Vergabeunterlagen vom 11.09.2026 (PDF)

Medizinisches Verbrauchsmaterial für den Rettungsdienst der Feuerwehr Hannover

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 18:30 (Europe/Berlin)

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Zum Verbleib beim Bieter. (Bewerbungsbedingungen)

BEWERBUNGSBEDINGUNGEN für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen AEnthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen ab Kenntnis von den Unklarheiten, jedoch immer vor Angebotsabgabe ausschließlich nelektronisch über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Es gilt die früher endende Frist. 2 Ausschluss vom Verfahren/ Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

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Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilniahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen, sofern Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen. Der öffecntliche Auftraggeber behält sich insbesondere gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vor, ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreihchende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs

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bezwecken oder bewirken. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen

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Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilte insbesondere für Bietergemeinschaften. 3 Angebot

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3.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Eine selbst gefertigte Abschrifet oder Kurzfassung der Leistungsbeschreibung ist zugelassen. Die vom Auftraggeber verfasste Leistungsbeschreibung ist allein verbindlich.

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Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern. p Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen

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nachzufordern. Eine Nachreichung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung des Angebotes anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

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Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsrreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Enthält die Leistungsbeschreibung bei einer Teilleistung eine Produktangabe mit Zusatz „oder gleichwertiger Art“ und wird vom Bieter dazu eine Produktangab e verlangt, ist das Fabrikat (insbesondere Herstellerangabe und genaue Typenbezeichnung) auch dann anzugeben, wenn der Bieter das vorgegebene Fabrikat anbieten will. Fehlt diese Angabe, ist das Angebot unvollstä-ndig. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nichLt dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.

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3.2 Alle Preise sind in Euro, Bruchteile in vollen Cent anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze uswH.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. a 3.3 Digitale Angebote mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes dürfen nur abgegeben werden, wenn dies in der

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Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen ist.

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Zum Verbleib beim Bieter. (Bewerbungsbedingungen)

4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekennzeichnet sein, deren Anzahl ist an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. Die Mindestanforderungen, die der Auftraggeber an die Nebenangebote stellt, müssen zwingend erfüllt werden; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 ADer Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung der Leistungsbeschreibung ist, soweit möglich, beizubehalten.

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Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind.

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Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder iin den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) der Leistungsbeschreibung beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei

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Vergütung durch Pauschalsumme). 4.4 Nebenangebotet, die den Nummern 4.1, 1. Halbsatz, 4.2 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

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5 Eignungsnachweis für andere Unternehmen Beabsichtigt der Bietere, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechexnde Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

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LHH / 633

(Angebotsschreiben Lose – Liefer-/Dienstleistungen) Name und Anschrift des Bieters Ort: Datum: Tel.: Fax: A e-mail: USt.-ID-Nr.:

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HR-Nr.: (Name und Asnschrift der Vergabestelle) Feuerwehr i

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Weidendamm 50

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30167Hannover

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Deutschland

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Angebotsschreiben

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Bezeichnung der Leistung: e

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Maßnahmennummer Maßnahme

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OE 37.04 Dienst- und Lieferleistungen

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Vergabenummer Leistung

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Rahmenvergabe für die Lieferleistung von medizinischen Produkten für den 37-0245-26 operativen Rettungsdiensrt der Feuerwehr Hannover für den Zeitraum für den Zeitraum vom 01.12.2026 bis 29.11.2030

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Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden

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Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben, Erklärungen und Anlagen gemäß Angebotsaufforderung und

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die jeweils beigefügten Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt Hannover 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft a 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen

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248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten 248a Sozialstandards n Nebenangebote

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Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung

1 Vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

LHH - Angebot mit 9 Losen - 18.42 07/2024 Seite 1 von 2

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LHH / 633

(Angebotsschreiben Lose – Liefer-/Dienstleistungen)

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 D Aie Angebo tsendsumme des Hauptangebotes gem. Los 1 € Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer (brutto) n Los 2 € beträgt Los 3 €

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Los 4 € i Los 5 € Los 6 €

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L os 7 € h Los 8 € Los 9 €

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2.1 Die Gesamtsumme der jähsrlichen Vergütung gem. In- Los 1 €* standhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) Los 2 €*

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beträgt* Los 3 €* x Los 4 €* e Los 5 €* Los 6 €* m Los 7 €*

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Los 8 €* Los 9 €*

  • nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt

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3 Anzahl der Nebenangebote Los 1 St.

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Los 2 St. r Los 3 St. Los 4 St. Los 5 St. -Los 6 St. Los 7 St. Los 8 St. LLos 9 St. 4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme H % für Haupt- und alle Nebenangebote Los 1

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Los 2 % Los 3 a % Los 4 %

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Los 5 % L os 6 n% Los 7 o % Los 8 %

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Los 9 %

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Eine eigenhändige Namensunterschrift ist nicht erforderlich.

Diese wird bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot über eine Vergabeplattform durch Ihre Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort), sowie der Nennung des Namens der Person, die die Erklärung abgibt, geleistet (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).

Seite 2 von 2 LHH - Angebot mit 9 Losen - 18.42 07/2024

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Eigenerklärung der Auftragnehmer*innen und den sonstigen Beteiligten, die bei der Erfüllung des Auftrags zu mindestens 10 Prozent am Auftragswert beteiligt sind

Rechtsgrundlage dieser Erklärung ist Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vomA 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

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Ich versichere, dass der öffentliche Auftrag nicht an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtusngen vergeben wird bzw. an der Erfüllung des öffentlichen Auftrags folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht beteiligt sein werden:

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a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristishche Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

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b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmsittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder

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c) natürliche oder jxuristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten

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Organisationen handeln,

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Unter die in den Buchstaben a) bis pc) genannten Personen oder Organisationen fallen auch alle Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der

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Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.

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Eine eigenhändige Namensunterschrift ist nicht erforderlich.

Diese wird bei einem elektronisch in Textform übermittelten Angebot über eine

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Vergabeplattform durch Ihre Zugangsdaten (Nutzerkennung und Passwort), sowie der Nennung des Namens der Person, die die Erkläru ng abgibt, geleistet (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).

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Hinweis: Die AG kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne ist insbesoHndere dann gegeben, wenn die Vergabe eines öffentlichen Auftrags gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten

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ist. Der Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vom 31. Juli 2014 über restriktivne Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, lautet wie folgt:

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(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstabven a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Beuchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu verrgeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a)russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b)juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c)natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

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(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowAie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleanre Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b)die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Berseitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

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d)die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in

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Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen. e)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse,

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sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f)den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang

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XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

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(3)Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmeigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung. (4)Die Verbote gemäß Absatz 1 gxelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen deres vereinbart ist – ohne Anspruch auf Vergütung in verwendbare Leistung wird dem Auftragnehmer auf der Landeshauptstadt Hannover für Lieferungen und das Eigentum der Stadt über. dessen Kosten zurückgewährt. Leistungen – ausgenommen Bauleistungen und freibe- rufliche Leistungen - (5) Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der § 9 Vertragsstrafe Auftragnehmer – wenn nichts anderes vereinbart ist – § 1 Grundlagen keinen Anspruch auf gesonderte Vergütung der Miet- (1) Der Auftragnehmer haftet für die fristgerechte Erledigung gebühren. des Auftrages. Im Falle des Verzuges beträgt die Ver- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Landeshaupt- tragsstrafe für jede volle Woche 0,25 % des Wertes des stadt Hannover (im Folgenden: Stadt) für Lieferungen und § 7 Lieferung und Abnahme noch ausstehenden Teiles der Leistung, der nicht genutzt Leistungen sind Zusätzliche Vertragsbedingungen im Sinne von § werden kann. Die Vertragsstrafe ist auf 5 v. H. der Ge- 1 der AllgeAmeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von (1) Die Liefergegenstände sind – wenn nichts anderes samtvergütung begrenzt. Leistungen (VOL/B). vereinbart ist – auf Gefahr des Auftragnehmers frei Lager oder der in dem Auftragsschreiben angegebenen Annah- (2) Eine Vertragsstrafe im Sinne von Abs. 1 kann die Stadt

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§ 2 Vertragsbestandteile mestelle zu liefern. Liefertermine sind mit der Stadt recht- auch dann verlangen, wenn der Auftragnehmer mit der zeitig abzustimmen. Beseitigung von Mängeln in Verzug gerät. (1) Art und Umfasng der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. (2) Teilleistungen sind nur mit Zustimmung der Stadt (3) Weitergehende Rechte und Ansprüche bleiben der Stadt zulässig. vorbehalten. (2) Vertragsbestandteilei werden: (3) Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die (4) Der Anspruch auf Vertragsstrafe erlischt erst, wenn die a) die Leistungsbeschreibung Auftragsnummer der Stadt, die Warenbezeichnung und Schlusszahlung ohne Vorbehalte geleistet wird. § 341 b) Besondere Vertragsbecdingungen die Liefermenge (in der vorgegebenen Einheit) ausweist. Abs. 3 BGB findet insoweit keine Anwendung. c) etwaige Ergänzende Vertragsbedigungen Bei Teilleistungen sind die Lieferscheine fortlaufend zu d) diese AGB (Zusätzliche Vertragsbedigungen) nummerieren. § 10 Rechnung

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e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen f) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung (4) Für eine gesetzlich vorgesehene oder vertraglich verein- (1) Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete von Leistungen (VOL/B). t barte Abnahme ist ausschließlich die beauftragende Stelle Dienststelle unter Angabe der Auftragsnummer und oder die in dem Auftragsschreiben bezeichnete Stelle der Haushaltsstelle auszustellen. Zeit, Art und Umfang der (3) Bei Unstimmigkeiten gelten die Vertragsbestandteile in Stadt zuständig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, er- Leistung müssen eindeutig und allgemein verständlich der oben genannten Rangfolge. s folgt die Abnahme schriftlich. angegeben werden. Die Rechnung soll der Ordnung des Auftrages entsprechen. Rechnungen ohne geson- (4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen derte Bezeichnung werden als Schlussrechnung be- werden nicht Bestandteil des Vertrages. e Verschlechterung geht erst auf die Stadt über, wenn die handelt. oder der zuständige Mitarbeiter/in der in Abs. 4 bezeich- (5) Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmxun- neten Stelle die Leistung des Auftragnehmers abgenom- (2) Teilrechnungen sind als solche zu bezeichnen und gen wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht men fortlaufend zu nummerieren. Die gelieferten bzw. aus- berührt. oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen geführten Mengen/Werke müssen klar ersichtlich sein. enoch vertraglich vereinbart ist, die Lieferung des Auftrag- Dieses gilt auch für vertraglich vereinbarte Voraus- und § 3 Preise nehmers angenommen hat. Abschlagszahlungen. (1) Die angebotenen Preise sind feste Preise. § 8m Kündigung, Rücktritt (3) Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die Leis- (2) Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für (1) Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder tung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies ge- Verpackung, Aufladen, Beförderung bis zur Anliefe- vpon ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Per- schieht in der Regel mithilfe quittierter Lieferscheine rungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der sonen, die aufseiten der Stadt mit der Vorbereitung, bzw. Leistungsnachweise. Leistungsbeschreibung nichts anderes angegeben ist. dem Albschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind oder ihnen nahe stehende Personen Vor- (4) Rechnungen, die den Bedingungen nicht entsprechen, (3) Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind teile (§§ 331 ff StGB) anbietet, verspricht oder ge- können von der Stadt zurückgewiesen werden. Zah- durch den Preis für die Leistung abgegolten. währt. Solchae Handlungen des Auftragnehmers selbst lungsverzögerungen infolge unvollständig ausgefüllter stehen Handlungen von Personen gleich, die aufseiten Rechnungen oder fehlender Unterlagen gehen zulasten (4) Die Preisvereinbarung dieses Auftrages unterliegt den des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Ab- des Auftragnehmers. Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der Ver- schluss oder der rDurchführung des Vertrages befasst ordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen sind. (5) Durch Nachnahme darf ein Rechnungsbetrag nur Aufträgen und ggf. einer Preisprüfung. Die in diesem erhoben werden, wenn es vorher schriftlich vereinbart Auftrag vereinbarten Preise gelten als Marktpreise im (2) Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder wurde. Sinne der o.a. Verordnung, soweit nicht in dem Auftrag von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer aus ausdrücklich ein anderer Preistyp angegeben ist. Anlass der Vergabe nachwei-slich eine Abrede getroffen § 11 Zahlung hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung § 4 Änderung der Vergütung darstellt. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen (1) Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach sind insbesondere wettbewerbswi drige Verhandlungen Erfüllung der Leistung bargeldlos und, soweit nichts (1) Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von § 2 Nr. und Verabredungen mit anderen Bietern über anderes vereinbart ist, nach Wahl der Stadt innerhalb 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies der - Abgabe und Nichtabgabe von Angeboten, von 14 Tagen unter Abzug eines ggf. vereinbarten Stadt unverzüglich – möglichst vor Ausführung der - die zu fordernden Preise, L Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug auf Leistung und möglichst der Höhe nach - anzeigen. - Bindungen sonstiger Entgelte, eine von dem Auftragnehmer angegebene Bankver-

