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Abteilung V - Hochbau -
Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten
im Zusammenhang mit Planungswettbewerben und der Vergabe von
Planungs- und Bauaufträgen
(Art. 13 DSGVO)
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenStadt) verarbeitet personenbe- zogene Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Vergabe und Durchführung von Bau- und Pla- nungsaufträgen. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte die SenStadt Sie nachstehend gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Da- ten informieren.
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin E-Mail: abt5.hochbau@senstadt.berlin.de
Sofern Sie Rückfragen im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Planungswettbewerben haben, richten Sie diese bitte an eine der folgenden Kontaktadressen:
E-Mail-Adresse: wettbewerbe@senstadt.berlin.de Internet-Adresse: www.stadtentwicklung.berlin.de
Sofern Sie Rückfragen im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen von Vergabeverfahren haben, richten Sie diese bitte an eine der folgenden Kontaktadressen:
E-Mail-Adresse: abt5.hochbau@sensw.berlin.de Internet-Adresse: www.stadtentwicklung.berlin.de
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Die Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen DSB Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin E-Mail: dsb@senstadt.berlin.de
Datenschutzhinweise Abt. V – August 2024 Seite 1 von 4
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen und Speicherdauer
Im Folgenden informieren wir Sie, warum wir Ihre Daten verarbeiten, die Rechtsgrundlage dafür und wie lange wir diese Daten aufbewahren:
Verarbeitungstätigkeit Rechtsgrundlage Aufbewahrungsfrist
| Durchführung von Planungs- wettbewerben | Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit §§ 103 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB), 69 Abs. 1 VgV, 4 Abs. 1 S.1, 2 AZG i. V. m Nr. 8 Abs.4, 4 des Allgemeinen Zuständigkeitskataloges (Zust- Kat AZG) zu § 4 Abs.1 S. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsge- setzes (AZG). | Zwecks Evaluierung werden die Daten für 10 Jahre gespei- chert. Die Daten werden für die Dauer des Erreichung des Zwecks des Planungswettbewerbs auf- bewahrt. |
|---|---|---|
| Führung einer Kontaktdaten- bank | Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO | Die Daten werden gelöscht, so- bald Sie der Speicherung im Rahmen der Kontaktdatenbank widersprechen. |
| Durchführung von Vergabe- verfahren (insbesondere Be- werbungs-, Angebotsphase, Zuschlag, Dokumentation). | Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit §§ 97 Abs. 1 S. 1, GWB, 4 Abs. 1 S. 1, 2 AZG i. V. m. Nr. 8 Abs. 4, 4 des All- gemeinen Zuständigkeitskatalo- ges (ZustKat AZG) zu § 4 Abs. 1 S. 1 des Allgemeinen Zustän- digkeitsgesetzes (AZG) | Die Daten werden für die Dauer der Erreichung des Zwecks des Vergabeverfahrens aufbe- wahrt. Gemäß den haushaltsrechtli- chen Vorgaben sowie nach den besonderen Regelungen in der Richtlinie VI 140 der Anwei- sung Bau (eABau) werden alle Vergabeunterlagen vorbehalt- lich besonderer Regelungen grundsätzlich für sechs Jahre aufbewahrt. Darüber hinaus werden perso- nenbezogene Daten, welche im Rahmen der Dokumentation des Vergabeverfahrens und des Vergabevermerks verar- beitet werden, bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung, min- destens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags, aufbewahrt. Prozess- und Pfändungsakten werden für 30 Jahre ab Rechts- kraft eines Urteils aufbewahrt. |
| Durchführung der Bau-, Lie- fer- oder Dienstleistung (Ver- tragsausführung, Rech- nungslegung) | Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO | Die Daten werden für die Dauer des Erreichens des Zwecks der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Erfüllung der Verträge aufbewahrt. |
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- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, wenn die Weitergabe zur Vertragsdurchfüh- rung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder gemäß anderer Rechtsgrundlagen gesetzlich zugelassen ist.
Im Einzelfall werden personenbezogene Daten an unsere IT-Dienstleister weitergegeben.
Zur Koordinierung des Planungswettbewerbs/ des Vergabeverfahrens können personenbezogene Daten an beauftragte Planungs- oder Architekturbüros übermittelt werden.
Die Ergebnisse des Planungswettbewerbs sind gemäß § 70 Abs. 3 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) bekanntzumachen und innerhalb von 30 Tagen an das Amt für Veröffent- lichungen der Europäischen Union zu übermitteln. Dazu werden auch personenbezogene Daten über- mittelt.
Die Ergebnisprotokolle der Planungswettbewerbe und die in diesen enthaltenen personenbezogenen Daten der als Wettbewerber beteiligten Personen und Sachverständigen werden auf der Internetseite der SenStadt veröffentlicht.
Bei Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes muss gemäß 18 Abs. 3 Vergabe- und Vertragsord- nung für Bauleistungen Teil A EU (VOB/A EU) (Bauleistungen) und § 39 Abs. 1 VgV (Liefer- und Dienstleistungen) der öffentliche Auftraggeber nach Vergabe eines Auftrags eine Vergabebekannt- machung mit dem Ergebnis des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichung der Europäischen Union übermitteln, welche personenbezogene Daten enthält.
Gem. § 20 Abs. 3 VOB/ A muss der öffentliche Auftraggeber bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb (bei Auftragswerten über 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer) und bei freihändi- gen Vergaben (bei Auftragswerten über 15 000 Euro ohne Umsatzsteuer) auf geeignete Weise über den erteilten Zuschlag informieren. Gem. § 30 Abs. 1 Nr. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UvGO) informiert der Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnah- mewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb über jeden so vergebe- nen Auftrag (ab einem Auftragswert von 25 000 Euro ohne Umsatzsteuer) auf seinen Internetseiten oder auf Internetportalen.
- Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Eine Datenübermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation findet nicht statt.
- Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Auskunft, Art. 15 DSGVO: Sie können jederzeit verlangen, dass wir Ihnen Auskunft darüber erteilen, welche Ihrer perso- nenbezogenen Daten von uns wie verarbeitet werden sowie auf welche Weise Sie eine Kopie der personenbezogenen Daten erhalten können. Berichtigung, Art. 16 DSGVO: Sie haben das Recht, unrichtige personenbezogene Daten berichtigen zu lassen sowie die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Datenschutzhinweise Abt. V – August 2022 Seite 3 von 4
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Löschung, Art. 17 DSGVO: Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht, Ihre personenbezogenen Daten von uns löschen zu lassen. Dieses Recht gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder wenn die Speicherung der personenbezogenen Daten nicht mehr zu den Zwecken, für die sie erfasst oder anderweitig verarbeitet wurden, notwendig ist. Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO: Sie haben unter bestimmten Umständen das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Dieses Recht gilt zum Beispiel, wenn Sie die Rich- tigkeit der personenbezogenen Daten anzweifeln oder wenn die Verarbeitung rechtswidrig ist. Datenübertragbarkeit, Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in ei- nem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und von uns zu ver- langen, dass diese Daten ohne Behinderung einem anderen Verantwortlichen übermitteln wer- den, wenn dies technisch machbar ist. Diese Bestimmung gilt, sofern die Verarbeitung perso- nenbezogener Daten mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt und die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO oder Artikel 9 Abs. 2 lit. a) DSGVO oder auf einem Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) beruht. Widerspruch, Art. 21 DSGVO: Sie können beim Vorliegen besonderer Gründe jederzeit den Datenverarbeitungen widerspre- chen, die auf Grundlage eines berechtigten Interesses erfolgen.
- Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die SenStadt durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit und ohne die Angabe von Gründen für die Zukunft wi- derrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverar- beitung wird durch diesen nicht berührt.
- Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der An- sicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Alt-Moabit 59-61 10555 Berlin Telefon: 030 / 13889 - 0 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Berliner Beauftragten für Daten- schutz und Informationsfreiheit (www.datenschutz-berlin.de) entnehmen.
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die SenStadt benötigt Ihre Daten, unter anderem jedenfalls um Planungswettbewerbe und Vergabe- verfahren durchzuführen.
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