Messgeräte zur Erfassung von Quer- und Längsprofilen von Eisenbahnschienen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Messgeräte und Steuer- und Überwachungsanlagen (31682210)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 692119-2026
- Verfahrensnummer
- e07216b0-e16e-4695-abdb-5876fbc2c232
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Deutsche Bahn AG Konzernleitung beschafft zwei Messgeräte zur Erfassung der Quer- und Längsprofile von Eisenbahnschienen. Innerhalb von fünf Jahren besteht eine Option auf bis zu sechs weitere Geräte; als Region ist Berlin angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung von zwei Messgeräten gemäß Betreff mit einer Option auf bis zu sechs weitere Geräte innerhalb von fünf Jahren
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Messgerät für Quer- und Längsprofile der Eisenbahnschienen
Beschaffung von zwei Messgeräten gemäß Betreff mit einer Option auf bis zu sechs weitere Geräte innerhalb von fünf Jahren
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Messgerät für Quer- und Längsprofile der Eisenbahnschienen
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.