Zustimmung_Nachunternehmereinsatz_HVTG_VOB.docx

Metallbauarbeiten im Innenbereich der Gesamtschule Busecker Tal

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 02:19 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Antrag auf Zustimmung zum Einsatz eines

Nachunternehmens oder Verleihunternehmens

(§ 5 Abs. 3 HVTG)

Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung
Auftragnehmer
Bitte beachten Dieses Formular ist nicht mit dem Angebot einzureichen. Es ist erst nach Erteilung des Zuschlags vorzulegen, und zwar spätestens vor Beginn der Ausführung der Leistung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen (§ 5 Abs. 3 HVTG). Es ist nach Erteilung des Zuschlags so rechtzeitig vorzulegen, dass die Zustimmung vor Beginn der Ausführung durch das Nachunternehmen oder Verleihunternehmen vorliegt (§ 5 Abs. 3 HVTG); der Antrag soll spätestens zehn Werktage vor dem vorgesehenen Ausführungsbeginn eingehen. Für bereits im Vergabeverfahren benannte Unternehmen ist er unverzüglich nach Zuschlagserteilung zu stellen. Ein Schweigen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung. Für jedes Nachunternehmen und jedes Verleihunternehmen ist ein eigenes Blatt zu verwenden. Die Benennung eines Nachunternehmens im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233) und die Erteilung des Zuschlags ersetzen die Zustimmung nach § 5 Abs. 3 HVTG nicht und nehmen sie nicht vorweg. Auch für bereits im Vergabeverfahren benannte Unternehmen ist die Zustimmung gesondert einzuholen. Der Einsatz eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens ohne die erforderliche Zustimmung stellt einen Verstoß gegen Verpflichtungen nach dem HVTG dar und kann die Vertragsstrafe nach den Besonderen Vertragsbedingungen auslösen. Hinweis zur Übergangsregelung nach § 22 Abs. 2 HVTG: Eine bis zum 24. Dezember 2026 auf Grundlage einer Verpflichtungserklärung erteilte Zustimmung bleibt wirksam und ist nach dem Stichtag nicht nachzuholen.

A Angaben des Auftragnehmers

A.1 Art des Unternehmens[ ]  Nachunternehmen [ ]  Verleihunternehmen (Arbeitnehmerüberlassung)
A.2 Stellung in der Nachunternehmerkette[ ]  1. Stufe – unmittelbar vom Auftragnehmer beauftragt [ ]  2. Stufe – beauftragt durch folgendes Unternehmen der 1. Stufe: ________________________________________________ Hinweis: Derselbe Leistungsgegenstand darf ab dem Auftragnehmer höchstens zweimal weitergegeben werden (§ 5 Abs. 1 HVTG). Eine Weitergabe durch ein Unternehmen der 2. Stufe ist unzulässig.
A.3 Name und Anschrift (§ 5 Abs. 3 Nr. 1 HVTG)Name / Firma: ________________________________________ Straße, Hausnummer: ___________________________________ PLZ, Ort: ___________________________________________
A.4 Präqualifikation Tarif (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 HVTG)[ ]  Präqualifikationsnummer Tarif nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HVTG: Nummer: _____________________________________________ Ausstellende Stelle: _____________________________________ Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder vergleichbare Stelle; die Eintragung darf nicht älter als drei Jahre sein. [ ] Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt des vorgesehenen Unternehmens ist beigefügt Nur zulässig, wenn dieser Antrag bis zum 24. Dezember 2026 beim Auftraggeber eingeht (§ 22 Abs. 2 HVTG). [ ]  Das vorgesehene Unternehmen gilt nach § 10 Abs. 2 HVTG als präqualifiziert Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, Unternehmen mit dem Hauptzweck der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen, oder Justizvollzugsanstalt..

A.5 Leistungsteile und Umfang des Einsatzes (§ 5 Abs. 3 Nr. 3 HVTG)

Sofern die Leistungsteile bereits im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (Formblatt 233) benannt wurden, genügt die Angabe der dortigen Ordnungszahlen; ergänzende Angaben sind nur bei Abweichungen erforderlich.

OZ / Leistungs-bereich (Formblatt 233)Beschreibung der TeilleistungUmfang (z. B. Menge, Anteil)
A.6 Vorgesehener Ausführungsbeginn durch dieses Unternehmen______________________________

A.7 Erklärungen des Auftragnehmers

[ ]  Ich habe mit dem vorgenannten Unternehmen vertraglich vereinbart, dass es die Verpflichtungen nach § 18 Abs. 1 HVTG, die Beschränkung der Nachunternehmerkette nach § 5 Abs. 1 HVTG sowie die Tariftreue- und Mindestlohnpflichten nach §§ 4 und 10 HVTG einhält (§ 18 Abs. 2 Nr. 2 HVTG).

[ ]  Die Beschränkung der Nachunternehmerkette nach § 5 Abs. 1 HVTG ist eingehalten.

[ ]  Mir ist bekannt, dass der Einsatz erst nach Erteilung der Zustimmung des Auftraggebers beginnen darf.

Ort, Datum
Name, Funktion
Unterschrift / Textform

B Entscheidung des Auftraggebers

– von der vertragsführenden Stelle auszufüllen –

Prüfvermerk:

[ ]  Angaben nach § 5 Abs. 3 HVTG vollständig

[ ]  Präqualifikation Tarif nachgewiesen und nicht älter als drei Jahre (§ 5 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HVTG)

[ ]  Beschränkung der Nachunternehmerkette eingehalten (§ 5 Abs. 1 HVTG)

Entscheidung:

[ ]  Dem Einsatz des vorgenannten Unternehmens wird zugestimmt.

[ ]  Die Zustimmung wird versagt. Begründung:

____________________________________________________________________________

Ort, Datum
Fachdienst / Zeichen
Unterschrift

Die Zustimmung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf § 5 HVTG. Sie enthält keine Anerkennung der Eignung des Unternehmens und keinen Verzicht auf Rechte des Auftraggebers aus dem Vertrag oder der VOB/B.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung