HUO_PH_BL_XO_XO_001_F_G_Logistikhandbuch.pdf

Metallbauarbeiten mit Aluminiumfenstern, Fassaden, Türen, Wandbekleidungen und Wartung

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Logistikhandbuch

Neubau Optobiologie der

Humboldt-Universität zu Berlin

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Projekt: Neubau Optobiologie der Humboldt-Universität zu Berlin

IndexDatumÄnderungFreigabe
A27.09.2024Erstaufstellung
B11.10.2024Anpassung nach Abstimmung agn
C01.11.2024Aktualisierung nach neuem Terminplan
D21.01.2025Aktualisierung nach Änderung der Vergabestruktur
E06.02.2025Ergänzungen, Anpassungen nach neuem Terminplan
F30.01.2026Fortschreibung allgemein
G31.07.2026Fortschreibung Entsorgungskonzept

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Inhaltsverzeichnis

1 Allgemeines ................................................................................................................................. 6

1.1 Bestandteile der Baulogistik ...................................................................................................... 6

1.2 Rechtliche Hinweise .................................................................................................................. 7

1.2.1 Einweisung in das Logistikhandbuch ................................................................................. 7

1.2.2 Hausrecht ........................................................................................................................... 7

1.2.3 Schadensersatz ................................................................................................................. 7

1.2.4 Haftung/ Diebstahl ............................................................................................................. 7

1.2.5 Anpassungsklausel ............................................................................................................ 7

1.2.6 Mitwirkungspflicht der AN .................................................................................................. 8

1.2.7 Prüfung der Unterlagen, Baulogistikphasenpläne ............................................................. 8

2 Baumaßnahme ............................................................................................................................ 8

2.1 Beschreibung und Lage der Baumaßnahme ............................................................................ 8

2.1.1 Öffnungszeiten ................................................................................................................. 10

2.1.2 Verlassen der Baustelle ................................................................................................... 10

2.1.3 Verlängerung der Baustellenöffnungszeiten .................................................................... 10

2.2 Zufahrtsberechtigungen zum Baufeld / Parken ...................................................................... 11

2.3 Ansprechpersonen .................................................................................................................. 11

2.4 Übergeordnete Baustellenregeln ............................................................................................ 11

3 Baustelleneinrichtung .............................................................................................................. 12

3.1 Bürocontainer, Tagesunterkünfte und Sozialeinrichtungen .................................................... 12

3.2 Sanitärcontainer ...................................................................................................................... 13

3.3 Erste-Hilfe-Container............................................................................................................... 13

3.4 Medienversorgung .................................................................................................................. 14

3.4.1 Versorgung Baustrom ...................................................................................................... 14

3.4.2 Beleuchtung ..................................................................................................................... 14

3.4.3 Wasserver- und -entsorgung ........................................................................................... 15

3.4.4 Winterbeheizung .............................................................................................................. 15

3.4.5 Telekommunikation / Internet .......................................................................................... 15

3.5 Bauzaun .................................................................................................................................. 15

4 Personenzutrittsmanagement ................................................................................................. 16

4.1 Zugangsmöglichkeit und Aufenthalt auf der Baustelle ............................................................ 16

4.1.1 Baustellenausweis ........................................................................................................... 16

4.1.2 Besucher-/ Tagesausweis ............................................................................................... 18

4.1.3 Sicherheitsunterweisung .................................................................................................. 18

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4.1.4 Mitführungspflicht des Baustellenausweises ................................................................... 18

4.1.5 Verlust des Baustellenausweises, Missbrauch ................................................................ 19

4.1.6 Gültigkeitsdauer des Baustellenausweises ..................................................................... 19

4.2 Datenerfassung ....................................................................................................................... 19

5 Bewachung ................................................................................................................................ 19

5.1 Bestreifung / Verschlusskontrolle ............................................................................................ 20

5.2 Kamerabewachung ................................................................................................................. 20

6 Lieferverkehrssteuerung ......................................................................................................... 20

6.1 Anmeldevorgang Lieferungen ................................................................................................. 20

6.1.1 Anpassung verfügbarer Zeitfenster ................................................................................. 21

6.1.2 Anfahrt von Lieferfahrzeugen .......................................................................................... 22

6.1.3 Ketten-, Massentransporte .............................................................................................. 23

6.1.4 Sonderlieferungen (Schwerlast, Übergrößen etc.) .......................................................... 23

6.1.5 Gefahrstofflieferung ......................................................................................................... 23

6.1.6 Kleinstlieferungen ............................................................................................................ 24

7 Flächenmanagement ................................................................................................................ 24

7.1 Entladezonen und Verkehrswege ........................................................................................... 24

7.2 Aufstellflächen und Lagerflächen durch AN-Bau .................................................................... 25

8 Materialverbringung ................................................................................................................. 25

8.1 Geräte zur Materialverbringung durch AN-Bau ...................................................................... 25

8.1.1 Baukrane .......................................................................................................................... 25

8.1.2 Bauaufzüge ...................................................................................................................... 25

8.2 Phase Ausbau ......................................................................................................................... 26

9 Entsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst ................................................................. 26

9.1 Phase Spezialtiefbau .............................................................................................................. 26

9.2 Rohbauphase .......................................................................................................................... 26

9.3 Ausbauphase .......................................................................................................................... 26

9.4 Allgemeine Ordnung und Sauberkeit, Reinigungspflicht des AN-Bau .................................... 27

9.5 Straßenreinigung und Winterdienst ........................................................................................ 28

10 Notfälle ....................................................................................................................................... 28

10.1 Alarmplan, Infotafeln ........................................................................................................... 28

10.2 Notfall - Einrichtungen ......................................................................................................... 28

10.3 Personen für den Notfall ..................................................................................................2829

10.4 Brandschutz .....................................................................................................................2829

10.5 Extremwetterereignisse ....................................................................................................... 29

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11 Abrechnung ...........................................................................................................................2930

11.1 Ersatzvornahme .................................................................................................................. 30

12 Anlagen ...................................................................................................................................... 30

Abkürzungsverzeichnis

AG Auftraggeber AN-Bau Auftragnehmer Bau Ausbau-GU Ausbau-Generalunternehmer AT Arbeitstage BaustellO Baustellenordnung BGF Bruttogrundfläche BOA Baustellen-Online-Avisierungssystem BRI Bruttorauminhalt BSB Brandschutzbeauftragter bzw. beziehungsweise d. h. das heißt DSGVO Datenschutz-Grundverordnung etc. et cetera ggf. gegebenenfalls GU Generalunternehmer h Stunden HU Humboldt-Universität Berlin inkl. inklusive l Liter LHB Logistikhandbuch LOG Logistikdienstleister LZ Ladezone m Meter MA Mitarbeiter mind. mindestens NU Nachunternehmer OAS Online-Avisierungssystem o.ä. oder ähnlich OÜ Objektüberwachung SiGeKo Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination SiGePlan Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan StVO Straßenverkehrsordnung t Tonnen TEM Transmissionselektronenmikroskop TRH Treppenhaus WSH Wertstoffhof z. B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich

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1 Allgemeines

Das vorliegende Logistikhandbuch (LHB) für das Bauvorhaben „Neubau Optobiologie der Humboldt-Universität zu Berlin“ definiert verbindlich das Regelwerk für den allgemeinen Lie- ferverkehr von Baustoffen und Materialien. Es beinhaltet zudem die Koordination logistischer Ressourcen, die Bewachung und die Personenzugangskontrolle auf der oben genannten Bau- stelle. Sowohl das LHB als auch die Baustellenordnung (BaustellO) sind Regelwerke, denen Folge geleistet werden muss.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch für alle Geschlechter.

Sollten einzelne Regelungen dieses Handbuchs unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt.

1.1 Bestandteile der Baulogistik

Das vorliegende Logistikhandbuch regelt folgende Bedingungen und Abläufe auf der Bau- stelle:

 Baustelleneinrichtung  Baustellenzugangskontrolle  Baustellen-Kamerabewachung ab der Ausbauphase  Logistikkoordination (Lieferverkehrssteuerung, Flächenmanagement)  Entsorgungslogistik und Baureinigung  Baustrom und Baubeleuchtung  Bauwasserver- und -entsorgung  Bereitstellung / Betrieb der Büro-, Tagesunterkunfts-, Magazincontainer

Für die baulogistisch relevanten Belange wurde im Zuge der weiteren Baumaßnahmen bis zur Fertigstellung des Ausbaus ein Logistikdienstleister (LOG) beauftragt.

Der LOG ist mit folgenden Aufgaben betraut bzw. Befugnissen ausgestattet:

 Umsetzung der Einhaltung des Logistikhandbuchs  Einweisung des Führungspersonals der AN-Bau in das Logistikhandbuch  Stellung, Betrieb & Abbau von Büro- und Tagesunterkunftscontainer als Gebrauchsüber- lassung  Durchführung der Sicherheitslogistik mit der Bauzaunkontrolle und der Steuerung der Per- sonenströme sowie der zugehörigen Zutrittskontrolle  Durchführung der Versorgungslogistik mit der Disposition der Materialanlieferungen und der Steuerung des Baustellenverkehrs durch eine zentrale Vergabe von Lieferzeitfenstern  Durchführung des Flächenmanagements mit der Koordination der Warte- und Ladezonen sowie der Disposition der Umschlagsflächen im Außen- und Innenbereich  sukzessiver Rückbau der Baustelleneinrichtung im Zuge der Herstellung der Freianlagen  Schriftverkehr, die Baulogistik betreffend, mit allen am Bauvorhaben Beteiligten

Für alle zusätzlich notwendigen Leistungen ist jeder AN eigenständig verantwortlich.

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1.2 Rechtliche Hinweise

Das vorliegende Logistikhandbuch wird zum Vertragsbestandteil eines jeden am Bauvorha- ben Beteiligten. Die hier aufgestellten Regularien gelten somit für alle auf der Baustelle tätigen AN-Bau und deren Mitarbeiter, Nachunternehmer (NU) und Lieferanten.

1.2.1 Einweisung in das Logistikhandbuch

Für die im Logistikhandbuch geregelten Verpflichtungen ist dem AG und dem LOG ein zent- raler Ansprechpartner des AN-Bau zu benennen. Voraussetzung hierbei ist, dass der betref- fende Mitarbeiter ständig vor Ort tätig, fest angestellt und durch den entsprechenden AN-Bau bevollmächtigt ist. Bei unvermeidlicher Abwesenheit (z.B. Urlaub, Krankheit) ist vorab ein gleichwertiger Vertreter zu benennen.

Der AG/ LOG führt mit allen Ansprechpartnern der AN-Bau ein spezifisches Einweisungsge- spräch durch (Anlage 01). Die Einweisung erfolgt mindestens 14 Tage vor Leistungsbeginn und ist Voraussetzung für die spätere Firmenregistrierung. Der AN-Bau ist verpflichtet, sich diesbezüglich frühzeitig zu melden, um einen Termin für die Unterweisung zu vereinbaren.

Verantwortlich für die aus diesem Logistikhandbuch resultierenden Verpflichtungen, ein- schließlich auftretender Entgelte und Pönalen, sind immer die mit dem AG direkt im Vertrags- verhältnis stehenden AN-Bau.

1.2.2 Hausrecht

Der AG nimmt das Hausrecht und die damit verbundenen Weisungsbefugnisse zur Durchsetzung der in diesem Logistikhandbuch beschriebenen Regeln selbst wahr oder be- dient sich dafür des beauftragten LOGs. Den diesbezüglichen Anweisungen ist jederzeit Folge zu leisten.

1.2.3 Schadensersatz

Der AN-Bau ist verpflichtet, sich an die Regelungen dieses Handbuchs zu halten. Verstöße gegen die Logistikanweisungen stellen eine Verletzung des bestehenden Vertrags dar und können zu Regressansprüchen des AGs führen.

1.2.4 Haftung/ Diebstahl

Das Sicherheitskonzept beinhaltet nicht den vollumfänglichen Schutz vor Diebstahl oder das versehentliche Entfernen von nicht eindeutig identifizierbaren Materialien. Der jeweilige AN- Bau hat im Sinne der üblichen Eigenhaftung seine Gerätschaften und Materialien ausreichend zu sichern und zu kennzeichnen. Für Beschädigungen und Diebstahl während der Lager- und Ausführungsphasen haftet der jeweilige AN-Bau selbst. Bei Diebstahl ist die Polizei und der AG umgehend durch den AN-Bau zu benachrichtigen. Für eingebaute Materialien gelten die Bedingungen der abgeschlossenen Bauleistungsversicherung.

1.2.5 Anpassungsklausel

Das vorliegende Handbuch beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und plan- baren Rahmenbedingungen. Der AG ist berechtigt das Logistikhandbuch anzupassen und zu verändern. Ergeben sich weitere Anforderungen aus dem laufenden Baugeschehen oder aus externen Vorgaben, so wird das Logistikhandbuch modifiziert oder ergänzt und als Vertrags- grundlage neu verteilt.

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1.2.6 Mitwirkungspflicht der AN

Mit dem Erlass der im Folgenden genauer beschriebenen Regelungen zur Baulogistik wird eine Minimierung der Störungen durch logistische Komplikationen während der Ausführungs- phasen angestrebt.

Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen kann es zu Beeinträchtigungen des Bauab- laufs im Baufeld und der Baustelle kommen. Es wird vorausgesetzt, dass drohende und/ oder eintretende Störungen kooperativ und unverzüglich mit dem Baulogistik-Verantwortlichen ab- gestimmt werden. Alle Beteiligten sollten an Lösungsvorschlägen so mitwirken, dass Behinderungen vermieden oder auf ein Mindestmaß reduziert werden.

1.2.7 Prüfung der Unterlagen, Baulogistikphasenpläne

Für ein besseres Verständnis sind die Rahmenbedingungen, Mittel und Leistungen der Bau- logistik in Baulogistikphasen- bzw. Baustelleneinrichtungsplänen (BE-Pläne) dargestellt. Diese können im Verlauf des Baufortschritts entsprechend angepasst werden.

Die BE-Pläne zeigen unter anderem die fortgeschriebenen logistischen Voraussetzungen (Ver- und Entsorgungswege mit den Ein- und Ausfahrten und die zugehörigen Andienmög- lichkeiten) sowie die logistischen Mittel und Gegenstände. Jeder AN-Bau muss im Rahmen seiner Arbeitsvorbereitung die vorliegende Planung in Bezug auf seine eigenen Belange prü- fen. Etwaige Änderungswünsche seitens des AN-Bau sind mit der Baulogistik abzustimmen und nach Freigabe durch die OÜ/ Bauleitung innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung beim Bauherrn anzumelden. Andernfalls wird eine stille Anerkenntnis der zum Zeitpunkt der Übergabe gültigen Regularien seitens des Auftragnehmers festgestellt.

Die abschließende Umsetzung eines eventuellen, kostenneutralen Änderungsvorschlags sei- tens des AN-Bau erfolgt nur nach schriftlicher Freigabe des Bauherrn oder nach der Beauftra- gung des Baulogistikers durch den Bauherrn. Unbeschadet dieser Festlegungen sind etwaige Mehrkosten gemäß VOB/B unverzüglich dem Bauherrn anzumelden.

2 Baumaßnahme

2.1 Beschreibung und Lage der Baumaßnahme

Die Humboldt-Universität zu Berlin beabsichtigt am Campus Nord ein Forschungs- und Labor- gebäude für Optobiologie zu errichten. Dafür werden die ehemaligen Stallanlagen mit dem Torhaus rückgebaut. Das dafür vorgesehene Grundstück liegt im südlichen Bereich des Cam- pus Nord der HU und ist teilweise von denkmalgeschützten Gebäuden umgeben.

Nördlich angrenzend liegt das Haus 16, das unter Denkmalschutz steht. Östlich des Neubaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Haus 15. Im südlichen Bereich grenzt das Grundstück an den Zaun zur Landwirtschaftliche Rentenbank. Im Westen begrenzt die Panke das Baugrundstück.

Adresse der Baustellenpforte:

Hannoversche Straße/ Ecke Philippstraße

10115 Berlin

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Abbildung 1: Übersicht Standortsituation

Abbildung 2: Übersicht der umliegenden Gebäude

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Alle Baustellenfahrzeuge müssen zuerst zur Wartezone an der Hannoversche Straße fahren, bevor Sie in den HU-Campus fahren dürfen.

Die Anfahrtsbeschreibung befindet sich inAnlage 02 und kann über das Online-Avisierungs- programm abgerufen werden.

Um die Zufahrt zur Notaufnahme der Charité durch erhöhtes Lieferverkehrsaufkommen nicht zu beeinträchtigen, wird die Zufahrt über ein Tor zwischen Haus 22 und 11 gesteuert. Aus- nahmen für Fahrzeuge mit regelmäßiger Einfahrt und Sonderlieferungen müssen mit dem LOG abgestimmt werden.

2.1.1 Öffnungszeiten

Die Baustellenöffnungszeiten sowie Betriebszeiten der Baulogistik sind:

ZeitraumBaustellenöffnungszeiten
Montag-Freitag07:00 bis 18:00 Uhr
Samstag07:00 bis 14:00 Uhr

Tabelle 1: Baustellenöffnungszeiten

Baustellenzutritte außerhalb dieser Öffnungszeiten sind gesondert zu beantragen und durch den Auftraggeber (AG) zu genehmigen.

Der Zutrittskontroll-Container, kurz ZuKo-Container, ist während folgender Zeiten besetzt:

ZeitraumBesetzungszeit ZuKo-Container
Montag-Freitag06:30 bis 18:30 Uhr
Samstag06:30 bis 14:30 Uhr

Tabelle 2: Besetzungszeit ZuKo-Container

2.1.2 Verlassen der Baustelle

Alle Mitarbeiter müssen zum Ende der Baustellenöffnungszeit die Baustelle nachweislich ver- lassen. Ausnahmen und Sonderregelungen bedürfen der Abstimmung. Maßgebend ist die Ab- meldezeit am Zutrittskontrollcontainer/Drehkreuz. Hierbei gilt es, die Zeit zur Reinigung, zum Umziehen und die Wegstrecke zum Ausgang einzukalkulieren.

Sollten Mitarbeiter der Auftragnehmer oder ihrer Erfüllungsgehilfen nach Ablauf der Baustel- lenöffnungszeiten unangemeldet noch tätig sein bzw. sich noch auf dem Baufeld befinden, muss der Zutrittskontrollcontainer außerplanmäßig verlängert besetzt werden. Die hierfür an- fallenden Zusatzkosten hat der verursachende AN-Bau zu tragen.

2.1.3 Verlängerung der Baustellenöffnungszeiten

Die Baustellenöffnungszeiten können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften verlängert werden. Hierfür hat der AN-Bau 5 Werktage im Voraus einen Antrag (Anlage 03) beim LOG zu stellen, welcher durch den AG/ OÜ/ LOG genehmigt werden muss. Die aus den verlängerten Öffnungszeiten resultierenden, zusätzlichen Kosten für die Baulogistik werden entsprechend Preisliste(Anlage 04) im Regelfall durch den AN-Bau getragen.

Die Genehmigung durch den AG/ OÜ/ LOG einer beantragten Verlängerung der Öffnungszei- ten beinhaltet nicht die notwendige behördliche Freigabe für z.B. Nacht- und/oder Feiertags- arbeiten. Dies muss gesondert durch den AN-Bau bei der zuständigen Behörde beantragt und durch diese genehmigt werden. Die Erlangung der behördlichen Genehmigung für Arbeiten

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außerhalb der genehmigten Arbeitszeiten liegt in der Verantwortung des AN-Bau und darf erst nach Genehmigung der verlängerten Baustellenöffnungszeiten durch den AG erfolgen. Eine Kopie der behördlichen Genehmigung ist beim AG einzureichen und hat der AN-Bau stets bei sich zu tragen.

2.2 Zufahrtsberechtigungen zum Baufeld / Parken

Auf dem Baufeld herrscht generelles Parkverbot für jede Art von Fahrzeugen. Auf den ausge- wiesenen temporären Ladezonen darf planmäßig nur für Be- und Entladevorgänge gehalten werden. Die Baustraße von der Zufahrt zum Baufeld darf nicht verlassen werden.

Nachfolgende Fahrzeugbeschränkungen gilt es einzuhalten:

 Personenkraftwagen (PKW) ist die Zufahrt zum Baufeld generell nicht gestattet. Ausnah- men sind die vom Bauherrn oder der OÜ freigegebenen Fahrzeuge. Seitens des Bauherrn werden wenige Stellplätze unverbindlich auf der Grünfläche nahe der Zufahrt zwischen Haus 11 und 22 vorgehalten. Die freigegebenen Fahrzeuge bekommen im Falle der Be- reitstellung einen Parkausweis, der an der Pforte Hannoversche Straße vor der Zufahrt auf das HU-Gelände vorzulegen ist. Parken ist ausschließlich auf den autorisieren Flä- chen und mit Parkausweis möglich. Fahrzeuge außerhalb dieser Flächen werden vom AG/ LOG auf Kosten des Verursachers abgeschleppt. Die Parkgenehmigungen sind zeit- lich begrenzt und jederzeit vom AG / OÜ wiederrufbar.  Kleinbussen zum Personentransport ist die kurzfristige Zufahrt zum Baufeld gestattet, so- fern die Personen schnellstmöglich das Fahrzeug verlassen und der Kleinbus umgehend das Baufeld wieder verlässt. Personen haben sich unabhängig davon über das Drehkreuz ein- bzw. auszuchecken.  Dem eigentlichen Baustellenverkehr ist die Zufahrt zum Baufeld nur nach vorheriger An- meldung und Freigabe durch das Personal der Lieferverkehrssteuerung über das bereit- gestellte Online-Avisierungssystem gestattet, siehe Kapitel 6.Die Zufahrtsberechtigungen sind zeitlich begrenzt und jederzeit vom AG widerrufbar.

2.3 Ansprechpersonen

Unternehmen

Ansprechpartner:

Personal Zugangskontrolle:

Personal Lieferverkehrssteuerung:

2.4 Übergeordnete Baustellenregeln

An nachfolgend aufgelisteten, übergeordneten Baustellenregeln haben sich alle Auftragneh- mer, Lieferanten sowie alle Personen, die das Baufeld betreten, ausnahmslos zu halten. Zu- widerhandlungen führen im Wiederholungsfall zum Baustellenverweis:

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 Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Baufeld, die Höchstgeschwin- digkeit ist auf 10 km/h beschränkt.  Rückwärtsfahrten ohne den Einsatz eines Einweisers sind untersagt, es gilt die STVO §9  Das Parken von Fahrzeugen jeglicher Art auf dem Baufeld ist verboten. Der Bauherr und die OÜ darf auf dem Gelände auf ausgewiesenen Flächen parken.  Flucht-, Rettungs- und Transportwege sowie Feuerwehraufstellflächen, sofern ausgewie- sen, dürfen nicht versperrt werden. In diesen Bereichen ist eine Lagerung von Material bzw. das Abstellen von Gegenständen, Maschinen etc. untersagt.  Die zur Verfügung gestellten sanitären Anlagen sind zu nutzen. Wildes Austreten ist un- tersagt und führt zum sofortigen Baustellenverweis.  Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemäß gültiger Baustellenordnung, in der Grundausstattung mit Schutzhelm, Warnweste und Sicherheitsschuhen, ist auf dem Bau- feld verpflichtend zu tragen bzw. entsprechend den Erfordernissen der betreffenden Tätigkeit zu erweitern.

3 Baustelleneinrichtung

Die Baulogistikphasen- bzw. Baustelleneinrichtungspläne(Anlage 05) stellen folgende über- geordnete Punkte dar:

 Kranstandorte  Bauaufzüge  Be- und Entladezonen  Umschlagflächen  Flächen für die Entsorgung  Unterkunfts- und Sanitärcontainer  Bauzaun mit Ein- und Ausfahrten, Schranken, Drehkreuze  Erste Hilfe Container  Flächen für die Feuerwehr

Die aktuelle Version der Baulogistikphasenpläne kann unter dem Online-Portal WINPLAN ab- gerufen werden:

https://projektserver20.winplan.de

3.1 Bürocontainer, Tagesunterkünfte und Sozialeinrichtungen

Bedingt durch die wenigen zur Verfügung stehenden Flächen hat der AG entschieden, dass der AN-Bau keine eigenen Baustellencontainer auf dem Baufeld aufstellen darf.

Der AG stellt dem AN-Bau Baustellencontainer für Büros und Tagesunterkünfte einschließlich zugehöriger sanitärer Anlagen und Treppenaufgänge zur Verfügung. Die Vergabe der be- grenzten Anzahl an Baustellencontainern erfolgt gemäß Baufortschritt und Verfügbarkeit in Abstimmung mit der Bauleitung. Seitens des AN-Bau ist der Bedarf über die Anzahl an Mitar- beitern nachzuweisen.

Ggf. gewünschte Anpassungen bzw. Umbauten der Container für den AN-Bau sind mit An- meldung der Bedarfe beim LOG zu erfragen. Die Kosten trägt der AN-Bau.

Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass Räume innerhalb des herzustellenden Gebäudes nicht zu Pausenzwecken genutzt werden dürfen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellen- verweis geahndet.

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Der AN-Bau kann die gewünschte Anzahl an Büro- oder Tagesunterkunftscontainern für sich und die eigenen Nachunternehmer/ Lieferanten direkt beim LOG anmelden. Hierfür muss so- wohl bei der Übergabe wie auch bei der Rückgabe des Containers ein Protokoll angefertigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die AN-Bau mit einem durch den Baufortschritt bedingten Umzug innerhalb der Containeranlage zu rechnen haben. Des Weiteren ist ein Umzug inner- halb der Baustelle auf Verlangen des Bauherrn durchzuführen. Beide Umzugsoptionen sind innerhalb von 2 Wochen nach Ankündigung kostenneutral durch den AN-Bau durchzuführen.

Folgende Containerarten inkl. Ausstattung werden seitens des LOGs zur Verfügung gestellt:

Bürocontainer 2 Arbeitsplätze (ca. 6,0 x 2,5m):

2x Bürotisch 160 x 80 cm

2x Drehstuhl

2x Beistellstuhl gepolstert

1x Papierkorb

1 x Aktenschrank

1 x Garderobenständer

1 x Klima-Splitgerät

1 x Elektroheizung

Tagesunterkunft 8 Arbeitsplätze (ca. 6,0 x 2,5m):

8x Spindplätze

2x Beistelltisch 160 x 80 cm

8 x Beistellstühle gepolstert

1x Papierkorb

1 x Elektroheizung

Weitere Möblierung kann der AN-Bau über den LOG gemäß Preisliste (Anlage 04) in Direkt- verrechnung mieten.

3.2 Sanitärcontainer

Der LOG stellt im Bereich der Containeranlagen ausreichend Wasch- und Toilettencontainer als Sammeleinrichtung zu Verfügung.

Die Nutzung der Toilettenanlagen zum Säubern von Werkzeugen, Geräten oder dem Auswa- schen von Resten flüssiger Werkstoffe aus Gebinden, sowie das Befüllen mit Feststoffen jeglicher Art ist verboten. Mit den Kosten einer eventuellen Sachbeschädigung wird der Ver- ursacher belastet. Sollte dieser nicht ausgemacht werden, werden die Kosten auf die Nutzer- gemeinschaft aufgeteilt(Anlage 04).

3.3 Erste-Hilfe-Container

Der LOG stellt im Bereich der Containeranlagen gemäß Baufortschritt ab 51 Beschäftigten den Erste-Hilfe-Container auf. Dieser Container wird deutlich mit einem weißen Kreuz auf

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grünem Grund gekennzeichnet. Die Lage innerhalb der Containeranlage ist den Baulogistik- phasenplänen(Anlage 05) zu entnehmen.

3.4 Medienversorgung

3.4.1 Versorgung Baustrom

Eine zentrale Baustromversorgung inkl. Zählereinrichtung und Unterverteiler wird durch den LOG bereitgestellt.

Das Baustromnetz wird bis zu einem Übergabepunkt auf dem Baufeld (siehe Phasenpläne) eingerichtet und bis zum Ende des Ausbaus vorgehalten. Die Erweiterung der Baustroman- lage für weitere Zwecke (bspw. mit Unterverteiler oder Verlängerungskabel bis zum Arbeits- platz) ist von dem jeweiligen AN-Bau in Abstimmung mit dem LOG auf eigene Kosten zu er- stellen.

Der LOG implementiert ebenfalls zu Beginn eine Baustromanlage für die Containeranlagen, die WC-Anlagen und sonstigen Einrichtungen für die Baulogistik und Sicherheit gemäß Leis- tungsbeschreibungen.

Bei einer unverhältnismäßigen, verschwenderischen und nicht zweckgebundenen Nutzung behält sich der AG vor, die Zusatzkosten in Rechnung zu stellen. Bei wiederholten Verstößen behält sich der AG vor, die Bereitstellung zu kündigen. Unzulässige Änderungen, Umbauten oder Beschädigungen sind untersagt und werden von der Bauleitung dokumentiert. Dem Ver- ursacher werden die Kosten für den Rückbau in den Ursprungszustand in Rechnung gestellt.

Die Vergütung der Verbrauchskosten für den Baustrom ist in den Vergabe- und Vertragsun- terlagen des jeweiligen AN-Bau geregelt.

3.4.2 Beleuchtung

Die Baustelle wird durch verschiedene Beteiligte beleuchtet:

 Die Außenbeleuchtung für Verkehrswege und allgemeinen Baustellenflächen außerhalb des Leistungsbereichs der jeweiligen AN-Bau (Arealbeleuchtung) wird vom LOG gestellt.  In allen Phasen muss die Beleuchtung im Außenbereich mit warmen Lichtfarben und ge- richteten Lichtkegeln ausgeführt werden. Eine Abstimmung mit dem Artenschutz ist mög- lich.  Durch den AN Rohbau wird im Bereich des Gebäudes ausschließlich eine Not- / Sicher- heitsbeleuchtung eingerichtet, die auf die Treppenhäuser und Fluchtwege beschränkt ist und nach Abschluss dessen Arbeiten wieder demontiert.  Anschließend erfolgt durch den Ausbau-GU der Aufbau und Unterhalt eines neuen Be- leuchtungsnetzes.  Für die Bereiche der jeweiligen AN-Bau ist die Arbeitsplatzbeleuchtung durch das jewei- lige dort arbeitende Unternehmen selbst einzurichten und vorzuhalten.

Die Not- / Sicherheitsbeleuchtung darf nicht eigenmächtig entfernt werden und wird bei Nicht- befolgung mit einer Strafe belegt. Da es sich hierbei um eine Sicherung gegen akute Gefähr- dung von Leib und Leben handelt, droht dem Verursacher bei Zuwiderhandlung auf Entschei- dung des AG ein Baustellenverbot. Sollte eine Änderung notwendig werden, so ist der OÜ darüber mit 2 Wochen Vorlauf zu informieren.

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3.4.3 Wasserver- und -entsorgung

Die zentrale Versorgung der Baustelle mit Bauwasser (inkl. Zähleinrichtung) sowie die Entsor- gung von Abwasser wird auf dem Baufeld durch den LOG eingerichtet und vorgehalten.

Zur Bauwasserversorgung gehört im Einzelnen die Bereitstellung des Bauwasseranschlusses im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche (siehe Phasenpläne). Des Weiteren gehört die Bereitstellung der Anschlüsse der Containeranlagen an die Frischwasserversorgung sowie an die Abwasserentsorgung zur Leistung des LOG. Die Standorte sind den Phasenplänen zu entnehmen.

Die Bereitstellung von Bauwasser in den eigentlichen Arbeitsbereich hat jeweils durch den AN-Bau eigenverantwortlich zu erfolgen. Für Schäden, die aufgrund von Undichtigkeiten o.Ä. der von ihm eingesetzten Schläuchen, Leitungen etc. und Anschlüssen entstehen, haftet der AN-Bau selbst. Defekte Schläuche sind unverzüglich außer Betrieb zu nehmen.

Die im Außenbereich zur Verfügung gestellten Anschlüsse und alle dazugehörigen Zuleitun- gen dürfen nicht durch den AN-Bau in der Lage verschoben bzw. versetzt werden.

Eventuelle Störungen oder Beeinträchtigungen durch Teile der Bauwasserversorgung sind der OÜ umgehend mitzuteilen. Prüfungen, Instandhaltungen, Reparaturen und Umbauten an der Bauwasserversorgungsanlage dürfen nur durch die beauftragte Firma durchgeführt wer- den.

Bei der Wasserentnahme ist sorgsam vorzugehen. Bei einer unverhältnismäßigen, ver- schwenderischen und nicht zweckgebundenen Nutzung behält sich der AG vor, die Zusatz- kosten in Rechnung zu stellen. Unzulässige Änderungen, Umbauten oder Beschädigungen sind untersagt und werden von der OÜ dokumentiert. Dem Verursacher werden die Kosten für den Rückbau in den Ursprungszustand in Rechnung gestellt.

Die Vergütung der Verbrauchskosten für das Bauwasser ist in den Vergabe- und Vertragsun- terlagen der jeweiligen AN-Bau geregelt.

3.4.4 Winterbeheizung

Die Winterbeheizung ist durch den jeweiligen AN-Bau (bzw. Ausbau-GU) selbständig sicher- zustellen. Eine Beheizung des Bauwerks mit Stromgeräten ist aufgrund der begrenzten Baus- tromkapazitäten und nur nach Abstimmung mit dem AG in Einzelfällen möglich.

3.4.5 Telekommunikation / Internet

Jeder Auftragnehmer ist eigenständig und nach Bedarf für die jeweilige Telekommunikation (z.B. Internet bzw. W-Lan) verantwortlich.

3.5 Bauzaun

Die Sicherheit der Baustelle erfordert einen fest verschlossenen Bauzaun um die gesamte Baustelle. Die Baustelle ist nur über definierte Zutrittspunkte betretbar. Das eigenmächtige Öffnen und das Übersteigen der Bauzäune sind untersagt. Sollte der Bauablauf ein Öffnen des Bauzauns erforderlich machen, so ist die Freigabe hierzu bei der Bauleitung und beim LOG einzuholen. Jegliche Eingriffe und Veränderungen sind mit den vorher genannten Ver- antwortlichen abzustimmen und danach schriftlich mit einem Vorlauf von mindestens 14 Ka- lendertagen zu beantragen. Der Antrag enthält dazu mindestens eine Skizze, aus der:

 die Lage des Umbaubereiches im Baufeld eindeutig erkenntlich ist  der vorliegende Verlauf des Zauns erkennbar ist und

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 welchen Verlauf der neue Zaun haben soll und  von wann bis wann dieser herbeizuführende Zustand vorgehalten werden soll.

In diesem Fall ist der Bauzaun vom AN-Bau nach Beendigung der Arbeiten wieder fachgerecht zu verschließen. Sollte der AN-Bau den Bauzaun nicht schließen, erfolgt der Verschluss ohne weitere Anforderung durch die Bauleitung / den LOG und die Kosten werden dem AN-Bau über den AG in Rechnung gestellt.

4 Personenzutrittsmanagement

4.1 Zugangsmöglichkeit und Aufenthalt auf der Baustelle

Der Personenzu- und -ausgang erfolgt ausschließlich über das Drehkreuz neben dem ZuKo- Container nahe Haus 16 und im Baustellenbereich Süd über das Drehkreuz an der Claire- Waldoff-Straße. Der Zutritt erfolgt ausschließlich mit einem gültigen Zutrittsdokument:

 Baustellenausweis (Dauerausweis)  Besucher-/ Tagesausweis  Avisierungsschein (Lieferfahrzeuge)  Parkplatzavis (für autorisierte Fahrzeuge)

Das Verlassen der Baustelle funktioniert auf dem identischen Weg wie der Zutritt, nur mit gül- tigem Zutrittsdokument. Das An- und Abmelden wird im Notfall bzw. in einer Gefahrenlage (z.B. Brandereignisse) zur gezielten Kontaktaufnahme der im Baufeld verbliebenen Personen genutzt.

4.1.1 Baustellenausweis

Zugang zur Baustelle erhalten nur Mitarbeiter von Unternehmen, die vom AG dazu autorisiert wurden.

Firmenanmeldung

Vor Antritt der Arbeiten hat sich jeder AN-Bau mittels einer Firmenregistrierung (Anlage 08 - Firmenanmeldung) beim LOG anzumelden. Die Firmenregistrierung ist durch Unterschrift durch den AG freizugeben und an den LOG zur weiteren Prüfung zu übermitteln. Die Fir- menanmeldung benötigt einen Vorlauf von 5 Werktagen, die vollständig freigegebene Fir- menanmeldung muss drei Tage vor Arbeitsbeginn der dazugehörigen Mitarbeitenden vorlie- gen

Diese Registrierung hat der AN-Bau ebenfalls für seine eingesetzten Nachunternehmer bzw. Subunternehmer durchzuführen. Der Ablauf der Firmenregistrierung kann folgender Grafik entnommen werden:

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ABLAUF DERFIRMENREGISTRIERUNG

SCHRITT1:FIRMENREGISTRIERUNG

Der AN-Bau meldet nach der Ersteinweisung durch den LOG seine Firma inkl. seiner ein- gesetzten NU beim LOG an.

SCHRITT2:REGISTRIERUNGSPRÜFUNG

Der LOG prüft die Firmenregistrierung und lässt sich diese durch den AG freigeben.

FREIGEGEBENEFIRMEN KÖNNEN NUN IHREMITARBEITER REGISTRIEREN

Abbildung 3: Ablauf Firmenregistrierung

Die Freigabe durch den AG kann nur dann erfolgen, wenn alle notwendigen Dokumente dem LOG zur Verfügung gestellt wurden. Zu den Dokumenten gehören:

 Nachweis der Einweisung in das Logistikhandbuch  Benennung der Ansprechperson für Baulogistik des AN-Bau

Mitarbeiteranmeldung

Der Ablauf der Mitarbeiterregistrierung kann folgender Grafik entnommen werden:

ABLAUF DERMITARBEITERREGISTRIERUNG

SCHRITT1:MITARBEITERREGISTRIERUNG

Der AN-Bau meldet nach erfolgreicher Firmenregistrierung seine Mitarbeiter über das Online-Portal und lädt alle notwendigen Dokumente hoch.

SCHRITT2:ANTRAGSPRÜFUNG

Der LOG prüft die Unterlagen zur Mitarbeiteranmeldung und erteilt die Freigabe bei erfolgreicher Anmeldung.

SCHRITT3:AUSWEISERSTELLUNG

Der LOG erstellt und übergibt persönlich den Baustellenausweis, nach Vorzeigen gültiger Dokumente, an den Mitarbeiter

ZUTRITT DESMITARBEITERS ZUMBAUSTELLENGELÄNDE MITTELSBAUSTELLENAUSWEIS

Abbildung 4: Ablauf Mitarbeiterregistrierung

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Folgende Dokumente und Daten müssen bei der Mitarbeiteranmeldung (Anlage 09 - Mitar- beiteranmeldung) eingereicht werden und sind jederzeit aktuell zu halten:

 Personalausweis oder Reisepass (von den MA vorzuzeigen)  Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis  Bestätigung der Sicherheitsunterweisungen (s. Kapitel 4.1.3)  Betriebszugehörigkeit  Firmen-E-Mail/Telefon  Fotografien  Logdaten

Jeder AN-Bau hat die eigene Firma und ggf. Nachunternehmer, d. h. alle in seinem Auftrag tätigen Personen, vor dem ersten Betreten der Baustelle, mindestens jedoch drei Werktage im Voraus anzumelden.

Spätestens am ersten Arbeitstag müssen die im Online-Portal angemeldeten Personen beim LOG vorstellig werden, um sich einen persönlichen Baustellenausweis mit Lichtbild ausstellen zu lassen. Offizielle Dokumente wie Personalausweis/ Reisepass, Aufenthalts- und Arbeitser- laubnis etc. sind bei Abholung des Baustellenausweises zur Prüfung im Original vorzulegen.

4.1.2 Besucher-/ Tagesausweis

Besucher- oder Tagesausweise werden ohne vorherige Anmeldung per Mail beim LOG bzw. ohne persönliche Abholung des Besuchers am Zuko-Container nicht ausgestellt. Der Zutritt muss so lange verwehrt bleiben, bis ein bereits legitimierter Mitarbeiter der Baustelle entweder die Anmeldung nachholt oder die Abholung am Zuko-Container durchführt.

Ein Besucherausweis hat eine Gültigkeit von maximal 8 Stunden. Ein Tagesausweis kann bis zu 3 AT gültig sein. Ein Tagesausweis ist kein Ersatz für einen Dauerausweis. Es ist für die- selbe Person innerhalb eines Kalendermonats maximal 2-mal möglich, einen Tagesausweis zu bekommen.

Allgemein gilt:

Für Besichtigungen und Führungen ist das Einverständnis des Bauherrn einzuholen. Besich- tigungen sind ggfs. zusätzlich mit dem SiGeKo abzusprechen. Dadurch sollen Kollisionen ver- schiedener Gruppen oder besonders gefährlicher Arbeiten auf der Baustelle vermieden wer- den. Die Größe der Besuchergruppen sollte 25 Personen nicht überschreiten. Einer Begleit- person sind max. 10 bis 12 Personen zuzuordnen. Die Begleitpersonen bzw. der Führer der Besuchergruppe sind namentlich der Bauleitung/ dem LOG zu benennen. Für Besucher/ -gruppen gelten die Vorgaben hinsichtlich persönlicher Schutzausrüstung ebenso, wie für die auf der Baustelle Beschäftigten.

4.1.3 Sicherheitsunterweisung

Jede Person, die Zutritt auf die Baustelle erlangen möchte, muss eine dokumentierte Sicher- heitsunterweisung absolvieren. Der AN muss seine Mitarbeiter/ Nachunternehmer/ Besucher eigenverantwortlich zur Erstunterweisung durch den SiGeKo anmelden. Der SiGeKo ist ange- halten, stichprobenartige Kontrollen vorzunehmen. Besucher des AG müssen ebenfalls eine Sicherheitsunterweisung erhalten.

4.1.4 Mitführungspflicht des Baustellenausweises

Jegliche Baustellenausweisdokumente (Dauerausweis, Tagesausweis, Besucherausweis) sind während des Aufenthalts auf der Baustelle, unter Beachtung der Vorschriften der Arbeits- sicherheit, jederzeit sichtbar zu tragen. Auf Verlangen ist der Ausweis dem Personal des AGs Seite18 I 30 Stand: Index G Datum:31.07.2026

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und dem Baulogistik- und Sicherheitspersonal vorzuzeigen. Wer seinen Ausweis nicht mit sich führt, kann nach kostenpflichtiger Überprüfung durch den Baulogistiker, durch Vergleich der hinterlegten Ausweisdaten mit dem vorzulegenden Personalausweis oder Reisepass, einen Tagesbesucherausweis bekommen. Der Baustellenausweis ist nicht übertragbar. Die Weiter- gabe des Baustellenausweises sowie die Verwendung eines fremden Baustellenausweises ist untersagt und führt zum sofortigen Baustellenverweis.

4.1.5 Verlust des Baustellenausweises, Missbrauch

Der Verlust des Baustellenausweises ist unverzüglich der Bauleitung/ Zutrittskontrolle mitzu- teilen, um einen möglichen Missbrauch des Ausweises zu verhindern. Bei Nichtbefolgung der Anzeigepflicht ist der AN-Bau für seine Mitarbeiter und den entstandenen Schaden haftbar.

Der Baustellenausweis verliert mit Zeitpunkt der Verlustmeldung seine Gültigkeit und wird ge- löscht. Daher wird ein neuer Ausweisantrag notwendig, um in der Folge einen neuen Ausweis erhalten zu können. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Erstanmeldung.

4.1.6 Gültigkeitsdauer des Baustellenausweises

Die Baustellenausweis wird befristet für die Dauer der Beschäftigung auf der Baustelle aus- gestellt. Läuft die Arbeitserlaubnis eines ausländischen Mitbürgers aus Drittstaaten früher ab, so verkürzt sich die Gültigkeitsdauer entsprechend. Der Baustellenausweis wird erst verlän- gert, wenn die Voraussetzungen neu erfüllt sind. Die Bauleitung/der LOG ist nicht verpflichtet, dem AN-Bau bezüglich ablaufender Arbeitspapiere o.ä. zu informieren. Die notwendigen Er- neuerungen der Unterlagen liegen im Verantwortungsbereich des AN-Bau.

Ein abgelaufener Ausweis ist ungültig und verhindert automatisch den Zutritt des Mitarbeiters zur Baustelle.

4.2 Datenerfassung

Beim Betreten und Verlassen der Baustelle wird jeder Mitarbeiter durch eine Zugangssoftware elektronisch erfasst. Von jedem Mitarbeiter werden hierzu die bei der Personalanmeldung er- hobenen Daten elektronisch erfasst und gespeichert. Diese werden zur Erstellung eines Baustellenausweises verwendet.

Darüber hinaus werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Baulogistiker ist hierzu gesetzlich verpflichtet.

Jede betroffene Person hat nach DSGVO ein Recht auf Auskunft und unter bestimmten Vo- raussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung der über Sie gespeicher- ten Daten. Ein etwaiges Verlangen nach Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der gespeicherten Daten muss schriftlich an die Bauleitung gerichtet werden.

5 Bewachung

Der Wachdienst (Sicherheitsdienstleistungen) kann organisatorische, personelle und materi- elle Maßnahmen, die vorbeugend und absichernd dem Schutz der Sach- und Vermögens- werte des Bauprojekts vor Diebstahl, Sabotage und Vandalismus dienen, umfassen. Weitere Schutzziele umfassen den Schutz der auf der Baustelle tätigen Personen und die Vermeidung illegaler Beschäftigung bzw. illegalen Zutritts. Sie entbindet jedoch den AN-Bau nicht, die er- forderlichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen der eingelagerten Materialien und Arbeits- mittel in eigener Verantwortung zu vollziehen.

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Die Bewachung der Baustelle wird durch qualifiziertes Wachpersonal (Eignungsnachweis nach GewO §34a) durchgeführt.

5.1 Bestreifung / Verschlusskontrolle

Die Bestreifung beinhaltet:

 Rundgang mit Kontrolle auf Verschluss der gesamten Bauzäune des Grundstückes am Ende der Baustellenöffnungszeiten.

5.2 Kamerabewachung

Die Kamerabewachung ist ab der Phase Ausbau vorgesehen und beinhaltet eine

 Permanentaufnahme des Außenbereichs außerhalb der Baustellenöffnungszeiten mit lokaler Datenspeicherung und Live-Aufschaltung auf eine Sicherheitszentrale des AGs und/oder des Wachdienstes  Streifendienst zur Revierkontrolle bei Alarmierung der Sicherheitszentrale  Benachrichtigung der Polizei / Feuerwehr / Rettungsdienst / HU je nach sichtbarem Ereig- nis und nach erfolgloser Ansprache

6 Lieferverkehrssteuerung

Durch die Lieferverkehrssteuerung wird die Verweildauer der Fahrzeuge auf dem Baustellen- gelände minimiert. Hierfür wird den am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen ein Online-An- meldeverfahren (OAS) für den Avisierungsvorgang von Lieferungen zur Verfügung gestellt. In diesem Programm haben sich alle AN anzumelden und ihren Transportbedarf anzugeben.

Für die Nutzung des OAS müssen sich die Firmen als Benutzer beim LOG anmelden. Eine Kurzbeschreibung (Anlage 06 - Handbuch OAS) wird mit der Benutzeranmeldung auch per Mail zur Verfügung gestellt) Ferner wird eine detaillierte Einweisung vor Ort durch den LDL durchgeführt.

6.1 Anmeldevorgang Lieferungen

Jegliche Anlieferungen sind über das Online-Avisierungsprogramm(Anlage 06 - Handbuch) mindestens 2 AT vor Lieferung anzumelden. Die Transporte werden dann durch den LOG mindestens 24 h vor der Lieferung genehmigt. Sind Anpassungen notwendig, werden diese durch den LOG in der Genehmigung vermerkt.

In diesem Zusammenhang erhalten nur angemeldete und durch die Baulogistik freigegebene Transporte Zufahrt zur Baustelle. Bedingt durch die auf dem Baustellengelände nur begrenzt zur Verfügung stehenden Lagerflächen wird grundsätzlich eine Just-In-Time Versorgung der Baustelle mit Baumaterialien angestrebt. Der Beginn der Lieferzeit legt die Ankunftszeit fest. Aus diesem Grund hat der AN-Bau dafür Sorge zu tragen, dass die verbindliche Anlieferzeit eingehalten wird. Nachträgliche Änderungen können nur über den LOG erfolgen und sind un- verzüglich abzustimmen. Wird das vereinbarte Zeitfenster nicht eingehalten, muss das Fahr- zeug auf das nächste verfügbare Zeitfenster warten, was nicht unbedingt derselbe Werktag sein muss.

Umplanungen können dann noch vorgenommen werden, jedoch verfällt dann der Anspruch auf Umsetzung. Im Zweifel muss der Vorgang storniert und neu geplant werden. Für nicht

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genutzte und zurückgegebene Lieferzeiten können Entgelte auch ohne Anlieferung / Leistung verlangt werden(Anlage 04), welche durch den AG von den Rechnungen der AN-Bau einbe- halten werden. Der LOG behält sich vor, bei begründeten Abweichungen im Bauablauf, Än- derungen im Lieferplan vorzunehmen. Hieraus ergeben sich keine zusätzlichen Vergütungs- ansprüche der AN-Bau.

Prinzipiell ist eine unangemeldete Lagerung von Materialien auf der Baustelle untersagt. Wer- den durch die AN-Bau Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Baumaterialien benötigt, können diese zeitlich begrenzt durch den LOG zugewiesen werden. Sollten Materialien unan- gemeldet gelagert werden, führt dies zur Räumung des Materials. Die hierfür anfallenden Kos- ten gehen zu Lasten des verursachenden AN-Bau.

Normaltransport: Normaltransport: 2 Tage vor Transport 24 h vor Transport

Sondertransport: Sondertransport: 7 Tage vor Transport 24 h vor Transport

Lieferung/ Abholung Lieferung/ Genehmigung anmelden Abholung erhalten im BOA genehmigt

Lieferung/ Ab- Lieferung/ Ab- holung ändern/ holung nicht Absprache mit genehmigt Logistiker

Abbildung 5: Ablauf Anmeldung Lieferungen

6.1.1 Anpassung verfügbarer Zeitfenster

In Abhängigkeit von den Transporten, die für den Betrieb des HU-Campus erforderlich sind, kann der LOG bestimmte Zeitfenster im OAS blockieren, um diese Verkehre nicht zu beein- trächtigen. Diese Zeitfenster wären in dem Fall nicht für Baustellenverkehre verfügbar.

Folgende Zeitfenster stehen derzeit gem. Abstimmung mit der HU dem Baustellenverkehr nicht zur Verfügung:

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Weitere Informationen/Einschränkungen sind zu beachten:

Öffnungszeiten HU (öffentliche Zugänglichkeit):

Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr / Samstag von 08:00 - 16:00 Uhr / Sonntag ge- schlossen.

Moskitoversorgung am Wochenende

Prüfungszeiten der Studierenden:

Wintersemester: Februar bis März / Sommersemester: Juni bis August.

Es gelten grundsätzlich sämtliche Regelwerke und Vorschriften zur Lärmemission. Eine An- kündigung von lärmintensiven Arbeiten bei den betroffenen Nachbarn ist vorzunehmen.

6.1.2 Anfahrt von Lieferfahrzeugen

Der einhergehenden Einrichtung eines Online-Avisierungssystems hat sich jedes Lieferfahr- zeug vor der Anfahrt zum Baustellengelände ca. 30 Minuten vor dem gebuchten Zeitfenster beim LOG zu melden und zurWartezone an der Hannoversche Straße zu fahren. Hier iden- tifiziert der LOG die Lieferung anhand der im Rahmen des Transportanmeldeprozesses ge- nerierten Transportfreigabe und gleicht die aktuelle Verfügbarkeit der gebuchten Entladezone ab. Die Philippstraße ist jederzeit freizuhalten, da sich dort die Ein- und Ausfahrt der Charité Notaufnahme befindet.

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Im Falle einer besetzten Entladezone behält sich der LOG vor, das Lieferfahrzeug bis zur Freimeldung der Entladezone in der Wartezone verweilen zu lassen. Nähere Informationen im Falle von kurzfristigen Störungen erhalten die LKW-Fahrer vom LOG.

