06-1_Gewerkespezifische_Anhänge_DRL.pdf

Metallbauarbeiten: Gitterroste und Stahltüren für Umweltbundesamt Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 13:44 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Gewerkespezifischer Anhang

Ausführende Gewerke Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktionen Kostengruppe 300

Grund-, Roh- und Ausbauarbeiten nach dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen des GAEB

Dieser Gewerkespezifische Anhang zur Dokumentationsrichtlinie gilt für Arbeiten in Hochbauge- werken, insbesondere für folgende Leistungsbereiche (entsprechend STLB Bau - Standardleis- tungsbuch für das Bauwesen) aufgeführten Bauleistungen der Grundkonstruktionen:

Leistungsbereich -Nr. 002 - Erdarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 006 - Bohr-, Verbau-, Ramm- u. Einpressarb., Anker, Pfähle, Schlitzwände,

Leistungsbereich -Nr. 008 - Wasserhaltungsarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 010 - Dränarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 012 - Mauerarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 013 - Betonarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 014 - Natur-, Betonwerksteinarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 016 - Zimmer- und Holzbauarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 017 - Stahlbauarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 018 - Abdichtungsarbeiten, Bauwerkstrockenlegung,

Leistungsbereich -Nr. 020 - Dachdeckungsarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 021 - Dachabdichtungsarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 022 - Klempnerarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 023 - Putz- und Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme,

Leistungsbereich -Nr. 024 - Fliesen- und Plattenarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 025 - Estricharbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 026 - Fenster, Außentüren,

Leistungsbereich -Nr. 027 - Tischlerarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 028 - Parkett-, Holzpflasterarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 029 - Beschlagarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 030 - Rollladenarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 031 - Metallbauarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 032 - Verglasungsarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 034 - Maler- und Lackierarbeiten, Beschichtungen,

Leistungsbereich -Nr. 035 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten

Leistungsbereich -Nr. 036 - Bodenbelagarbeiten,

Leistungsbereich -Nr. 038 - Vorgehängte hinterlüftete Fassaden

Leistungsbereich -Nr. 039 - Trockenbauarbeiten,

bezogen auch auf Baukonstruktionen in Außenanlagen!

Gesonderte gewerkespezifische Angaben sind im Einzelfall vorzugeben.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 1 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktion

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Inhalt und Umfang der Dokumentationsunterlagen

Grundsätzlich sind durch die Auftragnehmer Nachweise gemäß den Allgemeinen Techni- schen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Liefern von Stoffen und Bauteilen - zu erbringen.

Es sind Angaben zur Ausführung, zur Verwendung ggf. wieder aufbereiteter Stoffe, beson- dere Angaben zur Art, Güte und Umweltverträglichkeit der verwendeten Stoffe und Bauteile, auch Hilfsstoffe zu treffen und entsprechende Eignungs- und Gütenachweise vorzulegen.

Alle gemäß den jeweiligen ATV zu liefernden Konstruktionszeichnungen, Darstellungen, Beschreibungen und sonstige Dokumentationsunterlagen sind nach Ausführung der Arbei- ten vom Auftragnehmer (AN) dem tatsächlichen Ausführungsstand anzupassen und der Dokumentation beizufügen. Durch den Auftragnehmer sind folgende Unterlagen für die Do- kumentation zu liefern:

  1. Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

  2. Nachweise zur Bauart

  3. Bauprodukt-Datenblätter, Sicherheitshinweise

  4. Wartungs- und Pflegehinweise

  5. Hersteller-/Fabrikatsverzeichnis

  6. Montage- und Werkstattzeichnungen nach dem Stand der Ausführung

Die AKS-Kennzeichnung der Dokumentationsunterlagen, z.B. Ordner erfolgt gemäß Kapitel 1 der Dokumentationsrichtlinie.

1 Abnahme-, Einweisungs- und Prüfprotokolle

Zu den Abnahmeprotokollen gehören weitere Bescheinigungen und sonstige Unterlagen wie: (cid:1) VOB-Abnahmebescheinigungen, (cid:1) behördliche und Sachverständigen- bzw. Bescheinigungen über behördliche Abnahmen/ öf- fentlich-rechtliche Abnahmen (TÜV, Feuerwehr, LAGeTSi, etc.), soweit sie vom AN zu be- schaffen sind, (cid:1) Gewährsbescheinigungen, Fachunternehmererklärungen/ Übereinstimmungszertifikate bzw. -erklärungen, (cid:1) Inbetriebnahme- und Einweisungsprotokolle, Protokolle der Funktionsprüfungen (Kontroll- buch) und weitere Prüf-/Messprotokolle.

2 Nachweise zur Bauart

Dies beinhaltet allgemeine Nachweise und Bestätigungen zur Bauart, Angaben zur Bauweise, zur Konstruktion und Montage bzw. zur Einhaltung der in den Leistungsverzeichnissen vorgegebenen Qualitäten bei der Errichtung von Bauteilen, z.B. aufgrund von Güteprüfungen, Baustoff- und Bau- teilprüfungen sowie Montagebescheinigungen.

In Ergänzung der o.g. Abnahme-/Einweisungsprotokolle sind Nachweise der Verwendbarkeit von Bauprodukten/Bauarten, an die bauaufsichtliche Forderungen gestellt werden zu liefern (nach Ab- schnitt 3 MBO/Musterbauordnung), vor allem für brandschutztechnische und sicherheitstechnische Bauteile, d.h. Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse, Zulassungen im Einzelfall, Prüfberichte, Zulassungsbescheide von allen Materialien und Bauteilen mit besonderen Qualitätsanforderungen, soweit vom AN nachzuweisen.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 2 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktion

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

3 Bauproduktdatenblätter, Sicherheitshinweise

In diesen Beschreibungen sind durch den AN der Aufbau der Bauteile sowie deren Einzelkompo- nenten/Baustoffe, Produkte mit ihren wesentlichen Kenndaten, Eigenschaften und Funktionen im Überblick darzustellen. Dabei sind alle in der Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen durch gültige Eignungsnachweise in Form von Prüfzeugnissen und/oder dergleichen einer amtlich anerkannten, zertifizierten Messstelle gemäß den jeweiligen Vorschriften nachzuweisen.

Zur qualitativen Beschreibung der verwendeten Baustoffe und Produkte sind Bauproduktdatenblät- ter bzw. Materialdeklarationen nach Vorgabe durch den Auftraggeber (AG) zu liefern.

Diese beinhalten mit Bezug zur LV-Position den Produktnamen/-hersteller, die Produktfunktion ein- schließlich der Lieferung von Technischen Merkblättern und Sicherheitsdatenblättern, gegliedert nach Kostengruppe bzw. STLB-Bau unter Zuordnung zur speziellen Einbausituation und mit Anga- ben zum Stand der Informationen, ggf. zu besonderen Gewährleistungsfristen.

Die vorgenannten Datenblätter müssen besondere Nachweise zur Einhaltung der in den Leis- tungsverzeichnissen vorgegebenen Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe, insbesondere Daten wie: (cid:1) Kennzeichnende Merkmale (Artikelname, Hersteller, Dicke, Gewicht, Abmessungen, Materi- albasis, Schichtenaufbauten, Farbeigenschaften), (cid:1) Funktionseigenschaften (Eignungen, Einsatzgebiete, Wirkungsweisen, Verarbeitungshinwei- se, Hinweise zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz), (cid:1) Bauphysikalische Eigenschaften und Werte (zum Wärmeschutz, zum Brandverhalten, zu Schall- bzw. Trittschalldämmeigenschaften, zu Festigkeiten, zur Rohdichte), (cid:1) Echtheiten (Licht, Wasser, Reibung), (cid:1) Nachweise von Schadstoffprüfungen, Emissionsverhalten, (cid:1) Kennzeichnungen (Gütesiegel, Prüfzeichen), ggf. weitere erforderliche bauteilspezifische Daten enthalten.

Mit der Produktbeschreibung/Materialdeklaration müssen für jedes der aufgeführten Produkte zu- dem alle notwendigen Angaben zur Bestellung von Ersatz- und Austauschteilen enthalten sein, die für Reparaturen und Austauscharbeiten (z.B. bei homogenen Oberflächen) benötigt werden.

