FB 212 VHB - Ergänzung.docx

Metallbauarbeiten beim Bau eines Verwaltungsgebäudes im Kreis Recklinghausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 12:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Regelungen zur Ergänzung von Formblatt 212 VHB

  1. Allgemein
    1. Die nachstehenden Bedingungen sind bei der Erstellung des Angebots zu beachten und gelten mit Angebotsabgabe vom Bieter als anerkannt.
    2. Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Gegenstand des Angebots oder des Vertrages.
  2. Zu Ziff. 1 „Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen“ FB 212 VHB
    1. Der Bieter hat die ihm überlassenen Vergabeunterlagen unter Anwendung seiner besonderen Fachkenntnisse zu prüfen, etwa erforderliche Erkundigungen vor Ort einzuholen und muss bei einem erkennbar lückenhaften oder unklaren Leistungsverzeichnis vor Angebotsabgabe die ausschreibende Stelle in Textform hierauf hinweisen, um etwaige Zweifelsfragen zu klären.
    2. Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über Art und Umfang der Arbeiten, Wegeverhältnisse und Lagerungsmöglichkeiten, anhand sämtlicher Vergabeunterlagen, insbesondere durch die Angaben im Logistikhandbuch zu informieren. Kommt der Bieter seiner Informationspflicht schuldhaft nicht nach, hat er alle sich daraus ergebenden Konsequenzen selbst zu tragen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, höhere als die im Angebot genannten Preise in Rechnung zu stellen.
    3. Das LV wurde kopiert und maschinell sortiert. Der Auftragnehmer hat es auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende Seiten sind nachzufordern.
  3. Zu Ziff. 3 „Angebot“ FB 212 VHB
    1. Grundlagen des Angebots
      1. Das Angebot ist in Textform gemäß § 126b BGB mit Hilfe elektronischer Mittel im Sinne von § 10 VgV über die Vergabeplattform einzureichen.
      2. Bei der Abgabe in Textform entfällt auf sämtlichen Dokumenten die Unterschrift per Hand.
      3. Grundsätzlich haben die Angebote der Ausschreibung zu entsprechen. Änderungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen sind – außer an hierfür vorgesehenen Stellen – nicht zulässig. Das Angebot muss anderenfalls wegen der Abänderung der Vergabeunterlagen ausgeschlossen werden. Auch das Einreichen eigener Geschäftsbedingungen stellt in der Regel eine Abänderung der Vergabeunterlagen dar und kann zum Ausschluss vom Wettbewerb führen.
      4. Angebote müssen im Übrigen vollständig sein. Für die Vollständigkeit sind allein die Bieter verantwortlich. Es müssen sämtliche in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Nachweise und Angaben etc. enthalten sein.
      5. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden – sofern und soweit nicht eine Nachforderung in Formblatt 211 ausgeschlossen ist – einmalig unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung durch die AG nachgefordert und sind von der Bieterin nach Aufforderung binnen der gesetzten angemessenen Frist nachzureichen. Sofern die Erklärungen und Nachweise nicht fristgerecht nachgereicht werden, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
      6. Grundlage des Angebotes sind die Vergabeunterlagen gem. § 8 VOB/A (Anschreiben zzgl. Vertragsunterlagen §§ 7 - 7c und 8a VOB/A), insbesondere die hierin enthaltenen Planunterlagen und die Leistungsbeschreibung der Architekten/Fachplaner.
      7. Das Angebot hat nur Gültigkeit, wenn es in allen Positionen vollständig ausgefüllt ist.
      8. Die Technischen Vorbemerkungen sind Vertragsbestandteil und sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
    2. Umfang des Angebots und der Einheitspreise
      1. Der AN hat alle Materialien und Arbeitsleistungen, die zu einer technisch einwandfreien Ausführung der einzelnen Positionen gehören und nicht besonders erwähnt sind, in die Einheitspreise der Leistungsbeschreibung einzukalkulieren und ggf. zu erläutern.
      2. Die Leistungen sind einschl. Lieferung, Herstellung oder Montage und allen Nebenleistungen anzubieten, d.h. in die Preise sind insbesondere alle erforderlichen Materialien, Maschinen, Arbeits- und Schutzgerüste, Geräte, Lohn einzukalkulieren, sofern dies nicht ausdrücklich in den Vergabeunterlagen anders angegeben oder verlangt wird.
      3. Sämtliche für die Ausführung der Leistungen notwendigen Hilfsmittel, einschließlich Gerüste für eigene Leistungen bei denen die zu bearbeitende Fläche nicht höher als 3,50m über der Standfläche des Gerüsts liegt, sind Nebenleistung und mit den Einheitspreisen abgegolten.
      4. Die Einheitspreise enthalten sämtliche Nebenkosten, die für eine ordnungsgemäße Ausführung und Funktion der Gesamtanlage bzw. deren Einzelanlagenteile erforderlich sind. Sie müssen im Leistungsverzeichnis nicht gesondert aufgeführt sein.
      5. Hierzu gehören auch:
  • Besondere Prämien für die Baustellen-Haftpflicht-Versicherung,
  • die Vorhaltung und die Betriebskosten für alle Werkzeuge und Hilfsmittel,
  • die Lieferung und Montage sämtlicher erforderlicher Klein- und Befestigungsmaterialien,
  • alle erforderlichen Bohr-, Fräs- und Stemmarbeiten,
  • Leistungen und Lohnnebenkosten wie z.B. Fahrgelder, Entfernungszulagen, Ortszuschlag, Überstundenzuschläge (Wochenend- und Feiertagszuschläge) und sonstige Auslösungen
  • sowie Kosten für die Ausführung erforderlicher Baustelleneinrichtungen und Berücksichtigung der Vorgaben des Baulogistikhandbuches
  • die Beseitigung des anfallenden Bauschutts und die tägliche Reinigung der Baustelle.
  • Bemusterung von Materialien im entscheidungsfähigen Umfang
  • Vorlage der Zulassungsbescheide/Prüfzeugnisse
  • Tägliche Beseitigung / Entsorgung von Abbruch / Verpackungsmaterialien
  • Die regelmäßige Baureinigung ist besonders zwingend aufgrund angrenzenden Publikumsverkehrs einzuhalten;
  • die BL / der AG ist berechtigt zu Lasten des AN ansonsten durch Dritte die Reinigungsarbeiten durchführen zu lassen
  • Anlegen und Kontrollieren der Planungsachsen
  • Schützen der eigenen Leistung bis zur Abnahme, es sei denn der AG verlangt eine vorzeitige Benutzung i.S.d. DIN 18299, Abschn. 4.2.13
  • Bzgl. der Baustelleneinrichtung und Lagerung von Materialien ist eine gründliche Klärung herbeizuführen.
    1. Unterlagen durch Auftragnehmer

Vom Auftragnehmer ist die Anfertigung von Unterlagen zur Arbeitssicherheit wie folgt einzukalkulieren und vor Arbeitsbeginn auf Verlangen vorzulegen:

  • aktuelle baustellen- und tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) mit Nennung der Gefährdungen, Sicherheitsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten,
  • Ersthelferbescheinigungen in ausreichender Anzahl nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV-V1 "Grundsätze der Prävention",
  • Prüfzeugnisse über die elektrotechnische Sicherheitsprüfung nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift DGUV-V3,
  • "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" aller zum Einsatz auf der Baustelle vorgesehenen elektrischen Betriebsmittel,
  • Prüfzeugnisse über die technischen Sicherheitsprüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) aller zum Einsatz auf der Baustelle vorgesehenen Maschinen und Gerätschaften,
  • sofern erforderlich Eignungsnachweise zum Führen oder Betätigen von Maschinen und Geräten.
    1. Bauprodukte und Materialien

Es dürfen ausschließlich nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften / Landesbauordnung etc. zulässige Bauprodukte angeboten werden. Auf Verlangen des AG sind die entsprechenden Zulassungsnachweise mit dem Angebot vorzulegen.

    1. Schadstofffreie Materialien
      1. Der Bieter hat schadstofffreie Materialien anzubieten. Dies sind Materialien, die frei von gefährlichen gesundheits- und umweltschädlichen Stoffen sind. Als schadstofffrei gelten auch alle Materialien, die Stoffe enthalten, durch die vorgeschriebene Grenzwerte der maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) bzw. technischen Richtkonzentration (TRK) nicht überschritten werden.
      2. Können Stoffe in jeglicher Form, einzeln oder als Gemisch, in gesundheits- oder umweltschädlicher Konzentration entweichen und ist diese Gefahr nicht auszuschließen, so ist dem AG die Art und Zusammensetzung der Schadstoffe, deren mögliche Konzentration und die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen bei Angebotsabgabe mitzuteilen.
      3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, grundsätzlich Dämmstoffe aus Kunstschäumen zu verwenden, die mit FCKW-freien bzw. -armen Treibmitteln hergestellt wurden. Der Nachweis, dass der Hersteller des angebotenen Systems ein Qualitätssicherungssystem nach DIN
      4. EN ISO 9001 oder ein gleichwertiges QS-System anwendet, ist durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikates zu erbringen.
    2. Angebotsbearbeitung und Anfertigung von Zeichnungen, etc.

Die Angebotsbearbeitung ist für den Bauherrn kostenlos und unverbindlich. Hierunter fällt auch das Anfertigen von Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen, soweit sie lediglich zur Erläuterung und zur Verdeutlichung der Angebotsangaben selbst erforderlich sind und nicht ausdrücklich vom AG verlangt wurden.

    1. Unterlagen durch Auftraggeber
      1. In den dem LV vorangestellten ATV sind die der Ausschreibung beigefügten Anlagen aufgelistet. Der AN erhält die Ausführungsplanung als PDF-Dateien. Vervielfältigungen auch für Zwecke der Abrechnungen sind Sache des AN und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
      2. Die angegebenen Maße und Mengen sind überschlägig ermittelt.
      3. Maßangaben im Leistungsverzeichnis verstehen sich – vorbehaltlich konkreter abweichender Angaben - als Rohbau-, Raster oder ca.-Maße gem. Ausführungsplanung. Die endgültigen Fertigungsmaße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu ermitteln und vor Ort aufzumessen.
      4. Bei Bedarf werden Pläne (Details ausgeschlossen) als DWG-Datei zur Verfügung gestellt.
    2. Gleichwertigkeit

Wenn aufgrund bestimmter Voraussetzungen ein Leitfabrikat mit dem Hinweis "oder glw." benannt wird, wird dieses bei fehlender Fabrikatsangabe automatisch vertraglich fixiert. Der Bieter hat zur Angebotsabgabe erforderliche Nachweise der Gleichwertigkeit einzureichen.

    1. Erklärungen des AN
      1. Der AN erklärt mit seiner Unterschrift im Angebot,
  1. dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat, insbesondere auch darauf, dass keine Seiten fehlten;
  2. dass er die Ausschreibung lückenlos gelesen hat;
  3. dass der Text und die verwendeten Abkürzungen in der Ausschreibung nicht unverständlich und nicht mehrdeutig ist;
  4. dass bei evtl. Rückfragen eine zufriedenstellende, ausreichende Klärung erfolgte;
  5. dass er alle sonstigen, sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden, preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat;
  6. dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt.
      1. Der AN erklärt insbesondere ausdrücklich, dass die aus den Vergabeunterlagen hervorgehenden Informationen über die Baustelle, die Zufahrt bzw. den Transportweg und auszuführende Arbeiten soweit ausreichend sind, dass eine vollständige und umfassende Kalkulation möglich war; die Vergabeunterlagen waren nicht lückenhaft oder unklar.
  7. Zu Ziff. 6 „Nachunternehmen“ FB 212 VHB

Sollte der Bieter beabsichtigen, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen, so muss der Bieter mit seinem Angebot die Anzahl der Subunternehmer und den durch diese zu erbringenden Teilleistungen/ Tätigkeiten angeben. Für alle Mitarbeiter des AN gelten die Mindestlohnbestimmungen gemäß Anlage zum Angebot - Erklärung des Bieters.

  1. Besondere Vereinbarung / Überprüfungsklausel

Für den Fall, dass der Ausschreibungsgewinner vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder aus einem anderen Grunde endgültig ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 auf der Grundlage ihrer Angebote anzutragen.

Preisanpassungsklausel für die auszuführende (Rest-) Arbeit:

100 % + 3 %

ab < 70 %    RA + 4 %

bei < 50 %    RA + 5 %

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung