Formblatt Informationen zum Bieter.docx

Medientechnik für die neue Integrierte Leitstelle Ingolstadt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Landratsamt Eichstätt

Vergabenummer: ILS-2026-030-1

Informationen zum Bieter- Eigenerklärung

Weitere Angaben zum Bieter

Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen.

Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die folgenden Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen.

Nationale Identifikationsnummer

Für Unternehmen bzw. andere Wirtschaftsteilnehmende ist grundsätzlich die jeweilige Wirtschafts-Identifikationsnummer einzutragen. Zum 1. November 2024 soll mit der bundesweiten Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) begonnen und über mehrere Stufen bis 2026 abgeschlossen werden.

Sofern sie oder ihr Unternehmen noch keine W-IdNr. zugeteilt bekommen hat, ist eine andere eindeutige Identifikationsnummer eindeutig identifizierbar zu benennen, vorzugsweise die jeweilige Umsatzsteuer-ID (z.B. DE124356789) oder im Ausnahmefall ein Registereintrag, in Deutschland vorzugsweise aus dem jeweiligen Handelsregister (z.B. HRA 12345). Nur bei natürlichen Personen kann zum Schutz personenbezogener Daten "keine Angabe" eingetragen werden. ¹

Angabe der Nationalen Identifikationsnummer:

Art: Wählen Sie ein Element aus.

Nummer: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Größe des Wirtschaftsteilnehmers

Eine Einordnung der Größe des Wirtschaftsteilnehmers erfolgt gemäß Statistischem Bundesamt über folgende Definition:

- Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Umsatz

- Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Umsatz und kein

Kleinstunternehmen

- Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Umsatz und kein

kleines Unternehmen

- Großunternehmen: über 249 Beschäftigte oder über 50 Millionen Euro Umsatz

Weitere Informationen finden Sie unter: eForms-angabe-von-unternehmensklassen

Angabe der Größe des Wirtschaftsteilnehmers

[ ] Kleinstunternehmen

[ ] Kleines Unternehmen

[ ] Mittleres Unternehmen

[ ] Großunternehmen

Nationalität des Eigentümers

Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragten Unternehmens ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.

Die Staatsangehörigkeit (bzw. Staatsangehörigkeiten) des(der) wirtschaftlichen Eigentümer(s) des Gewinners, laut Eintrag in dem(den) gemäß den Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche eingerichteten Register(n). Wenn kein entsprechendes Register vorhanden ist (z. B bei Nicht-EU-Auftragnehmern), Informationen aus anderen Quellen. ²

Weitere Informationen finden Sie unter: eForms: Angabe der Nationalität der Eigentümer obsiegender Bieter wird pflichtig

Angaben zur Nationalität des Eigentümers

Das Unternehmen ist börsennotiert: Wählen Sie ein Element aus.

Falls das Unternehmen nicht börsennotiert ist, Angabe der Staatsangehörigkeit(en):

Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.

Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben oder Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen können.

Ort: Nr.Datum: Nr.Vor- und Zuname des Erklärenden: Klicken Sie hier, um Text einzugeben.

Mit der elektronischen Abgabe dieser Eigenerklärung über die Vergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot gilt diese vom Bewerber bzw. Bieter als unterschrieben.

Hinweis: Gemäß § 53 Abs. 1 VgV sind Angebote in Textform nach § 126b BGB zu erstellen. Danach ist es ausreichend, wenn statt einer Unterschrift die Person des Erklärenden genannt ist. Eine Unterschrift ist für die Rechtsgültigkeit und Verbindlichkeit des Dokuments nicht erforderlich, auch keine eingescannte Unterschrift.

2 Die Hinweise wurden der deutschen eForms-Spezifikation zur Nationalität des Eigentümers entnommen

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