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Humboldt Universität zu Berlin,
Forschungsneubau „Optobiologie“
Projekthandbuch
Stand: 11.06.2025
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Inhaltsverzeichnis
- Aufgaben des Projekthandbuches (PHB) ........................................................................................ 5
1.1. Aufgaben und Bedeutung ...................................................................................................... 5
1.2. Handhabung ........................................................................................................................... 5
1.3. Projektbeschreibung und Projektziel ...................................................................................... 6
1.4. Kostenrahmen Anpassung ..................................................................................................... 7
- Projektdefinition ............................................................................................................................... 8
2.1. Allgemeine Projektinformationen ........................................................................................... 8
2.2. Dokumentennamen-Systematik ............................................................................................. 8
2.3. Dokumentenvorgaben ............................................................................................................ 8
2.4. Projektbeteiligte ...................................................................................................................... 9
2.5. Schriftverkehr ....................................................................................................................... 10
2.6. Plankopf ............................................................................................................................... 10
2.7. Liste auszuführender Firmen ............................................................................................... 10
2.8. Bauherr und Projektleitung ................................................................................................... 10
2.9. Projektsteuerung .................................................................................................................. 11
2.10. Generalplaner....................................................................................................................... 11
2.11. Ordnerstruktur Dokumentation ............................................................................................. 11
2.12. Digitaler Projektraum ............................................................................................................ 12
2.13. Stempelordnung - Rechnungsprüfung ................................................................................. 13
2.14. Stempelordnung - Aufträge und Nachträge ......................................................................... 14
- Projektabwicklung und Organisationsgrundlagen ......................................................................... 15
3.1. Projektstrukturplan ............................................................................................................... 15
3.2. Besprechungswesen ............................................................................................................ 15
3.3. PBA/BBA .............................................................................................................................. 17
3.3.1. Planungsbegleitende Ausschüsse .............................................................................. 17
3.3.2. Baubegleitenden Ausschüsse ..................................................................................... 17
3.4. Baufachliche Genehmigung und haushaltsmäßige Anerkennung ....................................... 18
3.4.1. Erweiterte Vorplanungsunterlage (EVU) ..................................................................... 18
3.4.2. Bauplanungsunterlage (BPU) ...................................................................................... 19
3.4.3. Ergänzungsunterlage (EU) .......................................................................................... 19
3.5. Planung ................................................................................................................................ 20
3.5.1. Planfreigaben .............................................................................................................. 20
3.5.2. Planungsänderungen .................................................................................................. 20
3.5.3. Strukturablauf EV Plan ................................................................................................ 21
3.5.4. Entscheidungsvorlage Plan ......................................................................................... 21
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3.5.5. Verteiler Dokumente/ Planunterlagen ......................................................................... 22
3.6. Building Information Modeling (BIM) .................................................................................... 25
3.7. Nutzer ................................................................................................................................... 26
3.7.1. Änderungsabläufe ....................................................................................................... 26
3.8. Vergabeverfahren ................................................................................................................ 26
3.8.1. Grundlagen .................................................................................................................. 26
3.8.2. Offenes Verfahren EU-weit gem. § 15 VgV................................................................. 31
3.8.3. Nicht offenes Verfahren EU-weit gem. § 16 VgV ........................................................ 32
3.8.4. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Nr. 1 VOB/A ...................................................... 33
3.8.5. Beschränkte Ausschreibung gem. § 3 Nr. 2 VOB/A .................................................... 33
3.8.6. Freihändige Vergabe gem. § 3 Nr.3 VOB/A ................................................................ 34
3.8.7. Nachträge und zusätzliche Leistungen ....................................................................... 34
3.9. Bürgschaften ........................................................................................................................ 38
3.9.1. Bürgen ......................................................................................................................... 38
3.9.2. Rückgabe .................................................................................................................... 38
3.9.3. Bürgschaftsarten sowie zu verwendende Vorlagen gem. ABau V 421.H ................... 38
3.10. Rechnungen und Mängelverfolgung .................................................................................... 39
3.10.1. Rechnungen ................................................................................................................ 39
3.11. Behinderungsanzeige .......................................................................................................... 44
3.12. Bedenkenanmeldung gem. § 4 (3) VOB/B ........................................................................... 45
3.13. Abnahme und Gewährleistung ............................................................................................. 45
3.13.1. Strukturablauf einer Abnahme ..................................................................................... 46
3.13.2. Gewährleistungsliste ................................................................................................... 46
3.14. Inbetriebnahme .................................................................................................................... 47
3.15. Berichtswesen ...................................................................................................................... 47
3.15.1. Statusberichte .............................................................................................................. 47
3.15.2. Bautagebuch ............................................................................................................... 49
- Kostensteuerung............................................................................................................................ 50
4.1. Kostenplanung ..................................................................................................................... 50
4.2. Kostenermittlung .................................................................................................................. 50
4.3. Kostenkontrolle..................................................................................................................... 50
4.3.1. Allgemein ..................................................................................................................... 50
4.3.2. Struktur der Kostenkontrolleinheiten ........................................................................... 51
4.4. Kostenprognose ................................................................................................................... 52
4.5. Mittelabflussplanung ............................................................................................................ 52
4.6. Kostenfeststellung ................................................................................................................ 52
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- Termine .......................................................................................................................................... 53
5.1. Aufgaben der Terminplanung und -kontrolle ........................................................................ 53
5.1.1. Meilensteine und Rahmenterminplan .......................................................................... 53
5.1.2. Planungsterminplan ..................................................................................................... 53
5.1.3. Terminüberwachung und -steuerung .......................................................................... 55
5.1.4. Terminmanagement .................................................................................................... 55
- Qualitäten ...................................................................................................................................... 57
6.1. Bewertungssystem nachhaltiges Bauen (BNB) ................................................................... 57
- Anlagenverzeichnis ....................................................................................................................... 58
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- Aufgaben des Projekthandbuches (PHB)
Das vorliegende Projekthandbuch ist das zentrale Dokument des Gesamtprojektes
„HU - Forschungsneubau Optobiologie“.
Bei Bedarf wird das Projekthandbuch durch den Verfasser fortgeschrieben und ergänzt.
Dieses Projekthandbuch wurde erstellt von:
Darin sind alle relevanten Informationen, Regelungen und Dokumente enthalten, die für die Planung
und Durchführung des Projektes gelten.
Das Projekthandbuch wurde auf Grundlage von erstellt. Es gelten die Vorschriften und
Formblätter der ABau 2013 (Stand 07-2019), es wird die jeweils aktuelle Version aus der eABau-
Dokumentenliste
verwendet.
1.1. Aufgaben und Bedeutung
Das Handbuch ist in Kapitel unterteilt und die Seiten sind fortlaufend nummeriert. Die im Text erwähnten
Anlagen befinden sich im Anhang des Handbuchs.
1.2. Handhabung
Das Projekthandbuch ist ein Leitfaden für den Laborneubau der Optobiologie der Humboldt-Universität
zu Berlin. Das Handbuch soll als Hilfsmittel zur Festlegung von Aufgaben und Zuständigkeiten sowie
zur Standardisierung von Arbeitsabläufen dienen. Bei Bedarf wird das Projekthandbuch durch den
Verfasser fortgeschrieben und ergänzt.
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1.3. Projektbeschreibung und Projektziel
Der Forschungsneubau soll auf dem Campus Nord der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) in Berlin in
direkter Nachbarschaft zur Charité und zum direkt benachbarten Neubauprojekt "Wissenschaft der
Pathogene" der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), sowie in nächster Nähe zum Berliner Institut für
Systembiologie (BIMSB) entstehen. Die Optobiologie wird Raum für 110 Nutzer bieten, die
ausschließlich an optobiologischen Forschungsfragen arbeiten. Mit diesem Neubau werden HU und
Charité in die Lage versetzt, exzellente Dauerprofessuren und Nachwuchsgruppen aus dem Feld der
Optobiologie im Universitätsbereich Berlin zu beheimaten, so wie es sonst fast ausschließlich für
außeruniversitäre Einrichtungen möglich ist. Die Gesamtkosten der Optobiologie inklusive
Ersteinrichtung und Großgeräten betragen 84,3 Mio. € brutto (KG 200-700). Die EVU sieht 3.772,3 m²
NUF und ca. 9.074,1 m² BGF vor. Es wird eine Zertifizierung nach „BNB-Silber“ angestrebt, für die ein
BNB-Koordinator gebunden wurde.
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1.4. Kostenrahmen Anpassung
Kostenberechnung* Gesamtmaßnahme KG 100 Grundstück- - € KG 200 Herrichten und Erschließen 1.892.313,46 € KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 30.782.983,82 € KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen 21.920.058,00 € KG 500 Außenanlagen 1.661.041,75 € KG 600 Ausstattung und Kunstwerke 5.084.983,00 € KG 200 – 600 Zwischensumme 61.341.380,03 €
KG 700 Baunebenkosten 16.027.810,77 € KG 200 – 700 Gesamtsumme 77.369.190,80 €
UV 3.830.809,20 € Summe Gesamtkosten 81.200.000,00 €
*Kostenentwicklung II.Q 2024 (Quelle: geprüft Kostenberechnung Stand 05.12.2024))
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- Projektdefinition
2.1. Allgemeine Projektinformationen
- Langfassung: Humboldt-Universität zu Berlin, Forschungs- und Laborneubau
„Optobiologie“
-
Kurzfassung: „Opto“
-
Bauherr:
-
Projektsteuerung:
-
Generalplaner:
-
Planungszeit: 05/2023 – 12/2025
-
Bauausführung: 02/2025 – 12/2028
-
Projektvolumen BP: 61,4 Mio. EUR
-
Projektadresse: Hannoversche Straße 22-26, Gebäudenummer 3610 / Haus 16 A
Phillippstraße 13, 10115 Berlin
-
Maßnahmennummer: 14410E70002
-
Kapitel: 1250
-
Titel: 70403
2.2. Dokumentennamen-Systematik
Als Projektkürzel für übergeordnete Themen wird „Opto“ festgelegt. Das Projektkürzel ist
themenbezogen in sämtlichem Email- und Schriftverkehr voranzustellen, damit eine eindeutige
Projektzuordnung und spätere Wiederauffindbarkeit von Dokumenten sichergestellt werden können.
2.3. Dokumentenvorgaben
Bei erstellten Dokumenten (z.B. Word und Excel) sind Dateiname und die aktuelle Seite sowie die
Seitenzahl anzugeben.
Vollautomatische Datumsangaben sind nicht zu verwenden.
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Bedarfsträger
Nutzer
Humboldt Universität zu Berlin
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Projektsteuerung
Generalplaner
Die Projektbeteiligtenliste umfasst die Kontaktdaten der wichtigsten Beteiligten. Die Verantwortung für
die Erstellung und Aktualisierung liegt bei der Projektsteuerung. Nach jeder Aktualisierung wird die Liste
den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt.
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Bürokürzel für den Verfasser oder Verantwortlichen:
Projektbeteiligte ALLE
Siehe dazu Anlage 2 Projektbeteiligtenliste.
2.5. Schriftverkehr
Im allgemeinen Schriftverkehr und bei Formblättern ist es wichtig, neben dem Projektnamen auch die
spezifische Thematik, den entsprechenden Vertrag (z.B. 11 B 2222) und, besonders bei VOB-
Vergaben, die Nummer der Vergabeeinheit (VE) zu erwähnen. Dies betrifft hauptsächlich Vorgänge der
einzelnen Gewerke im Rahmen der Vergabe, Abrechnung und Prüfung von Zusatzleistungen,
Abnahmen, Mangel- und Behinderungsanzeigen sowie den sonstigen Schriftverkehr. Die
Vergabeeinheiten (VE) orientieren sich an den festgelegten Kostenkontrolleinheiten. Falls keine
Kostenkontrolleinheit vorhanden ist, wird diese systematisch zugeordnet und kontinuierlich aktualisiert.
Siehe dazu auch 4.3.2 Struktur der Kostenkontrolleinheiten.
2.6. Plankopf
Der Plankopf wird wie folgt aufgebaut: Er enthält Angaben zu den Nutzern, dem Auftraggeber, dem
Projektsteuerer, dem Generalplaner und, falls erforderlich, weiteren Fachplanern. Zusätzlich zur
Plancodierung sind die Maßnahmenbezeichnung (Projekt) und die zugehörige Maßnahmennummer
(Projekt-ID) anzugeben. Für die Bezeichnung des Bauherrn ist die folgende Anschrift mit den
zugehörigen Kontaktdaten zu verwenden:
Die Vorlage des abgestimmten Plankopfes befindet sich lesbar in Anlage 4
2.7. Liste auszuführender Firmen
Die Firmenliste enthält sämtliche Kontaktdaten der bauausführenden Firmen, die schrittweise beauftragt
werden. Der Generalplaner ist für die Erstellung und Aktualisierung der Firmenliste zuständig. Nach
jeder Aktualisierung wird die Firmenliste den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt.
2.8. Bauherr und Projektleitung
Der Bauherr und die Projektleitung für das Projekt HU, Forschungsneubau “Optobiologie“, Philippstraße
13 ist das Land Berlin, vertreten durch die
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Abt. V-Hochbau. Die Projektleitung trifft sämtliche projektbezogenen Entscheidungen und ist gegenüber
den Projektbeteiligten weisungsbefugt. Bei nicht korrigierbaren Abweichungen legt die Projektleitung im
Rahmen der Gesamtprojektziele geänderte Ziele und Maßstäbe fest.
2.9. Projektsteuerung
Die Projektsteuerung umfasst die Wahrnehmung delegierbarer Aufgaben des Auftraggebers in
organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Hinsicht, um die Projektziele zu erreichen. Die
Projektsteuerung wird vertreten durch .
Die Projektsteuerung ist nicht befugt, vertragsrelevante Entscheidungen zu treffen.
2.10. Generalplaner
Der Generalplaner ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Planungsaufgaben in gestalterischer,
fachtechnischer und organisatorischer Hinsicht sowie die Bauleitung. Sein Ziel ist die erfolgreiche
Umsetzung der Projektziele. Die Generalplanung wird vertreten durch
2.11. Ordnerstruktur Dokumentation
Falls im Rahmen des Projekts Gesamtunterlagen erstellt werden, wie beispielsweise der BPU,
Zustimmungsantrag/Baugenehmigung, erfolgt die Erstellung inklusive Ordnerrücken durch den
Generalplaner. Die Ablage in den Bauakten erfolgt nach Vorgabe
Die Verantwortung für die Aktenführung liegt bei der Projektsteuerung. Die Ordnerrücken sind gemäß
den gesonderten Vorlagen und dem Aktenplan der anzufertigen.
Die Bauakte wird vom Generalplaner vorbereitet, dem Bauherrn übergeben und von diesem fortgeführt.
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2.12. Digitaler Projektraum
Die Organisation des Projekts und insbesondere die Verwaltung von Dokumenten erfolgt für alle
Projektbeteiligten über die Plattform Winplan 2.0.
https://projektserver20.winplan.de
Die Auftragnehmer und weitere Projektteilnehmer, die sich darauf geeinigt haben, sind verpflichtet, das
Projektkommunikationssystem zu nutzen und sämtliche projektspezifischen Pläne und Dokumente in
den Projektraum hochzuladen. Ebenfalls sind die erstellten Protokolle und Aktennotizen hierüber zu
verteilen.
Die Struktur ist entsprechend dem folgenden Beispiel aufgebaut:
-
Projektinformationen
-
Projektorganisation
-
Entscheidungen
-
Protokolle
-
Termine
…
Bei der Arbeit im Projektraum sind die festgelegten Vorgaben zur Dateibenennung und Plancodierung
gemäß der Dokumentennamen-Systematik sowie den Anforderungen an Schriftverkehr und Plankopf
unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Ein Beispiel für einen Dokumentennamensschlüssel zum Hochladen von Dateien auf Winplan:
240710_HUO_PS_PO_Projektbeteiligten_13
Ein Beispiel für einen Plan zur Dokumentenbenennung für das Hochladen von Dateien auf Winplan:
240612_HUO_NU_PI_Katasterplan_01
Der Dokumentenschlüssel ist in Anlage 5 beigefügt.
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2.13. Stempelordnung - Rechnungsprüfung
Die Stempelordnung der soll in ihrer
aktuellen und gültigen Fassung angewendet werden.
Mengenermittlungen, Abrechnungszeichnungen und Rechnungen sind umgehend und vollständig auf
sachliche und rechnerische Korrektheit zu überprüfen. Die Bescheinigung auf den Unterlagen muss wie
folgt erfolgen:
Die Dokumente sind am Ende durch den Prüfer zu signieren. Das Duplikat der Rechnung enthält die
Anlagen, nicht das Original.
Die Anordnung der Stempel für Rechnungen ist in der Anlage 11 dargestellt.
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2.14. Stempelordnung - Aufträge und Nachträge
| Angebote für Haupt- und Zusatzaufträge sind nach Prüfung mit der jeweiligen Vergabeempfehlung zu versehen: | Angebot technisch und wirtschaftlich geprüft und gewertet, es ist für die Auftragserteilung nicht vorgeschlagen. |
|---|---|
| Angebot technisch und wirtschaftlich geprüft und gewertet, es ist für die Auftragserteilung vorgeschlagen. (inkl. Datum u. Name des Prüfenden/ Firmenstempel) |
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- Projektabwicklung und Organisationsgrundlagen
3.1. Projektstrukturplan
Die Strukturen, Hierarchien sowie Verantwortlichkeiten innerhalb des Projektes sind in der Anlage 1
dargestellt.
Der Projektstrukturplan befindet sich in Anlage 1. Die Projektinternen Verantwortlichkeiten sind dem
Projektstrukturplan zu entnehmen.
3.2. Besprechungswesen
Im Verlauf des Projekts sind diverse Besprechungen eingeplant:
• regelmäßige Besprechungen (Jour Fixe)
• Besprechungen bei Bedarf.
Die Teilnehmer erhalten nach vorheriger Terminabstimmung vom Organisator eine Einladung zur
Besprechung per Outlook. sind verpflichtet, die
Teilnahme an allen Terminen zu ermöglichen, die außerhalb des eigenen Planungsteams stattfinden.
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Die Einladung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
• Thema
• Datum
• Uhrzeit
• Ort
Sollte ein Teilnehmer trotz vorheriger Terminzusage nicht an der Sitzung teilnehmen können, muss der
Organisator informiert werden und ein Vertreter benannt werden. Vor Beginn der Besprechungen wird
in Abstimmung mit den Teilnehmern durch den Organisator eine Tagesordnung erstellt und dem
Teilnehmerkreis zur Verfügung gestellt.
Die Tabelle zum Besprechungswesen befindet sich in Anlage 3
In der Regel führt der Organisator bei gesonderten Abstimmungsgesprächen das Protokoll. Sollte es
Zweifel geben, ist die Zuständigkeit für die Protokollführung zu Beginn der Besprechung zu klären und
festzulegen.
Protokolle sind spätestens drei Werktage nach dem Termin zu versenden und müssen die folgenden
Angaben enthalten:
-
Projekt
-
Datum, Uhrzeit (Anfang und Ende) und Ort
-
Besprechungsart; bei Besprechungsserien die fortlaufende Nummerierung der Protokolle
-
Anlass/Thema
-
Teilnehmer und Verteiler
-
Legende bei der Verwendung von Rollen oder Abkürzungen
-
in der Besprechung vorgestellte Unterlagen/Pläne etc. sind in Listen/Planlisten immer als
Anlage zum Protokoll beizufügen
- erledigte Punkte sind im Folgeprotokoll noch einmal mit aufzuführen; offene Punkte sind so
lange mitzuführen, bis sie erledigt sind
-
Datum der Niederschrift und Ersteller
-
die Gliederung des Protokolls umfasst: TOP, Vorgang mit Überschrift, Zuständigkeit,
Termine/Fristen und Status
Die Niederschrift ist innerhalb von 6 Werktagen zu erstellen. Besprechungsprotokolle von Terminen mit
Behörden und gegebenenfalls durch die Projektsteuerung erstellte Protokolle sind vor dem Versand zur
Abstimmung an die Projektleitung zu schicken.
Durch die Projektleitung werden nur Protokollentwürfe über behördliche Abstimmungen oder zu
Steuerungsterminen vor Versand gegengelesen. Bei allen anderen Protokollen werden Korrekturen und
Ergänzungen im darauffolgenden Besprechungsprotokoll durch den Verfasser vermerkt und
dokumentiert.
Die Verteilung aller Protokolle erfolgt per E-Mail und über den Projektraum „Winplan“.
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Der Protokollinhalt wird als akzeptiert betrachtet, wenn nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Versand
ein Widerspruch eingelegt wird.
Bei widersprüchlicher, fehlerhafter oder fehlender Wiedergabe des Gesprächsinhalts sind sowohl der
Ersteller des Protokolls als auch die Projektleitung und Projektsteuerung in Kopie unter Angabe der
Korrektur zu informieren. Der Ersteller des Protokolls überprüft die Korrektur, nimmt notwendige
Änderungen vor und vermerkt diese im folgenden Protokoll. Falls kein nachfolgendes Protokoll
vorgesehen ist, muss der Protokollverfasser die erforderlichen Korrekturen vornehmen und das
korrigierte Protokoll erneut verteilen.
3.3. PBA/BBA
Zur effektiven Projektsteuerung von Hochbaumaßnahmen empfiehlt es sich, regelmäßig
Planungsbegleitende Ausschüsse (PBA) oder während der Bauphase Baubegleitende Ausschüsse
(BBA) einzusetzen. Die Ausschüsse werden im Sinne einer Bauherrensteuerungsrunde abgegrenzt von
den erforderlichen Planungs- und Baubesprechungen für das Verfahren. Dem PBA/BBA gehören der
Bedarfsträger/die Fachverwaltung, der Nutzer, die Prüf- und Genehmigungsstelle und die
Baudienststelle an. Weitere Projektbeteiligte können im Einzelfall hinzugezogen werden. Regelmäßige
Berichterstattung in den Ausschüssen über den Stand des Projektes und den Fortschritt der Planung
und des Baus. Die Zusammensetzung, Häufigkeit und Inhalte dieser Ausschüsse (wie beispielsweise
Projektorganisation, Zielfestlegungen und Kostenzielverfolgung) sollten maßnahmenspezifisch
festgelegt werden.
3.3.1. Planungsbegleitende Ausschüsse
Während der Erstellung der Vor- und Bauplanungsunterlagen sind die Fortschritte im
Planungsbegleitenden Ausschuss (PBA) zu berichten. Der Ausschuss hat die Aufgabe, auftretende
Probleme zeitnah zu klären und unterstützt die termingerechte sowie sachgerechte Abwicklung der
Planungen von Baumaßnahmen. Dies umfasst den gesamten Prozess vom Bedarfsprogramm bis zur
Erstellung und Prüfung der Bauplanungsunterlagen sowie der Kostenkontrolle. Die Notwendigkeit und
der Rhythmus der Sitzungen sind im Einzelfall festzulegen.
3.3.2. Baubegleitenden Ausschüsse
Nach Erhalt der geprüften BPU obliegt es dem Baubegleitenden Ausschuss, durch zügige
Entscheidungsprozesse eine kontinuierliche Projektumsetzung sicherzustellen. Dabei liegt ein
besonderer Fokus auf der Kostenentwicklung, um bei möglichen Fehlentwicklungen rechtzeitig
gegensteuern zu können. Der erforderliche Rhythmus wird mit dem Beginn der Bautätigkeit festgelegt.
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3.4. Baufachliche Genehmigung und haushaltsmäßige Anerkennung
3.4.1. Erweiterte Vorplanungsunterlage (EVU)
Grundsätze
Die Inangriffnahme der Planungsphase erfolgt (unter Berücksichtigung des voraussichtlich verfügbaren
Finanzrahmens und der verfügbaren Umsetzungskapazitäten) eigenverantwortlich durch die
baudurchführenden Stellen ( ) in Abstimmung für Wissenschaft, Gesundheit und
Pflege zuständigen Senatsverwaltung.
In der Phase der Vorplanung ist die Möglichkeit der Einflussnahme auf den Entwurf sowie die Kosten
besonders hoch. Deshalb ist dieser Phase eine erhöhte Bedeutung zuzumessen. Die wesentlichen
Planungsentscheidungen sind zu treffen.
Erweiterte Vorplanungsunterlagen für Hochbauten sind von der Baudienststelle ( ) für den
Bedarfsträger ( ) nach den Leistungsbildern der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) aufzustellen.
Die für die Erweiterten Vorplanungsunterlagen notwendigen Leistungen umfassen entsprechend den
Vertragsmustern der ABau die Leistungsphasen 2 (Vorplanung), anteilig 3 (Entwurfsplanung), anteilig
4 (Genehmigungsplanung) und anteilig 5 (Ausführungsplanung) zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7 HOAI.
Bei vorangegangenem Architektenwettbewerb sind die Vorplanungsunterlagen auf den dabei
getroffenen Empfehlungen und erbrachten Leistungen aufzubauen. Die Zweckmäßigkeit und die
Wirtschaftlichkeit sind im weiteren Verfahren nachzuweisen bzw. zu optimieren.
Fertigung und Inhalt der Erweiterten Vorplanungsunterlagen
Die erweiterten Vorplanungsunterlagen für Hochbaumaßnahmen umfassen:
• dem Vorblatt zu den Erweiterten Vorplanungsunterlagen (Formular III 132 A F, wobei der Zusatz „A“
die neue EVU kennzeichnet) ( )
• der Projektbeschreibung (Formular ABau III 1321.H) ( )
• Vorgezogene Kostenberechnung nach DIN 276 in der Regel nach der Bauelementmethode ( )
• der Ermittlung der Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277 (Formular ABau III 1324.H F)
( ) den Planungs- und Kostendaten ( )
• den Planungs- und Kostendaten ( )
• dem Soll-Ist-Vergleich zum Bedarfsprogramm ( )
• dem Ausstattungsprogrammmit Angaben zu Auswirkungen auf die Planung ( )
• Variantenuntersuchung mit Auswahl der Vorzugsvariante ( )
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• dem Vorentwurf (zeichnerische Darstellungen M 1:200) einschließlich aller Fachplanungen (in der
Praxis M1:100); Technische Ausrüstung: Auslegung und Berechnung aller Anlagengruppen mit
zeichnerischen Darstellungen (M 1:100); Konstruktion: Darstellung signifikanter, kostenrelevanter
konstruktiver Details im erforderlichen aussagefähigen Maßstab (bspw. Fassadenschnitt, Abdichtung)
( )
• den sonstigen Erläuterungen für die Baumaßnahme (Formular ABau III 1326 F) ( )
• dem Nachweis einer genehmigungsfähigen Planung mit abgestimmten Brandschutzkonzept,
aufgestellt unter Berücksichtigung des Merkblatts Brandschutznachweis der Obersten Bauaufsicht
( )
• das abgestimmten Konzeptes Barrierefrei in erhöhter Darstellungstiefe (ggf. M 1:100) ( )
• dem Nachweis der Wirtschaftlichkeit (ABau II 110) ( )
• Nachweis der Anforderungen der EnEV und des EEWärmeG (
• der Darstellung eventueller Abweichungen der EVU zum genehmigten Bedarfspro-gramm ( )
• der Angabe der Betriebs- und Instandsetzungskosten nach DIN 18960 ( )
Über den Planungsfortschritt ist im Planungsbegleitenden Ausschuss zu berichten.
