Anlage 2 – Vergabe – Nr.: 40-0904-26 Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
Erklärung
zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
- Von ausbeuterischer Kinderarbeit sind insbesondere folgende Produkte betroffen:
− Sportbekleidung, Sportartikel, insbesondere Bälle; − Spielwaren; − Teppiche; − Textilien; − Lederprodukte; − Billigprodukte aus Holz; − Natursteine; − Agrarprodukte wie z. B. Kaffee, Kakao, Orangen- oder Tomatensaft.
Enthält die Leistung oder Lieferung derartige Produkte, die in Afrika, Asien oder Lateinamerika hergestellt bzw. bearbeitet werden oder wurden?
Ja Nein
- Falls ja, ist eine der beiden folgenden Erklärungen erforderlich.
Bitte die entsprechende Erklärung ankreuzen!
a) Ich/Wir sichere/n zu, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist sowie ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung dieses Übereinkommens oder aus anderen nationalen oder internationalen Vorschriften
Ja
zur Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit ergeben.
Kann die Erklärung unter Buchst. a nicht abgegeben werden, ist folgende Erklärung notwendig:
b) Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 bei Herstellung
Ja
bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte auszuschließen.
- Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. – nach Vertragsschluss – den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
Ort, Datum Firmenstempel / Rechtsverbindliche Unterschrift
Anlage 2 – Vergabe – Nr.: 40-0904-26 Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
INFORMATIONEN ZUR KINDERARBEIT
LANDESHAUPTSTADT HANNOVER DER OBERBÜRGERMEISTER Aktiv gegen Kinderarbeit!
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicher haben Sie schon Berichte in den Medien über die schlimmsten Formen von ausbeuterischer Kinderarbeit verfolgt. Das internationale Arbeitsamt in Genf schätzt, dass weltweit rd. 250 Millionen Kinder illegal arbeiten. Besonders schlimm ist die Situation der rd. 171 Millionen Kinder, die im Sinne der ILO- Konvention 182 schädliche oder gefährliche Arbeit verrichten und der rd. 8 Millionen Kinder, die als Sklaven oder in Zwangsarbeit arbeiten.
Die Konvention 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verbietet solche ausbeuterische Kinderarbeit. Doch leider wird die Konvention nicht in allen Ländern gleichermaßen beachtet. Die Bundesrepublik Deutschland ist diesem Übereinkommen mit Gesetz vom 11. Dezember 2001 beigetreten. Somit trat das Übereinkommen für Deutschland am 18. April 2003 in Kraft. In diesem Übereinkommen verpflichten sich die Vertragspartner, unverzüglich wirksame Maßnahmen gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu ergreifen.
Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 13.01.2005 einstimmig beschlossen, städtische Beschaffungsaufträge in Zukunft nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die ihre Produkte nachweislich frei von ausbeuterischer Kinderarbeit herstellen bzw. herstellen lassen. Durch diese Maßnahme soll ganz im Sinne der ILO-Konvention 182 verhindert werden, dass die Stadt Hannover künftig Produkte einkauft, die mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden. Nachstehend möchten wir Sie darüber informieren, wie sich dieser Beschluss künftig auf unsere Beschaffungen bzw. Vergabepraxis und Ihnen gegenüber auswirkt. Betroffen sind folgende Produkte:
➢ Sportartikel (Bälle, Kleidung) und Spielwaren, ➢ Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Lederwaren, ➢ Natursteine (Grabsteine), Pflastersteine, Diamanten, ➢ Produkte aus Holz, ➢ Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Südfrüchte, Tee, Kaffee, ➢ Fischereiprodukte wie Garnelen, Shrimps usw., ➢ Feuerwerkskörper, Zündhölzer, ➢ Elektronische Bauteile oder Produkte,
sofern sie in Asien, Afrika oder Lateinamerika teilweise oder vollständig hergestellt oder erzeugt wurden. Sobald Sie künftig ein Angebot für eines der genannten Produkte abgeben, werden Sie um Auskunft gebeten, in welchem Land das von Ihnen angebotene Produkt hergestellt und/oder bearbeitet wurde. Sollte der Produktions-/Bearbeitungsort in Asien, Afrika oder Lateinamerika liegen, erbittet die Stadt Hannover von Ihnen entweder
a) eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt und/oder bearbeitet wurde (z.B. ein Fair- Handels-Siegel) oder b) eine verbindliche Eigenerklärung Ihres Unternehmens, dass das Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt und/oder bearbeitet wurde (diese Bestätigung muss selbstverständlich auch die Aktivitäten aller Lieferanten und Subunternehmer abdecken), oder, falls eine solche Zusicherung nicht möglich ist,
Anlage 2 – Vergabe – Nr.: 40-0904-26 Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Schule
c) Ihre verbindliche Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen, Ihre Lieferanten und Subunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen gegen den Einsatz von Kinderarbeit im Sinne der ILO- Konvention 182 eingeleitet haben.
Für die Varianten b) und c) werden Sie gebeten, eine von der Führungsebene Ihres Unternehmens unterzeichnete Eigenerklärung vorzulegen und ggf. die eingeleiteten Maßnahmen näher zu beschreiben. Die Vorlage der Erklärung ist künftig Voraussetzung für Ihre Teilnahme an der Ausschreibung. Es ist beabsichtigt, die Einhaltung der Selbstverpflichtungserklärungen in Zusammenarbeit mit internationalen Menschenrechtsorganisationen stichpunktartig zu überprüfen. Die Stadt Hannover möchte dadurch konstruktiv mit ihren Geschäftspartnern ausbeuterische Kinderarbeit vermeiden. Geschäftspartner, die sich bereits gegen ausbeuterische Kinderarbeit engagiert haben, werden durch das Einkaufsverhalten belohnt und anderen die Gelegenheit gegeben, sich offensiv gegen ausbeuterische Kinderarbeit einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihre Vergabestelle