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Mitarbeiterberatung und Gesundheitsmanagement für Beschäftigte der Stadt Koblenz

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:23 (Europe/Berlin)

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Leistungsverzeichnis

Mitarbeiterberatung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Koblenz

für die Zeit vom 01.07.2027 bis 30.06.2029

Die Preise müssen alle anfallenden Kosten enthalten (Nebenkosten, Spesen, Versicherungen etc. gemäß Leistungsbeschreibung).

Kosten für sonstigen Leistungen erfolgen auf Nachweis und werden separat beauftragt.

Die angegebenen Mengenansätze beziehen sich auf ein Kalenderjahr. Die aufgeführten Erfahrungswerte beziehen sich auf den Durchschnitt der letzten 9 Jahre. Es besteht kein Anspruch auf Mehrvergütung bei Mehr-/ Minderleistung bzw. es können keine Mehr- oder Mindermengen geltend gemacht werden.

  1. Preis/Angebot

Pauschalleistung

Die Pauschalvergütung wird unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Ratsuchenden und Kontakte innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gezahlt. Die genannten Mengen dienen ausschließlich als Kalkulationsgrundlage und stellen keine verbindlichen Abnahmemengen dar.

PositionMenge und EinheitEinheitspreis netto in €Gesamtpreis netto in €Gesamtpreis Brutto in €
Pos 1 Pauschalleistung Beratung nach Bera- tungsanlässen 1.3 - 1.4.2 01.07.2027 – 30.06.202993 Ratsuchende und 306 Kontakte jährlich (Abrechnung als monatliche Pauschale) 24 Monate nachrichtlich Stand 31.12.2025: 2744 Mitarbeiter/innen

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Pos 2 Sonstige LeistungenDie in den Positionen 2.1 bis 2.4
aufgeführten sonstigen Leistungen
werden nur bei tatsächlichem Be-
darf und nach vorheriger Beauftra-
gung durch den AG erbracht und
entsprechend den im Preisblatt an-
gebotenen Einheitspreisen vergü-
tet
Pos 2.1 Drogencheck Urin3 Stück / Jahr = 6
Pos 2.2 Drogencheck Atem- luft6 Stück / Jahr = 12
Pos 2.32 Stück / Jahr = 4
Mitarbeit in Arbeits-
gruppen, die die Pau-
schalleistung vom
Umfang her nicht de-
cken
Pos 2.450 Stück
Angebot Facharztver-
mittlung/Terminser-
vice
Gesamtkosten (Pos 1 – 2.4) in BruttoGesamtkosten
(Pos 1 – 2.4) in Brutto

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  1. Wertungskriterien

Formel zur Ermittlung des Faktors:

Wertungspunkte Wertungsfragen

= Faktor

Preis

Der Anbieter mit dem höchsten Faktor bekommt den Zuschlag. Ist der Faktor ver- schiedener Angebote identisch (sechs Nachkommastellen) entscheidet der Preis.

Nr. Kurzbeschreibung

1 Preis

2 Antwort zu Fragebogen 2 / Wertungsfragen 40 Punkte

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  1. Fragebögen

Fragebogen 1

K.O.-Fragen –Eignungskriterien und Mindestanforderung an die Leistung

Die nachfolgenden Fragen betreffen Eignungskriterien sowie verbindliche Min- destanforderungen an die Leistung. Eine Nichtbeantwortung oder Verneinung einer mit „E“ gekennzeichneten Eignungsanforderung bzw. einer mit „M“ ge- kennzeichneten Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebots.

FrageAntwort
JaNein
Verfügt das für den Einsatz vorgesehene Personal über die geforderte ab- geschlossene Qualifikationen als Diplom Psychologen (Bachelor oder Master of Science/ Bachelor oder Master of arts), Psychologische Psycho- therapeuten, Mediziner (Neurologie /Psychiatrie, Psychologie oder ver- gleichbar), Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter (Bachelor oder Master- abschluss) bzw. vergleichbare Abschlüsse im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements/in? [E]
Können alle Beratungsanlässe unter 1.3 bedient werden [M]
Kann eine Unterstützung bei der internen Kommunikation, wie unter 1.3.2 gefordert, zugesagt werden? [M]
Kann die Mitarbeit im Betrieblichen Gesundheitsmanagement, wie unter 1.3.2 gefordert, geleistet werden? [M]
Kann die geforderte Berichterstattung inkl. Bilanzierungsgespräch geleis- tet werden? Siehe 1.3.2 [M]
Kann die Mitarbeiterberatung mit einem Umfang von bis zu 7 Gesprächen pro städt. Mitarbeiter:in im Kalenderjahr geleistet werden? Siehe 1.3.1 [M]
Kann im Rahmen von Extrem- / Notsituationen und Krisenbewältigung eine Beratung und Unterstützung innerhalb der Öffnungszeiten sofort zur Verfügung gestellt werden? [M]
Kann zugesichert werden, dass eine Terminierung eines Beratungsge- spräches innerhalb von 5 Tagen erfolgen wird? [M]
Kann eine Beratungsbegleitung bis zum Wechsel in eine erforderliche Therapie- bzw. weitergehende Hilfemaßnahme zugesichert werden? [M]
Wird sichergestellt, dass eigene Räume zur Verfügung gestellt werden und diese, wie unter 1.6 gefordert, im Stadtgebiet von Koblenz kurzfristig fußläufig erreichbar sind? [M]
Kann während der geltenden Öffnungszeiten die Durchführung von Dro- genchecks über Urin und Atemluft zugesichert werden? [M]
Kann eine telefonische Erreichbarkeit zur Terminvereinbarung werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr zugesichert wer- den? [M]
Kann eine fachkompetente Vertretung bei Abwesenheit (Urlaub, Krank- heit) gewährleistet werden? [M]
Kann ein/e zentrale/r Ansprechpartner:in auf der Ebene der Geschäftsfüh- rung als auch auf der Beraterebene benannt werden? [M]
Kann zugesichert werden, dass keine städt. Beschäftigten im Beratungs- kontext als Berater eingesetzt werden? [M]

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Fragebogen 2: Wertungsfragen

Anzahl möglicherFrageAntwort und Punkt- wert
Punkte bei Beant-
wortung mit ja
4 PunkteKann telefonische Unterstützung hinsichtlich dringend notwendiger Terminvereinbarungen bzw. Vermittlung zu Fachärzten zugesagt werden?
4 PunkteKann telefonische Unterstützung hinsichtlich dringend notwendiger Terminvereinbarungen bzw. Vermittlung zu psych. Psychotherapeu- ten zugesagt werden?
2 PunkteKann vonseiten des AN zugesichert werden, dass die Beantragung von Reha im psycho- somatischen Kontext geleistet wird?
6 PunkteKann in begründeten Fällen die Einbindung und Zusammenarbeit mit dem beruflichen Umfeld gewährleistet werden?
4 PunkteKann in begründeten Fällen die Einbindung und Zusammenarbeit mit dem privaten Um- feld gewährleistet werden?
2 PunkteFortlaufende Fortbildung der Berater:innen wird gewährleistet.
6 PunkteKann seitens des AN sichergestellt werden, dass für den jeweiligen Beratungsanlass eine qualifizierte Zuweisung von Beratern:in- nen erfolgt?
6 PunkteKann eine fallbezogene Zusammenarbeit mit dem AG und Fachstellen zugesichert wer- den?
4 PunkteKönnen Kooperationen mit - Therapiepraxen (1 Punkt) - Kliniken (1 Punkt) - Fachdiensten (1 Punkt) - Reha-Einrichtungen (1 Punkt) nachgewiesen werden?
2 PunkteWenden Sie ein Qualitätsmanagements-Sys- tem an? Wenn ja, welches?

Teilpunkte werden nur bei der vorletzten Frage vergeben. Eine Nachforderung ist ausgeschlossen

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Fragebogen 3: Erläuterungs-/Informationsfragen

(bitte die Antworten unter Angabe des Fragetitels auf einem gesonderten Blatt beifügen)

Frage
Beschreiben Sie die räumliche Situation (funktionale Raumauftei- lung, Barrierefreiheit etc.)
Kann die Beratungs- und Betreuungsleistung auch zusätzlich an an- deren Standorten (außerhalb der Räume unter 1.6) angeboten wer- den? Wenn ja, an welchen?
Wie viele Mitarbeiter:innen mit welchen Professionen werden für den ständigen Einsatz vom AN vorgesehen?
Falls ein erweitertes Beratungsangebot vom AN vorgehalten werden kann, welches wäre hier zu nennen?
Ist eine Grundausstattung von Regelwerken und Fachliteratur vor- handen und sind aktuelle Fachzeitschriften verfügbar?
Kann ein weitergehendes Professionsangebot im Beratungskontext vonseiten des AN vorgehalten werden?
Gibt es die Möglichkeit auf Anfrage Seminare und Fortbildungsange- bote für den AG anzubieten?

Eine Nachforderung ist möglich.

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