Mobiles Hochwasserschutzsystem für 2.000 Meter

Status
Offen
Angebotsfrist
19.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Thüringer LandesverwaltungsamtProfil ansehen
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
16.09.2026
Bekanntmachungsnummer
637812-2026
Verfahrensnummer
34fb8736-c426-4073-b5a1-3096b9c0679a
CPV-Codes
44110000 · Baustoffe

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Kurzbeschreibung

Das Thüringer Landesverwaltungsamt beschafft ein mobiles Hochwasserschutzsystem mit einer Gesamtlänge von 2.000 Metern. Die Anlieferung ist voraussichtlich an drei Standorte in Thüringen vorgesehen; Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr MESZ eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Beschaffung eines mobilen Hochwasserschutzsystems für 2000m gemäß Leistungsbeschreibung. Anlieferung an voraussichtlich drei Standorte in Thüringen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Beschaffung eines mobilen Hochwasserschutzsystems

    Beschaffung eines mobilen Hochwasserschutzsystems für 2000m gemäß Leistungsbeschreibung. Anlieferung an voraussichtlich drei Standorte in Thüringen.

    Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1.) Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Erklärung zur Eignung gemäß § 48 VgV, §§ 31, 35 UVgO“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. 2.) Der Auftragnehmer muss die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) einhalten. Bieter müssen die Beachtung und Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG erklären. Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es wird geprüft, ob ein Zuschlagsverbot gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Dazu ist vom Bieter die „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ zu verwenden. Nachforderungsmöglichkeiten richten sich nach § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.

Vergabeunterlagen

13 Dateien laut Portal · Stand 16.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
01_Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdfAnschreiben114 KB
02_Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben275 KB
03_Leistungsbeschreibung 15.09.2026.pdfLVLeistungsverzeichnis197 KB
04_Angebotsblatt.pdfSonstiges1,1 MB
05_Erklärung zur Eignung.pdfFormular136 KB
06_Referenzliste.pdfSonstiges653 KB
07_Eigenerklärung Artikel 5k Verordnung EU 2022 576.pdfFormular718 KB
08_Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz.pdfFormular1,5 MB
09_Unternehmensangaben.pdfSonstiges701 KB
10_Formblatt Bietergemeinschaft.pdfFormular688 KB
11_Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen76 KB
12_VOLB.pdfSonstiges239 KB

Anforderungen

1.) Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Erklärung zur Eignung gemäß § 48 VgV, §§ 31, 35 UVgO“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Eigenerklärungen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. 2.) Der Auftragnehmer muss die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) einhalten. Bieter müssen die Beachtung und Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG erklären. Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Es wird geprüft, ob ein Zuschlagsverbot gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Dazu ist vom Bieter die „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ zu verwenden. Nachforderungsmöglichkeiten richten sich nach § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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