Der Lieferant erhält alle Daten, die er benötigt, um gezielt das Baufeld und die dazugehörige Entladezone anzufahren. Der Fahrer hat während des Entladens stets abfahrbereit am Fahr- zeug zu verbleiben. Gegen den AG und den LOG bestehen keine Ansprüche auf Grund etwaig anfallender Mehrkosten resultierend aus Wartezeiten des Lieferanten/ des AN-Bau. Um den öffentlichen Verkehr nicht zu behindern, ist regelwidriges Abstellen oder Entladen von Liefer- fahrzeugen vor bzw. in direkter Nähe des Baustellengeländes untersagt. Ebenso sind die un- mittelbar im Einflussbereich der Baustelle liegenden Fuß- und Radwege sowie die Zufahrt zum Baustellengelände freizuhalten.

6.1.3 Ketten-, Massentransporte

Für bestimmte Transporte, die zyklisch (mit den gleichen Fahrzeugen) zur Baustelle fahren, sind abweichende Abläufe im Vorfeld bedarfsgerecht festzulegen. Die Erforderlichkeit der An- meldung/ Buchung von Zeitfenstern gilt für diese Fälle weiterhin. Beispiele von Ketten- oder Massentransporte:

  1. Anlieferungen von mehreren Fahrzeugen für Transport von Schotter, etc.
  2. Abtransport von Abbruchmaterial, Erdaushub
  3. Betonagen

6.1.4 Sonderlieferungen (Schwerlast, Übergrößen etc.)

Die mit dem LOG abgestimmten Sonderlieferungen können von den vorgenannten Zeiten aus- genommen werden. Sonderlieferungen müssen 7 AT vorher angemeldet werden. Wenn nötig erarbeiten AN-Bau und Bauleitung/ LOG für den Einzelfall eine Lösung. Die Umsetzung inkl. erforderlicher behördlicher Genehmigungen, Verkehrssicherung, baulichen Vorleistungen etc. ist Sache des AN-Bau. Der LOG informiert die betroffenen Drittunternehmer.

Hinweis: Bei Anmeldungen von Schwertransporten an die Behörde muss mit mindestens 6 Wochen Vorlaufzeit gerechnet werden.

6.1.5 Gefahrstofflieferung

Bevor Gefahrstoffe eingesetzt werden, ist zu prüfen, ob entsprechende Ersatzstoffe bei glei- cher Qualitätsanforderung zum Einsatz kommen können. Diese Prüfungen sind dem SiGeKo auf Verlangen vorzulegen. Beim Umgang mit Gefahrstoffen sind die Betriebsanweisungen auf der Baustelle vorzuhalten. Der Umgang und die Lagerung von Gefahrstoffen sind gemäß den Angaben aus den Sicherheitsdatenblättern vorzunehmen und mit dem SiGeKo abzustimmen. Beim Umfüllen von Originalgebinden in andere Behälter müssen diese wie die Originalgebinde gekennzeichnet sein. Das Sicherheitsdatenblatt muss immer zur Verfügung stehen und bei einem evtl. Unfall dem Verunfallten mitgegeben werden.

Sämtliche Materialien, welche mit einem Gefahrensymbol, gekennzeichnet sind, sind bei der Disposition der Anlieferung im Online-Avisierungs-Tool der Baustelle als solche anzumelden. Darüberhinausgehende notwendige Liefermengen sind im Vorfeld mit dem LOG abzustim- men.

Der AN-Bau ist für die korrekte Lagerung gemäß TRGS 510 und GGVSEB/ADR 1.3 und für die Kennzeichnung je Gebindeeinheit (Sack, Topf, Dose, Eimer, Karton, Kanister usw.) mit dem Firmennamen des Verarbeiters, verantwortlich.

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Sowohl bei der Lagerung als auch im Rahmen der Verarbeitung sind bei fließenden Gefahr- stoffen geeignete Bindemittel vom AN-Bau vorzuhalten, um im Falle einer Havarie, z.B. un- kontrollierbares Auslaufen der Transportbehälter, die Verbreitung des Gefahrstoffes einzu- dämmen. Bei Havarien geht die sach- und fachgerechte Entsorgung zu Lasten des Verursa- chers.

6.1.6 Kleinstlieferungen

Die Bauleitung/der LOG nimmt keine Pakete oder Kleinstlieferungen entgegen. Jeder AN ist dafür verantwortlich, ihre Pakete direkt vom Lieferanten zu empfangen. Die Baulogistik lagert keine Lieferungen im Zutrittskontrollcontainer oder an der Pforte zwischen.

7 Flächenmanagement

Das gesamte Baufeld ist in mehrere Teilflächen aufgeteilt. Es gibt folgende Arten von Flächen:

 Entladezonen  Verkehrswege  Materialumschlagsflächen  Aufstellflächen (Krane und Container) und temporäre Lagerflächen  Evtl. Parkplätze

In jeder Phase und zu jeder Zeit ist die Feuerwehraufstellfläche freizuhalten.

Auf sämtlichen Flächen in- und außerhalb des Gebäudes sind die Materialien optisch or- dentlich, fachgerecht und platzoptimiert zu lagern.

Material darf grundsätzlich nur in dem unmittelbaren Arbeitsbereich oder an einem bezeich- neten und mit dem LOG abgestimmten Bereich abgestellt/ gelagert werden. Dies hat so zu erfolgen, dass Flucht- und Rettungswege freigehalten werden müssen. Zudem muss gelager- tes Material in den dafür vorgesehenen Flächen gelagert und deutlich identifizierbar sein.

Außerhalb der zugewiesenen Fläche gelagertes Material wird auf Kosten des AN-Bau entfernt. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverweis geahndet.

Der Besteller von Material ist grundsätzlich für die Warensicherung verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Materialien so gepackt bzw. gesichert sind, dass ein zügiges Entladen auf Paletten möglich ist. Der Besteller ist zudem für die Entgegennahme, die Prüfung auf Richtigkeit und den Weitertransport aus der Entladezone zuständig.

7.1 Entladezonen und Verkehrswege

Entladezonen und Verkehrswege sind wie Flucht und Rettungswege immer freizuhalten. Die Lagerung von Material auf nicht dafür vorgesehenen Flächen kann nach erfolgloser Aufforde- rung zu Lasten des Verursachers beseitigt werden.

Der Besteller von Material ist grundsätzlich für die Warensicherung verantwortlich und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Materialien so gepackt bzw. gesichert sind, dass ein zügiges Entladen auf Paletten möglich ist. Der Besteller ist zudem für die Entgegennahme, die Prüfung auf Richtigkeit und den Weitertransport aus der Entladezone zuständig.

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7.2 Aufstellflächen und Lagerflächen durch AN-Bau

Die AN-Bau müssen benötigte Aufstellflächen für z.B. Silos, Mischmaschinen, Pumpen, He- bebühnen und Magazine oder temporäre Lagerflächen mindestens 3 Wochen vor dem ge- planten Einsatzzeitraum mit dem LOG abstimmen. Anzugeben ist hierbei die Information über:

 den gewünschten Zeitraum der Flächennutzung  das zu lagernde Materialgut  die Materialmenge  die Abmessungen bzw. der Flächenbedarf des Lagergutes

Der LOG überprüft und genehmigt die Flächenanmeldung unter Berücksichtigung der bereits vergebenen Flächen und den vorhandenen Kapazitäten ab. Ein genereller Anspruch auf Zwi- schenlagerflächen besteht nicht. Der AN-Bau hat grundsätzlich seine Materialdisposition ent- sprechend der ihm zugesprochenen Flächen auszulegen.

Bei erfolgreicher Genehmigung ist die Inanspruchnahme der Zwischenlagerfläche für den AN- Bau im genehmigten Zeitraum / zum genehmigten Zweck kostenfrei. Die zugewiesene Fläche ist durch den AN-Bau zwingend einzuhalten. Das Abstellen von Fahrzeugen auf der zugewie- senen Fläche ist untersagt.

Im Regelfall hat der AN-Bau nach Ablauf des Genehmigungszeitraums die Zwischenlagerflä- che selbständig zu räumen und dem LOG im besenreinen Zustand zurückzugeben bzw. als frei zu melden. Die Fläche gilt als freigegeben, wenn eine Begehung mit dem betreffenden AN-Bau und dem LOG stattgefunden hat und die Fläche im Ursprungszustand zurückgegeben wurde. Der betreffende AN-Bau und der LOG unterzeichnen und sichern das Übergabeproto- koll.

8 Materialverbringung

Die Baustelle verlangt zum einen eine kontinuierliche Versorgung, zum anderen eine durch- gängige Planung des Materialflusses von der Entladezone bis zum Verarbeitungsort. Die Ent- ladung sowie die Verbringung des angelieferten Materials auf die dafür vorgesehene Lager- fläche bzw. direkt an den vorgesehenen Einbauort erfolgt durch die jeweiligen Firmen.

8.1 Geräte zur Materialverbringung durch AN-Bau

8.1.1 Baukrane

Die notwendigen Krane werden vom AN-Rohbau gestellt. Die Lage der Krane ist den Baustel- leneinrichtungsplänen (Phasenplänen) zu entnehmen. Die Krane dürfen bereits in Betrieb ge- nommene Bereiche und Nachbargrundstücke nicht mit Last überschwenken. Dies gilt auch für mobile Krane.

8.1.2 Bauaufzüge

Bauaufzüge können nach Bedarf durch die AN gestellt werden. Mögliche Aufstellflächen sind den Phasenplänen zu entnehmen.

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8.2 Phase Ausbau

Die Versorgungslogistik für den Ausbau (durch den Ausbau-GU bzw. dessen NU) beinhaltet alle relevanten logistischen Prozesse zur Verbringung der Materialien von der Anlieferzone zum vereinbarten Übergabepunkt sowie den Rücktransport von leeren Ladungsträgern.

Der Ausbau-GU bzw. dessen Lieferant hat als Besteller dafür Sorge zu tragen, dass die Ma- terialien so gepackt werden, dass ein zügiges, fachgerechtes und sicheres Laden auf Paletten ermöglicht wird. Es müssen die maximal zulässigen Lasten (Boden-, Nutz- und Punktlasten) und eventuelle geometrische Zwänge unbedingt berücksichtigt und eingehalten werden.

Dies gilt besonders für befahrbare und unterbaute Bereiche. Lagerungen, Transporte oder Kranaufstellungen dürfen nur in Absprache mit der OÜ erfolgen. Die zulässigen Verkehrslas- ten der Geschoßdecken sind zu beachten.

Die Verpackungseinheiten sind vor Anlieferung unter Beachtung der Eigengewichte des Transportgerätes entsprechend zu dimensionieren. Eventuell erforderliche Lastverteilungs- platten für den Einsatz von Hebe- und Transportfahrzeugen sowie zum Schutz des Bodenbe- lags auf den Transportwegen und in den Arbeitsbereichen sind vom Ausbau-GU zu stellen.

Umpackarbeiten aufgrund falscher Dimensionierung behindern auf der Baustelle die nachfol- genden Anlieferprozesse und sind zu vermeiden.

Des Weiteren gilt zu beachten, dass nur Material auf der Baustelle vorzuhalten ist, welches innerhalb der Taktzeit eingebaut werden kann. Erforderliche größere Anliefermengen sollen nur nach Abstimmung mit der OÜ und dem LOG möglich sein. Direktanlieferungen vom Her- steller (Streckenanlieferungen) sind vorher detailliert zu planen.

9 Entsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst

Die Entsorgung der Baustellenabfälle bleibt ohne eine abweichende Regelung im Werkvertrag im Verantwortungsbereich des jeweiligen AN-Bau. Er ist für die Organisation und Entsorgung aller Abfallarten verantwortlich.

9.1 Phase Spezialtiefbau

Die Entsorgung der Massen aus dem Spezialtiefbau (HDI-Suspension und Boden) wird durch den AN-Spezialtiefbau eigenständig organisiert.

9.2 Rohbauphase

Während der Rohbauphase werden kranbare Containermulden zur Sammlung der Abfälle be- nötigt. Die Zurverfügungstellung und der rechtzeitige Containerwechsel erfolgen durch den AN-Rohbau, sodass ein Über- bzw. Unterangebot vermieden wird. Die Befüllung der Contai- nermulden liegt im Verantwortungsbereich des AN-Rohbau. Volle Container sind unverzüglich der Entsorgungseinrichtung anzudienen.

9.3 Ausbauphase

Der Ausbau-GU richtet für die gesamte Bauzeit eine übergeordnete zentrale Entsorgungsein- richtung und ein Reinigungsmanagement ein. Diese berücksichtigt die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

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Der Einsatz einer zentralen Entsorgungslogistik ermöglicht eine Reduzierung der Beanspru- chung von wertvollen BE-Flächen und entlastet damit die jeweiligen NUs bei der Eigenorga- nisation einer aufwendigen Containerstellung mit einer Vielzahl von Containern für eine frak- tionierte Entsorgung.

In den Verantwortungsbereich der zentralen Entsorgungseinrichtung mit Bringsystem fällt in der Phase Ausbau die Einrichtung eines zentralen Wertstoffhofes, der Transport der Ausbau- NU zum zentralen Wertstoffhof, die Prüfung auf ordnungsgemäße Fraktionierung, die Entlee- rung der Rollbehälter, die Entsorgung der Reststoffe und die Kontrolle von Ordnung und Sau- berkeit auf der Baustelle durch den Ausbau-GU.

Abbildung 6: Entsorgungsprinzip Etagenlogistik

Grundsätzlich wird seitens des Ausbau-GU eine ausreichende Anzahl an Entsorgungscontai- nern im Bereich des Wertstoffhofes vorgehalten. Die Container dürfen nur mit der gekenn- zeichneten Fraktion befüllt werden.

Die jeweiligen NUs sind verpflichtet, für die auf dem Baustellengelände anfallenden Baustel- lenabfälle und Verpackungsmaterialien die Entsorgungsleistungen des Ausbau-GU in An- spruch zu nehmen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Leistung ist, dass es sich um Baustellenabfälle für die Neuerrichtung handelt. Das Mitbringen von Baustellenabfällen, wel- che nicht durch eine Bautätigkeit vor Ort angefallen sind, ist verboten.

9.4 Allgemeine Ordnung und Sauberkeit, Reinigungspflicht des AN-Bau

Ordnung und Sauberkeit bilden das Fundament für eine effektive und funktionierende Baustel- lenlogistik. Es werden Such- und Transportzeiten von Materialien und Werkzeugen minimiert, Arbeitsunfälle reduziert, sowie ein geordnetes Erscheinungsbild der Baustelle generiert. Diese Faktoren bilden die Grundvoraussetzung für ein effektives Arbeiten.

Es besteht für alle am Bau beteiligten AN-Bau eine permanente Reinigungspflicht. Dies be- deutet, dass entstehender Abfall täglich zu beräumen und der Arbeitsplatz besenrein zu hin- terlassen ist. Materialien sind stets ordnungsgemäß zu lagern, ausreichend vor Witterungseinflüsse zu schützen und deutlich von Baustellenabfällen getrennt zu halten. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auch auf Hohlräume. Der AG kann in diesem Zusammen- hang jederzeit verlangen, vor dem Verschluss die Hohlräume kontrollieren zu lassen. Die Kos- ten der Reinigung gehen jeweils zu Lasten dessen, der als letzter den Hohlraum geöffnet oder geschlossen hat bzw. hier als letzter tätig war. Das Zwischenlagern von Abfall und Verpackungen im Treppenhaus ist grundsätzlich verboten (Fluchtweg).

Sollte es zu Fäkalienverschmutzungen im Gebäude oder der Baustelleneinrichtung kommen, wird der Verursacher umgehend unwiderruflich von der Baustelle verwiesen und hat zusätzlich zu seiner Schadenersatzpflicht eine Strafe pro Vorfall zu tragen.

Weiterhin ist zu beachten, dass Flucht-, Rettungs- und Transportwege nicht versperrt werden dürfen. Eine Lagerung von Material, das Abstellen von Gegenständen, Maschinen etc. in die- sen Bereichen ist ausdrücklich untersagt.

Gemäß VOB/C DIN ATV 18299, 4.1.11 ist jeder AN-Bau u.a. verpflichtet, die Verunreinigun- gen zu beseitigen, die von seinen Arbeiten verursacht werden. Diese werkvertragliche Neben- leistung hat jeder AN-Bau in seinem Arbeitsbereich täglich zwingend durchzuführen.

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Falls der AN-Bau seiner vertraglichen und arbeitstäglichen Reinigungspflicht nicht nach- kommt, werden im Ersatzvornahme Verfahren die Reinigungsarbeiten durch den AG unver- züglich veranlasst. Die hierbei entstehenden Kosten hat der verschuldete AN-Bau zu tragen (siehe Kapitel 11.1).

9.5 Straßenreinigung und Winterdienst

Bei Verunreinigungen der öffentlichen Straßen und der Baustraßen ist der verursachende AN- Bau für die Reinigung verantwortlich. Verunreinigungen, insbesondere des öffentlichen Stra- ßenlandes, sind umgehend zu beseitigen. Führt der AN-Bau eine erforderliche Reinigung auch nach Aufforderung nicht durch, wird diese zu Lasten des AN-Bau ohne weitere Aufforderung durch den AG veranlasst.

Die Verantwortung für die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst auf dem HU- Gelände außerhalb des Baufeldes obliegt der HU.

Die Verantwortung für den Winterdienst innerhalb des Baufeldes inkl. Baustraße, Zuwegun- gen sowie Zugängen zu den Containeranlagen obliegt dem LOG.

10 Notfälle

10.1 Alarmplan, Infotafeln

Auf Infotafeln, auf Basis des SiGePlans, werden der Alarmplan/ Notfallplan, die Übersicht der Ersthelfer mit Rufnummern, weitere Alarmierungsnummern und sonstige Informationen in Ab- stimmung mit dem AG dargestellt. Der Alarmplan beinhaltet die wichtigsten Telefonnummern für den Notfall und zeigt die Reihenfolge der zu alarmierenden Personen an. Der Alarmplan befindet sich inAnlage 07.

10.2 Notfall - Einrichtungen

Der Erste-Hilfe-Container wird ab dem 51. Beschäftigten aufgestellt (s. Kapitel 3.3).

Feuerlöscher und weitere erforderlichen Brandschutz-Einrichtungen werden durch den jewei- ligen AN-Bau in den Arbeitsbereichen verteilt und gekennzeichnet.

10.3 Personen für den Notfall

Jedes Unternehmen hat dafür zu sorgen, dass es für seine Mitarbeiter genügend Ersthelfer stellt und diese auch auf der Baustelle anwesend sind. Mit dem Baustellenausweis der jewei- ligen Person wird vermerkt, dass es sich um einen Ersthelfer handelt.

10.4 Brandschutz

Zusätzlich zu den Regelungen der betriebseigenen Gefährdungsbeurteilung, der BaustellO und des SiGePlans sowie gesetzlicher Vorschriften zum vorbeugenden Brandschutz, haben alle AN-Bau folgende Hinweise zu beachten:

 Alle auf der Baustelle tätigen Personen sind bei erstmaligem Arbeitsbeginn in die Belange des Brandschutzes auf der Baustelle, insbesondere auf das Verhalten im Notfall/ Brandfall und das Ergreifen von Maßnahmen zur Erstbrandbekämpfung- einzuweisen.

Seite28 I 30 Stand: Index G Datum:31.07.2026

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Logistikhandbuch

Projekt: Neubau Optobiologie der Humboldt-Universität zu Berlin

 Es gilt grundsätzlich Rauchverbot auf der Baustelle. Es werden an vereinzelten Stellen Raucherzonen auf dem Campus zu Verfügung gestellt, Rauchen ist ausschließlich in die- sen Zonen gestattet.  Werden im Zuge der Bauarbeiten Feuerarbeiten durchgeführt wie Schweißen, Schneiden etc., so ist mindestens 3 AT vor Beginn ein Feuererlaubnisschein bei der zuständigen Bauleitung bzw. beim Brandschutzbeauftragten der Baustelle zu beantragen.  Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit Feuer, Funkenflug oder brandbeschleunigenden Stoffen ausgeübt werden, sind durch einen dafür geeigneten Feuerlöscher zu sichern. Das eingesetzte Personal ist durch den Arbeitgeber im Umgang mit dem Feuerlöscher zu unterweisen.  Für den Brandfall bzw. jegliche Havarien wurde ein Alarmplan (Anlage 07) für die Bau- maßnahme erstellt. Dieser ist an den Zutrittspunkten zur Baustelle, den Containeranlagen und den Gebäudeeingängen ausgehängt und wird bei der Ersteinweisung vorgestellt.  Die Feuerwehrflächen sind zu kennzeichnen und immer freizuhalten.

10.5 Extremwetterereignisse

Für den Fall von Extremwetterereignissen werden folgende organisatorische Maßnahmen vor- gesehen:

 Jeder AN-Bau informiert sich regelmäßig über aufziehende Sturm- oder Schlechtwetter- ereignisse beim Deutschen Wetterdienst.  Jeder AN-Bau muss bei Unwetterwarnungen sämtliche Materialien, Verpackungen, etc. gegen Wind sichern. Der LOG übernimmt die rechtzeitige Sicherung des Bauzauns.  Bei starkem Regen, Gewitter, Sturm oder starkem Nebel werden die Arbeiten im Außen- bereich unterbrochen  Bei Gewitter sind geschützte Bereiche wie Gebäude rechtzeitig aufzusuchen und ist der Aufenthalt im Freien zu vermeiden  Kontakt zu metallischen Außenflächen, z.B. von Kranen, Gerüsten, Fahrzeugen oder Con- tainern sind zu vermeiden  Dem Wind ausgesetzte Krane werden nicht über die vom Kranhersteller festgelegten Grenzen hinaus betrieben. Diese werden rechtzeitig, spätestens bei Erreichen der für den Kran kritischen Windgeschwindigkeit und bei Arbeitsschluss, durch die Windsicherung festgelegt  Verkehrswege und Arbeitsplätze müssen bei Vereisung oder Raureif mittels Streumittel oder durch Entfernen der Vereisung oder des Raureifs sicher begehbar gemacht werden (siehe Kapitel 9).

11 Abrechnung

Der AG behält sich vor, wenn möglich unter Angabe des Verursachers, die in Anlage 04 (Preisliste) folgenden nutzungsabhängigen Aufwände von den Rechnungen der AN-Bau ein- zubehalten. Diese werden insbesondere im Wiederholungsfall angewandt.

Kostenforderungen Dritter sind in den Forderungen nicht berücksichtigt:

 z.B. etwaiger Behinderungskosten anderer Gewerke  z.B. etwaiger Maßnahmen von Ordnungsbehörden, welche gesondert geahndet werden  z.B. evtl. notwendiger Wechsel der gesamten Schließgruppe  z.B. Ansprüche aus Straftatbeständen

Seite29 I 30 Stand: Index G Datum:31.07.2026

[Seite 30]

Logistikhandbuch

Projekt: Neubau Optobiologie der Humboldt-Universität zu Berlin

11.1 Ersatzvornahme

Wird ein Mangel nicht fristgerecht vom AN-Bau beseitigt (Material- und Abfallräumung oder Baureinigung), erfolgt die Beseitigung des Mangels durch einen beauftragten Dritten des AG zu Lasten des verantwortlichen AN-Bau.

Der AN-Bau erhält die Gelegenheit, während der Reinigung anwesend zu sein, um sich von dem Aufwand und seiner Verantwortlichkeit überzeugen zu können. Sollte der AN-Bau bei der Reinigung nicht anwesend sein, sind Einwände gegen den Aufwand oder seiner Verantwort- lichkeit ausgeschlossen.

Der AN-Bau hat die resultierenden Kosten zu tragen. Die Vertragsparteien sind sich hinsicht- lich der Abrechnungsgrundlage des dargestellten Ablaufprozesses einig.

Sollten in einem bemängelten Bereich verschiedene AN-Bau arbeiten und der Verursacher seitens des OÜ nicht einwandfrei identifiziert werden können, wird der beanstandete Mangel auf diese AN-Bau anteilig aufgeteilt.

Abrechnung von Ersatzmaßnahmen:

Die Abrechnung von Leistungen aus Ersatzmaßnahmen und die Entsorgung von Baustellen- abfällen aus Schlechtleistungen erfolgt durch einen Rechnungseinbehalt des AG.

12 Anlagen 01 Einweisungsprotokoll 02 Anfahrtsbeschreibung 03 Antrag auf verlängerte Öffnungszeiten 04 Preisliste 05 Phasenplan Phase 3 - Bodenplatte / Rohbau 06 Kurzanleitung Online-Avisierung 07 Alarmplan 08 Firmenanmeldung 09 Mitarbeiteranmeldung

Seite30 I 30 Stand: Index G Datum:31.07.2026

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Anlage 01 Einweisungsprotokoll

Neubau Optobiologie der Humboldt-Universität Berlin

Protokoll und Teilnehmerliste

Thema: BAUSTELLENEINWEISUNG Schulung x Einweisung interne Besprechung Informationsveranstaltung

Datum: Beginn: Ende: Ort:

Leitung/Vortragende(r):

Inhalt:

Vorstellung der Ansprechpartner für die Baulogistik Allgemeine Regelungen für Personenzutritt, Materialanlieferung und Flächennutzung Verweis auf die Baustellenordnung und Sicherheitsanforderungen Auswirkungen von Verstößen gegen vorstehende Regelungen

HINWEIS: Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer, dass er die vorgetragenen Inhalte verstanden hat und akzeptiert. Ohne Unterschrift ist die Aushändigung eines Baustellenausweises nicht möglich und der Zutritt wird verwehrt.

Stand: 30.01.2026

[Seite 32]

Anlage 02 Anfahrtsbeschreibung

Neubau Optobiologie der Humboldt-Universität Berlin

Standortsituation

Das Grundstück liegt im südlichen Bereich des Campus Nord der HU und ist teilweise von denkmalgeschützten Gebäuden umgeben. Nördlich angrenzend liegt das Haus 16, das unter Denkmalschutz steht. Östlich des Neubaus befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite das Haus 15. Im südlichen Bereich grenzt das Grundstück an den Zaun zur Landwirtschaftlichen Rentenbank. Im Westen begrenzt die Panke das Baugrundstück. Alle Baustellenfahrzeuge müssen zuerst zur Wartezone an der Hannoversche Straße fahren, bevor Sie in den HU-Campus fahren dürfen.

Stand: 30.01.2026

[Seite 33]

Anlage 03 Antrag auf verlängerte Öffnungszeiten

Neubau Optobiologie der Humboldt-Universität Berlin

Firma/Nachunternehmer: ________________________________

Ansprechpartner Baustelle:

(während der gemeldeten Arbeitsphase)

Telefon:

Ich beantrage für den folgenden Zeitraum die Erlaubnis für Arbeiten außerhalb der Baustellenöffnungszeit:

Datum: _______________ von _________Uhr bis _________Uhr

Art der Arbeiten: _______________________________

Ich versichere die Arbeiten zu beaufsichtigen, keine Störungen für das Umfeld zu verursachen und für den ordentlichen Baustellenverschluss während und nach meinen Arbeiten zu sorgen.


Datum, Unterschrift NU

Freigabe Bauleitung:

die Zugangskontrolle soll aufrecht erhalten bleiben, evtl. Kostenübernahme AG

die Zugangskontrolle soll aufrecht erhalten bleiben, evtl. Kostenübernahme AN-Bau

die Zugangskontrolle soll nicht aufrecht erhalten bleiben

Datum, Unterschrift AG/OÜ Datum, Unterschrift LOG

Stand: 30.01.2026

[Seite 34]

Anlage 04 Preisliste

Neubau Optobiologie der Humboldt-Universität Berlin

Die angegebenen Preise für zusätzliche Ausstattung / Leistungen – vorbehaltlich der Verfügbarkeit – verstehen sich rein netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Pos. Beschreibung Einheit EP (EUR)

1 Containerausstattung

1.1 Abfalleimer/Papierkorb Stk/Monat 1,30

1.2 Aktenschrank 178x80x38cm Stk/Monat 8,10

1.3 Aktenregal 178x80x38cm Stk/Monat 6,90

1.4 Drehstuhl ohne Armlehne Stk/Monat 12,00

1.5 Garderobenständer Stk/Monat 2,50

1.6 Heizkonvektor 2kW Stk/Monat 11,30

1.7 Klima-Kompaktgerät Stk/Monat 90,00

1.8 Klima-Splitgerätzuzüglich Ein- und Ausbau je 800,00 EUR Stk/Monat 108,80

1.9 Kühlschrank Stk/Monat 12,80

1.10 Magazin - Elektro Installation Stk/Monat 35,00

1.11 Magazin - Regal Stk/Monat 33,80

1.12 Rollcontainer 55x40x59cm Stk/Monat 6,50

1.13 Schreibtisch 60x120cm Stk/Monat 5,40

1.14 Schreibtisch 80x160cm Stk/Monat 7,50

1.15 Stahlspind 180x50x38cm Stk/Monat 5,00

1.16 Stapelstuhl Holz/Plastik Stk/Monat 1,90

1.17 Stapelstuhl Polster Stk/Monat 4,00

1.18 Reinigung TU-Container Stk 25,00

1.19 Reinigung Bürocontainer Stk 20,00

2 Zutrittskontrolle / Lieferverkehrssteuerung

2.1 Ausstellung Ersatz-Baustellenausweis Stk 20,00

2.2 Versuch missbräuchliche Nutzung eines Baustellenausweises Stk 200,00

2.3 verlängerte Öffnungszeiten Sicherheitsdienst Mann/h 75,00

2.4 Reinigung tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) h 45,00

2.5 Bearbeitung einer unangemeldeten Anlieferung Stk 50,00

2.6 Ungenutztes bestätigtes Zeitfenster Stk 50,00

2.7 Löschen eines bestätigten Zeitfensters bei weniger als 2 AT Vorlauf Stk 50,00

3 Sanktionen

3.1 Unsachgemäße Benutzung Container (Abrechnung nach Aufwand) Vorfall 200,00

3.2 Missbräuchliche Umgang Baustellenabgrenzung Stk 200,00

3.3 Beseitigung einer Fäkalienverschmutzung (Abrechnung nach Aufwand) Vorfall 1.000,00

3.4 Rauchen im Gebäude / Container Vorfall 100,00

3.5 Handgreiflichkeiten Vorfall Baustellenverweis und 1.000,00

Stand: 30.01.2026

[Seite 35]

Legende:

Bestands-

Baustelle gebäude

(Hörsaal)

WIPA Bestandsgebäude

(Haus 16)

Berlin

e k g n n u a h p c d s ö ü B

S

Phasenabschnitt:

Entladezone 2

Übersicht:

Bestands-

gebäude

(Haus 15)

Projekt

HU Forschungsneubau Optobiologie - Berlin

Bestands-

gebäude

Bauherr Projektleitung

(AGDW)

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abt. Hochbau Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin

Fachplaner Building Construction Logistics GmbH Region Nord Ost HabersaaIN BEARBEITUNG thstraße 58, 10115 Berlin Tel: +49 (0) 30 240 882 66-0 Fax: +49 (0) 30 240 882 66-25 E-Mail: info-de.bcl@bcl-baulogistik.com

Gewerk Planinhalt Baulogistik Baustelleneinrichtungsplan Phase 3 - Bodenplatte + Rohbau UG

BE-Fläche Bestandsgebäude 07/2026 bis 04/2027

2 (Verband der Landwirtschafts- Plangröße Maßstab Plotdatum Bearbeitet Gezeichnet

ca. 5.950 m

kammern - VDL) Plangröße 1:300 01.09.2026 TiDi -- Plannummer 260518_HUO_5_BL_XO_XO_001_F_A_BE-Plan_PH3_Bodenplatte-Rohbau UG 1 enozedaltnE V 80

Logistikfläche ca. 84m2 ← HV V ← 400 250 Logistikfläche ca. 114m2

HV HV 400 250

HV 250

Logistik- fläche ca. 44m2

VC 160

Wassenhaltung ca. 105m2 bis 02/2027

VC 160 ← ←

← ← ← ←

← ZuKo

←←

00.2 Lagerfläche unter Vordach (AN-Baulogistik) Zufahrt/ -Zuwegung Feuerwehr

1.50

Verbau

Verbau

Nachbargelände nicht mit Last überschwenken 05.1 1,34

15,00 00,7

3,90 20,00 02,2 8,46 6,90 15,81

1,50 44,1

00,3

Baustelleneinrichtung - Phase 3 - 07/2026 bis 04/2027

Bauschild (außerhalb)

Kran Nachbarbaustelle Hauptanschluss Ausladung 50 m, 2x HA 250 Hakenhöhe ca. 37.50 m (Baustrom) Unterflurhydrant

  • C-Anschluss Prov. (Bauwasser) Fußgängerübergang

Baustellenzufahrt (Tor1)

Stützstreben im Bereich der Panke-Böschung Zutrittskontroll- container

Vordach

Tor 1 b = 5.00 m

Zugang + Fluchtweg Haus 15

Bodenplatte + UG Rohbau

ab 07/2026

Feuerwehranfahrtszone, Mindestbreite 3.50 m, Kennzeichnung der Zone

Bauzaun um Totholzecke

Fluchtweg aus Haus 15 Richtung BE

Container- anlage AG

Einleitpunkt Abwasser

Zufahrt Fläche Andienung Feuerwehr Haus 15 / Fläche VII ist frei zu halten Tor 2 b = 5.00 m Andienung Haus 15 eßartS-ffodlaW-erialC Turmdrehkran 1 Typ: POTAIN MDT 178 Ausladung 45,0 m ; Hh= 44,2 m (07/2026 bis 04/2027)

Magazin- HINWEIS: Außerhalb der BE darf der Kran container ausschließlich lastfrei überschwenken. (AN Baulogistik)

m

5 4

= r 5 t 2,

m

0 4 Lichthof = Nicht gekappte r 9 t 2, Pfahlwand

m

5 3

r 0 t 3,

m

0 3

r 7 t 3,

m

0 m r = 3 5, 2 t r = 2 5 6 5 t 4,

m

5 3 r = 4, 3 t Lichthof Stromversorgung Baustelle (Kran+ m Nicht gekappte 0 B in a n u e s n t l r i o e m ge k n ä d s e ten) Pfahlwand r = 4 4, 0 t m Wertstoffhof 5 4 r = 3, 5 t Turmdrehkran 2 Typ: POTAIN MDT 128 Ausladung 45,0 m ; Hh= 35,9 m beGfaithterbrraorst Schwenkbereich begrenzt! LICHTHOF (07/2026 bis 04/2027) 21475/ .2S8tg 2RIs1Lt:.T969m.0²4. LICHTHOF GbeitftaehrrrobsatrGitterrost b 2147 e 5 . f S a /t2g h 8 rbar GittETerrinraobfosrtisn bgeöffafnhubnagr Gbeitftaehrrboasrt Tor 1T.o1n0n0el1T.o1n0n0el1T.o1n0n0el verschlossen

Müllcontainer Haus 15 HINWEIS: Außerhalb der BE darf der Kran ausschließlich lastfrei überschwenken.

r ä Containeranlage AN t in a S

Garagen während der Bauphasen nicht nutzbar eennllnn00oo44TT22e1T nl.o n01n o60n T60elel01T n0.o n11n o0.n T10elel01T n0.o n11n o0.n T10el Ton6n6e0l v Grundstücksgrenze Gerüst Gebäude Bestand(Umgebung) Bauaufzug Baustelleneinrichtungsfläche Kranstandorte Verbau Kamera Bauzaun Beleuchtung einfach Bauzaun engmaschig Beleuchtung zweifach Gitterschutzboxen Personalführung Baustelle 120x80x80 cm Fußgängerführung Abbruch Fluchtweg Erdaushub Fluchtweg / Zugang Haus 15 Neubau Andienung/ Zuwegung Haus 15 Ausbau Prov. Fußgängerübergang Baustraße Hydrant Entladezone Anschluss Bauwasser Logistik-/Lagerfläche Leerohre Feueranfahrtszone Baumbestand Schranke Baumschutz Containeraufstellfläche Baumfällung Sanitätscontainer V Gebäudehöhe(V= 5-geschossig) Zutrittskontrollcontainer Entsorgungsmulden HA Hausanschluss

Wertstoffhof HV Gruppenverteiler ## Wasserhaltung HV Haupt/- Gruppenverteiler ## Baustrom ober-/unterirdisch V Verteiler ## Bauwasser ober-/unterirdisch VC Containerverteiler ## Abwasser ober-/unterirdisch

2025

Jan FFeebb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2026

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2027

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2028

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

KBSVaetorunrafsnaßtzhreearnißtcvhee nrbkueenahgcr h:fütern

Prov.FußgänBgeesrcühbideergruamnniggt Haus 9 Grünfläche Baustraße Haus 10 Müllcontainer LG HE iae la sf e ef u l k rau st sn r c 1 g o he 4n n enmik LGH- r Fi o aaelu s usfefcp k lrhat o uetsnw p icnghe i g e ega LF nn ileü g fsesrigusntgickSsctohfrfankenzaun Schrankenzau KSBV n taeorunra HF fsnßa l t a z e ehrea u n i ri s ßtcv sc hee n h r 1 bku h e 3 enah y gcr g h:fü i t e ern ne Ltoieteferr Tuinegre+AbholungMüllcontainer

Haus 18 KSVBtoaerunrafsnaßtzherearnitßcvhee nrbkueenahgcr h:fütern

Müllcontainer Schrankenzaun

Prov.FußSgcähnB rga een src küh ebi ned zre agr uaum nnniggt LFileüfsesrigusntgickstoff 27

SchraMHnkaüeullnsc oz1an5utaniner Haus 17

Haus 16

72 Baufeld

Haus 15 v

A311

roT regrubneinarO .fB-U U Oranienburger Tor U Oranienburger Tor

211

[Seite 36]

Legende:

Bestands-

Baustelle gebäude

(Hörsaal)

WIPA Bestandsgebäude

(Haus 16)

Berlin

Logistikfläche ca. 84m2 e a n k h u n g L c o a g . i 1 s 1 ti 4 k m flä 2 che p c d s ö ü B

S

Phasenabschnitt:

Entladezone 2

Übersicht:

Bestands-

gebäude

(Haus 15)

Logistik- fläche ca. 44m2

l042 ennoT l042 ennoT 1T.o1n0n0el T1o.1n0n0el T1o.1n0n0el Tonne 1.100l l066 ennoT Projekt Tonne 1.100l l001.1 ennoT

Tonne 1.100l T6o6n0nle l001.1 ennoT HU Forschungsneubau Optobiologie - Berlin

Bestands-

gebäude

Bauherr Projektleitung

(AGDW)

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Abt. Hochbau Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin

Fachplaner Building Construction Logistics GmbH Region Nord Ost HabersaaIN BEARBEITUNG thstraße 58, 10115 Berlin Tel: +49 (0) 30 240 882 66-0 Fax: +49 (0) 30 240 882 66-25 E-Mail: info-de.bcl@bcl-baulogistik.com

Gewerk Planinhalt Baulogistik Baustelleneinrichtungsplan Phase 4 - Rohbau OG + Fassade

BE-Fläche Bestandsgebäude 05/2027 bis 01/2028

2 (Verband der Landwirtschafts- Plangröße Maßstab Plotdatum Bearbeitet Gezeichnet

ca. 5.950 m

kammern - VDL) Plangröße 1:300 01.09.2026 TiDi -- Plannummer 260901HUO_5_BL_XO_XO_001_F_B_BE-Plan_PH4_Rohbau OG_Fassade 1 enozedaltnE ←←

← ← ← ← V 80

ZuKo ← HV V ← ← 400 250

←←

HV HV 400 250

HV 250

VC 160

VC 160 00.2 Lagerfläche unter Vordach (AN-Baulogistik) Zufahrt/ -Zuwegung Feuerwehr

1.50

Nachbargelände nicht mit Last überschwenken 05.1 1,34

3,90 20,00 02,2 09,6

34,11 8,46 6,90 15,81

74,1

19,5

50,4 Bauschild (außerhalb)

Kran Nachbarbaustelle Hauptanschluss Ausladung 50 m, 2x HA 250 Hakenhöhe ca. 37.50 m (Baustrom) Unterflurhydrant

  • C-Anschluss Prov. (Bauwasser) Fußgängerübergang

Baustellenzufahrt (Tor1)

Stützstreben im Bereich der Panke-Böschung Zutrittskontroll- container

Tor 1 b = 5.00 m

Zugang + Fluchtweg Haus 15

Feuerwehranfahrtszone, Mindestbreite 3.50 m, Kennzeichnung der Zone

Bauzaun um Totholzecke

Fluchtweg aus Haus 15 Richtung BE

Einleitpunkt Abwasser

Zufahrt Fläche Andienung Feuerwehr Haus 15 / Fläche VII ist frei zu halten Tor 2 b = 5.00 m Andienung Haus 15 eßartS-ffodlaW-erialC

Baustelleneinrichtung - Phase 4 - 05/2027 bis 01/2028

Turmdrehkran 1 Typ: POTAIN MDT 178 Ausladung 45,0 m ; Hh= 44,2 m (07/2026 bis 04/2027)

Vordach

Gerüst Magazin- HINWEIS: Außerhalb der BE darf der Kran container ausschließlich lastfrei überschwenken. (AN Baulogistik)

m

5 4

= r 5 t 2,

m

0 4 Lichthof = r 9 t 2,

m

5 3

r 0 t 3,

OG Rohbau + Fassade m

0 3

r 7 t 3,

m

0 m r = 3 5, 2 t r = 2 5 6 5 t 4,

m

5 3 r = 4, 3 t Lichthof Stromversorgung Baustelle (Kran+ m 0 B in a n u e s n t l r i o e m ge k n ä d s e ten) r = 4 4, 0 t m 5 4 r = 3, 5 t Gerüst Turmdrehkran 2 Typ: POTAIN MDT 128 Ausladung 45,0 m ; Hh= 35,9 m beGfaithterbrraorst Schwenkbereich begrenzt! LICHTHOF (07/2026 bis 04/2027) 21475/ .2S8tg 2RIs1Lt:.T969m.0²4. LICHTHOF GbeitftaehrrrobsatrGitterrost b 1274 e 5. f S a /t2g h 8 rbar GittETerrinraobfosrtisn bgeöffafnhubnagr Gbeitftaehrrboasrt Tor 1T.o1n0n0el1T.o1n0n0el1T.o1n0n0el verschlossen

Müllcontainer Haus 15 HINWEIS: Außerhalb der BE darf der Kran ausschließlich lastfrei überschwenken. Wertstoffhof

Container- r ä anlage AG Containeranlage AN t in a S

Garagen während der Bauphasen nicht nutzbar eennllnn00oo44TT22e1T nl.o n01n o60n T60elel01T n0.o n11n o0.n T10elel01T n0.o n11n o0.n T10el Ton6n6e0l v Grundstücksgrenze Gerüst Gebäude Bestand(Umgebung) Bauaufzug Baustelleneinrichtungsfläche Kranstandorte Verbau Kamera Bauzaun Beleuchtung einfach Bauzaun engmaschig Beleuchtung zweifach Gitterschutzboxen Personalführung Baustelle 120x80x80 cm Fußgängerführung Abbruch Fluchtweg Erdaushub Fluchtweg / Zugang Haus 15 Neubau Andienung/ Zuwegung Haus 15 Ausbau Prov. Fußgängerübergang Baustraße Hydrant Entladezone Anschluss Bauwasser Logistik-/Lagerfläche Leerohre Feueranfahrtszone Baumbestand Schranke Baumschutz Containeraufstellfläche Baumfällung Sanitätscontainer V Gebäudehöhe(V= 5-geschossig) Zutrittskontrollcontainer Entsorgungsmulden HA Hausanschluss

Wertstoffhof HV Gruppenverteiler ## Wasserhaltung HV Haupt/- Gruppenverteiler ## Baustrom ober-/unterirdisch V Verteiler ## Bauwasser ober-/unterirdisch VC Containerverteiler ## Abwasser ober-/unterirdisch

2025

Jan FFeebb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2026

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2027

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

2028

Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

KBSVaetorunrafsnaßtzhreearnißtcvhee nrbkueenahgcr h:fütern

Prov.FußgänBgeesrcühbideergruamnniggt Haus 9 Grünfläche Baustraße Haus 10 Müllcontainer LG HE iae la sf e ef u l k rau st sn r c 1 g o he 4n n enmik LGH- r Fi o aaelu s usfefcp k lrhat o uetsnw p icnghe i g e ega LF nn ileü g fsesrigusntgickSsctohfrfankenzaun Schrankenzau KSBV n taeorunra HF fsnßa l t a z e ehrea u n i ri s ßtcv sc hee n h r 1 bku h e 3 enah y gcr g h:fü i t e ern ne Ltoieteferr Tuinegre+AbholungMüllcontainer

Haus 18 KSVBtoaerunrafsnaßtzherearnitßcvhee nrbkueenahgcr h:fütern

Müllcontainer Schrankenzaun

Prov.FußSgcähnB rga een src küh ebi ned zre agr uaum nnniggt LFileüfsesrigusntgickstoff 27

SchraMHnkaüeullnsc oz1an5utaniner Haus 17

Haus 16

72 Baufeld

Haus 15 v

A311

roT regrubneinarO .fB-U U Oranienburger Tor U Oranienburger Tor

211

[Seite 37]

Anlage 06 Kurzanleitung Online-Avisierung

Neubau Optobiologie der Humboldt-Universität Berlin

Kurzanleitung für das Modul: Transportmanagement (Stand 30.01.2026)

  1. Anmeldung bei der Zutrittskontrolle zur Nutzung des Moduls Transportmanagement.

 Zutrittskontroll-Mitarbeitender legt Systemnutzer im System an. (Benötigte Angaben zur Person werden im System eingetragen.)  Registrierungslink wird systemseitig per E-Mail versendet.  Systemnutzer wird um Registrierungsbestätigung gebeten.  Anmeldung kann im System vorgenommen werden. 2. Anmeldung im System BCL|OnSite per Eingabe der Zugangsdaten unterhttps://pls.ogs.de/ 3. Verwendung der Kachel „Projekte“. 4. Das Modul Transportmanagement kann im zugewiesenen Projekt verwendet werden.  Neuen Transport avisieren (Prozessgeführte Eingabe mit der Möglichkeit der Zwischenspeicherung)

[Seite 38]

Kurzanleitung Online-Avisierung

Abbildung 1: Prozessschritt 1

Bitte wählen Sie ein Lieferdatum aus der Leiste aus oder geben Sie das gewünschte Datum in das Eingabefeld ein.

Abbildung 2: Prozessschritt 2

Eingabemaske zu den Angaben des Empfängers, Zielort der Lieferung und zum Material

[Seite 39]

Kurzanleitung Online-Avisierung

Abbildung 3: Prozessschritt 3

Eingabemaske zur Auswahl des Transportmittels

Abbildung 4: Prozessschritt 4

Auswahl der Zeitfenster für die Entladezone und die Entladeart auswählen. Falls vorhanden: Angaben zur Entladeart, Auswahl des Equipments, und der Entladezone. Datumsangabe kann verändert, der Plan angezeigt und eine Entladezone ausgewählt werden.

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Kurzanleitung Online-Avisierung

Abbildung 5: Prozessschritt 5

Nach der Prüfung der Angaben anhand der Zusammenfassung (linke Seite) oder Durchsicht der einzelnen Prozessschritte, kann die Avisierungsanfrage erstellt werden. Die Prüfung wird durch die Zutrittskontrolle vorgenommen. Über die Prüfung (Genehmigung, Bearbeitung oder Ablehnung) werden Sie per E-Mail informiert.

Abbildung 6: Übersicht Avisierungen

In der Übersicht der Avisierung haben Sie die Möglichkeit einzusehen, welche Avisierungen angefragt, zwischengespeichert, abgelehnt oder bestätigt wurden.

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Firmenanmeldung

Bauvorhaben: Neubau Optobiologie der Humboldt-Universität Berlin per E-Mail an:

Firmenname:Firmennummer: (vergibt LOG)
Straße:Tel.:
PLZ/Ort:Land:Fax.:
USt-ID.:Email:
Rechnungsanschrift :Arbeitsbeginn am :Arbeitsende am:
wie oben s. Beiblatt

Benennung von auf der Baustelle bevollmächtigten Aufsichten:

Name UnterschriftsprobeErreichbarkeit
1. Aufsicht:Tel.-Nr.:
Mobil-Nr.:
2. Aufsicht:Tel.-Nr.:
Mobil-Nr.:
3. Aufsicht:Tel.-Nr.:
Mobil-Nr.:

Nur bei Selbstständigen:Bestätigung des vorgelegten Gewerbescheins = Gewerbeschein Zuordnung der Firma: gesehen/Datum/Unterschrift/LOG_______________________________________

Gewerk:wurde beauftragt durch Firma:
Hiermit wird bestätigt, dass die oben aufgelisteten Personen ihre Einwilligung zur Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung der jeweiligen personenbezogenen Daten erteilt haben.Firmennummer der beauftragenden Firma:
Folgende Unterlagen haben wir erhalten und anerkannt: 1.) Logistikkonzept/-handbuch 2.) Baustellenordnung 3.) Datenschutzinformation
Name Unterschriftsberechtigter der anzumeldenden Firma:Datum/Unterschrift anzumeldende Firma
Name des Bevollmächtigten der beauftragenden Firma (wenn nicht AG)Datum/Unterschrift der beauftragende Firma
Name Unterschriftsberechtigter des direkten HU des AGDatum/Unterschrift direkter HU des AG
Name Unterschriftsberechtigter des AGFreigabe: Datum/Unterschrift des AG

Formular auf Vollständigkeit und Zuständigkeit geprüft:

Name Bearbeiter BaulogistikDatum/Unterschrift Baulogistik
Name Prüfer/Sicherheit BaulogistikDatum/Unterschrift Prüfer Baulogistik

Ablage: Papierordner Z1 Firmenanmeldung

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E-Mail Mitarbeiteranmeldung BV: Neubau Optobiologie der HU Berlin an:

Firma:Firmennr.Blattnr.:
lfd. Nr.Name, Vorname MitarbeitendeGeb. DatumNationalitätEinsatzzeit auf der BaustelleN / J ? reflehtsrEbei welcher Krankenkasse?Personalaus weis / ReisepassNachweis über Kranken- und Sozialversicherung:Arbeitsge- nehmigung-EU und Beschein- igung über gemeinschafts- rechtl. Aufenthalts- rechtAufenthalts- genehmigung mit Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung / Visum (im Reisepass)
a) Europ. Kranken- versicherungs- karte (EHIC)b) A1 (E 101)c) sonstige Bescheinigung des Sozialvers.Trägers im Heimatland
Sozialvers.Nr.
1bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:
von Zugangskontrolle auszufüllen:BSA-Nr.:Ersthelfer gültig bis:gültig bis:PA-Nr:.SV-Nr:.KartenID.:
2bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:
von Zugangskontrolle auszufüllen:BSA-Nr.:Ersthelfer gültig bis:gültig bis:PA-Nr:.SV-Nr:.KartenID.:
3bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:
von Zugangskontrolle auszufüllen:BSA-Nr.:Ersthelfer gültig bis:gültig bis:PA-Nr:.SV-Nr:.KartenID.:
4bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:
von Zugangskontrolle auszufüllen:BSA-Nr.:Ersthelfer gültig bis:gültig bis:PA-Nr:.SV-Nr:.KartenID.:
5bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:gültig bis:
von Zugangskontrolle auszufüllen:BSA-Nr.:Ersthelfer gültig bis:gültig bis:PA-Nr:.SV-Nr:.KartenID.:

Die oben aufgeführten Mitarbeitenden verfügen zum Zeitpunkt der Auflistung über die zur Arbeitsaufnahme notwendigen Arbeitspapiere. Die gültigen Originaldokumente wurden von den Unterzeichnenden eingesehen und geprüft und sind zur Ausweiserstellung beim LOG vorzulegen. Weiterhin wird bestätigt, dass die oben aufgelisteten Personen ihre Einwilligung zur Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung der jeweiligen personenbzeogenen Daten Alle Unterlagen geprüft und gesehen erteilt haben. Das Logistikkonzept haben wir erhalten, verstanden und anerkannt. Name Bearbeiter Zuko Unterschrift Bearbeiter Zuko

Name Bevollmächtigter/Aufsicht Datum/Unterschrift Bevollmächtigter/ Aufsicht Name direkter HU des NU Datum/Unterschrift direkter HU des NU

Ablage: Papierordner Anlage 09_Z2 Mitarbeiteranmeldung Z2 Mitarbeiteranmeldung

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung