FB 422 - Mängelansprüchebürgschaft.docx

Metallbauarbeiten beim Bau eines Verwaltungsgebäudes im Kreis Recklinghausen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 12:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz
und der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Nr. des Auftragschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Leistung
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft. Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

an den Auftraggeber zu zahlen.

Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, DatumUnterschrift(en) Bürge
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