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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen und Hinweise bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
- Teilnahmebedingungen/technische Voraussetzungen
1.1. Technische Voraussetzungen
Betriebssysteme (nur noch mit 64 BIT) / Software:
Windows 10 (ab Version 1809 und höher) oder Windows 11 (ggf. ava-sign für Windows) macOS 10.14 und höher (ggf. ava-sign für macOS) Ubuntu 20.04 und höher, openSuse 15.3 und höher und RedHat 8.4 und höher (ggf. ava-sign für Linux) alle gängigen Browser in einer aktuellen Version (Edge, Firefox, Chrome, Safari und ähnliche) Signaturkomponente: Software Zertifikate oder Signaturkarte/Kartenleser sofern für die Angebotsabgabeart notwendig (siehe Nr. 1.4, elektronisch mit fortgeschrittener bzw. mit qualifizierter Signatur)
Verwendung des Bieterclients ava-sign:
Installation der aktuellsten Version des Bieterclients ava-sign (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.2.)
keine Installation des Bieterclients ava-sign nötig (siehe auch Hinweise unter Nr. 2.1.)
1.2. Elektronische Übermittlung des Angebotes über die Vergabeplattform
Für die Abgabe von Angeboten ist eine Registrierung auf dem Bieterportal iTWO tender https://www.meinauftrag.rib.de/public/registerCompany und eine Verknüpfung mit der Vergabeplattform Berlin erforderlich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
1.3. Änderung der Vergabeunterlagen
Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Ausschreibungsunter-lagen erfolgt nur an alle registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen usw. auf der Vergabeplattform unter https://www.berlin.de/vergabeplattform zu informieren.
1.4. Form der Angebotsabgabe
In welcher Form die Abgabe von Angeboten zugelassen ist, hängt vom jeweiligen Vergabeverfahren ab und wird vom Auftraggeber in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen vorgegeben.
Grundsätzlich gibt es folgende Abgabearten:
‒ elektronisch in Textform
‒ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
‒ elektronisch mit qualifizierter Signatur
‒ schriftlich in Papierform.
Die vom Auftraggeber vorgegebene Form der Abgabe ist maßgeblich im Vergabeverfahren. Die Beachtung der Form der Angebotsabgabe ist entscheidend für die Frage, ob ein Angebot formal zuzulassen ist.
- Hinweise zur Erstellung elektronischer Angebote ohne/mit Bieterclient ava-sign
In elektronischen Vergabeverfahren werden Angebote grundsätzlich über die Vergabeplattform in Textform übermittelt. Der Auftraggeber gibt hierbei vor, ob die Erstellung des elektronischen Angebotes ohne oder mit dem Bieterclient ava-sign zu erfolgen hat. Die in diesem Verfahren vorgegebene Methode der Angebotserstellung ist angekreuzt.
2.1. Vergabe ohne Bieterclient ava-sign
Bei diesen Verfahren wird kein Bieterclient benötigt. Die vergaberechtskonforme Erstellung und Abgabe (in Textform) der Angebotsdateien für ein elektronisches Angebot erfolgt in diesen Vergaben immer direkt und ausschließlich über einen aktuellen Web-Browser.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Vergabeunterlagen laden
Nach der Anmeldung im Bieterportal iTWO tender werden die bearbeitbaren1 Vergabeunterlagen als Dateien einzeln mit Ihrem Web-Browser auf den Rechner geladen, dort zum Beispiel über Microsoft Excel ausgefüllt, gespeichert und dann wieder auf die Plattform hochgeladen.
Durch rote Platzhalter im Ordner „Ihr Angebot“ wird dabei angezeigt, welche Dokumente an welcher Stelle vom Auftraggeber erwartet werden.
Platzhalter „Angebotsdokument“
Das im Bieterportal iTWO tender heruntergeladene und ausgefüllte Angebotsdokument (z.B. eine Word-, PDF- oder Excel-Datei - zu erkennen am Symbol ) ist immer auf den Platzhalter „Angebotsdokument“ zu laden. Versucht der Bieter ein Angebotsdokument in einem falschen Dateiformat hochzuladen, erscheint eine Fehlermeldung. Stellt der Auftraggeber das Angebotsdokument als Excel-Datei (*.xlsx) zur Verfügung, dann muss der Bieter das ausgefüllte Angebotsdokument auch als Excel-Datei hochladen! Dies ist Voraussetzung dafür, dass ein gültiges Angebotsdokument und somit ein wertbares Angebot abgegeben wird.
Platzhalter „Anlagen Angebot“
Alle übrigen Angebotsunterlagen, für die kein explizit bezeichneter Platzhalter zur Verfügung steht, können - einzeln oder zusammengefasst als zip-Datei - auf den Platzhalter „Anlagen Angebot“ geladen werden. Bei Unklarheiten, welche Unterlagen Sie laden und mit einem Angebot einreichen müssen, beachten Sie bitte ggf. die Bekanntmachung sowie Angaben in den Vergabeunterlagen. Bitte nutzen Sie im Dateinamen keine Sonderzeichen!
Angebot einreichen
Nach dem Hochladen der Dokumente muss für die Abgabe des Angebotes die Funktion „Angebot einreichen“ ausgeführt werden. Mit Klick auf „Angebot einreichen“ wird Ihr Angebot nach Benennung der Person des Erklärenden verschlüsselt eingereicht.
1 Bearbeitbare Unterlagen sowie der Ordner „Ihr Angebot“ stehen in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung. Bitte die STATUS-Anzeige im oberen Menüband beachten
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Als Bestätigung der Angebotsabgabe erhalten Sie eine Quittung!
Weitere Hinweise finden Sie in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender unter den Stichworten „ohne ava-sign“, die geöffnet werden kann
über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen
in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ mit Klick auf „Vollständige Hilfe“
2.2. Vergabe mit Bieterclient ava-sign
Um bereitgestellte Vergabeunterlagen bearbeiten und ein Angebot erstellen zu können, benötigen Sie den Bieterclient ava-sign in der aktuellen Version. Der Bieterclient ava-sign ist ein kostenfreies Programm, das NACH der Anmeldung auf dem Bieterportal iTWO tender (https://meinauftrag.rib.de/settings/downloadTools) im Downloadbereich geladen werden kann.
Installieren Sie den Bieterclient ava-sign auf Ihrem Computer!
Alternativ erreichen Sie den Downloadbereich über das Dropdown-Menü im oberen rechten Bereich der schwarzen Menüleiste mit Klick auf Ihren Benutzernamen, über den Bereich „Service“ oder in jeder Vergabe im Bereich „Informationen“ unter „aktuelle Tools“.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Vergabeunterlagen für Bieterclient laden
Die bearbeitbaren2 Vergabeunterlagen müssen vom Bieterportal iTWO tender in Form einer Paket-Datei (Dateiendung avasign) auf den Rechner geladen werden.
Die gesamten Vergabeunterlagen sind in einer Paket-Datei gespeichert und werden beim Öffnen mit dem Bieterclient ava-sign in einer übersichtlichen Baumstruktur dargestellt.
Anlagen Angebot (z.B. Bescheinigungen / Nebenangebote)
Für zusätzliche, in den Vertragsunterlagen nicht enthaltene Anlagen, sind folgende Ordner vorgesehen: „Bescheinigungen“, „Anlagen“ und sofern diese zugelassen sind „Nebenangebote“.
Angebot hochladen
Für die Angebotseinreichung (Hochladen der Angebotsdatei) können Sie den Abgabeassistenten des Bieterclients nutzen. Weitere Hinweise zur Angebotseinreichung finden Sie in der Hilfe des Bieterclients ava-sign und in der Hilfe des Bieterportals iTWO tender im Kapitel „Bieterclient“.
2 Eine im Bieterclient bearbeitbare Paket-Datei steht in Verfahren mit Bekanntmachung erst nach Klick auf die Schaltfläche „Bewerben“ zur Verfügung.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6
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IV 2121 / V 2121 / Wirt 2121
(Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform)
Damit das Hochladen Ihres Angebots über den Bieterclient funktioniert, muss das Programm ava-sign auf die Vergabeplattform über das Internet zugreifen können! Ist dies nicht der Fall, weil dies zum Beispiel über Ihre Windows-Firewall oder andere Sicherheitseinstellungen in Ihrem Unternehmen unterbunden wird, so ist das Hochladen eines Angebotes nicht möglich (Hinweise zur Fehlerbehebung sind z.B. in der Hilfe unter den Stichwörtern „Internetzugriff / Proxy / Virenscanner“ beschrieben).
- Technischer Support
Bei technischen Fragen zum Bieterportal iTWO tender wenden Sie sich bitte an die:
RIB Software GmbH Josef-Orlopp-Str. 38 10365 Berlin evergabe-hotline.berlin@rib-software.com Fax: 030 44 33 11 15 Tel.: 0900 – 11 44 33 0 (für 1,95 €/min aus dem deutschen Festnetz/Mobilfunktarife können abweichen) Mo – Do: 08:00 – 18:00 Uhr und Fr. 08:00 – 16:00 Uhr
Zusätzlich steht Ihnen auf den Bieterportal iTWO tender eine Chatfunktion zur Verfügung!
Bitte beachten Sie, dass allein der jeweils für eine Ausschreibung zuständige Auftraggeber (Vergabestelle) inhaltliche Fragen zur Ausschreibung beantworten kann. Hierzu zählen Fragen zu den Vergabeunterlagen, hier insbesondere zum Ausfüllen der Dokumente, zu den Fristen sowie zum Vergaberecht.
Die Kontaktdaten des Auftraggebers (Vergabestelle) finden Sie in der Bekanntmachung der Ausschreibung (falls vorhanden) bzw. im Formular zur Angebotsaufforderung.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6
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V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Maßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Zutreffendes ankreuzen:
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber bzw. Bietergemeinschaft.
Unterauftragnehmer
anderes Unternehmen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 8]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
| Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen | Jahr | Euro |
|---|---|---|
| Jahr | Euro | |
| Jahr | Euro |
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren – bzw.- dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum (Der längere Zeitraum ist maßgebend), vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 9]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Registereintragung
Ich bin/Wir sind
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen
zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
ich/wir nicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt eingetragen bin/sind.
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 10]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 11]
V 124.H F
Eigenerklärung zur Eignung ( )
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.
Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.
Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 12]
V 125EU F
(Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
Datum:
Bewerber/Bieter
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Metallbau I inkl. Wartung
Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
(wie EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns im Rahmen einer Eignungsleihe der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen werde(n), da ich/wir die diesbezügliche Eignung nicht besitze(n).
OZ / Beschreibung der Angabe zu der Name des Leistungsbereich Teilleistung vom Eignungsleihers Eignungsleiher (einschließl. Ggf. überlassenen vorh. ULV-/PQ-Nr.) Eignung (nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 13]
V 125EU F
(Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit)
OZ / Beschreibung der Angabe zu der Name des Leistungsbereich Teilleistung vom Eignungsleihers Eignungsleiher (einschließl. Ggf. überlassenen vorh. ULV-/PQ-Nr.) Eignung (nach gesonderter Aufforderung der Vergabestelle)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 14]
V 126EU F
(Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Datum:
Bewerber/Bieter
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Metallbau I inkl. Wartung
Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(wie EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich mich/wir uns im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen, da ich/wir die diesbezügliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht besitze(n). Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend die Namen, den gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Angabe zu der von diesem Kontaktdaten des Unternehmens Unternehmen überlassenen Eignung
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 15]
V 126EU F
(Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit)
Name, gesetzlicher Vertreter, Angabe zu der von diesem Kontaktdaten des Unternehmens Unternehmen überlassenen Eignung
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 16]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Datum: 18.09.2026 Vergabestelle S enatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- V M 1 - F ehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Deutschland
Empfänger
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 VOB/A)
Vergabeart
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Ablauf der Angebotsfrist: Datum 2 2.10.2 026 Uhrzeit 11:30 Bindefrist endet am 21.12.2026
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 10
[Seite 17]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Anlagen:
Abkürzungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche der ABau
| GaLa-Bau | Garten- und Landschaftsbau |
|---|---|
| Tiefbau | Verkehrs- und Ingenieurbau |
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
V 212EU Teilnahmebedingungen EU
V 2121 Teilnahmebedingungen bei elektronischen Vergabeverfahren über die Vergabeplattform
V 226EU.H F Mindestanforderungen Nebenangebote (Hochbau,GaLa-Bau)
V 226.V-I F Mindestanforderungen Nebenangebote (Tiefbau)
V 227.H F Gewichtung der Zuschlagskriterien (Hochbau,GaLa-Bau)
V 227.V-I F Gewichtung der Zuschlagskriterien (Tiefbau)
V 242.H F Instandhaltung (Hochbau)
Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. 57 Information über die personenbezogene Datenerhebung
Wirt_124_1_Einhaltung_restriktiver_Massnahmen
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
V 214.H F Besondere Vertragsbedingungen (Hochbau)
V 214.V-I F Besondere Vertragsbedingungen (Tiefbau)
V 214.G F Besondere Vertragsbedingungen (GaLa-Bau)
V 231 F Besondere Vertragsbedingungen - Mindeststundenentgelt und Tariftreue ggf. mit Anlage(n) zu 1.1.2
V 241 F Besondere Vertragsbedingungen - Bauabfallentsorgungsleistungen
V 247 F Besondere Vertragsbedingungen - ILO-Kernarbeitsnormen
V 248 F Besondere Vertragsbedingungen - Umweltschutzanforderungen
V 2481 F Anlage Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/Gebäuderückbau
V 2482 F Anlage Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/Baumaschinen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 10
[Seite 18]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
V 250 F Besondere Vertragsbedingungen - Verhinderung von Benachteiligungen
V 255 F Besondere Vertragsbedingungen - Kontrolle und Sanktionen nach dem BerlAVG
V 2250 Stoffpreisgleitklausel
V 244 F Datenverarbeitung
Leistungsbeschreibung
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.
Wartung_2018_Vertrag_eVergabe_Berlin-0726.pdf KKE305_04_Bestandsliste KG334.pdf+KKE305_05_AK_KG334_Außenwandöff
KKE305_06_Bestandsliste KG338.pdf+KKE305_07_AK_KG338_Lichtschutz_
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
V 213 F Angebotsschreiben ohne Lose
V 2131 F Angebotsschreiben mit Losen
V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung (Hochbau,GaLa-Bau)
V 124.V-I F Eigenerklärung zur Eignung (Tiefbau)
V 125EU F Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit
V 126EU F Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe
V 224.H F Angebot Lohngleitklausel (Hochbau,GaLa-Bau)
V 233 F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
V 238 F Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 239 F Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F Besondere Vertragsbedingungen - Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €)
V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation (Hochbau,GaLa-Bau) oder
V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme (Hochbau,GaLa-Bau)
Vertragsformulare Instandhaltung (Hochbau)
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (mit Preisen)
Anlage(n) zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 10
[Seite 19]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Wartung_2018_Vertrag_eVergabe_Berlin-0726.pdf
KKE305_04_Bestandsliste KG334.pdf+KKE305_05_AK_KG334_Außenwandöff
KKE305_06_Bestandsliste KG338.pdf+KKE305_07_AK_KG338_Lichtschutz_
Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
V 223.H F Aufgliederung der Einheitspreise (Hochbau,GaLa-Bau)
V 236EU F Verpflichtungserklärung
V 2411 F Abfall – Formblatt 1
- Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Abteilung Hochbau Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Referat B zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
Humboldt-Universität zu Berlin Technische Abteilung Unter den Linden 6 10099 Berlin zu vergeben.
- Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
- Vorzulegende Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
Angabe der PQ- oder ULV-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (mit unternehmensbezogenen Angaben)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 10
[Seite 20]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Produktangaben in folgenden Positionen:
Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise
Unterlagen zu den im Formblatt V 227.H F (Hochbau,GaLa-Bau) bzw. V 227.V-I F (Tiefbau) genannten und angekreuzten Zuschlagskriterien:
3.2. Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden
nachgefordert
teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: Unterlagen mit Ausnahme des Instandhaltungsvertrages und der Arbeitskarten
nicht nachgefordert.
3.3. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 10
[Seite 21]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Nachweis der Qualifikation des gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für (ZTV )“. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. (Tiefbau)
Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Urkalkulation als passwortgeschützte PDF-Datei
3.4. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 10
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V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen.
3.5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen.
- Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich für
alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessenbestätigung
nur ein Los
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann. Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung. Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen.
- Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist
zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein.§ 13 EU Absatz 1, Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
nicht zugelassen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 7 von 10
[Seite 23]
V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
- Nebenangebote
6.1. Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 4 der Teilnahmebedingungen EU (V 212EU) gilt nicht.
6.2. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU (V 212EU), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten.
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6.3. Zusätzlich zu Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU (V 212EU) gilt:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen gemäß V 100.V-I Nr. 3.2.2.3 Abschnitt 1.5 und die Vorgaben in den einschlägigen Regelwerken gemäß V 226.V-I F erfüllen. (Tiefbau)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 8 von 10
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V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
- Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote:
Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden aus den nachgerechneten Angebotssummen ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung von preislich günstigeren Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierten Zuschlagskriterien, Nachlässen ohne Bedingungen, ggf. Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt V 227.H F (Hochbau,GaLa- Bau) bzw. V 227.V-I F (Tiefbau) Gewichtung der Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
- Angebotsabgabe
elektronisch in Textform.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
- Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 9 von 10
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V 211EU F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
- (frei) Die Frist für die rechtzeitig beantragten Auskünfte über die Vergabeunterlagen endet am 14.10.2026, 09:00 Uhr. Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen: Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber/Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ Nachweisführung zur Eignung: Die Eignung kann durch Eintragung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung gem. Formblatt V124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) vorläufig nachgewiesen werden. Das Formblatt V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) wird den Vergabeunterlagen beigefügt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens kann nach den Voraussetzungen gemäß § 160 GWB beantragt werden. Ergänzung zu Punkt 3.3 Nachforderung: Nachforderung von Unterlagen erfolgen nur für Bieter die für den Zuschlag in Betracht kommen. Weitere Unterlagen, welche auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Weitere Eignungskriterien als Mindeststandard: siehe Auftragsbekanntmachung (eForms)" Es wird bauherrenseitig eine Zentrale Bauabfallentsorgung eingerichtet, der Nachweis des Entsorgungswegs der anfallenden Abfälle gemäß Ziffer 3.4 dieses Formblatts entfällt. HINWEIS: Der ausgefüllte Instandhaltungsvertrag: Wartung_2018_Vertrag_eVergabe_Berlin-0726.pdf KKE305_04_Bestandsliste KG334.pdf KKE305_05_AK_KG334_Außenwandöffnungen.pdf KKE305_06_Bestandsliste KG338.pdf KKE305_07_AK_KG338_Lichtschutz_zur_KG330.pdf. Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen! Für die Angebotswertung wird die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag (brutto) für die vertraglich vorgesehene Laufzeit zugrunde gelegt (s. Formblatt V 242.H F Pkt. 4). Die Vertragslaufzeit ist dem Instandhaltungsvertrag unter Punkt 8.1 zu entnehmen. Die Gesamtsumme der Instandhaltungskosten für die Vertragslaufzeit auf Grundlage des Instandhaltungsvertrags (brutto) ist in das Formular V 213.HF unter Punkt 2.1. einzutragen. Der Instandhaltungsvertrag (ggf. Arbeitskarte) wird nicht nachgefordert und führt bei Nichteinreichung mit dem Angebot zum Ausschluss.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 10 von 10
[Seite 26]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
EU-Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).
- Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
- Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
- Angebot
3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen
3.3. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 6
[Seite 27]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
3.4. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7. Alle Einheitspreise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
- Nebenangebote
4.1. Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen, dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
4.2. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 6
[Seite 28]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4. Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- Bietergemeinschaften
5.1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2. Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
- Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 6
[Seite 29]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
- Eignung
7.1. Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 6 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 6
[Seite 30]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2. Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht i.S. von Nr. 7.1 präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 6
[Seite 31]
V 212EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Ergänzungen für Berlin
(Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung)
Zu 3 und 4 Umweltschutzanforderungen
Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Die Bieter haben im Angebot anzugeben, mit welchen Nachweisen die geforderten Umweltschutzanforderungen belegt werden. Der Nachweis kann von den Bietern belegt werden durch:
den Verweis auf Gütezeichen (z.B: das Umweltzeichen Blauer Engel oder die EU Blume), wobei immer auch gleichwertige Gütezeichen zugelassen werden müssen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder
gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen.
Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 6
[Seite 32]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Datum:
Name und Anschrift des Bieters
(Firmenname lt. Handelsregister)
HR-Nr.: Registergericht: Ust.-ID-Nr.: Tel.: E-Mail:
Empfänger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- V M 1 -
Fehrbelliner Platz 4 10707Berlin Deutschland
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Angebotsschreiben
Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom
Abkürzungen für die jeweiligen Anwendungsbereiche der ABau
| GaLa-Bau | Garten- und Landschaftsbau |
|---|---|
| Tiefbau | Verkehrs- und Ingenieurbau |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 33]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Anlagen (vom Bieter anzukreuzen und auszufüllen), die Vertragsbestandteil werden:
V 224 H F Angebot Lohngleitklausel (Hochbau,GaLa-Bau)
V 233 F Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
V 236EU F Verpflichtungserklärung
V 238 F Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F Besondere Vertragsbedingungen - Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €)
Nebenangebote
Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen (Hochbau)
Anlagen (vom Bieter anzukreuzen und auszufüllen), die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden:
V 124.H F Eigenerklärung zur Eignung (Hochbau,GaLa-Bau) oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (optional bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte)
V 124.VI F Eigenerklärung Eignung oder (Tiefbau)
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (optional bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte)
V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 34]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
-
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
-
Die Angebotssumme des Hauptangebotes gemäß Leistungsbeschreibung beträgt einschließlich Umsatzsteuer (brutto):
Euro
2.1. Die Gesamtsumme der Instandhaltungskosten für die Vertragslaufzeit auf Grundlage des Instandhaltungsvertrags1 , beträgt einschließlich Umsatzsteuer (brutto):
Euro2
-
Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St.
-
Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeordnete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind:
%
- Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen:
„Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“
Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
1 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jeweiligen Vergütungen einzutragen.
2 Nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt.
3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 35]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
- Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder im
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Größe des Wirtschaftsunternehmens:
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. € Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. € Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. € Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. € Umsatz)
- Ich/Wir erkläre(n), dass
dass ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233 F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
- Ich/Wir erkläre(n), dass
‒ ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n),
‒ mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 36]
V 213 F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
‒ ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
‒ das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/ uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
‒ falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
‒ ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
‒ ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Angebot)
Hinweis:
Ein schriftliches Angebot ist an dieser Stelle zu unterschreiben. Im Fall eines elektronischen Angebotes ist hier keine separate Unterschrift erforderlich.
(Bei einem elektronischen Angebot in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 37]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Besondere Vertragsbedingungen
- Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am .
spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B).Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. Ihr 21.12.2026 Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am
innerhalb von 294 Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 38]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
1.2. Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn.
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
- Start technische Bearbeitung und Bemusterung 12 WT nach Zugang Aufforderung,
-
- Übergabe W+M Planung und Muster 44 WT nach obenstehender Frist für Ausführungsbeginn,
- Starttermin für die Leistungserbringung auf der Baustelle: 143 WT nach obenstehender Frist für Ausführungsbeginn.
- Fertigstellung Montage Fenster und Türen U1-DG: 216 WT nach obenstehender Frist für Ausführungsbeginn.
- Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1. Der Auftragnehmer hat bei schuldhafter Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs 0,2 Prozent der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer) zu zahlen;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der objektiv richtigen Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt auf fünf Prozent der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Überschreitet der Auftragnehmer lediglich als Vertragsfristen vereinbarte Einzelfristen, wird der
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 39]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
Endfertigstellungstermin jedoch eingehalten, beträgt die maximale Vertragsstrafe 3% der Abrechnungssumme in ihrer objektiv richtigen Höhe (ohne Umsatzsteuer).
2.3. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
- Zahlung (§ 16 VOB/B)
Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird verlängert auf Tage.
- Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
- Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
• die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F „Vertragserfüllungsbürgschaft“
• die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F „Mängelansprüchebürgschaft“
• vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F„Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 40]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
- Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
- Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
- frei
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 41]
V 214.H F
(Besondere Vertragsbedinungen)
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Fortsetzung auf gesondertem Beiblatt '260831_HUO_WBVB_305_Metallbau I_WBVB' ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 42]
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Hinweis zur Barrierefreiheit: Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung, die auf die digitale Barrierefreiheit angewiesen sind, beim Verwenden dieses Formulars. Bitte wenden Sie sich dazu an ABau@senstadt.berlin.de Datum:
Bieter
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
- Angaben über den Verrechnungslohn
| Zuschlag % | €/h | ||
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschließlich Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) |
- Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmer- leistungen | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.1 | Baustellen- gemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 43]
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
| 2.3.1 | Gewinn | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2.3.2 | betriebsbezogenes Wagnis1 | |||||
| 2.3.3 | Leistungsbezogenes Wagnis2 | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
- Ermittlung der Angebotssumme
| Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € | Gesamt- zuschläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
|---|---|---|---|---|
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden | |||
| x | ||||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen3 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistung verbundenes Wagnis 3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 44]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Hinweis zur Barrierefreiheit: Wir unterstützen Menschen mit Beeinträchtigung, die auf die digitale Barrierefreiheit angewiesen sind, beim Ausfüllen dieses Formulars. Bitte wenden Sie sich dazu an ABau@senstadt.berlin.de.
Datum: Bieter
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Metallbau I inkl. Wartung
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
| 1. | Angaben über den Verrechnungslohn | Lohn: €/h |
|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML: einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | |
| 1.2 | Lohngebundene Kosten: Sozialkosten und Soziallöhne | |
| 1.3 | Lohnnebenkosten: Auslösungen, Fahrgelder | |
| 1.4 | Kalkulationslohn KL: (Summe 1.1 bis 1.3) |
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
| 1.5 | Umlage auf Lohn: (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) | €/h | v.H. | |
|---|---|---|---|---|
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3
[Seite 45]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| Ermittlung der Angebotssumme | Betrag € | Gesamt € | Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH- Preise | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2 | Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | % | € | |||||||
| 2.1 | Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: | |||||||||
| x | x | |||||||||
| 2.2 | Stoffkosten: (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | x | ||||||||
| 2.3 | Gerätekosten: (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) | x | ||||||||
| 2.4 | Sonstige Kosten: (Vom Bieter zu erläutern) | x | ||||||||
| 2.5 | Nachunternehmerleistungen 1 | x | ||||||||
| Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) | noch zu verteilen | |||||||||
| Zusammensetzung der Umlagesummen | ||||||||||
| Umlage gesamt (€) | Anteil BGK (€) | Anteil AGK (€) | Anteil W+G (€) | |||||||
| 2.1 eigene Lohnkosten | ||||||||||
| 2.2 Stoffkosten | ||||||||||
| 2.3 Gerätekosten | ||||||||||
| 2.4 Sonstige Kosten | ||||||||||
| 2.5 Nachunternehmerleistungen | ||||||||||
| 3 | Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn | |||||||||
| 3.1 | Baustellengemeinkosten: (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3
[Seite 46]
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
| 3.1.1 | Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages | ||||||
| Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x | ||||||
| 3.1.2 | Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. | |||||
| 3.1.3 | Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung | |||||
| 3.1.4 | An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. | |||||
| 3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. | |||||
| Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) | ||||||
| 3.2 | Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) | |||||
| 3.3 | Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) | |||||
| 3.3.1 | Gewinn | |||||
| 3.3.2 | Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko) | |||||
| 3.3.3 | Leistungsbezog. Wagnis (mit der Ausführung der Leistung verbundenes Wagnis) | |||||
| Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) | ||||||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) |
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3
[Seite 47]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (Teil A)
Anlage:
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
- Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu zahlen:
1.1.1 Mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 Unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze) nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart,
1.1.3 Mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde in Höhe von 13,69 Euro brutto; ausgenommen sind Auszubildende.
Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste Regelung maßgeblich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 3
[Seite 48]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu verpflichten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
Ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Nach- bzw. Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
Verstößt ein Nachunternehmer bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1, so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 3
[Seite 49]
V 231 F
(BVB zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue)
Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2 bauhauptgewerbe_01_broschuere_ab_04_2026_stand_08_2025.pdf
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 3
[Seite 50]
V 233 F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Datum: Bewerber / Bieter
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
Namen der Nachunter- Mein/Unser OZ / Leis- nehmer (inkl. ggf. vorh. Betrieb ist Beschreibung der Teilleis- tungsbe- ULV-/PQ-Nr.) auf die tung reich (erst auf gesondertes Ver- Leistung langen der Vergabe-stelle) eingerichtet
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 51]
V 233 F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Namen der Nachunter- Mein/Unser OZ / Leis- nehmer (inkl. ggf. vorh. Betrieb ist Beschreibung der Teilleis- tungsbe- ULV-/PQ-Nr.) auf die tung reich (erst auf gesondertes Ver- Leistung langen der Vergabe-stelle) eingerichtet
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 52]
V 236EU F
(Verpflichtungserklärung)
Datum:
Bewerber / Bieter
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung (von anderen Unternehmen, welche ihre Kapazitäten im Wege einer Eignungsleihe zur Verfügung stellen, auszufüllen)
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftrags- vergabe an den o.g. Bewerber/Bieter, diesem mit den erforderlichen Kapazitäten mei- nes/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfü- gung zu stehen.
OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 53]
V 236EU F
(Verpflichtungserklärung) OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
OZ/Leistungsbereich: Beschreibung der (Teil-)Leistungen:
(Ort) (Datum) Unterschrift1,
Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftrags- vergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausfüh- rung zu haften.
(Ort) (Datum) Unterschrift2,
1 Anmerkung: Sofern die Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Bei elektronischer Kommunikation über die Verga- beplattform ist die Verpflichtungserklärung mit eingescannter Unterschrift zu übermitteln.
2 Anmerkung: Sofern die Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen. Bei elektronischer Kommunikation über die Verga- beplattform ist die Verpflichtungserklärung mit eingescannter Unterschrift zu übermitteln.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 54]
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen)
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Weitere Mitglieder:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
Mitglied: USt-ID: HR-Nr./Registergericht:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 55]
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Wir erklären1, dass
• der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsver- bindlich vertritt,
• zur Entgegennahme der Zahlung mit befreiender Wirkung berechtigt ist,
• alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
(Ort) (Datum) Unterschrift
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 56]
V 239 F
(Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Alle zu verwendenden Holzprodukte sind nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert oder erfüllen die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach
zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifi- kats, mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle (siehe Links) erbracht. Als Nachweis werde ich das Zertifikat einschließlich des Prüfergebnisses vor- legen.
Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland gel- tenden Kriterien, des FSC oder PEFC, einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen.
Der Einzelnachweis ist eine von einer akkreditierten Zertifizierungsorganisa- tion (siehe Links oben), die hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Wald- bewirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumenta- tion, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/ PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stammen und die nachfolgenden Kriterien erfüllt:
• Durchführung und Dokumentation der konkreten Wareneingangskontrolle des betroffenen Materials
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 57]
V 239 F
(Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)
• Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (lau- fende Meter, Fläche, Volumen, etc.)
• Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag
• Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Produkte(s)
Ich werde bei
• Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte
• Lieferleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte
den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 58]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Datum: Bieter
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zu Bauabfallentsorgung Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen und Kampfmitteln
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durch- führungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der um- weltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallge- setz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
In diesem Kontext ist insbesondere die Verordnung über die Bewirtschaftung von ge- werblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewer- beabfallverordnung - GewAbfV) vollumfänglich zu beachten, insbesondere die Regelun- gen zur sortenreinen und getrennten Sammlung, Vorbereitung zur Wiederverwendung von bestimmten Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sowie das Recycling von sor- tenreinen Bau- und Abbruchabfällen bzw. deren gewerbeabfallkonformen Vorbehand- lung und Aufbereitung.
Nach diesen gesetzlichen Regelungen hat die Vorbereitung zur Wiederverwendung oberste Priorität und verpflichtet geeignete Bauteile, Baustoffe und Einrichtungsgegen- stände einer Wiederverwendung zuzuführen. Anfallende Bauabfälle, die nicht wieder- verwendet werden können, müssen sortenrein und getrennt erfasst und vorrangig einer stofflichen Verwertung (Recycling) zugeführt werden.
Die vollständige Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben dient der Umsetzung der Zero-Waste Ziele des Landes Berlin.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 4
[Seite 59]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften können die Einleitung eines Ord- nungswidrigkeits-verfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
- Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) sowie zum Verbleib von wiederverwendeten Bauteilen und Einrichtungsgegen- ständen
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bau- abfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentli- che Hand“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) ausschließlich von zertifizierten Entsor- gungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirt- schaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklä- rung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistun- gen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungs- vorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauab- fallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebever- ordnung zertifiziert sind.
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderli- chen Angaben zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsgegen- stände sowie zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbe- triebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabe- stelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeit- punkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle sowie zum Verbleib der wiederverwendeten Bauteile und Einrichtungsge- genstände zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen sowie mit welchen wiederzuverwendenden Bauteilen und Einrichtungsgegen- ständen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz).
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele sowie der Wiederverwendungs- ziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustim- mung des Auftraggebers möglich.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 4
[Seite 60]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
- Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fach- kenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsor- gungskosten, SBB-Gebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanla- gen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Im Fall einer Sammelentsorgung (nur für Kleinmengen von jährlich weniger als 20 t je Erzeugernummer und Abfallschlüssel zulässig) sind vom Auftragnehmer die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen als Gesamtkosten für Sammlung, Trans- port und Entsorgung zu kalkulieren. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährli- chen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwal- tung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Brückenstraße 6, 10179 Ber- lin, Tel. (030) 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de
Weiterführend wird auf unsere Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin verwiesen, die unter https://www.ber- lin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bauabfall/ abrufbar sind. Die „Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spie- geleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung“ setzen die Regelungen der Abfallver- zeichnisverordnung um, welche maßgeblich für die Einstufung von mineralischen Abfäl- len als nicht gefährlicher oder gefährlicher Abfall ist. Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung: https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/kreislaufwirtschaft/service/gewerbetreibende/bau- abfall/
- Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung sowie Wiederverwendung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Wiederver- wendung sowie zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller wiederwendeten Gegenstände und Einrichtungsgegenstände sowie verwerteten und beseitigten Bauab- fälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Wiederverwendung sowie über die Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vor- zulegen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 4
[Seite 61]
V 241 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
- Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwas- ser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unter- brechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Scha- densbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unver- züglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu infor- mieren:
https://www.berlin.de/umwelt/themen/boden-altlasten-geologie/artikel.155486.php
http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbezie- hung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzu- warten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senats- verwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, I B 2, Tel.: 9025 - 2192, bauabfall@senmvku.berlin.de zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: https://www.sbb- mbh.de/ ).
- Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden, müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite 495) wird ausdrücklich hingewiesen: https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/verkehr/ser- vice/rechtsvorschriften/verwaltungsvorschrift_kampfmittelv.pdf
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 4
[Seite 62]
V 2413 F
(Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Datum: Bieter
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Erklärung Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvor- schriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungs- fachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 27. Juli 2021 (ABl. S. 2916) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsor-gungsleistungen be- auftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erfor- derlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungs- fachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifü- gung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
(Ort) (Datum) (Stempel und Unterschrift)
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
[Seite 63]
V 242.H F
(Instandhaltung)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung | |
| Technische Anlage Feuer- und Rauchschutztüren, Feststellanlagen, Türantriebe, Außenraffstore |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Hier: Angebotsteil Instandhaltung
Anlage(n)
- Sie erhalten
beiliegende/s Vertragsformular/e
beigefügte Arbeitskarten
- Gegenstand des Angebots sind sowohl die Erstellung der Anlage als auch deren
Inspektion,
Wartung,
Instandsetzung
- Im Vertragsformular und
in Anlage zum Vertragsformular
in den Beiblättern des Vertragsformulars
sind die geforderte Vergütung und die dazu geforderten Angaben einzutra- gen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 64]
V 242.H F
(Instandhaltung)
Weiterhin sind:
in einer gesonderten Aufstellung/Arbeitskarte die von Ihnen vorgesehenen regelmäßigen Leistungen (Inspektions- und Wartungsarbeiten einschließlich Zeitabstände) für die verschiedenen Anlagenteile/Geräte einzutragen. Wird die Aufstellung/Arbeitskarte nicht mit dem Angebot vorgelegt, erfolgt keine Nachforderung. Das Angebot wird ausgeschlossen.
die beigefügte/n Arbeitskarte/n hinsichtlich der Arbeiten in dem von Ihnen für erforderlich gehaltenen Umfang und/oder Fristen zu ändern. Werden/wird die Arbeitskarte/n nicht mit dem Angebot vorgelegt, erfolgt keine Nachforderung. Das Angebot wird ausgeschlossen.
die in der/den beigefügten Arbeitskarte/n beschriebenen Leistungen ohne Änderungen anzubieten.
- Prüfung und Wertung
Ist der Angebotsteil Instandhaltung nicht wertbar, wird das Angebot insgesamt (und damit auch der Angebotsteil Erstellung der Anlage) ausgeschlossen.
Der Angebotswertung werden die angebotenen Preise für die vertraglich vorge- sehene Laufzeit zugrunde gelegt. Bei einer Laufzeit bis zu 5 Jahren erfolgt dies ohne Anwendung eines Barwertfaktors (statische Berechnung: Instandhaltungs- kosten/Jahr x Laufzeit). Bei einer vertraglich vorgesehenen Laufzeit von mehr als 5 Jahren werden die angebotenen Preise bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung mit dem Barwertfaktor für die Kapitalisierung [Anlage 1 zu § 20 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Im- mobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) vom 19.05.2010 (BGBl I S. 639 ff)] multipliziert.
Der Zinssatz für die Berechnung des Barwertfaktors beträgt %1.
Preisgleitklauseln bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Die Positionen, die nur auf besondere Aufforderung durch den Auftraggeber zur Ausführung kom- men, werden nicht gewertet, es sei denn, in den Vergabeunterlagen wird ein Wertungsmodus genannt.
1Der Zinssatz ist bei Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahren von der Vergabestelle einzutragen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 65]
V 244 F
(Datenverarbeitung)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Metallbau I inkl. Wartung
Ergänzung zum Angebot Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
- Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:
• Angebotsanforderung
• Angebotsabgabe
• Abrechnung
- Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Über die Schnittstelle DA XML erfolgt kein Datenaustausch von Bildern, Grafiken oder Tabellen. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
- Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
[Seite 66]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Teil A) (bei einem geschätzten Auftragswert ≥ 200.000 Euro)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
• das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
• sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nach- bzw. Unterauftragnehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den/die Nachunternehmer/-in bzw. Unterauftragnehmer/in wird der oder der/m Auftragnehmenden zugerechnet.
• abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus dem Formular V 255 F Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 5
[Seite 67]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung
Hiermit erkläre(n) ich/wir Folgendes: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
A. Anwendbarkeit von § 13 Abs. 1 LGG
Im Unternehmen sind i.d.R. mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen) beschäftigt (ausschließlich der zu Ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein (keine weiteren Angaben erforderlich)
B. Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I. Beschäftigungszahl 1
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der Nummer 1 bis 6)
über 250 bis 500 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 20 bis 250 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
über 10 bis 20 Beschäftigte
(gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
1 Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Abs. 1 Satz 4 des Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 5
[Seite 68]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
II. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV durchgeführt oder eingeleitet:
-
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
-
verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
-
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten in gehobenen und Leitungspositionen
-
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
-
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
-
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
-
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
-
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind
-
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge Frauen für männlich dominierte Berufe interessieren sollen
-
spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen sollen
-
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
-
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
-
bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 5
[Seite 69]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
-
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
-
Angebot alternierender Telearbeit
-
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit, auch in Führungspositionen
-
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in Elternzeit
-
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeit der regulären Kinderbetreuung
-
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
-
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
-
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gem. § 4 FFV einverstanden:
-
Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
-
Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet
-
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 4 von 5
[Seite 70]
V 246 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung)
IV. Rechtliche Hindernisse (Erforderlichenfalls anzugeben)
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind wir gem. § 5 Abs. 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung (auf Verlangen nachzuweisen):
Datum und Unterschrift (nur bei schriftlichem Vergabeverfahren)
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ist hier keine separate Unterschrift bzw. Signatur erforderlich.
Bei einem elektronischen Vergabeverfahren in Textform gemäß § 126b BGB ist bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nachname oder die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung sowie bei juristischen Personen die vollständige Bezeichnung bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin anzugeben.
Soweit vom Auftraggeber eine elektronische Signatur/Siegel gefordert wird, ist diese bei der elektronischen Übermittlung des Angebots/Teilnahmeantrags auf die Vergabeplattform Berlin hinzuzufügen.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 5 von 5
[Seite 71]
V 247 F
(BVB – ILO Kernarbeitsnormen)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil A)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung vorgegebenen Anforderungen an die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erfüllen und seinen in der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommen Verpflichtungen bezüglich der Nachweiserbringung nachzukommen.
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus Teil B (V 255 F).
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 1
[Seite 72]
V 248 F
(BVB Umweltschutzanforderungen)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Umweltschutzanforderungen (Teil A)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung oder in den Ausführungsbedingungen vorgegeben Umweltschutzanforderungen zu berücksichtigen.
- Leistungskriterien
Umweltschutzanforderungen in der Form von Leistungskriterien sind Vorgaben über die Beschaffenheit der Leistung, die Vertragsbestandteil werden.
Hierunter fallen auch: Materialanforderungen, Technische Beschreibungen, Anforderungen an die Verpackung, soweit es sich nicht um eine Nebenleistung handelt, Produktinformationen für die Anwender, Anforderungen an die Garantie, Anforderungen zur Benutzerfreundlichkeit.
- Ausführungsbedingungen
Umweltschutzanforderungen in der Form von Ausführungsbedingungen sind besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags, sofern diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, jedoch nicht die Beschaffenheit der Leistung beschreiben.
Im Einzelnen werden die in den Anlagen aufgeführten Ausführungsbedingungen vereinbart.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
3.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 2 zu verpflichten.
3.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 3.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 73]
V 248 F
(BVB Umweltschutzanforderungen)
3.3. Ein Unterauftragnehmer ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
3.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
3.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
3.3.3. der betreffende Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
3.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 3.1 und 3.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 3.3 auf Anforderung einen Nachweis zu erbringen.
3.5. Verstößt ein Unterauftragnehmer des Auftragnehmers gegen seine nach 3.1 und 3.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 2 so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besonderen Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 74]
V 249 F
(Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor)
Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor
- Angaben zur Maschine
Name und Adresse des Halters/Eigentümers:
Beschreibung (z.B.: Mobilbagger):
Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG oder Verordnung (EU) 2016/1628
(bitte ankreuzen):
III A
III B
IV
V
Euro IV nach 98/69/EG/1999/96/EG oder besser
sonstige / keine:
Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.):
Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW:
angefügte Nachweise: Lieferschein Certification of Conformity (CoC) sonstige:
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 75]
V 249 F
(Technisches Datenblatt für Baumaschinen mit Dieselmotor)
- Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden)
Hersteller: Typ / Ausführung:
Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats: Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau:
einbauende Werkstatt (Name und Adresse):
angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt):
Hinweis:
Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 76]
V 250 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen
- Verpflichtung, Benachteiligungen zu verhindern
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
1.1. die bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen über allgemeine Benachteili- gungsverbote, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, zu be- achten,
1.2. seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu zahlen. Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon un- berührt.
- Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nummer 1 zu verpflichten.
2.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Nach- bzw. Unterauftragnehmern eine Vereinbarung nach 2.1. zu treffen, so dass die Einhal- tung der Vorgaben für die gesamte Nach- bzw. Unterauftragnehmerkette sicher- gestellt ist.
2.3. Ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 2
[Seite 77]
V 250 F
(Besondere Vertragsbedingungen – Verhinderung von Benachteiligungen)
2.3.1. der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei ist im Sinne der §§ 107, 109, 116, 117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen,
2.3.2. der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die Vertrags- bedingungen des Nach- bzw. Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die Leistung erfüllen zu können,
2.3.3. der betreffende Nach- bzw. Unterauftrag im Fall einer Liefer- oder Dienstleistung den Wert von 10.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) oder im Fall einer Bauleistung den Wert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) unterschreitet.
2.4. Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw. über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nach- weis zu erbringen.
2.5. Verstößt ein Nach- bzw. Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach 1., so werden diese dem Auftragnehmer zugerechnet.
Hinweis
Die Besondere Vertragsbedingungen über Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus V 255 F.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 2
[Seite 78]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
| Vergabenummer VM_26126_VOB_O_Ksu | Maßnahmenummer 14410E70002 |
|---|---|
| Baumaßnahme HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin | |
| Leistung/CPV Metallbau I inkl. Wartung |
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (V 231 F)
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (V 247 F)
zur Frauenförderung (V 246 F)
zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F)
über Umweltschutzanforderungen (V 248 F)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. 1
II. Kontrolle und Sanktionen
- Kontrolle
1.1. Umfang der Kontrolle
Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfolgend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch den öffentlichen Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1 Hierfür steht im Vergabeservice Berlin ein Muster zur Verfügung:
https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/hinweise-fuer-bieter/artikel.1259454.php
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 1 von 8
[Seite 79]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.1.1. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe V 231 F, Nummer 1.1.1);
1.1.2. Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe V 231 F, Nummer 1.1.2);
1.1.3. Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der vereinbarten Höhe (siehe V 231 F, Nummer 1.1.3);
1.1.4. Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbeschreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe V 247 F);
1.1.5. Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (siehe V 246 F);
1.1.6. Umweltschutzanforderungen (Leistungskriterien/Ausführungsbedingungen) (siehe V 248 F);
1.1.7. Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der in diesem Formblatt enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 2 von 8
[Seite 80]
V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.2. Durchführung der Kontrolle
1.2.1. Der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie die erforderlichen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereit zu haltenden Unterlagen vor Ort in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften einsehen.
1.2.2. Der Auftragnehmer bzw. der Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat bei der Kontrolle mitzuwirken, indem er die Unterlagen vollständig und prüffähig vorhält, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3. Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit dem Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher. Dazu setzt der Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe angemessene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für den Auftragnehmer oder den Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereitstellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3. Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle auf Einhaltung
1.3.1. der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes aus:
• Arbeitsverträgen
• Entgeltnachweisen
• Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2. eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unterlagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe
• den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3. der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmerkette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen;
• ggf. Unterauftragnehmerverträgen, Bestellscheinen oder Rechnungen;
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 3 von 8
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V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.3.4. der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Lieferscheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktionsmengen;
1.3.5. der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nachweisbar hervorgeht
• Arbeitsverträgen;
• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6. der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen
• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen
• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterlagen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II. 1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4. Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsgeheimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten des öffentlichen Auftraggebers bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
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V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
1.5. Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Verleihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung in der Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher hat an den Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereitstellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass der Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle erfüllt, indem er diese insbesondere auch über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. Diese Verpflichtung hat der Auftragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Unterauftragnehmerkette zugunsten des öffentlichen Auftraggebers und der zentralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Der Auftragnehmer trägt die eigenen ggf. durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
- Sanktionen
2.1. Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer für den Fall sanktionieren kann, dass dieser schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7 benannten Vertragsbedingungen verstößt, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (V 250 F), sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeit kommen die Vertragsstrafe, Kündigung oder Rücktritt, sowie Schadenersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in Betracht.
2.2. Vertragsstrafe
2.2.1. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benannten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatzsteuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.
2.2.2. Ein Verstoß liegt jeweils vor,
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V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
2.2.3. wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.2). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.3.1. wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (V 231 F Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.3.2. wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO- Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konformität eines bestimmten sensiblen Produktes (V 247 F) nicht spätestens mit Lieferung vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teillieferung;
2.2.3.3. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (V 246 F) die verlangte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslaufzeit;
2.2.3.4. wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen über die Umweltschutzanforderungen (V 248 F) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchgeführt wurden;
2.2.3.5. wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette verstoßen wurde (V 231 F, Nummer 2 bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; V 246 F bezüglich der Frauenfördermaßnahmen; V 248 F, Nummer 3 bezüglich der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen; V 255 F, I, bezüglich der Übertragung der in diesem Teil B der Besonderen Vertragsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette;
2.2.3.6. wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrollen zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterlagen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolgloser angemessener Fristsetzung oder durch die fehlende Gestattung des Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort- Kontrolle.
ABau 2026, Stand März 2026 Seite 6 von 8
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V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
2.2.4. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragnehmer oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftragnehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.5. Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so ist sie vom Auftraggeber auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.6. Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent des Nettoauftragswertes nicht überschreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe angerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.7. Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3. Kündigung; Rücktritt
2.3.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten vereinbarten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. nach der Art des zugrunde liegenden Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4. Minderung; Schadenersatz
2.4.1. Der Auftraggeber kann bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen nach seiner Wahl bzw. der Art des zugrunde liegenden Vertrages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz verlangen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße gegen Entlohnungsvereinbarungen nach II.2.1 i.V.m. V 231 F Nummer 1.1.1 sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach V 250 F Nummer 2.1.
2.4.2. Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbeispiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
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V 255 F
(BVB Kontrollen und Sanktionen nach dem BerlAVG)
Hinweis
Verstößt der Auftragnehmer oder ein von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften gegen die in Nummer 1.1 und 2.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, so hat der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe das Amtliche Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin unverzüglich zu unterrichten (§ 16 Abs. 5 BerlAVG).
Darüber hinaus wird die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung benachrichtigt, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 1 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0.1 Deckblatt Leistungsverzeichnis
Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden
Baumaßnahme: Forschungsneubau Optobiologie, Humboldt-Universität zu Berlin
Auftraggeber: Land Berlin, vertreten durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin, Abteilung V, Hochbau
Fehrbelliner Platz 4
10707 Berlin
Maßnahme: 14410E70002
Bauort: Philippstraße 13, 10115 Berlin 0.2 Abrechnungseinheiten/Abkürzungen Abrechnungseinheiten/ Abkürzungen
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abrechnungseinheiten zur Anwendung kommen:
h = Stunde
d = Tag
Wo = Woche
Mt = Monat
a = Jahr
kg = Kilogramm
t = Tonne
cm = Zentimeter
cm2 = Quadratzentimeter
m = Meter
m2 = Quadratmeter
m3 = Kubikmeter
l = Liter
St = Stück
mh = Meter x Stunde
md = Meter x Tage
mWo = Meter x Wochen
mMt = Meter x Monate
ma = Meter x Jahre
m2d = Quadratmeter x Tage
m2Wo = Quadratmeter x Wochen
m2Mt = Quadratmeter x Monate
m3d = Kubikmeter x Tage
m3Wo = Kubikmeter x Wochen
m3Mt = Kubikmeter x Monate
Sth = Stück x Stunden
Std = Stück x Tage
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 2 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Std = Stück x Tage
StWo = Stück x Wochen
StMt = Stück x Monate
td = Tonne x Tage
tMt = Tonne x Monate
Abkürzungen
Im Leistungsverzeichnis können folgende Abkürzungen zur Anwendung kommen:
AN = Auftragnehmer
AG = Auftraggeber
OÜ = Objektüberwachung
s. = siehe
Abs = Absatz
z.B. = zum Beispiel
gem. = gemäß
gm. = gemäß
mind. = mindestens
max. = maximal
min. = minimal
AT = Arbeitstage
KT = Kalendertage
WT= Werktage
UG = Untergeschoss
EG = Erdgeschoss
OG = Obergeschoss
DG = Dachgeschoss
A+S Plan = Arbeits- und Sicherheitsplan
SiGeKo = Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
BE = Baustelleneinrichtung
KMF = Künstliche Mineralfasern
W + M- Planung = Werk- und Montage-Planung
UK = Unterkonstruktion
VM = Vorgezogene Maßnahmen
HM = Hauptmaßnahme
LDL = Logistikdienstleister
NUF = Nutzungsfläche
BGF = Bruttogrundfläche
EBV = Ersatzbaustoffverordnung
L = Länge
B = Breite
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 3 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR B = Breite
H = Höhe
T = Tiefe
D = Durchmesser
- Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
- Allgemeine Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Projektname
Forschungsneubau Optobiologie, Humboldt-Universität zu Berlin
1.2 Beschreibung der Baumaßnahme
Auf dem Grundstück der Philippstraße 13 / Hannoversche Straße 22-26 in 10115 Berlin ist der Neubau der Optobiologie geplant. Der Abriss des Stallgebäudes des Haus 16 ist bereits im Vorfeld im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt. 110 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aufgeteilt in vier Arbeits- und vier Nachwuchsgruppen, aus Forschenden der Humboldt-Universität und der Charité sollen künftig am Standort arbeiten. Das Gebäude beinhaltet vorwiegend Labore der Kategorie S1 mit z.T. besonders schwingungsempfindlichen Messgeräten, Konferenzbereiche und Büroflächen.
Gebäudehöhe über Gelände18,53 m
Bruttogeschossfläche (R)8.628 m²
Bruttorauminhalt 40.091 m³
Anzahl der Vollgeschosse3 + DG (U1,00,01,02,DG)
Geschoss Gesamtfläche2200 m²
Gründungstiefe 5,50 m unter GOK
Der nordost-südwest gerichtete Baukörper hat eine Länge von 70m und eine Breite von 38m. Seine Geometrie besteht aus drei aneinandergereihten, zueinander verschobenen Rechtecken, die von einem Walmdach überspannt werden. Das Gebäude verfügt über ein Untergeschoss, Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Dachgeschoss, indem die Technikzentrale verortet ist. Ebenfalls auf dem Baugrundstück wird im Südosten ein eingeschossiger Wirtschaftsbau mit einer Länge von 18m und einer Breite von 8m errichtet.
Die Gebäudehöhe (18,53m ab OK Gelände) ergibt sich aus den funktionalen Anforderungen innerhalb des Gebäudes, die Traufhöhe (13,50m ab OK Gelände) folgt einer Vorgabe des Denkmalschutzes und bezieht sich auf die Traufhöhe des benachbarten und unter Denkmalschutz stehenden Hauses 16.
Des Weiteren wurden durch den Denkmalschutz Vorgaben zur Dachform (Walmdach, keine Durchdringung von Haustechnik zulässig) und für die Materialwahl (muss sich in den historischen Kontext des Campus Nord einfügen) formuliert, welche für das Projekt verbindlich sind.
Im Untergeschoss befinden sich besonders schwingungsempfindliche Labore und die Hausanschlussräume der TGA- und ELT-Gewerke. Im EG befinden sich Labor- und Büroflächen sowie ein Konferenzbereich, die Obergeschosse beinhalten Labor- und Büroflächen. Im Dachgeschoss ist die RLT-sowie Kältezentrale verortet. Oberhalb des Walmdachs ist ein Flachdach mit Retentionsflächen und Dachbegrünung einschließlich PV-Anlage geplant.
Das Dachgeschoss ist als Kaltdach geplant, die thermische Trennung befindet sich oberhalb der Decke zum 2.OG. Die Zuluftversorgung der Technikzentrale erfolgt über eine 50cm hohe Fuge zwischen OK Mauerwerksfassade und Traufe. Abluft und freistehende Technik sind in Dachausschnitten verortet.
Das Gebäude soll nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) mit einem Gesamtergebnis Silber zertifiziert werden. Dafür werden Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, Soziokulturelle und funktionale Qualität, technische Qualität, Prozessqualität und die Standortqualität gestellt.
1.3 Beschreibung des Baugrundstücks
Das Baugrundstück befindet sich auf dem Campus Nord der Humboldt-Universität. Auf der Westseite verläuft die Südpanke. Südlich liegen die bebauten Nachbargrundstücke Reinhardtstraße 18A und Claire-Waldoff-Straße 7. In Richtung Nord und Nordwest befinden sich die Häuser 17 und 18 des Campus. Im Osten befindet sich das Haus 15. Zum Haus 16 hat die Baustelle im Norden eine direkte Anbindung, wobei das Haus 16 nicht mehr in Betrieb ist.nDas Baufeld, gelegen auf dem Flurstück 487 hat ein geringfügig abfallendes Gelände (34,00 -> 33,37 ü.NN).
Die für die Herstellung des Untergeschosses erforderliche Baugrube ist bis zu 6,50 m tief. Darunter fällt ein. 1,0 m starker Bodenaustausch. Die Sicherung des Geländesprungs erfolgt durch eine überschnittene Bohrpfahlwand, welche sowohl verankert als auch ausgesteift wird.
Zur Herstellung der wasserdichten Trogbaugrube ist eine tiefliegende Düsenstrahlsohle geplant,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 4 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Zur Herstellung der wasserdichten Trogbaugrube ist eine tiefliegende Düsenstrahlsohle geplant, welche aufgrund der anstehenden Torfschichten verspringt und zwischen 14 bis 16 m tief liegt. Die Gründung des Neubaus erfolgt über eine Pfahlgründung mit Großbohrpfählen.
1.4 Baurecht
Für das Bauvorhaben wurde am 30.04.2025 durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen die Zustimmung 2024/2700 gemäß §77 der Berliner Bauordnung erteilt. Alle für die Kalkulation wesentlichen Vorgaben sind in die Planung und Leistungsverzeichnisse aufgenommen worden. Die Zustimmung, sowie die jeweils gewerkeweise relevanten Nachweise (wie z.B. Schallschutz, Wärmeschutz, Entwässerungsantrag) werden nach Beauftragung zur Verfügung gestellt und sind einzuhalten. Grundsätzlich ist vor ggf. abweichender Ausführung in der Werk- und Montageplanung mit dem Generalplaner und/oder dem jeweiligen Fachverantwortlichen Rücksprache zu halten bzw. eine Genehmigung einzuholen.
1.5 Zufahrtswege
Die Liegenschaft ist verkehrlich im Nordosten an die Philippstraße angeschlossen, welche in Richtung Südosten an die Claire-Waldoff-Straße schließt und im nördlichen Bereich des Campus Nord an die Hannoversche Straße. Für den Baustellenverkehr ist lediglich eine Erschließung über die nördliche Hannoversche Straße und eine über den Campus führende Baustraße möglich, da die Zuwegung über die Claire-Waldoff-Straße z.T. unter Privatbesitz steht.
Auf dem Campusgelände beschränkt sich der Baustellenverkehr auf die festgeschriebene Wegeführung entsprechend des beigefügten Baulogistikhandbuchs, s. Abschnitt 10.10 der WBVB. Bei Fortschreibung des Baulogistikhandbuchs gilt die jeweils aktuelle Fassung entsprechend. Die Zu- und Ausfahrt erfolgt über die gleiche Straße. Der gesamte Baustellenverkehr darf grundsätzlich nur auf den angelegten Verkehrswegen vorgenommen werden. Auf der Baustelle gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die Zufahrtsstraßen sind jederzeit für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Angerichtete Schäden und Verunreinigungen sind der Logistikkoordination anzuzeigen und vom Verursacher unverzüglich zu seinen Lasten zu beseitigen.
Um die Zufahrt zur Notaufnahme der nahegelegenen Charité nicht zu beeinträchtigen, ist eine Wartezone vor der Hannoverschen Straße 22 eingerichtet. 2. Beschreibung des Baufelds 2. Beschreibung des Baufeldes
2.1. Bestandssituation
Das Areal ist relativ eben. Die Geländehöhen liegen im Mittel zwischen +33.15 m NHN 33.50 m NHN m.In Richtung Westen fällt das Gelände zur Südpanke hin über eine Böschung bis zum Wasserniveau ab. Die Böschung liegt teilweise in der Nähe des Arbeitsbereiches. Vor Beginn der Hauptmaßnahme wurden ein vorhandenes Bestandsgebäude und sämtliche im Erdreich verlegte Leitungen zurückgebaut. Im Fußweg entlang der Panke (Nord-West-Seite des Grundstücks) verläuft eine Fernwärmetrasse, welche im Zuge der Baugrubenerrichtung temporär oberirdisch verlegt und nach Fertigstellung des Untergeschosses durch das Gebäude geführt wird. Der Schutz der Fernwärmeleitung während der Bauarbeiten ist zu gewährleisten. Nordwestlich des Grundstücks, an der Hauskante zum Haus 16 wurde vor Beginn der Baumaßnahme ein temporärer Unterflurhydrant für den Bauwasseranschluss hergestellt. Der Standort ist den Logistikplänen des Baulogistikhandbuchs zu entnehmen. Dem Auftragnehmer steht für die Baustelleneinrichtung sowie Lagerung lediglich die im Baustelleneinrichtungsplan (siehe Baulogistikhandbuch) eingezäunte Fläche zur Verfügung. Ebenfalls sind die Zu- und Ausfahrtswege gemäß Baustelleneinrichtungsplan zwingend einzuhalten.
2.2. Kampfmittelverdacht
Entsprechend des Schreibens der Senatsverwaltung vom 05.08.2020 liegen für das Baugrundstück Hinweise auf das Vorhandensein von Erdbunkern, Splittergraben und Bombentrichtern vor. Bei Verdacht auf Kampfmittelfunde sind unverzüglich alle Arbeiten einzustellen und es ist unmittelbar die Polizei, der Wachdienst der Baustelle und die Objektüberwachung zu informieren.
2.3. Leitungen - freizuhaltende Flächen
Der AN hat sich Fall eigenverantwortlich über die Leitungsfreiheit im Baubereich zu
versichern. Die Bauüberwachung des Auftraggebers ist umgehend zu verständigen, falls Kabel oder sonstige Leitungen bei der Durchführung der Arbeiten gefunden bzw. beschädigt werden.
Bekannte Leitungen im Außenbereich sind auch bei der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen, d.h. es sind entsprechende Maßnahmen wie z .B. Druckverteilplatten vorzusehen. Die Flächen für Hydranten, Absperrschieber und Kanaldeckel sind jederzeit freizuhalten.
Hinweis:
Die umverlegte temporäre Fernwärmeleitung entlang der Panke liegt oberirdisch in unmittelbarer Nähe des Verbaus. Die Arbeiten in diesem Bereich sind mit entsprechender Sorgfalt auszuführen. Sollte es zu Verschiebungen der Umverlegung der Fernwärmearbeiten kommen, hat sich der AN mit dem AN Fernwärme zu koordinieren.
2.4. Nachbarbaustelle
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 5 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2.4. Nachbarbaustelle
Auf der gegenüberliegenden Seite der Panke wird parallel zum Bauvorhaben ebenfalls ein Neubau in der Albrechtstraße 27 errichtet. Die Zufahrt zu dem Baufeld erfolgt über die Schumannstraße bzw. Albrechtstraße. Der für die Herstellung des Bauvorhabens erforderliche Kran wird Teile des Baugrundstückes der Optobiologie lastfrei überschwenken. Die Kranhöhe beträgt 40 Meter. 3. Allgemeine Angaben zur Ausführung 3. Allgemeine Angaben zur Ausführung
3.1. Angaben zur Arbeitszeiten
Der Auftragnehmer hat die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Arbeitszeit zu beachten und ist hierfür selbst verantwortlich. Die tägliche Arbeitszeit an Werktagen ist entsprechend der Angaben im beiliegenden Logistikhandbuch einzuhalten.
In Abstimmung mit der Bauleitung und mit Zustimmung des Auftraggebers können andere Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Universitätsbetriebs genehmigt werden. Samstagsarbeit ist dem Auftraggeber vorher anzuzeigen. Der Auftragnehmer bleibt jedoch für die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben selbst verantwortlich. Wrforderliche Genehmigungen oder Abstimmungen sind von ihm zu veranlassen. Es gelten die Regelungen in den WBVB und dem Baulogistikhandbuch.
3.2. Rücksichtnahme Nachbarschaft
Die Häuser 11, 13, 14 & 15 befinden während der Baumaßnahme im laufenden Laborbetrieb, auf besonders lautstärke- oder schwingungsintensive Arbeiten, oder Anlieferungen ist daher frühzeitig, spätestens zwei Wochen vor Ausführungsbeginn / Anlieferdatum hinzuweisen.
3.3. vom AG veranlasste Vorarbeiten
Der AG veranlasst als Voraussetzung für die Arbeiten des AN im Wesentlichen folgende Arbeiten
auf der Baustelle:
-
Umverlegen von Versorgungsleitungen
-
Baufeldfreimachung und Abbrucharbeiten
-
Einrichten einer allgemeinen Baustelleneinrichtung mit Wachschutz, Bauzaun, Sanitär- und
Unterkunftscontainer, Einrichten von Bauwasser und -strom gem. den Anschlüssen des BE-Plans
-
Baumfällungen und Grünschnitt
-
Errichten einer Baugrube inkl. Tiefgründungen und Krangründungspfählen
-
Herstellen des Rohbaus
3.4. Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle / Schnittstellen
Die Ausführung der Leistungen des AN erfolgt zeitlich parallel zu Leistungen anderer AN. Die
Vorgaben des AG zur Sicherstellung eines geordneten und reibungslosen Bauablaufes im
Zusammenwirken mit den anderen Unternehmern sind zu beachten. Es sind Abstimmungen mit den
parallel auf der Baustelle tätigen Unternehmern erforderlich.
Der AN hat eine Koordinationspflicht und muss bauseitige Leistungen im Terminplan berücksichtigen. Es ist mit kurzzeitigen Unterbrechungen während der Bauphase zu rechnen.
Unter anderem werden folgende Leistungen von anderen AN durchgeführt, die im direkten Zusammenhang mit den Leistungen des AN stehen:
Nachlaufende Leistungen des AN Rohbau
Baustelleneinrichtung,
Fassadenarbeiten,
Fensterarbeiten,
Dachabdichtungen,
Stahlbau,
Ausbau-GU,
(diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 6 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR (diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)
Die eigenverantwortliche, im Sinne des Bauvorhabens erfolgende Abstimmung zwischen den AN Bau ist zwingend notwendig und zu berücksichtigen.
3.5. Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
Vor Beginn der Arbeiten sind die Arbeitsabschnitte mit der Bauüberwachung des AG abzustimmen. Besondere Vorgaben des AG zu Arbeitsabschnitten und vorgesehenen Arbeitsunterbrechungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Vom AN eigenverantwortlich zu vertretende Arbeitsunterbrechungen / Arbeitsabschnitte und daraus ggf. entstehende Kosten gehen vollständig zu Lasten des AN.
3.6. Sicherheit und Gesundheitsschutz, SiGeKo
Für die Baumaßnahme wird durch den Auftraggeber ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) bestellt. Der AN verpflichtet sich, den Anweisungen des SiGeKo sowie den Regelungen der Baustellenordnung uneingeschränkt Folge zu leisten. Alle Auftragnehmer stellen sicher, dass die auf der Baustelle tätigen Bauleiter und Aufsichtsführenden sowie eingesetzte Nachunternehmer über die Baustellenordnung, die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie den SiGe‑Plan informiert sind und diese Vorgaben einhalten. Greifen Arbeitsvorgänge verschiedener Auftragnehmer ineinander, sind die jeweiligen Randbedingungen zu prüfen und erforderliche Abstimmungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für höher gelegene Arbeitsplätze sowie für Arbeits‑, Verkehrs‑ und Fluchtwege, Gerüste, Baugruben und Gräben, die Allgemeinbeleuchtung sowie die Stromversorgung der Baustelle. Stellt der AN Mängel an sicherheitstechnischen Einrichtungen fest, sind diese unverzüglich der örtlichen Bauleitung bzw. Objektüberwachung zu melden. Der AN hat auf eine zeitnahe Abstellung der Mängel hinzuwirken. Arbeitsunfälle mit Personen‑ oder Sachschaden sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Eine mündliche Mitteilung ist innerhalb von 2 Werktagen schriftlich zu bestätigen.
Der AN benennt vor Beginn der Baumaßnahme schriftlich eine verantwortliche Person für Arbeitssicherheit. Diese ist für die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes, die Durchführung von Unterweisungen sowie die Überwachung der Einhaltung der festgelegten Schutzmaßnahmen zuständig. Diese Verpflichtung gilt auch für eingesetzte Nachunternehmer. Den Hinweisen des SiGeKo sowie des für den Ausbau der Schadstoffe zuständigen A+S‑Koordinators ist Folge zu leisten. Sich hieraus ergebende Maßnahmen zum Sicherheits‑ und Gesundheitsschutz sind durch den AN umzusetzen. Unabhängig hiervon obliegt die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher, behördlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften und Auflagen zum Arbeits‑ und Gesundheitsschutz dem AN in alleiniger Verantwortung. Bei Zuwiderhandlungen sowie bei Verstößen gegen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind der AG und die Objektüberwachung berechtigt, die betreffenden Mitarbeiter nach wiederholter Verwarnung, bei akuten Verstößen auch unverzüglich, von der Baustelle zu verweisen. Sämtliche auf der Baustelle eingesetzten Personen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend angemeldet sein, arbeitsmedizinisch erforderliche Untersuchungen vorweisen und mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung sowie betriebssicheren Arbeitsmitteln ausgerüstet sein. Der AN hat sein Personal entsprechend den jeweiligen Gefährdungen auszustatten und die bestimmungsgemäße Nutzung der PSA sicherzustellen. Die Beschäftigten haben die PSA vor Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand und Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Folgende Unterlagen sind durch den AN spätestens zwei Wochen vor Beginn der Baumaßnahme der Bauleitung und dem Logistikkoordinator zur Verfügung zu stellen und auf aktuellem Stand zu halten (einschließlich Nachunternehmer):
Der vom SiGeKo überlassene Erhebungsbogen zur Sicherheits‑ und Gesundheitsschutzorganisation, ausgefüllt und unterzeichnet, je Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn an den SiGeKo Namensliste der Aufsichtführenden mit aktueller Telefonnummer und E‑Mail‑Adresse Liste der Ersthelfer Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz, auf die Baumaßnahme angepasst (siehe Abschnitt 3.6) Prüfnachweise der eingesetzten Arbeitsmittel und Maschinen Erforderliche Sachkundenachweise (z. B. Maschinenführer, Kranfahrer, Arbeiten im Straßenverkehr) Behördliche Anordnungen und Genehmigungen, sofern für die Ausführung erforderlich (z. B. Wochenendarbeit, verkehrsrechtliche Anordnung) Tägliche Namensliste der jeweils auf der Baustelle eingesetzten Arbeitnehmer des AN (täglich fortzuschreiben)
Alle auf der Baustelle eingesetzten Maschinen und Arbeitsmittel müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und den jeweils geltenden Gesetzen und Regeln entsprechen. Der AN hat für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die zur Sicherung baulicher Anlagen und Einrichtungen aller Art sowie zum Schutz Dritter erforderlich sind. Das Ausbringen schädlicher Stoffe (z. B. Mineralöle, Säuren, Laugen, Chemikalien, bodenverfestigende Stoffe) ist unzulässig. Erschütterungseinwirkungen außerhalb des Baugrundstücks sind nach dem anerkannten Stand der Technik auf das erforderliche Minimum zu reduzieren.
Essen und Trinken auf der Baustelle ist nur in den dafür vorgesehenen Containeranlagen gestattet.
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 7 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Essen und Trinken auf der Baustelle ist nur in den dafür vorgesehenenE UCRontaineranlagenEUR gestattet.
3.7. Gefährdungsbeurteilung
Vor Arbeitsaufnahme hat der AN eine Gefährdungsbeurteilung der mit den jeweiligen Tätigkeiten verbundenen Gefährdungen durchzuführen, schriftlich zu dokumentieren und die hieraus erforderlichen Maßnahmen des Arbeits‑ und Gesundheitsschutzes festzulegen. Die Gefährdungsbeurteilung sowie der zugehörige Maßnahmenkatalog sind rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten zu erstellen, fortzuschreiben und auf der Baustelle zur Einsicht bereitzuhalten. Der AN hat sein Personal vor Arbeitsbeginn auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung zu unterweisen und in die Besonderheiten der Baustelle einzuweisen. Montage‑, Abbruch‑ und sonstige Arbeitsanweisungen für potenziell gefährliche Arbeiten sind dem SiGeKo vor Aufnahme der Arbeiten vorzulegen und in endgültiger Fassung der Objektüberwachung des AG zu übergeben. Der AN hat auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung einen Notfallplan für Notfälle bzw. Havarien zu erstellen. Dieser hat erforderliche Gegenmaßnahmen, Informationswege, Ansprechpartner sowie Gerätestandorte zu beschreiben und ist dem AG und dem SiGeKo vor Beginn der Arbeiten vorzulegen.
3.8. Besondere Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
Die Sicherung von Gefahrenbereichen in den Arbeitsbereichen des AN liegt in der Verantwortung des AN. Vor einer Unterbrechung der Arbeiten hat der AN dafür zu sorgen, dass keine gefahrdrohenden Zustände bestehen bleiben. Vom AN erstellte Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind auch nach Abschluss der Leistungen des AN so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Die vom AN erstellten Unfallverhütungseinrichtungen sind laufend zu überprüfen, instandzuhalten und der Baustellensituation entsprechend anzupassen.
3.9. Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
Die Baustelle muss zur Sicherstellung der Arbeitssicherheit jederzeit aufgeräumt sein. Der im Bereich des AN anfallende Abfall, z.B. Verpackungen, Restmaterialien, ist durch den AN arbeitstäglich restlos aus den Arbeitsbereichen zu entfernen und gemäß den Regelungen des Logistikhandbuchs zu transportieren. Die Entsorgungswege sind entsprechend der Vorgaben des Logistikhandbuches einzuhalten. Es wird ein zentraler Abfallsammelplatz eingerichtet, der durch einen Abfallkoordinator verwaltet wird. Die sich daraus ergebenden Vorgaben und Minderkosten sind bei sämtlichen Gewerken zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass sein Personal die Arbeitsbereiche in einem sauberen, aufgeräumten Zustand verlässt. Es wird besonderer Wert darauf gelegt, dass die Baustelle jederzeit in einem ordnungsgemäßen und aufgeräumten Zustand ist. Dazu sind, sofern andere am Bau Beteiligte dadurch nicht bei ihrer Leistungserbringung behindert werden, die Arbeitsplätze täglich zu reinigen. Kommt der AN auch nach zweimaliger, schriftlicher Aufforderung mit Nachfristsetzung durch den AG oder dessen Bevollmächtigten seiner Pflicht zur regelmäßigen Beräumung der Baustelle von Schutt und Restmaterialien nicht nach, behält sich der AG vor, Abfall und Restmaterialien zu Lasten des jeweiligen AN beräumen zu lassen.
Stoffe / Materialreste, die durch Wind oder Regen bewegt werden könnten, insbesondere auf Dachflächen und Gerüsten, sind sofort zu beseitigen. Die Zwischenlagerung von Material und Abfall darf weder zu Brandlasten noch zur Versperrung von Verkehrswegen oder zur Behinderung der Arbeiten anderer Unternehmer führen. Gerüste sind grundsätzlich frei von Bauschutt / Abfall zu halten.
Die Verunreinigung von Verkehrswegen, insbesondere auch von öffentlichen Straßen,ist zu vermeiden. Durch den AN verursachte Verunreinigungen von Verkehrswegen auf der Baustelle und den angrenzenden Straßen sind vom AN umgehend zu beseitigen. Die Arbeitsbereiche, Unterkünfte und sanitäre Anlagen sind in einem ordentlichen Zustand zu halten. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Staub ist zu minimieren, an der Entstehungsstelle zu erfassen und mittels Industriesauger aufzunehmen. Das trockene Kehren von Baustaub ist verboten.
3.10. Ver- und Entsorgung
Die Versorgung mit Materialien erfolgt über den AN, sofern nicht anders vereinbart. Die Entsorgung von Materialien und Abfällen erfolgt gemäß den Regelungen des Logistikhandbuchs. Der AN hat seine Abfälle nach Abfallschlüssel zu trennen und selbstständig sortenrein in die vom AG bereit gestellten Abfallsammelcontainer zu verbringen. Die Materialen sind zu klassifizieren und im Sinne der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere des Abfallbeseitigungsgesetzes, zu behandeln. Materialien und Abfälle jeglicher Art dürfen in keinem Fall über die Toilettenanlagen oder in den Sanitärcontainern in das Abwassersystem eingeleitet werden, sondern müssen gelagert und entsorgt werden. Das Untergraben oder Verbrennen von Abfällen, Verpackungsmaterial, Bauholz u.ä. ist verboten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Bau- und Abbruchabfälle möglichst zu vermeiden. Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes müssen erfüllt werden. Die Bauabfallstoffe müssen gemäß der gültigen Gewerbeabfallverordnung mindestens in folgenden Abfallfraktionen getrennt gesammelt werden:
Glas (Abfallschlüssel 17 02 02), Kunststoff (Abfallschlüssel 17 02 03), Metalle, einschließlich Legierungen (Abfallschlüssel 17 04 01
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 8 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Kun | Einheit ststoff (Abfallschlüssel 17 02 03), | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Kunststoff (Abfallschlüssel 17 02 03), EUR EUR Metalle, einschließlich Legierungen (Abfallschlüssel 17 04 01 bis 17 04 07 und 17 04 11), Holz (Abfallschlüssel 17 02 01), Dämmmaterial (Abfallschlüssel 17 06 04), Bitumengemische (Abfallschlüssel 17 03 02), Baustoffe auf Gipsbasis (Abfallschlüssel 17 08 02), Beton (Abfallschlüssel 17 01 01), Ziegel (Abfallschlüssel 17 01 02) und Fliesen und Keramik (Abfallschlüssel 17 01 03)
3.11. Staubschutz
Die gesetzlichen Anforderungen zum Staubschutz sind einzuhalten. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen; Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern, sofern das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung müssen Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt werden. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, es dürfen nur Einrichtungen eingesetzt werden, die regelmäßig gewartet und geprüft werden.
3.12. Lärmschutz
Bei der Durchführung der Arbeiten ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge zu beachten (Bundes Immissionsschutz- gesetz in der geltenden Fassung) sowie die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschemissionen), sowie das Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm, jeweils in der geltenden Fassung. Sich daraus ergebende Vorgaben sind zu berücksichtigen. Vor Haus 15 wurde bauseits eine Lärmschutzwand errichtet.
3.13. Vorbeugender Brandschutz
Der AN ist verpflichtet, rechtzeitig vor Ausführung vor Ort, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen anzuordnen und zu überwachen. Für jede Tätigkeit wie Schweiß-, Schneid-, Löt-, Aufbau- und Trennschleifarbeiten (feuergefährliche Arbeiten), ist ein Erlaubnisschein von dem Beauftragten des ANs auszustellen, vom Ausführenden des ANs abzeichnen zu lassen und bei der zuständigen örtlichen Bauleitung des Auftraggebers mindestens 48 Stunden vor Ausführungsbeginn abzugeben. Täglich sind nach Beendigung der Arbeiten der Objektschutz und die Bauleitung des AGs schriftlich über die durchgeführten Tätigkeiten zu informieren. Die Verantwortlichkeit für die Durchführung der Arbeiten sowie die erforderliche Art und Weise der Nachkontrollen liegt ausschließlich beim AN. Der Einsatz von Maschinen mit Verbrennungsmotoren im Gebäude ist untersagt.
3.14. Gerüste
Bauseits werden dem AN die erforderlichen Fassaden- und Fanggerüste zur Verfügung gestellt. Diese werden aufgrund der teilweise noch parallel laufenden Rohbauarbeiten zu Beginn der Montagearbeiten der Fassaden- und Fensterelemente jedoch noch nicht vollständig zur Verfügung stehen. Die Vervollständigung der Fassadengerüste erfolgt zeitnah mit der Fertigstellung des Rohbaus. Der AN hat alle sonstigen, für seine Arbeiten erforderlichen Gerüste / Hebezeuge in seine Einheitspreise einzukalkulieren, sofern in der Leistungsposition nicht abweichend beschrieben. Eine separate Vergütung erfolgt nicht. Veränderungen an den bauseitigen Gerüsten sind ausschließlich durch den Gerüstersteller zulässig. Im Bedarfsfall ist dies über die Bauüberwachung zu beantragen.
3.15. Hebezeuge, Aufzüge
KRAN
Während des Ausführungszeitraums des AN betreibt das Gewerk Rohbau zwei Turmdrehkrane. In Abstimmung mit dem AN Rohbau kann durch den AN eine Nutzung gegen Entgelt vereinbart werden.
Das Entgelt für die Mitbenutzung des vorhandenen Baukrans des AN Rohbau inkl. Bedienpersonal / Kranführer zur Bedienung des Kranes (ohne Anschläger) beträgt 51,98 / h netto (Abrechnungseinheit Hubstunde).
Umfang, Zeitraum und Vergütung der Kraneinsätze sind vom AN eigenverantwortlich und direkt mit dem AN Rohbau abzustimmen bzw. abzuwickeln.
MATERIALAUFZUG
Bauseits steht dem AN ein Materialaufzug mit 2,0 t Tragfähigkeit zur Verfügung. Dieser kann vom AN in Abstimmung mit den anderen auf der Baustelle tätigen AN verwendet werden. Die Einweisung erfolgt durch den AN Rohbau/Gerüstarbeiten im Rahmen von Sammelterminen.
Alle darüber hinaus gehenden, für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Hebezeuge und
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 9 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Alle darüber hinaus gehenden, für die Ausführung seiner Leistungen erforderlichen Hebezeuge und Aufzüge sind Sache des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der beengten örtlichen Verhältnisse ggf. vom AN über die o.g., bauseits gestellten Bauaufzüge und Turmdrehkrane hinaus erforderliche Mobilkrane/ Hebezeuge nicht an allen Seiten direkt am Gebäude aufgestellt bzw. aufgebaut werden können.
3.16. Baulogistik, Parken auf der Baustelle, Tagesunterkünfte, Bürocontainer, sanitäre Anlagen, Liefer- und Transportlogistik, Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Die allgemeine Baustelleneinrichtung (Sanitärcontainer, Baucontainer inkl. Einrichtungsgegenständen, Bauzaun, zentrale Baustromversorgung, Baubeleuchtung, Bauwasser etc.) ist nicht Bestandteil des vorliegenden Leistungsverzeichnisses. Der AG hat für diese Leistungen einen Baulogistikdienstleister beauftragt. Für die übergeordnete Baustelleneinrichtung und die Baustellenerschließung wurde ein Logistikkonzept erstellt, welches für die komplette Bauzeit bindend ist. Abweichungen sind im Vorfeld mit dem Objektüberwacher und dem Logistikkoordinator abzustimmen. Die Umschlagflächen im Bereich der BE-Fläche sind unmittelbar nach Entladen zu räumen, sodass weitere Entladungen vollzogen werden können. Mögliche Aufstellplätze sind dem BE-Plan zu entnehmen.
Materiallagerflächen stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Alle Baumaterialien müssen verarbeitungsgerecht just in time geliefert werden, sollte dies nicht möglich sein, sind der Auftraggeber und die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren.
Fahrzeuge jeglicher Art dürfen nur auf ausgewiesenen bzw. im Einzelfall speziell zugewiesenen Parkplätzen im Bereich der Baustraße abgestellt werden. Ein Parken auf dem Baufeld ist nicht gestattet. Es gelten die Regelungen der WBVB und des Baulogistikhandbuchs.
Die Regelungen und Angaben im Baulogistikhandbuch inkl. aller Workflows und Formblätter gelten für den AN als verpflichtend.
3.17. Baustrom / Bauwasser / Bauwärme / Baubeleuchtung
S. WBVB. Das Baustromnetz und die Bauwasser Ver- und Entsorgung wird bis zu einem Übergabepunkt auf dem Baufeld eingerichtet und bis zum Ende des Ausbaus vorgehalten. Die Erweiterung der Baustromanlage für weitere Zwecke (bspw. mit Unterverteiler oder Verlängerungskabel bis zum Arbeitsplatz) ist von den jeweiligen AN-Bau in Abstimmung mit dem Logistikkoordinator auf eigene Kosten zu erstellen.
Die Winterbauheizung erfolgt bis zum Ende seiner Ausführungszeit durch den AN Rohbau entsprechend der hierfür im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Positionen. Elektrische Heizer sind nicht erlaubt.
Die Leistung der Arbeitsplatzbeleuchtung liegt im Verantwortungsbereich des AN und wird nicht gesondert vergütet.
Die Beleuchtung der Verkehrswege erfolgt bis zum Ende seiner Ausführungszeit durch den AN Rohbau entsprechend der hierfür im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Positionen.
Kosten für Baustrom und Bauwasser:
Die Kosten werden durch den AG getragen und sind nicht einzukalkulieren.
3.18. Eignungs- und Gütenachweise der Materialien
Es gelten die einschlägigen Normen und Richtlinien in der jeweils neuesten und gültigen Fassung. Bauprodukte dürfen nur dann verwendet und eingebaut werden, wenn für sie ein gültiger Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweis vorliegt. Die Verwendbarkeit ergibt sich:
für geregelte Bauprodukte aus der Übereinstimmung mit den bekannt gemachten technischen Regeln. für nicht geregelte Bauprodukte aus der Übereinstimmung mit der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall.
Aufeinander aufbauende Materialien sind aus einem System zu verwenden. Alternativ sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der jeweiligen Hersteller vorzulegen.Spätestens zwei Wochen vor dem Einbau sind alle Übereinstimmungsnachweise und Prüfzeugnisse anerkannter Zertifizierungsstellen, die für den Nachweis der gestellten Anforderungen erforderlich sind, dem BNB-Koordinator und der Objektüberwachung vorzulegen. Die Vorlage solcher Unterlagen wie auch ggf. nötige Laborversuche werden nicht gesondert vergütet.
Es sind gesundheitsunbedenkliche Baustoffe und Materialien mit RAL-Gütezeichen zu verwenden.
In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Objektüberwachung für alle verwendeten Baustoffe
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 10 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR In diesem Zusammenhang sind auf Anweisung der Objektüberwachung für alle verwendeten Baustoffe die Sicherheitsdatenblätter und Herstellerbescheinigungen ohne gesonderte Vergütung einzuholen und zu übergeben.
3.19. Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten Recycling-Stoffen
Recyclingstoffe dürfen eingesetzt werden, sofern sie güteüberwacht und zertifiziert sind und allen technischen Anforderungen entsprechen. Die Erlaubnis zum Einbau von Recyclingstoffen ist durch den AN eigenständig bei der Behörde einzuholen und dem AG unaufgefordert vor Einbau der Recyclingstoffe mit mind. 4 Wochen Vorlauf vorzulegen.
3.20. Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile
Siehe Abschnitt 7 Anforderungen BNB.
3.21. Art und Umfang weiterer vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Siehe Abschnitt 7 Anforderungen BNB.
3.22. Messarbeiten
Das Abstecken der Hauptachsen und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlage wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN darf die übergebenen Vermessungspunkte nicht verändern oder beschädigen.
Alle weiteren Messarbeiten und Kontrollmessungen, die zur Ausführung und Abrechnung der Arbeiten des AN erforderlich sind, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vom AN angelegte Messpunkte sind nach Abschluss der Arbeiten und Aufforderung durch die Objektüberwachung rückstandsfrei zu beseitigen. Vom AG angegebene Maße sind vom AN vor Ausführungs-/ Fertigungsbeginn auf Übereinstimmung mit der örtlichen Situation zu prüfen. Fordert der AG, dass die Konstruktionen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmaß unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN 18202 und 18203 die Fertigungsmaße mit dem Auftraggeber zu vereinbaren.
3.23. Bemessungen
Die Bemessung der Materialdicken, Verankerungen, Befestigungs- und Verbindungsmitteln von nichttragenden Bauteilen - unter Beachtung der gestalterischen und konstruktiven Vorgaben des AG - ist Leistung des AN. In der Leistungsbeschreibung genannte Stärken und Dicken sind Mindestangaben. Die endgültige Bemessung und Verantwortung bleibt beim AN. Vor der Errichtung von Arbeitsgerüsten ist der Lasteintrag in die Bestandskonstruktion statisch vom AN zu bewerten. Diese Leistungen sind vom AN in die Einheitspreise miteinzukalkulieren.
3.24 Einbindung Prüfstatiker durch den AN
Der AN hat eigenständig die Abnahmen des Prüfingenieurs zu koordinieren und diesen zur Abnahme maßgeblicher Bauteile auf die Baustelle einzuladen. Dazu gehört bspw. die Abnahme der Bewehrung und der Stahlbauteile.
Weiterhin ist der AN verpflichtet, auch bei Sondervorschlägen, seine Unterlagen/Berechnungen durch den vom Bauherrn bestellten Prüfstatiker prüfen zu lassen. Eine Entscheidung über die Prüfung durch den Prüfingenieur trifft jedoch der AG. Die Gebühren für die Prüfung der Unterlagen/Berechnungen durch den Prüfstatiker trägt der AG. Dem AG sind die Unterlagen vom AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn in übersichtlicher, prüfbarer Form digital im Format .pdf zu übergeben. Bei vom AN veranlassten Änderungen der Ausführung des AG sowie in Folge von mehr- fach eingereichten fehlerhaften Berechnungen nach Prüfung der Erstunterlagen gehen die für eine wiederholte Prüfung der Unterlagen/Berechnungen anfallenden Gebühren vollständig zu Lasten des AN.
3.25. Schadstoffe
Der Boden und das Grundwasser sind vor schädlichen Stoffeinträgen und vermeidbaren mechanischen Einflüssen zu schützen. Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) 2023 muss eingehalten werden. Es muss sichergestellt werden, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass Gefahrstoffe (H-Sätze nach Gefahrstoffkennzeichnung der EU) nicht in Kontakt mit der Umwelt kommen.
Über den Schutz vor chemischen Verunreinigungen hinaus, ist der Boden auch vor vermeidbaren schädlichen mechanischen Einflüssen zu schützen. Für Ein-, Aus-, Zu- und Abfahrten des Baustellnverkehrs sind die beschränkten Zuwegungen zu nutzen.
Öl, Diesel und andere potenzielle Schadstoffe, die ¿Üder AN zur Erfüllung seiner Vertragsleistung auf dem Baugelände lagert, sind demnach so zu lagern, dass eine Schadstoffinfiltration in den Boden verhindert wird. Entsprechend muss auch beim Betanken von Baumaschinen und -geräten verfahren werden. Für sämtliche in den Baugrund einzubringenden Stoffe ist der Nachweis der Grundwasserverträglichkeit der Umweltbehörde rechtzeitig vor Baubeginn vorzulegen.
3.26. Qualitätssicherung / Betriebsanweisung
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 11 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.26. Qualitätssicherung / Betriebsanweisung
Die Vertreter der Bauüberwachung des AG haben auf der Baustelle das Recht, den Unternehmer anzuweisen und die Unterbrechung der Arbeiten zu verlangen, wenn nach Auffassung der Bauüberwachung ein Ausführungsmangel vorliegt oder zu befürchten ist oder der Unternehmer die Leistungen nicht in Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung erbringt.
Die alleinige Verantwortung des Unternehmers für die vertragsgemäße Erfüllung seiner Leistung wird durch die Mitwirkung des AG bzw. seiner Bauüberwachung nicht berührt. Dies gilt auch und insbesondere für die Mitwirkung des AG und der Bauüberwachung des AG im Rahmen der durch den AN aufzustellenden Qualitätssicherungsprogramm.
Es dürfen nur allgemein bauaufsichtlich zugelassene Bauverfahren zum Einsatz kommen. Der AG bzw. seine Bauüberwachung ist berechtigt, bei unzureichendem Nachweis ein anderes Verfahren ohne zusätzliche Kosten für den AG zu fordern.
3.27. DIN- und Euro-Normen
Ergänzend zu den gültigen, die Leistungen des AN betreffenden, DIN- und Euro-Normen, gelten auch alle für die Leistungen zutreffenden einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung. Alle Materialien müssen den gültigen DIN- und Euro-Normen, sowie den neusten technischen Regeln entsprechen. Daraus sich für die Ausführung und Planung ergebende Aufwendungen und Kosten sind in die Angebotspreise einzukalkulieren. Es gelten die einschlägigen Normen und Richtlinien in der jeweils neuesten Fassung bezogen auf das Gewerk.
3.28. Baumschutzmaßnahmen
Baumschutzmaßnahmen werden durch das Gewerk Übergeordnete Baustelleneinrichtung vorgesehen und vorgehalten. Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum sind sorgfältig zu behandeln. Bei Arbeiten im Kronen- und Wurzelbereich sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Beschädigungen der Baumkronen und Wurzeln sind unter allen Umständen zu vermeiden.
- Leistungen des AN 4 Leistungen des AN
4.1 Leistungsbild
Gegenstand der Leistungen des AN sind Metallbauarbeiten. Die Leistungen umfassen:
-
Aluminiumfenster,
-
Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassaden,
-
Außenjalousien / -raffstore,
-
Außentüren als Stahlblechtüren und Aluminium-Rohrrahmentüren einschl. Einbauteile und Beschlägen,
-
Fensterbänke,
-
Lamellenwandbekleidungen,
-
Wände aus Sandwich-Paneelen,
-
Leibungsbekleidungen aus beschichtetem Aluminiumblech,
-
Entwässerungsrinnen,
-
Stelen als Bediensäule / Gegensprechstelle,
-
Gitterroste.
4.2. Zustandsfeststellungen
Alle erforderlichen Anmeldungen, Besichtigungsanzeigen und Kontrollersuchen für notwendige Zustandsfeststellung hat der AN selbst und rechtzeitig bei den zuständigen Stellen vorzunehmen, unter vorheriger Benachrichtigung der Objektüberwachung und unverzüglicher Zusammenstellung der Unterlagen für die Kontrolldokumentation. Der Auftragnehmer hat bei der Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Arbeitskräfte und Messgeräte zu stellen. Für Zwischenabnahmen sind die entsprechend erforderlichen Unterlagen durch den AN vorab bereit zu stellen. Abnahmen erfolgen gemäß den Regularien der VOB, unter Berücksichtigung der aktuellen Fassung der ABau.
4.6 Warensicherung, Warendisposition
Die im vorliegenden Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen- und Materialangaben dienen zur Kalkulation der in der Position beschriebenen Leistung. Die dem AN zur Verfügung gestellten Unterlagen mit Mengenangaben sind keine Bestellunterlagen für den AN. Bestellungen sind vom AN auf der Grundlage der Planung sowie durch den AN zu erstellenden und durch den AG freigegeben
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 12 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Kalkulation | Einheit der in der Position beschriebenen Leistung. Die de | Einheitspreis in | Gesamtpreis in ng gestellten EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| m AN z | ur V EUR | erfügu |
Nr.) Unterlagen mit Mengenangaben sind keine Bestellunterlagen für den AN.E UBRestellungen sinEdU Rvom AN auf der Grundlage der Planung sowie durch den AN zu erstellenden und durch den AG freigegeben Werkplanung vorzunehmen. Für den Fall, dass die vereinbarten Termine durch entsprechende Lieferzeiten gefährdet sind, hat der AN den AG und die Bauüberwachung unverzüglich schriftlich zu informieren und sich im Einzelfall rechtzeitig um eine neue Terminvereinbarung zu bemühen.
Alle Leistungen inkl. Lieferung und Einbau sind zu kalkulieren. Ausgenommen von der Lieferung sind Leistungen, die ausdrücklich mit dem Vermerk "lagernd" oder "vorhandenes Material" bezeichnet sind.
Der Besteller von Material ist grundsätzlich für die Warensicherung selbst verantwortlich und hat
dafür Sorge zu tragen, dass die Materialien so gepackt bzw. gesichert sind, dass ein zügiges und
sicheres Entladen und Verfahren mit den verfügbaren Hilfsmitteln möglich ist. Ein Umpacken oder
Befestigen von Material auf Palette hat aus Zeit‐ und Platzgründen ausnahmslos außerhalb der
Baustelle zu erfolgen. Die Organisation der Materialtransporte obliegt der Verantwortung des Bestellers und ist während des gesamten Ladevorgangs/ Baustellentransports durch einen Verantwortlichen zu begleiten. Der AN hat für seine zu erbringenden Transportleistungen ausreichend Hilfsmittel und Personal einzuplanen und vorzuhalten. Folgekosten, die aufgrund einer Überschreitung der Entladedauer entstehen, werden ggf. an den Verursacher weitergeleitet. Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für auf der Baustelle gelagerte Materialien des Auftragnehmers. 5. Planunterlagen 5. Planunterlagen
5.1. Bauablaufplan, W+M Planung, Planvorschauliste
Siehe WBVB.
5.2. Plan - und Nachweisleistungen des Auftragnehmers
-
Nachweise und Zeichnungen für Bauzustände, Hilfskonstruktionen, Absteifungen sowie Belastungen tragender Bauteile durch Baugeräte
-
Entwurf, Konstruktion und statische Nachweise der Anschlüsse und Verbindungen von Baubehelfen inkl. Werkstattzeichnungen.
-
Abstimmung und Einarbeitung der zusätzlichen Forderungen der öffentlichen Versorgungsbetriebe an die bauliche Ausführung (z.B. Dichtungsdetails bei Rohrdurchführungen, Anforderungen an tragende Unterkonstruktionen, Verschließen von Rohrleitungen).
-
Werkstattzeichnungen für Schlosserkonstruktionen, einschl. der statischen Nachweise für die vom AN zu konstruierenden Anschlüsse und Verbindungen (auch Schweißnähte).
-
Alle erforderlichen Nachweise, für Konstruktionen, die vom AN auf eigenen Wunsch abweichend von der ursprünglichen Ausführungsplanung des AG ausgeführt werden, einschl. sich dadurch an anderen Konstruktionen ergebenden Änderungen.
-
Kontaktaufnahme und Koordinierung mit sämtlichen Leitungsträgern (z.B. GASAG, Vattenfall, Wasser- betrieben) und öffentlichen Verwaltungen (z.B. Tiefbauamt, LAGetSi, VLB, WSA, BVG), sofern dies für die Durchführung der vertraglich geforderten Leistung notwendig ist. Ausnahme: Kontaktaufnahme durch den AN mit der für die Entsorgung von kontaminiertem Boden- / Abbruchmaterialien sowie Grundwasserhaltung/-sanierung zuständigen Senatsverwaltungen / bezirklichem Umweltamt nur in vorheriger Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG.Sofern der AN oder seine Nachunternehmer, ohne vorherige Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG, mit der Abfallbehörde oder dem Umweltamt in Kontakt tritt und dadurch dem AG Folgekosten entstehen oder entstehen könnten, hat der AN diese Folgekosten zu tragen.
-
Sämtliche vom AN geplante Änderungen sind durch den AG bzw. seine Bauüberwachung zu genehmigen, sofern dies nicht anders vertraglich geregelt ist. Bei Änderungen sind die statischen Unterlagen der Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu beachten. Der AN bleibt trotz der Mitwirkung des AG bzw. seiner Bauüberwachung voll für die Änderungen verantwortlich.
-
Werkplanung gem. LV.
-
Die für die Ausführung von Schweißarbeiten vorgesehenen Arbeitskräfte sowie die Schweißaufsichtspersonen müssen über Befähigungsnachweise für die auszuführenden Schweißarbeiten verfügen, Anforderung DIN EN 1090-2 EXC2 (Execution-Class 2). Die Befähigungsnachweise sind dem AG spätestens 2 Wochen vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
-
Nach Abschluss der Arbeiten sind vom AN Revisionspläne für die Rohbauleistungen zu erbringen. Es gelten die Regelungen der Dokumentationsrichtlinie.
5.3. Planunterlagen
Der Ausführung dürfen nur freigegebene Ausführungspläne zugrunde gelegt werden, d.h. eine Ausführung ohne freigegebene Ausführungsplanung ist unzulässig.
Der AN erhält zur Ausführung vom AG die Ausführungsplanung sowie statische Berechnungen der Ausführungsplanung für den sog. Amtsvorschlag.
Die Planunterlagen und sonstige Unterlagen zum LV sind dem beigefügten Anlagenverzeichnis und
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 13 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Die Planunterlagen und sonstige Unterlagen zum LV sind dem beigefügten Anlagenverzeichnis und der Planliste zu entnehmen. Bei Bedarf kann ein as-planned-Modell (entsprechend dem aktuellen Planungsstand) zur Verfügung gestellt werden. Für den digitalen Datenaustausch ist die Projektplattform des Auftraggebers Winplan 2.0 zu nutzen.
Die Werkplanung für sämtliche Gewerke ist vom AN aufzustellen. Sämtliche damit in Verbindung stehenden Aufwendungen und Gebühren, auch behördliche Gebühren, sind zu berücksichtigen und einzukalkulieren.
Der AN hat für die Prüffristen der von ihm aufgestellte Planung die Fristen gem. WBVB zu berücksichtigen. Die Koordination der Prüfung des Prüfingenieurs für die vom AN aufgestellte Planung obliegt eigenverantwortlich dem AN. 6. Sonstiges 6. Sonstiges
6.1. Dokumentation
Das Vorliegen der Dokumentationsunterlagen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Abnahme der Leistung. Die erforderlichen Dokumente zur Objektübergabe, Mängel/Restarbeiten, Revisionsunterlagen und Gewerkeabnahmen sind gemäß der im LV enthaltenen Position und unter Berücksichtigung der ABau rechtzeitig und vollständig vor bauordnungsrechtlicher Abnahme zu übergeben. Es ist der Projektserver "Winplan 2.0" als Datenaustausch und Ablageplattform zu nutzen. Der Zugang zum Server wird dem AN vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die CAD- Standards gem. Vorgaben im Poolserver sind zu beachten.
6.2. Pläne des AG
Die Nachprüfung aller vom Auftraggeber oder dessen Vertretern zur Verfügung gestellten Unterlagen (nach dem aktuellen Stand) ist mit in die Einheitspreise einzurechnen und ist mit diesen abgegolten.
6.3 Bauschild und Werbemittel
s. WBVB
6.4 Sprache
Mindestens ein deutschsprachiger weisungsbefugter Ansprechpartner mit Entscheidungskompetenz muss vor Ort sein.
6.5 Baubesprechnung
S. WBVB
6.6. Bautagesberichte
S. WBVB
6.7 Bemusterungen
Durch den AG geforderte Muster hat der AN dem AG rechtzeitig zur Freigabe vorzulegen. Die Produktdatenblätter der Hersteller sind vor Einbau vorzulegen. Bei Mustern mit einem räumlichen Zusammenhang sind diese gleichzeitig vorzulegen. Für die Freigabe des AG ist ein Zeitraum von 2 Wochen zu berücksichtigen.
6.8 Farbtonauswahl des AG
Wenn im LV nichts anderes genannt ist, sind alle Farbtöne vom AG aus der Produktpalette des Herstellers zu bemustern und festzulegen.
6.9. Übersicht Verdingungsunterlagen
Als Verdingungsunterlagen gelten u.a. (neben anderen, im Vertrag benannten, Unterlagen):
Siehe Anlagen auf der Vergabeplattform. 7. Anforderungen an die Nachhaltigkeit im Rahmen der BNB-Zertifizierung 7. Anforderungen an die Nachhaltigkeit im Rahmen der BNB-Zertifizierung
Der Forschungsneubau der Optobiologie für die Humboldt-Universität zu Berlin soll nach BNB mit dem Gesamtergebnis mindestens Silber (Erfüllungsgrad > 65%) zertifiziert werden. Dafür werden Anforderungen in den Bereichen Ökologie, Ökonomie, Soziokulturelle und funktionale Qualität, technische Qualität, Prozessqualität und die Standortqualität an das Projekt gestellt.
Teil dieser Nachhaltigkeitsanforderungen sind auch konkrete Bauproduktanforderungen in Bezug auf kritische Inhaltsstoffe, die den Unternehmer in seiner Produktwahl neben funktional technischen Aspekten ebenso beeinflussen.
Für Bauprodukte gelten erweiterte Dokumentationsanforderungen, die ebenfalls in beiliegender
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 14 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Für Bauprodukte gelten erweiterte Dokumentationsanforderungen, die ebenfalls in beiliegender Anforderungsmatrix für relevante Einsatzzwecke beschrieben sind.
Ziel ist es, ein sehr schadstoffarmes Gebäude mit sehr geringer Belastung der Innenraumluft durch flüchtige organische Verbindungen, Formaldehyd und geruchsaktive Stoffe durch die eingesetzten Materialien und Bauprodukte zu errichten. Das wird durch eine abschließende Luftqualitätsmessung auch gewerkeübergreifend geprüft. Formaldehydgehalt und TVOC (Total volatile organic compounds) sind die betrachteten Messgrößen.
Alle einzusetzenden Bauprodukte müssen daher den Anforderungen der Qualitätsstufe 4 im Steckbrief 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt entsprechen.
Alle anzubietenden und verwendeten Bauprodukte und Materialien sind umfassend zu dokumentieren. Dies hat insbesondere durch aktuelle Produkt- und Sicherheitsdatenblätter und, falls verfügbar, über Environmental Produkt Declarations (EPD) zu erfolgen. Sind die entsprechend der beigefügten Anforderungsmatrix benannten Inhaltsstoffe nicht den Produkt- und Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen, sind entsprechende Herstellererklärungen einzureichen.
Vollständige und aktuelle Datenblätter für die relevanten Bauprodukte sind spätestens vier Wochen vor Einbau vom AN an den AG zu übergeben und vor Einbau durch den BNB-Koordinator freizugeben.
Holz und Holzprodukte aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, dürfen nicht verwendet werden. Diese Anforderungen beziehen sich auf alle fest mit dem Gebäude verbundene Bauteile. Sie beziehen sich nicht auf Möblierung oder Ausstattung.
Fokus der Bewertung im BNB ist der gebäude- und gewerkeübergreifend erreichte Prozentanteil von zertifiziertem Holz- und Holzprodukten, den der BNB-Koordinator aus den Anteilen der unterschiedlichen Gewerke darstellt. Je Gewerk sind also die Anteile von zertifiziertem Holz durch Vorlage von aktuellen FSC oder PEFC-Zertifikate mit zugehörigem CoC-Nachweis oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. Die verbauten Mengen und Qualitäten sind durch Lieferscheine oder andere geeignete Dokumentationen nachzuweisen.
Während der Bauausführung sind Belastungen für die Bauausführenden, die Anlieger und die lokale Umwelt zu minimieren. Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind zu erfüllen. Die Bauabfälle sind in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle und Problemabfälle zu trennen. Der durch Bauprozesse verursachte Lärm ist zu minimieren, die in den Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen formulierten Anforderungen sind einzuhalten. Die Einhaltung wird kontrolliert (u.a. Prüfung des Einsatzes lärmarmer Baumaschinen, Einhaltung von Schutzzeiten) und dokumentiert. Abweichungen durch spezielle Sondermaschinen sind dem AG anzukündigen und zu begründen.
Die gesetzlichen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. sicheren Beseitigung von Stäuben sind zu erfüllen. Hierfür sind Maschinen und Geräte mit einer wirksamen Absaugung zu versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird, soweit technisch möglich, verhindert. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren angewandt. Die Erfüllung ist zu dokumentieren.
Es ist sicher zu stellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es ist sicherzustellen, dass kein mit folgenden R-Sätzen gekennzeichneter Stoff (TRGS) in Kontakt mit der Umwelt kommt.
H 400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H 410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H 411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H 412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H 413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
H 420 Schädigt die öffentliche Gesundheit und die Umwelt durch Ozonabbau in der äußeren Atmosphäre.
Über den zu dokumentierenden Schutz vor chemischen Verunreinigungen hinaus, muss der Boden auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen geschützt werden, wie unnötige Verdichtungen oder eine Vermischung unterschiedlicher Bodenschichten.
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 15 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Über den zu | Einheit dokumentierenden Schutz vor chemischen Verunreinig | Einheitspreis in | Gesamtpreis in ss der Boden auch EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| ungen | hina EUR | us, mu |
Nr.) vor schädlichen mechanischen Einflüssen geschützt werden, wie unnötigEeU RVerdichtungen oEdUeRr eine Vermischung unterschiedlicher Bodenschichten.
Verzug durch zu spät eingereichte Datenblätter liegt im Risiko des AN. Alle Konsequenzen sind durch den AN zu tragen. 1 DIN 18299 Übergeordnetes
1.1 Technische Bearbeitung und Dokumentation
1.1.10 Werk- und Montageplanung Werk- und Montageplanung für die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen, mit Fertigungszeichnungen und Beschreibungen
aller voneinander abweichenden Konstruktionen,
einschl. Schutz- und Sicherungsmaßnahmen,
auf Grundlage der vom AN am Bau genommenen Maße, einschl. Abstimmung der Planung mit dem AG.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Materialien, Produkte, Maße, Einbau, Befestigung, Bauanschlüsse und Einbaufolge erkennbar sein. Detailzeichnungen sind in Positionsplänen übersichtlich zuzuordnen.
Als Grundlage für seine Werkstattplanung erhält der AN die wesentlichen Grundsatz-Detailpläne des Architekten 1-fach in Papierform sowie über das internetbasierte Projektkommunikationssystem als Datei im Format .pdf.
Es werden Pläne übergeben, denen Standarddetails sowie die geometrisch-technischen Randbedingungen zu entnehmen sind.
Als Grundlage seiner Werk- und Montageplanung hat der AN auf der Baustelle die vorhandene Situation aufzumessen und sämtliche Masse zu überprüfen. Die Werkplanung und Fertigung erfolgt auf Grundlage der vom AN am Bau genommenen Maße.
Die Werk- und Montageplanung des AN ist mit dem AG abzustimmen, aus den Abstimmungen sich ergebende Korrekturen sind vom AN in seine Planung einzuarbeiten.
Die Planung ist dem AG rechtzeitig vor Ausführungsbeginn einzureichen, jedoch mind. 28 Kalendertage vor dem zur Einhaltung der Vertragsfristen erforderlichen Fertigungsbeginn zur Freigabe vorlegen,
für die Prüfung sind 18 Werktage je Planungsteil einzukalkulieren.
1,000 St 1.1.20 Statische Nachweise Statische Nachweise für die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen und vom AN zu liefernden und einzubauenden Bauteile, einschließlich statischer Nachweise sämtlicher beschriebenen Verglasungstypen, sowie für Montagezustände und Baubehelfe, einschl. Erstellen der prüffähigen Statik für diese Teile, mit den erforderlichen rechnerischen Nachweisen und Zeichnungen, auf Grundlage der statischen Vorbemessung des AG,
einschl. Dimensionierung der Fugen des Glasfalzraumes
der einzusetzenden Verglasungen, mit ausreichendem Aufnahmevermögen zur Geringhaltung von Dehnungsspannungen, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen thermischen Dehnungen von Glas und Rahmenkonstruktion, einschl. Bemessung der sich aus der Dimensionierung der Fugenbreite zwischen Verglasung und Glashalteleisten ergebenden Bautiefe der Glashalteleisten.
Statische Berechnungen einschl. der dazugehörigen Zeichnungen sind dem AG 3-fach in Papierform sowie in digitaler Form zu übergeben. Unterlagen, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des AG bauaufsichtlich zu prüfen sind, sind vom AN in der von diesem geforderten Form beim Prüfingenieur einzureichen.
Die Prüfgebühren trägt der AG.
Mehraufwendungen durch Forderungen des Prüfstatikers werden nicht gesondert vergütet und sind mit dem Einheitspreis abgegolten.
Der AN ist verpflichtet, im Zuge seiner konstruktiven Projektbearbeitung mit dem Tragwerksplaner des AG lückenlos alle Bereiche mit Fassadenanschlüssen durchzugehen und mit dem Tragwerksplaner die zu erwartenden Tragwerksverformungen wie Durchbiegungen und duktile Verformungen unter Eigen- und Verkehrslast verbindlich festzulegen und diese in einem Übersichtsplan darzustellen.
Nach diesen verbindlichen Festlegungen sind vom AN die Bewegungs-Spielräume innerhalb der Verglasungsleistung ausreichend zu dimensionieren.
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 16 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1,000 St 1.1.30 Dokumentationsunterlagen Dokumentationsunterlagen gemäß Dokumentationsrichtlinie des AG. Es müssen mindestens folgende Dokumente enthalten sein:
Planstand: Aktuelle und abschließende Planung / Berechnung / Statik der ausgeführten Arbeiten, Fotodokumentation: Fotos vom Baufortschritt und von verdeckten Bauteilen, Bautagesberichte, Dokumente über die Abnahmen durch Bauherren und Sachkundige, Qualitätsnachweise, Materialnachweise: Zertifikate, Qualitätsnachweise, Produktdatenblätter aller verwendeten Materialien inkl. Zulassungen, Material- und Pflegehinweise, Werk- und Montagepläne / Revisionspläne / Schemata / Berechnungen / Statische Nachweise, Entsorgungsnachweise / Übernahmescheine / Abfallnachweisbuch (ABau-Formblatt V 2412 F), Technische Dokumentation, Brandschutzdokumentation, Sicherheitsdatenblätter: Informationen zu den verwendeten Baumaterialien, Gefahrenpotentiale, Gewährleistungs- und Garantieerklärungen, Dokumente über die Garantien der ausführenden Firma (mindestens Errichterbescheinigung / Übereinstimmungserklärung / Fachunternehmererklärung / Inbetriebnahmeprotokolle), Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (ABau-Formblatt V 233EU F), Verträge und Versicherungen, Sicherheitsrelevante Dokumente.
Übergabe erfolgt 2-fach in Papierform sowie digital über die Projektplattform und als Dateiordner.
Der Übergabeordner ist in Papier über Trennblätter sowie digital über entsprechend Unterordner gemäß dem vom AG festgelegten Inhaltsverzeichnis zu gliedern. Die Beschriftungen der Ordner und Trennblätter sind analog zum Inhaltsverzeichnis vorzunehmen.
Die digitale Ablage muss identisch mit der Ablage in den Papierordnern sein. Die Dokumentation ist spätestens 28 Kalendertage vor VOB-Abnahme vollständig einzureichen.
1,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 17 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.2 Leistungen zur gewerkeübergreifenden Inbetriebnahme
1.2.10 Eigene Funktionsprüfung aller motorischen Antriebe und OTS Eigene Funktionsprüfung aller motorischen Antriebe (Öffnungsmotoren, Verriegelungsmotoren, Sonnenschutzanlagen) und Obentürschließer(OTS) dieses Leistungsverzeichnisses mit eigener Stromversorgung des AN mit geeigneten mobilen Stromversorgungsgeräten (Powerakku, Batterie, o.Ä.) zum Nachweis der grundsätzlichen Funktionstüchtigkeit aller Anlagen vor dem bauseitigen Aufschluss an die Stromversorgung und die übergeordnete Gebäudeleittechnik, einschl. Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG sowie dessen schriftliche Einladung.
Die Prüfergebnisse sind vom AN zu dokumentieren und bis zur kompletten Funktionstüchtigkeit aller Anlagen fortzuschreiben und final bei der Objektüberwachung des AG einzureichen.
Abrechnung erfolgt nach Leistungsstand.
1,000 psch 1.2.20 Mitwirkung des AN beim bauseitigen Aufschluss und finaler Funktionsprüfung Mitwirkung des AN beim bauseitigen Aufschluss auf die Stromversorgung und die Gebäudeleittechnik für alle motorischen Anlagen dieses Leistungsverzeichnisses sowie deren finaler Funktionsprüfung,
Die Aufforderung zur Mitwirkung erfolgt durch die Objektüberwachung des AG, die Koordination der Termine erfolgt eigenverantwortlich durch die beteiligten AN's.
Störungen sind durch den AN zu beseitigen und ggf. Feineinstellungen vorzunehmen.
Die Ergebnisse zum Anschluss sind vom AN zu dokumentieren und bis zur kompletten Funktionstüchtigkeit aller Anlagen fortzuschreiben und final bei den OÜ`s einzureichen.
Abrechnung erfolgt nach Leistungsstand.
Die Ausführung erfolgt zeitlich getrennt von der Hauptleistung des AN, einschließlich An- und Abfahrten.
1,000 psch 1.2.30 Einweisungen des Betreibers Einweisung des Betriebspersonals des Betreibers in die Funktionsweisen der in diesem Leistungsverzeichnis beschrieben Anlagen,
Einweisung in die elektrischen und mechanischen Funktionsweisen,
Anzubieten ist ein Tagessatz (8h) eines entsprechend geschulten und sachkundigen Monteurs/ Fachtechnikers.
Die Ausführung erfolgt zeitlich getrennt der Hauptleistung des AN und an nicht aufeinander folgenden Tagen, einschließlich jeweils einer An- und Abfaht je Einweisungstermin.
5,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 18 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.3 Muster
1.3.10 Handmuster Handmuster der in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen und zum Einbau vorgesehenen Bauteile, Materialien und Oberflächen vorlegen und nach Aufforderung durch den AG wieder beseitigen, z.B.
-
2 Stück Pfosten-Profil, Länge 20 cm, der angebotenen Pfosten-Riegel-Fassaden, pulverbeschichtet, DB-Farbton nach Wahl Architekt,
-
Musterscheiben der unterschiedlichen Verglasungen,
Maße jeweils Format DIN A4 (210x297 mm),
-
2 Stück RAL-Farbmuster für nasslackbeschichtete Türen, Format DIN A4 (210x297 mm),
-
2 Stück Farbmuster pulverbeschichtetes Aluminium, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt,
-
Türbänder,
-
bis zu 5 Stück Drückergarnituren
-
1 Stück Obentürschließer für 1-flügelige Tür,
-
1 Stück Obentürschließer für 2-flügelige Tür.
Ausführung sämtlicher zu bemusternden Beschläge aus nichtrostendem Stahl, matt gebürstet.
1,000 psch
Gesamtbetrag:
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 19 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 1.4 Stundenlohnarbeiten
1.4.10 Baufacharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10,000 h 1.4.20 Bauhelfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 2026-04 091 1619 Stundenlohnarbeiten durch Bauhelfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
10,000 h
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 20 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 2 DIN 18358 Rollladenarbeiten
2.1 Raffstore
*** Bezugsbeschreibung 2.1.10 Außenjalousie/Raffstore Einzelanlage B 2530mm H 2830mm Behang Alu bandbesch B 80mm Antrieb Elektromotor Außenjalousie/Raffstore DIN EN 13659 und DIN 18073, als Einzelanlage, am Sturz, einschl. Einbau mit Tragwinkel, für das Jalousiepaket verfügbare Breite 130 mm, verfügbare Höhe 250 mm,
Einzelbehangbreite 2530 mm,
Höhe 2830 mm,
Behang aus Aluminiumlamellen, bandbeschichtet, gewölbt, mit Führungsnippel, beidseitig, für Schienenführung, Lamellenbreite 80 mm, Sonderfarbton, DB-Farbton nachWahl Architekt, an Leiterkordel fixiert, Oberschiene als U-Profil, aus stranggepresstem Aluminium, beschichtet, Farbton Standardfächer des AN, Unterschiene als Hohlprofil, aus stranggepresstem Aluminium, beschichtet, Sonderfarbton, DB-Farbton nach Wahl Architekt,
Lamellenführung durch Führungsschiene mit Gleiteinlage, Führungsschiene als U-Schiene, verstärkt, Tiefe 85 mm, fensterseitig bündig zur Jalousieblende oben, ohne Abstandhalter, aus stranggepresstem Aluminium, beschichtet, Sonderfarbton, DB-Farbton nach Wahl Architekt, Abstand Führungsmitte bis Befestigungsuntergrund über 50 bis 75 mm,
Antrieb durch Elektromotor, einschl. Lieferung von Kupplungsanschluss und Zuleitung zur Motorsteuereinheit, Länge Zuleitung 10 m, einschl. Anschluss im Außenbereich mit Stecker-/ Kupplungssystem, Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, einschließlich Führung der Zuleitung in den Innenbereich und Übergabe als aufgerolltes Kabelende an das Gewerk Gebäudeautomation,
Befestigungsuntergrund der Oberschiene Stahlbeton, Befestigungsuntergrund der Führungsschiene Aluminium, Dämmschichtdicke 200 mm,
Einbauort:
Fassade Südost, EG bis 2.OG, vor Fenstern der Typen 1a bis 1c,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331.
31,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.1.10 2.1.20 Außenjalousie/Raffstore Notraffung Einzelanlage B 2530mm H 2830mm Behang Alu bandbesch B 80mm Antrieb Elektromotor jedoch Ausführung mit Notraffung, mit akkugestütztem Zusatzantrieb für die Notrafffunktion, mit potenzialfreiem Kontakt für die Aufschaltung auf die Brandmeldezentrale, einschließlich Einführung und Anschluss von bauseitigem Kopplerkontakt, inkl. Abnahmeprüfung,
Einbauort:
Fassade Südost, EG, Achsen 10/G-J, vor Fenstern des Typs "1c geteilt",
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.1.10 2.1.30 Außenjalousie/Raffstore Einzelanlage B 3600mm H 2830mm Behang Alu bandbesch B 80mm Antrieb Elektromotor Jedoch abweichende Behangbreite,
Einzelbehangbreite 3600 mm,
Einbauort:
Fassade Südwest, UG, vor Fenstern des Typs 1e,
Ausführung gemäß Zeichnung,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_340.,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 21 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 5,000 St 2.1.40 Außenjalousie/Raffstore Notraffung Gruppe 3Behänge B 1150mm 2.Behang B 3600mm 3.Behang B 1150mm H 2830mm Behang Alu bandbesch B 80mm Antrieb Elektromotor Außenjalousie/Raffstore DIN EN 13659 und DIN 18073, mit Notraffung, als Gruppe mit 3 Behängen, am Sturz, einschl. Einbau mit Tragwinkel, für das Jalousiepaket verfügbare Breite 130 mm, verfügbare Höhe 250 mm,
Behanggruppe in Einzelbehänge ungleicher Breite unterteilt, Breite 1. Einzelbehang 1150 mm,
Breite 2. Einzelbehang 3600 mm,
Breite 3. Einzelbehang 1150 mm,
Höhe 2830 mm,
Behang aus Aluminiumlamellen, bandbeschichtet, gewölbt, Behang 1 und 3 außenseitig mit Führungsnippel, für Schienenführung, innenseitig mit Lochstanzungen, für Drahtführung, mittlerer Behang 2 beidseitig mit Lochstanzungen, für Drahtführung, alle Einzelbehänge einschl. Lochstanzungen für Aufzugsband,
Lamellenbreite 80 mm, Sonderfarbton, DB-Farbton nach Wahl Architekt, an Leiterkordel fixiert, Oberschiene als U-Profil, aus stranggepresstem Aluminium, beschichtet, Farbton nach Standardfächer des AN, Unterschiene als Hohlprofil, aus stranggepresstem Aluminium, beschichtet, Sonderfarbton, DB-Farbton nach Wahl Architekt,
Lamellenführung an den Außenseiten der Behanggruppe durch Führungsschiene mit Gleiteinlage, Führungsschiene als U-Schiene, verstärkt, Tiefe 85 mm, fensterseitig bündig zur Jalousieblende oben, ohne Abstandhalter, aus stranggepresstem Aluminium, beschichtet, Sonderfarbton, DB- Farbton nach Wahl Architekt, Abstand Führungsmitte bis Befestigungsuntergrund über 50 bis 75 mm,
Lamellenführung des mittleren Behangs sowie der innenseitigen Kanten der beiden äußeren Behänge durch verzinktes Drahtseil, polyamidummantelt, mit Spannwinkel aus Aluminium und Dehnungsausgleich, beschichtet, Sonderfarbton, DB-Farbton nach Wahl Architekt,
Antrieb durch Elektromotor, einschl. Lieferung von Kupplungsanschluss und Zuleitung zur Motorsteuereinheit, Länge Zuleitung 10 m, einschl. Anschluss im Außenbereich mit Stecker-/ Kupplungssystem, Bemessungsbetriebsspannung 230 V AC, einschließlich Führung der Zuleitung in den Innenbereich und Übergabe als aufgerolltes Kabelende an das Gewerk Gebäudeautomation,
einschließlich akkugestütztem Zusatzantrieb für die Notrafffunktion, mit potenzialfreiem Kontakt für die Aufschaltung auf die Brandmeldezentrale, einschließlich Einführung und Anschluss von bauseitigem Kopplerkontakt, inkl. Abnahmeprüfung,
Befestigungsuntergrund der Oberschiene Stahlbeton, Befestigungsuntergrund der Führungsschienen Aluminium, Dämmschichtdicke 200 mm,
Einbauort: Fassade Südost, EG, Achse 10/F-G,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_332,
Abrechnung in Stück je vollständiger Behanggruppe aus drei Einzelbehängen.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 2.1.50 U-Blende Alu D 1mm H bis 250mm T bis 130mm H bis 250mm L 2,5-3m Blende als U-Profil aus Aluminium, beschichtet, Farbton nach Standardfächer des AN, Dicke mind. 1 mm, Höhe der Blende vorn bis 250 mm, Tiefe bis 130 mm, Höhe der Blende hinten bis 250 mm, Einzellänge über 2,5 bis 3 m, mit zusätzlicher rückseitiger Blendendämmung, Dicke bis 75 mm, einschl. der konstruktiv bedingten Aussteifungen, einschl. der konstruktiv bedingten Blendenhalter, aus beschichtetem Aluminium, Befestigung an der Wand/Fassade, Befestigungsuntergrund Stahlbeton, Abstand hintere Blendenkante zum Befestigungsuntergrund über 60 bis 90 mm,
Einbauort:
Einbauort:
Fassade Südost, EG bis 2.OG, vor Fenstern der Typen 1a bis 1c geteilt,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331, Detail 01.
33,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.1.50 2.1.60 U-Blende Alu D 1mm H bis 250mm T bis 130mm H bis 250mm L 3,5-4m
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 22 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR jedoch abweichende Teilstücklänge,
Einzellänge über 3,5 bis 4 m,
Einbauort:
Fassade Südwest, UG, vor Fenstern des Typs 1e,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
5,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 2.1.50 2.1.70 U-Blende Alu D 1mm H bis 250mm T bis 130mm H bis 250mm L 5,5-6m jedoch abweichende Teilstücklänge,
Einzellänge über 5,5 bis 6 m,
Einbauort: Fassade Südost, EG, Achse 10/F-G,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
1,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 108]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 23 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3 DIN 18360 Metallbauarbeiten
3.1 Aluminium-Fensterlemente
*** Bezugsbeschreibung 3.1.10 Einfachfenster (Typ 1a) B 3650 mm H 2705 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,5 m. 1 Öffnungsflügel Einfachaußenfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt und einseitig zusätzlich waagerecht geteilt, mit durchlaufendem Pfosten und Riegel, mit einem Öffnungsflügel, als absturzsicherndes Fensterelement Kategorie A1 DIN 18008-4,
Breite Blendrahmen 3650 mm, Höhe Blendrahmen 2705 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, DB- Farbton gem. Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen,
Ausführung 1. Teil als Drehkipp-Flügel, mit verdeckt liegenden Bändern, Ausführung 2. und 3. Teil festverglast, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, UV- beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Verglasung der festverglasten Felder 2 und 3 als absturzsichernde Verglasung Kategorie A1 DIN 18008-4,
Verglasung des festverglasten Felds 2 (große Festverglasung) mit VSG-Außenscheibe aus Vorgelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Fensterelement vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauorte:
Erdgeschoss,
-
Obergeschoss,
-
Obergeschoss,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_253,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_254,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet.
22,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.10
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 24 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.1.20 Einfachfenster (Typ 1a Innenecke) B 3650 mm H 2705 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,5 m. 1 Öffnungsflügel Rahmenverbr. seitil. jedoch Ausführung zusätzlich mit einseitig seitlicher Rahmenverbreiterung und entsprechend schmalerem, festverglastem Feld, Breite Rahmenverbreiterung 100 mm,
sonstige Ausführung einschließlich Außenmaße Blendrahmen wie Bezugsposition.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.10 3.1.30 Einfachfenster (Typ 1a+) B 3650 mm H 2705 mm 3tlg 1W/m2K g0,5 m. 1 Öffnungsflügel jedoch ohne Anforderung an den Schallschutz,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition,
Einbauort:
- und 2. Obergeschoss, Achse 10/F-G,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_253,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_254.
2,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.40 Einfachfenster (Typ 1a geteilt, Teil A1) B 1825 mm H 2705 mm 1tlg 33 dB 1W/M2K g0,5 Kopplung einseitig Einfachaußenfenster, einteilig, mit Kopplung,
Breite Blendrahmen 1825 mm, Höhe Blendrahmen 2705 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410, Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich einseitig, als schalltechnisch entkoppelte Verbindung,
Fensterelement festverglast, Fenster transparent mit einer Füllung, aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, mit VSG-Außenscheibe aus Vorgelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, als absturzsicherndes Fensterelement Kategorie A2 DIN 18008-4,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB- Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauort:
Erdgeschoss, Achse 5/C,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 25 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Erdgeschoss, Achse 5/C,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_253,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.40 3.1.50 Einfachfenster (Typ 1a geteilt, Teil A2) B 600 mm H 2705 mm 1tlg 33 dB 1W/M2K g0,5 Kopplung einseitig jedoch abweichende Abmessungen,
Breite Blendrahmen 600 mm, Höhe Blendrahmen 2705 mm,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse 5/C-D,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_253.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.60 Einfachfenster (Typ 1a geteilt, Teil B1) B 1825 mm H 2705 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,5 m. 1 Öffnungsflügel Kopplung einseitig Einfachaußenfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt und rechts waagerecht geteilt, mit durchlaufendem Pfosten und Riegel, mit 1 Stück Öffnungsflügel, mit Kopplung, einseitig,
Breite Blendrahmen 1825 mm, Höhe Blendrahmen 2705 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich einseitig, als schalltechnisch entkoppelte Verbindung,
Ausführung 1. Teil als Drehkipp-Flügel, mit verdeckt liegenden Bändern, Ausführung 2. und 3. Teil festverglast, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, UV- beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Verglasung der festverglasten Felder 2 und 3 als absturzsichernde Verglasung Kategorie A1 DIN 18008-4,
Verglasung des festverglasten Felds 2 (große Festverglasung) mit VSG-Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 26 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Abdichtung | Einheit der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, d | Einheitspreis in | Gesamtpreis in IN 4108-3, EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| iffusi | onso EUR | ffen D |
Nr.) umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit EFUeRnsteranschlussfEoUlRie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Fensterelement vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauort:
Erdgeschoss, Achse 5/C,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_253,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.60 3.1.70 Einfachfenster (Typ 1a geteilt, Teil B2) B 3050 mm H 2705 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,5 m. 1 Öffnungsflügel Kopplung einseitig jedoch abweichende Abmessungen,
Breite Blendrahmen 3050 mm, Höhe Blendrahmen 2705 mm,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse 5/C-D,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_253.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.80 Einfachfenster (Typ 1b) B 3650 mm H 2705 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,4 m. 1 Öffnungsflügel Einfachaußenfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt und einseitig zusätzlich waagerecht geteilt, mit durchlaufendem Pfosten und Riegel, mit einem Öffnungsflügel,
Breite Blendrahmen 3650 mm, Höhe Blendrahmen 2705 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, DB- Farbton gem. Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen,
Ausführung 1. Teil als Drehkipp-Flügel, mit verdeckt liegenden Bändern, Ausführung 2. und 3. Teil festverglast, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, UV- beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Verglasung der festverglasten Felder 2 und 3 als absturzsichernde Verglasung Kategorie A1 DIN 18008-4,
Verglasung des festverglasten Felds 2 (große Festverglasung) mit VSG-Außenscheibe aus Vorgelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 27 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Einbauorte:
Erdgeschoss, Achse 6/G-K,
-
Obergeschoss, Achsen 1/B-F und 6/G-K,
-
Obergeschoss, Achsen 1/B-F und 6/G-K,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331.
26,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.80 3.1.90 Einfachfenster (Typ 1b Innenecke) B 3650 mm H 2705 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,4 m. 1 Öffnungsflügel Rahmenverbr. seitl. jedoch Ausführung zusätzlich mit einseitig seitlicher Rahmenverbreiterung und entsprechend schmalerem, festverglastem Feld, Breite Rahmenverbreiterung 100 mm,
sonstige Ausführung einschließlich Außenmaße Blendrahmen wie Bezugsposition.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.80 3.1.100 Einfachfenster (Typ 1c) B 3650 mm H 2705 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,5 RC2 m. 1 Öffnungsflügel jedoch abweichender Gesamtenergiedurchlassgrad, zusätzliche Anforderung an die Einbruchhemmung sowie ohne Anforderung an Absturzsicherung,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB,
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Fensterelement vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauort:
Erdgeschoss, Achse 10/G-K,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_254,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet. sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St 3.1.110 Einfachfenster (Typ 1c geteilt, Teil A) B 2490 mm H 2705 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,5 RC2 m. 1 Öffnungsflügel Kopplung einseitig Einfachaußenfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt und zusätzlich einseitig waagerecht geteilt, mit durchlaufendem Pfosten und Riegel, mit 1 Stück Öffnungsflügel, mit Kopplung, einseitig,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 28 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Einfachaußenfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt und zusätzlich einseEiUtRig waagerecht gEeUtReilt, mit durchlaufendem Pfosten und Riegel, mit 1 Stück Öffnungsflügel, mit Kopplung, einseitig,
Breite Blendrahmen 2490 mm, Höhe Blendrahmen 2705 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410, Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich einseitig, als schalltechnisch entkoppelte Verbindung,
- Teil (links oben) Drehkipp, mit verdeckt liegenden Bändern, 2. Teil (links unten) festverglast, 3. Teil festverglast, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Verglasung des festverglasten Felds 2 (große Festverglasung) mit VSG-Außenscheibe aus Vorgelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Fensterelement vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauort:
Erdgeschoss, Achse 10/H und 10/I-J,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_254,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet.
2,000 St 3.1.120 Einfachfenster (Typ 1c geteilt, Teil B) B 1160 mm H 2705 mm 1tlg 33dB 1W/m2K g0,5 RC2 m. 1 Öffnungsflügel Kopplung einseitig Einfachaußenfenster, einteilig, mit 1 Öffnungsflügel,
Breite Blendrahmen 1160 mm,
Höhe Blendrahmen 2705 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB, bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB,
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410, Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 29 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410, Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich einseitig, als direkte Kopplung,
- Teil Drehkipp, mit verdeckt liegenden Bändern, Fenster transparent mit einer Füllung, aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, mit VSG-Außenscheibe aus Vorgelschutzglas, mit PVB- Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Ausführung Öffnungsflügel als Notausstieg, erforderliche lichte Öffnungsmaße B/H mind. 900/1200 mm,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauort:
Erdgeschoss, Achse 10/H und 10/I-J,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_254,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet.
2,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.130 Einfachfenster (Typ 1c ohne Öffnungsflügel) B 2580 mm H 2705 mm 1tlg 1W/m2K g0,5 RC2 Einfachaußenfenster, einteilig,
Breite Blendrahmen 2580 mm, Höhe Blendrahmen 2705 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Befestigung des Rahmens mit Winkeln,
Fensterelement festverglast, transparent, mit einer Füllung, aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 30 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Fensterelement festverglast, transparent, mit einer Füllung, aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/ VSG, mit VSG-Außenscheibe aus Vorgelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse 10/F-G,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_254,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.130 3.1.140 Einfachfenster (Typ 1c ohne Öffnungsflügel) B 2580 mm H 2705 mm 1tlg 33dB 1W/m2K g0,5 RC2 jedoch mit zusätzlicher Anforderung an den Schallschutz:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse 10/H-I.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.150 Einfachfenster (Typ 1d) B 3650 mm H 2705 mm 3tlg 35dB 1W/m2K g0,4 RC2 m. 1 Öffnungsflügel Einfachaußenfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt und zusätzlich einseitig waagerecht geteilt, mit durchlaufendem Pfosten und Riegel, mit einem Öffnungsflügel,
Breite Blendrahmen 3650 mm, Höhe Blendrahmen 2705 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 35 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 33 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, DB- Farbton gem. Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen,
Ausführung 1. Teil als Drehkipp-Flügel, mit verdeckt liegenden Bändern, Ausführung 2. und 3. Teil festverglast, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, UV- beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Verglasung der festverglasten Felder 2 und 3 als absturzsichernde Verglasung Kategorie A2 DIN
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 31 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Verglasung der festverglasten Felder 2 und 3 als absturzsichernde Verglasung Kategorie A2 DIN 18008-4,
Verglasung des festverglasten Felds 2 (große Festverglasung) mit VSG-Außenscheibe aus Vorgelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse 1/D-F,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_NW_252.
3,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.150 3.1.160 Einfachfenster (Typ 1d Besprechung) B 3650 mm H 2705 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,4 RC2 m. 1 Öffnungsflügel jedoch Ausführung mit abweichender Anforderung an den Schallschutz,
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse 1/B-D,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.150 3.1.170 Einfachfenster (Typ 1d Foyer) B 3650 mm H 2705 mm 3tlg 1W/m2K g0,4 RC2 m. 1 Öffnungsflügel jedoch ohne Schallschutzanforderung,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse 1/F-G,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.180 Einfachfenster (Typ 1e) B 3650 mm H 2780 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,5 RC2 m. 1 Öffnungsflügel Einfachaußenfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt und links waagerecht geteilt, mit durchlaufendem Pfosten und Riegel, mit einem Öffnungsflügel,
Breite Blendrahmen 3650 mm, Höhe Blendrahmen 2780 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB,
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
Verglasung angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 32 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, DB- Farbton gem. Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen,
Ausführung 1. Teil als Drehkipp-Flügel, mit verdeckt liegenden Bändern, Ausführung 2. und 3. Teil festverglast, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, VSG- Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Fensterelement vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauort: Untergeschoss, Achse 6, G-K,
Ausführung gemäß Zeichnung,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_253, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_340,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet.
4,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.180 3.1.190 Einfachfenster (Typ 1e Innenecke) B 3650 mm H 2780 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,5 RC2 m. 1 Öffnungsflügel jedoch Ausführung zusätzlich mit einseitig seitlicher Rahmenverbreiterung und entsprechend schmalerem, festverglastem Feld, Breite Rahmenverbreiterung 100 mm,
sonstige Ausführung einschließlich Außenmaße Blendrahmen wie Bezugsposition.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.200 Einfachfenster (Typ 1f) B 3650 mm H 2780 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,4 RC2 m. 1 Öffnungsflügel Einfachaußenfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt und links waagerecht geteilt, mit durchlaufendem Pfosten und Riegel, mit einem Öffnungsflügel,
Breite Blendrahmen 3650 mm, Höhe Blendrahmen 2780 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB,
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410, Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
Verglasung angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, DB- Farbton gem. Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen,
Ausführung 1. Teil als Drehkipp-Flügel, mit verdeckt liegenden Bändern, Ausführung 2. und 3. Teil festverglast, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, VSG-
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 33 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ausführung 1. Teil als Drehkipp-Flügel, mit verdeckt liegenden BänderEnU,R Ausführung 2. EuUnRd 3. Teil festverglast, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, VSG- Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Einbauort: Untergeschoss, Achse 5/B-F,
Ausführung gemäß Zeichnung,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_NO_251, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_340.
4,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.200 3.1.210 Einfachfenster (Typ 1f Innenecke) B 3650 mm H 2780 mm 3tlg 33dB 1W/m2K g0,4 RC2 m. 1 Öffnungsflügel jedoch Ausführung zusätzlich mit einseitig seitlicher Rahmenverbreiterung und entsprechend schmalerem, festverglastem Feld, Breite Rahmenverbreiterung 100 mm,
sonstige Ausführung einschließlich Außenmaße Blendrahmen wie Bezugsposition.
1,000 St 3.1.220 Einfachfenster (Typ 2a, Teil A) B 1165 mm H 2760 mm 1tlg 33dB 1W/m2K g0,4 m. 1 Öffnungsflügel m. Kopplung einseitig Einfachaußenfenster, 1-teilig, mit 1 Öffnungsflügel, mit Kopplung,
Breite Blendrahmen 1165 mm, Höhe Blendrahmen 2760 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich einseitig, als direkte Kopplung,
Ausführung mit Drehkipp-Öffnungsflügel, mit verdeckt liegenden Bändern, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, VSG-Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB- Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Ausführung als absturzsicherndes Fensterelement, mit vorgesetztem absturzsicherndem Glasgeländer, am Blendrahmen befestigt, Geländer wird gesondert vergütet,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 34 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge umlaufend, | Einheit Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebe | Einheitspreis in | Gesamtpreis in schlussfolie, EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| ne mit | Fen EUR | steran |
Nr.) Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit FeEnUsRteranschlussfolEiUeR, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Einbauort:
- und 2. Obergeschoss,
Achse 1/F-G,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_NW_252,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_332.
2,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.230 Einfachfenster (Typ 2a, Teil B) B 3620 mm H 2760 mm 1tlg 33dB 1W/m2K g0,4 m. Kopplung beidseitig Einfachaußenfenster, einteilig, festverglast, mit Kopplung beidseitig,
Breite Blendrahmen 3620 mm, Höhe Blendrahmen 2760 mm,
Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig mit Luftschicht und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich zweiseitig, als direkte Kopplung,
Fensterelement festverglast, transparent, mit einer Füllung, aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/ VSG, VSG-Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, als absturzsicherndes Fensterelement Kategorie A1 DIN 18008-4,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Einbauort:
- und 2. Obergeschoss,
Achse 1/F-G,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_NW_252
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_332.
2,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.230
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 35 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.1.240 Einfachfenster (Typ 2a, Teil C) B 1165 mm H 2760 mm 1tlg 33dB 1W/m2K g0,4 m. Kopplung einseitig jedoch abweichende Maße sowie mit Kopplung, seitlich einseitig,
Breite Blendrahmen 1165 mm, Höhe Blendrahmen 2760 mm,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St 3.1.250 Einfachfenster (Typ 2b, Teil A) B 1165 mm H 2660 mm 1tlg 1W/m2K g0,4 m. 1 Öffnungsflügel m. Kopplung einseitig Einfachaußenfenster, 1-teilig, mit 1 Öffnungsflügel, mit Kopplung,
Breite Blendrahmen 1165 mm, Höhe Blendrahmen 2660 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich einseitig, als direkte Kopplung,
Ausführung mit Drehkipp-Öffnungsflügel, mit verdeckt liegenden Bändern, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, VSG-Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB- Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Ausführung als absturzsicherndes Fensterelement, mit vorgesetztem absturzsicherndem Glasgeländer, am Blendrahmen befestigt, Geländer wird gesondert vergütet,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Einbauort:
- und 2. Obergeschoss,
Achsen A/3-4, B/1-2, F/8-9, K/8-9, L/6-8,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_332.
10,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.260 Einfachfenster (Typ 2b, Teil B) B 3620 mm H 2660 mm 1tlg 1W/m2K g0,4 m. Kopplung beidseitig Einfachaußenfenster, einteilig, festverglast, mit Kopplung beidseitig,
Breite Blendrahmen 3620 mm, Höhe Blendrahmen 2660 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
[Seite 121]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 36 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich zweiseitig, als direkte Kopplung,
Fensterelement festverglast, transparent, mit einer Füllung, aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/ VSG, VSG-Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, als absturzsicherndes Fensterelement Kategorie A1 DIN 18008-4,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Einbauort:
- und 2. Obergeschoss,
Achsen A/3-4, B/1-2, F/8-9, K/8-9, L/6-8,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_332.
6,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.260 3.1.270 Einfachfenster (Typ 2b, Teil B) B 3520 mm H 2660 mm 1tlg 1W/m2K g0,4 m. Kopplung beidseitig jedoch abweichende Maße,
Breite Blendrahmen 3520 mm, Höhe Blendrahmen 2660 mm,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
4,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.260 3.1.280 Einfachfenster (Typ 2b, Teil C) B 1165 mm H 2660 mm 1tlg 1W/m2K g0,4 m. Kopplung einseitig jedoch abweichende Maße sowie mit Kopplung, seitlich einseitig,
Breite Blendrahmen 1165 mm, Höhe Blendrahmen 2660 mm,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
10,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.290 Einfachfenster (Typ 2c, Teile A und C) B 1165 mm H 2535 mm 1tlg 1W/m2K g0,4 m. Kopplung einseitig Einfachaußenfenster, 1-teilig, festverglast, mit Kopplung,
Breite Blendrahmen 1165 mm, Höhe Blendrahmen 2535 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich einseitig, als direkte Kopplung,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 37 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Rahmen aus | Einheit Aluminium, flächenbündig, Rahmenoberfläche außen pu | Einheitspreis in | Gesamtpreis in Farbton Rahmen EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| lverbe | schi EUR | chtet, |
Nr.) außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außeEnU,R Rahmen mit KopEpUlRung, Lage der Kopplung seitlich einseitig, als direkte Kopplung,
Fensterelement festverglast, transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, VSG- Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, als absturzsicherndes Fensterelement Kategorie A1 DIN 18008-4,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln / Konsolen, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Ebene des Verblendmauerwerks, Montage vorderkantenbündig zum Verblendmauerwerk, max. Abstand Vorderkante Fenster zum Verankerungsuntergrund 220 mm,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB- Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Einbauort:
-
Obergeschoss, Achse G/2-3,
-
Obergeschoss, Achse G/2-3,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_NW_252,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_333.
4,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.290 3.1.300 Einfachfenster (Typ 2c, Teil B) B 3590 mm H 2535 mm 1tlg 1W/m2K g0,4 m. Kopplung beidseitig jedoch abweichende Maße und Ausführung mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich zweiseitig, als direkte Kopplung,
Breite Blendrahmen 3590 mm, Höhe Blendrahmen 2535 mm,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.310 Einfachfenster (Typ 2d, Teile A und C) B 1165 mm H 2660 mm 1tlg 1W/m2K g0,5 m. Kopplung einseitig Einfachaußenfenster, 1-teilig, festverglast, mit Kopplung,
Breite Blendrahmen 1165 mm, Höhe Blendrahmen 2660 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410, Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich einseitig, als direkte Kopplung,
Fensterelement festverglast, transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, VSG- Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, als absturzsicherndes Fensterelement Kategorie A1 DIN 18008-4,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3,
[Seite 123]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 38 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauort: 1. und 2. Obergeschoss, Achse 10/F-G,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_332,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_254,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet.
4,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.310 3.1.320 Einfachfenster (Typ 2d, Teil B) B 3620 mm H 2660 mm 1tlg 1W/m2K g0,5 m. Kopplung beidseitig jedoch abweichende Maße und Ausführung mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich zweiseitig, als direkte Kopplung,
Breite Blendrahmen 3620 mm, Höhe Blendrahmen 2660 mm,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St 3.1.330 Einfachfenster (Typ 2e, Teil A) B 1165 mm H 2780 mm 1tlg 33dB 1W/m2K g0,5 RC2 P4A m. 1 Öffnungsflügel m. Kopplung einseitig Einfachaußenfenster, 1-teilig, mit einem Öffnungsflügel, mit Kopplung,
Breite Blendrahmen 1165 mm, Höhe Blendrahmen 2780 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich einseitig, als direkte Kopplung,
Ausführung mit Drehkipp-Öffnungsflügel, mit verdeckt liegenden Bändern, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, VSG-Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB- Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 39 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauort: Erdgeschoss Achse 10/F-G,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_332,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_254,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.340 Einfachfenster (Typ 2e, Teil B) B 3620 mm H 2780 mm 1tlg 33dB 1W/m2K g0,5 RC2 P4A m. Kopplung beidseitig Einfachaußenfenster, einteilig, festverglast, mit Kopplung beidseitig,
Breite Blendrahmen 3620 mm, Höhe Blendrahmen 2780 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 33 dB,
bewertetes Bau-Schalldämm-Maß DIN 4109 R' w,R 31 dB, Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, mit Rahmenverbreiterung oben, Ansichtsbreite der Rahmenverbreiterung über 100 mm bis 150 mm, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton Rahmen außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen, Rahmen mit Kopplung, Lage der Kopplung seitlich zweiseitig, als direkte Kopplung,
Fensterelement festverglast, transparent, mit einer Füllung, aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/ VSG, VSG-Außenscheibe aus Vogelschutzglas, mit PVB-Vogelschutz-Folie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
vorgerichtet für Sonnenschutzanlage,
Einbauort: Erdgeschoss Achse 10/F-G,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_332,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_AN_SO_254,
Aufsetz-Raffstorefertigelement wird gesondert vergütet.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.340
[Seite 125]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 40 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.1.350 Einfachfenster (Typ 2e, Teil C) B 1165 mm H 2780 mm 1tlg 33dB 1W/m2K g0,5 RC2 P4A m. Kopplung einseitig jedoch abweichende Maße sowie mit Kopplung, seitlich einseitig,
Breite Blendrahmen 1165 mm, Höhe Blendrahmen 2780 mm,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.1.360 Einfachfenster (Typ 3a) B 1350 mm H 2660 mm 1tlg 1W/m2K g0,5 RC2 m. 1 Öffnungsflügel Einfachaußenfenster, einteilig, mit einem Öffnungsflügel,
Breite Blendrahmen 1350 mm, Höhe Blendrahmen 2660 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, DB-Farbton gem. Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen,
- Teil Drehkipp, mit verdeckt liegenden Bändern, Fenster transparent mit einer Füllung, aus Isolierglas, 3-fach, mit VSG einseitig, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Einbauort: Erdgeschoss, Achsen A/3-4, B/2-3 und L/6-7.
3,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.1.360 3.1.370 Einfachfenster (Typ 3a zweiteilig) B 1350 mm H 2660 mm 2tlg 1W/m2K g0,5 m. 1 Öffnungsflügel jedoch Ausführung 2-teilig, waagerecht geteilt, mit durchlaufendem Riegel, oberes Feld mit Öffnungsflügel, unteres Feld festverglast,
Ausführung ohne Anforderung an die Einbruchhemmung, Verglasung des festverglasten Feldes als absturzsichernde Verglasung Kategorie A1 DIN 18008-4,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse F/8-9,
sonstige bauphysikalische Anforderungen und Ausführung wie Bezugsposition.
1,000 St 3.1.380 Einfachfenster (Typ 3b) B 3650 mm H 2260 mm 3tlg 1W/m2K g0,5 RC2 m. 3 Öffnungsflügel Einfachaußenfenster, 3-teilig, senkrecht geteilt, mit durchlaufenden Pfosten, mit 3 Öffnungsflügel,
Breite Blendrahmen 3650 mm, Höhe Blendrahmen 2260 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 41 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,5 DIN EN 410, Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, DB-Farbton gem. Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen,
- Teil Drehkipp, 2. Teil Drehkipp, 3. Teil Drehkipp, Fenster transparent, Füllung aus Isolierglas, 3-fach, mit ESG/VSG, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1, mit 2 Anschlagdichtungen, mit Beschlag, Fenstergriff aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet, Bänder der Öffnungsflügel verdeckt liegend,
Befestigung des Rahmens mit Winkeln, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton, Montage in Dämmebene,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, umlaufend, Dichtung für unteren Anschluss der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, Anschluss unter Fensterbank, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, umlaufend, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse A/3-4.
1,000 St 3.1.390 Rahmenverstärkung an Pfosten Alu 50/30 mm Teilstück-L 2600-2700 mm Rahmenverstärkung an Aluminiumfenstern der Vorpositionen, zur Reduzierung der Rahmendurchbiegung auf L/600 bzw. max. 3 mm sowie als Befestigungsuntergrund für bauseitige Verankerungsbauteile der Mauerwerk-Verblendschale,
Ausführung als außenseitig aufgesetztes Zusatzprofil, Befestigung an Pfostenprofil des Fensters, als Rechteck-Hohlprofil L/B 50/30 mm, Wandstärke gem. statischem Erfordernis, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt, Teilstücklänge über 2600 bis 2700 mm,
vorgerichtet für Anschluss bauseitiger Windposts für die Abfangung des Filtermauerwerks der Verblendschale,
einschließlich Herstellung sämtlicher Bohrungen zur Befestigung der bauseitigen Windposts gemäß den Vorgaben des Gewerks Klinkerfassaden, Kalkulationgrundlage: bis zu 10 Stück Bohrungen je 1 Meter Profillänge, Ausführung als Gewindebohrung, Größe bis M12 DIN 13-1,
Ausführung an Fenstern der Typen 1a bis 1d,
Ausführung gemäß Zeichnung,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331.
66,000 St 3.1.400 Lamellenfenster B 1650 mm H 540 mm 1tlg 2,4W/m2K Einfachaußenfenster, als Lamellenfenster, einteilig,
Breite Blendrahmen 1650 mm, Höhe Blendrahmen 540 mm,
erforderliche, geometrische freie Grundfläche im geöffneten Zustand mind. 0,5 m2,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Uw kleiner gleich 2,4 W/m2K,
Rahmen aus Aluminium, flächenbündig, Rahmenoberfläche außen pulverbeschichtet, Farbton DB- Farbton nach Wahl Architekt, Rahmenoberfläche innen wie außen,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, mit Dämmung, Befestigung an Stahlbeton, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 42 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, mit Dämmung, Befestigung aEnU RStahlbeton, in EÖUfRfnungen mit stumpfem Anschlag,
Füllung aus Lamellen, Anzahl Lamellen 2 St, aus Glas, mit 4-seitigem Rahmen, Fenster transparent mit Füllungen, aus Isolierglas, 2-fach, mit ESG 2-seitig, mit 2 Anschlagdichtungen,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, Beanspruchungsgruppe 1 DIN 18542, umlaufend, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff (zulässige Gesamtverformung mind. 12,5 %), umlaufend, Dichtbänder und Abdichtungen müssen den BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9 entsprechen,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Ausführung als Rauchableitöffnung (RAÖ) für manuelle Öffnung, einschließlich Handhebel- Fensterbeschlag mit Eckumlenkung, aus nichtrostendem Stahl,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_302.
5,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 43 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.2 Pfosten-Riegel-Fassaden
Ausführungsbeschreibung 1: Ausführungsbeschreibung 1: Unterkonstruktion PR-Fassade
Unterkonstruktion / Profilsystem Pfosten-Riegel-Fassadenkonstruktion
Pfosten-Riegel-Fassadenkonstruktion mit Festverglasungen, Öffnungsflügeln, Paneelanschlüssen und Einsatz-Türelementen. Aufteilung, Anzahl Fensterachsen sowie Maße der einzelnen Fassadenfelder variierend entsprechend der jeweiligen Positionslangtexte.
Thermisch getrennte Aluminiumprofile, Pfosten- und Riegelprofile nach statischer Erfordernis, mindestens jedoch in den auf den Detailplänen vorgegebenen Abmessungen und Profilierungen. Es sind ausschließlich Systeme mit Zulassung zu verwenden.
Tragwerk
Fassaden-Konstruktion aus rechteckigen Mehrkammer-Aluminiumhohlprofilen gem. DIN EN 13830. Anordnung der tragenden Profile raumseitig, Profilkanten scharfkantig.
Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im Kreuzungspunkt der Pfosten, um auftretende Feuchtigkeit sicher abzuleiten. Horizontale Stöße bei mehrgeschossigen Fassaden sind mit systemzugehörigen Stoßverbindern und Stoßstücken auszuführen. Für vertikale Dehnungs- und Montagestöße sind entsprechende systemseitige Alu-Einschubprofile und Halbschalen sowie Dehnungsstoß-Dichtstücke einzusetzen.
Verglasung / Paneele / Paneelelementanschlüsse / Einsatzelemente
Äußere Andichtung der Glasscheiben, Paneele und aller Eck-, T-, und Kreuzstöße durch CR- oder EPDM-Dichtprofile. Innere Andichtung der Glasscheiben, Paneele und Einsatzelemente durch CR- oder EPDM-Dichtprofile, es ist dabei zu berücksichtigen, dass innerhalb der Fassadenelemente unterschiedlich dicke Ausfachungen einzusetzen sind. Der Ausgleich muss durch unterschiedlich dicke Dichtprofile erfolgen, da alle äußeren Scheibenflächen bündig/in gleicher Ebene auszuführen sind.
Belüftung
Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich erfolgen über die vier Ecken eines jeden Scheibenfeldes in den Pfostenfalz. Für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und Dichtungen entsprechende Öffnungen vorzusehen.
Profilsystem mit konsequenter Trennung der Falzbelüftung nach außen und der Kondenswasserabführung über im Profil integriertem Rinnensystem, das über alle Profilstöße, Auswechslungen etc. bis zur Außenentwässerung im Sockelbereich führt.
Profilansichtsbreiten
Pfosten, Montagepfosten, Riegel 50 mm.
Profilbautiefen
Die Profilbautiefen sind gemäß den statischen Anforderungen und den Planvorgaben des Architekten zu wählen. Des Weiteren sind die Riegel pfostentief auszuführen.
Einbruchschutz
Gemäß Positionsbeschreibung.
Verglasung
Gemäß Ausführungsbeschreibung Nr. 2.
Oberflächen
Innen und außen pulverbeschichtet, Farbton: DB-Farbton nach Wahl Architekt.
Ausführung
Die Fassadenelemente sind in größtmöglichen und montagefreundlichen Einheiten vorzufertigen. Dilatationen müssen geräuschfrei aufgenommen werden können.
Die Verankerung der Fassadenelemente am Rohbau erfolgt unten (Festlager) mittels geschweißter Konsole aus Stahl und oben (Loslager) ebenfalls mittels geschweißter Konsole und Einschiebling.
Es dürfen nur zugelassene Verankerungsteile verwendet werden. Grundsätzlich erfolgt die
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 44 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Es dürfen nur zugelassene Verankerungsteile verwendet werden. Grundsätzlich erfolgt die Verankerung der Bauteile mit Dübelmontage in Stahlbeton.
Alle Glasscheiben, Paneele, Einsatzelemente sind in der gleichen Ebene anzuordnen.
Deckleistenausbildung wie jeweils dargestellt, Druckleisten geschraubt, Deckschalen geklipst. Die Verschraubungen müssen Dilatationen zwängungsfrei aufnehmen können.
Auf die geräuschfreie Ausdehnungsmöglichkeit ist zu achten.
Alle Pfosten und Riegel mit gleichbleibender und gleicher Bautiefe, einschl. Verstärkungen der Pfosten und Riegel nach statischer Erfordernis und Werkstatt- und Montageplanung des AN.
Befestigung
Befestigung auf/an Geschossdecken, Anschluss oben/unten an/auf Geschossdecke oder seitlich an Unterzügen, Anschluss seitlich an Stützen/Außenwand, Befestigungsuntergrund Stahlbeton.
Gesamtbetrag: Ausführungsbeschreibung 2: Ausführungsbeschreibung 2: Verglasungen
- Verglasung RC2 hinter Lochmauerwerk Isolierverglasung, 3-fach, Aufbau wie folgt:
Außenscheibe aus Verbund-Sicherheitsglas (VSG-TVG 66.4 P4A), aus teilvorgespanntem Glas (TVG) DIN EN 1863-1, bestehend aus TVG, Nenndicke 6 mm - 1,52 mm PVB-Verbundfolie - TVG, Nenndicke 6 mm,
Scheibenzwischenraum (SZR) 14 mm, Füllung Argon (90%), Mittelscheibe aus Einfachglas, aus Floatglas DIN EN 572-2, Nenndicke 4 mm, Scheibenzwischenraum (SZR) 14 mm, Füllung Argon (90%), Innenscheibe aus heißgelagertem Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG-HF), aus Floatglas DIN EN 572-2, Nenndicke 8mm,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung DIN EN 410 gemäß Angabe im Positionslangtext,
Einbruchhemmung: RC 2 gemäß DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Ausführung sämtlicher Scheiben mit geschliffenen Kanten (KGN).
- Verglasung RC2 als Vogelschutzverglasung Isolierverglasung, 3-fach, Aufbau wie folgt:
Außenscheibe aus Verbund-Sicherheitsglas (VSG 66.2), bestehend aus Floatglas DIN EN 572-2, Nenndicke 6 mm - 1,52 mm PVB- Verbundfolie, als Vogelschutzfolie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040 - Floatglas DIN EN 572-2, Nenndicke 6 mm,
Scheibenzwischenraum (SZR) 14 mm, Füllung Argon (90%), Mittelscheibe aus Floatglas DIN EN 572-2, Nenndicke 4 mm, Scheibenzwischenraum (SZR) 14 mm, Füllung Argon (90%), Innenscheibe aus heißgelagertem Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG-HF) DIN EN 14179, Nenndicke 8mm,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung DIN EN 410 gemäß Angabe im Positionslangtext,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 45 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung DIN EN 410 gemäß Angabe im Positionslangtext,
Einbruchhemmung: RC 2 gemäß DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Ausführung sämtlicher Scheiben mit geschliffene Kanten (KGN),
bei Verglasungen von Türelementen mit Panikbeschlägen ist die Außenscheibe des vorstehenden Glasaufbaus mit einer Zwischenlage Polycarbonat auszuführen!
Gesamtbetrag: 3.2.10 Pfosten-Riegel-Fassadenelement B 6350 mm H 2980 mm Alu RC2 Pfosten-Riegel-Fassadenelement einschließlich Mehrscheiben-Isolierverglasung, als Vorhangfassade gemäß DIN EN 13830, aus Aluminium, mit 10 Öffnungsflügeln,
Breite der Gesamtkonstruktion 6350 mm, Höhe der Gesamtkonstruktion 2980 mm,
Höhe Rohbauöffnung 3210 mm,
technische und bauphysikalische Anforderungen an die Gesamtkonstruktion: Wärmedurchgangskoeffizient Ucw der Gesamtkonstruktion 1 W/m2K DIN EN ISO 12631,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207 (Öffnungsflügel)
Luftdurchlässigkeit Klasse A4 DIN EN 12152 (Gesamtkonstruktion),
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Ausführung Unterkonstruktion gemäß Ausführungsbeschreibung Nr. 1,
Ausführung sämtlicher Füllungen als Einfachaußenfenster, einteilig, als Drehflügel, Rahmen flächenbündig, mit transparenter Füllung aus Isolierglas, dreifach, Ausführung Verglasung gem. Ausführungsbeschreibung Nr. 2.1, mit Beschlägen, Fenstergriffe aus nichtrostendem Stahl, mattgebürstet,
Aufteilung der Pfosten-Riegel-Konstruktion in 10 Felder, Feldbreite 1260 mm, Feldhöhe untere Reihe 2225 mm, Feldhöhe obere Reihe 705 mm, Anzahl Pfostenlagen 6 St, Anzahl Riegellagen 3 St,
einschließlich Verstärkung des außenliegenden Pfostenprofils (von der Außenseite betrachtet rechts) mit systemgebundenem Einschubprofil für die Reduzierung der Durchbiegung auf L/600 bzw. max. 3mm, Pfostenprofil vorgerichtet für die Aufnahme von Befestigungsschwertern für die Befestigung des vorgelagerten Loch- bzw. Filtermauerwerks,
Befestigungsuntergrund Stahlbeton,
Einbauort: Erdgeschoss, Eingangsbereich Achse G/1-3, Fassadenelement hinter Filtermauerwerk,.
Ausführung gemäß Zeichnung,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365,
Befestigungsschwerter für vorgesetztes Lochmauerwerk in gesonderter Position.
1,000 St 3.2.20 Pfosten-Riegel-Fassadenelement B 5500 mm H 2980 mm Alu RC2 Pfosten-Riegel-Fassadenelement einschließlich Mehrscheiben-Isolierverglasung, als Vorhangfassade gemäß DIN EN 13830, aus Aluminium,
Breite der Gesamtkonstruktion 5500 mm, Höhe der Gesamtkonstruktion 2980 mm,
Höhe Rohbauöffnung 3210 mm,
technische und bauphysikalische Anforderungen an die Gesamtkonstruktion: Wärmedurchgangskoeffizient Ucw der Gesamtkonstruktion 1 W/m2K DIN EN ISO 12631,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 46 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) technische und bauphysikalische Anforderungen an die GesamtkonstruktiEoUnR: EUR Wärmedurchgangskoeffizient Ucw der Gesamtkonstruktion 1 W/m2K DIN EN ISO 12631,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse A4 DIN EN 12152,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Ausführung Unterkonstruktion gemäß Ausführungsbeschreibung Nr. 1, Ausführung Verglasungen als Vogelschutzverglasung gem. Ausführungsbeschreibung Nr. 2.2, als Isolierverglasung, dreifach,
Aufteilung der Pfosten-Riegel-Konstruktion in 9 Felder in zwei Reihen, obere Reihe mit 5 Feldern, untere Reihe mit 4 Feldern, davon 8 Felder festverglast, 1 Feld für 2-flügeliges Türelement, Regelfeldbreite 1200 mm, Türfeldbreite 2400 mm, Feldhöhe untere Reihe 2225 mm, Feldhöhe obere Reihe 705 mm, Anzahl Pfostenlagen 5 St, davon 5 St über die gesamte Elementhöhe, Anzahl Riegellagen 3 St,
einschließlich einseitige Kopplung an angrenzendes Pfosten-Riegelfassadenelement, Ausbildung Kopplung als Außenecke, ohne Eckpfosten, Eckwinkel 90°, Riegelprofile mit Gehrungsstoß,
Befestigungsuntergrund Stahlbeton, Elemente vorgerichtet für Kabel-/Leitungsverlegung, einschl. Leerrohr und Zugdraht,
Länge Leerrohr/Zugdraht bis 3m/m2,
Türelement in gesonderter Position, Füllung der beiden Eckfelder an der Außenecke in Achse 1/G mit Eckpaneel in gesonderter Position,
Einbauort: Erdgeschoss, Eingangsbereich Achse G/1-2,
Ausführung gemäß Zeichnung,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365
1,000 St 3.2.30 Außentürel. Pfosten-Riegel-Fassade B 2350 mm H 2225 mm 2flg 1W/m2K RC2 Rahmentür Alu Außentürelement, für Pfosten-Riegel-Fassade DIN EN 13830, als barrierefreie Ausführung DIN 18040, als Haupteingangstür, als Drehflügeltür, 2-flügelig, in vorh. Unterkonstruktion aus Aluminium,
Breite Nennmaß Wandöffnung 2350 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2225 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Ausführung als Rahmentür aus Aluminium-Strangpressprofil, Oberfläche der Öffnungsfläche pulverbeschichtet, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Türflügel mit 2 transparent/transluzenten Füllungen, Verglasung aus Isolierglas, 3-fach, Ausführung Verglasung als Vogelschutzglas gem. Ausführungsbeschreibung Nr. 2.2, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1,
vorgerichtet für Notausgangsverschluss DIN EN 179 Typ A Drückerbetätigung, vorgerichtet für Motorschloss für Mehrfachverriegelung, vorgerichtet für Drehflügeltürantrieb, vorgerichtet für 2 Stück Magnetkontakte und 1 Stück Riegelschaltkontakt,
Einbauort: Erdgeschoss, Tür Nr. F0.1_T01,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 47 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ausführung gemäß Zeichnung, EUR EUR Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365,
Motorschloss, Drehflügeltürantrieb, Drückergarnitur sowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
1,000 St 3.2.40 Pfosten-Riegel-Fassadenelement B 4360 mm H 2980 mm Alu RC2 Pfosten-Riegel-Fassadenelement einschließlich Mehrscheiben-Isolierverglasung, als Vorhangfassade gemäß DIN EN 13830, aus Aluminium,
Breite der Gesamtkonstruktion 4360 mm, Höhe der Gesamtkonstruktion 2980 mm,
Höhe Rohbauöffnung 3210 mm,
technische und bauphysikalische Anforderungen an die Gesamtkonstruktion: Wärmedurchgangskoeffizient Ucw der Gesamtkonstruktion 1 W/m2K DIN EN ISO 12631,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse A4 DIN EN 12152,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Ausführung Unterkonstruktion gemäß Ausführungsbeschreibung Nr. 1, Ausführung Verglasungen als Vogelschutzverglasung gem. Ausführungsbeschreibung Nr. 2.2, als Isolierverglasung, dreifach,
Aufteilung der Pfosten-Riegel-Konstruktion in 8 Felder in zwei Reihen, obere Reihe mit 4 Feldern, untere Reihe mit 4 Feldern, sämtliche Felder festverglast, Regelfeldbreite 1220 mm, Feldbreite rechts (Außenecke) 700 mm, Feldhöhe untere Reihe 2225 mm, Feldhöhe obere Reihe 705 mm, Anzahl Pfostenlagen 4 St, Anzahl Riegellagen 3 St,
einschließlich einseitige Kopplung an angrenzendes Pfosten-Riegelfassadenelement, Ausbildung Kopplung als Außenecke, ohne Eckpfosten, Eckwinkel 90°, Riegelprofile mit Gehrungsstoß,
Befestigungsuntergrund Stahlbeton,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse 1/F-G,
Ausführung gemäß Zeichnung,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365.
1,000 St 3.2.50 Pfosten-Riegel-Fassadenelement B 3930 mm H 3060 mm Alu RC2 Pfosten-Riegel-Fassadenelement einschließlich Mehrscheiben-Isolierverglasung, als Vorhangfassade gemäß DIN EN 13830, aus Aluminium,
Breite der Gesamtkonstruktion 3930 mm, Höhe der Gesamtkonstruktion 3000 mm,
Höhe Rohbauöffnung 3210 mm,
technische und bauphysikalische Anforderungen an die Gesamtkonstruktion: Wärmedurchgangskoeffizient Ucw der Gesamtkonstruktion 1 W/m2K DIN EN ISO 12631,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410,
Luftdurchlässigkeit Klasse A4 DIN EN 12152,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Ausführung Unterkonstruktion gemäß Ausführungsbeschreibung Nr. 1, Ausführung Verglasungen als Vogelschutzverglasung gem. Ausführungsbeschreibung Nr. 2.2, als Isolierverglasung, dreifach,
Aufteilung der Pfosten-Riegel-Konstruktion in 3 Felder, davon 2 Felder festverglast, 1 Feld für 2-flügeliges Türelement, Regelfeldbreite 720 mm, Türfeldbreite 2400 mm, Feldhöhen wie Elementhöhe, Anzahl Pfostenlagen 3 St, Anzahl Riegellagen 2 St,
Befestigungsuntergrund Stahlbeton, Elemente vorgerichtet für Kabel-/Leitungsverlegung, einschl. Leerrohr und Zugdraht,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 48 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Befestigungsuntergrund Stahlbeton, Elemente vorgerichtet für Kabel-/LEeUiRtungsverlegung,E UeRinschl. Leerrohr und Zugdraht,
Länge Leerrohr/Zugdraht bis 3m/m2,
Türelement in gesonderter Position,
Einbauort: Untergeschoss, Zugang Lichthöfe Achsen F/5-9 und G/2-6,
Ausführung gemäß Zeichnung,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_341.
2,000 St 3.2.60 Außentürel. Pfosten-Riegel-Fassade B 2400 mm H 3000 mm 2flg 1W/m2K RC2 Rahmentür Alu Außentürelement, für Pfosten-Riegel-Fassade DIN EN 13830, als barrierefreie Ausführung DIN 18040, als Drehflügeltür, 2-flügelig, in vorh. Unterkonstruktion aus Aluminium,
Breite Nennmaß Wandöffnung 2400 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 3000 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 1 W/m2K,
Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung g 0,4 DIN EN 410, Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Ausführung als Rahmentür aus Aluminium-Strangpressprofil, Oberfläche der Öffnungsfläche pulverbeschichtet, Oberfläche der Schließfläche pulverbeschichtet, mit Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Türflügel mit 2 transparent/transluzenten Füllungen, Verglasung aus Isolierglas, 3-fach, Ausführung Verglasung als Vogelschutzglas gem. Ausführungsbeschreibung Nr. 2.2, UV-beständiger Randverbund und wärmetechnisch verbesserte Abstandhalter DIN EN ISO 10077-1,
vorgerichtet für Notausgangsverschluss DIN EN 179 Typ A Drücker-Betätigung, vorgerichtet für Motorschloss für Mehrfachverriegelung, mit Obentürschließer, vorgerichtet für elektrische Türverriegelung,
Einbauort: Untergeschoss, Türen Nrn. F_U.1_T01 und F_U.2_T03,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_341,
Schloss, Drückergarnitur, Türverriegelung sowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR- Technik werden gesondert vergütet.
2,000 St 3.2.70 Bauwerksanschluss Pfosten-Riegel-Fassade oben an UZ Bauwerksanschluss für Pfosten-Riegel-Fassade DIN EN 13830, oberseitig, an Unterzug, aus Stahlbeton, bestehend aus:
witterungsseitiger Blende aus Aluminiumblech, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt, mit rückseitig verklebtem Abstandshalter in oberem Riegelprofil eingeklemmt, Abwicklungsbreite der Blende bis 400 mm, zweifach gekantet, inkl. Verschluss des rohbauseitigen Bauteilstoßes mit dampfdiffusionsoffener Folie,
raumseitiger Blende aus einfach gekantetem Aluminiumblech, pulverbeschichtet, Farbton DB- Farbton nach Wahl Architekt, mit Befestigungswinkeln an der Seitenfläche des oberen Riegelprofils verschraubt, Abwicklungslänge der Blende bis 300 mm, inkl. rückseitiger, Abdichtung der Bauteilstöße (Blende/Riegel + Blende/UZ) mit luftdichter Folie,
sowie Füllung des Hohlraums mit Mineralwolle, WLG 035,
Abstand zwischen UK Unterzug und OK Kopfriegel über 70 bis 100 mm,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_341,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 49 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_341,
die angrenzenden Riegelprofile sind in den jeweiligen Positionen der Fassadenelemente bereits enthalten und nicht in diese Position einzukalkulieren.
25,000 m *** Bezugsbeschreibung 3.2.80 Bauwerksanschluss Pfosten-Riegel-Fassade seitlich Winkel 180° Bauwerksanschluss für Pfosten-Riegel-Fassade DIN EN 13830, seitlich, an Wand, Winkel zwischen Wand / Pfosten-Riegel-Fassade 180°, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund aus Beton, Bauwerksanschluss bestehend aus:
witterungsseitiger Blende aus Aluminiumblech, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt, mit rückseitig verklebtem Abstandshalter in angrenzendem Pfostenprofil eingeklemmt, wandseitig verschraubt, Abwicklungsbreite der Blende bis 350 mm, zweifach gekantet, inkl. Verschluss des rohbauseitigen Bauteilstoßes mit dampfdiffusionsoffener Folie,
raumseitiger Blende aus Aluminiumblech, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt, mit Befestigungswinkeln an der Seitenfläche des Pfostenprofils und an der Wand verschraubt, Breite der Blende über 70 bis 100 mm, einfach gekantet, inkl. rückseitiger, Abdichtung der Bauteilstöße (Blende/Pfosten + Blende/Wand) mit luftdichter Folie,
sowie Füllung des Hohlraums mit Mineralwolle, WLG 035,
Einbauorte:
Erdgeschoss, Achse 1/F-G,
Untergeschoss, Zugang Lichthöfe Achsen F/5-9 und G/2-6,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_341,
die angrenzenden Pfostenprofile sind in den jeweiligen Positionen der Fassadenelemente bereits enthalten und nicht in diese Position einzukalkulieren.
15,000 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.2.80 3.2.90 Bauwerksanschluss Pfosten-Riegel-Fassade seitlich Winkel 18°/162° jedoch abweichender Winkel und abweichende Blendenbreiten:
Winkel: 18°/162°,
Abwicklungsbreite Blende witterungsseitig: über. 200 bis 300 mm, ein- bis zweifach gekantet,
Abwicklungsbreite Blende raumseitig: über 200 bis 300 mm, ein- bis zweifach gekantet,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse 3/G,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
4,000 m 3.2.100 Bauwerksanschluss Pfosten-Riegel-Fassade unterseitig H bis 200mm Bauwerksanschluss für Pfosten-Riegel-Fassade DIN EN 13830, unterseitig, an Deckenplatte, aus Stahlbeton, Anschluss bestehend aus:
witterungsseitiger Blende aus Stahlblech, als Tropfblech, Randausbildung unten mit Tropfnase, mit rückseitig verklebtem Abstandshalter in unterem Riegelprofil eingeklemmt, Abwicklungslänge Tropfblech über 150 bis 200 mm, inkl. Verschluss des rohbauseitigen Bauteilstoßes mit dampfdiffusionsoffener Folie,
Stahlwinkel 200/100, verzinkt, Befestigung an Deckenaufkantung, als Verlegeuntergrund der bauseitigen Abdichtung sowie Befestigungsuntergrund der fassadenseitigen Dichtlappen,
raumseitiger Verschluss des Bauteilstoßes mit luftdichter Folie,
Füllung des Hohlraums zwischen unterem Riegelprofil, witterungsseitiger Blende, Stahlwinkel und Estrichrandabstellung mit Mineralwolle, WLG 035;
Abstand zwischen Unterkante Fußriegel und Oberkante Deckenplatte über 150 bis 200 mm,
Ausführung in mehreren separaten Montageabschnitten in Abhängigkeit der aus den Schnittstellen
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 50 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Ausführung in mehreren separaten Montageabschnitten in Abhängigkeit der aus den Schnittstellen mit den Gewerken Rohbau-, Dämm- und Abdichtungsarbeiten resultierenden Montagereihenfolge,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_341,
die angrenzenden Riegelprofile sind in den jeweiligen Positionen der Fassadenelemente bereits enthalten und nicht in diese Position einzukalkulieren.
17,500 m 3.2.110 Bauwerksanschluss Pfosten-Riegel-Fassade unterseitig H bis 200mm Türschwellenbereich Bauwerksanschluss für Pfosten-Riegel-Fassade DIN EN 13830, unterseitig, an Deckenplatte, aus Stahlbeton, im Bereich von Türöffnungen, ausgebildet als Auflagerkonsole für Türschwellenprofil, bestehend aus:
raumseitigem Winkelprofil aus Stahl, auf Oberkante Boden- oder Deckenplatte montiert,
witterungsseitigem Winkelprofil aus Stahl, an vertikalem Schenkel des raumseitigem Winkels befestigt,
thermische Trennlage B/H 80/20 mm, auf waagerechtem Schenkel des witterungsseitigen Stahlwinkels befestigt, inkl. vollständiger Bekleidung mit luftdichter Folie,
Bekleidung der im eingebauten Zustand freiliegenden / sichtbaren Flächen der thermischen Trennlage mit Winkelprofilen aus gekantetem Stahlblech,
Abstand zwischen OKF und OK Deckenplatte 150 mm,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365,
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_341.
7,500 m 3.2.120 Innenecke Pfosten-Riegel-Fassade Aluminium, Winkel 162°, Schenkel-L 300 mm, MiWo Innenecke, für Pfosten-Riegel-Fassade DIN EN 13830, Winkel 162°, bestehend aus:
witterungsseitiger Blende aus gekantetem Aluminiumblech, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt, mit rückseitig verklebten Abstandshaltern in angrenzenden Pfostenprofilen eingeklemmt, Schenkellänge der Blende bis 30 mm,
raumseitiger Blende aus gekantetem Aluminiumblech, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt, mit Befestigungswinkeln an den Seitenflächen der Pfostenprofile verschraubt, Schenkellänge der Blende bis 80 mm, inkl. rückseitiger, winddichter Abdichtung des Bauteilstoßes,
sowie Füllung des Hohlraums mit Mineralwolle, WLG 035,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365,
Einbauort: Erdgeschoss, Achse G/2
die angrenzenden Pfostenprofile sind in den jeweiligen Positionen der Unterkonstruktionen bereits enthalten und nicht in diese Position einzukalkulieren.
4,000 m 3.2.130 Außenecke Schenkel-L1 700 mm Schenkel-L2 700 mm Pfosten-Riegel-Fassade Paneel Alu Mineralwolle VSG D 100 mm Außenecke, für Pfosten-Riegel-Fassade DIN EN 13830, mit Paneel, mehrschichtig,
- Schenkellänge 700 mm,
- Schenkellänge 700 mm,
Paneeldicke 100 mm,
Einbruchhemmung: RC 2 gemäß DIN EN 1627,
angriffhemmend P4A DIN EN 356,
Ausführung raumseitig aus Aluminium, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt, mit Dämmung aus Mineralwolle, Wärmeleitgruppe 035,
Ausführung witterungsseitig aus Verbundsicherheitsglas (VSG) , Glasaufbau analog der
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 51 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Ausführung witterungsseitig aus Verbundsicherheitsglas (VSG) , Glasaufbau analog der Außenscheiben der angrenzenden, festverglasten Felder wie folgt:
Verbund-Sicherheitsglas (VSG 66.2), bestehend aus Floatglas DIN EN 572-2, Nenndicke 6 mm - 1,52 mm PVB-Verbundfolie, als Vogelschutzfolie, Threadfactor <10, Kategorie A gemäß ONR 191040 - Floatglas DIN EN 572-2, Nenndicke 6 mm, Rückseite dunkel emailliert,
Außenscheiben stumpf gestoßen, sichtbare Glasschnittkanten schwarz versiegelt,
Ausführung gemäß Zeichnung,
Zeichnung Nr .HUO_5_AR_DT_XO_365.
4,000 m 3.2.140 Befestigungsschwert Stahl niro für Rückverankerung Filtermauerwerk Befestigungsschwert, aus nichtrostendem Stahl, zur Rückverankerung von vorgesetztem Lochmauerwerk an Pfosten-Riegel-Fassadenelemente der Vorpositionen,
Ausführung thermisch getrennt, für Einbau in Fassadenpfosten, als systemgebundenes Zubehörteil mit bauaufsichtlicher Zulassung, einschließlich sämtlicher Aussparungen in Andruckprofilen und Deckschalen des Pfostenprofils,
Einbauort: Erdgeschoss, etwa Achse 2/G, an 162°-Innenecke,
Ausführung gemäß Zeichnung
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_365,
Herstellung der Bohrungen im Fassadenschwert für die Befestigung der bauseitigen Ankerschienen in gesonderter Position.
6,000 St 3.2.150 Bohrung D bis 12 mm T bis 20 mm in Befestigungsschwert Stahl niro Bohrung in Befestigungsschwert,
Durchmesser bis 12 mm
Tiefe der Bohrung bis 20 mm,
Befestigungsschwert aus nichtrostendem Stahl, Ausführung wie in Vorposition beschrieben,
einschließlich Abstimmung mit dem Gewerk "Klinkerfassaden" zur erforderlichen Lage der Bohrungen und Befestigungspunkte.
25,000 St
Gesamtbetrag:
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 52 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.3 Außentüren
*** Bezugsbeschreibung 3.3.10 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 1350 mm H 3000 mm 1Oberlicht Rahmentür Alu RC2 Außentürelement aus Türblatt und Zarge, mit einem Oberlicht/Oberblende, als Drehflügeltür, einflügelig, Ausführung als Rohrrahmentür aus Aluminium, als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 1350 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 3000 mm,
erf. lichte Durchgangsmaße des Gehflügels B/H 1190/2170 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 1,6 W/m2K,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Bedienungskräfte Klasse 3 DIN EN 12217,
Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
Ausführung mit Blockzarge/Blendrahmen, Zarge aus Aluminium, mit Kämpfer, Zarge pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Befestigung der Zarge mit Winkeln, Montage der Zarge in Dämmebene, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Normalbeton,
Ausführung des Türblatts als Rahmentür, Rahmen flächenbündig, Rahmen aus Aluminium, Oberfläche der Öffnungsfläche pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, Türflügel nichttransparent mit einer Füllung, als Metall- Verbundelement, aus Aluminium, flügelüberdeckend, Ausführung Türblatt mit Bodendichtung, absenkbar, mit Bändern
Oberlicht/Oberblende nichttransparent mit einer Füllung, als Metall-Verbundelement, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt,
Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, 3-seitig, für sämtliche Produkte zur Verklebung der luftdichten Ebene sind die BNB- Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeile 9, einzuhalten,
Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Ausführung Türelement mit Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Ausführung Türschließer in Sonderfarbton, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt,
Türelement vorgerichtet für Notausgangsverschluss DIN EN 179 Typ A Drücker-Betätigung, vorgerichtet für Motorschloss, vorgerichtet für die Montage von 1 Stück Magnetkontakt,
Einbauort:
Erdgeschoss, Türen Nrn. F0.9_T01 und TH0.3_T02,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_335,
Schloss, Drückergarnitur und An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
3,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.3.10 3.3.20 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 1350 mm H 3000 mm 1Oberlicht Rahmentür Alu RC2 jedoch Ausführung ohne Obentürschließer, vorgerichtet für elektromechanische Feststellanlage,
Einbauort: Erdgeschoss, Tür Nr. F0.5_T02,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 53 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Einbauort: Erdgeschoss, Tür Nr. F0.5_T02,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition, Feststellanlage in gesonderter Position.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.3.10 3.3.30 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 1350 mm H 3000 mm 1Oberlicht Rahmentür Alu RC2 jedoch abweichende Vorrichtungen des Türelements:
vorgerichtet für Notausgangsverschluss DIN EN 179, vorgerichtet für Einsteckschloss mit PZ- Lochung,
Einbauort: Erdgeschoss, Türen Nrn. TH0.2_T02 und TH0.4_T02,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.3.10 3.3.40 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 1350 mm H 3000 mm 1Oberlicht Rahmentür Alu RC2 jedoch abweichende Vorrichtungen des Türelements sowie abweichende Farbe des Türschließers:
vorgerichtet für Einsteckschloss mit PZ-Lochung,
vorgerichtet für 1 Stück Magnetkontakt,
Farbe Türschließer: silber,
Einbauort: Erdgeschoss, Tür Nr. 0.07_T01,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
1,000 St 3.3.50 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 750 mm H 2010 mm EI2 60-SaC5 Metalltür vollflächig Stahl Außentürelement, als Drehflügeltür, einflügelig, mit Dünnfalz, Ausführung als Metalltür, vollflächig, als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 750 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm,
erf. lichte Durchgangsbreite des Gehflügels 655 mm
bauphysikalische Anforderungen:
Feuerwiderstandsklasse EI2 60-SaC5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Bedienungskräfte Klasse 3 DIN EN 12217,
Ausführung mit thermisch getrennter Eckzarge, Zarge aus Stahlblech, Zarge beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Mauerwerk, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
Türflügel aus Stahl, thermisch getrennt, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Bändern, Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, Mineralwolle,
einschließlich Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, zugelassen für die Verwendung in Feuer- und Rauchschutztüren, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Farbe silber,
vorgerichtet für Drückergarnitur, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort: Dachgeschoss, Tür Nr. 3.02_T01,
[Seite 139]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 54 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Einbauort: Dachgeschoss, Tür Nr. 3.02_T01,
Einsteckschloss, Drückergarnitur sowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
1,000 St 3.3.60 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 885 mm H 2010 mm EI2 30-SaC5 Metalltür vollflächig Stahl Außentürelement, als Drehflügeltür, einflügelig, mit Dünnfalz, Ausführung als Metalltür, vollflächig,als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 885 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2010 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Feuerwiderstandsklasse EI2 30-SaC5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 2 W/m2K,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Bedienungskräfte Klasse 3 DIN EN 12217,
Ausführung mit thermisch getrennter Eckzarge, Zarge aus Stahlblech, Zarge beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Mauerwerk, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
Türflügel aus Stahl, thermisch getrennt, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Bändern, Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
einschließlich Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, zugelassen für die Verwendung in Feuer- und Rauchschutztüren, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Farbe silber,
vorgerichtet für Drückergarnitur, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort: Dachgeschoss, Tür Nr. 3.04_T01,
An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.3.70 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 1010 mm H 2260 mm EI2 30-SaC5 Metalltür vollflächig Stahl 2W/ m2K Außentürelement, als Drehflügeltür, einflügelig, mit Dünnfalz, Ausführung als Metalltür, vollflächig, als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 1010 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2260 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Feuerwiderstandsklasse EI2 30-SaC5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 2 W/m2K,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Bedienungskräfte Klasse 3 DIN EN 12217,
Ausführung mit thermisch getrennter Eckzarge, Zarge aus Stahlblech, Zarge beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
[Seite 140]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 55 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Ausführung | Einheit mit thermisch getrennter Eckzarge, Zarge aus Stahlb | Einheitspreis in | Gesamtpreis in hichtet, Farbton EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| lech, | Zarg EUR | e besc |
Nr.) RAL-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne BodenEeUiRnstand, TürschwEeUlRle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Stahlbeton / Mauerwerk, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
Türflügel aus Stahl, thermisch getrennt, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Bändern, Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
einschließlich Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, zugelassen für die Verwendung in Feuer- und Rauchschutztüren, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Farbe silber,
Türelement vorgerichtet für Drückergarnitur, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort: Dachgeschoss, Türen Nrn. 3.07_T01 und 3.09_T01,
Einsteckschloss, Drückergarnitur sowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
2,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.3.70 3.3.80 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 1010 mm H 2260 mm EI2 30-S200C5 Metalltür vollflächig Stahl 2W/m2K Trafotür jedoch Ausführung als Traforaumtür mit abweichender Anforderung an die Feuerwiderstandsklasse (mit Rauchschutzfunktion):
Feuerwiderstandsklasse EI2 30-S200C5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
sowie vorgerichtet für Notausgangsverschluss DIN EN 179 Typ A Drücker-Betätigung, als Doppelschließung, Ausführung Türblatt mit Bodendichtung, absenkbar,
Ausführung Türelement als Traforaumtür gemäß DIN EN 61330 und DIN EN 62271-202, druckbeständig bis mindestens 31 kPa, mit Erdungsbändern gemäß DIN EN 50310 / DIN VDE 0100-410 / DIN VDE 0100-540 für Potentialausgleich, Anschluss erfolgt bauseits durch Gewerk ELT,
einschließlich flurseitiger Beschilderung, als Kombischild "Hochspannung Lebensgefahr" DIN EN ISO 7010 und ASR A 1.3,
Einbauort: Untergeschoss, Türen Nrn. U.25_T01 und U.26_T01,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.3.70 3.3.90 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 1010 mm H 2260 mm EI2 90-SaC5 Metalltür vollflächig Stahl 2W/ m2K jedoch abweichende Anforderung an die Feuerwiderstandsklasse,
Feuerwiderstandsklasse EI2 90-SaC5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
vorgerichtet für Drückergarnitur, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort: Dachgeschoss, Tür Nr. 3.08_T01,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.3.70 3.3.100 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 1010 mm H 2260 mm EI2 30-SaC5 Metalltür vollflächig Stahl jedoch ohne Anforderung an Wärmeschutz, Ausführung mit Blockzarge/Blendrahmen,
Einbauort:
Dachgeschoss, Türen Nrn. 3.10_T02 und 3.11_T01,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
[Seite 141]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 56 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St 3.3.110 Revisionstür/-klappe 1flg B 1010 mm H 2260 mm EI2 90-C2 Metalltür vollflächig Stahl 2W/m2K Revisionstür/-klappe (Drehflügeltür), als Schachtabschluss von feuerbeständigen Schächten der Raumlufttechnik, als Außentür, einflügelig, Ausführung als Metalltür, vollflächig, mit Dünnfalz,
Breite Nennmaß Wandöffnung 1010 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2260 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Feuerwiderstandsklasse EI2 90-C2 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 2 W/m2K,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Ausführung mit thermisch getrennter Eckzarge, Zarge aus Stahlblech, Zarge beschichtet, Farbton außen RAL-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Mauerwerk, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
Türflügel aus Stahl, thermisch getrennt, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Bändern, Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Ausführung Türelement mit Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, geeignet für Feuer- und Rauchschutztüren, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Farbe silber,
vorgerichtet für Drückergarnitur, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort:
Dachgeschoss, Türen Nrn. S3.1_T01, S3.2_T01, S3.3_T01 und S3.4_T01,
Einsteckschloss, Drückergarnitur sowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
4,000 St 3.3.120 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 1250 mm H 2260 mm EI2 60-SaC5 Metalltür vollflächig Stahl Außentürelement, als Drehflügeltür, einflügelig, mit Dünnfalz, Ausführung als Metalltür, vollflächig, als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 1250 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2260 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Feuerwiderstandsklasse EI2 60-SaC5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Bedienungskräfte Klasse 3 DIN EN 12217,
Ausführung mit thermisch getrennter Eckzarge, Zarge aus Stahlblech, Zarge beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Stahlbeton / Mauerwerk, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
Türflügel aus Stahl, thermisch getrennt, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 57 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Türflügel aus Stahl, thermisch getrennt, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Bändern, Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen,
Ausführung Türelement mit Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, geeignet für Feuer- und Rauchschutztüren, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Farbe silber,
vorgerichtet für Drückergarnitur, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort: Dachgeschoss, Türen Nrn. 3.02_T02 und 3.03_T01,
Einsteckschloss, Drückergarnitur und An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
2,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.3.130 Außentürel. Drehflügeltür 2flg B 1300 mm H 2260 mm Metalltür vollflächig Stahl Maulweite 300 mm Außentürelement, als Drehflügeltür, 2-flügelig, mit Geh- und Standflügel, mit Dünnfalz, Ausführung als Metalltür, vollflächig, als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 1300 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2260 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Bedienungskräfte Klasse 3 DIN EN 12217,
Ausführung mit Umfassungszarge, Thermisch getrennt, Zarge aus Stahlblech, Zarge beschichtet, Farbton außen DB-Farbton nach Wahl Architekt, Maulweite 300 mm, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Hinterfüllung der Zarge mit Mörtel, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Stahlbeton / Mauerwerk, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
Türflügel aus Stahl, thermisch getrennt, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton DB- Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Bändern, Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar, Standflügel inkl. Falztreibriegel,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen,
Ausführung Türelement mit Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung DIN EN 1158, mit mechanischer Feststellung, in Gleitschiene integriert, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Schließfolgeregelung mit durchgehender Verkleidung, Farbe silber,
Gehflügel vorgerichtet für Drückergarnitur, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort: Erdgeschoss, Tür Nr. 0.04_T01,
Einsteckschloss, Drückergarnitur, Obentürschließer / Feststellanlage sowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.3.130 3.3.140 Außentürel. Drehflügeltür 2flg B 1300 mm H 2260 mm Metalltür vollflächig Stahl Maulweite 325 mm jedoch abweichende Maulweite:
Maulweite 325 mm,
Einbauort: Erdgeschoss, Türen Nrn. 0.01_T01, 0.02_T01 und 0.03_T01
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 58 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Einbauort: Erdgeschoss, Türen Nrn. 0.01_T01, 0.02_T01 und 0.03_T01
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
3,000 St 3.3.150 Außentürel. Drehflügeltür 1flg B 1325 mm H 2260 mm EI2 30-S200C5 Rahmentür Aluminium 1,6W/m2K Außentürelement, als Drehflügeltür, einflügelig, mit Dünnfalz, Ausführung als Metalltür, vollflächig, als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 1325 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2260 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Feuerwiderstandsklasse EI2 30-S200C5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 1,6 W/m2K, Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Bedienungskräfte Klasse 3 DIN EN 12217,
Ausführung mit Blockzarge/Blendrahmen, Zarge aus Aluminium, Zarge pulverbeschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Befestigung der Zarge mit Winkeln, Montage der Zarge in Dämmebene, Wandaufbau im Anschlussbereich mehrschalig, mit Verblendmauerwerk DIN EN 1996 mit Fingerspalt und Dämmung, Befestigungsuntergrund Stahlbeton,
Ausführung des Türblatts als Rahmentür, Rahmen flächenbündig, Rahmen aus Aluminium, Oberfläche der Öffnungsfläche pulverbeschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, Türflügel nichttransparent mit einer Füllung, als Metall- Verbundelement, aus Aluminium, flügelüberdeckend, Ausführung Türblatt mit Bodendichtung, absenkbar, mit Bändern,
Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen,
Ausführung Türelement mit Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Farbe silber,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsoffen DIN 4108-3, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Fensteranschlussfolie, diffusionsdicht DIN 4108-3, 3-seitig, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen, mit Mineralwolle,
Türelement vorgerichtet für Notausgangsverschluss DIN EN 179 Typ A Drücker-Betätigung, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort: Dachgeschoss, Türen Nrn. TH3.1_T01 und TH3.2_T01,
Schloss, Drückergarnitursowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
2,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.3.160 Außentürel. Drehflügeltür 2flg B 1520 mm H 2260 mm EI2 30-SaC5 Metalltür vollflächig Stahl 2W/ m2K Außentürelement, als Drehflügeltür, 2-flügelig, mit 2 Gehflügeln, Ausführung als Metalltür, vollflächig, mit Dünnfalz, als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 1520 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2260 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Feuerwiderstandsklasse EI2 30-SaC5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 2 W/m2K,
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 59 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 2 W/m2K,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Bedienungskräfte Klasse 3 DIN EN 12217,
Ausführung mit Eckzarge, Zarge aus Stahlblech, Zarge beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Mauerwerk, Leibungsmontage außen, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
Türflügel aus Stahl, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Bändern+2, Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar, 1 Flügel inkl. Falztreibriegel,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen,
Ausführung Türelement mit Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, geeignet für zweiflügelige Feuer- und Rauchschutztüren, mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung DIN EN 1158, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Schließfolgeregelung mit durchgehender Verkleidung, Farbe silber,
vorgerichtet für Drückergarnitur, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort: Dachgeschoss, Tür Nr. 3.01_T01,
Einsteckschloss, Drückergarnitur sowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet,
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.3.160 3.3.170 Außentürel. Drehflügeltür 2flg B 1520 mm H 2260 mm S200C5 Metalltür vollflächig Stahl 2W/m2K jedoch ohne Anforderung an den Brandschutz, mit Rauchschutzanforderung S200C5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1, Ausführung Türblatt mit Bodendichtung, absenkbar.
Einbauort: Dachgeschoss, Tür Nr. UV3.1_T01,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.3.180 Außentürel. Drehflügeltür 2flg B 1750 mm H 2260 mm Metalltür vollflächig Stahl 2 W/m2K Außentürelement, als Drehflügeltür, 2-flügelig, mit Geh- und Standflügel, mit Dünnfalz, Ausführung als Metalltür, vollflächig, als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 1750 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2260 mm,
erf. Mindestdurchgangsbreite 1620 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 2 W/m2K,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Bedienungskräfte Klasse 3 DIN EN 12217,
Ausführung mit thermisch getrennter Eckzarge, Zarge aus Stahlblech, Zarge beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Mauerwerk, Leibungsmontage außen, in
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 60 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Mauerwerk, Leibungsmontage außen, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
Türflügel aus Stahl, thermisch getrennt, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Bändern, Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar, Standflügel einschließlich Falztreibriegel,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen,
vorgerichtet für Drückergarnitur, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort: Dachgeschoss, Tür Nr. 3.01_T02,
Einsteckschloss, Drückergarnitur sowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.3.180 3.3.190 Außentürel. Drehflügeltür 2flg B 1750 mm H 2260 mm EI2 30-S200C5 Metalltür vollflächig Stahl 2W/m2K jedoch mit Anforderung an den Brandschutz sowie Ausführung mit thermisch getrennter Blockzarge, aus Stahlblech,
Feuerwiderstandsklasse EI2 30-S200C5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
Ausführung Türelement mit Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, geeignet für zweiflügelige Feuer- und Rauchschutztüren, mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung DIN EN 1158, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Schließfolgeregelung mit durchgehender Verkleidung, Farbe silber,
Einbauort: Dachgeschoss, Tür Nr. 3.12_T01,
sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
1,000 St 3.3.200 Außentürel. Drehflügeltür 2flg B 2010 mm H 2260 mm S200C5 Metalltür vollflächig Stahl 2W/m2K Außentürelement, als Drehflügeltür, 2-flügelig, mit 2 Gehflügeln, Ausführung als Metalltür, vollflächig, mit Dünnfalz, als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 2010 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2260 mm,
bauphysikalische Anforderungen:
mit Rauchschutzanforderung S200C5 DIN EN 13501-2, DIN EN 1634-1,
Wärmeschutz DIN EN ISO 10077-1, DIN 4108-4 Ud kleiner gleich 2 W/m2K,
Luftdurchlässigkeit Klasse 4 DIN EN 12207,
Bedienungskräfte Klasse 3 DIN EN 12217,
Ausführung mit thermisch getrennter Eckzarge, Zarge aus Stahlblech, Zarge beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Mauerwerk, Leibungsmontage außen, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
Türflügel aus Stahl, thermisch getrennt, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Bändern, Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar, 1 Flügel einschließlich Falztreibriegel,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen,
Ausführung Türelement mit Obentürschließer DIN EN 1154 mit Gleitschiene, geeignet für zweiflügelige Feuer- und Rauchschutztüren, mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung
[Seite 146]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 61 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ausführung Türelement mit Obentürschließer DIN EN 1154 mit GleitschieEnUeR, geeignet fürEUR zweiflügelige Feuer- und Rauchschutztüren, mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung DIN EN 1158, mit Endanschlag und Öffnungsdämpfung, Schließgeschwindigkeit, Endanschlag und Öffnungsdämpfung stufenlos einstellbar, Schließfolgeregelung mit durchgehender Verkleidung, Farbe silber,
vorgerichtet für Drückergarnitur, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort:
Dachgeschoss, Türen Nrn. UV3.2_T01 und UV3.3_T01,
Einsteckschloss, Drückergarnitur sowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
2,000 St 3.3.210 Außentürel. Drehflügeltür 2flg B 2850 mm H 2850 mm Metalltür vollflächig Stahl Außentürelement, als Drehflügeltür, 2-flügelig, mit Geh- und Standflügel, Ausführung als Metalltür, vollflächig, mit Dünnfalz, als barrierefreie Ausführung DIN 18040,
Breite Nennmaß Wandöffnung 2850 mm, Höhe Nennmaß Wandöffnung 2850 mm,
Ausführung mit thermisch getrennter Eckzarge, Zarge aus Stahlblech, Zarge beschichtet, Farbton außen RAL-Farbton nach Wahl Architekt, mit 3D-Aufnahmeelementen, ohne Bodeneinstand, Türschwelle, barrierefrei DIN 18040 und DIN EN 17210, aus Aluminium, Türschwelle thermisch getrennt,
Wandaufbau im Anschlussbereich einschalig, Befestigung an Mauerwerk, Leibungsmontage außen, in Öffnungen mit stumpfem Anschlag,
Türflügel aus Stahl, thermisch getrennt, Oberfläche der Öffnungsfläche beschichtet, Farbton RAL-Farbton nach Wahl Architekt, Oberfläche der Schließfläche wie Öffnungsfläche, mit Bändern, Ausführung Bänder als Objekt-Rollenbänder, 3-teilig, aus nichtrostendem Stahl, Oberfläche matt geschliffen/gebürstet, dreidimensional verstellbar, Standflügel einschließlich Falztreibriegel,
Abdichtung der äußeren Dichtebene mit imprägniertem Fugendichtungsband aus Schaumkunststoff, 3- seitig, Abdichtung der inneren Dichtebene mit Dichtstoff, 3-seitig, für Dichtungsbänder und Abdichtungen sind die BNB-Produktanforderungen gemäß BNB-Produktmatrix, Zeilen 8 und 9, einzuhalten, Dämmebene (Funktionsebene) vollständig ausfüllen,
Türelement vorgerichtet für Notausgangsverschluss DIN EN 179 Typ A Drücker-Betätigung, vorgerichtet für Einsteckschloss,
Einbauort: Dachgeschoss, Tür Nr. 3.04_T02,
Einsteckschloss, Drückergarnitur sowie An-/Einbauteile für Alarmanlagen oder MSR-Technik werden gesondert vergütet.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 147]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 62 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.4 Schlösser und Beschläge
3.4.10 Motorschloss Steuer.extern selbstverriegelnd Notausg.entr. Durchgangsfunktion Ausgang 24VAC 1A Anschlusskabel L 10m STLB-Bau 2026-04 029 8635 Motorschloss mit externer Steuerung, Mehrfachverriegelung, mechanisch selbstverriegelnd, geeignet für Ansteuerung durch Zeitschaltuhr und Zutrittskontrollsystem, Freilaufzylinder für Getriebeschlösser (Richtlinie FZG), mit geteilter Drückernuss, Notausgangsentriegelung über Drücker/Stoßplatte DIN EN 179, Durchgangsfunktion Panikfunktion "D", Stulp aus nichtrostendem Stahl, Schließblech aus nichtrostendem Stahl, Steuerung 230 V, Bemessungsausgangsspannung Netzteil 24 V AC, Bemessungsausgangsstrom Netzteil 1 A, zum Einbau in Fluchtwegtür, einschl. Anschlusskabel, Länge 10 m, einschl. Verkabelung im Türelement, einschl. systemgebundenem Zubehör.
3,000 St 3.4.20 Motorschloss Steuer.extern selbstverriegelnd Notausg.entr. Wechselfunktion Ausgang 24VAC 1A Anschlusskabel L 10m STLB-Bau 2026-04 029 8635 Motorschloss mit externer Steuerung, mechanisch selbstverriegelnd, geeignet für Ansteuerung durch Zeitschaltuhr und Zutrittskontrollsystem, Freilaufzylinder für Getriebeschlösser (Richtlinie FZG), mit durchgehender Drückernuss, Notausgangsentriegelung über Drücker/ Stoßplatte DIN EN 179, Wechselfunktion Panikfunktion "E", Stulp aus nichtrostendem Stahl, Schließblech aus nichtrostendem Stahl, Steuerung 230 V, Bemessungsausgangsspannung Netzteil 24 V AC, Bemessungsausgangsstrom Netzteil 1 A, zum Einbau in Fluchtwegtür, einschl. Anschlusskabel, Länge 10 m, einschl. Verkabelung im Türelement, einschl. systemgebundenem Zubehör.
3,000 St Leitbeschreibung: 3.4.30 Drehflügelantrieb 2flg Außentür STLB-Bau 2026-04 029 2328 Drehflügelantrieb mit einstellbarer Offenhaltezeit, 230 V AC, für 2-flügelige Türanlagen, Gangflügelbreite in mm '1200' Standflügelbreite in mm '1200' für Außentür, Montage Bandgegenseite, gleichlaufend öffnend, 2 Radar-Bewegungsmelder, mit Wetterschutzhaube, Taster, Sicherheitseinrichtung für den Schwenkbereich der Tür als Sensor, Programmschalter extern, mit 3 Schaltstellungen -Aus-, -Automatikbetrieb-, -Daueroffen-.
1,000 St Unterbeschreibung 1: Weitere Anforderungen Farbton Antrieb: DB-Farbton nach Wahl Architekt,
Ausführung als geräuscharmer elektromechanischer Drehtürantrieb für Außentüren, Bauhöhe bis 70 mm, mit verstellbarer Federkraft EN Größe 4-7, geprüft und zertifiziert nach DIN 18650 / EN 16005, erleichterte manuelle Öffnung (DIN 18040 optimiert),
mit Resettaster für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft nach Alarmauslösung, mit Auslösetaster, mit Montageplattensatz,
Ausführung Steuerung als intelligente digitale Steuerung (Kategorie 2 nach DIN EN 954-1 und Performance Level "d" nach DIN EN ISO 13849-1), Standflügel mit Türschließerfunktion, von vorn einstellbare Schließkraft, Schließgeschwindigkeit und Öffnungsdämpfung am Standflügel, mit optischer Größenanzeige,
Türantrieb geeignet zum Einsatz an Außentür drückend, Kopfmontage auf der Bandgegenseite mit Gestänge (EN 6-7), Standflügel (EN 1-7) ziehend, alle Teile im Farbton der Rahmenprofile,
Funktionen des Gangflügels: Betriebsarten: Daueroffen, Automatik, Ladenschluss, Nacht, Off, einstellbar über integrierten Programmschalter Low Energy-Betrieb (Niedrigenergieantrieb) gemäß DIN 18650 / EN 16005, leichtes manuelles Öffnen durch entkoppelten Energiespeicher, mit Hinderniserkennung und Reversierung, Diagnosefunktion und Fehlerspeicher, sämtliche Einstellungen über Display-Programmschalter möglich,
Technische Merkmale: Netzanschluss: 230 V AC, 50/60 Hz Türöffnungswinkel: 110° Öffnungs- und Schließzeit einstellbar elektrischer Endanschlag einstellbar Offenhaltezeit einstellbar von 0 bis 60 Sekunden Bahngesteuertes Öffnen und Schließen des Gangflügels
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 63 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Offenhaltez | Einheit eit einstellbar von 0 bis 60 Sekunden | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Bahngesteuertes Öffnen und Schließen des Gangflügels EUR EUR
Anschlussmöglichkeiten: Getrennte Eingänge für innere und äußere Sensoren, Not-Stopp-Schalter, Programmschalter, Motorschloss, bauseitigen Türöffner, Stromversorgung für externe Geräte: 24 V DC, 1200 mA Elektroverkabelung innerhalb der Rahmenelemente mit Kabelübergang aus Edelstahl im Falz der Bandseite, Inbetriebnahme durch vom Hersteller zugelassenes Personal,
Anschlussleitung 230V AC wird durch das Gewerk ELT bis zum Bodenanschluss Fassadenelement geführt, Anschluss Antrieb gemeinsam mit Gewerk ELT,
mit optischer Absicherung in Öffnung und Schließrichtung, mit
Laserscanner auf Band- und Bandgegenseite zur Absicherung des Schließbereichs automatischer Drehtüren,
mit Fingerschutzrolle, für die Außen- und Innenanwendung,.
Gesamtbetrag:
[Seite 149]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 64 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.4.30 3.4.40 Drehflügelantrieb 1flg Außentür STLB-Bau 2026-04 029 2328 für einflügelige Türanlagen,Türbreite in mm '1350'
1,000 St 3.4.50 EH-Türwächter Sicherung Türdrücker akustisches Signal STLB-Bau 2026-04 029 8059 Einhand-Türwächter zur Sicherung des Türdrückers, mit akustischem Signalgeber, mit Voralarmfunktion, mit Dauerfreigabefunktion für Durchgangsbetrieb, einschl. Profilhalbzylinder, zur Montage auf Tür, vollflächig, aus Stahl.
2,000 St 3.4.60 Einsteckschloss Rohrrahmentüren Profilzyl STLB-Bau 2026-04 029 742 Einsteckschloss für Rohrrahmentüren, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252, 2tourig, für einflügelige Tür, mit Wechsel, Stulp aus Stahl, korrosionsgeschützt, Falle und Riegel aus Stahl, poliert und vernickelt.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.4.70 Einsteckschloss Rohrrahmentüren Panikfunktion Wechselfunktion Profilzyl STLB-Bau 2026-04 029 742 Einsteckschloss für Rohrrahmentüren, für Stahltüren, mit Panikfunktion, als Wechselfunktion, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252, mit Selbstverriegelung, 2tourig, für einflügelige Tür, mit Wechsel, Stulp aus Stahl, korrosionsgeschützt, Falle und Riegel aus Stahl, poliert und vernickelt.
2,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.4.70 3.4.80 Einsteckschloss Feuer-Rauchschutztüren Rohrrahmentüren Panikfunktion Wechselfunktion Profilzyl jedoch zugelassen für Feuer- und Rauchschutztüren, mit Nuss 9 mm, sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
2,000 St 3.4.90 Einsteckschloss gefälzte Türen Profilzyl STLB-Bau 2026-04 029 742 Einsteckschloss für gefälzte Türen, für Stahltüren, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252, 2tourig, für einflügelige Tür, Stulp aus Stahl, korrosionsgeschützt, Falle und Riegel aus Stahl, poliert und vernickelt.
4,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.4.100 Einsteckschloss gefälzte Türen Panikfunktion Wechselfunktion Profilzyl STLB-Bau 2026-04 029 742 Einsteckschloss für gefälzte Türen, für Stahltüren, mit Panikfunktion, als Wechselfunktion, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252, 2tourig, für einflügelige Tür, mit Wechsel, Stulp aus Stahl, korrosionsgeschützt, Falle und Riegel aus Stahl, poliert und vernickelt.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.4.100 3.4.110 Einsteckschloss gefälzte Türen Panikfunktion Durchgangsfunktion Profilzyl STLB-Bau 2026-04 029 742 als Durchgangsfunktion,
1,000 St 3.4.120 Einsteckschloss Feuer-Rauchschutztüren Panikfunktion Wechselfunktion 2x Profilzyl Nuss 9mm Einsteckschloss für Feuerschutz- und Rauchschutztüren, für Fluchttüren von Betriebsräumen elektrischer Anlagen, mit Panikfunktion, als Wechselfunktion, mit Selbstverriegelung, Schlossmaße DIN 18251, für einflügelige Tür, mit Nuss 9 mm, Falle und Riegel aus Stahl, poliert und vernickelt.
vorgerichtet für 2 Stück Profilzylinder DIN 18252, für Integration des Türelements in zwei verschiedene Schließanlagen.
2,000 St 3.4.130 Einsteckschloss Feuer-Rauchschutztüren Panikfunktion Umschaltfunktion Profilzyl Nuss 9mm
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LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 65 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR STLB-Bau 2026-04 029 742 Einsteckschloss für Feuerschutz- und Rauchschutztüren, für Stahltüren, mit Panikfunktion, als Umschaltfunktion, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252, mit Selbstverriegelung, für 2-flügelige Tür, mit Nuss 9 mm, Stulp aus Stahl, korrosionsgeschützt, Falle und Riegel aus Stahl, poliert und vernickelt.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.4.140 Einsteckschloss Feuer-Rauchschutztüren Profilzyl Nuss 9mm STLB-Bau 2026-04 029 742 Einsteckschloss für Feuerschutz- und Rauchschutztüren, für Stahltüren, Schlossmaße DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder DIN 18252, für einflügelige Tür, mit Nuss 9 mm, Stulp aus Stahl, korrosionsgeschützt, Falle und Riegel aus Stahl, poliert und vernickelt.
13,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.4.140 3.4.150 Einsteckschloss Feuer-Rauchschutztüren Profilzyl Nuss 9mm STLB-Bau 2026-04 029 742 für 2-flügelige Tür,
4,000 St 3.4.160 Schutzbeschlag ES1 Stahl niro Langschild STLB-Bau 2026-04 029 743 Schutzbeschlag DIN 18257, Widerstandsklasse ES 1, aus nichtrostendem Stahl, gekröpft, Langschild, verdeckt verschrauben.
1,000 St Leitbeschreibung: 3.4.170 Schutzbeschlag ES1 Stahl niro Langschild STLB-Bau 2026-04 029 743 Schutzbeschlag DIN 18257, Widerstandsklasse ES 1, aus nichtrostendem Stahl, gekröpft, Langschild, verdeckt verschrauben.
5,000 St Unterbeschreibung 1: Weitere Anforderungen Zugelassen für Verwendung als Notausgangsverschluss DIN EN 179, Typ A, Drückerbetätigung.
Gesamtbetrag:
[Seite 151]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 66 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.4.180 Drückergarnitur Stahl niro Drücker-Schlüsselrosette Profilzylinder STLB-Bau 2026-04 029 743 Drückergarnitur DIN EN 1906, Maße DIN 18255, aus nichtrostendem Stahl, Drücker- und Schlüsselrosette, gelocht für Profilzylinder, verdeckt verschrauben.
4,000 St Leitbeschreibung: 3.4.190 Drückergarnitur Stahl niro Drücker-Schlüsselrosette Profilzylinder STLB-Bau 2026-04 029 743 Drückergarnitur DIN EN 1906, Maße DIN 18255, aus nichtrostendem Stahl, Drücker- und Schlüsselrosette, gelocht für Profilzylinder, verdeckt verschrauben.
3,000 St Unterbeschreibung 1: Weitere Anforderungen Zugelassen für die Verwendung in Notausgangsverschlüssen gemäß DIN EN 179, Typ A, Drückerbetätigung, an Türelementen mit Panikfunktion D.
Gesamtbetrag:
[Seite 152]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 67 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Leitbeschreibung: 3.4.200 Drückergarnitur Wechselgarn. Drücker Türknauf nicht drehbar Alu eloxiert Drücker- Schlüsselrosette Profilzylinder STLB-Bau 2026-04 029 743 Drückergarnitur DIN EN 1906, als Wechselgarnitur mit Drücker und Türknauf, nicht drehbar, aus Aluminium, eloxiert, gekröpft, Drücker- und Schlüsselrosette, gelocht für Profilzylinder, verdeckt verschrauben.
1,000 St Unterbeschreibung 1: Weitere Anforderungen Zugelassen für die Verwendung in Notausgangsverschlüssen gemäß DIN EN 179, Typ A, Drückerbetätigung.
Gesamtbetrag:
[Seite 153]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 68 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Leitbeschreibung: 3.4.210 Drückergarnitur Wechselgarn. Drücker Türknauf nicht drehbar Alu eloxiert Drücker- Schlüsselrosette Profilzylinder STLB-Bau 2026-04 029 743 Drückergarnitur DIN EN 1906, als Wechselgarnitur mit Drücker und Türknauf, nicht drehbar, aus Aluminium, eloxiert, gekröpft, Drücker- und Schlüsselrosette, gelocht für Profilzylinder, verdeckt verschrauben.
4,000 St Unterbeschreibung 1: Weitere Anforderungen Zugelassen für die Verwendung in Notausgangsverschlüssen gemäß DIN EN 179, Typ A, Drückerbetätigung, zugelassen für den Einbau in Feuer- und Rauchschutztüren.
Gesamtbetrag:
[Seite 154]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 69 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Leitbeschreibung: 3.4.220 Drückergarnitur Alu eloxiert Drücker-Schlüsselrosette Profilzylinder STLB-Bau 2026-04 029 743 Drückergarnitur DIN EN 1906, Maße DIN 18255, aus Aluminium, eloxiert, Farbton silber, Drücker- und Schlüsselrosette, gelocht für Profilzylinder, verdeckt verschrauben.
17,000 St Unterbeschreibung 1: Weitere Anforderungen Zugelassen für die Verwendung in Feuer- und Rauchschutztüren.
Gesamtbetrag:
[Seite 155]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 70 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Leitbeschreibung: 3.4.230 Drückergarnitur Alu eloxiert Drücker-Schlüsselrosette Profilzylinder STLB-Bau 2026-04 029 743 Drückergarnitur DIN EN 1906, Maße DIN 18255, aus Aluminium, eloxiert, Farbton silber, Drücker- und Schlüsselrosette, gelocht für Profilzylinder, verdeckt verschrauben.
1,000 St Unterbeschreibung 1: Weitere Anforderungen Zugelassen für die Verwendung in Notausgangsverschlüssen gemäß DIN EN 179, Typ A, Drückerbetätigung, an Türelementen mit Panikfunktion B.
Gesamtbetrag:
[Seite 156]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 71 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Leitbeschreibung: 3.4.240 Drückergarnitur Alu eloxiert Drücker-Schlüsselrosette Profilzylinder STLB-Bau 2026-04 029 743 Drückergarnitur DIN EN 1906, Maße DIN 18255, aus Aluminium, eloxiert, Farbton silber, Drücker- und Schlüsselrosette, gelocht für Profilzylinder, verdeckt verschrauben.
1,000 St Unterbeschreibung 1: Weitere Anforderungen Zugelassen für die Verwendung in Notausgangsverschlüssen gemäß DIN EN 179, Typ A, Drückerbetätigung, an Türelementen mit Panikfunktion B,
zugelassen für die Verwendung in Feuer- und Rauchschutztüren.
Gesamtbetrag:
[Seite 157]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 72 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.4.250 Obentürschließer Außentür einflg. Endanschlag Öffnungsdämpfung Gleitschiene Feststellung Rauchschalter Sturzmelder Korrosionsbeständigkeit Kl.0 Obentürschließer DIN EN 1154, für Außentür, für einflügelige Türanlagen,
Türbreite in mm 1350
mit Endanschlag, Öffnungsdämpfung und Schließverzögerung, mit Gleitschiene, mit elektromechanischer Feststellung 24 V DC DIN EN 1155, mit integriertem Rauchschalter 230 V AC, Sturzmelder 230 V AC, mit Abnahmeprüfung und dauerhafter Anbringung des Zulassungsschildes,
Einbauort: Erdgeschoss, Tür Nr. F0.5_T02.
1,000 St 3.4.260 Türstopper Stahl niro STLB-Bau 2026-04 029 2807 Türstopper aus nichtrostendem Stahl, mit Gummipuffer, für Bodenmontage, befestigen mit Dübeln und Schrauben.
42,000 St 3.4.270 Türstopper Stahl niro STLB-Bau 2026-04 029 2807 Türstopper aus nichtrostendem Stahl, mit Gummipuffer, für Wandmontage, befestigen mit Dübeln und Schrauben.
5,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 158]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 73 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.5 Einbauteile
3.5.10 Magnetkontakt Überwachung Türflügel Öffnung L 12m Fremdfeldsicherer Magnetkontakt zur Überwachung eines Türflügels auf Öffnung, VdS-Klasse C, einschließlich Anschlussleitung, Länge 12 m, oberflächenbündige Einbaumontage, mit Maschinenschrauben einschl. Gewindebohrung befestigen, Anschlussleitung in Leerrohr einziehen, aus dem Türelement herausführen und bis zum planmäßigen Übergabepunkt führen, Übergabe des freien, aufgerollten Kabelendes an das Gewerk ELT, einschließlich Herstellen sämtlicher erforderlichen, passgenauen Bohrungen / Ausfräsungen am Türelement,
Einbauort gemäß Türliste bzw. Angabe Architekt.
5,000 St 3.5.20 Kabelübergang verdeckt Verdeckt liegender Kabelübergang zwischen Türblatt und Zarge,
zur quetschfreien und sabotagegeschützten Kabelführung zwischenTürblatt und Zarge, mit Spiralschlauch aus Edelstahl und Aufnahmekasten aus Edelstahl, zum Einzug flexibler Kabel bis 8 mm Durchmesser,
Einbau in Rohrrahmentüren aus Aluminium, Einbauorte gemäß Türliste bzw. Angabe Architekt.
6,000 St 3.5.30 Türöffner 24VDC wassergesch T 28mm STLB-Bau 2026-04 053 3251 Elektromagnetischer Türöffner, Bemessungsbetriebsspannung 24 V DC, mit zusätzlichem Rückmeldekontakt, in wassergeschützter Ausführung, Kastentiefe 28 mm.
1,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 159]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 74 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.6 Geländer / absturzsichernde Verglasungen
3.6.10 Verglasung Geländer Kat.A3 linienförmig allseitig gelagert Einfachverglasung VSG ESG 2scheibig D 10mm B 108 cm H 55 cm Absturzsichernde Verglasung, als aufgesetzte Brüstungsverglasung, Kategorie A3 DIN 18008-4, linienförmig gelagert, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung,
einschließlich dreiseitig umlaufenden Rahmen, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Farbton DB- Farbton nach Wahl Architekt, verdeckte Befestigung an Blendrahmen des Fensters, Befestigungsuntergrund Aluminium,
Einfachverglasung aus Verbund-Sicherheitsglas (VSG) aus Einscheiben-Sicherheitsglas, aus Floatglas DIN EN 572-2, 2-scheibig, einschließlich oberseitigem Kantenschutzprofil aus Aluminium,
Breite Scheibe/Platte 108 cm, Höhe Scheibe/Platte 55 cm,
Ausführung an Aluminiumfenstern der Typen 2a und 2b.
10,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 160]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 75 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.7 Fensterbänke und Leibungsbekleidungen
3.7.10 Außenfensterbank Alu D 1,5mm B 290mm L 5950 mm Außenfensterbank aus Aluminium DIN EN 485 und DIN EN 507, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt
Breite 290 mm, Länge 5950 mm,
Dicke 1,5 mm,
mit vorderer Abkantung und hinterer Aufkantung, Aufkantung mit Dichtungsanschlussprofil, Höhe der vorderen Abkantung 40 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 25 mm, mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, unterstopfen mit Faserdämmstoff.
7,000 St 3.7.20 Außenfensterbank Alu D 1,5mm B 290mm L 6050 mm Außenfensterbank aus Aluminium DIN EN 485 und DIN EN 507, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt
Breite 290 mm, Länge 6050 mm,
Dicke 1,5 mm,
mit vorderer Abkantung und hinterer Aufkantung, Aufkantung mit Dichtungsanschlussprofil, Höhe der vorderen Abkantung 40 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 25 mm, mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, unterstopfen mit Faserdämmstoff.
6,000 St 3.7.30 Außenfensterbank Alu D 1,5mm B 290mm L 3650 mm Außenfensterbank aus Aluminium DIN EN 485 und DIN EN 507, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt
Breite 290 mm, Länge 3650 mm,
Dicke 1,5 mm,
mit vorderer Abkantung und hinterer Aufkantung, Aufkantung mit Dichtungsanschlussprofil, Höhe der vorderen Abkantung 40 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 25 mm, mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, unterstopfen mit Faserdämmstoff.
10,000 St 3.7.40 Außenfensterbank Alu D 1,5mm B 140mm L 1350 mm Außenfensterbank aus Aluminium DIN EN 485 und DIN EN 507, Oberfläche pulverbeschichtet,
Breite 140 mm, Länge 1350 mm,
Dicke 1,5 mm,
mit vorderer und hinterer Aufkantung, Aufkantung mit Dichtungsanschlussprofil, Höhe der vorderen Aufkantung 25 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 25 mm,
vordere Aufkantung mit zusätzlichem Notablauf, als Speier, im Schnitt U-förmig, aus zweifach gekantetem Aluminiumblech, Abwicklungslänge über 70 bis 100 mm, Länge Speier von vorderer Aufkantung der Fensterbank bis Vorderkante Speier über 150 bis 200 mm, einschließlich für den Anschluss des Speiers erforderlicher Ausklinkung / Aussparung in Fensterbank bzw. vorderer Aufkantung der Fensterbank,
mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, unterstopfen mit Faserdämmstoff.
4,000 St 3.7.50 Außenfensterbank Alu D 1,5mm B 140mm L 3650 mm Außenfensterbank aus Aluminium DIN EN 485 und DIN EN 507, Oberfläche pulverbeschichtet,
Breite 140 mm, Länge 3650 mm,
Dicke 1,5 mm,
mit vorderer und hinterer Aufkantung, Aufkantung mit Dichtungsanschlussprofil, Höhe der
[Seite 161]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 76 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR mit vorderer und hinterer Aufkantung, Aufkantung mit Dichtungsanschlussprofil, Höhe der vorderen Aufkantung 25 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 25 mm,
vordere Aufkantung mit zusätzlichem Notablauf, als Speier, im Schnitt U-förmig, aus zweifach gekantetem Aluminiumblech, Abwicklungslänge über 70 bis 100 mm, Länge Speier von vorderer Aufkantung der Fensterbank bis Vorderkante Speier über 150 bis 200 mm, einschließlich für den Anschluss des Speiers erforderlicher Ausklinkung / Aussparung in Fensterbank bzw. vorderer Aufkantung der Fensterbank,
mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, unterstopfen mit Faserdämmstoff.
1,000 St 3.7.60 Außenfensterbank Alu D 1,5mm B 140-290mm L 3650 mm mit Vorderkantenversatz/Ausklinkung L/B 1205/150 mm Außenfensterbank aus Aluminium DIN EN 485 und DIN EN 507, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt,
mit Ausklinkung / Vorderkantenversatz, Maße Ausklinkung L/B 1205/150 mm,
Breite 140 bis 290 mm,
Gesamtlänge: 3650 mm, Teillänge 1 für Breite 290 mm: 2445 mm,
Teillänge 2 für Breite 140 mm: 1205 mm,
Dicke 1,5 mm,
Teilbereich 1 (Breite 290 mm) mit vorderer Abkantung und hinterer Aufkantung, Aufkantung mit Dichtungsanschlussprofil, Höhe der vorderen Abkantung 40 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 25 mm,
Teilbereich 2 (Breite 140 mm) mit vorderer und hinterer Aufkantung, hintere Aufkantung mit Dichtungsanschlussprofil, Höhe der vorderen Aufkantung 25 mm, Höhe der hinteren Aufkantung 25 mm, Anschluss vordere Aufkantung an Filtermauerwerk der Klinkervorsatzschale,
mit seitlichen Abschlüssen, verdeckt befestigen, unterstopfen mit Faserdämmstoff,
Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331.
66,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.7.70 Leibungsbekleidung Abw.-L 100-120 mm 2-fach gekantet Leibungsbekleidung an Aluminium-Fensterelementen, seitlich, als Blende aus Aluminiumblech, pulverbeschichtet, 2-fach gekantet,
Abwicklungslänge 100-115 mm,
Befestigung an Führungsschiene von Raffstoreelement, zum Verschluss des Spalts zwischen Raffstore-Führungsschiene und Verblendmauerwerkschale, einschließlich Verschluss der Stoßfuge zwischen Blende/Leibungsverkleidung und Verblendmauerwerk mit elastischer Dichtmasse,
Ausführung an Fensterelementen der Typen 1a, 1a Innenecke, 1a+, 1a geteilt, 1c, 1c geteilt, 1c ohne Öffnungsflügel, 1e und 2e,
Ausführung gemäß Zeichnung
Zeichnungs-Nr HUO_5_AR_DT_XO_331, Regeldetail 04,
Abrechnung nach Länge der bekleideten Leibung in Metern.
204,770 m *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.7.70 3.7.80 Leibungsbekleidung Abw.-L 160-180 mm 1-fach gekantet jedoch abweichende Abwicklungslänge sowie lediglich 1-fach gekantet,
Abwicklungslänge über 160 bis 180 mm,
Befestigung an Pfostenverstärkungsprofil des Fensterelements, sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
102,385 m
[Seite 162]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 77 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.7.70 3.7.90 Leibungsbekleidung Abw.-L 180-200 mm 2-fach gekantet jedoch abweichende Abwicklungslänge,
Abwicklungslänge über 180 bis 200 mm, 2-fach gekantet,
Ausführung an Fensterelementen aus Aluminium oder Außentürelementen aus Stahl,
Befestigung an Blendrahmen des Fensterelements oder an Blockzarge des Türelements, Befestigungsuntergrund Aluminium (Fenster) bzw. Stahl (Türen), sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
733,525 m
Gesamtbetrag:
[Seite 163]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 78 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.8 Lamellengitter, Lamellenwandbekleidungen und Paneelwände
3.8.10 Wand Stahl-MW-Sandwichel. D 140-150mm Außenschale mikroliniert D außen 0,6mm Innenschale mikroliniert D innen 0,6mm C4 0,43W/m2K Stützweite 2-3m STLB-Bau 2026-04 031 6119 Wandfläche mit Sandwichelementen aus Stahl mit Dämmung aus Mineralwolle, gemäß allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, Gesamtdicke über 140 bis 150 mm, Außenschale mikroliniert, Dicke der Außenschale 0,6 mm, Innenschale mikroliniert, Dicke der Innenschale 0,6 mm, Deckschalen verzinkt und kunststoffbeschichtet, Korrosivitätskategorie C4 (stark) DIN 55634-1, Beschichtung mit hoher Schutzdauer (H) DIN 55634-1, Einbaubereich außen, Wärmedurchgangskoeffizient DIN 4108-2, U-Wert 0,43 W/m2K, Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 4102-2, als Einfeldträger, Stützweite über 2 bis 3 m, Verlegerichtung waagerecht, Befestigung sichtbar, Untergrund Stahl, Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr 'HUO_5_AR_DT_XO_482'
140,000 m2 3.8.20 Eckausbildung Sandwichel. D 140-150 mm F90 Eckausbildung an Wandflächen aus Sandwichelementen der Vorposition, als Außenecke, Paneele stumpf gestoßen, mit systemgebundenen Abdeckprofilen innen und außen,
Feuerwiderstandsklasse F90 DIN 4102-2,
Ausführung Bauteilstoß mit Zwischenlage aus Steinwolle, Rohdichte größer/gleich 80 kg/m2, bzw. gemäß bauaufsichtlicher Zulassung, Spaltverschluss zwischen Sandwichelement und Abdeckprofilen mit systemgebundenen Dichtungsbändern, Aufbau Sandwichelemente wie in Vorposition beschrieben.
34,000 m 3.8.30 Lamellenfassade Tragkonstr. Alu pulverbesch Lamelle Alu pulverbesch Wandbekleidung im Außenbereich, feststehend, senkrecht vor der Fassade, aus Lamellen, als Komplettsystem mit Befestigungskonstruktion aus Halteschienen / Tragpfosten und separaten Lamellenhaltern, mit Insektenschutzgitter hinterlegt,
Höhe Wandbekleidung: über 5500 bis 5600 mm,
Abstand VK Lamelle bis VK Befestigungsuntergrund von 120 bis 150 mm, systemgebundene Befestigungskonstruktion aus Aluminium-Tragpfosten und Lamellenhaltern, pulverbeschichtet, RAL- Farbton nach Wahl Architekt,
Befestigung der systemgebunden Tragprofile mit horizontal durchlaufenden Aluminium- Winkelprofilen an bauseitige Stahlstützen des Dachtragwerks, Maße Winkelprofil 75/75 mm, vertikaler Achsabstand Winkelprofile 1600 mm, Befestigung der systemgebunden Halteschiene an vorstehend beschriebenes, horizontales Winkelprofil mit Winkelkurzstücken, Profil und Material wie horizontal durchlaufende Winkelprofile,
Lamellen waagerecht, feststehend,
Lamellenabstand 50 mm,
Lamellenbreite über 40 bis 45 mm,
Lamellendicke 1,5 mm,
freier Lüftungsquerschnitt 50 %,
Lamellen aus Aluminium, Z-förmig, schiebewassersicher, Oberfläche pulverbeschichtet, RAL- Farbton nach Wahl Architekt,
Einbauort: Dachgeschoss,
Achsen 1-2/C-F (Raum 3.11) und Achsen 8-9/G-J (Raum 3.04),
Ausführung gemäß Zeichnung
Zeichnungs Nr HUO_5_AR_DT_XO_481,
Abrechnung nach Bekleidungsansichtsfläche in m2.
450,000 m2 3.8.40 Lamellenbekleidung Attika H 500 mm Tragkonstr. Alu pulverbesch Lamelle Alu pulverbesch Wandbekleidung im Außenbereich, feststehend, senkrecht vor Attika, aus Lamellen, als Komplettsystem mit Befestigungskonstruktion aus Halteschienen / Tragpfosten und separaten Lamellenhaltern, mit Insektenschutzgitter hinterlegt,
[Seite 164]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 79 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Wandbekleid | Einheit ung im Außenbereich, feststehend, senkrecht vor Att | Einheitspreis in | Gesamtpreis in n, als EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| ika, a | us L EUR | amelle |
Nr.) Komplettsystem mit Befestigungskonstruktion aus Halteschienen / TragpEfUoRsten und separaEtUeRn Lamellenhaltern, mit Insektenschutzgitter hinterlegt,
Höhe Wandbekleidung: über 505 mm,
systemgebundene Befestigungskonstruktion aus Aluminium-Tragpfosten und Lamellenhaltern, pulverbeschichtet, RAL-Farbton nach Wahl Architekt,
Befestigung der systemgebunden Tragprofile mit Winkeln an Rohbauattika (unten) und Sparren der Dachkonstruktion (oben), Vorderkantenversatz Lamelle-Rohbauattika bis 200 mm, in Bereich von Treppenhäusern Befestigung auf Außenwand aus Stahlbeton,
Lamellen waagerecht, feststehend,
Lamellenabstand 50 mm,
Lamellenbreite über 40 bis 45 mm,
Lamellendicke 1,5 mm,
freier Lüftungsquerschnitt 50 %,
Lamellen aus Aluminium, Z-förmig, schiebewassersicher, Oberfläche pulverbeschichtet, RAL- Farbton nach Wahl Architekt,
Ausführung gemäß Zeichnung
Zeichnungs Nr HUO_5_AR_DT_XO_480.
203,000 m 3.8.50 Eckausbildung Lamellenfassade Tragkonstr. Alu pulverbesch Lamelle Alu pulverbesch Eckausbildung an Lamellenfassaden und -bekleidungen der Vorpositionen, als Innen- oder Außenecke, Eckwinkel 90°, Ausführung als Gehrungsstoß oder mit systemgebundenen Formteilen, einschließlich Eckausbildung der Unterkonstruktion,
Ausführung Lamellen und Unterkonstruktion wie in Vorpositionen beschrieben.
25,000 m 3.8.60 Lüftungsgitter B 2630 mm H 2930 mm Stahl A-Lamellen verz pulverbeschichtet RC2 Lüftungsgitter, in der Außenwand, als Lamellengitter, regenabweisend, mit vierseitig umlaufender Zarge,
Breite 2630 mm, Höhe 2930 mm,
erforderlicher freier Lüftungsquerschnitt 37 % Einbruchhemmung RC 2 DIN EN 1627,
Ausführung mit waagerechten, A-förmigen Lamellen, schräg stehend, überlappend zur Gewährleistung von Sicht- und Stocherschutz, Innenseite mit Insektenschutzgitter,
Lamellengitter aus Stahl, geschweißt, Oberfläche verzinkt und pulverbeschichtet, Farbton DB- Farbton nach Wahl Architekt,
Ausführung Lüftungsgitter als Verschluss einer Einbringöffnung für Transformatoren gemäß DIN EN 61330 und DIN EN 62271-202, Ausführung raumseitig demontierbar, druckbeständig bis mindestens 31 kPa, mit Erdungsbändern gemäß DIN EN 50310 / DIN VDE 0100-410 / DIN VDE 0100-540 für Potentialausgleich, Anschluss erfolgt bauseits durch Gewerk ELT,
Befestigungsuntergrund Beton,
Einbauort: Untergeschoss Achse 10/I-J.
2,000 St Leitbeschreibung: 3.8.70 Traufenabdeck. Stahl verz D 1mm Zuschnitt-B 333mm 3xgekantet Trennschicht V13 STLB-Bau 2026-04 022 6429 Traufenabdeckung aus verzinktem Stahl, Dicke 1 mm, beschichtet, Farbton 'DB-Farbton nach Wahl Architekt' Zuschnittbreite 333 mm, 3 x gekantet, einschl. Tropfkante als Falz, einseitig, Nahtausbildung
[Seite 165]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 80 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Traufenabde | Einheit ckung aus verzinktem Stahl, Dicke 1 mm, beschichtet | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| , | EUR |
Nr.) Farbton 'DB-Farbton nach Wahl Architekt' EUR EUR Zuschnittbreite 333 mm, 3 x gekantet, einschl. Tropfkante als Falz, einseitig, Nahtausbildung überlappt, Untergrund Mauerwerk aus Vollziegel, einschl. Trennschicht aus Glasvlies- Bitumendachbahnen DIN EN 13707 - V 13, Ausführung gemäß Zeichnung, Zeichnungs-Nr 'HUO_5_AR_DT_480'
203,000 m Unterbeschreibung 1: Befestigung Befestigung an Unterkonstruktion der Lamellenwandbekleidung, einschließlich Antidröhnbeschichtung, Verfüllung Spalt zwischen Mauerkrone und Traufenabdeckung mit Mineralfaserdämmstoff.
Gesamtbetrag:
[Seite 166]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 81 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.8.80 Außenecke Stahl verz D 1mm Zuschnitt-B 333mm Traufenabdeck. STLB-Bau 2026-04 022 1428 Außenecke, aus verzinktem Stahl, Farbton 'DB-Farbton nach Wahl Architekt' Dicke 1 mm, Zuschnittbreite 333 mm, zur Traufenabdeckung, Winkel 90 Grad.
8,000 St 3.8.90 Innenecke Stahl verz D 1mm Zuschnitt-B 333mm Traufenabdeck. STLB-Bau 2026-04 022 1428 Innenecke, aus verzinktem Stahl, Farbton 'DB-Farbton nach Wahl Architekt' Dicke 1 mm, Zuschnittbreite 333 mm, zur Traufenabdeckung, Winkel 90 Grad.
4,000 St
Gesamtbetrag:
[Seite 167]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 82 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 3.9 Entwässerungsbauteile und Sonstiges
3.9.10 Entwässerungsrinne Stahl verz B 180 mm H 100 mm Gitterrost Stahl niro rutschhemmend Rutschgr.ArbeitR11 K3 Entwässerungsrinne für Bodeneinbau, aus verzinktem Stahl, aus vorgefertigten Rinnenteilen einschl. Dichtungsmittel, Spannelementen und/oder Schrauben, mit 2 Ablaufstutzen, Siebrost als Schmutzfänger, mit höhenjustierbaren Schrauben, Breite 180 mm, Höhe 100 mm, Abdeckung mit Gitterrost aus verzinktem Stahl, rutschhemmend, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 11 ASR A1.5, Klasse K 3 DIN EN 1253-4, Maschenweite 10/30,
Ausführung einschließlich 2 Stück Rinnenendstücken, einschließlich Fundament aus Beton C12/15, Maße B/H 180 / mind. 50 mm, inkl. erforderlicher Randschalung, Einbau auf Decke über UG, an Fußpunkt von Pfosten-Riegel-Fassaden,
Einbauort: Erdgeschoss, Haupteingang, vor Pfosten-Riegel-Fassaden.
17,000 m *** Bezugsbeschreibung 3.9.20 Winkelstück Entwässerungsrinne Stahl verz 90Grad B 180 mm H 100 mm Gitterrost Stahl verz rutschhemmend Rutschgr.ArbeitR11 Winkelstück zur Entwässerungsrinne aus verzinktem Stahl, aus vorgefertigten Rinnenteilen einschl. Dichtungsmittel, Spannelementen und/oder Schrauben, 90 Grad, Breite 180 mm, Höhe 100 mm, Abdeckung mit Gitterrost aus verzinktem Stahl, rutschhemmend, Bewertungsgruppe Rutschgefahr R 11 ASR A1.5., Maschenweite 10/30.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.9.20 3.9.30 Winkelstück Entwässerungsrinne Stahl verz 162Grad B 180 mm H 100 mm Stegrost Stahl niro rutschhemmend Rutschgr.ArbeitR11 jedoch Winkel 162 Grad, sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
1,000 St *** Bezugsbeschreibung 3.9.40 Stele Stahl niro pulverbeschichtet H 1530-1550 mm B 190-200 mm T 140-150 mm Stele, als freistehende Bediensäule und Gegensprechstelle für den Haupteingang, im Außenbereich,
Höhe: über 1530 bis 1550 mm,
Breite: über 190 bis 200 mm,
Tiefe: über 140 bis 150 mm,
Stele aus nichtrostendem Stahl, Werkstoffnummer 1.4301, pulverbeschichtet, Farbton DB-Farbton nach Wahl Architekt, vorgerichtet für 2 Gegensprechstellen, 5 Klingeltaster, 1Türtaster und Kartenleser,
einschließlich Schutzrohr, Länge bis 3 m, Material nach Wahl des AN, mit Zugdraht, Verlegung auf Rohdecke, Einführung der Anschlusskabel des Türtasters des Türantriebs in Pfosten der angrenzenden Pfosten-Riegel-Fassade und Führung bis zur Steuereinheit des Türantriebs an der Decke über EG,
Gegensprechstelle, Klingel und Kartenleser inkl. Anschluss erfolgen bauseits durch die Gewerke ELT / Gebäudeautomation.
1,000 St *** Wiederholungsbeschreibung zu Bezugs-OZ 3.9.40 3.9.50 Stele Stahl niro pulverbeschichtet H 1200 mm B 190-200 mm T 140-150 mm jedoch Aufstellung im Innenbereich, abweichende Höhe und Vorrichtungen,
Höhe 1200 mm,
vorgerichtet für 1 Stück Türtaster, sonstige Ausführung wie Bezugsposition.
1,000 St
Gesamtbetrag:
Gesamtbetrag:
[Seite 168]
LV: Metallbau I - Fenster und Pfosten-Riegel-Fassaden Seite: 83 Datum: 18.09.2026 LV-Datum: 15.09.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
1 DIN 18299 Übergeordnetes 1.1 Technische Bearbeitung und Dokumentation 1.2 Leistungen zur gewerkeübergreifenden Inbetriebnahme 1.3 Muster 1.4 Stundenlohnarbeiten 2 DIN 18358 Rollladenarbeiten 2.1 Raffstore 3 DIN 18360 Metallbauarbeiten 3.1 Aluminium-Fensterlemente 3.2 Pfosten-Riegel-Fassaden 3.3 Außentüren 3.4 Schlösser und Beschläge 3.5 Einbauteile 3.6 Geländer / absturzsichernde Verglasungen 3.7 Fensterbänke und Leibungsbekleidungen 3.8 Lamellengitter, Lamellenwandbekleidungen und Paneelwände 3.9 Entwässerungsbauteile und Sonstiges
Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
[Seite 169]
Vertrag für Wartung und Inspektion1 (Wartung 2018) Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil für2 eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung für2 eine Bestandsanlage für2 Zwischen: Humboldt-Universität zu Berlin Technische Abteilung Unter den Linden 6 10099 Berlin
vertreten durch: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen - VM 1 - Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin
-nachstehend Auftraggeber (AG) genannt- Auftragsnummer des Auftraggebers: und der Firma
-nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt-
Auftragsnummer des Auftragnehmers: wird für Standort(e) der Anlage(n): HU, Forschungsneubau "Optobiologie" Philippstraße 13 10115 Berlin
Betreiber der Anlage(n): Humboldt-Universität zu Berlin
Nutzer der Anlage(n): Humboldt-Universität zu Berlin
Baudurchführende Dienststelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Abteilung V/B
folgende Vereinbarung getroffen:
Bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsvertrags nach VOB/B handelt es sich nicht um einen 1 eigenständigen Vertrag, sondern um die für den Leistungsteil „Instandhaltung“ geltenden Konditionen, auch wenn der Begriff „Vertrag“ verwendet wird Zutreffendes auswählen 2
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 1
[Seite 170]
- Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den Bestandsliste/n vom3 aufgeführt sind. 15.09.2026
Die Bestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
- Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom 3 15.09.2026 beschriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (siehe Nr.12, Anhang 2).
Die Arbeitskarten enthalten eine Auflistung allgemein üblicher Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die jedoch nicht zwingend als starre Vorgabe zu betrachten sind.
Soweit dies wegen der Eigenart der Anlage notwendig ist, kann die Festlegung des Leistungsumfanges durch Auswahl von Leistungen aus der Arbeitskarte, nötigenfalls aber auch in Form von Leistungsänderungen oder -ergänzungen erfolgen und bedarfsweise den Bietern überlassen werden.
Sofern die Arbeitskarte mehrere Fristen optional vorsieht, ist die den konkreten Einsatzerfordernissen der Anlage entsprechende zu vereinbaren. Auch diesbezüglich können Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes notwendig sein.
In die Arbeitskarte sind auch jene Stoffe und Teile aufzunehmen, die für die Wartungsleistungen benötigt werden, und nicht Hilfsmittel im Sinne der Nr. 3.2 sind.
Mehrausfertigungen der endgültigen Arbeitskarte/n, die Bestandteil des Vertrages werden, sind vor Ort als Checkliste zu verwenden und gemäß Nr. 4.1 mit Erledigungsvermerken zu versehen.
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die
3 vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 2
[Seite 171]
Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich4 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z.B. nachts und an Sonn- und Feiertagen) auszuführen und zwar
Da der geforderte Umfang der Einsatzbereitschaft die Kosten wesentlich beeinflusst, ist - soweit möglich - zu vereinbaren, dass Störungen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen sind.
Ist zu erwarten, dass die Störungsbeseitigung erhebliche Kosten verursacht und kann zudem eine Unterbrechung des Betriebes der Anlage hingenommen werden, ist der Auftragnehmer zunächst nur aufzufordern, die Ursachen der Störung zu ermitteln und die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung anzugeben.
- Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.
Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeschränkt.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er unverzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon)5: Humboldt-Universität zu Berlin Unter den Linden 6 10099 Berlin
4vom Auftraggeber auszuwählen bzw. auszufüllen 5vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 3
[Seite 172]
zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen.
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren6: optional: Für die elektronische Rechnungsstellung gelten die Regelungen in Anhang optional: Für die elektronische Rechnungsstellung gelten die Regelungen in Anhang 3 3
- Ausführung der Leistung
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt7 Herr/Frau
die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
6vom Auftraggeber auszufüllen 7vom Auftraggeber auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 4
[Seite 173]
4.5 Die Wartung ist8 innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. zu folgenden Zeiten durchzuführen:
- Vergütung
5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehende jährliche Vergütung/en9 unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart10: Für KG 334 Außenwandöffnungen von € Für KG 338 Lichtschutz zur KG 330 von € Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Für von € Netto-Vergütung pro Jahr €
- Umsatzsteuer 19 % € Brutto-Vergütung pro Jahr € Mit dieser Vergütung sind abgegolten11: die Wartung nach Nr. 2.1,
die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatzteile werden gesondert vergütet),
die Instandsetzung nach 2.2.bis zum Nettowert von insgesamt €
je Wartung und Anlage (Ersatz teile mit einem Nettowert über €
je Teil werden gesondert vergütet),
die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und –stoffe,
die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien,
die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
8vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 9Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. 10vom Bieter auszufüllen 11vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 5
[Seite 174]
vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,
alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge.
5.2 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (netto):
Stundenverrechnungssatz: Obermonteur €12
Monteur €12
Helfer €12
Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Überstunden %12 Nacht-/Schichtarbeit %12 Sonn-/Feiertagsarbeit %12
Fahrtkosten (An- und Abfahrt): €/Auftrag12 Entfernung Einsatzort – nächstgelegene km12 Niederlassung km-Pauschale pro Fahrtkilometer €/km12 Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit s. Nr. 8.1).
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nachfolgender Preisgleitklausel angepasst werden.
E
n
K K P P
n A E
E
12vom Bieter auszufüllen
Wartung 2018 Vertragsmuster Wartung und Inspektion 6
[Seite 175]
Dabei bedeuten13
K = Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot
K n = neue Vergütung
P A = = Allgemeinkostenanteil
P E = = Entgeltkostenanteil (P A + P E = 1)
Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei E = €/Std. = Vertragsangebot
E n = neues Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe
Maßgebender Tarifvertrag14
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt. (bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen)
Maßgebende Entgeltgruppe15
(z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch den Auftragnehmer.
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden.
5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
5.7 Die Vergütung wird gezahlt16:
13vom Bieter auszufüllen 14vom Bieter auszufüllen 15vom Bieter auszufüllen 16vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
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jährlich nach erfolgter Leistungserbringung auszuführen. in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung. nach Vorlage des Wartungsberichtes an die AGin und erfolgter sachlicher Prüfung durch die AGin
Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach Rechnungszugang.
- Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
- Haftung
7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt Vermögensschäden auf 10.000,00 €17 je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:18
Sachschäden € 3.000.000
Vermögensschäden € 3.000.000
Personenschäden € 3.000.000
17vom Auftraggeber auszufüllen 18vom Auftraggeber auszufüllen
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- Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt19 am am an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag und beträgt Jahre. 4
Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.
Die Neuausschreibung des Wartungsvertrages ist rechtzeitig vor Ende des Vertragszyklusses zu prüfen. Die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsverlängerung darf nicht zur unbeschränkten Verlängerung von Bestandsverträgen missbraucht werden.
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
b) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen
c) die in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlage/n aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden müssen
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat (§ 323 BGB)
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage/n nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags
19vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen
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betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“.20
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu vereinbaren.
8.4 Werden die in der/n Bestandsliste/n aufgeführten Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die voraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen.
Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme gegebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinbarungen zu treffen.
8.5 Werden die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden.
Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der Anlage oder des Vertrages können zur Neuausschreibung verpflichten.
- Pflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte21
20http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm 21vom Auftraggeber nur bei Bedarf auszufüllen, ansonsten „keine“ eingeben
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Keine
Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
- Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
- Schriftform und salvatorische Klausel
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen).
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleichwertig erreicht.
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- Anhänge zum Vertrag
Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil22:
KG 3 34 Au ßen wandö ffnunge n KG 3 38 Li chtsc hutz KG KG KG KG KG KG KG KG
Für den Auftraggeber23: Für den Auftragnehmer24 : Berlin , den , den
Name/Unterschrift Name/Unterschrift
Erklärung:
Ja, alle in diesem Vertrag – Angebotsteil Instandhaltung – geforderten Angaben des Auftragnehmers wurden eingetragen und die Anlagen zur Kenntnis genommen und soweit erforderlich ausgefüllt.
22vom Auftraggeber anzukreuzen bzw. auszufüllen 23Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung.
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