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Funk BauRisk-Versicherung
(Investitionsbasis)
Vertragsrechtliche Regelung zwischen dem Auftraggeber und den ausführenden Unternehmen
für das Bauprojekt „SDD Neubau Slatan-Dudow-Straße, Potsdam“
Der Auftraggeber hat für sämtliche Neubauvorhaben und Modernisierungsvorhaben einen Versicherungsvertrag auf Investitionssummenbasis - Funk BauRisk-Police (Kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht Versicherung) sowie eine sich daran anschließende Excedenten-Haftpflicht-Versicherung für alle ausführenden Unternehmen sowie eine subsidiäre Feuer-Rohbau-Versicherung für alle ausführenden Unternehmen nach deutschem Recht abgeschlossen.
Die Versicherungssumme in der Betriebs-Haftpflicht-Versicherung beträgt 10.000.000 € je Versicherungsfall pau- schal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, dreifach maximiert im Versicherungsjahr.
Die Versicherungssumme in der Umwelt-Haftpflicht-Versicherung beträgt 10.000.000 € je Versicherungsfall pau- schal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einfach maximiert im Versicherungsjahr im Rahmen der vorgenannten Betriebs-Haftpflicht-Versicherungssumme.
Der generelle Selbstbehalt beträgt 2.500 € je Versicherungsfall. Der je Versicherungsfall angerechnete Selbstbe- halt ist von dem Unternehmen zu tragen, dessen Interesse im konkreten Schadenfall versichert ist. Bei Perso- nenschäden wird kein Selbstbehalt in Abzug gebracht.
Im Anschluss an die Betriebs-, Umwelt-, Bauherren- und Berufs-Haftpflicht-Versicherung (Basisvertrag) besteht eine Excedenten-Haftpflicht-Versicherung. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 15.000.000 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, zweifach maximiert im Versicherungsjahr (für die Berufs- Haftpflicht-Versicherung gilt im Rahmen dieser Summe ein Sublimit in Höhe von 10.000.000 €, 2-fach maximiert im Versicherungsjahr).
Einzelheiten des Versicherungsschutzes ergeben sich aus der Versicherungsbestätigung. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet, die Versicherungsbestätigung, das Schadenmeldeformular sowie das Merkblatt (Schadenma- nagement/Verhalten im Schadenfall) an seine jeweiligen Nachauftragnehmer weiterzuleiten.
Die Prämie des Auftragnehmers entspricht dem üblichen Marktstandard und wird mit dem Prämiensatz in Höhe von 0,64 % zzgl. 19% Versicherungssteuer auf die jeweilige Schlussabrechnungssumme (brutto) abgerechnet. Die Prämie wird vom Auftraggeber, der zugleich Versicherungsnehmer ist, an die Versicherung abgeführt. Die Prämie ist jedoch vom Auftragnehmer zu tragen und wird entsprechend mit dessen Abschlags- und Schlusszah- lungen verrechnet.
Der Auftragnehmer hat seine Leistung nettoisiert, d. h. ohne Prämienanteile einer eigenen Bauleistungs- und/oder Betriebs-Haftpflicht-Versicherung, anzubieten.
Dem ausführenden Unternehmen steht es entsprechend ihrer jeweiligen Risikophilosophie frei, ihre eigene Be- triebs-Haftpflicht-Versicherung parallel vorzuhalten. Im Wege der Vereinbarung mit dem Betriebshaftpflichtversi- cherer sollte eine Doppelversicherung von Baurisk-Deckung und Betriebs-Haftpflicht-Versicherung vermieden werden, beispielsweise durch Umwandlung der eigenen Deckung in eine subsidiäre oder Selbstbehalts-Differenz- Deckung.