Hinweise_zur_Angebotsabgabe.pdf

Mitarbeiterunterstützungsprogramm (Employee Assistance Program)

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Hinweise zur Angebotsabgabe

Bitte beachten Sie bei der Angebotsabgabe folgende Hinweise:

 Bevor Sie Ihr Angebot erstellen, lesen Sie die Vergabeunterlagen sorgfältig und vollständig durch. Markieren Sie sich alle Anforderungen, die an die Bieter gestellt sind.

 Beachten Sie, dass immer die Vertragsbedingungen des Landkreises Holzminden gelten. Allein die Beifügung Ihrer eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. auf der Rückseite Ihres Kopfbogens oder als Hinweis im Begleitschreiben) können zum Ausschluss Ihres Angebotes führen, da es sich um eine Änderung der Vergabeunterlagen handelt. Lösung: Verwenden sie bitte neutrales Geschäftspapier oder vermerken Sie auf Ihrem Schreiben, dass Sie die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsbedingungen anerkennen.

 Bestehen Probleme, Zweifel oder Fragen zu den Vergabeunterlagen, setzen Sie sich bitte umgehend elektronisch mit uns über die Bieterkommunikation des Vergabeportals in Verbindung. Wir sind zur unverzüglichen Auskunftserteilung verpflichtet und müssen ggf., wenn erforderlich, Kenntnisse, die sich aus der Anfrage ableiten, an alle anderen Bieter weiterreichen.

 Füllen Sie das Leistungsverzeichnis online oder mit Kugelschreiber oder Faserstift aus. Nicht mit Bleistift! Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Lesbarkeit Ihres Angebotes.

 Sofern zusätzliche Nachweise, Prospektmaterial oder Muster gefordert werden, achten Sie bitte darauf, ob diese mit dem Angebot oder auf Verlangen eingereicht werden müssen. Muster und Proben müssen als zum Angebot zugehörig gekennzeichnet werden. Werden die Muster oder Proben nach erfolgloser Beteiligung zurückgewünscht, sollte bereits bei Abgabe des Angebotes ein entsprechender Hinweis erfolgen.

 Wenn Sie Änderungen an Ihren Einträgen vornehmen, zeichnen Sie diese bitte ab. Es können nur Änderungen akzeptiert werden, die zweifelsfrei sind.

 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss Ihres Angebotes! Ggf. notwendig erscheinende technische Änderungen können, falls zugelassen, in Form eines Nebenangebotes gemacht werden. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind dabei auf einer gesonderten Anlage zu unterbreiten, als solche ausdrücklich zu kennzeichnen und müssen unterschrieben sein.

 Unabhängig von eigenen Verpackungseinheiten unbedingt den Einheitspreis (EP) einer Position angeben und den Gesamtpreis für die abgefragte Menge berechnen. Ist dies nicht möglich, benennen Sie bitte die Verpackungseinheiten.

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 Prüfen Sie vor Abgabe Ihres Angebotes die sachliche und rechnerische Richtigkeit.

 Bei elektronischer Angebotsabgabe beachten Sie unbedingt unsere separaten Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe. Wichtig: Angebote per E-Mail entsprechen nicht den Anforderungen der elektronischen Angebotsabgabe und sind zwingend auszuschließen.

 Denken Sie daran, das zum Angebot gehörende Angebotsschreiben zu signieren bzw. zu unterschreiben und mit einem Datum zu versehen.

 Die Angebotsfrist ist unbedingt einzuhalten! Verspätet eingegangene Angebote können nicht gewertet werden.

Zum Nachweis Ihrer Eignung ist eine unterschriebene Eigenerklärung oder das Präqualifizierungszertifikat bzw. die PQ-Nummer Ihrem Angebot beizufügen.

Hinweise in Kürze:

Europaweite, Öffentliche und Beschränkte Vergabeverfahren sind formal festgeschrieben. Schon bei der Angebotsbearbeitung und vor Abgabe des Angebots sollte folgendes beachtet werden:

 Angebotsvordrucke verwenden!  Die Angebotsfrist unbedingt einhalten!  Ist eine Ortsbesichtigung erforderlich?  Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Preise enthalten!  Einträge auf den einzusendenden Vordrucken müssen eindeutig sein.  Auf keinen Fall die Vergabeunterlagen verändern oder ergänzen!  Eigenerklärung (signiert bzw. unterschrieben) / Präqualifizierungszertifikat nicht vergessen!  Die Angebote müssen signiert bzw. unterschrieben sein!  Nebenangebote müssen gesondert als Anlage zu den Vergabeunterlagen gemacht werden und sind gesondert zu signieren bzw. zu unterschreiben!  Die geforderten Nachweise sind mit dem Angebot abzugeben.  Muster und Proben müssen als zum Angebot zugehörig gekennzeichnet werden. Bieter, die ihre Muster und Proben nach erfolgloser Beteiligung zurückwünschen, sollten dies in ihrem Angebot zum Ausdruck bringen.  Sollten für den Gegenstand des Angebots Schutzrechte bestehen, sollte dies unbedingt im Angebot zum Ausdruck gebracht werden.  Auf keinen Fall das Angebot per Telefax oder E-Mail übersenden.

Bitte beachten Sie: Schwere Formfehler können nachträglich nicht geheilt werden, weil transparente Vergabeverfahren und Korruptionsprävention zu nachträglichen Korrekturen im Widerspruch stehen.

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