  • Gewinnaufschläge, bindung.

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(2) Der Auftragnehmer hat die durch die Änderung der - Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandtei- Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzu- le, (2) Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem weisen. - Zahlungs-, Lieferungs- und andere BedingunHgen, Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der be- soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen, nannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeit-

  • Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Ab- punkt des Gefahrenüberganges gemäß § 7 Abs. 5 die- § 5 Erfüllungsort standszahlungen, aser Vertragsbedingungen.
  • Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben Leistungs- und Erfüllungsort ist – wenn nichts anderes vereinbart sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 (3) Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den ist – der Sitz der empfangenden Dienststelle (Empfangsstelle). des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – nüberzahlten Betrag zu erstatten. Auf einen Wegfall der GWB – zulässig sind. Solchen Handlungen des Auf- Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht beru- § 6 Verpackungen tragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen fen. Sonstige Ansprüche der Stadt aus §§ 812 ff BGB

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gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind. bleiben unberührt. (1) Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien (3) Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder § 12 Abtreotung herzustellen. von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer

  • Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Zusam- Der Auftragnehmer darf Forderungen aus diesem Vertrag nur (2) Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden, menhang mit illegaler Beschäftigung, Schwarzar- mit schriftlicher Zvustimmung der Stadt abtreten. § 354 a HGB dass Verpackungen beit oder Verstößen gegen gesetzlich vorgeschrie- bleibt unberührt. bene Mindestlöhne,
  1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz - Steuerhinterziehung, § 13 Schriftform e des Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden, - weitere Straftaten im Geschäftsverkehr wie Betrug,
  2. so beschaffen sein müssen, dass sie wiederver- Untreue oder Urkundenfälschung Der Vertrag und seine Ändrerungen bedürfen der Schriftform, wendbar sind, soweit dies technisch möglich und begangen hat. soweit nicht eine andere Form vereinbart ist. zumutbar sowie vereinbar mit den auf das Füllgut bezogenen Vorschriften ist, (4) Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder § 14 Anwendbares Recht
  3. stofflich verwertet werden, soweit die Vorausset- von ihm zurückzutreten, wenn dem Auftraggeber zungen für eine Wiederverwendbarkeit nicht vorlie- Tatsachen bekannt werden, dass der Auftragneh- (1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutsch- gen. mer gegen die Verpflichtung aus "Berücksichtigung land unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. von Sozialstandards bei der kommunalen Beschaf- (3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch wenn dies fung" (sofern als Anlage beigefügt) verstoßen hat. (2) Der Schriftverkehr mit der Stadt muss in deutscher nicht in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vorge- Sprache erfolgen. sehen ist, Verpackungen nach Gebrauch kostenfrei zu- (5) Tritt die Stadt gemäß Abs. 1 bis 4 vom Vertrag zurück, rückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder so finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. § 15 Gerichtsstand einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, so- Abfallentsorgung zuzuführen. Der Auftragnehmer ge- weit die Stadt für sie Verwendung hat, nach den Ver- Gerichtsstand ist Hannover. währleistet die umweltgerechte Entsorgung. tragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten (4) Verzichtet die Stadt ausdrücklich auf die Rücknahme Teiles zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der der Verpackungen, so gehen diese – wenn nichts an- Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht Stand: April 2016

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Information zur Datenverarbeitung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen der Landeshauptstadt Hannover

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Die nachfolgenden Informationen betreffen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

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entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO), zur Bearbeitung Ihrer Anliegen im Rahmen von Vergabeverfahren. Wenn die

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Landeshauptstadt Hannover personenbezogene Daten verarbeitet, bedeutet das, dass wir diese Daten z. B. erhebein, speichern, verwenden, übermitteln oder löschen. Im Folgenden incformieren wir Sie darüber, warum wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfraghen und an welche Ansprechpartner/-innen Sie sich diesbezüglich wenden können.

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  1. Kontaktdaten

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Verantwortliche Stelle i.S. von Art. 13, 14 DSGVO

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Landeshauptstadt Hannover Der Oberbürgermeister x Platz der Menschenrechte 1 30159 Hannover e E-Mail: OB@hannover-stadt.de

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Ihre Ansprechpartner/-innen p Zuständige Stelle für die Datenverarbeitung Behördlicher Datenschutzbeauftragter

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Fachbereich Personal und Organisation Die Datenschutzbeauftragte OE 18.42 – Zentrale Submissionsangelegeanheiten OE 18.DSB Brüderstr. 5 Breite Straße 10 30195 Hannover r30159 Hannover Telefon: 0511/168-46360 Telefon: 0511/ 168-45355 E-Mail: eVergabe@hannover-stadt.de E-Mail: 18.DSB@hannover-stadt.de sowie die ausschreibende Organisationseinheit der - Landeshauptstadt Hannover bzw. eine im Einzelfall entsprechend benannte Stelle

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  1. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei uns

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Zweck der Verarbeitung

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Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens. Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert unad der Vergabeakte beigelegt. Zugriff auf die Daten haben im Einzelfall nur die jeweils mit den Vergaben befassten Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, ggf. politische Gremien sowie die untern Ziffer 5 benannten Dritten.

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Die Verarbeitung wird aufgrund von gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich über die elektronische Vergabeplattform der Landeshauptstadt Hannover erfolgen, die über einen voon uns beauftragten Dienstleister betrieben wird. Dieser ist im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet unvd hat eine eigene Datenschutzerklärung herausgegeben.

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Rechtsgrundlage der Verarbeitung r Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen wie dem Vergabeverfahren sowie für die Erfüllung des Vertrags und nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO im Rahmen des Vergaberechts in Verbindung mit den unten genannten Rechtsgrundlagen.

Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann ggf. kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit grundsätzlich auszuschließen sind.

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Die Landeshauptstadt Hannover hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere die Gewerbeordnung (GewO), das Gesetz gegen

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Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A VOB/A-EU), die

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Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgsV). Die Verarbieitung über die elektronische Vergabeplattform der Landeshauptstadt Hannover erfolgt gemäß § 9 VgV, § 7 UVgO, § 11 VOB/A, § 11 VOB/A-EU.

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Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen bzw. zugelassenen legitimierten Datenerhebung ist die

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Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.

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Datenkategorien Zweck Rechtsgrundlage

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Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Eignung § 122 GWB, (bspw. Eintragung in eineem Berufs- oder Handelsregister, § 31 II, § 33 UVgO, Mitteilung der Mitgliedschaft in bestimmten Organisationen) § 42 I, 44 I, II VgV,

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§ 6a VOB/A, § 6a VOB/A-EU

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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignung § 122 GWB,

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(bspw. ein bestimmter Mindestjahresumsatz, Informationen § 31 II, § 33 UVgO, über die Bilanzen der Bewerber/Bieter, eine Berufs- oder § 42 I, 45 VgV,

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Betriebs-Haftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter § 6a I, II VOB/A, Höhe) l § 6a VOB/A-EU Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignung § 122 GWB,

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(bspw. Referenzen, Angabe der technischen Fachkräfte § 31 II, § 33 UVgO, oder der technischen Stellen, die eingesetzt werden sollen, § 42 I, 46 VgV,

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Beschreibung der technischen Ausrüstung, Studien und § 6a I, II VOB/A, Ausbildungsnachweise, Angabe von Umweltmaß nahmen, § 6a VOB/A-EU Erklärung zur jährlichen Beschäftigtenzahl)

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Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister mit den Inhalten, Eignung der § 6 WRegG die das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorsieht Bietenden Namen, Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter von Kenntnis über § 26 IV UVgO,

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Unterauftragnehmern, von weiteren Lieferanten, die an alle beteiligten § 36 I, III VgV Dienstleistungsaufträgen beteiligt sind, sowie auf weitere Unternehmen § 4 VIII 3 VOB/B

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Stufen in der Kette der Unterauftragnehmer Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der ZusHchlags- § 58 II VgV, Ausführung des Auftrags betrauten Personals kriterien § 43 II UVgO,

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§ 6a III VOB/A, n§ 6a VOB/A-EU

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  1. Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten von uns bei Dritten

o

Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

v

Bei Ihrer Bewerbung im Vergabeverfahren oder Ihrer Interessenbekundung berücksichtigen wir die von Ihnen bei Dritten hinterlegten Daten, zum Beispiel in Präqualifikationsverzeichneissen oder bei Referenzgebern, wenn Sie uns entsprechend darauf hinweisen.

r

Ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist gemäß § 6 WRegG verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer, bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentliche Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.

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  1. Speicherdauer Ihrer personenbezogenen Daten bei uns

A

Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer Für ndie Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten folgende Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen:

s

 Bei Liefer- und Dienstleistungen werden gemäß § 6 UVgO, § 8 VgV die Dokumentation sowie die Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und ihre Anlagen bis zum Ende

i

der Laufzeit des zu vergebenden Auftrags, mindestens jedoch für drei Jahre ab Zuschclagserteilung, aufbewahrt.  Bei Bauleistungen werden die Dokumentation sowie die Angebote, Teilnahmeanträge und

h

ihre Anlagen für zehn Jahre ab Zuschlagserteilung aufbewahrt. Im Rahmen von Projekten, die durch Drittmittel (z.B. EU- oder Bundesmittel) gefördert werden, kann

t

eine längere Aufbewahrungsfrist notwendig werden.

s

  1. Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten von uns an Dritte

e

Empfänger oder Kategorienx von Empfängern Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden,

e

werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist. Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich verpflichtemnden Übermittlung können insbesondere gehören:  Informations- und Wartepflicht/Nicht berücksichtigte Bewerber und Bieter gemäß § 134 GWB, § 19 Abs. 1 VOB/A-EU, § 16p NTVergG; Information über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters

l

 Unterrichtung der Bewerber und Bieter gemäß § 62 Abs.2 VgV, § 46 Abs. 1 UVgO, § 19 Abs. 4 VOB/A-EU, § 19 Abs. 2 VOBa/A, die einen Antrag stellen, die Information über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu erhalten. r  Mitteilung über vergebene Aufträge/Auftragsänderungen an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union gemäß § 39 VgV; entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen die vorgeschriebenen Veröffentlichungen zu vergebenen Aufträgen sowie zu Nachträgen

-

bzw. Änderungen während der Vertragslaufzeit. Diese Informationen enthalten i.d.R. zumindest auch den Namen des beauftragten Un ternehmens.  Ex-Post-Transparenz zur Information über bereits vergebene Bau-, Liefer- und

L

Dienstleistungen gemäß § 30 Abs. 2 UVgO, § 20 Abs. 3 VOB/A im Internetportal https://www.meinauftrag.rib.de/public/informations. Diese Informationen enthalten i.d.R.

H

zumindest auch den Namen des beauftragten Unternehmens.  Für Nachprüfungsanträge bei öffentlichen AuftragsveHrgaben, die oberhalb der EU- Schwellenwerte liegen, ist die Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zuständig. a  Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist das

n

Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung die zuständige Nachprüfstelle gemäß § 21 VOB/A. n Des Weiteren können zur Mitwirkung bei der jeweiligen Vergabe beauftragte externe Dritte, zum Beispiel Architekten und Ingenieure von Planungsbüros und Projektsteuerungeno sowie Berater*innen beteiligt sein. Die beteiligten Dritten werden auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen

v

Vorschriften und das Datengeheimnis verpflichtet.

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  1. Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO

r

Recht auf Auskunft Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren gemacht werden.

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Recht auf Berichtigung Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung

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verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen (Art. 16 DnSGVO).

s

Recht auf Löschung Sie könneni unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Dcaten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden (vgl. Ziffer 4.).

h

Recht auf Einschrätnkung der Verarbeitung In den in Art. 18 DSGVO genannten Fällen (z.B. wenn Sie die Richtigkeit Ihrer gespeicherten Daten

s

bestreiten) haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Eine Veraerbeitung kann trotz Einschränkung dennoch erfolgen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

x

Recht auf Widerspruch

e

Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich maus Ihrer besonderen Situation ergeben, und sofern an der Verarbeitung kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur

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Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DSGVO).

l

Widerrufsrecht bei Einwilligung

a

Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Bitte bearchten Sie, dass in diesem Fall die Nutzung unserer Angebote für Sie nicht mehr möglich sein könnte.

Recht auf Beschwerde

-

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei dem Landesbeauftr agten für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover, Beschwerde einlegen.

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Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten H In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern es gesetzlich

H

zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Ablehnung mit.

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Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klänrung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

Verehrte Bietende,

zur Angebotsabgabe – elektronisch in Textform - empfehlen wir folgendes Vorgehen:

A

Bitte laden Sie die „Vergabeunterlagen für den Bieterclient“ (ava-Sign-Datei) zu der

n

jeweiligen Vergabe, in der Sie ein Angebot abgeben wollen, von der Internetseite

s

www.meinauftrag.rib.de aus dem Reiter "Dokumente" herunter.

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Erstellen Sie einen Ordner in der Sie die Datei ablegen.

(bspw.: Dieser PC > Desktop > Test 001)

Öffnen Sie die Datei im ava-sign Programm un-d füllen Sie alles aus.

Laden Sie die ggf. erforderlichen zusätzlichen Nachweise, Dokumente etc. in Rubrik

"Anlagen zum Angebot" oder "Bescheinigungen" hoLch. Beachten Sie hier das

maximale Datenvolumen von 300 MB. H

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

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p

Tragen Sie die erklärende Person einl. (Beachten Sie hierzu den angeführten Hinweis)

a

Mit anklicken der Schaltfläche „Angebot hochladen“ senden Sie Ihr verschlüsseltes

Angebot an die eVergabeLHH. Sie könnenr das AVA-Sign schließen.

-

Im iTWO tender Benutzerprofil sehen Sie sowohl Ihr verschlüsseltes Angebotspaket als

auch die Bestätigung, dass Sie Ihr Angebot erfolg reich abgegeben haben.

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

Sie können Ihre Angebotsdatei jederzeit im AVA-Sign einsehen, wenn Sie die Datei im

iTWO tender Benutzerprofil rechts neben der Datei „Bestätigung der

AngAebotsabgabe.p7m“ auf „laden“ klicken.

n

Sollten Sie sich umentscheiden und Ihr Angebot zurückziehen wollen, klicken Sie

rechts nesben Ihrer Angebotsdatei auf „löschen“ und folgen Sie den weiteren Hinweisen.

Beachten Sie, dass dies ein endgültiger Vorgang ist, Sie können Ihn nicht rückgängig

i

machen!

c

Auch ein Änderungspaket, kann das Zurückziehen des bereits eingereichten

h

Angebotes notwendig machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn

t

Ausschreibungsunterlagen wesentlich verändert wurden.

s

Sollte also bspw. das Leistungsverzeichnis oder die Kalkulationsgrundlage oder das

e

Preisblatt ausgetauscht worden sein, ist das Änderungspaket nachzupflegen.

x

Sie erhalten grds. über eine Mail, eine Nachricht im iTWO tender und auch bei der

e

Abgabe einen Hinweis auf ein vorhandenes Änderungspaket.

m

Um ein oder mehrere Änderungspakete einzupflegen, gehen Sie wie folgt vor:

p

l

Stellen Sie zunächst sicher, dass alle Pakete zur Ausschreibung im Downloadordner,

sowie im Zielordner gelöscht sind. a

r

1. Erstellen Sie einen leeren Zielordner, sofern noch nicht vorhanden.

2. Laden Sie das Basispaket und speiche rn es im erstellten Zielordner.

Die Datei heißt „NameDesPaketes.avasign“, der Name darf nicht geändert werden.

-

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3. Laden Sie das Änderungspaket und speichern es ebenfalls im erstellten Zielordner.

Auch hier darf der Name nicht geändert werden („NamaeDesPaketes_1c.avasign“)

Falls es mehrere Änderungspakete sind, laden und speichern Sie diese

n

nacheinander (mit dem jeweils originalen Namen z.B.

n

„NameDesPaketes_2c.avasign“ usw.) in der richtigen Reihenfolge im erstellten

Zielordner ab. o

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

4. Im Zielordner befinden sich nun das Basispaket sowie alle Änderungspakete,

welche Sie heruntergeladen haben, in der richtigen Reihenfolge.

A

5. Stellen Sie sicher, dass das Basispaket sowie die Änderungspakete jeweils nur 1x

n

existieren, sonst übrige löschen.

6. Stesllen Sie sicher, dass Ava-Sign geschlossen ist.

7. Öffnen Sie das Basispaket mit Ava-Sign (Doppelklick auf die Datei im Zielordner).

i

8. Sie befinden sich im Programm Ava-Sign; öffnen Sie nun über die obere/n

c

Rubrik/Reiter: „Datei“ mit der Funktion: „Öffnen…“ das Änderungspaket.

9. Im erstelltehn Zielordner wurde nun eine Datei systemseitig hinzugefügt:

„NameDesPaketes_1.avasign“.

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p

10. Existieren mehrere Änderungspakete, dann öffnen Sie jedes Änderungspaket in der

l

richtigen Reihenfolge. Auch in diesem Schritt wird pro Änderungspaket eine neue

Datei systemseitig hinzugefügt, zuam Beispiel „NameDesPaketes_2.avasign“

r

-

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a

11. Nun können Sie die Vergabeunterlagen sichten und Ihr Angebot erstellen, sowie

hochladen. n

12. Nachdem Sie Ihr Angebot hochgeladen haben, wurden zweni Dateien im Zielordner

hinzugefügt: „NameDesPaketes_2.p7m“ und „NameDesPaketes_2.p7m.tsv“.

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

Letztere Datei ist mit einer kleinen Schleife im Icon gekennzeichnet. Dies bedeutet,

dass Sie Ihr Angebot erfolgreich hochgeladen haben.

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13. Unm die Quittung aufzurufen, öffnen Sie die Datei „NameDesPaketes_2.p7m.tsv“.

AvaSign wird automatisch geöffnet und zeigt folgendes Fenster an:

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Klicken Sie auf „sOK“, ein neues Fenster wird angezeigt:

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H

Über „Details einblenden…“ können Sie sich die Details der Quittung anzeigen

lassen. H

Klicken Sie auf „OK“ um das Fenster wieder zu schließen.

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LHH – Zentrale Submission

Leitfaden für die Angebotsabgabe

14. Ihre Ansicht auf der Vergabeplattform „www.meinauftrag.rib.de“ sieht nun wie folgt

aus:

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Viel Erfolg. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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Stand: Juni 2015

Erklärung zu „Berücksichtigung von Sozialstandards bei der

A kommunalen Beschaffung1“

n

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i

Hiermit erkläre ich, dass der Auftrag ausschließlich mit Produkten ausgeführt wird,

c

die unter Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten

Mindeststandarhds hergestellt/erzeugt oder bearbeitet wurden.

t

1. Erklärung zu verswendeten Produkten

e

Für diesen Auftrag werden ein bzw. mehrere der nachfolgenden Produkte (Roh/

x

Agrarerzeugnisse bzw. Endprodukte) verwendet:

e

m

Ja, folgende Produkte:

p

Ananas l Natursteine Bananen Grabsteine

a

Baumwolle Pflastersteine Blumen r Orangen Computer Orangensaft Eisen Palmöl Elektronikschrott - Reis Feuerwerkskörper Salz Fisch Schuhe Fußbälle LShrimps Gewürze Garnelen

H

Gips Krabben Glas SpiHelzeug Gold Seide

a

Holz Sisal-Produkte Kaffee Steinkohlne Kakao Streichhölzer

n

Schokolade Tee Kautschuk Teppiche o Latex Textilien

v

Mangos Ziegel Kobalt Kupfer e

r

Nein, keine der genannten Produkte, weiter bei 3.2

1 siehe Informationsblatt für die Lieferanten und Geschäftspartner der Landeshauptstadt Hannover – Berücksichtigung von Sozialstandards bei der kommunalen Beschaffung

[Seite 20]

Stand: Juni 2015

2. Erklärung zur Produktherkunft

A

Produktions- / Bearbeitungsort, des/ der für diesen Auftrag unter Ziffer 1 verwendeten

n

Produkte/s (Roh/ Agrarerzeugnisse bzw. Endprodukte) ist ein Land in Asien, Afrika oder

s

Südamerika:

i

Ja, weiter bei 3.1

c

h

Nein, weiter bei 3.2

t

3. Nachweisverfahren

s

e

3.1 Es werden für diesen Auftrag

x

eines oder mehrere Produkte (Roh/ Agrarerzeugnisse bzw. Endprodukte) nach Ziffer 1 verwendet, die in einem Lande in Asien, Afrika oder Südamerika produziert oder erzeugt worden sind.

m

Durch das Siegel / Zertifikat p_______________ (dem Angebot beizufügen) oder dem gleichwertigen Nachweis l___________ (dem Angebot beizufügen)

a

kann ich / können wir den Nachweis erbringen, dass das/die angebotenen Produkt/e unter

r

Einhaltung der festgelegten Mindeststandards in den ILO- Kernarbeitsnormen hergestellt und/ oder bearbeitet wurde.

-

Der Nachweis kann nicht durch ein Siegel/ Zertifikat oder gleichwertigen Nachweis erbracht werden. Daher sichere/n ich/wir zu, dass das Produkt unter Einhaltung der ILO- Kernarbeitsnormen hergestellt und/oder bearbeitet Lwurde (Eigenerklärung).

H

Der Nachweis kann weder durch ein Siegel/ Zertifikat oder gleichwertigen Nachweis

H

noch durch die v. g. Eigenerklärung erbracht werden. Daher sichere/n ich/wir zu, dass unser Unternehmen, unsere Lieferanten und Subunternehamer aktive und zielführende Maßnahmen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen eingeleitet haben.

n

n

3.2 Es werden für diesen Auftrag o keine Produkte nach Ziffer 1 verwendet oder

v

keine Produkte nach Ziffer 1 verwendet, die in einem Land in Asien, Afrika oder

e

Südamerika produziert oder erzeugt worden sind.

r

Mit Ihrer Unterschrift/Signatur im Angebot schließen Sie diese Erklärungen mit in das Angebot ein und diese wird automatisch zu dessen Bestandteil.

[Seite 21]

Informationsblatt für die Lieferanten und

Geschäftspartner der Landeshauptstadt Hannover

Berücksichtigung von Sozialstandards bei der

kommunalen Beschaffung

AusbeAuterische Kinderarbeit, fehlender Arbeitsschutz, Sobald Sie künftig ein Angebot für eines der genannten Unterdrückung von Gewerkschaften und nicht existenz- Produkte abgeben, werden Sie um Auskunft gebeten, in

n

sichernde Löhne sind immer noch die Lebensrealität für welchem Land das von Ihnen angebotene Produkt her- Millionen Mesnschen weltweit, die Produkte für die Indu- gestellt und/oder bearbeitet wurde. Sollte der Produkti- strieländer herstellen. Auftraggeberinnen und Auftrag- ons-/ Bearbeitungsort in Asien, Afrika oder Südamerika

i

geber können explizit soziale und ökologische Kriterien, liegen, erbittet die Stadt Hannover von Ihnen entweder z.B. das Verbot vonc ausbeuterischer Kinderarbeit für die Ausführung öffentlicher Aufträge vorgeben. Diese Vor- a) eine unabhängige Zertifizierung, die bestätigt,

h

gehensweise trägt dazu bei, die Armut der Produzentin- dass das Produkt unter Einhaltung der IAO-Kern- nen und Produzentetn in Entwicklungs- und arbeitsnormen hergestellt und/oder bearbeitet Schwellenländern zu verringern und die Lebensumstände wurde (z.B. ein Fair-Handels-Siegel) oder

s

der Menschen zu verbessern. b) eine verbindliche Eigenerklärung Ihres Unterneh- e mens, dass das Produkt unter Einhaltung der Das neue Vergaberecht vom 25.04.2009 ermöglicht es IAO-Kernarbeitsnormen hergestellt und/oder

x

den Kommunen, soziale Standardsbei der Vergabe zu bearbeitet wurde (diese Bestätigung muss berücksichtigen. Ausschlaggebend füer die Vergabe sind selbstverständlich auch die Aktivitäten aller Lie- dabei unabhängig überprüfte und anerkannte Siegelun- feranten und Subunternehmer abdecken), oder,

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gen wie beispielsweise Fairtrade für Lebensmittel, Baum- falls eine solche Zusicherung nicht möglich ist, wolle und Bälle, FLP für Blumen, Xertifix fürp Natursteine c) Ihre verbindliche Eigenerklärung, dass Ihr Unter- oder das FSC Siegel für Holz oder gleichwertige Label. nehmen, Ihre Lieferanten und Subunternehmer

l

aktive und zielführende Maßnahmen zur Einhal- Betroffen sind folgende Produkte sofern sie in aAsien, tung der IAO-Kernarbeitsnormen eingeleitet Afrika oder Lateinamerika teilweise oder vollständig her- haben.

r

gestellt oder erzeugt wurden: Ananas - Bananen - Baumwolle - Blumen - Computer - Eisen - Für die Varianten b) und c) werden Sie gebeten, eine von Elektronikschrott - Feuerwerkskörper - Fisch - Fußbälle - Ge- der Führungsebene Ihres Unternehmens unterzeichnete

-

würze - Gips - Glas - Gold – Holz- Kaffee - Kakao - Schokolade Eigenerklärung vorzulegen und ggf. die eingeleiteten

  • Kautschuk - Latex -Mangos - Kobalt - Kupfer - Natursteine - M aßnahmen näher zu beschreiben. Die Vorlage der Er- Grabsteine - Pflastersteine - Orangen - Orangensaft - Palmöl - klärung ist künftig Voraussetzung für Ihre Teilnahme an

L

Reis - Salz - Schuhe - Shrimps - Garnelen - Krabben - Spielzeug der Ausschreibung. Es ist beabsichtigt, die Einhaltung der

  • Seide - Sisal-Produkte - Steinkohle - Streichhölzer - Tee - Tep- SelbstvHerpflichtungserklärungen in Zusammenarbeit mit piche - Textilien – Ziegel. internationalen Menschenrechtsorganisationen stich-

H

punktartig zu überprüfen. Die Stadt Hannover möchte Mit dem Ratsbeschluss vom 26.06.2009, die Millenni- dadurch konsatruktiv mit ihren Geschäftspartnern die Be- umserklärung der Mitgliedskommunen des Deutschen rücksichtigung sozialer Standards stärken.

n

Städtetages zu unterzeichnen, wird das seit 2005 prakti- zierte Beschaffungswesen der Landeshauptstadt Hanno- Die Allgemeinen Gneschäftsbedingungen der Landes- ver, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit im hauptstadt Hannover werden dahingehend geändert,

o

Sinne der Konvention Nr. 182 der Internationalen Ar- dass ein außerordentliches Kündigungsrecht der LHH beitsorganisation der Vereinten Nationen (IAO) einzu- möglich sein wird, sofern vder Auftragnehmer gegen die kaufen, künftig durch die Bedingung ergänzt, nach geforderten Bedingungen (und durch ihn bestätigten Ei-

e

Möglichkeit nur Produkte zu beschaffen, die unter Ein- generklärung) aus der “Berücksichtigung von Sozialstan- haltung der IAO-Kernarbeitsnormen hergestellt und dards bei der kommunalen Bescrhaffung” verstößt. gehandelt wurden. Geschäftspartner, die sich bereits für die Einhaltung der IAO-Kernarbeitsnormen engagiert haben, werden durch das Einkaufsverhalten belohnt und anderen die Gelegen- heit gegeben, sich offensiv für die Einhaltung der IAO- Kernarbeitsnormen einzusetzen.

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1

Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der

Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO)

(Stand: 01.06.2016)

A

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(Zutreffendes bitte ankreuzen)

i

Es besteht keine Nachweispflicht, weil die Ware nicht in einem Staat

c

gewonnen oder hergestellt wird, der in der DAC-List of ODA Recipients der

h

Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD;

http://www.toecd.org/dac/stats/daclist.htm) aufgeführt ist.

Ich erkläre, dass ich die Zustimmung des Auftraggebers einholen werde, falls

s

nachträglich eine Nachweispflicht eintritt.

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Die Ware wird in einem Staat gewonnen oder hergestellt, der in der DAC-List

l

of ODA Recipients der Organisation for Economic Co-operation and

Development (OECD; http://wwwa.oecd.org/dac/stats/daclist.htm) aufgeführt

ist.

r

Ich erkläre, dass ich nur solche Waren liefern oder verwenden werde, für die

ich die Einhaltung der in den Kernarb eitsnormen der Internationalen

Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten M-indestanforderungen gemäß § 2 der

NKernVO nachweisen kann.

Ich werde folgenden Nachweis erbringen: L

H

A) Der Nachweis wird durch ein Zertifikat oder die Mitgliedschaft in

H

einer Initiative gemäß Ziffer ______ der nachstehenden Liste erbracht:

a

für Stoffe und sonstige Textilien n 1.1 Business Social Compliance Initiative Code of Conduct - BSCI

n

1.2 Ethical Trading Initiative – ETI 1.3 Fair Wear Foundation

o

1.4 Fairtrade International 1.5 FLA Workplace Code of Conduct v 1.6 Good Weave 1.7 Global Organic Textile Standard – GOTS e 1.8 Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft - IVN

r

1.9 People 4 Earth 1.10 Social Accountability International Standard 8000 – SA 8000

für ungebrauchten Naturstein 2.1 Fair Stone 2.2 IGEP 2.3 Werkgroep Duurzame Natursteen – WGDN 2.4 Xertifix

[Seite 23]

2

für Tee, Kaffee und Kakao 3.1 4 C Association 3.2 Ethical Trading Initiative – ETI 3.3 Fairtrade International A 3.4 FLA Workplace Code of Conduct 3.5 GLOBALG.A.P. n 3.6 Hand in Hand (HIH)- Fair Trade Rapunzel 3.7 People 4 Earth

s

3.8 Rainforst Alliance 3.9 Soil Association organic standards

i

3.10 UTZ CERTIFIED Good inside

c

für Blumen

h

4.1 Ethical Trading Initiative- ETI 4.2 Fairtrade International

t

4.3 FLA Workplace Code of Conduct 4.4s GLOBALG.A.P. 4.5 People 4 Earth 4.6 Reainforst Alliance

x

für Spielwaren und Sportbälle 5.1 Fairtrade

e

5.2 Ein Zertifikat nach dem ICTI-Kodex

m

p

l

B) Der Nachweis wird durch ein anderes Zertifikat oder eine andere Mitgliedschaft in einer Inaitiative erbracht,

r

nämlich: .................................................................................................

ausgestellt durch:...................................................................................

-

......................................................... ..................................................... Dieses Zertifikat oder diese MitgliedschaLft in einer Initiative ist den unter A) genannten Zertifikaten oder Mitgliedschaften in einer Initiative

H

gleichwertig, da es in vergleichbarer Weise nachweist, dass die Ware unter Einhaltung der in den KernarbeitsnormeHn der ILO festgelegten Mindestanforderungen gemäß § 2 der NKernVO gewonnen oder

a

hergestellt wurde.

n

n

C) Der Nachweis wird durch eine gleichwertige Erklärunog eines Dritten im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 NKernVO erbracht,

v

nämlich: ...................................................................................e............. ausgestellt durch: .......................................................................... r ........ ..............................................................................................................

Der erklärende Dritte ist von meinem Unternehmen, meinen Zulieferern und dem Hersteller der Ware unabhängig.

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3

D) Ein Zertifikat einer unabhängigen Organisation, die Mitgliedschaft in einer Initiative oder eine gleichwertige Erklärung eines Dritten sind für die vertragsgegenständliche Ware als Nachweis nicht verfügbar.

A

n Ich erkläre, dass ich mich umfassend über die Arbeitsbedingungen an den einzelnen Herstellungsorten der Ware informiert habe. Die Ware

s

stammt insgesamt aus folgenden Staaten oder Gebieten:

i

..............................................................................................................

c

..............................................................................................................

h

Einet Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeits

s

organisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gemäß § 2 der NKernVO ist mir nicht bekannt geworden.

e

x

e

Ich erkläre, dass ich vorab die Zustimmung des Auftraggebers einholen

werde, falls ich einen anmderen Nachweis, als in dieser Erklärung angegeben,

verwenden werde.

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-

Mi t Ihrer Unterschrift/Signatur im Angebot schließen Sie diese Erklärungen mit in das Angebot ein un d diese wird automatisch zu dessen Bestandteil. L

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung