Metallbauarbeiten für einen zweiten baulichen Rettungsweg an einer Berufsbildenden Schule

Gebäudemanagement

Status
Offen
Angebotsfrist
08.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gebäudemanagement
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
25.09.2026
Originalbekanntmachung
vergabe.niedersachsen.de ↗
Bekanntmachungsnummer
25862526
CPV-Codes
Metallbauarbeiten (45262670)

Kurzbeschreibung

Das Gebäudemanagement des Landkreises Leer beschafft Metallbauarbeiten für einen zweiten baulichen Rettungsweg im ersten Obergeschoss des älteren Trakts N der Berufsbildenden Schulen I. Die Arbeiten finden in Leer statt; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Landkreis Leer, Gebäudemanagement, Berufsbildende Schulen I, zweiter baulicher Rettungsweg 1. OG Trakt N-alt, Metallbauarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Landkreis Leer, Gebäudemanagement, Berufsbildende Schulen I, zweiter baulicher Rettungsweg 1. OG Trakt N-alt, Metallbauarbeiten

    Landkreis Leer, Gebäudemanagement, Berufsbildende Schulen I, zweiter baulicher Rettungsweg 1. OG Trakt N-alt, Metallbauarbeiten

    Frist: 08.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

7 Dateien laut Portal · Stand 26.09.2026
26-232 02 BBS I Metallbau VU_2026-09-25.pdfSonstiges6,6 MB
26-232 ANG.X83Sonstiges2,3 MB
C1 213_oL_26-03-26.docxSonstiges73 KB
C2 LV Metallbauarbeiten (LK09473232).PDFLVLeistungsverzeichnis601 KB
C3 124.docxSonstiges64 KB
C3 233.docxSonstiges79 KB
C4 251028_Erklrung_Tariftreue__4_NTVergG.pdfVertragsbedingungen78 KB

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.09.2026BekanntmachungBekanntmachung 25862526

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.