Dies sind über die genaue Bezeichnung der Hersteller/Lieferanten mit eindeutigem Bezug zum Herstellerverzeichnis mit Fabrikatsangabe, Artikelname bzw. Typennummer hinaus: (cid:1) mögliche alternative Bezugsquellen, (cid:1) Hinweise zur Lagerung, ggf. Entsorgung, (cid:1) die Kennzeichnung und Stückzahl der Ersatz-/Austauschteile, die von den Betrei- bern/Nutzern in die Lagerhaltung aufgenommen werden müssen und, sofern erforderlich, weitere spezifische Bestell-/Kenndaten.

4 Wartungs- und Pflegehinweise

Die Angaben zur Nutzung, Wartung, Reinigung und Pflege für die einzelnen Produkte und Bau- gruppen müssen geeignete, eindeutige Verfahren und Anleitungen zum Betrieb, zur Reinigung, zur vorbeugenden Wartung, Instandhaltung und Pflege in einem vorgegeben Turnus, ferner Anleitun- gen zu Reparatur- und Austauscharbeiten sowie Beschreibungen der Reinigungs- und Pflegemit- tel, deren Geräte und deren Hersteller nebst alternativer Bezugsquellen enthalten.

Deren Umfang resultiert vorrangig aus den herstellerspezifischen Forderungen.

Dies beinhaltet Angaben zur Wartung, Reinigung und Pflege von speziellen Wandverkleidungen, Bodenbelägen, Angaben zum Oberflächenschutz (z.B. von Holzbauteilen), entsprechende Anga- ben zu Feuerlöschern, aber auch zu Beschlägen, Fußbodeneinläufen, Dachentwässerungen etc..

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 3 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktion

Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

  • Dokumentationsrichtlinie 02/2008 -

Für wartungs- und instandhaltungsrelevante technische Bauteile in den Hochbaugewerken (RWA, Rollläden- und Sonnenschutzanlagen, Feststellanlagen mit Rauchmeldern, elektrische Antriebe von Schiebe-, Rolltoranlagen, Schranken, Poller, Regalanlagen etc.) ist der Gewerkespezifische Anhang - Technische Bauteile Hochbau - als Inhaltsvorgabe zur Lieferung der erforderlichen Be- stands- und Revisionsunterlagen zu berücksichtigen.

5 Hersteller-/Fabrikatsverzeichnis

Im Herstellerverzeichnis müssen die Hersteller aller vorhandenen Produkt-/Baugruppen aufgelistet werden. Diese Auflistung muss folgende Informationen enthalten: (cid:1) Namen bzw. Bezeichnung des Herstellers, (cid:1) Anschrift des Herstellers, des Kundendienstes und der lokalen Firmenvertretungen, (cid:1) Telefon-/Fax- Nr./Emailadressen des Herstellers, des Kundendienstes oder der lokalen Fir- menvertretungen.

6 Montage- und Werkstattzeichnungen

Dies betrifft ergänzend zu den o.a. alphanumerischen Nachweisen alle zu liefernden grafischen Beschreibungen in Form von z.B. Verlege-/Versetzplänen, Lageplänen, Bestands-, Sanierungs- bzw. Kartierungsplänen sowie aller Montage- und Werkstattzeichnungen, die durch den AN auf Basis der Ausführungs-/Detailplanung des AG bzw. Architekten und des letztgültigen realisierten Ausführungsstandes nach den formellen und strukturellen Vorgaben (bzw. Mustervorgaben) des AG aufzubereiten sind.

Alle Zeichnungen müssen prüfbar vermaßt sein, nachvollziehbare Beschreibungen in den Legen- den enthalten und, soweit möglich, den Bezug zu Elementelisten aufweisen.

Anhänge zur Leistungsbeschreibung Kapitel 6A - Seite 4 von 4 Gewerkespezifischer Anhang KGR 300 ff. Ausführende Hochbau - Bauwerk / Baukonstruktion

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung