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Mitarbeiterberatung und Gesundheitsmanagement für Beschäftigte der Stadt Koblenz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:23 (Europe/Berlin)

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) Vergabestelle Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Vergabeart Rathausgebäude I – 2. OG offenes Verfahren Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewett- bewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- wettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft

Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit 13.10.2026 09:00

Bindefrist endet am 12.11.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. VgV)

Bezeichnung der Leistung: Maßnahmennummer Maßnahme Stadt Koblenz

Vergabenummer Leistung

2026-10-4643-EO Externe Mitarbeiterberatung_Gesundheitsmanagement

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind

632EU Bewerbungsbedingungen EU (Ausgabe 2017) 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien Merkblatt „Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit“

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 634 Besondere Vertragsbedingungen 635 Zusätzliche Vertragsbedingungen (Ausgabe 2017) 241 Abfall 244 Datenverarbeitung Beschreibung der Leistung_4643-EO

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind ... -1- © VHB - Bund - Ausgabe 2017—Stand 2019 ZVS – Stand: 02.12.2019

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU) 633 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm L 1 - L 6 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Erklärung gegen ausbeuterische Kinderarbeit Merkblatt und Mustererklärung zum Landestariftreuegesetz (LTTG) 124_LD Eigenerklärung zur Eignung/alternativ Eigenerklärung Präqualifizierung

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Na- men und für Rechnung

Stadt Koblenz Amt für Personal und Organisation Postfach 20 15 51 56015 Koblenz zu vergeben.

2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle Tel Straße Fax PLZ/Ort E-Mail

3 Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise)

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Angebotsschreiben Nr. 6) einen Auszug aus dem Gewer- bezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Auftragsbekanntmachung Erklärung hinsichtlich Landestariftreuegesetz (LTTG); als Erklärung ist die beigefügte Mustererklä- rung 1 oder Mustererklärung 3 (Erläuterung hierzu, u. a. welches Formblatt zu verwenden ist, sind in dem beigefügten „Merkblatt für die Abgabe einer Tariftreueerklärung“ aufgeführt) zu verwenden. Vorliegend handelt es sich um eine „Auftragsverarbeitung“ (AV) im Sinne des Art. 28 der Europäi- schen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Daher ist eine Eigenerklärung in Form der „An- lage A – Allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)“ abzugeben, diese steht unter https://www.koblenz.de/datenschutz/datenschutzvertrag/ zur Verfügung. Soweit der Auftragsverarbeiter (Bieter) über eigene TOMs verfügt, sind diese zur Prüfung vorzulegen. Diese treten dann an die Stelle der Anlage A.

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4. Zusammenfassung

Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen:

4.1 Eignungskriterien

▪ offizielle Unternehmensdarstellung als Ausdruck

▪ Eigenerklärung, dass keine Einträge im Gewerbezentralregister bzw. im

Bundeszentralregister vorliegen

▪ Benennung des/der zentralen Ansprechpartner:innen auf der Ebene

Geschäftsführung und auf der Beraterebene

• Nachweis (Name und Funktion) über das gesamte eingesetzte Personal zur

Sicherstellung der Dienstleistung

• Nachweise der Qualifikation und Erfahrung der eingesetzten Berater:innen

▪ Berufliche Qualifikation für Diplom Psycholog:innen (bzw. Bachelor oder Master of Science/ Bachelor oder Master of arts), Psychologische Psychotherapeut:innen, Mediziner:innen (Fachrichtung) sowie für Sozialarbeiter:innen/ -pädagog:innen (Bachelor oder Masterabschluss) oder vergleichbare Abschlüsse im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ▪ Nachweise der Fachkunde mit der Gebietsbezeichnung

▪ Nachweise über die bisherige Berufserfahrung, Zertifikate fortlaufend

absolvierter Fortbildungslehrgänge der letzten drei Jahre

• Referenzliste bereits betreuter Unternehmen (mindestens 4 Unternehmen,

davon 2 aus der öffentlichen Verwaltung, sind zu benennen, maximal aus den

letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren)

• Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung von mindestens

5.000.000 € für Personen- und Sachschäden. Bei nicht vorhandener

Deckungssumme wird auch eine Erklärung der Versicherung anerkannt, dass

diese im Falle des Auftrags angepasst wird.

• Eigenerklärung bzw. Nachweis (z.B. Mietvertrag) zwecks Sicherstellung des

geforderten Dienstleistungsortes/Erreichbarkeit (1.6)

4.2. beantworteter Fragekatalog

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

3.2 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen

siehe Auftragsbekanntmachung Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248 Offenes Verfahren Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausge- füllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärun- gen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Bei beabsichtigter Zuschlagserteilung, ist vor Abschluss des Auftrages zwingend zusätzlich ein schriftlicher Vertrag zur Informationssicherheit und zum Datenschutz zu schließen. Grundsätzlich ist dabei der „Informationssicherheits- und Datenschutzvertag (IS-DS-Vertrag)“ der Stadtverwal- tung Koblenz zu verwenden. Dieser kann unter https://www.koblenz.de/datenschutz/datenschutzvertrag/ eingesehen werden.

3.3 Entfällt

4 Losweise Vergabe

nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestä- tigung nur ein Los

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Ange- bot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Nebenangebote

5.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Bewerbungsbedingungen EU) - ausgenom- 5.2 men Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten (Skonti)- für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

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631 EU (VgV – Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)

6 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. einge- räumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 7 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/ Siegel mit qualifizierter/m Signatur/ Siegel

Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/ dem geforderten Siegel zu versehen.

Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.

In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Angebote werden ausgeschlossen.

8 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:

Vergabekammer (§ 156 GWB): Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Wein- bau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz

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632EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU)

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Vergabeverordnung (VgV).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzuläs- sigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforder- ten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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632EU (VgV - Bewerbungsbedingungen EU)

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflus- sen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzel- preisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung

Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

-7- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 ZVS – Stand: 11.01.2018

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Stadt Koblenz

MERKBLATT

Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit

Der Stadt Koblenz ist es ein Anliegen, im Rahmen ihres Beschaffungswesens Händler und Produzenten zum Verzicht auf Produkte aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation zu bewegen und so auch einen Beitrag zur Bewusstseinsbildung zu leisten.

Warengruppen, bei denen besonders häufig „ausbeuterische Kinderarbeit“ beobachtet wird, sind der- zeit Bälle, Sportartikel, Sportbekleidung, Spielwaren, Teppiche, Wohn- und Kleidungstextilien, Leder- produkte, Billigprodukte aus Holz, Agrarprodukte wie Kakao, Orangensaft, Tomanten – sofern sie aus Asien, Afrika oder Lateinamerika stammen. Ausbeuterische Kinderarbeit ist auch bei Natursteinen, Pflaster- und Grabsteinen aus Indien und China festzustellen.

Waren, die nicht aus „ausbeuterischer Kinderarbeit“ im Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Ar- beitsorganisation kommen, kann man an folgenden Kriterien erkennen:

  • Selbstverpflichtung von Unternehmen, einen Verhaltenskodex oder Sozialstandard vorzulegen,
  • unabhängige Zertifizierungen, z. B. Good Weave (Teppiche), Fairtrade (fairer Handel), Der Blaue Engel (Papier), FSC (Holz), Xertifix (Steine; ab Februar 2005)

Die zentrale Vergabestelle (ZVS) der Stadtverwaltung Koblenz bittet Sie daher um Informationen über die Herkunft der Produkte und evtl. vorliegende Zertifizierungen bzw. Selbstverpflichtungen der Produzenten. Durch diese Auskunft werden Ihnen keine Nachteile im Vergabeverfahren entstehen.

Die EU-Vergaberichtlinie vom 2.Februar 2004 ermächtigt den Auftraggeber, soziale Kriterien bei der Ange- botswertung zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich ist diese Richtlinie mit der Änderung der Vergabeverord- nung sowie der VOB/A und VOL/A in nationales Recht umgesetzt.

März 2008/Dezember 2012/Juni 2014

-8- ZVS – Stand: 11.01.2018

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

Vergabenummer 2026-10-4643-EO Maßnahme Stadt Koblenz

Leistung

Externe Mitarbeiterberatung_Gesundheitsmanagement

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).

1 Überwachung der Anlieferung

Die Überwachung obliegt dem Auftraggeber. Dieser hat den Architekten/Ingenieur

mit der Wahrnehmung beauftragt. Anordnungen dürfen nur vom Auftraggeber bzw. vom beauftrag- ten Architekten/Ingenieur getroffen werden.

2 Anlieferungs- oder Annahmestelle

Ort Stadtverwaltung Koblenz Gebäude Raum

3 Ausführungsfristen

Anlieferung 01.07.2027 Ende der Ausführung 30.06.2029 Der AG ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: ein Jahr zu verlängern. Spätestes Vertragsende ist der 30.06.2031.

4 Vertragsstrafen (§ 11)

Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen: 4.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

für jede vollendete Woche v. H. für jeden Werktag v. H. desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 4.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) be- grenzt.

4.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

5 Rechnungen (§15)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

2 -fach und zugleich Stadtverwaltung Koblenz, Amt für Personal und Organisation, Postfach 20 15 51, 56015 bei Koblenz -fach einzureichen.

-9- ... © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen) 6 Sicherheitsleistung (§18)

6.1 Stellung der Sicherheit

Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.

Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. 6.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entspre- chen.

Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:

  • ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deut- schem Recht.
  • Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
  • Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
  • Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwi- schen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schrift- lichen Zustimmung bindend.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."

7 Zahlungsbedingungen (§ 17)

Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist.

8 -frei -

9 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

9.1 Tariftreue Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öf- fentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG) vom 01.12.2010 wird folgendes vereinbart. a. Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige Unterlagen nach §6 Abs.1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmun- gen des Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auf- traggeber jederzeit gestattet. b. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von §7 Abs.1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§3-6 des Landesta- riftreuegesetz oder den insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm be- kannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10% der Auftragsumme. Ist die verwirkte Vertragstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauf- tragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.

-10- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 – Stand 2019 ZVS – Stand: 27.09.2019

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634 (Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen)

c. Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß ge- gen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu. d. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzli- chem Verstoß gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen Auftragsvergaben der Stadt Koblenz ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.

9.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die ggf. auf der Rückseite abgedruckten AGB´s des Bieters gelten als nicht abgegeben, es sei denn der Bieter weißt ausdrücklich auf die Anwendbarkeit hin.

9.3 Elektronische Kommunikation Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstel- lung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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3. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt unter Zugrundelegung der Wertungsfaktoren Preis und Wertungspunkte nach der einfachen Richtwertmethode.

Wertungspunkte Wertungsfragen

= Faktor (Kennzahl)

Preis

Bei der einfachen Richtwertmethode ist das beste Angebot dasjenige mit der höchsten Kennzahl.

Im Leistungsverzeichnis sind vom Bieter Fragen zu der fachlichen/qualitativen Ausstattung zu beantworten. Die Fragen sind unterschieden in K.O.-Kriterien, in Wertungsfragen und in Erläuterungs- bzw. Informationsfragen.

Das Nichtbeantworten einer Frage aus dem K.O.-Kriterien-Katalog oder die Beantwortung mit „NEIN“ führt zwangsläufig zum Ausschluss.

Die Antworten auf den Katalog der Wertungsfragen werden bei der Ermittlung des Angebots berücksichtigt. Die Erläuterungs- bzw. Informationsfragen fließen nicht in die Wertung mit ein. Sie dienen lediglich der Präsentation des Bieters.

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Fragebogen 2: Wertungsfragen

Anzahl möglicherFrageJa = angegebene Punktzahl Nein= 0 Punkte
Punkte bei Beant-
wortung mit ja
4 PunkteKann telefonische Unterstützung hinsichtlich dringend notwendiger Terminvereinbarungen bzw. Vermittlung zu Fachärzten zugesagt werden?
4 PunkteKann telefonische Unterstützung hinsichtlich dringend notwendiger Terminvereinbarungen bzw. Vermittlung zu psych. Psychotherapeu- ten zugesagt werden?
2 PunkteKann vonseiten des AN zugesichert werden, dass die Beantragung von Reha im psycho- somatischen Kontext geleistet wird?
6 PunkteKann in begründeten Fällen die Einbindung und Zusammenarbeit mit dem beruflichen Umfeld gewährleistet werden?
4 PunkteKann in begründeten Fällen die Einbindung und Zusammenarbeit mit dem privaten Um- feld gewährleistet werden?
2 PunkteFortlaufende Fortbildung der Berater:innen wird gewährleistet.
6 PunkteKann seitens des AN sichergestellt werden, dass für den jeweiligen Beratungsanlass eine qualifizierte Zuweisung von Beratern:in- nen erfolgt?
6 PunkteKann eine fallbezogene Zusammenarbeit mit dem AG und Fachstellen zugesichert wer- den?
4 PunkteKönnen Kooperationen mit - Therapiepraxen (1 Punkt) - Kliniken (1 Punkt) - Fachdiensten (1 Punkt) - Reha-Einrichtungen (1 Punkt) nachgewiesen werden?
2 PunkteWenden Sie ein Qualitätsmanagements-Sys- tem an? Wenn ja, welches?

Teilpunkte werden nur bei der vorletzten Frage vergeben. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen

L5 -13-

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635 (Zusätzliche Vertragsbedingungen - Liefer-/Dienstleistungen)

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen

1 Art und Umfang der Leistungen (§ 1 VOL/B)

Die vereinbarten Preise enthalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen. Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung abgegolten.

2 Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 3 VOL/B)

2.1 Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. 3 eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - schriftlich mitteilen.

2.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.

3 Ausführung der Leistung (§ 4 VOL/B)

Der Auftraggeber kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.

4 Güteprüfung (§ 12 Nummer 2 VOL/B)

Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, werden dem Auftragnehmer die dadurch entstandenen Kosten erstattet.

5 Abnahme (§ 13 VOL/B)

5.1 Die Lieferung oder Leistung wird förmlich abgenommen. 5.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über -bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, -bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.

6 Mängelansprüche (§ 14 VOL/B)

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.

7 Rechnungen (§§ 15 und 17 VOL/B)

7.1 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 7.2 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.

8 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B)

Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen -das Datum, -die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes, -die Art der Leistung, -die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,

  • die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und -die Gerätekenngrößen enthalten. Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen aufgegliedert werden. Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.

-14- © VHB - Bund - Ausgabe 2017 ZVS – Stand: 11.01.2018

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