04226BFS MGB_Medientechnik_Aufforderung UVgO.pdf

Medientechnik-Dienstleistungen für Kulturveranstaltungen in Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 14:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Datum der Versendung Kulturveranstaltungen des Bundes in Berlin Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Zentrales Vergabemanagement Beschränkte Ausschreibung Schöneberger Straße 15 Beschränkte Ausschreibung ohne 10963 Berlin Teilnahmewettbewerb Deutschland Verhandlungsvergabe mit E-Mail: Bidding@kbb.eu Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe ohne Fax: +49.(0)30.26397561 Teilnahmewettbewerb

Vergabenummer

Leistung

Ablauf der Angebotsfrist Uhrzeit Datum

Bindefrist endet am

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß UVgO)

Vergabenummer Leistung

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:

Angebots- und Bewerbungsbedingungen

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

241 Abfall

634 Datenverarbeitung

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C) Mit dem Angebot einzureichen sind:

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:

1 Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform elektronisch via Vergabeplattform

in Textform unter nachstehender Anschrift: Stelle

2 Vorlage von Nachweisen / Angaben / Unterlagen

Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Eigenerklärung zur Eignung) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Folgende Nachweise / Angaben / Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags) Bekanntmachung

3 Losweise Vergabe

Die Gesamtleistung bildet ein Los Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt:

Den Bietern ist freigestellt, für mehrere Lose anzubieten.

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4 Nebenangebote

4.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen

4.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Bewerbungsbedingungen) ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung

nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen:

5 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote

Zuschlagkriterium:

Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

6 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform über die Vergabeplattform elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

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7 Angebotsabgabe

Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).

Verfahren zur Angebotsabgabe Angebote oder Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. Teilnahmefrist ausschließlich elektronisch über die Vergabepalttform abzugeben.

Aufwendungen für die Erstellung eines Angebotes werden nicht erstattet.

Änderungen eines bereits abgegebenen Angebots: Etwaige nachträgliche Änderungen bzw. Berichtigungen des Bieters an seinem bereits abgegebenen Angebot sind bis zum Ende der vorseitig genannten Angebotsfrist über die Vergabepalttform in entsprechender Form wie das Angebot einzureichen.

Rücknahme eines bereits abgegebenen Angebots Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot über die Vergabepalttform zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der genannten Zuschlags – und Bindefrist an sein Angebot gebunden.

Formale Angebotsabgabe Angebote können elektronisch in Textform über die Vergabeplattform abgegeben werden. Angebote oder Teilnahmeanträge, die per E-Mail eingehen werden ausgeschlossen. Die elektronische Angebotsübermittlung in Textform hat über die Vergabeplattform zu erfolgen. Der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Das Angebot und die gesamte Kommunikation sind mit der Auftraggeberin in deutscher Sprache zu führen, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, wird das Angebot ausgeschlossen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass zu allen geforderten Preisangaben der zahlenmäßige Wert für die Leistung anzugeben ist. Fehlende Preisangaben können zum Ausschluss des Angebotes führen.

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Anlage: Angebots-und Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen Das Vergabeverfahren erfolgt nach der “Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte”, (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständig- keiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungs- positionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuer- betrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzu zufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

-ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und -an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote 4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, -in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, -in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, -dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, -dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Eignung Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“

  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.

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