von mindestens 245 Litern besitzen und von beiden Fahrzeugseiten betankt werden können. Als Werkstoff ist Aluminium vorzusehen.Tankinhalt [l]
5.20Bei 75 % der PRP-Dauerleistung muss eine Betriebsdauer von mindestens 8 Stunden erreicht werden.Betriebsdauer bei 75 % PRP [h]
5.30Der AdBlue-Tank muss ein Fassungsvermögen von mindestens 45 Litern besitzen.AdBlue-Tank [l]
5.40Für den AdBlue-Tank ist eine geeignete Absaug- bzw. Entleerungsvorrichtung vorzusehen.
5.50Das Aggregat ist mit vollständiger Erstbefüllung des Kraftstofftanks mit geeignetem schwefelfreiem Dieselkraftstoff nach EN 590 zu übergeben.
5.60Der AdBlue-Tank ist bei Übergabe vollständig zu befüllen.
6.00Bordnetz, Batterien und Startsystem
6.10Das Bordnetz des Aggregates muss in 24-Volt-Ausführung ausgeführt sein.
6.20Es sind wartungsarme AGM-Batterien oder technisch gleichwertige Batterien einzusetzen.Batterietyp/Kapazität
6.30Eine Batterieschutzschaltung muss das Motorsteuergerät bei ausgeschalteter Zündung vom Bordnetz trennen können.
6.40Ein Tiefentladungsschutz muss vorhanden sein.
6.50Ein integriertes Batterieladegerät muss vorhanden sein.
6.60Für die externe Versorgung des Batterieladegerätes muss ein arretierbarer CEE-Anschluss 230 V / 16 A, 3-polig, vorhanden sein.
6.70Der Motorstart muss über einen Schlüsselschalter möglich sein.
6.80Das Aggregat muss über mindestens einen Not-Halt-Schalter verfügen.
7.00Fahrgestell und Straßenzulassung
7.10Das Netzersatzaggregat muss auf einem korrosionsbeständigen Tandem-Fahrgestell in Aluminiumausführung aufgebaut sein.Fahrgestellwerkstoff
7.20Das Fahrgestell muss für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland zulassungsfähig sein.
7.30Das zulässige Gesamtgewicht darf 3.500 kg nicht überschreiten.zul. Gesamtgewicht [kg]
7.40Die Zugeinrichtung muss höhenverstellbar ausgeführt sein.
7.50Das Fahrgestell muss mit einer Auflaufbremse ausgestattet sein.
7.60Eine DIN-Zugöse muss vorhanden sein.
7.70Zusätzlich ist eine Kugelkopfkupplung einschließlich geeigneter Halterung vorzusehen.
7.80Für Zugfahrzeuge mit 24-V-Bordnetz ist ein 15-poliges Anschluss- bzw. Spiralkabel mitzuliefern.
7.90Für Zugfahrzeuge mit 12-V-Bordnetz ist zusätzlich eine 13-polige Anschlussmöglichkeit einschließlich Spiralkabel und einer geeigneten Leuchtenausfallkontrolle vorzusehen.
7.10Die Fahrzeugbeleuchtung muss in LED-Technik ausgeführt sein.
7.11An jedem Rad sind Stoßdämpfer vorzusehen.
7.12Die Fahrwerksausführung soll die Voraussetzungen für eine Zulassung mit 100 km/h nach den geltenden straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Erforderliche Zusatzkomponenten sind im Angebot zu berücksichtigen.
7.13Im Fahrgestell muss eine Auffangwanne mit Leckageüberwachung integriert sein.
7.14Die Auffangwanne ist entsprechend den wasserrechtlichen Anforderungen (WHG) auszuführen.
7.15Für die Auffangwanne ist eine Dichtheitsprüfung nach ISO 3452-1:2022 oder einem gleichwertigen Verfahren nachzuweisen.
7.16Die Außenabmessungen des fahrbereiten Aggregates dürfen  L 6.000 mm × B 2.100 mm × H 2.550 mm nicht überschreiten.L × B × H [mm]
8.00Einhausung, Schallschutz und Lackierung
8.10Das Aggregat muss vollständig in einer witterungsbeständigen und korrosionsgeschützten Einhausung untergebracht sein. Die Einhausung ist überwiegend aus Aluminium auszuführen.Werkstoff Einhausung
8.20Die Einhausung muss eine wirksame Schalldämmung aufweisen. Zielwert für den Schalldruckpegel sind etwa 65 dB(A). Der Bieter hat den garantierten Wert einschließlich Messbedingungen anzugeben.Schalldruckpegel/Messbedingungen
8.30Der Schaltschrank muss über eine groß dimensionierte, gut zugängliche Klappe verfügen.
8.40Der Motor- und Generatorraum muss über beidseitige Wartungsklappen zugänglich sein.
8.50Sämtliche Klappen müssen mit einer geeigneten Regenwasserableitung versehen sein.
8.60Heckseitig ist eine Tür bzw. Klappe mit integrierter Zuluftführung vorzusehen.
8.70Die Klappen und Türen sind mit robusten Drehstangen- oder gleichwertigen Verschlüssen auszuführen.
8.80Der Maschinenraum muss über eine LED-Innenraumbeleuchtung verfügen.
8.90Die Abluftführung muss über das Dach erfolgen.
8.10Die Motorabgase sind in die Abluftführung zu integrieren und sicher oberhalb der Einhausung abzuführen.
8.11Das Fahrgestell ist mattschwarz mit einem widerstandsfähigen 2K-PU-Lacksystem oder technisch gleichwertig zu beschichten.
8.12Einhausung, Schaltschrank und zugehörige Anbauteile sind in RAL 9010 (reinweiß) oder einem vergleichbaren Weißton mit einem widerstandsfähigen 2K-Lacksystem auszuführen.
9.00Steuerung, Anzeigen und Bedienung
9.10Das Netzersatzaggregat muss über eine zentrale digitale Steuer- und Überwachungseinheit verfügen.Hersteller/Typ Steuerung
9.20Die Steuerung muss den Einzelbetrieb des Aggregates vollständig abbilden.
9.30Mindestens folgende Betriebswerte sind zentral anzuzeigen: Spannung, Strom, Leistung, Leistungsfaktor, Kraftstofffüllstand, Öldruck, Motortemperatur und Betriebsstunden.
9.40Für die digitale Anzeige ist ein gut ablesbares Farbdisplay mit einer Bildschirmdiagonale von etwa 10 Zoll vorzusehen.Displaygröße
9.50Zusätzlich sind mindestens Wirkleistung, Leistungsfaktor, Batteriespannung, AdBlue-Füllstand und Beladungs-/Füllstand des Dieselpartikelfilters digital anzuzeigen.
9.60Zusätzlich ist ein analoger Spannungsmesser mit Spannungsmesserumschalter vorzusehen.
9.70Für die drei Außenleiter sind jeweils analoge Strommesser vorzusehen.
9.80Ein analoger Frequenzmesser ist vorzusehen.
9.90Kraftstofffüllstand und Batterie-Ladestrom sind zusätzlich analog anzuzeigen.
9.10Schaltschrank und Abgangsfeld müssen über eine automatisch schaltende LED-Beleuchtung verfügen.
9.11Warnungen, Störungen und Betriebszustände müssen eindeutig und verständlich angezeigt werden.
10.00Elektrische Schutz- und Netzsysteme
10.10Das Netzersatzaggregat muss zwischen Direktversorgung im IT-System und Ersatzstrom-/Gebäudeeinspeisung im TN-System umschaltbar sein.
10.20Eine zweistufige Isolationsüberwachung mit digitaler Anzeige ist vorzusehen.
10.30Der Isolationswiderstand muss außen über ein digitales Ohmmeter ablesbar sein.
10.40Isolationsfehler müssen akustisch und optisch gemeldet und in der Aggregatsteuerung eindeutig dargestellt werden.
10.50Die Schutzfunktion muss je nach Gefährdung warnend bzw. abschaltend wirken.
10.60Der Wechsel zwischen Direktversorgung und Ersatzstromversorgung muss über einen gegen unbefugte Bedienung gesicherten Schlüsselschalter erfolgen.
10.70Das System muss die Netzformen TN-C, TN-S, TT und IT abbilden können.
10.80Ein 4-poliger Generatorschutz ist vorzusehen.
10.90Die Bedienung muss in den vorgesehenen Betriebsarten durch Elektrofachkräfte bzw. elektrotechnisch unterwiesene Personen möglich sein; für zulässige einfache Betriebszustände ist eine eindeutige, fehlbedienungssichere Bedienung vorzusehen.
10.10Die Steckdosen für die Direktversorgung sollen in den vorgesehenen Betriebsarten nutzbar bleiben. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind entsprechend auszulegen.
10.11Für die Inselbetriebssteckdosen sind allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Typ B) vorzusehen.
10.12Sämtliche Steckdosen- und Einspeiseabgänge sind entsprechend ihrer Bemessungsströme einzeln abzusichern.
10.13Im Hauptstromkreis ist ein dreipoliges Leistungsschütz vorzusehen.
11.00Steckdosen und Einspeiseanschlüsse
11.10Für die Direktversorgung sind vier Schutzkontaktsteckdosen 230 V / 16 A vorzusehen; jede Steckdose ist mit einem zweipoligen Leitungsschutzschalter C16 mit mindestens 6 kA Ausschaltvermögen abzusichern.
11.20Für die Direktversorgung sind zwei CEE-Steckdosen 400 V / 16 A in Schutzart IP67 vorzusehen; jede Steckdose ist mit einem vierpoligen Leitungsschutzschalter C16 mit mindestens 6 kA Ausschaltvermögen abzusichern.
11.30Für die Direktversorgung ist eine CEE-Steckdose 400 V / 32 A in Schutzart IP67 vorzusehen; sie ist mit einem vierpoligen Leitungsschutzschalter C32 mit mindestens 15 kA Ausschaltvermögen abzusichern.
11.40Für die Direktversorgung ist eine CEE-Steckdose 400 V / 63 A in Schutzart IP67 vorzusehen; sie ist mit einem Leitungsschutzschalter C63 mit mindestens 10 kA Ausschaltvermögen abzusichern.
11.50Für die vier 230-V-/16-A-Steckdosen sind allstromsensitive RCD Typ B, 30 mA, zweipolig vorzusehen.
11.60Für die 16-A- und 32-A-Drehstromsteckdosen sind allstromsensitive RCD Typ B, 30 mA vorzusehen.
11.70Für die 63-A-Drehstromsteckdose ist ein allstromsensitiver RCD Typ B mit 300 mA vorzusehen.
11.80Für die Gebäudeeinspeisung ist mindestens eine CEE-Steckdose 400 V / 63 A, Uhrzeitstellung 1 h, Schutzart IP67, vorzusehen; Absicherung mindestens C63 / 10 kA.
11.90Für die Gebäudeeinspeisung ist mindestens eine CEE-Steckdose 400 V / 125 A, Uhrzeitstellung 1 h, Schutzart IP67, vorzusehen; Absicherung mindestens C125 / 15 kA.
11.10Sämtliche Steckdosen müssen dauerhaft, eindeutig und witterungsbeständig beschriftet sein.
12.00Hochstromanschlusssystem und Leistungstrommelanlage
12.10Das Netzersatzaggregat ist mit einem berührungssicheren, einpoligen und mechanisch codierbaren Hochstrom-Anschlusssystem für die Leiter L1, L2, L3, N bzw. PEN und PE auszustatten.System/Hersteller
12.20Die Steckverbinder müssen so codiert sein, dass ein Fehlstecken der Leiter zuverlässig verhindert wird. Eine eindeutige farbliche Kennzeichnung der Leiter ist vorzusehen.
12.30Am Aggregat ist mindestens ein fünfpoliges Einbaustecksystem für L1/L2/L3/N/PE vorzusehen.
12.40Zusätzlich ist ein vierpoliges Einbaustecksystem für L1/L2/L3/PEN vorzusehen, sofern dies für die vorgesehenen Netzformen erforderlich ist.
12.50Eine fest eingebaute, motorisch angetriebene Leistungstrommelanlage mit fünf getrennten Kammern ist vorzusehen.
12.60Die motorische Betätigung der Trommelanlage muss über einen Fußtaster möglich sein.
12.70Der Antrieb muss über einen Getriebemotor mit Rutschkupplung verfügen.
12.80Die Trommelanlage muss aus dem 24-V-Bordnetz auch bei abgestelltem Aggregatemotor betrieben werden können.
12.90Für den Notbetrieb bzw. die manuelle Betätigung der Rutschkupplung ist geeignetes Werkzeug mitzuliefern.
12.10Die Trommelanlage ist beidseitig kugelgelagert und mit korrosionsbeständigen Achs-/Lagerzapfen auszuführen.
12.11Zum Lieferumfang gehören fünf flexible Leistungskabel NSSHÖU oder technisch gleichwertig, jeweils mindestens 25 m lang und mit einem Leiterquerschnitt von 1 × 95 mm².
12.12Die Leistungskabel sind beidseitig mit zum Hochstromsystem passenden, berührungssicheren und codierten Steckverbindern auszurüsten.
12.13Für sämtliche Hochstromsteckverbinder sind passende, gegen Verlust gesicherte Schutzkappen mitzuliefern.
12.14Zum Lieferumfang gehören fünf Adapterleitungen, jeweils ca. 2 m lang, 95 mm², vom Hochstrom-Stecksystem auf Kabelschuhanschluss. Die Leiter sind eindeutig farblich zu kennzeichnen.
12.15Für die Adapter- und Anschlussleitungen sind geeignete korrosionsbeständige Halterungen, vorzugsweise aus Edelstahl, am Aggregat vorzusehen.
12.16Sämtliche Leistungskabel und Adapterleitungen sind dauerhaft nach Leiterfunktion bzw. Phase zu beschriften.
12.17Die Leistungstrommelanlage ist mit einer robusten, korrosionsbeständigen Lackierung in einem hellgrauen Farbton auszuführen.
13.00Beleuchtung und Warnkennzeichnung
13.10Das Aggregat ist mit vier fest eingebauten LED-Umfeldleuchten auszustatten.
13.20Jede Umfeldleuchte soll eine Leistung von etwa 12 W und einen Lichtstrom von mindestens 1.400 lm aufweisen und eine breite, homogene Ausleuchtung ermöglichen.Lichtstrom je Leuchte [lm]
13.30Heckseitig ist im oberen Bereich der Einhausung eine dritte Bremsleuchte vorzusehen.
13.40Am Heck sind zusätzliche Positionsleuchten vorzusehen, die die Sichtbarkeit des Anhängers hinter dem Zugfahrzeug verbessern.
13.50Am Fahrgestell sind seitliche LED-Spurhalte-/Positionsleuchten in den straßenverkehrsrechtlich zulässigen Farben vorzusehen.
13.60Soweit aufgrund der Fahrzeugbreite erforderlich, sind oben an der Einhausung LED-Umrissleuchten vorzusehen.
13.70An Front und Heck sind im oberen Bereich Warnblinkleuchten vorzusehen.
13.80Die frontseitige Warnblinkleuchte muss auch aus dem Fahrzeugbordnetz betrieben werden können.
13.90Die Warnblinkanlage muss zusätzlich vom Schaltschrank des Aggregates aus schaltbar sein.
14.00Zubehör
14.10Zum Lieferumfang gehört ein CO₂-Feuerlöscher mit 5 kg Löschmittelinhalt nach DIN EN 3 einschließlich geeigneter Schutzhaube und Halterung.
14.20Zum Lieferumfang gehört ein Erdungsstab mit mindestens 10 m Anschlussleitung.
14.30Die für die Zulassung erforderlichen Gutachten und Unterlagen nach StVZO sind mitzuliefern.
15.00Externer Lastwiderstand 100 kW
15.10Zum Lieferumfang gehört ein externer Lastwiderstand mit einer Gesamtleistung von 100 kW bei 400 V / 50 Hz.Hersteller/Typ Lastwiderstand
15.20Der elektrische Anschluss muss über ein berührungssicheres, codiertes Hochstrom-Stecksystem erfolgen. Eine Zweckentfremdung bzw. Fehlsteckung der Anschlussleitungen ist durch geeignete Codierung zu verhindern.
15.30Der Lastwiderstand muss kompakt und für den mobilen Einsatz leicht transportierbar ausgeführt sein.
15.40Die Einhausung ist aus verzinktem Stahlblech oder einem technisch gleichwertig korrosionsbeständigen Werkstoff auszuführen und in RAL 3020 oder einer vergleichbaren Signalfarbe zu lackieren.
15.50Die Schutzart des Lastwiderstandes muss mindestens IP21 betragen.angebotene Schutzart
15.60Die Kühlung muss über eine vertikale Zwangsbelüftung verfügen.
15.70Der Luftstrom muss überwacht werden.
15.80Der Lastwiderstand muss für Umgebungstemperaturen von mindestens -10 °C bis +45 °C geeignet sein.
15.90Als Widerstandsmaterial ist eine für Dauerlast geeignete Nickel-Chrom-Legierung oder technisch gleichwertig einzusetzen.
15.10Die Widerstandserhöhung im Betrieb darf 5 % nicht überschreiten.
15.11Die Widerstände sind in Sternschaltung auszuführen.
15.12Die Abweichung der Widerstandswerte zwischen warmem und kaltem Betriebszustand darf 3 % nicht überschreiten.
15.13Der Lastwiderstand muss mindestens dem Funkentstörgrad N entsprechen.
15.14Der Lastwiderstand muss über einen Not-Halt-Schlagschalter sowie einen separaten Ein-/Aus-Schalter verfügen.
15.15Ein Messgerät mit USB-Schnittstelle für die externe Datenaufzeichnung ist vorzusehen.
15.16Die 100-kW-Gesamtleistung muss in einzeln abgesicherten Laststufen von 4 × 20 kW, 1 × 10 kW und 2 × 5 kW schaltbar sein.
15.17Die Hilfsversorgung des Lüfters muss über eine Schutzkontaktsteckdose vom Gebäude, vom Aggregat oder vom Lastwiderstand selbst möglich sein.
15.18Die Bauform soll quaderförmig und hochkant ausgeführt sein; ein stabiler Rahmen mit zwei Lenkrollen sowie ein ausziehbarer Griff sind vorzusehen.
15.19Die Abmessungen sollen ungefähr 380 × 440 × 670 mm betragen; das Gewicht soll etwa 35 kg nicht wesentlich überschreiten.Abmessungen/Gewicht
15.20Zum Lastwiderstand ist ein vollständiges Anschlusskabelpaket mit fünf Einzelleitungen für L1, L2, L3, N und PE mitzuliefern.
15.21Jede Einzelleitung des Kabelpaketes muss mindestens 5 m lang sein, einen Leiterquerschnitt von 50 mm² besitzen und aus NSSHÖU oder technisch gleichwertiger Leitung bestehen.
15.22Die Leitungen sind beidseitig mit passenden, berührungssicheren und codierten Steckverbindern sowie einer eindeutigen Phasen-/Leiterkennzeichnung auszurüsten.
16.00Dokumentation, Prüfung und Einweisung
16.10Mit der Lieferung ist eine vollständige Betriebs- und Wartungsanleitung in deutscher Sprache bereitzustellen.
16.20Schaltpläne und technische Unterlagen sind in deutscher Sprache mitzuliefern.
16.30Sämtliche Prüf- und Messprotokolle sind mitzuliefern.
16.40Die Dokumentation ist zusätzlich in elektronischer Form bereitzustellen.
16.50Erforderliche Konformitäts-, CE- und Herstellererklärungen sowie Zulassungsunterlagen sind mitzuliefern.
16.60Vor Auslieferung ist auf einem Prüfstand ein vollständiger Testlauf aller Funktionen durchzuführen und zu dokumentieren.
16.70Im Rahmen der Abnahme ist eine Einweisung in die Bedienung des Aggregates und des Lastwiderstandes durchzuführen. Für die Einweisung sind mindestens 2 bis 3 Stunden vorzusehen.
16.80Nach Anlieferung ist das Gesamtsystem betriebsfertig zu übergeben und am Übergabeort gemeinsam mit dem Auftraggeber in Betrieb zu nehmen.
17.00Lieferung und Gewährleistung
17.10Die Lieferung des vollständig betriebsfertigen Gesamtsystems hat spätestens 15 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.Lieferzeit in Monaten
17.20Das Aggregat ist vollständig straßenzugelassen bzw. mit sämtlichen für die Zulassung erforderlichen Unterlagen und betriebsfertig an den Auftraggeber in Bremen (Feuerwehr Bremen, Am Wandrahm 24, 28195 Bremen) zu liefern.
17.30Die Gewährleistungsfrist muss ohne Abschluss eines verpflichtenden Wartungsvertrages mindestens 24 Monate ab Auslieferung betragen.Gewährleistung
Zahlung, Wertungspreis
Gesamtwertungspreis netto
Gesamtwertungspreis brutto
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