VR_STAM Vertragliche Regelungen Stadt Amberg.pdf

Metallbauarbeiten für Aluminium-Glas-Innentüren und Rollläden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 16:25 (Europe/Berlin)

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VR_STAM (Vertragliche Regelungen Stadt Amberg)

Vertragliche Regelungen Stadt Amberg

  1. Abwehrklausel

Für den Vertrag gelten ausschließlich die entsprechenden Vergabeunterlagen und Regelungen

der Vergabestelle. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht

ausdrücklich widersprochen wird.

  1. Einheitspreise - Umsatzsteuer - Angebotssumme

a. Die Einheitspreise sind Netto-Preise ohne Umsatzsteuer.

b. Die Umsatzsteuer wird auf die Netto-Angebotssumme erhoben.

c. Netto-Angebotssumme + Umsatzsteuer = Brutto-Angebotssumme

d. Wird die Umsatzsteuer im Angebot mit 0,00 % bzw. 0,00 € angeben so wird diese, mit dem

aktuell gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatz, zur Ermittlung der Brutto-Angebotssumme

zur Netto-Angebotssumme dazugerechnet.

  1. Abnahme

Die Leistung ist förmlich abzunehmen.

Ende der Anlage „Vertraglichen Regelungen Stadt Amberg“.

Stadt Amberg ▪ Zentrale Vergabestelle ▪ Steinhofgasse 4 ▪ 92224 Amberg Stand 29.04.2025 Seite 1 von 1

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