Die finale Fassung der von der Baudienststelle ( ) gefertigten EVU wird im Rahmen eines
Planungsbegleitenden Ausschusses den Teilnehmern in Form eines Vorstellungskolloquiums zur
Kenntnis gebracht. Anschließend können die Unterlagen in einem Datenraum eingesehen werden.
Binnen 14 Tagen teilt der Bedarfsträger ( ) der Baudienststelle ( ) abschließend die
notwendigen Änderungen zur Einarbeitung mit. Die erweiterte Vorplanungsunterlage ist nach den
Vorschriften der ABau zu erstellen und muss alle im Bedarfsprogramm geforderten Unterlagen
beinhalten.
3.4.2. Bauplanungsunterlage (BPU)
Die BPU ergänzt die EVU und stellt eine detailliertere Planungsdokumentation dar, die als Grundlage
für die weitere Bauausführung dient. Sie wird auf Basis der Haushaltsunterlage der EVU erstellt und ist
eine formlose Unterlage. Überarbeitungen der EVU werden in der BPU eingearbeitet. Die BPU enthält
alle relevanten Informationen und Spezifikationen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des
Bauprojekts erforderlich sind. Dazu zählen technische Zeichnungen, Baupläne, Materiallisten, Zeitpläne
sowie Vorgaben zur Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards.
3.4.3. Ergänzungsunterlage (EU)
Die Planungsunterlagen aus der EVU sind verbindlich. Änderungen bei der Ausführung sind nur aus
zwingenden und nicht vorhersehbaren Gründen zulässig (siehe Nr. 1 AV § 54 LHO).
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Gemäß Nr. 1.6 der AV § 54 LHO müssen Ergänzungsunterlagen erstellt werden, wenn sich die Kosten
bei Baumaßnahmen um mehr als 350.000 € erhöhen. Ergänzungsunterlagen sind außerdem
erforderlich, wenn erheblich von den genehmigten erweiterten Vorplanungsunterlage (EVU)
abgewichen werden soll. Abweichungen gelten als erheblich, wenn Änderungen am Entwurf, am
konstruktiven Aufbau, an der Gestaltung oder an den technischen Anlagen vorgenommen werden
sollen.
Form und Inhalt der Ergänzungsunterlagen (EU) werden je nach Einzelfall von den beteiligten Stellen
festgelegt. Dabei kann es notwendig werden, die vorgesehenen Verfahrensschritte für eine EU erneut
zu durchlaufen. Die Verantwortlichkeiten für die Erstellung der Ergänzungsunterlagen entsprechen
denen der erweiterten Vorplanungsunterlage (siehe Formblatt III 134 F).
3.5. Planung
3.5.1. Planfreigaben
Der Planaustausch mit den beauftragten Gewerken sowie die Freigabe der Werk- und Montageplanung
(W+M Planung) wird über die Plattform Winplan erfolgen.
Der Workflow ist bereits festgelegt. Ein Beispiel zur entsprechenden Benennung von Plänen siehe 2.12
Digitaler Projektraum.
3.5.2. Planungsänderungen
Jede Art von Planungsänderungen oder Ausführungsänderungen gegenüber der genehmigten
Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung und die sich daraus ergebenden Planänderungen bedürfen
grundsätzlich der Zustimmung des Bauherrn und sind schriftlich zu begründen und zu dokumentieren.
Hierfür ist das entsprechende Formblatt zu verwenden, in dem alle qualitäts-, kosten- und zeitrelevanten
Faktoren dargestellt werden.
Die Entscheidungsvorlagen, die von den Projektbeteiligten erstellt werden (kurz EV-Plan), müssen
nummeriert werden. Die entsprechende Nummerierung wird durch die Projektsteuerung vorgegeben.
Die Entscheidungsvorlagen müssen die folgenden Inhalte aufweisen:
• Beurteilung im Hinblick auf Qualität
• Empfehlung der Projektbeteiligten
• Frist der Entscheidung
• Änderungsfolgen
• Freigaben der entsprechenden Stellen durch Unterschriften
• Grundlagen, Abgleich mit den Projektzielen
• Beschreibung der Alternative, Abgleich mit den Projektzielen
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• Auswirkungen auf Termine und Kosten
• Verursacher
Bei einer Entscheidung für die Änderung ist die bestehende Termin- und Kostenplanung zu aktualisieren
und die Umsetzung der Änderung in Planung und Ausführung zu veranlassen.
In Bezug auf Kostenänderungen ist es wichtig, zwischen Steigerungen ohne und mit der Freigabe von
Mitteln aus dem Unvorhergesehenen (UV) zu unterscheiden.
Der Ansatz für „Unvorhergesehenes (UV)“ dient ausschließlich als Risikokostenvorsorge für
unvorhersehbare und unvermeidbare Maßnahmen. Gemäß ABau II 140.H ist dieser Kostenansatz
gesperrt und kann nur freigegeben werden, wenn ein Ausgleich durch Einsparungen nicht möglich ist.
3.5.3. Strukturablauf EV Plan
Der Strukturablauf zur EV befindet sich in Anlage 6
3.5.4. Entscheidungsvorlage Plan
Das Dokument ist in Anlage 7 Entscheidungsvorlage Planung EV-Plan zu finden.
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3.5.5. Verteiler Dokumente/ Planunterlagen
Dokumentenmanagement
| Dokumente (VOB) | Projektleitung | Projektsteuerung | Planung |
|---|---|---|---|
| Angebote | digital | digital | digital |
| Nachtragsangebote | digital | digital | digital |
| Vergabevorschläge | digital | digital | digital |
| Aufträge/ Verträge | digital | digital | digital |
| Rechnungen | digital | digital | digital |
| Entscheidungsvorlagen | digital | digital | digital |
| Änderungsanträge | digital | digital | digital |
| Genehmigungsunterlagen | digital | digital | digital |
| Gutachten/ Prüfberichte | digital | digital | digital |
| Entwurfspläne | digital | digital | digital |
| Ausführungspläne | digital | digital | digital |
| Detailpläne | digital | digital | digital |
| Werk- und Montagepläne | digital | digital | digital |
| Für den Nutzer*: | |||
| Bestandsunterlagen | Original und CD | digital | digital |
| Revisionsunterlagen | Original und CD | digital | digital |
| Wartungsanweisungen | digital | digital | digital |
| Abnahmeprotokolle | digital | digital | digital |
| Dokumentationsunterlagen | digital | digital | digital |
| Dokumente (FBT) | Projektleitung | Projektsteuerung | Planung |
| alle | digital | digital | digital |
- Die endgültige Entscheidung über die Form (Original oder digital) wird noch mit dem Nutzer
abgestimmt.
Je nach Bedarf und Notwendigkeit wird die Anzahl der jeweiligen Exemplare festgelegt.
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An die jeweiligen Projektbeteiligten sind die freigegebenen Planunterlagen zusätzlich wie folgt zu
verteilen:
Dokumentenverteilungsmatrix
| E rsteller | E mpfänger | g n u n a lp t k e jb O | k it s u k a m u a R d n u - u a B | z t u h c s d n a r B | r o t a n id r o o K - B N B | g n u t ie lt k e jo r P | g n u r e u e t s t k e jo r P | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E mpfänger | |||||||||||||||||||||
| GP | Pläne | x | x | x | x | x | |||||||||||||||
| Berechn./ Erläuterung | x | x | |||||||||||||||||||
| Protokolle | x | x | x | x | x | ||||||||||||||||
| Entscheidungsvorlagen | x | x | |||||||||||||||||||
| Schriftverkehr | x | x | |||||||||||||||||||
| BNB-Koordinator | Pläne | x | x | x | |||||||||||||||||
| Berechn./ Erläuterung | x | x | x | ||||||||||||||||||
| Protokolle | x | x | x | ||||||||||||||||||
| Entscheidungsvorlagen | x | x | x | ||||||||||||||||||
| Schriftverkehr | x | x | x | ||||||||||||||||||
| Sonstige | Pläne | x | x | x | |||||||||||||||||
| Berechn./ Erläuterung | x | x | x | ||||||||||||||||||
| Protokolle | x | x | x | ||||||||||||||||||
| Entscheidungsvorlagen | x | x | x | ||||||||||||||||||
| Schriftverkehr | x | x | x |
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Je nach Bedarf wird die Anzahl der Originalexemplare festgelegt. Grundsätzlich gilt alle Unterlagen
digital einzureichen mit Ausnahme von Angeboten und Nachträgen die zusätzlich bei der Projektleitung
als Original eingereicht werden müssen.
An die jeweiligen Projektbeteiligten sind die freigegebenen Planunterlagen zusätzlich wie folgt zu
verteilen:
| Papier/digital | Plansatz | Projektbeteiligte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 4- / 1-fach | Erweiterte Vorplanungsunterlage | Projektprüfung | ||||||
| 0- / 1-fach | Erweiterte Vorplanungsunterlage | |||||||
| 1- / 1-fach | Erweiterte Vorplanungsunterlage | Projektleitung | ||||||
| 0- / 1-fach | Erweiterte Vorplanungsunterlage | Projektplattform | ||||||
| 0- / 1-fach | Bauplanungsunterlage | Projektplattform | ||||||
| 1- / 1-fach | Genehmigungsplanung (inkl. EVU, EU) | Bauaufsicht | ||||||
| 0- / 1-fach | Genehmigungsplanung (inkl. EVU, EU) | Projektplattform | ||||||
| 0- / 1-fach | Ausführungsplanung | Projektplattform | ||||||
| 0- / 1-fach | Werk- und Montageplanung | Projektplattform | ||||||
| 1- / 1-fach | Dokumentation | Nutzer | ||||||
| 0- / 1-fach | Dokumentation | Projektplattform |
Die Anzahl der Originaldokumente richtet sich nach den Erfordernissen des Einzelfalls. Die Dokumente
sind auf dem Winplan - Server abzulegen und über diesen zu verteilen.
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3.6. Building Information Modeling (BIM)
Das BIM-Management erfolgt durch die Projektsteuerung und ist für die Qualitätsprüfung der BIM-
Planung gegen die Vereinbarten AIA zuständig.
Die Hauptaufgaben des BIM-Managers sind:
a) Unterstützung bei der Klärung der projektspezifischen Rahmenbedingungen (AIA) und
Beratung zur Projektbearbeitung mit der Building Information Modeling (BIM)-Methode
b) Überprüfung der während der Planung und Ausführung erstellten digitalen Liefergegenstände
(BIM).
Weitere wesentliche Aufgaben des BIM-Managers sind:
c) Der Auftragnehmer erstellt die notwendigen Pläne in Form eines BIM-Modells. Dabei wird jedes
Bauteil individuell modelliert und mit zusätzlichen Daten entsprechend den vertraglichen
Anforderungen und den Detailfestlegungen im BAP ergänzt.
d) Dem Auftraggeber sind die erzeugten Daten in den vereinbarten Austauschformaten zu
übermitteln.
e) Der Auftragnehmer darf die mit dem Auftraggeber vereinbarten Datenaustauschformate und
Softwareprogramme nur nach Absprache mit diesem auf eine neuere Version umstellen.
f) Die Kompetenz des Auftraggebers und der anderen Projektbeteiligten, die er beauftragt hat, im
Zusammenhang mit der Durchführung von BIM-Modellprüfungen oder Planungsfreigaben,
beeinträchtigt nicht die Verantwortung des Auftragnehmers für seine Leistung.
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3.7. Nutzer
Die Humboldt-Universität zu Berlin - Unter den Linden 6, 10099 Berlin ist Nutzer und Interessenvertreter.
Die Entwicklung und Planung des Projektes wurde in Abstimmung mit dem Nutzer und im Rahmen des
Bedarfsprogramms veranschlagt. Grundsätzlich laufen alle Abstimmungen mit dem Nutzer nur über das
Projektmanagement von .
Folgende Nutzervertreter sind benannt/zuständig für Abstimmungen:
Die Projektbeteiligtenliste mit den Nutzern und weiteren Nutzervertretern befindet sich in Anlage 2.
3.7.1. Änderungsabläufe
Die Änderungsabläufe folgen dem in 3.5.2 dargestellten Änderungsmanagement und müssen vom
Nutzer bei zusätzlichen Ausstattungsmerkmalen oder planerischen Anpassungen erstellt werden.
Der Änderungsantrag dokumentiert die Planungsänderung, die nach der Mittelfreigabe der Maßnahme
im Hauptausschuss über die EVU und dient der transparenten Bewertung der Änderungen sowie der
Entscheidungsfindung.
3.8. Vergabeverfahren
Bei der Vergabe von Bau- und sonstigen Leistungen ist nach den Vorschriften der VOB/A, VOL/A und
VgV zu verfahren. Die Vergabe von freiberuflichen Tätigkeiten ist nach den Vorschriften der UVgO und
des VgV zu verfahren. Verantwortlich für die Vergabe und Vertragsabwicklung ist die Vergabestelle/
mit Unterstützung der Projektbeteiligten. Die Projektbeteiligten sind für die Vorbereitung der
Vergabeunterlagen verantwortlich.
3.8.1. Grundlagen
Die Vergabe erfolgt gemäß ABau V - Vergabe- und Vertragshandbuch für Bauleistungen. Ab einem
Auftragswert von 25.000 € (netto) ist die elektronische Vergabe verpflichtend.
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Der gesamte Vergabeprozess hat über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen
(https://www.berlin.de/vergabeplattform/). Dies betrifft insbesondere die Prüfung der Vergabeunterlagen
durch die Vergabestelle, die Veröffentlichung als auch Bieterkommunikation, Nachforderungen,
Bindefristverlängerungen, Prüfung und Wertung sowie die Dokumentation des Verfahrens. Es werden
ebenso Informationsschreiben, § 134 GWB, sowie Auftragsschreiben über die Vergabeplattform
versendet.
Die Freischaltung der Beteiligten für die Plattform und die Maßnahme/Vergabe erfolgt nach Mitteilung
an die Projektleitung.
Die Schulungsunterlagen zur Vergabeplattform befinden sich in der Mustervergabe in Form von Videos.
In der Mustervergabe ist ebenfalls ein Work-Flow zu finden.
Der Ablauf der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens kann wie folgt erläutert werden:
-
Erstellung eines Vergabevermerkes (aus ABau V 111.H F) zur Vorbereitung einer Vergabe
-
Prüfung und Freigabe des Vergabevermerks durch PS und
-
Abschließend legt die Vergabestelle die Vergabe auf der Vergabeplattform an.
-
Vorlage des Vergabevermerks bei der Vergabestelle. Entscheidung über die Freigabe in einer
Submissionssitzung.
Beginn des Vergabeprozesses (VOB)
Um den Vergabeprozess zu starten und die Vergaben auf der Vergabeplattform des Landes Berlin
anzulegen, müssen der vollständige Vergabekalender und die geplanten Verfahrensarten in Verbindung
mit den jeweiligen Budgets vorliegen und von der Referats- und Abteilungsleitung der
freigegeben werden. Die Entscheidung über die Wahl der Vergabeart liegt bei der .
Der Vergabeterminkalender muss alle zu beauftragenden Vergabeeinheiten umfassen. Die
Budgetübersicht soll alle auf die Vergabeeinheiten verteilten Budgets aus den genehmigten
Haushaltsunterlagen (ausgenommen Kostengruppe 700) enthalten. Dabei sind die vorgesehene
Vergabeart und der Nachweis des 80-Prozent-Kontingents gemäß § 3 (9) VgV darzustellen.
Vorbereitung der Vergabe (VOB)
Eine eindeutige, vollständige und technisch korrekte Beschreibung der auszuschreibenden (Teil-
/Einzel) Leistung durch die Projektbeteiligten ist erforderlich. Die Beschreibung der fachlichen,
gestalterischen, funktionellen oder sonstigen Anforderungen der (Teil-/Einzel-) Leistung ist allgemein
verständlich auf das Notwendige zu beschränken. Die Beschreibung der Leistungen hat grundsätzlich
in allen Teilen produktneutral zu erfolgen.
Dabei ist der Leistungsbeschreibung in der Regel das Standardleistungsbuch für das Bauwesen des
GAEB (StLB-Bau und StLB (Z)) zugrunde zu legen. Der Standardleistungskatalog kann für die
Erstellung von Leistungsbeschreibungen für Straßen- und Tiefbauarbeiten verwendet werden. Die
Ausschreibung und Vergabe erfolgen in der Regel nach Einheitspreisen. Bedarfspositionen sind nicht
erlaubt. Stundenlohnleistungen sind zu vermeiden. Im Bedarfsfall sind sie gesondert zu begründen.
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Die erstellten Unterlagen sind neben dem SiGeKo intensiv mit dem BNB-Koordinator abzustimmen. Hier
sind wichtige, für die Zertifizierung notwendige, Anmerkungen und Anforderungen einzuarbeiten.
Wenn das Angebot mehr als 50.000 Euro kostet, müssen die Formblätter Preisermittlung V 221.H F und
V 222.H F beigelegt werden. Zur Vorgabe von Teilleistungen im Formblatt Aufgliederung der
Einheitspreise V 223.H F siehe Richtlinien V 223.H.
Dokumentation und Vergabe
Die einzelnen Verfahrensstufen, die relevanten Feststellungen, die spezifischen Maßnahmen und die
Begründungen für die jeweiligen Entscheidungen müssen in einem Vermerk festgehalten werden. Dabei
ist insbesondere §20 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten. Zum
Dokumentations- und Vergabevermerk gehören auch die Inhalte des Formblatts ABau V 111.H F
(Vergabevermerk - Wahl der Vergabeart). Es ist eine digitale Vergabeakte zu erstellen, die nach der
vorgegebenen Struktur des Inhaltsverzeichnisses aufgebaut ist. Hierbei wird am Ende ein gesamter
Ordner der Projektleitung und Projektsteuerung als Vergabeakte übergeben, in dem die Unterordner
entsprechend des Inhaltsverzeichnisses benannt, sortiert und befüllt sind. Die Vergabestelle ist
verpflichtet, jede eingegangene Rüge oder Beschwerde zu registrieren, zu bearbeiten und im
Vergabevermerk zu dokumentieren.
Das Inhaltsverzeichnis und die Zuständigkeiten für die Vergabeakte sind den Anlagen 14.1 und 14.2 zu
entnehmen.
Durchführung der Vergabe
Elektronische Angebote müssen einen Zeitstempel der e-Vergabeplattform aufweisen und verschlüsselt
gelagert werden. Alle Angebote sind bis zum Öffnungstermin sicher verwahrt zu halten. Der
Öffnungstermin ist unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist oder nach einem zuvor festgelegten
Termin durchzuführen. Verspätet eingegangene Angebote müssen entsprechend gekennzeichnet
werden. Jedes Angebot ist so zu markieren, dass nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen
ausgeschlossen sind. Das Ergebnis des Öffnungstermins ist in einer Niederschrift gemäß ABau
Formblatt V 313 F festzuhalten. Anfragen zur Auskunftserteilung müssen im Einklang mit ABau
Formblatt 314 EU.H F dokumentiert werden. Die erste Sichtung der Angebote erfolgt nach den
Vorgaben des ABau Formblatts V 315 F (Details dazu können im V 313 ABau nachgelesen werden).
Nur bei Ausschreibungsverfahren für Bauleistungen wird das Ergebnis des Öffnungstermins den Bietern
mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt bei Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOB/A auf Antrag der Bieter.
Bei Verfahren nach den Abschnitten 2 und 3 der VOB/A wird das Ergebnis unmittelbar nach dem
Öffnungstermin an alle Bieter weitergegeben. Die Bieter erhalten jedoch nur die "Zusammenstellung
der Angebote". Die Angebote selbst sowie alle zugehörigen Anlagen sind streng vertraulich zu
behandeln, unabhängig vom Vergabeverfahren. Diese Unterlagen dürfen nur für diejenigen zugänglich
sein, die direkt mit der Bearbeitung beauftragt wurden.
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Prüfung und Wertung der Angebote
Die Überprüfung und formale Kontrolle der Angebote muss ausschließlich von der Vergabestelle
durchgeführt werden. Dabei sollten Mitarbeiter eingesetzt werden, die nicht an der
Vergabeentscheidung oder der Durchführung der Maßnahme beteiligt sind. Jegliche Auffälligkeiten in
den Angeboten sind an der entsprechenden Stelle klar zu markieren.
Die fachlich zuständigen Personen sind für die rechnerische Überprüfung der Angebote verantwortlich,
wobei die Richtlinie V 321.V-I zu beachten ist. Diese Prüfung muss von Mitarbeitern durchgeführt
werden, die weder an der Vergabeentscheidung noch an der Umsetzung der Maßnahme beteiligt sind.
Die rechnerische Prüfung ist im Angebot zu dokumentieren, und die dabei ermittelte Gesamtsumme des
Angebots muss eingetragen werden. Zudem ist zu überprüfen, ob das Angebot die in der
Leistungsbeschreibung festgelegten technischen Anforderungen erfüllt, insbesondere in Bezug auf die
angebotenen Produkte und Verfahren.
Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird ebenfalls durch die fachlich zuständige Person
durchgeführt. Dies ermöglicht eine erste Einschätzung, ob die Angebote, einschließlich der
Nebenangebote, in Bezug auf die zu vergebende Leistung sachgerecht erstellt wurden.
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise oder anhand des
Eintrags im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis von Bauleistungen (ULV) überprüft. Sollten
Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Auswahl kommen, müssen die im
Formblatt V 124.H F "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung angegebenen Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen angefordert und
überprüft werden.
Die Fachkompetenz, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind auf der Basis eigener Erfahrungen und
anhand der Angaben in der Präqualifikationsliste sowie/oder der Eigenerklärungen mit den
dazugehörigen Bescheinigungen zu beurteilen, ggf. auch unter Berücksichtigung zusätzlicher
geforderter Nachweise. Wenn Zweifel an der Angemessenheit der Angebotspreise bestehen, müssen
die Formblätter "Preisermittlung V 221.H F" und "V 222.H F" sowie die Aufgliederung der Einheitspreise
"V 223.H F" separat ausgewertet werden. Die Blätter zur Preisbildung sind bei Vergaben größer 50.000
€ brutto zwingend erforderlich und auf Vollständigkeit zu prüfen.
Die Notwendigkeit, den Inhalt eines Angebots aufzuklären, kann im Rahmen der Angebotsprüfung, als
Ergebnis der Angebotsprüfung oder im Zuge der Angebotswertung entstehen. Jegliche Aufklärungen
zum Angebotsinhalt sowie deren Ergebnisse müssen schriftlich dokumentiert werden. Wenn sich der
Bieter auf einen Irrtum beruft und der Senat (Vergabestelle und/oder Jurist) entscheidet, dass eine
Anfechtung aufgrund des Irrtums zulässig ist, wird das Angebot ungültig.
Zuschlag
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem besten Verhältnis zwischen Preis und Leistung erteilt. Die
Vergabeentscheidung basiert auf der Wertungsübersicht, die gemäß ABau folgende Inhalte umfasst:
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• für alle Angebote die Angebotsnummer und die Firmennummer,
• die Wertungssummen aller Haupt- und Nebenangebote, ausgenommen der ausgeschlossenen
Angebote und der Angebote von nicht geeigneten Bietern,
• das zur Auftragserteilung empfohlene Angebot und die Begründung dafür,
• die nichtberücksichtigen Angebote geeigneter Bieter und Gründe für die Nichtberücksichtigung. Die
Wertungsübersicht bildet die Basis für die Erstellung
• des Formblattes Vergabevermerk - Entscheidung über den Zuschlag V 331.H F oder
• des Formblattes Entscheidung über die Aufhebung/Einstellung V 351.H F und die
Vergabeentscheidung.
Eine Vereinbarung zur Verlängerung der Zuschlagsfrist muss schriftlich festgehalten werden. Der
Zuschlag kann schriftlich mit Unterschrift, elektronisch mit Signatur oder in Textform mit
Namensnennung erteilt werden. Die Bestätigung des Zugangs des Auftragsschreibens ist zu
dokumentieren.
Die Bieter, die ausgeschlossen wurden (siehe Richtlinien zu V 321.H) oder deren Angebote nicht in die
engere Wahl kommen (siehe Formblatt Wertungsübersicht V 321.H F), sind so schnell wie möglich mit
dem Formblatt V332.H F (Absageschreiben) zu informieren. Die übrigen Bieter sind zu benachrichtigen,
sobald der Zuschlag erteilt wurde.
In EU-Vergabeverfahren müssen alle Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
spätestens 15 Kalendertage vor der Auftragserteilung (die Wartefrist kann auf 10 Kalendertage verkürzt
werden) über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und den Grund für
die Nichtberücksichtigung informiert werden.
Vergabe-/Auftragsakte
Bei Vergaben ist gemäß ABau V 100.H zu verfahren. Die Unterlagen sind vollständig in einer
Auftragsakte zusammenzustellen, die ein Inhaltsverzeichnis sowie die entsprechenden Register enthält.
Die digitale Vergabeakte wird vom Generalplaner erstellt und zum Zeitpunkt der Vorlage des
Vergabevorschlags an die Projektsteuerung übermittelt. Diese überprüft die Vergabeunterlagen sowie
den Vergabevorschlag des Generalplaners und leitet die Akte zur Vergabeentscheidung an
PM weiter.
Vorbereitung der Vergabeakte in digitaler Form durch den Generalplaner:
• Anlegen eines gesamt Ordners, darin Unterordner nummeriert bis Nr. 25
• Einschließlich eines Deckblatts mit Akteninhaltsverzeichnis
• Erforderlicher Akteninhalt digital gemäß den Hinweisen in der Übersicht der Zuständigkeiten
• Die enthaltenen Unterlagen sind zur Nachweisführung der Vollständigkeit abzuhaken oder zu
markieren.
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Die Führung des Aktenplans obliegt dem Generalplaner. Das Inhaltsverzeichnis und die
Zuständigkeiten für die Vergabeakte sind den Anlagen 14.1 und 14.2 zu entnehmen.
Zu beachten für BNB nach Beauftragung
Zur Gewährleistung der Einhaltung der Produktvorgaben gemäß BNB sind die Produktdatenblätter der
zu verwendenden Materialien zwei Wochen vor Beginn der Ausführung über die Objektüberwachung
bei dem BNB-Koordinator einzureichen.
3.8.2. Offenes Verfahren EU-weit gem. § 15 VgV
1 Phase:
a) Überprüfung des Vorabzugs der Vergabeunterlagen durch PS, BNB-Koordinator und
Anpassung der Dokumente, anschließend frühzeitiges Einstellen auf der Vergabeplattform.
b) Überprüfung der Vergabeunterlagen und Formblätter durch die Vergabestelle und
Projektleitung, Überarbeitung der Unterlagen durch GP
2 Phase:
a) Veröffentlichung der Vergabeunterlagen
b) Erstellung von Angeboten durch die Bieter
c) Beantwortung von Fragen der Bieter
d) Submission
3 Phase:
a) Überprüfung der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform, Ausdruck des Bestbieters und
der erforderlichen Unterlagen - Prüfung und Wertung der Angebote sowie Erstellung eines
Vergabevorschlags durch den GP.
b) Prüfung und Erstellung eines Vergabevorschlag durch die Projektsteuerung
c) Prüfung Vergabeunterlagen und Versand Informationsschreiben AG
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4 Phase:
a) Wartefrist
b) ggf. Beantwortung von Rückfragen
c) Versand Auftragsschreiben an Bieter
d) Verteilen der Zweitschrift an die Projektbeteiligten und Ablage auf Winplan
Der Strukturablauf zum offenen Verfahren EU-weit ist in der Anlage 15 enthalten.
3.8.3. Nicht offenes Verfahren EU-weit gem. § 16 VgV
Der Strukturablauf zum nicht offenen Verfahren EU-weit ist in der Anlage 15 enthalten.
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3.8.4. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 Nr. 1 VOB/A
Der Strukturablauf zur öffentlichen Ausschreibung ist in der Anlage 15 enthalten.
3.8.5. Beschränkte Ausschreibung gem. § 3 Nr. 2 VOB/A
Der Strukturablauf zur beschränkten Ausschreibung ist in der Anlage 15 enthalten.
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3.8.6. Freihändige Vergabe gem. § 3 Nr.3 VOB/A
Der Strukturablauf zur freihändigen Vergabe ist in der Anlage 15 enthalten.
3.8.7. Nachträge und zusätzliche Leistungen
Für das Nachtragsmanagement sind insbesondere die Abschnitte V 510.H und V 510.V-I (ABau)
relevant.
Allgemeine Hinweise (VOB)
Alle eingereichten Nachtragsangebote sind gemäß Zuständigkeit und entsprechender Beauftragung in
einer Änderungsliste zu dokumentieren. Dabei ist das Thema, das Erstellungs- und Eingangsdatum
sowie die jeweilige Entscheidung festzuhalten.
Die Nachtragslisten müssen kostengruppenspezifisch (300, 400 usw.) und/oder nach Fachplanern
geführt werden. Eine übergeordnete Liste der bearbeiteten Nachträge wird von der Projektsteuerung
geführt. Die Nachträge und Prüfergebnisse sind gemäß der Stempelordnung zu kennzeichnen und
sowohl als Original als auch in Kopie an die Projektsteuerung zu senden.
Die Zusammenstellung der einzelnen Dokumente ist wie folgt:
-
Vergütungszuordnung u. – berechnung Formblatt V 521.H F
-
Entscheidungsvorlage Vertragsergänzung Firmen nach V 522.H F
-
Entscheidungsvorlage Vertragsergänzung Firmen nach V 523.H F
-
Vertragsergänzung aus HHV mit Original und Zweitschrift
-
Nachtragsbegründung/en Planer/Bauleitung
-
Original-Nachtragsangebot/e inkl. dazugehörigen Anlagen
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Mehrere Nachträge eines Gewerkes können in einer Nachtragsvereinbarung (NAV) zusammengefasst
werden. Die entsprechenden Formblätter sind anschließend pro NAV zu erstellen.
Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben der Angebotsprüfung.
Nachtragsangebote sind fortlaufend nummeriert und beginnen mit Nr. 01. Die Adressaten sind die
Postanschriften der (siehe hierzu Kapitel 2.1).
Zusätzlich sind folgende Hinweise zu beachten:
-
Angabe der Projektbezeichnung
-
Angabe der Auftragsnummer
-
Angabe des Leistungszeitraums
-
Begründung für die Notwendigkeit der Leistung(en) einschließlich Angabe zur Ausführungsfrist
bzw. Änderung der Vertragsfrist
Weitere Regelungen zu veränderten oder zusätzlichen Leistungen sind in den entsprechenden
Verträgen zwischen der und den AN enthalten.
Das Ablaufschema Nachtragslauf Planung und Bau (Anlage 16) enthält die einzuhaltenden Schritte des
Prüfungsprozesses.
Planungsphase
Änderungen des Leistungssolls der vereinbarten Grundleistungen bzw. der besonderen Leistungen
nach HOAI sind mittels einer Nachtragsvereinbarung über die PS bei der PL einzureichen.
Bauausführung
Beginnend mit der Bauphase und der Objektüberwachung (LP 8) müssen die ausführenden
Vertragspartner Nachträge (siehe Anlage 16) einreichen und dokumentieren, um die notwendigen
Änderungen der vereinbarten Bauleistungen vorzunehmen.
Planungsänderungen sind jetzt nicht mehr regelmäßig vorgesehen. Sollten in Ausnahmefällen wichtige
Planungsänderungen erforderlich sein, müssen sie weiterhin als Planungsänderungsantrag (PÄA)
eingereicht und dokumentiert werden. Über Nachtragsangebote werden die Kosten gewerkeweise
fortgeschrieben.
Nachtragsangebote (Anlage 16) sind unverzüglich, spätestens jedoch 10 Werktage vor dem geplanten
Ausführungsbeginn, in schriftlicher und prüffähiger Form unter detaillierter Angabe der zu
ändernden/zusätzlichen Leistungen mit Auswirkungen auf Kosten, Termine und Qualitäten an die PS
(PÄA sowie Nachträge Planungsleistungen) bzw. BM (Nachträge Bauleistungen) und gleichzeitig an die
PL zu senden.
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Vergabevorschlag
Analog zur Prüfung von Ausschreibungsunterlagen und eingehenden Angeboten muss das
Prüfergebnis in einem Vergabevermerk dokumentiert werden.
Dabei sind zwingend folgende Informationen darzulegen:
-
Anspruchsgrundlage nach VOB
-
Beschreibung des Sachverhalts und der nachträglich zu beauftragenden Leistung
-
Auswirkungen auf Kosten
-
Auswirkungen auf die Planung
-
Auswirkungen auf Termine
-
Klare Vergabeempfehlung
Stempelordnung
Das Ergebnis der Prüfung des Nachtragsangebotes ist gemäß der Stempelordnung zu kennzeichnen
(siehe Anlage 11 Stempelordnung ).
Weitere Unterlagen
Mit den geprüften Unterlagen ist die Entscheidungsvorlage zur Vertragsergänzung (EV VE) zu erstellen
und einzureichen. Zudem ist die Auflistung der Positionen gemäß ABau V 521.H F beizufügen (siehe
Anlage 17 V 521.HF – Vergütungszuordnung und -berechnung). Auch die geprüften
Kalkulationsunterlagen sind einzureichen (siehe ABau V 211.G – Hauptauftrag größer 50.000 €).
Zuständigkeiten
Die Erstellung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen für die Beauftragung von Zusatzleistungen
und Nachträgen erfolgt gemäß dieser Regeln:
Bei den ausführenden Gewerken liegt die Hauptverantwortung beim Generalplaner für:
-
Prüfung Angebot und Kalkulationsgrundlagen
-
Vergabevermerk (Planer)
-
EV Vertragsergänzung (EV VE)
-
V 521.H F
-
V 522.H F und V 523.H F
Die Projektsteuerung ist bei den ausführenden Gewerken vor allem zuständig für:
- Vergabevermerk (PS)
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Strukturablauf (VOB)
Der Strukturablauf zur Nachtragsbearbeitung ist in der Anlage 16 enthalten.
Nachtragsprüfung KG 700
Für die Nachtragsprüfung der Kostengruppen 700 ist folgende Vorgehensweise zu beachten:
- Der Planer erstellt den Nachtrag und sendet ihn zur Prüfung an die Projektsteuerung und an
.
- Die Projektsteuerung erstellt einen Prüfvermerk inklusive Kostenprüfung und übermittelt die
Vergabeempfehlung an
- trifft die Entscheidung über die Auftragsvergabe und sendet die Beauftragung an
den Fachplaner sowie in Kopie an die Projektsteuerung.
Entscheidungsvorlage Bau
Die Entscheidungsvorlage Bau (EV-Bau) dient als Ergänzung während der Nachtragsprüfung und
ersetzt nicht die Nachtragsbearbeitung und -prüfung. Sollte eine EV-Bau erforderlich sein, muss sie im
Vorfeld mit den Bauherren abgestimmt werden.
Die EV-Bau dient dazu, dem Auftragnehmer die Beauftragung „dem Grunde nach“ zu bestätigen. Dies
ermöglicht insbesondere bei langen Lieferzeiten oder aufwendigen Nachtragsprüfungen eine zeitnahe
Auftragserteilung und Materialbestellung, vorbehaltlich der VOB-konformen Prüfung.
Zur EV-Bau sind sämtliche erforderlichen Begründungen, Planunterlagen, Kostenermittlungen,
Schriftverkehr und andere relevante Dokumente beizufügen. Wenn ein Nachtragsangebot vorliegt, ist
ebenfalls eine Kopie des Angebots beizufügen.
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Alle eingereichten Entscheidungsvorlagen müssen in einer Änderungsliste erfasst werden. Dabei sind
insbesondere das Thema, das Erstellungs- und Eingangsdatum sowie die getroffene Entscheidung zu
dokumentieren.
Die Projektsteuerung ist verantwortlich für die Führung der Änderungsliste EV Bau
Das entsprechende Formblatt befindet sich in Anlage 22 Entscheidungsvorlage Bau.
3.9. Bürgschaften
3.9.1. Bürgen
Als Bürgen kommen nur die folgenden Institutionen in Frage:
- Kreditinstitute oder Kreditversicherer, die in den Europäischen Gemeinschaften zugelassen
sind
- Kreditinstitute oder Kreditversicherer, die in einem Staat der Vertragsparteien des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind
- Kreditinstitute oder Kreditversicherer, die in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-
Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen sind
Die Kreditinstitute der EU sind in einer von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften erstellten
und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Bankenliste aufgeführt.
3.9.2. Rückgabe
Wenn Bürgschaften von Kreditinstituten oder Kreditversicherern vorgelegt werden, die nicht in den oben
genannten Listen aufgeführt sind, muss der Bieter/Auftragnehmer den Nachweis der Zulassung
erbringen.
Die Bürgschaftsurkunde nach dem Formblatt Vertragserfüllungsbürgschaft V 421 F kann erst nach der
Abnahme und der Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückgegeben werden, es sei denn,
es bestehen noch Ansprüche des Auftraggebers, die nicht durch die gestellte Sicherheit für
Mängelansprüche abgedeckt sind. Dazu gehören insbesondere nicht erfüllte vertragliche
Schadensersatzansprüche aus der Zeit der Vertragserfüllung. In diesem Fall darf ein entsprechender
Teil der Sicherheit bis zur Höhe der Kosten für die noch offenen Ansprüche einbehalten werden.
Die Liste der zugelassenen Kreditinstitute kann im Internet bei der Bafin abgerufen werden.
3.9.3. Bürgschaftsarten sowie zu verwendende Vorlagen gem. ABau V 421.H
• Vertragserfüllungsbürgschaft Formblatt V 421 F
• Bürgschaft für Mängelansprüche Formblatt V 422 F
• Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft Formblatt V 423 F Vorlagen gem. ABau 2013 – Stand
Juli 2018.
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3.10. Rechnungen und Mängelverfolgung
Für die Bearbeitung von Rechnungen sowie der Mängelverfolgung werden sowohl die Fristzeiten als
auch die Prozesse in der Anlage 19 u. 23 abgebildet.
3.10.1. Rechnungen
Für Rechnungen und Zahlungen ist die Richtlinie V 470.H zu beachten und anzuwenden.
Der Ablauf der Rechnungsbearbeitung wird in Anlage 19 dargestellt.
Allgemeine Grundlagen zu Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen sollten je nach ihrem Zweck als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen
bezeichnet werden. Die Abschlags- und Teilschlussrechnungen müssen durchlaufend nummeriert sein.
In jeder Rechnung müssen die Teilleistungen gemäß dem Leistungsverzeichnis (mit identischer Position
und Bezeichnung) aufgeführt werden. Die einzelnen Rechnungspositionen sind in Nettopreisen zu
präsentieren und am Ende der Rechnung der Umsatzsteuerbetrag auszuweisen.
In jeder Rechnung sollten der Umfang und der Wert aller bisher erbrachten Leistungen und der bereits
erhaltenen Zahlungen angegeben werden (kumulierte Aufstellung).
Weitere Pflichtangaben auf der Rechnung sind:
• Empfänger:
• Projektname
• Gewerk
• Angebotsdatum und -nummer
• Rechnungsdatum und -nummer
• Vergabenummer/ Vergabeeinheit
• Zahlungsziel
• fortlaufende Nummerierung bei kumulierten Abschlagsrechnungen
• Mengen
• Einzelpreise
• Gesamtpreise
• Abzüge
• Nachlässe
• Einbehalte
• geforderter Endbetrag
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• Mehrwertsteuer
• Bankverbindung
• Steuernummer
Vereinbarte Skonti sind als Zahlungsbedingungen unter Angabe der Höhe in Prozent sowie der
zugehörigen Frist anzugeben.
Das Einreichen einer eRechnung ist an folgende Daten möglich aber nicht verpflichtend:
• eRechnung Leitweg ID: 11-1301250003-86
• E-Mail Rechnungsempfang:
Allgemeine Grundlagen zur Rechnungsprüfung
Prüfbarkeit
Nach Erhalt jeder Art von Rechnung (Abschlags-, Vorauszahlung-, Schluss- und Teilschlussrechnung
sowie Stundenlohnrechnung) sollte sofort geprüft werden, ob die Rechnung prüfbar ist und ob alle
notwendigen Unterlagen zur Beurteilung des Leistungsumfangs vollständig und zweifelsfrei sind.
Sollte dies nicht zutreffen, ist die Rechnung unverzüglich schriftlich zurückzuweisen. Es sind die Gründe
für die Zurückweisung anzugeben und auf die Nichtprüfbarkeit hinzuweisen.
Legt der Auftragnehmer innerhalb der Frist gemäß § 14 Abs. 3 VOB/B keine prüffähige Rechnung vor,
ist ihm schriftlich eine angemessene Frist zu setzen. Dabei ist anzumerken, dass die Rechnung auf
seine Kosten erstellt wird, falls die Frist verstreicht.
Einbehalte und Abzüge
Unvollständige, vertragswidrige oder mangelhafte Leistungen berechtigen den Auftraggeber zum
Einbehalt von Vergütungsanteilen, zumindest in Höhe des Doppelten des Kostenansatzes für eine
ordnungsgemäße Leistungserbringung bzw. für die erforderliche Mängelbeseitigung (siehe § 641
Absatz 3 BGB).
Die fälligen Zahlungen werden entsprechend reduziert. Bestehen solche Ansprüche oder nicht erledigte
Schadensersatzansprüche aus der Zeit der Vertragsausführung im Zeitpunkt der Abnahme, sind diese,
soweit möglich, durch Abrechnung zu realisieren. Andernfalls ist eine vorliegende Sicherheit ganz oder
teilweise zurück zu halten und ggf. zu verwerten (vgl. Richtlinie zu V 421.H Nummer. 2).
Preisnachlässe und Skonti
Bei der Rechnungsprüfung sind Preisnachlässe zu berücksichtigen, auch wenn sie bei der Bewertung
nicht berücksichtigt wurden.
Preisnachlässe mit Bedingungen für Zahlungsfristen (Skonti), die im Angebot oder durch besondere
Erklärung, z. B. durch besonderen Aufdruck auf der Rechnung gewährt werden, sind bei der
Rechnungsprüfung zu berücksichtigen, sofern die Fristen ausreichend lang sind und unter
Berücksichtigung des Zahlungswegs und einer sorgfältigen Prüfung eingehalten werden können.
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Die Bearbeitung der Rechnungen muss so schnell erfolgen, dass eine fristgerechte Zahlung
gewährleistet ist. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der geprüften Rechnung.
Sicherheitsleistungen
Die jeweiligen BVB sowie § 17 VOB/B gelten für Sicherheitsleistungen.
Folgende Arten der Sicherheitsleistung stehen dem Auftragnehmer zur Wahl:
• Einbehalt von Geld (§ 17 Absatz 6 VOB/B)
• Hinterlegung von Geld (§ 17 Absatz 5 VOB/B) und
• Stellung einer Bürgschaft (§ 17 Absatz 4 VOB/B).
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Art der Sicherheit während der Vertragsabwicklung zu ändern.
Bei Rechnungen FBT wird der Sicherheitseinbehalt nach den AVB mit 5% einbezogen.
Bei Sicherheitsleistungen durch Bürgschaft sind die Richtlinien V 421.H, V 421.V-I, V 422.H und V 423.H
unter Berücksichtigung der dazugehörigen Formblätter zu beachten.
Bauausgabebuch
Alle eingereichten Rechnungen müssen in einer Rechnungsliste (Bauausgabebuch) erfasst werden.
Dabei sind insbesondere die Rechnungsdaten, das Eingangsdatum sowie die geprüften und
angewiesenen Beträge festzuhalten. Ein Abgleich des Bauausgabenbuchs mit der Übersicht der
Finanzbuchhaltung des Auftraggebers ist jederzeit möglich. Die Pflege des Bauausgabebuchs obliegt
der Projektsteuerung.
Prüfung Firmenrechnungen (VOB)
Alle Rechnungen müssen bei Eingang in jeder Prüfungsinstanz mit einem Eingangsdatum/-stempel
versehen werden.
Die Rechnungen und Prüfergebnisse müssen entsprechend der Stempelordnung gekennzeichnet und
digital als Original an die Projektsteuerung gesendet werden.
Das Prüfungsergebnis ist der geprüfte Auszahlungsbetrag der Rechnung. Bei jeder Rechnung sollte die
entsprechende Bruttosumme ausgewiesen werden.
Auf dieser Basis erstellen die Planer die Zahlungsanweisungen.
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Aufmaß
Nach Nr. 5 der Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art (ATV DIN 18299) ist die zu
erbringende Leistung auf Basis der Zeichnungen zu ermitteln. Dabei muss die ausgeführte Leistung den
Vorgaben in den Zeichnungen entsprechen. Sollten solche Zeichnungen nicht vorhanden sein,
empfiehlt es sich in der Regel, die Leistung gemeinsam mit dem Auftragnehmer zu vermessen und
gegebenenfalls zeichnerisch festzulegen. Eine erbrachte Leistung, die durch den Baufortschritt verdeckt
wurde, muss im Vorfeld auf ihre vertragsgemäße Ausführung hin überprüft und vermessen werden.
Die Feststellungen des Leistungsumfangs werden durch das gemeinsame Aufmaß nicht anerkannt.
Stundenzettel und Aufmaße sind im Original vorzulegen. Kopien werden nicht akzeptiert.
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG)
Falls das zuständige Finanzamt keine gültige Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG
ausgestellt hat, muss gemäß dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe vom
- August 2001 (BGBl. I S. 2267) von jeder Zahlung 15% abgezogen und an das zuständige Finanzamt
des betreffenden Unternehmens abgeführt werden. Die Höhe des Steuerabzugs ist dem Unternehmen
mitzuteilen.
Abzüge
Um Überzahlungen zu vermeiden, sind etwaige Abzüge gem. den BVB laufend in die Prüfung
einzubeziehen.
Strukturablauf
Das Flussdiagramm zur Rechnungsbearbeitung befindet sich in Anlage 19
Die Auftragnehmer erhalten bei Auftragserteilung folgende Hinweise zur Rechnungsstellung:
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Die Prüfung der Rechnungen erfolgt durch den Auftraggeber und seine Erfüllungsgehilfen
(Objektüberwachung, Projektsteuerung) gemäß den beiliegenden Richtlinien für Rechnungen und
Zahlungen (ABau V 470.H). Bitte beachten Sie dies bei der Rechnungslegung, um die Bearbeitung der
Rechnungen nicht zu verzögern.
Die Rechnungen und Nachtragsangebote sind schriftlich in einer Ausfertigung an die örtliche
Objektüberwachung (in der Regel Objektüberwachung GP) zu senden. Zusätzlich ist eine Kopie per E-
Mail an die Objektüberwachung, Projektsteuerung und Bauherrn zu schicken. Auf korrekte Adressierung
der Unterlagen (Empfänger über OÜ) ist zu achten.
Kontrollliste
Die Projektsteuerung schreibt die entsprechende Kontrollliste zu jeder Anweisung fort. Ab LP8 ist diese
durch die Bauüberwachung fortzuführen.
Das zu verwendende Formblatt befindet sich in Anlage 18 Kontrollliste über Zahlungen.
Prüfung Freischaffende Honorarrechnungen
Rechnungen müssen bei Eingang in jeder Prüfinstanz mit einem Eingangsdatum/-stempel versehen
werden.
Das Flussdiagramm zur Rechnungsbearbeitung von Honoraren befindet sich in Anlage 19
Teil- und Schlussrechnungen
Um Verzugszinsen zu vermeiden, sollte die Schlussrechnung sofort nach Erhalt auf Prüfbarkeit und
Vertragskonformität geprüft werden. In diesem Fall sollte die Schlussrechnung geprüft werden und das
geprüfte und bestätigte (d.h. unbestrittene) Guthaben innerhalb von 30 Kalendertagen oder innerhalb
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der vereinbarten Frist gemäß Nr. 3 der Besonderen Vertragsbedingungen ausgezahlt werden. Der
Auftragnehmer kann nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Fristsetzung Verzugszinsen verlangen.
Sollte sich die abschließende Prüfung verzögern, ist der unbestrittene Guthabenbetrag sofort als
Abschlagszahlung zu leisten.
Bei der Schlussrechnung sind zusätzlich zu prüfen:
• die Sicherheitsleistungen (Bürgschaft ja/ nein und welche oder Einbehalt),
• offene Punkte aus Abnahme und Mangelfreimeldungen,
• die Abzüge gem. AVB (Umlagen für Baustrom Bauwasser),
• die Höhe der Abrechnungssumme gegenüber dem Beauftragungsstand
• die Beauftragungen der abgerechneten Zusatzaufträge/ Nachträge,
• Etwaige Einbehalte,
• Gegenforderungen und Anlastungen,
• (Stundenlohnarbeiten ohne entsprechende EV Stunden)
Der Schlussrechnung sind folgende Unterlagen beizulegen:
• Abnahmeniederschrift zzgl. etwaiger Mängelfreimeldung
• Bestätigung zur vorliegenden Dokumentation
• Aufteilung des Leistungs-/Abrechnungsstandes nach Kostengruppen
• Mitteilung zur Schlusszahlung (ABau V 471 F)
• Ausgefülltes Zahlungsanweisungsblatt
• Kopie der Bürgschaftsurkunde
• Bestätigung zum Abzug etwaiger Einbehalte (außerhalb der AVB) und Anlastungen
Das Formblatt V 470.V-I F (Checkliste Bearbeitung der Schlussrechnung) ist vom jeweiligen Prüfer für
die Schlussrechnungsprüfung zu erstellen und einzureichen.
Die aktuellen Rundschreiben der können unter
dem folgenden Link abgerufen werden:
3.11. Behinderungsanzeige
Alle eingereichten Behinderungsanzeigen sind in einer Liste festzuhalten. Dabei ist insbesondere das
Thema, das Erstellungs- und Eingangsdatum sowie die jeweilige Entscheidung zu vermerken. Die Liste
der Behinderungsanzeigen wird vom Generalplaner geführt.
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Das Flussdiagramm zur Behinderungsanzeige befindet sich in Anlage 24
3.12. Bedenkenanmeldung gem. § 4 (3) VOB/B
Alle eingereichten Bedenkenanmeldungen sind in einer Liste zu dokumentieren. Hier ist insbesondere
das Thema, das Erstellungs- und Eingangsdatum sowie die jeweilige Entscheidung zu dokumentieren.
Die Liste über Bedenkenanmeldungen wird geführt durch den Generalplaner.
Der Strukturablauf orientiert am Ablauf zu Behinderungsanzeigen.
3.13. Abnahme und Gewährleistung
Für die Abnahme der Leistung/Teilleistung sollten vor allem die Bestimmungen von § 12 VOB/B sowie
den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB), V 215.H und V 215.V-I, sowie den Bedingungen der für
die Leistung maßgeblichen zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen sorgfältig beachtet werden.
Es gilt zu überprüfen, ob die erbrachte Leistung frei von Sachmängeln gemäß § 13 Abs. 1 VOB/B ist.
Die Abnahmerichtlinie V 441 ABau sind zu beachten.
Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, beginnt die Verjährungsfrist für
Mängelansprüche und geht die Bauleistungsgefahr auf den Auftraggeber über.
Nach erfolgter Abnahme können Ansprüche auf Beseitigung von festgestellten, aber nicht ausdrücklich
vorbehaltenen Mängeln nicht mehr geltend gemacht werden. Sollten im Nachhinein Mängel auftreten,
muss der Auftraggeber nachweisen, dass diese auf eine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind.
Vertragsstrafen, die nicht ausdrücklich vorbehalten wurden, können nicht mehr verlangt werden.
Die Voraussetzungen für die Abnahme sind die folgenden Punkte:
• Fertigstellung der Leistung / Teilleistung/ Übersendung der Dokumentationsunterlagen
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• Leistung ohne wesentliche Mängel
Für die rechtsverbindliche Erklärung der Abnahme ist die Projektleitung/Bauleitung zuständig;
freiberuflich Tätige sind zur Abgabe dieser Erklärung nicht befugt.
Bei förmlicher Abnahme ist unmittelbar nach der Begehung das Formblatt Abnahme V 441 F ABau
auszufüllen und von beiden Seiten zu unterzeichnen. Erfolgt keine förmliche Abnahme, ist dem
Auftragnehmer die Abnahme schriftlich unter Verwendung des Formblattes Abnahme V 441 F ABau
mitzuteilen.
Im Formblatt V 4410 F ABau müssen auch alle weiteren bekannten Mängel bis dato aufgelistet werden.
Prüfung und ggf. Klärung des Vorbehaltes der Vertragsstrafe.
Mängelbeseitigungsleistungen sind förmlich abzunehmen, wenn ihre Bedeutung dies erfordert.
Alle Abnahmen sind in Form einer Liste zu dokumentieren. In diesem Fall sind insbesondere das Datum
der Abnahme sowie die jeweils festgestellten Mängel zu dokumentieren. Liste der Abnahmen sowie der
noch zu erbringenden Leistungen und der noch zu beseitigenden Mängel wird vom Generalplaner
geführt.
3.13.1. Strukturablauf einer Abnahme
Der Strukturablauf einer Abnahme befindet sich in Anlage 25
3.13.2. Gewährleistungsliste
Ein Gewährleistungskalender nach Gewerken ist von der Objektplanung/-überwachung zu führen. Die
Liste der Gewährleistungen ist in Abstimmung mit der Projektleitung und dem Projektcontrolling laufend
zur Verfügung zu stellen. Der Tag der Abnahme bzw. des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge wird
gemäß § 187 Abs. 1 BGB für den Fristbeginn nicht mitgerechnet. Beginn der Frist am Tag nach der
Abnahme bzw. nach Eingang der schriftlichen Mängelrüge.
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3.14. Inbetriebnahme
In der Regel kann die Übergabe an den Nutzer erst erfolgen, wenn die Abnahmen durchgeführt worden
sind. Die Abnahme des Bauwerks oder der baulichen Anlage soll erfolgen, sobald diese für den
vorgesehenen Zweck genutzt werden kann. Es ist auch eine Teilübergabe zulässig.
Über die Übergabe/Teilübergabe ist ein gemeinsames Niederschriftprotokoll anzufertigen, in den
etwaigen Beanstandungen, Änderungen und Ergänzungen festzuhalten und an Ort und Stelle zu
unterzeichnen sind.
Der Generalplaner ist dafür verantwortlich, gemeinsam mit fachlichen Beteiligten (einschließlich Nutzer
und Umzugsplaner) ein Inbetriebnahmekonzept (Möblierung/Ausstattung, Funktionstest/Probebetrieb)
für die einzelnen Bereiche in Abstimmung mit den Nutzern zu entwickeln. Entsprechend der
Zielvereinbarung mit der BNB ist eine systematische Inbetriebnahme mit anschließender Einregulierung
der Haustechnik und Betriebsoptimierung sowie ein technisches Monitoring vorzusehen. In
Zusammenarbeit mit den anderen Projektbeteiligten wird von den Generalplanern der
Inbetriebnahmeterminplan erstellt.
In Bezug auf die Inbetriebnahme werden die meisten Aufgaben von dem Generalplaner durchgeführt.
Dies beinhaltet folgendes:
- Inbetriebnahmeterminplan als Balkendiagramm
(6 Monate vor Abnahme, Aktualisierung zur Schlussphase 2-wöchentlich)
-
Nutzerabstimmungen
-
Analyse der Abnahme- und Übergabeabläufe
-
Organisation der Abnahme und Übergabe an den AG unter Berücksichtigung der zu
übergebenden Revisionsunterlagen (ca. 12 Monate vor Übergabe)
Die Projektsteuerung ist hauptsächlich auch verantwortlich für die Analyse der Abnahme- und
Übergabeabläufe. Darüber hinaus hat die Projektsteuerung Mitwirkungsbefugnisse. Sie sind mit
zuständig für:
-
Inbetriebnahmeterminplan als Balkendiagramm
-
(6 Monate vor Abnahme, Aktualisierung zur Schlussphase 2-wöchentlich)
-
Nutzerabstimmungen
-
Organisation der Abnahme und Übergabe an den AG unter Berücksichtigung der zu
übergebenden Revisionsunterlagen (ca. 12 Monate vor Übergabe)
3.15. Berichtswesen
3.15.1. Statusberichte
Das Berichtswesen dient zum einen dem Nachweis von Informationen des Projektstands, Monitoring
zum Projektfortschritt und zum anderen der weiteren Entwicklung in Form von Prognosen. Die PS
berichtet dem BH zum Monatsende das one-Page-Management als Monatsbericht (MBS). Zum Ende
jedes Quartals hat die PS einen Quartalsbericht (QSB) an den BH zu übergeben.
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Der regelhafte QSB betrachtet mindestens die sieben thematischen Controlling-Bereiche:
-
Kosten
-
Termine
-
Qualitäten
-
Vertragsmanagement
-
Risikomanagement
-
Änderungsmanagement
-
Entscheidungsmanagement
Zur Dokumentation sowohl während der Planungs- und Bauphase als auch zur Schlussdokumentation
sind insbesondere nachfolgende Berichte schriftlich zu erstellen:
- Anzeige und berichtspflichtiges sicherheitsgefährdendes Fehlverhalten von Personen auf der
Baustelle, Brände, Wassereintritte nach Unwetter oder wegen technischem Defekt,
Sturmschäden
-
Betriebsunfälle, umwelt- und gesundheitsrelevante Havarien, straffälliges Verhalten
-
digitales Bautagebuch
-
monatlicher Projektbericht ergänzend zum Bautagebuch mit Darstellung des Leistungsstandes
mit Soll-Ist-Vergleich über die Planung, Vorfertigung und Bauausführung einschließlich
Fotodokumentation des Bauzustandes
-
Protokollierung und fotodokumentarischer Nachweis von verdeckten Leistungen
-
regelmäßiger Bericht während der Inbetriebnahme
-
wöchentliche nicht personifizierte Berichte der Baustelle mit Mitarbeiteranzahl, Einsatzzeiten
und Firmenverzeichnis
-
Berichte der unterschiedlichen Sachverständigen bei Prüfungen
-
Ergebnisberichte aus Terminen mit einzubindenden Behörden
Die im Kapitel 3.2 dieses Organisations- und Projekthandbuchs aufgeführten unterschiedlichen
Besprechungsarten/-formen sind gemäß den Vorgaben schriftlich zu protokollieren und dienen somit
auch der Berichterstattung bzw. Dokumentation.
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3.15.2. Bautagebuch
Bautagebücher dienen der Information über den Stand und Fortschritt der jeweiligen Baumaßnahme
und der lückenlosen Darstellung aller bemerkenswerter Ereignisse. Im Bautagebuch sind keine offenen
Themen (Anträge, Änderungen, Entscheidungen) aufzuführen. Es ist V 411.H „Richtlinien für das
Führen des Bautagebuches“ zu beachten. Der AN hat ein Bautagebuch zu führen, dass wöchentlich
der Bauüberwachung des AG vorzulegen ist. Die Verteilung hat, auf gesonderte Anforderung der
Bauüberwachung des AG, auch per E-Mail zu erfolgen.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, ein Bautagebuch im DIN A4 Format zu führen. Es ist für jeden Tag
ein Bautagebuchbericht zu erstellen, aus dem folgendes hervorgehen muss:
-
Art, Beginn und Ende der Tätigkeit
-
Anzahl der Beschäftigten
-
Maschineneinsatz
-
Einsatz von Stoffen und Bauteilen
-
Angaben über Baustellenbesuche
-
Witterungsverhältnisse
-
Besondere Vorkommnisse, insbesondere Unterbrechungen mit Angabe der Gründe und
alternativer Einsatzmöglichkeiten
- Anordnungen der Bauleitung, des Auftraggebers und des SiGeKo
Eine Ausfertigung ist der Objektüberwachung spätestens am Freitag jeder Woche bis 12:00 Uhr zur
Gegenzeichnung vorzulegen.
Der Bautenstandsbericht ist durch die Objektplanung/-überwachung turnusmäßig zu erstellen und der
Projektleitung über die Projektsteuerung zur Verfügung zu stellen.
Festgelegter Turnus: 2 - monatlich (6 Stk./ Jahr)
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- Kostensteuerung
Die Kostenberechnung wird gemäß DIN 276 aufgestellt und gemäß den Vorgaben des PHB auf die
Kostenkontrolleinheiten (KKE) aufgeteilt. Hierfür ist die entsprechende Vorlage Anlage 26 zu
verwenden. Sollte der AN eine abgeänderte Form verwenden, ist diese der PL / PS zur
Abstimmung/Freigabe vorzulegen.
Für die Ermittlung der Kosten bedarf es einer genauen Definition der gewählten Standards. Diese
werden getrennt nach Gebäudetechnik und Ausbaustandards abgefragt. Für die Aufstellung der
Kostenstruktur sind die notwendigen Unterlagen in der geforderten Struktur von allen
Planungsbeteiligten sowohl an die PL als auch an den PS zu liefern bzw. die notwendigen Angaben zu
machen.
4.1. Kostenplanung
Die Kostenermittlungen erfolgen modellbasiert und vertieft durch den Generalplaner:
-
Kostenschätzung nach DIN 276 (LPH2)
-
Abgleich Kostenschätzung mit den Rahmenbedingungen (LPH 2)
-
Kostenberechnung nach DIN 276 (LPH 3)
-
Kostenermittlung auf Grundlage bepreister Leistungsverzeichnisse (LPH 6)
-
Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenermittlung auf Grundlage bepreister
Leistungsverzeichnisse (LPH 6)
- Abgleich der Ausschreibungsergebnisse mit der Kostenberechnung / bepreisten
Leistungsverzeichnissen (LPH 7)
- Kostenkontrolle (laufend, LPH 8)
Die Projektsteuerung ist hauptsächlich verantwortlich für:
-
Kostenkontrolle (laufend)
-
Mittelabflussplanung (monatlich)
-
Kostenprognosen
-
Kostenrisikoabschätzung, Rückstellungen
4.2. Kostenermittlung
Kostenermittlungen sind entsprechend den jeweiligen Bearbeitungsphasen der Baumaßnahmen
aufzustellen. Zur Aufstellung der Kostenermittlung erfolgt in Abstimmung mit der Projektleitung.
4.3. Kostenkontrolle
4.3.1. Allgemein
Die Kostenkontrolle muss mindestens auf der Grundlage einer KKE-Liste erfolgen. Die Kostenkontrolle
ist gemäß der Gliederung der DIN 276:2018-12 bis zum Abschluss der Entwurfsplanung durchzuführen.
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Ab der Ausführungsplanung sollte sie auch parallel nach Vergabeeinheiten oder vergabeorientierten
Kostenkontrolleinheiten (KKE) erfasst und kontinuierlich aktualisiert werden. Formblatt V 412.H F muss
im Rahmen der Ausführungsplanung nach Aufstellung der Kostenberechnung erstellt und laufend
fortgeschrieben werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können anstelle des Formblatts V 412.H F
gleichwertige Formulare oder Kostenkontrollinstrumente eingesetzt werden. Sobald während der
fortlaufenden Kostenkontrolle erkennbar ist, dass die Kostenobergrenze überschritten wird, informieren
die zuständigen Instanzen unverzüglich die Projektleitung.
Darüber hinaus wird gemäß BNB eine planungsbegleitende Lebenszykluskostenberechnung
durchgeführt. Die Kostenkontrolle erfolgt durch die Projektsteuerung und die weiteren Projektbeteiligten
auf der Grundlage der jeweiligen vertraglich geschuldeten Verantwortlichkeiten in Form eines
Vergleichs der Kosten der aktuellen Planungsphase mit den Kosten der vorangegangenen
Planungsphasen.
Für die Kostenkontrolle während der Ausführung sind nach Genehmigung der Kostenberechnung durch
den Generalplaner und die weiteren Fachplaner die auszuschreibenden Vergabeeinheiten zu planen
und in Abstimmung mit der Bauherrenvertretung und der Projektsteuerung die entsprechenden
Kostenkontrolleinheiten (KKE) festzulegen. Die buchhalterische Kostenkontrolle wird von der
Projektsteuerung durchgeführt.
Die Kontrolle der Mengenentwicklung ist ein wesentlicher Faktor für die Kostenkontrolle während der
Ausführung. Bei jeder Abschlagsrechnung ist daher das entsprechende Aufmaß zu erstellen und der
Abrechnung zugrunde zu legen.
4.3.2. Struktur der Kostenkontrolleinheiten
Die Struktur der Kostenkontrolleinheiten soll unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden und eine
übergreifende Budgetbildung und Nachverfolgung ermöglichen. Auch ohne vertiefte Projektkenntnisse
soll ein schneller Einstieg in die Struktur möglich sein.
Als KKE wird eine 3-stellige Nummer verwendet. Die Einteilung der Kostengruppen 200 – 700 ist auf
Basis der DIN 276.
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4.4. Kostenprognose
Die Kostenprognose wird von der Projektsteuerung unter Mitwirkung des Objektplaners und weiteren
fachlich Beteiligten in einem festgelegten Rhythmus erstellt. Die Kostenprognose kann in der
bearbeitbaren Datei der KKE-Liste erstellt werden. Die Projektsteuerung führt regelmäßig eine
Zusammenführung der Prognosen durch und übermittelt diese an die Projektleitung.
4.5. Mittelabflussplanung
Der Mittelbedarf wird aus der Terminplanung abgeleitet und auf die Jahresabschnitte (Quartale) verteilt.
Bei Bedarf kann eine detailliertere Aufschlüsselung zur Steuerung und Sicherstellung des
Mittelabflusses erfolgen. Der Mittelabflussplan wird von der Projektsteuerung in Zusammenarbeit mit
den weiteren Projektbeteiligten im festgelegten Turnus erstellt.
Um eine kontinuierliche und aktuelle Ausgabenplanung zu gewährleisten, stellt die Projektsteuerung mit
Unterstützung der Planungsbeteiligten in der Regel Folgendes bereit:
• Die monatlichen Mittelabflussprognosen (bis zum 3. Tag des jeweiligen Monats).
4.6. Kostenfeststellung
Mit Abschluss der Baumaßnahmen und Schlussrechnungslegungen der ausführenden Firmen hat eine
Kostenfeststellung nach Kostengruppen (3. Ebene) zu erfolgen.
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- Termine
Die Terminpläne dienen der zeitlichen Steuerung des Projektes und sollen in den Projektphasen
entsprechend aktualisiert werden.
Die Terminziele sind sowohl in den Verträgen der Projektbeteiligten als auch in den Verträgen der
Unternehmen zugrunde zu legen. Die Terminpläne sind von den zuständigen Projektbeteiligten laufend
zu aktualisieren und abzustimmen.
In den Zeit- und Ablaufplänen sind folgende Inhalte aufzuführen und zu aktualisieren:
-
Beginn und Ende der Tätigkeiten und Abhängigkeiten,
-
Einflüsse auf Planung, bautechnische Prüfungen bzw. Genehmigungen,
Ausschreibung und Ausführung,
-
Dauer der Planung,
-
Zeitpunkt der Vergabe von Leistungen,
-
Dauer der Ausführungsfristen,
-
Zeitpunkt der Übergabe an den Nutzer.
5.1. Aufgaben der Terminplanung und -kontrolle
Im Zuge der Ablauf- und Terminplanung müssen die Projektsteuerung und die fachlich Beteiligten
folgende Aufgaben erfüllen:
Aufstellen von Ablauf- und Terminplänen durch die PS unter Mitwirkung der fachlich Beteiligten.
Überwachung der Einhaltung von Terminen durch die Projektsteuerung und fachlich Beteiligte.
Durchführen von koordinativen und steuernden Aufgaben, gegebenenfalls Ausarbeiten und Umsetzen
von Anpassungs- und Gegensteuerungsmaßnahmen durch die Projektsteuerung unter Einbeziehung
der fachlichen Beteiligten.
5.1.1. Meilensteine und Rahmenterminplan
Die ersten Meilensteine richten sich nach dem unten dargestellten Rahmenterminplan (RTP).
Der Rahmenterminplan befindet sich in Anlage 27.
5.1.2. Planungsterminplan
Der Generalplaner erstellt einen detaillierten Ablauf der Planungsphasen unter Berücksichtigung der
BIM-Prozesse, der von Beginn an als Grundlage für das Terminsteuerungssystem dient.
Die Schwerpunkte der Vorplanung sind:
a) Funktionsanordnungen im Grundriss
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b) Medien- und Erschließungskonzepte
c) Nutzerabstimmungen
d) Abstimmung mit genehmigungsrelevanten Stellen
e) Abstimmung mit dem Betreiber
f) Abschluss Vorplanung mit vertiefter Kostenschätzung
g) Flächennachweis
Die Schwerpunkte der Entwurfsplanung sind:
a) Durcharbeitung im Grundriss, Schnitt und Ansicht
b) Ausarbeitung des technischen Entwurfes und Koordination
c) Nutzerabstimmungen
d) Abstimmung mit genehmigungsrelevanten Stellen
e) Abstimmung mit dem Betreiber
f) Abschluss Entwurfsplanung mit vertiefter, modellbasierter Kostenberechnung
g) Flächennachweis
Die Schwerpunkte des Bauantrages sind:
a) Erstellung Bauantrag und Einreichung
b) Erstellung Brandschutzkonzept und Abstimmung mit Feuerwehr und Bauherr
c) Einreichung Brandschutzkonzept
d) Einreichung Hauptstatik
e) Erwirken einer Baugenehmigung
Für die HOAI-Leistungsphase 5 werden durch das Planungsteam ebenenweise Detailterminpläne nach
dem o. g. Prinzip erstellt.
Die Schwerpunkte der Ausführungsplanung sind:
a) Durcharbeitung und Detaillierung der Entwurfsplanung
b) Erstellung und Koordination der Schlitz- und Durchbruchplanung
c) Erstellung der Schal- und Bewehrungspläne
d) Erstellung aller erforderlichen Details
e) Zusammenstellung der Bemusterungsgrundlagen
f) Erstellung von Türlisten
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5.1.3. Terminüberwachung und -steuerung
Überwachungsergebnis und Steuerung
In der Vorplanungs- und Entwurfsplanungsphase wird die Überwachung und Steuerung durch die
Ablaufterminpläne in den Besprechungen mit dem Bauherrn ausgeführt. In der
Ausführungsplanungsphase fertigt die Projektsteuerung auf Basis von Terminmeldungen der fachlich
Beteiligten pro Monat einen Bericht zur Terminkontrolle an, welcher als Monatsstatusbericht (MSB)
dient.
Die Objektüberwachung erstellt unter Beteiligung der Fachingenieure monatlich einen
Terminkontrollbericht, der, falls erforderlich, auch zweiwöchentlich erstellt wird. Dieser Bericht muss
mindestens folgende Informationen für alle im Berichtszeitraum begonnenen, fortgeführten und
abgeschlossenen Vorgänge umfassen:
-
Zugrundeliegender Bauablaufplan
-
Vorgangs-Nr., -beschreibung, -dauer
-
Soll-/Ist-Vergleich / %-Ausführungsstand
-
Voraussichtliche Restdauer in AT
-
Begründung bei Terminüberschreitungen und Angabe der getroffenen
Gegensteuerungsmaßnahmen
-
Gesonderte Stellungnahme zu PS-Rahmenterminvorgaben
-
Zusammenfassung und Vorausschau
5.1.4. Terminmanagement
Die terminlichen Abhängigkeiten der Maßnahme sind in einem übergeordneten Ablaufplan darzustellen.
Der Generalplaner hat hauptsächlich folgende terminlichen Abhängigkeiten durchzuführen:
-
Planungsphasen/ Abgaben
-
Genehmigungsphasen nach BauOBln
-
Vergabetermine
-
Baubeginn
-
Inbetriebnahmetermine
-
Übergabetermine
-
Baugenehmigungen, Nutzerabstimmungen, Planfreigaben, Budget- oder
Qualitätsentscheidungen etc.
-
LV-Erstellung bis Beauftragung
-
Fortschreitende Detaillierung bis in die Bauausführung für alle Gewerke/ Leistungsbereiche
-
Vertragstermine mit allen Zwischenterminen
-
Detailterminplan
-
Bemusterungsterminpläne
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- Inbetriebnahmeterminpläne
Der Generalplaner hat in folgenden terminlichen Abhängigkeiten mitzuwirken:
-
Meilensteine Planung und Bau bis Übergabe
-
Besprechungsterminplan
Die Projektsteuerung hat in folgenden terminlichen Abhängigkeiten mitzuwirken:
-
Planungsphasen/ Abgaben
-
Genehmigungsphasen nach BauOBln
-
Vergabetermine
-
Baubeginn
-
Inbetriebnahmetermine
-
Übergabetermine
-
LV-Erstellung bis Beauftragung
-
Detailterminplan
-
Inbetriebnahmeterminpläne
Die Projektleitung hat in folgenden terminlichen Abhängigkeiten mitzuwirken:
-
Planungsphasen/ Abgaben
-
Genehmigungsphasen nach BauOBln
-
Vergabetermine
-
Baubeginn
-
Inbetriebnahmetermine
-
Übergabetermine
-
Meilensteine Planung und Bau bis Übergabe
-
Baugenehmigungen, Nutzerabstimmungen, Planfreigaben, Budget- oder
Qualitätsentscheidungen etc.
- Besprechungsterminplan
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- Qualitäten
Die Qualität der Umsetzung muss im Raumbuch festgelegt und mit der Projektleitung im
Zusammenhang mit den im Bedarfsprogramm angegebenen und mit der EVU veranschlagten Kosten
abgestimmt werden.
6.1. Bewertungssystem nachhaltiges Bauen (BNB)
und der Bedarfsträger ( ) wollen die Maßnahmen gemäß dem Bewertungssystem
nachhaltiges Bauen (BNB) durchführen, um eine Silber-Zertifizierung zu erreichen. Das Ziel des
nachhaltigen Bauens ist der Schutz aller Güter, wie beispielsweise Umwelt, Ressourcen, Gesundheit,
Kultur und Kapital. Daraus leiten sich die klassischen drei Dimensionen der Nachhaltigkeit - Ökologie,
Ökonomie und soziokulturelle Aspekte - ab, an denen sich auch die Gebäudequalität messen lassen
muss. Darüber hinaus sollten auch die technischen Qualitäten sowie die Prozessqualität berücksichtigt
werden, da sie als Querschnittsqualitäten Auswirkungen auf alle Teilaspekte der Nachhaltigkeit haben.
Ziel ist eine Silber-Zertifizierung, d.h. ein Erfüllungsgrad von 65-80 %. Eine Zielvereinbarung nach BNB
ist mit dem Nutzer und dem Bauamt zu vereinbaren.
Die Gewichtung der Kriterien erfolgt durch den Koordinator der BNB in Abstimmung mit den
Projektbeteiligten und der Baudienststelle. Dabei sind die Ziele gegeneinander abzuwägen und eine
Zielvereinbarung auf der Grundlage des Kriterienkatalogs der BNB zu treffen. Dabei wird auch
grundsätzlich geprüft, ob die Durchführung einer Zertifizierung sinnvoll und möglich ist, da ansonsten
eine Zielsetzung ohne offizielle Zertifizierung möglich wäre.
Das Pflichtenheft wird im Laufe des Projekts aktualisiert, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Während
der Planung erfolgt eine Bewertung hinsichtlich der Zielerreichung. Der BNB-Koordinator ist
verantwortlich für die Bewertung innerhalb der Bewertungsmatrix sowie für die Abstimmungen zu den
geplanten und tatsächlichen Punktevergaben. Außerdem führt er Rücksprachen und Abstimmungen mit
der Zertifizierungsstelle durch.
Für eine erfolgreiche Zertifizierung ist eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen den
Planungsbeteiligten und dem BNB-Koordinator unerlässlich. Hierbei sind insbesondere die
Produktvorgaben in der Ausschreibung zu berücksichtigen und durch die beauftragten Gewerke
darzustellen (siehe auch Vergabeverfahren).
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- Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Projektstrukturplan
Anlage 2 Projektbeteiligtenliste
Anlage 3 Besprechungswesen
Anlage 4 Plankopf
Anlage 5 Vorlage PKMS Plan- und Dokumentenschlüssel
Anlage 6 Strukturablauf EV Plan
Anlage 7 Entscheidungsvorlage Planung EV-Plan
Anlage 8 Vorlage Dokumentation der Entscheidungsvorlagen
Anlage 9 Vorlage Projektänderungsanträge
Anlage 10 Vorlage Dokumentation der Projektänderungsanträge
Anlage 11 Stempelordnung SenStadt
Anlage 12 Vorlage Vermerk zur Vorbereitung der Vergabe
Anlage 13 Flussdiagramme Ausschreibungen
Anlage 14.1 Inhaltsverzeichnis Auftragsakte
Anlage 14.2 Zuständigkeiten Vergabeakte
Anlage 15 Muster für öffentliche Ausschreibungen
Anlage 16 Flussdiagramme zu Nachträgen
Anlage 17 Vergütungszuordnung und –berechnung
Anlage 18 Kontrollliste über Zahlungen
Anlage 19 Flussdiagramme zu Rechnungen
Anlage 20 Vorlage Zahlungsanweisungsblatt
Anlage 21 Vorlage Checkliste zur SR
Anlage 22 Entscheidungsvorlage Bau
Anlage 23 Flussdiagramm zur Mängelverfolgung
Anlage 24 Strukturablauf Behinderungsanzeige
Anlage 25 Strukturablauf Abnahme
Anlage 26 Kostenbericht
Anlage 27 Rahmenterminplan
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Anlage 1 Projektstrukturplan
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Anlage 2 Projektbeteiligtenliste
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Anlage 3 Besprechungswesen
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Anlage 4 Plankopf
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Anlage 5 Vorlage PKMS Plan- und Dokumentenschlüssel
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Anlage 6 Strukturablauf EV Plan
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Anlage 7 Entscheidungsvorlage Planung EV-Plan
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Anlage 8 Vorlage Dokumentation der Entscheidungsvorlagen
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Anlage 9 Vorlage Projektänderungsanträge
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Anlage 10 Vorlage Dokumentation der Projektänderungsanträge
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Anlage 11 Stempelordnung
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Anlage 12 Vorlage Vermerk zur Vorbereitung der Vergabe
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Anlage 13 Flussdiagramme Ausschreibungen
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Anlage 14.1 Inhaltsverzeichnis Auftragsakte
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Anlage 14.2 Zuständigkeiten Vergabeakte
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Anlage 15 Muster für öffentliche Ausschreibungen
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Anlage 16 Flussdiagramme zu Nachträgen
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Anlage 17 Vergütungszuordnung und –berechnung
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Anlage 18 Kontrollliste über Zahlungen
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Anlage 19 Flussdiagramme zu Rechnungen
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Anlage 20 Vorlage Zahlungsanweisungsblatt
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Anlage 21 Vorlage Checkliste zur SR
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Anlage 22 Entscheidungsvorlage Bau
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Anlage 23 Flussdiagramm zur Mängelverfolgung
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Anlage 24 Strukturablauf Behinderungsanzeige
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Anlage 25 Strukturablauf Abnahme
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Anlage 26 Kostenbericht
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Anlage 27 Rahmenterminplan
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