Metallbau- und Verglasungsarbeiten für die Brandschutzsanierung des Rathauses Bünde

Kommunalbetriebe Bünde - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Gebäudemanagement

Status
Offen
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Kommunalbetriebe Bünde - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - Gebäudemanagement
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
16.07.2026
Originalbekanntmachung
vergabe-westfalen.de
Bekanntmachungsnummer
25592136
CPV-Codes
Fenster, Türen und zugehörige Artikel (44221000); Metallbauarbeiten (45262670); Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör (45421100); Verglasungsarbeiten (45441000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Ausgeschrieben sind Metallbau- und Verglasungsarbeiten für die Brandschutzsanierung des Rathauses in der Bahnhofstraße 13–15 in Bünde. Auftraggeber sind die Kommunalbetriebe Bünde, eine Anstalt des öffentlichen Rechts; Angaben zu Umfang und Ausführungszeitraum sind nicht enthalten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Rathaus, Bahnhofstraße 13-15, 32257 Bünde; Brandschutzsanierung, Metallbau- und Verglasungsarbeiten (DIN 18360 u. 18361)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rathaus, Bahnhofstraße 13-15, 32257 Bünde; Brandschutzsanierung, Metallbau- und Verglasungsarbeiten (DIN 18360 u. 18361)

    Rathaus, Bahnhofstraße 13-15, 32257 Bünde; Brandschutzsanierung, Metallbau- und Verglasungsarbeiten (DIN 18360 u. 18361)

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.