LV_Maler u. Sockel als WDVS_ Lutherschule Turnhalle in Bremerhaven.pdf

Malerarbeiten und Sockelarbeiten als Wärmedämmverbundsystem für eine Turnhalle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 16:08 (Europe/Berlin)

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Seestadt Immobilien, 27576 Bremerhaven

Leistungsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Projekt 11002266__

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule

Bauvorhaben

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule Dionysiusstraße 52 27576 Bremerhaven

Leistung (LV)

06

Malerarbeiten & Sockel als WDVS

Planverfasser ... Magistrat der Stadt Bremerhaven Seestadt Immobilien Ausführungsbeginn Ausführungsende Wirtschaftsbetrieb der sh. EVM-Blatt 214 sh. EVM-Blatt 214 Stadt Bremerhaven

Angebotsaufforderung

Sollten Sie an der Ausführung folgender Leistungen interessiert sein, bitten wir um die Abgabe Ihres Angebotes.

Abgabetermin Abgabezeit

sh. EVM-Blatt 211 sh. EVM-Blatt 211

Abgabeort

Seestadt Immobilien SH 4 Wirtschaftsbetrieb der Stadt Bremerhaven Hinrich-Schmalfeldt-Straße 36, 27576 Bremerhaven

Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung

Zuschlagsfrist

sh. EVM-Blatt 211

MwSt. Währung

19,00 % EUR

Seiten o. Anlage(n)

Seiten: 49 Leistungsverzeichnis Layout SI 17.09.2026 - Seite 1

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Inhaltsverzeichnis

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS

Nr. Bezeichnung Seite Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 1

Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299 3

ZTV Maler-/Lackiererarbeiten 10

ZTV Wärmedämmverbundsysteme 18

Technische Vorbemerkungen 26

01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung 29

01.01 Abschnitt Vorbereitende Arbeiten 29

01.02 Abschnitt Perimeterdämmplatten am Sockel 30

01.03 Abschnitt Sockelputz 34

01.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten 35

02 Bereich Innere Malerarbeiten Einfeldhalle 37

02.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze 37

02.02 Abschnitt Stahlrohrbinder Einfeldhalle 40

03 Bereich Innere Malerarbeiten Nebenräume 42

03.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze 42

03.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten 47

Zusammenfassung der Gliederungspunkte 49

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Leistungsverzeichnis

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299 Allgemeine Baubeschreibung

Liegenschaft: Jacobistraße 54, 27576 Bremerhaven

Baumaßnahme: Energetische Sanierung einer Einfeld-Sporthalle

Art und Umfang der Leistungen des jeweiligen Gewerks ergeben sich ausschließlich aus dem Leistungsverzeichnis, den zugehörigen Plänen, Details, Gutachten und sonstigen Vertragsunterlagen.

Bei Verweisen auf technische Spezifikationen gelten gleichwertige technische Spezifikationen als mit erfasst, soweit in den Vergabeunterlagen keine zulässige abweichende Festlegung getroffen ist.

Förderhinweis:

Dieser Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung, sobald und soweit das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung energetische Fenstersanierung nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung).

Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.

0.1 Angaben zur Baustelle

0.1.1 Lage der Baustelle

Das Baufeld befindet sich im Nahbereich der Lutherschule (Grundschule). Die Baustellenzufahrt erfolgt grundsätzlich über die Jacobistraße (Sackgasse mit eingeschränkter Wendemöglichkeit).

Die angrenzenden Schulgebäude und sonstigen Einrichtungen bleiben während der Bauzeit in Nutzung. Zugänge, Rettungswege und die Erreichbarkeit der Nachbargebäude dürfen durch die Bauarbeiten nicht unzulässig beeinträchtigt werden.

0.1.2 Besondere Belastungen (Einschränkungen)

Die Arbeiten erfolgen in einem aktiven Schulcampus. Lärm-, Staub- und Erschütterungseinwirkungen sind auf das technisch unvermeidbare Maß zu begrenzen.

Arbeiten mit außergewöhnlichen Emissionen oder besonderen Auswirkungen auf den laufenden Betrieb sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber und der Objektüberwachung abzustimmen.

0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen

Es handelt sich um einen dreiseitig freistehendes Gebäude. Die Sporthalle besteht im wesentlichen aus einem Stahlbeton-Skelettragwerk mit massiven Ausfachungen und Stahltragwerken im Dachbereich.

Ein Teilbereich der Bearbeitung erfolgt im Rahmen einer grenzständigen Nachbargebäudes und Nachbarhofes. Zugang teilweise durch das Nachbargebäude.

Maßgebend sind die aktuellen Planunterlagen und das Brandschutzkonzept.

0.1.4 Verkehrsverhältnisse

Die Verkehrs- und Bewegungsflächen innerhalb des Baufeldes sind begrenzt. Begegnungsverkehr und Wendemöglichkeiten für größere Fahrzeuge sind nur eingeschränkt vorhanden.

Anlieferungen sind bedarfsgerecht zu planen und mit der Objektüberwachung abzustimmen. Warte-, Abstell- oder Lagerflächen außerhalb des zugewiesenen Baufeldes stehen nicht zur Verfügung.

Für die Anlieferung ist der Transportweg in seiner Zugänglichkeit im Vorfeld zu überprüfen. Zufahrtsbreiten und maximale Belastungen der Wege sind vor Angebotsabgabe zu prüfen.

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

Etwaig notwendige kleinteilige Anlieferungen sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Evtl. Schäden an Straßen, Gebäuden, Bäumen usw. sind zu vermeiden.

Die Kosten für die notwendige Beseitigung evtl. Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

0.1.5 Freizuhaltende Flächen

Feuerwehrzufahrten und -bewegungsflächen, Rettungswege, Schulwege, Gebäudeeingänge sowie Zugänge zu Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind jederzeit freizuhalten.

Flächen außerhalb der zugewiesenen Baustellen- und Lagerbereiche dürfen weder benutzt noch blockiert werden.

0.1.6 Transporteinrichtungen

Bauseitige Krane, Bauaufzüge, Hebezeuge oder sonstige Transporteinrichtungen werden nicht zur allgemeinen Nutzung bereitgestellt, soweit in einzelnen Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist.

Die für die eigene Leistung erforderlichen Transport- und Hebemittel sind durch den Auftragnehmer entsprechend den örtlichen Platzverhältnissen auszuwählen, bereitzustellen und zu betreiben.

0.1.7 Anschlüsse

Baustrom aus dem Gebäudenetz mit einer Anschlussmöglichkeit bis 32 A und Bauwasser stehen in einer Entfernung von weniger als 100 m zur Verfügung. Entnahmestellen und Nutzungsbedingungen sind vor Beginn der Arbeiten mit der Objektüberwachung abzustimmen.

Ab der Übergabestelle sind sämtliche für die eigene Leistung erforderlichen, ausreichend dimensionierten und baustellengeeigneten Verteiler, Leitungen, Schutz- und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Eine zentrale Baustromverteilung für den gesamten Gebäudekomplex ist nicht vorgesehen.

Bauwasser und Baustrom wird vom Auftraggeber bereitgestellt. Der Auftragnehmer hat geeignete Entnahmeeinrichtungen und einen für den Anwendungsfall geeigneten Systemtrenner mit Rückflussverhinderer vorzuhalten. Eine Kostenbeteiligung erfolgt mittels eines prozentualen Abzuges von der Rechnungssumme. Die Höhe des Abzuges richtet sich nach den in den Vertragsbedingungen genannten Beträge oder prozentualen Abzügen.

Farbreste, Reinigungsflüssigkeiten, Baustoffe, kontaminierte Stoffe und sonstige nicht einleitfähige Flüssigkeiten dürfen nicht in die Gebäudeentwässerung eingeleitet werden.

0.1.8 Mitbenutzung von Flächen

Die Baustelleneinrichtungs-, Lager- und Verkehrsflächen sind begrenzt und werden von mehreren Auftragnehmern gemeinsam genutzt. Die Nutzung ist vorab mit der Objektüberwachung abzustimmen.

Die übliche gewerkeigene Baustelleneinrichtung einschließlich der für die eigene Leistung erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Schutzmaßnahmen und Hilfsmittel ist einzurechnen, soweit die jeweilige Fach-ATV oder einzelne Leistungspositionen keine abweichende Regelung enthalten.

Gerüste, besondere Hebezeuge, Containeranlagen oder sonstige besondere Baustelleneinrichtungen sind nur einzurechnen, wenn sie in den Leistungspositionen ausdrücklich dem jeweiligen Gewerk zugeordnet sind.

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung

Abfälle aus dem Bereich des Auftragnehmers sind nach Abfallarten getrennt zu erfassen und entsprechend den geltenden Vorschriften, insbesondere unter Verwendung der zutreffenden Abfallschlüssel, ordnungsgemäß zu entsorgen.

Entsorgungs- und Übernahmenachweise sind auf Verlangen sowie bei nachweispflichtigen Abfällen ohne gesonderte Aufforderung vorzulegen.

Abfälle und Rückbaumaterialien aus dem Bereich des Auftraggebers sind nur insoweit zu übernehmen, zu befördern oder zu entsorgen, wie dies in den Leistungspositionen ausdrücklich beschrieben ist.

Aufgrund der begrenzten Lagerflächen sind Abfälle in abgestimmten, zugelassenen Behältern zu sammeln und entsprechend dem Baufortschritt zeitnah von der Baustelle zu entfernen. Schadstoffbelastete Abfälle sind getrennt zu halten.

0.1.13 Schutzgebiete + Schutzzeiten auf der Baustelle

Besondere Schutzgebiete oder jahreszeitliche Schutzzeiten im Bereich der Baustelle sind derzeit nicht bekannt.

Die aus dem aktiven Schul- und Sportbetrieb sowie aus dem Immissionsschutz resultierenden Einschränkungen bleiben hiervon unberührt.

0.1.16 Vorhandene Anlagen Ver- und Entsorgung

Im Gebäude und im Erdreich befinden sich vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen sowie technische Anlagen.

Vor Bohr-, Schneid-, Abbruch-, Erd- oder Befestigungsarbeiten sind die betroffenen Bereiche anhand der Bestandsunterlagen, durch Abstimmung mit den Fachplanern und erforderlichenfalls durch geeignete Ortungsverfahren zu prüfen.

Eingriffe in vorhandene Anlagen sind nur nach vorheriger Freigabe zulässig.

0.1.17 Hindernisse

Als bekannte oder vermutete Hindernisse kommen insbesondere vorhandene Leitungen, Kanäle, verdeckte Einbauteile, alte Fundamente, Bauwerksreste und sonstige Bestandteile früherer Bauzustände in Betracht.

Nicht in den Vertragsunterlagen beschriebene Hindernisse sind dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Ihre Beseitigung ist nur nach Anweisung und bei entsprechender vertraglicher Beauftragung auszuführen.

0.1.18 Kampfmittelsondierung (entfällt)

0.1.19 Baustellenverordnung

Für die Baumaßnahme wird durch den Auftraggeber ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt.

Die Vorgaben des SiGe-Plans und die Anweisungen des Koordinators sind zu beachten. Die gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten und die Verantwortung des jeweiligen Auftragnehmers für seine Beschäftigten bleiben unberührt.

0.1 Gewerkeübergreifende Baustellenverordnung: SiGeKo wird eingeschaltet.

0.2 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Der AN hat im Sinne des § 10 der DGUV Vorschrift 1 eine Aufsichtsperson zu benennen, die für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft verantwortlich ist.

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

Durch den AN sind dem AG 14 Tage vor Baubeginn schriftlich vorzulegen.

0.3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

§ 5: Beurteilung der Arbeitsbedingungen mit Ermittlung der Gefährdungen und den entsprechenden Arbeitsschutzmaßnahmen als Dokumentation.

§ 7: Zuordnung der Leistungen und Aufgaben innerhalb des eigenen Betriebes an Mitarbeiter.

§ 10: Benennung der Ersthelfer vor Ort. Gem. Betriebssicherheitsverordnung: (Nur bei Erfordernis durch entsprechende Betriebsmittel)

§ 3: Gefährdungsbeurteilung der Betriebsmittel

§ 9: Unterrichtung der Beschäftigten zu Arbeitsmitteln und deren Gefahren mit Dokumentation.

§ 10: Prüfung der Arbeitsmittel

0.4 Koordination: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle bei Koordinierungsbesprechungen zu regeln und zu steuern. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen nach Aufforderung verpflichtet.

0.5 Bauleitung des Auftragnehmers: Der Auftragnehmer hat für seine Arbeiten einen deutschsprachigen Projekt- Bauleiter und eine Aufsichtsperson schriftlich zu benennen.

Der Bauleiter AN ist verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen. Er hat die Ausführungen der vertraglichen Leistungen zu leiten, die eigenen Arbeiten mit den anderen am Bau Beteiligten zu abzustimmen und für die Ordnung und Sauberkeit auf seiner Baustelle zu sorgen.

Verkehrssprache ist deutsch. Alle Unterlagen (Zeichnungen, Protokolle, Betriebsanleitungen, etc.) sind in deutscher Sprache abzufassen.

0.6 Nachunternehmer sind nur nach vorheriger Anmeldung unter Nachweis der technischen und fachlichen Qualität gleich die des Auftragnehmers bzw. erforderlichen technischen Anforderung möglich, insoweit der AG Zustimmung erteilt. Die Einhaltung der tariflichen Gleichbehandlung ist unter Nachweis Voraussetzung für eine Zustimmung des Auftraggebers. Eine mögliche Zustimmung kann für den Auftragsfall nur einmalig erfolgen. Sollten im Bieterverfahren bereits Nachunternehmer benannt werden, muss die Nachweisführung wie vor beschrieben bereits mit den Ausschreibungsunterlagen erfolgen.

0.1.20 Termine, Absprachen im Bauablauf mit dem Bauherrn oder seiner Vertreter

Eingriffe in vorhandene Leitungen, Anlagen oder Versorgungssysteme sowie erforderliche Abschaltungen oder Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber, dem Nutzer, den Fachplanern und dem jeweiligen Eigentümer oder Betreiber abzustimmen.

Die Maßnahmen dürfen erst nach ausdrücklicher Freigabe ausgeführt werden. Zeitpunkt, Dauer, betroffene Bereiche und erforderliche Sicherungsmaßnahmen sind vorab schriftlich anzumelden.

Verschiebungen und Unterbrechungen bis 4 Wochen gegenüber Terminplan sind in die Einheitspreise einzurechnen es werden keine gesonderten Anfahrten erstattet.

0.1.21 Schadstoffbelastungen

Für das Bestandsgebäude liegt das Schadstoffkataster des IBR IngenieurBüro Rasem PartG mbB vom 23.03.2026 einschließlich Anlagen und Analysen sowie die Stellungnahme zu den PCB- und PAK-Raumluftmessungen vom 13.04.2026 vor.

Festgestellt wurden insbesondere Asbestzement-Fensterbänke, alte KMF-Dämmstoffe im Dachaufbau und an Rohrleitungen, PAK-haltige Vergussmasse im Turnhallenboden, teerhaltige Dachbahnen auf dem Umkleide-/Gerätetrakt sowie PCB-haltige Wand- und Deckenbeschichtungen und Deckenplatten.

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

Die Untersuchungen sind punktuell. Verdeckte oder abweichende schadstoffhaltige Materialien können nicht ausgeschlossen werden. Bei Verdachtsfunden sind die Arbeiten im betroffenen Bereich einzustellen, der Bereich ist zu sichern und die Objektüberwachung unverzüglich zu informieren.

0.1.22 Vorarbeiten

Vom Auftraggeber veranlasste Vorarbeiten und Leistungen anderer Auftragnehmer ergeben sich aus dem Bauablaufplan, den Planunterlagen und den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

Der Auftragnehmer hat die für seine Leistung erforderlichen Vorleistungen vor Beginn zu prüfen und erkennbare Mängel, fehlende Voraussetzungen oder Abweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer

Während der Ausführung sind zeitgleich weitere Auftragnehmer in verschiedenen Bereichen der Liegenschaft tätig.

Die eigenen Arbeiten, Anlieferungen, Lagerflächen, Schutzmaßnahmen und Schnittstellen sind mit der Objektüberwachung sowie den angrenzenden Gewerken abzustimmen.

0.2 Angaben zur Ausführung

0.2.0 Allgemeine Hinweise

Fachbauleitung (AN)

Der Auftragnehmer hat die Baustelle ständig, von Beginn der Arbeiten an, mit einer sachverständigen technischen Aufsicht zu besetzen, die dem Auftraggeber ohne besondere Aufforderung zu benennen ist.

  • Dieser Vertreter hat die deutsche Sprache in Wort und Schrift einwandfrei zu beherrschen. Für den Bereich der dem Auftragnehmer übertragenden Arbeiten und der damit zusammenhängenden Arbeiten gilt diese Aufsicht als Fachbauleiter gemäß Landesbauordnung.

  • Der Fachbauleiter hat die Ausführung der vertraglichen Leistungen zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen.

  • Die Baustelle ist für die gesamte Bauzeit mit einem qualifizierten und verantwortlichen Fachbauleiter zu besetzen.

Der AN ist verpflichtet, täglich Bautagebuch zu führenund die entsprechenden Seiten dem Auf- traggeber regelmäßig zu übergeben. Das Bautagebuch muss insbesondere folgende Angaben enthalten: · Datum · Wetter und Temperaturen . Anzahl und Qualifikation des eingesetzten Personals · Anzahl und Art der Großgeräte · ausgeführten Arbeiten · besondere Vorkommnisse auf der Baustelle · Bestätigung über den Erhalt von Ausführungs- Anweisungen,Zeichnungen usw. · Aussagen zur Terminlage · Auflistung und Begründung von Ausfallzeiten . Anordnungen des Auftraggebers

Absprache mit angrenzenden Gewerken

Die Ausführung der Leistungen hat in Absprache mit den Unternehmern der an seine Leistung angrenzenden Gewerke und der Objektüberwachung zu erfolgen.

Baubesprechungen

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

Es finden 1x in der Woche Baubesprechungen auf der Baustelle statt. Während der Ausführung der Bauleistungen sowie vorher und nachher ist der Auftragnehmer verpflichtet an den Baubesprechungen mit einer in allen Belangen vertretungsberechtigten Person teilzunehmen.

Abrechnung

Der Unternehmer hat mit Abgabe der Schlussrechnung seine Revisionsuntertagen abzugeben. Sie sind in die Einheitspreise mit einzurechnen.

Die Rechnungen sind mit allen Aufmassen, Bautagebuch und Abrechnungszeichnungen getrennt nach den Titeln / Losen zu erstellen und elektronisch sowie analog einzureichen.

Dieser Aufwand ist in die Einheitspreise einzurechnen und wird nicht gesondert erstattet.

0.2.2 Erschwernisse

Besondere Erschwernisse ergeben sich aus dem aktiven Schulcampus, den begrenzten Verkehrs-, Lager- und Baustelleneinrichtungsflächen, dem Bauen im Bestand sowie aus der zeitgleichen Tätigkeit mehrerer Gewerke.

Die Arbeiten sind so zu organisieren, dass der Betrieb der angrenzenden Einrichtungen und die Nutzung freizuhaltender Wege und Flächen möglichst wenig beeinträchtigt werden.

0.2.3 Vorgaben SiGe-Plan

Die im SiGe-Plan festgelegten projektbezogenen Maßnahmen und Koordinationsvorgaben sind in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

Der Auftragnehmer hat seine Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsverfahren rechtzeitig auf die Vorgaben des SiGe-Plans und die tatsächlichen Baustellenbedingungen abzustimmen.

0.2.4 Leistungen zur Unfallverhütung

Die üblichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen für die eigenen Beschäftigten und den eigenen Arbeitsbereich sind Bestandteil der vertraglichen Leistung.

Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz, die ausschließlich Mitarbeitern anderer Unternehmen oder gemeinschaftlich genutzten Bereichen dienen und über die üblichen eigenen Pflichten hinausgehen, sind nur geschuldet, wenn sie im SiGe-Plan oder in eigenen Leistungspositionen eindeutig beschrieben sind.

0.2.5 Besondere Anforderungen an Arbeiten in kontaminierten Bereichen

Arbeiten in schadstoffbelasteten oder schadstoffverdächtigen Bereichen dürfen nur auf Grundlage des Schadstoffgutachtens, der jeweiligen Leistungsbeschreibung, der Gefährdungsbeurteilung und der einschlägigen Gefahrstoff- und Arbeitsschutzvorschriften ausgeführt werden.

Erforderliche besondere Schutzbereiche, Unterdruckhaltungen, Freigabemessungen, Sachkundenachweise und sonstige besondere Maßnahmen sind in den jeweiligen Leistungspositionen festzulegen.

0.2.6 Besondere Anforderung Entsorgung

Die gewerkeeigene Baustelleneinrichtung ist auf das notwendige Maß zu beschränken und vor Aufstellung mit der Objektüberwachung abzustimmen.

Abfall- und Entsorgungsbehälter sind für die jeweiligen Abfallarten geeignet, standsicher, erforderlichenfalls verschließbar und eindeutig gekennzeichnet aufzustellen.

Eine längerfristige Lagerung von Abfällen, Rückbaumaterialien oder Verpackungen im Gebäude oder auf nicht zugewiesenen Flächen ist nicht zulässig.

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

0.2.7 Besondere Anforderung an Gerüste/Steiger

Fassaden-, Raum-, Schutz- und Sondergerüste werden, soweit vorgesehen, im Gerüstbau-Leistungsverzeichnis oder in gesonderten Leistungspositionen beschrieben.

Eine Doppelvergütung von Gerüstleistungen ist ausgeschlossen. Vom jeweiligen Gewerk selbst einzurechnende Kleingerüste, Arbeitsbühnen, Leitern und sonstige Zugangsmittel richten sich nach der einschlägigen Fach-ATV und den konkreten Leistungspositionen.

0.2.10 Verwendung wiederaufbereiteter Stoffe

Wiederaufbereitete Stoffe dürfen verwendet oder mitverwendet werden, wenn sie für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind, die geforderten technischen und bauordnungsrechtlichen Eigenschaften nachweisen und keine abweichende Festlegung in den Leistungspositionen besteht.

Ein generelles Verbot wiederaufbereiteter Stoffe wird nicht ausgesprochen.

0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete Stoffe

Wiederaufbereitete und nicht genormte Stoffe und Bauteile müssen mindestens die in der Leistungsbeschreibung geforderten Eigenschaften, die Eignung für den Verwendungszweck sowie die erforderlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise erfüllen.

Erforderliche Zustimmungen, Zulassungen oder projektspezifische Freigaben sind vor dem Einbau vorzulegen.

0.2.13 Eignungs- und Gütenachweise

Die in den Leistungspositionen, Zulassungen, technischen Regelwerken und Genehmigungen geforderten Eignungs-, Güte-, Prüf- und Übereinstimmungsnachweise sind rechtzeitig vor der Verwendung der betreffenden Stoffe oder Bauteile in deutscher Sprache vorzulegen.

Prüfbücher für regelmäßig prüfpflichtige Anlagen sind in der vertraglich festgelegten Form zu übergeben; soweit keine andere Regelung getroffen wird, mindestens zweifach.

0.2.14 Auf der Baustelle gewonnenen Stoffen verwenden / verwerten

Auf der Baustelle gewonnene Stoffe dürfen nur verwendet oder einer anderweitigen Verwertung zugeführt werden, wenn dies in den Leistungspositionen vorgesehen und durch den Auftraggeber freigegeben ist.

Andernfalls sind die Stoffe getrennt zu erfassen, erforderlichenfalls zu beproben und entsprechend ihrer Einstufung zu verwerten oder zu entsorgen.

0.2.15 Verwertung/Entsorgung

Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile ergeben sich aus den Leistungspositionen, dem Schadstoffgutachten und dem Geotechnischen Bericht.

Entsorgungsleistungen über die nach der ATV DIN 18299 ohnehin geschuldeten Nebenleistungen hinaus sind nur umfasst, wenn sie eindeutig beschrieben sind. Schadstoffbelastete Stoffe und größere Mengen aus dem Bereich des Auftraggebers sind gesondert auszuschreiben.

Die geforderten Transport-, Übernahme-, Wiege- und Entsorgungsnachweise sind vollständig vorzulegen.

0.2.16 Vom Auftraggeber beigestellte Materialien

Vom Auftraggeber beigestellte Stoffe und Bauteile sind nicht vorgesehen, sofern in einzelnen Leistungspositionen nichts Abweichendes angegeben ist.

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Allgemeine technische Vorbemerkungen nach ATV 18299

0.2.17 Abladen, Lagern und Transport durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber übernimmt grundsätzlich weder das Abladen noch die Lagerung oder den innerbaustellenseitigen Transport von Stoffen und Bauteilen, sofern in einzelnen Leistungspositionen nichts Abweichendes beschrieben ist.

1 Grundlagen

Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C in der vertraglich vereinbarten Fassung, derzeit VOB Gesamtausgabe 2019 einschließlich Ergänzungsband 2023, insbesondere

ATV DIN 18299:2023-09 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, ATV DIN 18345:2019-09 Wärmedämm-Verbundsysteme, ATV DIN 18350:2019-09 Putz- und Stuckarbeiten, ATV DIN 18363:2019-09 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen, ATV DIN 18364:2023-09 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten, ATV DIN 18366:2019-09 Tapezierarbeiten

und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

ATV DIN 18345 gilt auch für verputzte Außenwärmedämmungen einschließlich der zugehörigen Oberfläche.

Ergänzend hierzu gelten die einschlägigen Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der für die jeweilige Leistung maßgebenden Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:

BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BAKT: Bundesarbeitskreis Trockenbau, bauforumstahl e. V., BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Bundesverband Korrosionsschutz e. V., Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., ift Rosenheim GmbH, Institut Feuerverzinken GmbH, Industrieverband Feuerverzinken e. V., IVD: Industrieverband Dichtstoffe e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Soweit zwischen den genannten Regelwerken und den Vertragsunterlagen Abweichungen oder Widersprüche bestehen, ist der AG vor Ausführung der betreffenden Leistungen darauf hinzuweisen.

2 Vorbereitung und Planung

Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig hinzuweisen.

Vor Beginn der Arbeiten sind vom AN folgende Themen zu prüfen und, soweit für seine Leistungen erforderlich, zu planen:

Überprüfung der Materialverträglichkeit und Eignung der vorgesehenen Beschichtungssysteme für die beschriebenen Untergründe,

Überprüfung der Beschichtungssysteme hinsichtlich ihrer Eignung und Verwendbarkeit an den jeweiligen

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ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Einbauorten,

Abstimmung des Farbkonzeptes zur Berücksichtigung bei der Auswahl und Bestellung der Beschichtungssysteme,

Abstimmung verschiedener Beschichtungssysteme hinsichtlich der erforderlichen Aufbringreihenfolge,

Prüfung der Untergründe im nach ATV DIN 18363 geschuldeten Umfang, insbesondere hinsichtlich Festigkeit, Tragfähigkeit, Saugverhalten, Feuchtigkeit, Verschmutzungen und vorhandener Altbeschichtungen; weitergehende Prüfungen sind nur geschuldet, soweit sie im Leistungsverzeichnis ausdrücklich beschrieben sind,

Außenbeschichtungen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Beanspruchung, insbesondere Schlagregenbeanspruchung, Wasseraufnahme, Wasserdampfdiffusion, Witterungsbeständigkeit und Farbtonbeständigkeit,

Schützen der angrenzenden Flächen und Bauteile entsprechend den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses sowie, soweit gefordert, fotografische Dokumentation der geschützten bzw. zu bearbeitenden Bereiche.

3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Hinweise

Für systemgebundene Beschichtungsaufbauten einschließlich Grundierung, Haftgrund, Zwischen- und Schlussbeschichtung sind grundsätzlich aufeinander abgestimmte Produkte eines Herstellers bzw. eines freigegebenen Systems zu verwenden. Abweichungen hiervon bedürfen des Nachweises der gegenseitigen Verträglichkeit und der Zustimmung des AG.

Bei nicht eindeutigen Produktbezeichnungen ist auf Verlangen die Bindemittelbasis bzw. der vorgesehene Systemaufbau nachzuweisen.

Erforderliche Schutzmaßnahmen sind entsprechend den ATV und den Positionen des Leistungsverzeichnisses auszuführen. Soweit für Schutz- und Abdeckmaßnahmen gesonderte Positionen vorgesehen sind, werden diese nach den dort festgelegten Abrechnungseinheiten vergütet. Übliche Schutzmaßnahmen, die nach den einschlägigen ATV Nebenleistungen darstellen, bleiben hiervon unberührt.

Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern, Gurtwicklern und vergleichbaren leicht demontierbaren Bauteilen sowie Türdrücker und Rosetten sind, soweit dies für die ausgeschriebenen Arbeiten erforderlich und ohne Eingriff in andere Fachgewerke möglich ist, vor Arbeitsausführung zu entfernen und nach Abschluss der Arbeiten wieder fachgerecht zu montieren.

Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen dürfen nur durch hierzu befugtes Fachpersonal ausgeführt werden.

Bei Lackierarbeiten an Türen sind Beschläge, soweit technisch erforderlich und ohne Beschädigung möglich, vor Ausführung der Arbeiten zu entfernen.

Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist durch geeignete Kennzeichnung sicherzustellen, dass diese wieder am jeweiligen Herkunftsort eingebaut werden.

Glas-, Metall- und Aluminiumflächen sind bei Verarbeitung von silikat-, kalk- oder anderweitig alkalisch reagierenden Beschichtungsstoffen durch geeignete Maßnahmen gegen Verätzung und Verunreinigung zu schützen.

Flexible Dichtstoffe und Dichtungen dürfen nicht mit für diese Stoffe unverträglichen Lösemitteln oder

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ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Reinigungsmitteln behandelt werden.

Als Gefahrstoffe nach GefStoffV oder den einschlägigen TRGS einzuordnende Beschichtungsstoffe, Reinigungs- und Lösemittel sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu lagern und zu verarbeiten. Umgefüllte Gebinde sind entsprechend dem Originalgebinde zu kennzeichnen.

Über die ordnungsgemäße Entsorgung von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen.

Fassadenbeschichtungen dürfen nur bei für das jeweilige Beschichtungssystem geeigneten Witterungsbedingungen ausgeführt werden. Herstellerangaben hinsichtlich Luft- und Untergrundtemperatur, Sonneneinstrahlung, Wind, Niederschlag und Trocknung sind einzuhalten.

Erforderliche besondere Verschattungs- oder Wetterschutzmaßnahmen sind vor Ausführung mit dem AG abzustimmen, soweit sie nicht bereits Bestandteil ausgeschriebener Leistungen sind.

Zur Ausbesserung kleiner Beschädigungen nach dem Abrüsten bzw. nach Abschluss angrenzender Arbeiten sind nach Abstimmung mit der Bauleitung Kleinstmengen der verwendeten Beschichtungsstoffe im Originalfarbton zu übergeben. Ausbesserungen dürfen nur durch hierfür fachlich geeignete Personen vorgenommen werden.

Strahlmittelrückstände sind vollständig aufzunehmen, zu sammeln und entsprechend den abfallrechtlichen Bestimmungen fachgerecht zu entsorgen.

Zeigt sich, dass die Rückstände als gefährlicher Abfall einzustufen sind, ist vor der weiteren Bearbeitung der AG einzubeziehen.

Ein Verteilen von Strahlmittelrückständen in Verkehrsflächen, Poren, Fugen, angrenzenden Bauteilen oder auf Gerüsten ist durch geeignete Schutzmaßnahmen zu verhindern.

Korrosionsgefährdete Einbauteile und Bauteilbereiche, die nach Fertigstellung nicht mehr zugänglich sind, sind, soweit im Leistungsverzeichnis vorgesehen, vorlaufend mit dem erforderlichen Korrosionsschutz zu versehen.

Einzelteile aus Holz wie Scheuerleisten, Ortbretter oder vergleichbare Bauteile erhalten den Schlussanstrich grundsätzlich erst nach ihrer endgültigen Befestigung, soweit der vorgesehene Beschichtungsaufbau dies zulässt.

Für ausgeschriebene Fassadenreinigungen muss der Bieter in der Lage sein, auf Anforderung kurzfristig eine Probefläche nach dem vorgesehenen Reinigungs- bzw. Vorbehandlungsverfahren herzustellen.

3.1.2 Untergrund, Vorleistungen, Vorbereitung

Untergrundprüfungen und Untergrundvorbereitungen sind in dem Umfang auszuführen, der nach den einschlägigen ATV als Nebenleistung geschuldet oder in den jeweiligen Leistungspositionen ausdrücklich beschrieben ist.

Weitergehende Untergrundvorbereitungen, insbesondere vollständiges Entfernen vorhandener Beschichtungen, großflächige Spachtelungen, besondere Reinigungsverfahren, Strahlarbeiten oder Sanierungsmaßnahmen, sind nur geschuldet, soweit diese im Leistungsverzeichnis beschrieben oder nachträglich beauftragt werden.

Bei Überholungsbeschichtungen sind lose und nicht tragfähige Altbeschichtungen zu entfernen und tragfähige Altbeschichtungen entsprechend dem vorgesehenen Beschichtungssystem anzuschleifen und zu reinigen.

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ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Ein vollständiges Entfernen von Altbeschichtungen bis auf den unbeschichteten Untergrund erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich ausgeschrieben oder aufgrund des vorgesehenen Beschichtungssystems zwingend erforderlich ist.

Das Abbrennen oder thermische Entfernen von Altbeschichtungen darf nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des AG und unter Beachtung der Brand-, Arbeits- und Schadstoffschutzanforderungen erfolgen.

Sind Untergründe zu entkalken oder von mineralischen Ablagerungen zu reinigen, sind hierfür geeignete, auf Untergrund und Beschichtungssystem abgestimmte Reinigungsmittel zu verwenden. Salzsäure ist nicht zulässig. Erforderliche Nachreinigung bzw. Neutralisation ist entsprechend den Herstellervorgaben auszuführen.

Bei dunklen Farbtönen ist die Farbe der Grund- und Zwischenbeschichtungen auf die vorgesehene Schlussbeschichtung abzustimmen.

Die Einstufung von Farbtönen als hell, mittel oder dunkel erfolgt nach dem Hellbezugswert des konkret vorgesehenen Farbtons gemäß Herstellerangaben. Eine pauschale Zuordnung bestimmter RAL-Farbtonbereiche zu festen Hellbezugswerten erfolgt nicht.

Der AN hat vor Ausführung oberflächensichtig verbleibender Arbeiten erkennbare besondere Lichtverhältnisse, insbesondere ausgeprägtes Streiflicht, zu berücksichtigen und den AG auf mögliche optische Auswirkungen hinzuweisen.

Erhöhte Anforderungen an Ebenheit, Oberflächenqualität oder Streiflichttauglichkeit sind nur geschuldet, soweit diese im Leistungsverzeichnis oder in den Ausführungsunterlagen ausdrücklich festgelegt sind.

Im Innenbereich sind bei Holzuntergründen und nachfolgenden deckenden Lackierungen Löcher, Fehlstellen und kleinere Risse mit einem für den Untergrund und das Beschichtungssystem geeigneten Material zu schließen.

Bei lasierenden Beschichtungen sowie bei größeren oder konstruktiv bedingten Rissen ist vor Ausführung Rücksprache mit dem AG zu halten.

Schleifarbeiten an Holzoberflächen sind grundsätzlich in Holzfaserrichtung auszuführen. Verfahren, die zu unkontrolliertem Materialabtrag, Beschädigungen oder Brandspuren führen, sind unzulässig.

Furnierte Flächen dürfen vor dem Beizen nur entsprechend den Vorgaben des vorgesehenen Beschichtungssystems behandelt werden.

Thermische Verfahren zum Entfernen von Beschichtungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des AG.

Können Strahlarbeiten nicht in abgeschlossenen Strahlräumen ausgeführt werden, ist durch geeignete Einhausungs-, Absaug- und Schutzmaßnahmen sicherzustellen, dass unbeteiligte Personen sowie angrenzende Bauteile und Bereiche nicht gefährdet oder verunreinigt werden.

Bei mechanischen Entrostungsverfahren sind lose Rückstände und Schleifstaub anschließend durch Absaugen oder mit trockener, ölfreier Druckluft vollständig zu entfernen.

Bei maschineller mechanischer Entrostung ist sicherzustellen, dass die Stahloberflächen nicht unzulässig beschädigt, geglättet oder poliert werden.

Roststabilisatoren oder Penetriermittel dürfen bei konstruktiven Stahlbauteilen nur verwendet werden, wenn diese Bestandteil des ausdrücklich vorgesehenen und freigegebenen Korrosionsschutzsystems sind.

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ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Bei Stahlblechen, Walzprofilen und vergleichbaren Stahloberflächen sind Öl, Fett, Staub, lose Korrosionsprodukte und sonstige haftungsmindernde Verunreinigungen entsprechend dem geforderten Oberflächenvorbereitungsgrad zu entfernen.

Walzhaut ist nur soweit zu entfernen, wie dies für den ausgeschriebenen Korrosionsschutzaufbau erforderlich ist.

Strahlverfahren und thermische Verfahren dürfen nur eingesetzt werden, soweit sie ausgeschrieben oder vorher durch den AG ausdrücklich freigegeben wurden.

3.1.3 Material, Güte, Nutzungsqualität, Oberfläche

Alle eingesetzten Stoffe und Beschichtungssysteme müssen den geltenden stoffrechtlichen, umweltrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet sein.

Alle Anstriche und Beschichtungen sind entsprechend dem vorgesehenen und vom Hersteller freigegebenen Systemaufbau auszuführen. Abweichungen bedürfen der Zustimmung des AG und eines Nachweises der Systemverträglichkeit.

Als ölbeständig ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen über den für den vorgesehenen Anwendungsfall erforderlichen Verwendbarkeits- bzw. Eignungsnachweis verfügen.

Sämtliche Metall- und Holzanstriche werden, soweit in den Positionen nicht anders beschrieben, in seidenglänzender bzw. systemtypischer vergleichbarer Glanzgradeinstellung hergestellt.

Rohrleitungen und Metallbauteile innerhalb später nicht mehr zugänglicher Bauteilbereiche sind, soweit dies konstruktiv erforderlich und Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung ist, vor dem Verschließen mit dem vorgesehenen Korrosionsschutz zu versehen.

Dies gilt entsprechend für Rohrleitungen, die später durch Dämmstoffe oder Bekleidungen verdeckt werden, sofern der jeweilige Rohrwerkstoff einen zusätzlichen Korrosionsschutz erfordert.

Hartmantelisolierungen erhalten nur dann einen Beschichtungsaufbau, wenn dies in den Leistungspositionen ausdrücklich vorgesehen ist.

Blechmantelisolierungen in verzinkter Ausführung, alukaschierte Dämmungen sowie werkseitige Folienummantelungen erhalten keine zusätzliche Beschichtung, soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben.

Werkseitig beschichtete Schaltschränke, elektrische Betriebsmittel und vergleichbare technische Bauteile dürfen nicht ohne Freigabe des Herstellers bzw. des zuständigen Fachplaners überarbeitet werden.

Ein einheitlicher Farbton für neu zu liefernde technische Gehäuse ist, soweit vorgesehen, bereits im Rahmen der Bemusterung bzw. Bestellung abzustimmen.

3.1.4 Rutschhemmung von Oberflächen

Dieser Abschnitt gilt nur, soweit Bodenbeschichtungen Bestandteil des Leistungsumfangs sind.

Die erforderliche Rutschhemmung ist entsprechend Nutzung, Beanspruchung und den einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften festzulegen.

Für Arbeitsräume und Arbeitsbereiche mit Rutschgefahr sind die Anforderungen der einschlägigen DGUV-Regelwerke und der ASR A1.5 "Fußböden" zu beachten.

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ZTV Maler-/Lackiererarbeiten

Für nassbelastete Barfußbereiche gelten ergänzend die Anforderungen der DGUV Information 207-006 "Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche" in Verbindung mit DIN EN 16165. Die aktuelle DGUV-Fassung verwendet DIN EN 16165 als Prüfnorm.

Anforderungen aus Rutschhemmung bei Nutzung mit Schuhwerk und Anforderungen für nassbelastete Barfußbereiche sind getrennt zu betrachten und entsprechend der tatsächlichen Nutzung nachzuweisen.

Rutschhemmung: R10; für nassbelastete Barfußbereiche zusätzlich Bewertungsgruppe B.

Die Rutschhemmung benachbarter Bereiche ist so aufeinander abzustimmen, dass keine vermeidbaren sicherheitsrelevanten Unterschiede entstehen.

Soweit die vom AG vorgesehene Bodenbeschichtung die erforderliche Rutschhemmung nicht erfüllt, hat der AN den AG rechtzeitig vor Materialbestellung darauf hinzuweisen.

3.2 Besondere Ausführung 3.2.1 Brand- und Korrosionsschutzbeschichtung

Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten sind entsprechend ATV DIN 18364:2023-09 sowie, soweit einschlägig, DIN EN ISO 12944 auszuführen.

Die für die vorgesehenen Arbeiten erforderliche Qualifikation und Erfahrung des ausführenden Unternehmens ist auf Verlangen nachzuweisen.

Ein KOR-Schein ist nur dann vorzulegen, wenn dieser aufgrund der ausgeschriebenen Leistung, ergänzender technischer Vertragsbedingungen oder einer ausdrücklichen Forderung des Leistungsverzeichnisses erforderlich ist.

Die Korrosionsschutzbeschichtung muss mit vorhandenen sowie nachfolgenden Beschichtungsstoffen verträglich sein.

Bei vorhandenen Altbeschichtungen ist deren Eignung als Untergrund für den vorgesehenen Beschichtungsaufbau zu prüfen.

Soweit erforderlich, ist die Haftung vorhandener Beschichtungen durch eine Gitterschnittprüfung nach DIN EN ISO 2409:2020-12 oder ein anderes für den jeweiligen Beschichtungsaufbau geeignetes Prüfverfahren zu beurteilen. DIN EN ISO 2409:2020-12 ist die aktuelle Ausgabe der Gitterschnittprüfung.

Zusätzliche Prüfungen vorhandener Beschichtungen, insbesondere Brand-, Wärme- oder Verträglichkeitsprüfungen, sind entsprechend den Vorgaben des Herstellers des vorgesehenen Beschichtungssystems und den zugehörigen Verwendbarkeitsnachweisen auszuführen.

Eine pauschale Begrenzung vorhandener Beschichtungen auf eine bestimmte Gesamtschichtdicke ist nicht anzusetzen; maßgebend sind die Vorgaben des vorgesehenen Korrosions- bzw. Brandschutzsystems und dessen Verwendbarkeitsnachweise.

Für reaktive Brandschutzbeschichtungen gilt:

Die erforderlichen Trockenschichtdicken sind unter Berücksichtigung des jeweiligen Stahlprofils, des Profilfaktors bzw. U/A-Verhältnisses, der geforderten Feuerwiderstandsdauer sowie der Herstellerunterlagen und Verwendbarkeitsnachweise zu ermitteln.

Die erforderlichen Schichtdicken müssen vor Ausführung für die einzelnen Bauteile festgelegt sein.

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ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Untergrundvorbereitung, Grundbeschichtung, reaktive Brandschutzbeschichtung und gegebenenfalls Schlussbeschichtung sind als freigegebener Systemaufbau auszuführen.

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Nass- und Trockenschichtdicken ist während und nach der Ausführung zu kontrollieren und zu dokumentieren.

Bauliche Bekleidungen, Leitungen oder sonstige Einbauten dürfen die Funktionsfähigkeit bzw. das Aufschäumen reaktiver Brandschutzbeschichtungen nicht beeinträchtigen.

Erforderliche Mindestabstände richten sich nach dem jeweiligen System, dessen Verwendbarkeitsnachweis und den Herstellerangaben; ein pauschaler Mindestabstand von 40 mm gilt nur, soweit dieser für das konkrete System nachgewiesen bzw. vorgegeben ist.

Soweit für das verwendete Brandschutzsystem vorgeschrieben, sind Kennzeichnungen an gut sichtbarer Stelle dauerhaft anzubringen. Art und Inhalt der Kennzeichnung richten sich nach dem Verwendbarkeitsnachweis und den Herstellerangaben.

Die Ausführungsdokumentation muss mindestens die für das konkret verwendete System geforderten Angaben enthalten, insbesondere Produkt/System, Ausführungsdatum, ausführendes Unternehmen, geforderte und ausgeführte Trockenschichtdicken sowie gegebenenfalls die Schlussbeschichtung.

3.2.2 Renovierungsarbeiten

Leim- und Kaseinfarben sowie sonstige nicht tragfähige oder mit dem vorgesehenen Beschichtungssystem unverträgliche Altbeschichtungen sind zu entfernen.

Ein Überarbeiten nicht tragfähiger bzw. ungeeigneter Altbeschichtungen ist unzulässig.

Saugende, tragfähige Altuntergründe sind entsprechend den Anforderungen des vorgesehenen Beschichtungssystems zu grundieren.

Kreidende Untergründe sind gründlich zu reinigen und, soweit erforderlich, zu festigen. Anschleifen ist zulässig, sofern hierdurch ein tragfähiger und für den Folgeaufbau geeigneter Untergrund hergestellt wird.

Schleifstaub von Holz- und Metalloberflächen ist vor Ausführung der nachfolgenden Beschichtung vollständig zu entfernen, vorzugsweise durch Absaugen.

Sofern im Innenbereich auf Holzuntergründen Risse oder Fehlstellen zu verspachteln sind, sind die betreffenden Stellen nach ausreichender Trocknung der Spachtelmasse zu schleifen und für die nachfolgende Beschichtung vorzubereiten.

Vor dem Verspachteln größerer oder konstruktiv bedingter Risse ist der AG zu informieren.

Im Außenbereich dürfen vollflächige Spachtelungen auf Holz nur ausgeführt werden, wenn sie für das vorgesehene Beschichtungssystem ausdrücklich geeignet und freigegeben sind. Vor umfangreichen Fleckspachtelungen ist Rücksprache mit dem AG erforderlich.

Thermisches Entfernen bzw. Abbrennen von Altbeschichtungen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.

Mögliche Einlassstellen für Regen- oder Kondenswasser sind vor der Beschichtung mit hierfür geeigneten und systemverträglichen Materialien zu schließen, soweit diese Leistung Bestandteil des ausgeschriebenen Beschichtungsaufbaus ist.

3.2.3 Tapezierarbeiten

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ZTV Maler-/Lackiererarbeiten

Falls vorhandene Tapeten oder Wandbekleidungen nach Auffassung des AN als tragfähiger Untergrund verbleiben können, ist der AG vor Ausführung darauf hinzuweisen und dessen Zustimmung einzuholen.

Der AN hat die Eignung des verbleibenden Untergrundes im Rahmen seiner Prüfpflichten zu beurteilen.

Bauteilfugen, Bewegungsfugen sowie Anschlüsse unterschiedlicher Bauteile, insbesondere zwischen Gipsplatten, Putz, Beton oder anderen unterschiedlich verformbaren Untergründen, dürfen nicht ohne hierfür geeignete konstruktive Ausbildung starr überklebt werden.

Erforderliche Trenn-, Bewegungs- oder Anschlussfugen sind entsprechend der konstruktiven Planung zu übernehmen und dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.

Elastische Fugen dürfen nicht starr überspachtelt oder überklebt werden.

Für die Verarbeitung der Tapeten und Wandbekleidungen sind die Herstellerangaben einzuhalten.

Soll nach Herstellervorgabe auf Stoß geklebt werden, sind Überlappungen nicht zulässig.

Stöße, Überlappungen und erforderliche Doppelnahtschnitte sind fachgerecht und unter Berücksichtigung der Material- und Herstellerangaben anzuordnen.

Ein unnötiges großflächiges Überkleben von einspringenden Ecken ist zu vermeiden.

Beschichtungsstoffe für textile Wandbekleidungen dürfen diese nicht anlösen oder ihre Struktur unzulässig verändern und sind entsprechend der vorgesehenen Systemtechnik aufzutragen.

Material aus unterschiedlichen Chargen darf innerhalb einer zusammenhängenden Fläche nur verwendet werden, wenn Farb- und Strukturunterschiede ausgeschlossen oder durch geeignete Chargenmischung entsprechend den Herstellerangaben minimiert werden können.

Sind produktionsbedingte Farb- oder Strukturunterschiede nicht vollständig auszuschließen, ist der AG vor Ausführung darauf hinzuweisen.

3.2.4 Fenster-Renovierungsanstriche

Dieser Abschnitt gilt nur, soweit Renovierungsbeschichtungen an vorhandenen Holzfenstern Bestandteil des Leistungsverzeichnisses sind.

Die Ausführung erfolgt mindestens entsprechend den für die jeweilige Konstruktion einschlägigen BFS-Merkblättern, insbesondere BFS-Merkblatt Nr. 18, soweit dieses für den konkreten Untergrund und Beschichtungsaufbau anwendbar ist.

Art und Umfang des erforderlichen Abtrags vorhandener Beschichtungen richten sich nach Zustand, Tragfähigkeit und vorgesehenem Beschichtungssystem.

Ein vollständiges Entfernen vorhandener Beschichtungen bis auf das rohe Holz ist nur geschuldet, soweit dies in der Leistungsposition ausdrücklich beschrieben oder technisch erforderlich ist.

Vorhandene offene Fugen und Fehlstellen sind entsprechend ihrer Ursache und Funktion zu beurteilen.

Fugen dürfen nur mit hierfür geeigneten und mit dem nachfolgenden Beschichtungssystem verträglichen Materialien geschlossen werden.

Annähernd horizontale Holzflächen und -kanten müssen eine sichere Wasserableitung ermöglichen.

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ZTV Maler-/Lackiererarbeiten Erforderliche konstruktive Nacharbeiten sind nur auszuführen, soweit diese ausdrücklich Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung sind.

Bei Schleifarbeiten sind für Holz geeignete Geräte und Schleifverfahren zu verwenden. Die Oberfläche darf nicht verbrannt, übermäßig abgetragen oder anderweitig beschädigt werden.

Der AN prüft vorhandene Glasversiegelungen im Rahmen der zugänglichen Sichtprüfung auf erkennbare Ablösungen, Versprödungen und Fehlstellen.

Die Erneuerung schadhafter Glasversiegelungen erfolgt nur, soweit diese Leistung im Leistungsverzeichnis beschrieben oder gesondert beauftragt wird.

Für eine Erneuerung sind mit Glas, Rahmenmaterial und Beschichtungssystem verträgliche Dichtstoffe zu verwenden.

3.3 Sonstiges

Soweit nicht anders beschrieben, sind kleinere zusammenhängende Flächen nur dann mit einem Anstrich bzw. Beschichtungssystem zu versehen, wenn sich dies aus den Leistungspositionen, Ausführungsunterlagen oder einer ausdrücklichen Anordnung des AG ergibt.

Eine pauschale Verpflichtung zur Beschichtung beliebiger, im Leistungsverzeichnis nicht erfasster Flächen besteht nicht.

Von projektspezifisch angemischten Farbtönen ist dem AG nach Abschluss der Arbeiten je verwendetem Farbton eine angemessene Menge für spätere Ausbesserungsarbeiten zu übergeben, soweit dies im Leistungsverzeichnis vorgesehen ist.

Bei handelsüblichen Beschichtungsstoffen ist das Material im verschlossenen Originalgebinde und eindeutig mit Produkt, Farbton und Charge gekennzeichnet zu übergeben.

Von Tapeten und vergleichbaren Wandbekleidungen ist, soweit im Leistungsverzeichnis gefordert, eine angemessene Reserve je Muster zu übergeben.

1 Grundlagen

Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C in der vertraglich vereinbarten Fassung, derzeit VOB Gesamtausgabe 2019 einschließlich Ergänzungsband 2023, insbesondere

ATV DIN 18299:2023-09 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,

ATV DIN 18345:2019-09 Wärmedämm-Verbundsysteme und verputzte Außenwärmedämmungen,

ATV DIN 18350:2019-09 Putz- und Stuckarbeiten,

ATV DIN 18363:2019-09 Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen,

und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Ergänzend hierzu gelten die einschlägigen Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der für die jeweilige Leistung maßgebenden Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:

BAF: Bundesverband Ausbau und Fassade im ZDB, BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,

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ZTV Wärmedämmverbundsysteme DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., SAF: Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade, VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V.

Maßgebend für systemgebundene Außenwärmedämmungen sind darüber hinaus die für das angebotene System gültigen bauaufsichtlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise, allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen, Europäischen Technischen Bewertungen sowie die verbindlichen Verarbeitungsvorgaben des Systemherstellers, soweit diese für die ausgeschriebene Konstruktion erforderlich sind.

Bei Widersprüchen zwischen Systemvorgaben, Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnis ist der AG vor Ausführung schriftlich darauf hinzuweisen.

2 Vorbereitung und Planung

Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, hat der AN dem AG unaufgefordert die für seine Leistungen erforderlichen Produkt- und Systemunterlagen vorzulegen.

Hierzu gehören, soweit für die angebotene Konstruktion erforderlich:

gültige bauaufsichtliche Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise,

allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und allgemeine Bauartgenehmigungen,

Europäische Technische Bewertungen,

Leistungserklärungen und Produktdatenblätter,

Verarbeitungsrichtlinien,

Nachweise zu Brandverhalten, Wärmeleitfähigkeit, Befestigung und sonstigen ausgeschriebenen Eigenschaften.

Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn hinzuweisen.

Rechtzeitig vor Beginn seiner Arbeiten hat der AN die für seine Leistung maßgebenden Maße und Höhenbezüge mit den Ausführungsunterlagen und den am Bau vorhandenen Bezugspunkten abzugleichen.

Die vorhandenen Untergründe sind im Rahmen der nach ATV DIN 18345 geschuldeten Prüfpflichten auf ihre Eignung für den vorgesehenen Systemaufbau zu prüfen. Erkennbare Abweichungen von den für die Leistung erforderlichen Ebenheiten, Festigkeiten oder sonstigen Voraussetzungen sind dem AG vor Beginn der betreffenden Arbeiten mitzuteilen.

Soweit Toleranzen oder Mängel aus Vorleistungen durch den AN beseitigt werden sollen und diese Leistungen nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Positionen sind, ist vor Ausführung ein gemeinsames Aufmaß bzw. eine nachvollziehbare Dokumentation zu erstellen und die Vergütung mit dem AG abzustimmen.

Der AN plant seinen baustelleninternen Arbeitsablauf eigenverantwortlich.

Die üblichen, aus Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung erkennbaren Aufwendungen für Materialtransport, Kleingeräte, Arbeitsabläufe und bauübliche Zwischenzustände sind in die Einheitspreise

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ZTV Wärmedämmverbundsysteme einzurechnen.

Außergewöhnliche Hebezeuge, Mobilkrane, besondere Traggerüste, Sonderkonstruktionen, Provisorien oder sonstige Leistungen, die aus den Ausschreibungsunterlagen nicht erkennbar sind, sind nicht pauschal als Nebenleistung anzusehen.

Soweit für die ausgeschriebenen Leistungen erforderlich, ist vor Beginn der Arbeiten eine Werkstatt- und Montageplanung bzw. eine detaillierte Ausführungsplanung des AN zu erstellen und dem AG rechtzeitig zur Prüfung auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung vorzulegen.

Bestandteil dieser Planung sind, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen relevant:

Systemaufbau gemäß projektbezogenem Wärmeschutznachweis und Ausführungsplanung,

Anpassung des Sockelaufbaus an den tatsächlichen Gelände- und Belagsverlauf,

Anschlüsse an angrenzende Fassadenkonstruktionen,

erforderliche Brandschutzmaßnahmen gemäß Brandschutzplanung und Systemnachweis,

Befestigungen und Dübelanordnung, soweit systemseitig erforderlich,

Sockelausbildung,

Anschlüsse an Gelände- und Pflasterflächen,

Anschlüsse an die oberhalb anschließende vorgehängte hinterlüftete Fassade,

Ausbildung von Bewegungs-, Trenn- und Anschlussfugen,

Feuchteschutz und Schutz des erdberührten Sockelbereiches.

Statische Nachweise, Windsogberechnungen oder prüffähige Berechnungen sind durch den AN nur zu erbringen, soweit dies im Leistungsverzeichnis ausdrücklich gefordert oder für das angebotene System nach dessen Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis erforderlich ist.

3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Hinweise

Sofern Regenfallrohre oder andere Einrichtungen im Zuge der Arbeiten vorübergehend demontiert werden müssen und diese Leistung dem AN zugeordnet ist, sind erforderliche provisorische Maßnahmen zur schadlosen Ableitung des Niederschlagswassers herzustellen.

Provisorische Entwässerungen dürfen Fassaden-, Sockel- und Bauwerksflächen nicht unkontrolliert beaufschlagen.

Änderungen oder Öffnungen an Gerüstbekleidungen dürfen nur in Abstimmung mit dem für das Gerüst verantwortlichen Unternehmen und unter Beachtung der statischen und arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen vorgenommen werden.

Werden dem AN Gerüste bauseits zur Verfügung gestellt, sind durch die Arbeiten des AN verursachte grobe Verschmutzungen regelmäßig zu entfernen. Eine Veränderung der Gerüstkonstruktion durch den AN ist nicht zulässig.

3.2 Materialien

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ZTV Wärmedämmverbundsysteme

Sämtliche Systemkomponenten sind entsprechend den für das angebotene System gültigen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen sowie den Herstellervorgaben auszuwählen und zu verarbeiten.

DIN 55699 ist nur anzuwenden, soweit die dort beschriebenen WDVS mit EPS- oder Mineralwolldämmstoffen ausgeführt werden. Für XPS-Sockel- und Perimeterdämmungen sowie Konstruktionen mit zusätzlichen harten Sockelschutzplatten sind die jeweiligen System- und Herstellerfreigaben maßgebend.

Dämmstoffe müssen hinsichtlich Materialart, Dicke, Wärmeleitfähigkeit, Druckbeanspruchung, Feuchtebeanspruchung und Anwendungsgebiet den Leistungspositionen und der Ausführungsplanung entsprechen.

Eine generelle Vorgabe ausschließlich grafitmodifizierter EPS-Dämmstoffe besteht nicht.

Grundierungen, Klebe- und Dichtungsmassen, Dämmstoffe, Sockelschutzplatten, Befestigungsmittel, Armierungsmörtel, Armierungsgewebe, Feuchteschutz, Oberputze und Beschichtungen sind als untereinander systemverträglicher Aufbau auszuführen.

Soweit Komponenten verschiedener Hersteller eingesetzt werden sollen, ist deren gegenseitige Verträglichkeit und Eignung für den vorgesehenen Gesamtaufbau durch geeignete Hersteller- bzw. Systemnachweise zu belegen.

Eckschutz-, Abschluss-, Anschluss- und sonstige Putzprofile müssen für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet, korrosionsbeständig und mit dem vorgesehenen Putz- bzw. Beschichtungssystem verträglich sein.

Im Sockel- und Spritzwasserbereich dürfen nur Profile eingesetzt werden, die vom jeweiligen Systemhersteller für diesen Bereich freigegeben sind.

3.3 Untergrund

Dem AN obliegt rechtzeitig vor Ausführungsbeginn die Prüfung der für seine Leistungen vorgesehenen Untergründe im Rahmen der ATV DIN 18345.

Insbesondere sind erkennbare Abweichungen hinsichtlich

Ebenheit,

Festigkeit und Tragfähigkeit,

Sauberkeit,

Saugverhalten,

Feuchtigkeit,

vorhandener Beschichtungen,

Ausblühungen,

Risse,

lose oder hohlliegende Bestandsschichten

zu beurteilen.

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ZTV Wärmedämmverbundsysteme Weitergehende Prüfungen oder Sanierungsmaßnahmen sind nur geschuldet, soweit sie in den Leistungspositionen beschrieben sind.

Bei erkennbar ungeeigneten Untergründen sind vor Ausführung Bedenken anzumelden.

3.4 Anschlüsse

Anschlüsse an Rahmen, Metallbauteile, Fensterbänke, Fassadenprofile und andere angrenzende Bauteile sind entsprechend der Ausführungsplanung und den Systemvorgaben so auszubilden, dass Bewegungen der unterschiedlichen Bauteile aufgenommen werden können und keine unzulässige starre Verbindung des Putzsystems entsteht.

Hierfür sind, soweit erforderlich, systemzugehörige Anschlussprofile, Trennprofile, vorkomprimierte Fugendichtbänder, geeignete Dichtstoffe oder andere freigegebene Anschlusslösungen einzusetzen.

Anschlüsse sind dauerhaft schlagregensicher bzw. entsprechend ihrer tatsächlichen Beanspruchung gegen eindringende Feuchtigkeit auszubilden.

Eine thermische Trennung ist nur dort auszuführen, wo diese aus der Planung, dem Wärmeschutznachweis oder dem Systemdetail hervorgeht.

3.5 Fugen

Vorhandene konstruktive Bewegungs- und Gebäudetrennfugen sind in den Außenwärmedämmungs- und Putzaufbau zu übernehmen und dürfen nicht starr überbrückt werden.

Lage, Art und erforderliche Bewegungsaufnahme der konstruktiven Fugen werden durch die Ausführungsplanung vorgegeben.

Der AN hat die vorgesehenen Fugenprofile hinsichtlich ihrer Eignung für die angegebenen Fugenbewegungen und das verwendete System zu prüfen.

Erkennbare Unstimmigkeiten sind vor Ausführung dem AG mitzuteilen.

Fugen und Anschlüsse sind entsprechend den Vorgaben des Systemherstellers und der Ausführungsplanung auszuführen.

3.6 Oberputz/Beschichtung - Außenwärmedämmung

Oberputze und Beschichtungen sind gleichmäßig in Struktur, Körnung und Farbton auszuführen.

Innerhalb zusammenhängender Flächen sind nach Möglichkeit Materialien einer Produktionscharge einzusetzen. Lassen sich unterschiedliche Chargen nicht vermeiden, sind diese nach Herstellervorgabe untereinander zu mischen bzw. so zu verarbeiten, dass sichtbare Farb- und Strukturunterschiede vermieden werden.

Ansätze sind durch geeignete Arbeitsabschnitte und ausreichenden Personaleinsatz zu vermeiden.

Eine zusätzliche Schlussbeschichtung auf dem Oberputz ist nur auszuführen, wenn diese im Leistungsverzeichnis vorgesehen oder Bestandteil des ausgeschriebenen Systemaufbaus ist.

Nichtmineralische bzw. eingefärbte Oberputze erhalten nicht grundsätzlich einen zusätzlichen Silikonharzanstrich.

Buntsteinputze sind als fertige Schlussbeschichtung auszuführen, soweit im Leistungsverzeichnis keine

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ZTV Wärmedämmverbundsysteme zusätzliche Beschichtung ausdrücklich vorgesehen ist.

3.7 Deckendämmung

Dieser Abschnitt gilt nur, soweit außenseitige Deckendämmungen Bestandteil des Leistungsumfangs sind.

Erforderliche Tropfkanten-, Abschluss- und Anschlussprofile sind entsprechend der Ausführungsplanung und den Systemvorgaben auszuführen.

Die erforderliche Baustoffklasse bzw. das Brandverhalten der Dämmstoffe richtet sich nach der Brandschutzplanung, den bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie dem jeweiligen Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis.

Eine generelle Beschränkung auf nichtbrennbare Dämmstoffe gilt nur, soweit diese für den jeweiligen Einbauort gefordert ist.

3.8 Innendämmungen

Dieser Abschnitt gilt nur, soweit Innendämmungen Bestandteil des Leistungsumfangs sind.

Flankierende Dämmmaßnahmen an einbindenden Bauteilen wie Wänden, Stützen oder Unterzügen sind entsprechend der bauphysikalischen Planung und den geprüften Anschlussdetails auszuführen.

Eine pauschale flankierende Dämmung von 1,00 m ist nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich in der Planung oder im Leistungsverzeichnis gefordert wird.

Sichtbare Dämmstoffkanten sind entsprechend dem vorgesehenen System dauerhaft und optisch einwandfrei auszubilden.

Ausführungen an Außenecken, z. B. stumpfer Anschluss, Gehrung, Über-Eck-Ausbildung oder Profilabschluss, erfolgen entsprechend den freigegebenen Systemdetails.

Soweit mehrere technisch gleichwertige Varianten möglich sind und die Ausführung nicht bereits festgelegt wurde, sind diese rechtzeitig mit dem AG abzustimmen.

Befestigungsmittel sind entsprechend den Herstellervorgaben einzubauen. Ein bündiges oder versenktes Einsetzen ist nur auszuführen, soweit dies Bestandteil des jeweiligen Systems ist.

3.9 Oberflächenvergütung - Anti-Graffiti

Eine Anti-Graffiti-Beschichtung ist nur auszuführen, soweit diese in den Leistungspositionen oder der Ausführungsplanung ausdrücklich vorgesehen ist.

Wird eine Anti-Graffiti-Beschichtung ausgeschrieben, muss diese für den vorhandenen Untergrund und das vorgesehene Putz- bzw. Beschichtungssystem geeignet und vom jeweiligen Hersteller freigegeben sein.

Eine pauschale Anti-Graffiti-Beschichtung sämtlicher öffentlich zugänglicher Flächen bis 3,00 m Höhe ist nicht geschuldet.

3.10 Biozide Materialeinstellungen

Der Einsatz biozid ausgerüsteter Beschichtungsstoffe oder Putze ist unter Berücksichtigung des vorgesehenen Einsatzbereiches, der zu erwartenden Bewitterung und der Systemvorgaben auf das technisch erforderliche Maß zu beschränken.

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ZTV Wärmedämmverbundsysteme Eine biozide Filmkonservierung kann einen möglichen Algen- oder Pilzbefall zeitlich verzögern, jedoch nicht dauerhaft ausschließen.

Soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders beschrieben und technisch keine abweichende Anforderung besteht, sollen bevorzugt Systeme ohne zusätzliche biozide Filmkonservierung eingesetzt werden.

Für ausgeschriebene biozid ausgerüstete Produkte sind die geltenden stoffrechtlichen und umweltrechtlichen Anforderungen einzuhalten.

3.11 Sockel

Der Sockelaufbau ist entsprechend den Leistungspositionen, der Ausführungsplanung sowie den Vorgaben des freigegebenen Sockelsystems herzustellen.

Für das vorliegende Bauvorhaben ist folgender grundsätzlicher Aufbau vorgesehen:

XPS-Sockel-/Perimeterdämmung, Dicke 160 mm,

darauf systemverträglich befestigte, mechanisch hoch belastbare Sockelschutzplatte,

vollflächige Armierungsschicht mit systemzugehörigem Armierungsgewebe,

systemzugehöriger Feuchteschutz im erdberührten Bereich und im Übergang zu Gelände bzw. Pflaster,

Buntsteinputz als sichtbare Schlussbeschichtung im oberhalb der Gelände- bzw. Belagsoberkante vorgesehenen Sockelbereich.

Eine zusätzliche Panzergewebelage ist nur auszuführen, wenn diese in einer gesonderten Leistungsposition gefordert oder vom gewählten Systemhersteller für den vorgesehenen Aufbau verbindlich vorgeschrieben wird.

Der Feuchteschutz ist entsprechend dem Systemdetail aus dem erdberührten Bereich bis zur vorgeschriebenen Höhe über Gelände- bzw. Belagsoberkante zu führen.

Im erdberührten Bereich ist der fertige Aufbau vor mechanischer Beschädigung durch angrenzende Erd-, Pflaster- oder Verfüllarbeiten zu schützen.

Der obere Sockelabschluss ist an die oberhalb anschließende vorgehängte hinterlüftete Fassade anzupassen.

Die Hinterlüftungsöffnung der VHF darf durch den Sockelaufbau nicht verschlossen oder beeinträchtigt werden.

Abschluss-, Tropf- und Lüftungsprofile der VHF sind dem Fassadengewerk zugeordnet, soweit im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich anders beschrieben.

3.12 Bauphysik

Wärmebrückenrelevante Anschlüsse sind entsprechend dem Wärmeschutznachweis und der Ausführungsplanung herzustellen.

Fenster- und Türlaibungen sind nur in der in der Planung vorgesehenen Dämmstoffart und Dämmstoffdicke zu dämmen.

Metallprofile und sonstige Wärmebrücken erzeugende Einbauteile sind entsprechend den geprüften Anschlussdetails und Systemvorgaben auszuführen.

Eine pauschale thermische Unterlegung sämtlicher Metallprofile ist nicht erforderlich, sofern dies aus der

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ZTV Wärmedämmverbundsysteme Planung oder dem verwendeten System nicht hervorgeht.

Bauteile, die in den gedämmten Aufbau einbinden oder diesen tangieren, sind so anzuschließen, dass die zu erwartenden Bewegungen zwängungsfrei aufgenommen werden können.

Befestigungsmittel und Dübel sind entsprechend dem jeweiligen Systemnachweis einzubauen.

Versenkte Dübel mit Dämmstoffrondellen bzw. wärmegedämmten Kopfscheiben sind nur dort zwingend einzusetzen, wo das verwendete System oder die Leistungsposition dies vorsieht.

3.13 Brandschutz

Die brandschutztechnische Ausführung der Außenwärmedämmung richtet sich nach

den bauordnungsrechtlichen Anforderungen,

dem Brandschutzkonzept bzw. den Brandschutzplänen,

dem Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis des angebotenen Systems,

sowie den Ausführungsunterlagen.

Bei Verwendung brennbarer Dämmstoffe sind sämtliche systemseitig und bauaufsichtlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen entsprechend dem konkret verwendeten System auszuführen.

Lage, Abmessungen, Material und Befestigung von Brandriegeln oder sonstigen Brandschutzmaßnahmen dürfen nicht pauschal aus allgemeinen Regeln abgeleitet werden, sondern richten sich nach dem für das konkrete System gültigen Nachweis.

Soweit Mineralwolle als Brandriegel oder Brandschutzdämmung gefordert wird, muss diese die im Systemnachweis vorgeschriebenen Anforderungen an Brandverhalten, Rohdichte, Befestigung und sonstige Eigenschaften erfüllen.

Eine pauschale Vorgabe "Flammpunkt > 1.000 °C" entfällt.

Während der Bauphase sind brennbare Dämmstoffe so zu lagern und zu verarbeiten, dass Brandgefahren minimiert werden.

Offenes Feuer und sonstige vermeidbare Zündquellen im unmittelbaren Bereich brennbarer Dämmstoffe sind unzulässig.

Auf dem Gerüst und im unmittelbaren Arbeitsbereich dürfen nur die für den laufenden Arbeitsablauf erforderlichen Dämmstoffmengen bereitgehalten werden.

Dämmstoffreste und sonstige brennbare Abfälle sind regelmäßig aus den Arbeitsbereichen zu entfernen.

Verantwortlichkeiten für den baulichen Brandschutz während der Ausführung richten sich nach der Baustellenorganisation, den Arbeitsschutzvorschriften und den vertraglichen Festlegungen.

Die Lage von Brandwänden und sonstigen brandschutztechnisch relevanten Bauteilen ist durch die Planungsunterlagen vorzugeben und nicht vom AN durch eigenständige Erkundung verdeckter Bauteile zu bestimmen.

Besondere nichtbrennbare Dämmstoffe im Bereich von Brandwänden oder Sockeln sind nur dort einzusetzen, wo dies durch Brandschutzplanung, Systemnachweis oder Leistungsposition gefordert ist.

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ZTV Wärmedämmverbundsysteme

3.14 Statik/Windlasten

Die Befestigung des Dämm- bzw. Fassadensystems ist entsprechend den für das angebotene System gültigen Nachweisen und der Ausführungsplanung herzustellen.

Soweit für das verwendete System eine objektbezogene Dübelbemessung erforderlich ist, hat der AN auf Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Gebäudedaten und der örtlich festgestellten Untergrundverhältnisse die erforderliche Dübelart, Dübellänge und Dübelanzahl entsprechend den Systemvorgaben zu ermitteln.

Erforderliche Auszugsversuche sind nur auszuführen, soweit sie für den vorhandenen Untergrund nach Systemvorgabe erforderlich oder im Leistungsverzeichnis ausdrücklich gefordert sind.

Eine vollständige statische Windsogberechnung einschließlich prüffähigem Nachweis ist durch den AN nur geschuldet, soweit diese ausdrücklich Bestandteil des Leistungsumfangs ist.

Die Festlegung der für das Gebäude maßgebenden Windlastparameter ist Bestandteil der Tragwerks- bzw. Fassadenplanung, soweit im Leistungsverzeichnis nichts Abweichendes geregelt ist.

Technische Vorbemerkungen - Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten

Für die Ausführung gelten die vertraglich vereinbarte VOB/C sowie die projektspezifischen ZTV für Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten und für Wärmedämm-Verbundsysteme / verputzte Außenwärmedämmungen.

Die nachfolgenden Technischen Vorbemerkungen ergänzen ausschließlich projektspezifische Anforderungen.

  1. Oberflächenqualitäten

Neue Wand- und Deckenflächen aus Gipskarton bzw. Gipsfaser sowie erforderliche Putzergänzungen und Neuputzflächen werden durch die jeweils zuständigen Vorleistungen anderer Gewerke hergestellt.

Neue Gipskarton- bzw. Gipsfaserflächen werden in Qualitätsstufe Q3 und malerfertig übergeben.

Bestandteil der Malerarbeiten sind die Prüfung des übergebenen Untergrundes, die in den Leistungspositionen ausdrücklich beschriebenen Fein- bzw. Glättspachtelungen, erforderliche Grundierungen sowie die nachfolgenden Beschichtungen.

Weitergehende Untergrundherstellungen, Neuputzarbeiten, Trockenbauarbeiten oder umfangreiche Wiederherstellungen sind nicht Bestandteil der Malerarbeiten, soweit sie nicht ausdrücklich ausgeschrieben sind.

  1. Innenbeschichtungen

Innenwand- und Deckenbeschichtungen müssen den in den jeweiligen Leistungspositionen festgelegten Anforderungen nach DIN EN 13300 entsprechen.

Soweit nicht abweichend beschrieben, sind Beschichtungsstoffe einzusetzen, die für den jeweiligen Untergrund, die vorgesehene Raumnutzung und die zu erwartende Beanspruchung geeignet sind.

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Technische Vorbemerkungen Anforderungen an Nassabriebbeständigkeit, Deckvermögen, Glanzgrad, Feuchtebeständigkeit oder erhöhte Reinigungsfähigkeit werden in den jeweiligen Positionen festgelegt.

  1. Feucht- und Sanitärbereiche

Beschichtungen in WC-, Wasch-, Dusch- und vergleichbaren Bereichen müssen für die dort zu erwartende Feuchtebeanspruchung geeignet sein.

Abdichtungs-, Fliesen- und dauerelastische Anschlussbereiche sind von den Malerleistungen abzugrenzen und entsprechend den Ausführungsunterlagen zu behandeln.

  1. Sockelbereich

Der Sockelaufbau erfolgt entsprechend den gesonderten Leistungspositionen.

Vorgesehen sind insbesondere:

XPS-Sockel-/Perimeterdämmung,

mechanisch hoch belastbare Sockelschutzplatte,

vollflächige Armierung,

systemzugehöriger Feuchteschutz,

Buntsteinputz als sichtbare Schlussbeschichtung.

Die einzelnen Schichten müssen untereinander systemverträglich und für den vorgesehenen Sockel- und Spritzwasserbereich geeignet sein.

Der Anschluss an die oberhalb anschließende vorgehängte hinterlüftete Fassade ist entsprechend der Fassaden- und Sockeldetailplanung auszuführen.

  1. Stahlbauteile

Vorhandene Stahlrohrbinder, Verbindungsstäbe und sonstige zu überarbeitende Stahlbauteile sind entsprechend den hierfür vorgesehenen Einzelpositionen zu reinigen, anzuschleifen, gegebenenfalls zu grundieren und zu beschichten.

Tragfähige Altbeschichtungen dürfen erhalten bleiben, soweit der vorgesehene Beschichtungsaufbau dies zulässt.

Nicht tragfähige Beschichtungen und Korrosionsstellen sind im ausgeschriebenen Umfang fachgerecht vorzubereiten.

  1. Farbgebung und Bemusterung

Farbtöne, Oberflächenstrukturen und Körnungen sind vor Ausführung mit dem AG abzustimmen.

Soweit gefordert, sind Musterflächen in ausreichender Größe herzustellen und vor Ausführung der Gesamtflächen freigeben zu lassen.

17.09.2026 - Seite 27

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Technische Vorbemerkungen Innerhalb zusammenhängender Flächen sind sichtbare Farb- und Strukturunterschiede zu vermeiden.

  1. Fabrikatsangaben

Soweit in den Leistungspositionen Fabrikatsangaben gefordert werden, sind diese vom Bieter vollständig einzutragen.

Angebotenes Fabrikat Wand- und Deckenbeschichtungen:

.....................................................

Angebotenes Fabrikat Metallbeschichtungen:

.....................................................

Angebotenes Fabrikat Sockel-/Putzsystem:

.....................................................

  1. Bestand und Schadstoffsanierung

Malerarbeiten dürfen auf schadstoffbelasteten Bestandsflächen erst nach Abschluss und Freigabe der jeweils erforderlichen Schadstoffsanierung ausgeführt werden.

Schadstoffsanierungsleistungen selbst sind nicht Bestandteil der Malerarbeiten, soweit sie nicht ausdrücklich in gesonderten Positionen beschrieben sind.

  1. Schutzmaßnahmen

Schutz- und Abdeckmaßnahmen werden entsprechend den hierfür vorgesehenen Leistungspositionen ausgeführt und vergütet.

Übliche Nebenleistungen nach VOB/C bleiben hiervon unberührt.

  1. Ausführungsbedingungen

Die Verarbeitungshinweise der jeweiligen Hersteller sind einzuhalten.

Bei ungeeigneten Untergrund-, Temperatur- oder Feuchtebedingungen ist der AG vor Ausführung der betreffenden Leistung zu informieren.

Beschichtungen dürfen erst ausgeführt werden, wenn die erforderlichen Vorleistungen abgeschlossen und die Untergründe für den vorgesehenen Systemaufbau geeignet sind.

  • Ende der Technischen Vorbemerkungen -

01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung

01.01 Abschnitt Vorbereitende Arbeiten

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 28

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06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung 01.01 Abschnitt Vorbereitende Arbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

01.01.0010 Untergrundvorbereitung Sockelbereich Bauseits freigelegten Sockelbereich für die nachfolgende Sockel- und Perimeterdämmung vorbereiten.

Lose, nicht tragfähige und schadhafte Bestandsschichten sowie sonstige nicht ausreichend haftende Bestandteile bis auf tragfähigen Untergrund entfernen.

Fehlstellen, Ausbrüche und Unebenheiten mit einem für den vorhandenen mineralischen Untergrund sowie den nachfolgenden Klebe-, Dichtungs- und Dämmstoffen geeigneten Reparatur- bzw. Ausgleichsmörtel fachgerecht schließen und ausgleichen.

Untergrund ausreichend eben und tragfähig zur Aufnahme des nachfolgenden Systemaufbaus herstellen.

Einschließlich Aufnahme und fachgerechter Entsorgung der bei diesen Arbeiten anfallenden Rückstände.

88m² EP ......................... GP ............................

01.01.0020 Verunreinigungen entfernen Verunreinigungen, Schmutz, Staub, Fett und lose anhaftende Substanzen voll-flächig durch geeignete Maßnahmen, unter Beachtung der Bestimmungen des Umweltschutzes, fachgerecht entfernen, einschl-. aller erforderlicher Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen. Verfahren: mechanisch (z.B. Abbürsten)

88m² EP ......................... GP ............................

01.01.0030 Grundierung / Haftbrücke Sockelbereich Den vorbereiteten und tragfähigen Bestandsuntergrund im Bereich der nachfolgenden Sockel- und Perimeterdämmung mit einer für den vorhandenen mineralischen Untergrund sowie die nachfolgende Klebe- und Dichtungsmasse geeigneten Grundierung bzw. Haftbrücke vorbehandeln.

Grundierung gleichmäßig und vollflächig gemäß Herstellervorgaben aufbringen. Erforderliche Trocknungs- bzw. Ablüftzeiten vor Ausführung der nachfolgenden Arbeiten sind einzuhalten.

Grundierung, Klebe- und Dichtungsmasse sowie Sockel-/Perimeterdämmplatten sind als aufeinander

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung 01.01 Abschnitt Vorbereitende Arbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ abgestimmter, systemgebundener Aufbau auszuführen.

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.

88m² EP ......................... GP ............................

Summe Abschnitt 01.01 Vorbereitende Arbeiten , Netto: ...............................

01.02 Abschnitt Perimeterdämmplatten am Sockel

01.02.0010 Perimeterdämmung Sockel W4-E PS-Hartschaum XPS 0,032W/(mK) D 160mm PW dh STLB-Bau 04/2026 013 TA Perimeterdämmung an Sockel, Wassereinwirkungsklasse W4-E (Spritzwasser und Bodenfeuchte am Wandsockel sowie Kapillarwasser in und unter Wänden), aus Polystyrol-Hartschaum XPS DIN EN 13164, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,032 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,031 W/(mK), Dicke 160 mm, als Platten, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 PW, hohe Druckbelastbarkeit - dh, mit Klebe- und Dichtungsmasse auf Bitumenbasis (2-Komponentenkleber) befestigen, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr

Sockel-/Perimeterdämmung aus XPS, Dicke 160 mm, im Übergangsbereich zwischen erdberührtem Sockel und der oberhalb anschließenden vorgehängten hinterlüfteten Fassade herstellen. Die XPS-Dämmung ist ca. 3/4 ihrer Höhe oberhalb GOK und ca. 1/4 unterhalb GOK zu führen. Oberhalb des Sockels schließt eine vorgehängte hinterlüftete Fassade mit 180 mm Wärmedämmung, ca. 40 mm Hinterlüftungsraum und Faserzementbekleidung an. Der obere Abschluss der Sockeldämmung ist systemgerecht und entsprechend der Fassaden- und Sockeldetailplanung auszubilden. Der Anschluss an die VHF ist so herzustellen, dass Niederschlags- und Schlagregenwasser sicher nach außen abgeleitet wird und eine Wasserhinterläufigkeit der Sockel- bzw. Perimeterdämmung ausgeschlossen wird. Die erforderliche Hinterlüftungsöffnung der VHF ist freizuhalten. Erforderliche Abschluss-, Tropf- und Lüftungsprofile der VHF sind dem Gewerk Fassadenbekleidung zuzuordnen, sofern nicht ausdrücklich anders beschrieben. Klebe- und Dichtungsmasse, XPS-Sockel-/Perimeterdämmung, nachfolgender Armierungsaufbau und Feuchteschutz sind als aufeinander abgestimmter Systemaufbau auszuführen. .

88m2 EP ......................... GP ............................

01.02.0020 Mineralische, zementgebundene Sockelschutzplatte stoß- und schlagfest Mineralische, zementgebundene Sockelschutzplatte als hoch stoß- und schlagfeste Schutzlage auf der XPS-Sockel-/Perimeterdämmung, für den Außen- und Sockelbereich sowie für die vorgesehene Einbindung unter GOK geeignet, Dicke ca. 10 bis 12,5 mm.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung 01.02 Abschnitt Perimeterdämmplatten am Sockel Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Platten mit systemzugehörigem Klebe- und Armierungsmörtel auf der XPS-Dämmung verkleben und zusätzlich gemäß Systemvorgabe mechanisch im tragfähigen Untergrund befestigen. Platten eben, fluchtgerecht, mit versetzten Stößen verlegen; Kreuzfugen vermeiden.

Sockelschutzplatte über die gesamte Höhe der Sockel-/Perimeterdämmung, einschließlich des unter GOK liegenden Bereiches, führen. Die Eignung des angebotenen Systems für die vorgesehene Einbindetiefe unter GOK ist durch Herstellerunterlagen nachzuweisen. Mechanische Befestigungen dürfen eine vorhandene Bauwerksabdichtung im erdberührten Bereich nicht unzulässig durchdringen; Befestigung dort ausschließlich gemäß freigegebenem Systemdetail

Sockelschutzplatte, Befestigung, XPS-Dämmung, nachfolgender Armierungsaufbau, Feuchteschutz und Oberflächenbeschichtung sind systemverträglich auszuführen.

Ausführung gemäß Herstellerangaben sowie Fassaden- und Sockeldetailplanung.

Fabrikat / Hersteller: ______________________________

Produktbezeichnung: ______________________________

88m² EP ......................... GP ............................

01.02.0030 Montagedübel Montageelement bzw. Montagedübel zur nachträglichen Befestigung leichter, nicht sicherheitsrelevanter Anbauteile, z. B. Hinweisschilder oder Klingeln, im gedämmten Sockelaufbau, Länge und Typ passend zur Dämmstoffdicke, Sockelschutzplatte, vorgesehenem Anbauteil und Herstellervorgabe.

Montageelement für den vorgesehenen Aufbau geeignet und systemverträglich ausführen.

Nur für leichte, nicht sicherheitsrelevante Anbauteile zulässig. Befestigungen für höhere Lasten oder sicherheitsrelevante Bauteile sind mit hierfür geeigneten und erforderlichenfalls statisch nachgewiesenen Befestigungssystemen auszuführen.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 31

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06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung 01.02 Abschnitt Perimeterdämmplatten am Sockel Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Hersteller und Typ: ....................................................

Die Einbauorte und Anzahl ergeben sich aus den Ausführungs- und Fassadenplänen.

40St EP ......................... GP ............................

01.02.0040 Grundierung Sockelschutzplatte Zementgebundene Sockelschutzplatten einschließlich sichtbarer Plattenkanten mit systemzugehörige Grundierung/Haftbrücke, soweit gemäß Systemhersteller erforderlich vollflächig grundieren. Grundierung entsprechend Herstellervorgaben auftragen und vor der weiteren Bearbeitung ausreichend trocknen lassen.

Fabrikat / Hersteller: ____________________

Produktbezeichnung: ____________________

88m² EP ......................... GP ............................

01.02.0050 Fugenarmierung Sockelschutzplatten Plattenstöße der zementgebundenen Sockelschutzplatten mit systemzugehörigem selbstklebendem Armierungsband, Breite ca. 100 mm, überkleben und anschließend über die gesamte Bandbreite mit systemzugehörigem Armierungskleber überstreichen.

Befestigungsmittel ebenfalls mit Armierungskleber überarbeiten, soweit dies gemäß Herstellervorgabe erforderlich ist.

Ausführung einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Trocknungszeiten gemäß Herstellervorgaben.

Fabrikat / Hersteller: ______________________________

Produktbezeichnung: ______________________________

70m EP ......................... GP ............................

01.02.0060 Armierungsputz mineral.Werktrockenmörtel D 9-12mm WDVS Wand STLB-Bau 04/2026 023 Armierungsputz aus mineralischem Werktrockenmörtel, Dicke 9 bis 12 mm, einschl. Armierungsgewebe, für Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS) gemäß bauaufsichtlicher Zulassung, an Wand, Arbeitshöhe der zu

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 32

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06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung 01.02 Abschnitt Perimeterdämmplatten am Sockel Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr Systemzugehörige Armierungsschicht auf der zuvor montierten zementgebundenen Sockelschutzplatte herstellen. Mineralischen Klebe- und Armierungsmörtel vollflächig auftragen und planspachteln. Alkalibeständiges Armierungsgewebe faltenfrei einbetten, Gewebestöße mindestens 10 cm überlappen und vollständig überdecken. Gesamtdicke der Armierungsschicht 9 bis 12 mm. Das angebotene System muss für den vorgesehenen Sockel- und Spritzwasserbereich sowie für die ausgeschriebene Sockelschutzplatte geeignet und vom Systemhersteller freigegeben sein. Anschlüsse, Kanten und Übergänge systemgerecht ausbilden; erforderliche Diagonalarmierungen an Öffnungsecken gemäß Systemvorgabe ausführen. Sockelschutzplatte, Armierungsmörtel, Armierungsgewebe, Feuchteschutz, Putzgrund und Buntsteinputz sind als systemverträglicher Gesamtaufbau auszuführen.

Fabrikat / Hersteller: ____________________ Produktbezeichnung: ____________________

88m2 EP ......................... GP ............................

01.02.0070 Feuchteschutz WDVS zementgeb Schlämme flexibel B 20-30cm STLB-Bau 04/2026 023 TA Feuchteschutz (Putzabdichtung) für später von Erde oder Kiesschüttung berührte Putzflächen für Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS), aus zementgebundenen flexiblen Dichtungsschlämmen, Breite über 20 bis 30 cm, davon 5 cm über Geländeoberfläche, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr Feuchteschutz (Putzabdichtung) im Sockelbereich, aus zementgebundener flexibler Dichtungsschlämme, auf dem zuvor hergestellten Armierungsaufbau der zementgebundenen Sockelschutzplatte, vom erdberührten Bereich bis mindestens 5 cm über OK Gelände bzw. OK Pflaster führen.

Feuchteschutz in mindestens zwei Arbeitsgängen fehlstellenfrei gemäß Herstellervorgaben herstellen. Anschlüsse und Übergänge an angrenzende Abdichtungen systemgerecht ausbilden.

Feuchteschutz, Armierungsaufbau und nachfolgende Sockelbeschichtung müssen untereinander systemverträglich sein. .

88m EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 33

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06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung 01.02 Abschnitt Perimeterdämmplatten am Sockel Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Summe Abschnitt 01.02 Perimeterdämmplatten am Sockel , Netto: ...............................

01.03 Abschnitt Sockelputz

01.03.0010 Eckschutzschiene Systemzugehöriges Eckschutzprofil mit alkalibeständigem Gewebe, stoßfest und für den Sockelbereich sowie die nachfolgende Buntsteinputzbeschichtung geeignet, an sämtlichen sichtbaren Außenecken liefern und fachgerecht einbauen.

Das Flächenarmierungsgewebe ist bis an die Eckkante zu führen und mit dem Gewebe des Eckschutzprofils mindestens 10 cm zu überlappen.

Fabrikat / Hersteller: ______________________________

Produktbezeichnung: ______________________________

8m EP ......................... GP ............................

01.03.0020 Putzgrund für Buntsteinputz Systemzugehörigen Putzgrund auf der vollständig abgebundenen und trockenen Armierungsschicht im sichtbaren Sockelbereich vollflächig auftragen. Putzgrund hinsichtlich Bindemittelbasis und Farbton auf den nachfolgenden Buntsteinputz abstimmen. Ausführung gemäß Herstellervorgaben einschließlich erforderlicher Trocknungszeit.

Fabrikat / Hersteller: ____________________ Produktbezeichnung: ____________________

62m² EP ......................... GP ............................

01.03.0030 Außenputz Sockel OP Dispersionsputz Buntsteinputz Körnung 2mm STLB-Bau 04/2026 023 TA Außenputz DIN 18550-1 auf Sockel, Putzgrund vorh. Armierungsputz, Oberputz aus Dispersionsputz, als Buntsteinputz, mit algiziden und fungiziden Zusatzstoffen, W 3 DIN EN 15824, wasserabweisend, Körnung 2 mm, farbig, zusätzliche Armierungsputzlage wird gesondert vergütet, Ausführung gemäß Einzelbeschreibung, Einzelbeschreibungs-Nr

Buntsteinputz als systemzugehörige Schlussbeschichtung auf der sichtbaren Sockelfläche oberhalb des Feuchteschutzbereiches bis Oberkante Sockel ausführen.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung 01.03 Abschnitt Sockelputz Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Der Buntsteinputz muss für den Spritzwasserbereich geeignet und auf der hierfür freigegebenen, grundierten Armierungsschicht ausgeführt werden. Im erdberührten Bereich sowie bis mindestens 5 cm über Gelände- bzw. Belagsoberkante ist der systemzugehörige Feuchteschutz auszuführen. Der Übergang zwischen Feuchteschutz und Buntsteinputz ist geradlinig, dauerhaft und optisch sauber herzustellen. Farbton, Körnung und Musterfläche vor Ausführung bemustern und freigeben lassen. Hersteller und Typ:

....................................................

vom Bieter einzutragen. .

62m2 EP ......................... GP ............................

01.03.0040 Anschlussabdichtung mit Fugendichtband Anschlussabdichtung mit Fugendichtband zwischen XPS-Dämmung und Sockelprofil der vorgehängten Fassade

Breite 30mm Dicke 20mm

88m EP ......................... GP ............................

Summe Abschnitt 01.03 Sockelputz , Netto: ...............................

01.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten

Unvorhergesehene Arbeiten Werden unvorhergesehene Arbeiten ausgeführt, für die kein Festpreis vereinbart wurde, können Stundenlohnarbeiten nach Anordnung der örtlichen Bauleitung durchgeführt werden. Diese werden nach den gültigen örtlichen Tariflöhnen abgerechnet. Hierfür ist in den folgenden Positionen der Stundensatz einschl. aller Zuschläge ohne MwSt. aufzuführen. Zuschläge für Überstunden an Werktagen, Fahrgeld, Auslösung usw., sowie An- und Abfahrt sind in den Preis einzukalkulieren. Sonn- und Feiertagszuschläge werden gesondert vergütet.

Tagelohn bzw. Stundenlohnzettel sind täglich in 2-facher Ausfertigung mit Namen und Berufsbezeichnung der Beschäftigten der örtlichen Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Die Originale bleiben bei der Bauleitung, die Durchschriften sind der späteren Rechnung beizufügen. Verspätet vorgelegte Stunden- bzw.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung 01.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Tagelohnzettel werden nicht anerkannt.

Polier-, Hilfspolier- und Meisterstunden dürfen nicht berechnet werden, sie werden als normale Facharbeiterstunden abgerechnet. Ebenso werden für Arbeiten, die von Hilfskräften ausgeführt werden können, keine Facharbeiterstunden vergütet.

Die Abzeichnung auf der Baustelle geschieht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung der Angemessenheit des Aufwandes, und ob die enthaltenen Leistungen nicht Haupt- oder Nebenleistungen des Auftrages sind.

01.04.0001 Facharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 04/2026 091 Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

10h EP ......................... GP ............................

01.04.0002 Helfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 04/2026 091 Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

10h EP ......................... GP ............................

Summe Abschnitt 01.04 Stundenlohnarbeiten , Netto: ...............................

Summe Bereich 01 Malerarbeiten Sockeldämmung , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

02 Bereich Innere Malerarbeiten Einfeldhalle

02.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 36

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06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 02 Bereich Innere Malerarbeiten Einfeldhalle 02.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

02.01.0010 Schutzabdeck. Bodenfläche Folie D 0,3mm Abdeck. Bohlen D 9-14mm herstellen beseitigen

STLB-Bau 04/2026 034 Begehbare Schutzabdeckung der Bodenfläche, Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm, zusätzliche Abdeckung aus Bohlen, Dicke über 9 bis 14 mm, herstellen und beseitigen.

290m2 EP ......................... GP ............................

02.01.0020 Schutzabdeck. Fenster Folie D 0,3mm herstellen beseitigen STLB-Bau 04/2026 034 Schutzabdeckung des Fensters einschl. Fensterbank, Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm, herstellen und beseitigen, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

125m2 EP ......................... GP ............................

02.01.0030 Schimmelbeseitigung an Außen- und Innenwänden Schimmelbefall auf Innen- und Außenwandflächen fachgerecht beseitigen. Befallene und lose Bestandteile mechanisch entfernen, Flächen gründlich reinigen und mit einem für den jeweiligen mineralischen Untergrund geeigneten fungiziden bzw. bioziden Sanierungsmittel behandeln.

Sanierungsmittel gemäß Herstellervorgaben gleichmäßig und ausreichend satt auftragen, erforderliche Einwirk- und Trocknungszeiten einhalten. Behandlung bei Bedarf wiederholen.

Angrenzende Bauteile und Oberflächen schützen. Anfallende Rückstände aufnehmen und fachgerecht entsorgen.

Untergrund nach Abschluss der Behandlung trocken, tragfähig und für die nachfolgenden Beschichtungsarbeiten geeignet herstellen.

50m² EP ......................... GP ............................

02.01.0040 Wand innen Putz Dispersions-Spachtelmasse spachteln Q3 STLB-Bau 04/2026 034 Wand innen, mit Putz, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), gerieben, mit Dispersionsspachtelmasse spachteln, Spachtelung Qualitätsstufe Q3, ganzflächig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

345m2 EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 37

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 02 Bereich Innere Malerarbeiten Einfeldhalle 02.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

02.01.0050 Grundbesch Wand Putz Dispersionsfarbe-GBS STLB-Bau 04/2026 034 Grundbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q2, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), geglättet, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

345m2 EP ......................... GP ............................

02.01.0060 Erstbesch Leibung Putz B 30 cm Dispersionsfarbe-GBS Dispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 TA Erstbeschichtung an Leibung, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q2, Zement-Normalputzmörtel (GP), Breite Leibung '30' cm, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, haftvermittelnd, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

125m EP ......................... GP ............................

02.01.0070 Leibung innen Gipsfaserpl. B 30 cm Dispersions-Spachtelmasse spachteln Q3

STLB-Bau 04/2026 034 TA Leibung innen, aus Gipsfaserplatten, Breite Leibung '30' cm, mit Dispersionsspachtelmasse spachteln, Spachtelung Qualitätsstufe Q3, ganzflächig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

15m EP ......................... GP ............................

02.01.0080 Leibung innen Putz B 30 cm Dispersions-Spachtelmasse spachteln Q3 STLB-Bau 04/2026 034 TA Leibung innen, mit Putz, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), geglättet, Breite Leibung '30' cm, mit Dispersionsspachtelmasse spachteln, Spachtelung Qualitätsstufe Q3, ganzflächig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

140m EP ......................... GP ............................

02.01.0090 Abkleben Zarge Klebeband B 15mm STLB-Bau 04/2026 034 Abkleben der Zarge, Klebeband, Breite mind. 15 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

13m EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 38

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 02 Bereich Innere Malerarbeiten Einfeldhalle 02.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

02.01.0100 Erstbesch Umrahmung Gipsfaserplatte Abwicklung 0,3 m Dispersionsfarbe-GBS Dispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 TA Erstbeschichtung an Umrahmung, innen, an Fenstern, Untergrund Gipsfaserplatten, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Abwicklung der Bearbeitungsflächen '0,3' m, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, haftvermittelnd, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, gefüllt, lösemittelfrei, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 3 DIN EN 13300, Kontrastverhältnis H tiefgestellt 10 Klasse 2 DIN EN 13300, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

155m EP ......................... GP ............................

02.01.0110 Nachspachteln schadhafter Putzstellen, Arbeitshöhe über 2 m Lose, nicht tragfähige Putz- und Spachtelstellen an vorhandenen Wand- und Deckenflächen entfernen. Fehlstellen reinigen, erforderlichenfalls grundieren und mit einem zum vorhandenen mineralischen Untergrund geeigneten Spachtel- bzw. Reparaturmörtel fachgerecht schließen und eben an die angrenzenden Flächen angleichen.

Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Flächen über 2,0 m.

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.

50m² EP ......................... GP ............................

02.01.0120 Zwischenbesch Wand Putz Acrylatdispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 Zwischenbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q2, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), aufgeraut, Zwischenbeschichtung aus Acrylatdispersionsfarbe, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

345m2 EP ......................... GP ............................

02.01.0130 Schlussbesch Wand Putz Dispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 Schlussbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q2, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, gefüllt, lösemittelfrei, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 3 DIN EN 13300, Kontrastverhältnis H tiefgestellt 10 Klasse 2 DIN EN 13300, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

345m2 EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 02 Bereich Innere Malerarbeiten Einfeldhalle 02.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

02.01.0140 Grundbesch Decke Leichtbeton Acrylatdispersionsfarbe-GBS STLB-Bau 04/2026 034 Grundbeschichtung an Decke, innen, Untergrund Leichtbeton, Grundbeschichtung für Acrylatdispersionsfarbe, verfestigend, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

288m2 EP ......................... GP ............................

02.01.0150 Anschlussfuge abdichten Wand elast.Dichtstoff Acrylatdispersion PE geschlossenzellig STLB-Bau 04/2026 034 Anschlussfuge abdichten zwischen Wand aus Putz, Gips-Putzmörtel, und Fliesen/Platten, innen, mit elastischem Dichtstoff, Basis Acrylatdispersion, weiß, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1, einschl. chemischer Vorreinigung, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial, PE, nicht wassersaugend/geschlossenzellig.

220m EP ......................... GP ............................

Summe Abschnitt 02.01 Wände, Decken, Leibungen, Stürze , Netto: ...............................

02.02 Abschnitt Stahlrohrbinder Einfeldhalle

02.02.0010 Entrostung und Korrosionsschutzgrundierung, örtliche Schadstellen Vorhandene Stahlbauteile im Bereich der Stahlrohrbinder und Verbindungsstäbe an örtlich vorhandenen Korrosionsstellen sowie freiliegenden bzw. blanken Stahlflächen mechanisch entrosten und für den nachfolgenden Beschichtungsaufbau vorbereiten. Lose Korrosionsprodukte, nicht tragfähige Altbeschichtungen, Schleifstaub sowie sonstige haftungsmindernde Verunreinigungen vollständig entfernen. Mechanische Oberflächenvorbereitung der betroffenen Stahlflächen mindestens entsprechend Vorbereitungsgrad St 2 nach DIN EN ISO 8501-1, soweit der vorgesehene Beschichtungshersteller keine höhere Anforderung stellt. Freigelegte Stahlflächen unmittelbar nach der Vorbereitung mit einer zum vorhandenen Altanstrich und zum nachfolgenden Beschichtungssystem kompatiblen Korrosionsschutzgrundierung behandeln. Grundierung in der vom Hersteller geforderten Schichtdicke vollständig und deckend aufbringen. Übergänge zur tragfähigen Altbeschichtung fachgerecht auslaufen lassen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten, Schleif- und Reinigungsarbeiten.

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 02 Bereich Innere Malerarbeiten Einfeldhalle 02.02 Abschnitt Stahlrohrbinder Einfeldhalle Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ Untergrund: vorhandener Stahl, örtlich korrodiert bzw. blankliegend Nachfolgende Beschichtung: systemverträgliche Zwischen-/Schlussbeschichtung Abrechnung: nach tatsächlich bearbeiteter Fläche

11m² EP ......................... GP ............................

02.02.0020 Stahlrohrbinder anschleifen / Untergrundvorbereitung Vorhandene Beschichtung der Stahlrohrbinder mechanisch anschleifen, lose und nicht tragfähige Beschichtungsbestandteile entfernen und die Oberfläche zur Aufnahme des nachfolgenden Haftgrundes gleichmäßig matt und haftfähig herstellen.

Schleifstaub und sonstige Rückstände vollständig entfernen.

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen.

Untergrund: vorhandene beschichtete Stahlrohrbinder Nachfolgende Beschichtung: Haftgrund

55m² EP ......................... GP ............................

02.02.0030 Grundbesch Binder Stahl 1K-Acrylharzlack STLB-Bau 04/2026 034 Grundbeschichtung an Binder, innen, Untergrund grundierter Stahl, Grundbeschichtung aus Acrylharzlack, einkomponentig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh..

55m2 EP ......................... GP ............................

02.02.0040 Überholungsbesch Binder Stahl 1K-Acrylharzlack STLB-Bau 04/2026 034 Überholungsbeschichtung an Binder, innen, Untergrund grundierter Stahl, Schlussbeschichtung aus Acrylharzlack, einkomponentig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh..

55m2 EP ......................... GP ............................

02.02.0050 Verbindungsstäbe anschleifen / Untergrundvorbereitung Verbindungsstäbe zwischen den Stahlrohrbindern, aus Stahl, vorhandene Altbeschichtung anschleifen, lose und nicht tragfähige Beschichtungsbestandteile entfernen, Oberfläche reinigen und für die nachfolgende Beschichtung haftfähig

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 02 Bereich Innere Malerarbeiten Einfeldhalle 02.02 Abschnitt Stahlrohrbinder Einfeldhalle Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ vorbereiten. Schleifstaub und sonstige Rückstände vollständig entfernen. Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten und Schutzmaßnahmen.

80m EP ......................... GP ............................

02.02.0060 Grundbesch Pfette Stahl Abwicklung 0,35 m 1K-Acrylharzlack STLB-Bau 04/2026 034 TA Grundbeschichtung an Pfette, innen, Untergrund grundierter Stahl, Abwicklung der Bearbeitungsflächen '0,35' m, Grundbeschichtung aus Acrylharzlack, einkomponentig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh..

120m EP ......................... GP ............................

02.02.0070 Überholungsbesch Pfette Stahl Abwicklung 0,35 m 1K-Acrylharzlack STLB-Bau 04/2026 034 TA Überholungsbeschichtung an Pfette, innen, Untergrund grundierter Stahl, Abwicklung der Bearbeitungsflächen '0,35' m, Schlussbeschichtung aus Acrylharzlack, einkomponentig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh..

120m EP ......................... GP ............................

Summe Abschnitt 02.02 Stahlrohrbinder Einfeldhalle , Netto: ...............................

Summe Bereich 02 Innere Malerarbeiten Einfeldhalle , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

03 Bereich Innere Malerarbeiten Nebenräume

03.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze

03.01.0010 Schutzabdeck. Bodenfläche Folie D 0,3mm Abdeck. Bohlen D 9-14mm herstellen beseitigen

STLB-Bau 04/2026 034 Begehbare Schutzabdeckung der Bodenfläche, Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm, zusätzliche Abdeckung aus Bohlen, Dicke über 9 bis 14 mm, herstellen und beseitigen.

200m2 EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 03 Bereich Innere Malerarbeiten Nebenräume 03.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

03.01.0020 Schutzabdeck. Fenster Folie D 0,3mm herstellen beseitigen STLB-Bau 04/2026 034 Schutzabdeckung des Fensters einschl. Fensterbank, Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm, herstellen und beseitigen, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

22m2 EP ......................... GP ............................

03.01.0030 Wand innen Putz Dispersions-Spachtelmasse spachteln Q3 STLB-Bau 04/2026 034 Wand innen, mit Putz, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), gerieben, mit Dispersionsspachtelmasse spachteln, Spachtelung Qualitätsstufe Q3, ganzflächig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

554m2 EP ......................... GP ............................

03.01.0040 Grundbesch Decke Gipsplatte Dispersionsfarbe-GBS STLB-Bau 04/2026 034 Grundbeschichtung an Decke, innen, Untergrund Gipsplatten, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, haftvermittelnd, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

200m2 EP ......................... GP ............................

03.01.0050 Grundbesch Wand Putz Dispersionsfarbe-GBS STLB-Bau 04/2026 034 Grundbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), geglättet, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

554m2 EP ......................... GP ............................

03.01.0060 Nachspachteln schadhafter Putzstellen, Arbeitshöhe über 2 m Lose, nicht tragfähige Putz- und Spachtelstellen an vorhandenen Wand- und Deckenflächen entfernen. Fehlstellen reinigen, erforderlichenfalls grundieren und mit einem zum vorhandenen mineralischen Untergrund geeigneten Spachtel- bzw. Reparaturmörtel fachgerecht schließen und eben an die

  • Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ................................

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 03 Bereich Innere Malerarbeiten Nebenräume 03.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................ angrenzenden Flächen angleichen.

Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Flächen über 2,0 m.

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.

100m² EP ......................... GP ............................

03.01.0070 Zwischenbesch Wand Putz Acrylatdispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 Zwischenbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), aufgeraut, Zwischenbeschichtung aus Acrylatdispersionsfarbe, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

554m2 EP ......................... GP ............................

03.01.0080 Schlussbesch Wand Putz Dispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 Schlussbeschichtung an Wand, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, gefüllt, lösemittelfrei, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 3 DIN EN 13300, Kontrastverhältnis H tiefgestellt 10 Klasse 2 DIN EN 13300, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

554m2 EP ......................... GP ............................

03.01.0090 Grundbesch Leibung Putz B 30 cm Dispersionsfarbe-GBS STLB-Bau 04/2026 034 TA Grundbeschichtung an Leibung, innen, Untergrund Putz, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q2, Zement-Normalputzmörtel (GP), aufgeraut, Breite Leibung '30' cm, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, haftvermittelnd, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

81m EP ......................... GP ............................

03.01.0100 Leibung innen Gipsfaserpl. B 30 cm Dispersions-Spachtelmasse spachteln Q3

STLB-Bau 04/2026 034 TA Leibung innen, aus Gipsfaserplatten, Breite Leibung '30' cm, mit Dispersionsspachtelmasse spachteln, Spachtelung Qualitätsstufe Q3, ganzflächig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

6m EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 44

[Seite 45]

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 03 Bereich Innere Malerarbeiten Nebenräume 03.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

03.01.0110 Leibung innen Putz B 30 cm Dispersions-Spachtelmasse spachteln Q3 STLB-Bau 04/2026 034 TA Leibung innen, mit Putz, Kalkzement-Normalputzmörtel (GP), geglättet, Breite Leibung '30' cm, mit Dispersionsspachtelmasse spachteln, Spachtelung Qualitätsstufe Q3, ganzflächig, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

81m EP ......................... GP ............................

03.01.0120 Abkleben Zarge Klebeband B 15mm STLB-Bau 04/2026 034 Abkleben der Zarge, Klebeband, Breite mind. 15 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

144m EP ......................... GP ............................

03.01.0130 Erstbesch Leibung Gipsfaserplatte B 30 cm Dispersionsfarbe-GBS Dispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 TA Erstbeschichtung an Leibung, innen, an Fenstern, Untergrund Gipsfaserplatten, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, Breite Leibung '30' cm, Grundbeschichtung für Dispersionsfarbe, pigmentiert, haftvermittelnd, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, gefüllt, lösemittelfrei, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, Nassabriebbeständigkeit R-Klasse 3 DIN EN 13300, Kontrastverhältnis H tiefgestellt 10 Klasse 2 DIN EN 13300, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

87m EP ......................... GP ............................

03.01.0140 Überholungsbesch Decke Gipsplatte Dispersionsfarbe STLB-Bau 04/2026 034 Überholungsbeschichtung an Decke, innen, Untergrund Gipsplatten, vorh. Qualitätsstufe Oberfläche Q3, glatt, Schlussbeschichtung aus Dispersionsfarbe, wasserbasiert, matt DIN EN 13300, Glanzgrad G3, deckend, Kontrastverhältnis H tiefgestellt 10 Klasse 3 DIN EN 13300, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes.

200m2 EP ......................... GP ............................

03.01.0150 Anschlussfuge abdichten Wand elast.Dichtstoff Acrylatdispersion PE geschlossenzellig STLB-Bau 04/2026 034 Anschlussfuge abdichten zwischen Wand aus Putz, Gips-Putzmörtel, und Fliesen/Platten, innen, mit elastischem Dichtstoff, Basis Acrylatdispersion, weiß, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1, einschl. chemischer Vorreinigung, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial, PE, nicht wassersaugend/geschlossenzellig.

215m EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 45

[Seite 46]

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 03 Bereich Innere Malerarbeiten Nebenräume 03.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

03.01.0160 Abdichtung Anschlussfuge innen elast.Dichtstoff Hybrid-Polymer B bis 10mm STLB-Bau 04/2026 032 Abdichtung der Anschlussfuge zum Innenbereich, zwischen Rahmen aus Aluminium und Putz, umlaufende innere Abdichtung mit elastischem Dichtstoff DIN EN 15651-1, Basis Hybrid-Polymer, farbig, Fugenbreite bis 10 mm, Verhältnis Fugenbreite zu Dichtstofftiefe 1:1, einschl. systemgebundenem Primer und Hinterfüllmaterial.

82m EP ......................... GP ............................

03.01.0170 Rissüberbrückung / Gewebearmierung Übergang Trockenbau Putz Übergangs- und Rissbereiche zwischen Trockenbauflächen und vorhandenen Putzflächen fachgerecht überarbeiten. Vorhandene Risse bzw. Fugen aufweiten, Fugenflanken reinigen und grundieren, anschließend mit geeignetem Spachtel- bzw. Füllstoff kraftschlüssig verfüllen. Übergangsbereich mit alkalibeständigem Nylongewebe, Streifenbreite ca. 25-30 cm, mittig über der Fuge bzw. dem Riss einbetten. Gewebe faltenfrei und vollflächig einarbeiten. Bereich anschließend beidseitig ausreichend breit anspachteln und oberflächeneben an die angrenzenden Flächen angleichen.

Einschließlich aller erforderlichen Nebenarbeiten.

80m EP ......................... GP ............................

03.01.0180 Eckschutzschiene für Innenwand- und Trockenbauflächen, aus Eckschutzschiene für Innenwand- und Trockenbauflächen, aus korrosionsbeständigem Metall bzw. geeignetem Kunststoff, mit beidseitigen Schenkeln zur Einbettung in Spachtelmasse, an sichtbaren Außenecken liefern und fachgerecht einbauen. Untergrund vorbereiten, Profil lot- und fluchtgerecht ansetzen, vollflächig in geeignete Spachtelmasse einbetten und Übergänge zu den angrenzenden Flächen oberflächeneben verspachteln. Ausführung passend zum vorhandenen Untergrund und zur vorgesehenen Oberflächenqualität Q3. Einschließlich Zuschnitt, Befestigung, Spachtelarbeiten und aller erforderlichen Nebenleistungen.

34m EP ......................... GP ............................

Summe Abschnitt 03.01 Wände, Decken, Leibungen, Stürze , Netto: ...............................

03.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 46

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 03 Bereich Innere Malerarbeiten Nebenräume 03.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

Unvorhergesehene Arbeiten Werden unvorhergesehene Arbeiten ausgeführt, für die kein Festpreis vereinbart wurde, können Stundenlohnarbeiten nach Anordnung der örtlichen Bauleitung durchgeführt werden. Diese werden nach den gültigen örtlichen Tariflöhnen abgerechnet. Hierfür ist in den folgenden Positionen der Stundensatz einschl. aller Zuschläge ohne MwSt. aufzuführen. Zuschläge für Überstunden an Werktagen, Fahrgeld, Auslösung usw., sowie An- und Abfahrt sind in den Preis einzukalkulieren. Sonn- und Feiertagszuschläge werden gesondert vergütet.

Tagelohn bzw. Stundenlohnzettel sind täglich in 2-facher Ausfertigung mit Namen und Berufsbezeichnung der Beschäftigten der örtlichen Bauleitung zur Anerkennung vorzulegen. Die Originale bleiben bei der Bauleitung, die Durchschriften sind der späteren Rechnung beizufügen. Verspätet vorgelegte Stunden- bzw. Tagelohnzettel werden nicht anerkannt.

Polier-, Hilfspolier- und Meisterstunden dürfen nicht berechnet werden, sie werden als normale Facharbeiterstunden abgerechnet. Ebenso werden für Arbeiten, die von Hilfskräften ausgeführt werden können, keine Facharbeiterstunden vergütet.

Die Abzeichnung auf der Baustelle geschieht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung der Angemessenheit des Aufwandes, und ob die enthaltenen Leistungen nicht Haupt- oder Nebenleistungen des Auftrages sind.

03.04.0001 Facharbeiter/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 04/2026 091 Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

10h EP ......................... GP ............................

Übertrag: ................................

A l l e Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 47

[Seite 48]

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Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS 03 Bereich Innere Malerarbeiten Nebenräume 03.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)

Übertrag: ................................

03.04.0002 Helfer/-in sämtliche Kosten/Zuschläge STLB-Bau 04/2026 091 Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.

10h EP ......................... GP ............................

Summe Abschnitt 03.04 Stundenlohnarbeiten , Netto: ...............................

Summe Bereich 03 Innere Malerarbeiten Nebenräume , Netto: ...............................

zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................

Gesamtsumme, Brutto: ...............................

A l le Einzelbeträge Netto in EUR 17.09.2026 - Seite 48

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Seestadt Immobilien, 27576 Bremerhaven

LV-Zusammenfassung

Energetische Sanierung der Turnhalle Lutherschule (1026_)

06 LV Malerarbeiten & Sockel als WDVS

Nr. Bezeichnung Seite Gesamt in EUR

01 Bereich Malerarbeiten Sockeldämmung 29 ..............................

01.01 Abschnitt Vorbereitende Arbeiten 29 ..............................

01.02 Abschnitt Perimeterdämmplatten am Sockel 30 ..............................

01.03 Abschnitt Sockelputz 34 ..............................

01.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten 35 ..............................

02 Bereich Innere Malerarbeiten Einfeldhalle 37 ..............................

02.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze 37 ..............................

02.02 Abschnitt Stahlrohrbinder Einfeldhalle 40 ..............................

03 Bereich Innere Malerarbeiten Nebenräume 42 ..............................

03.01 Abschnitt Wände, Decken, Leibungen, Stürze 42 ..............................

03.04 Abschnitt Stundenlohnarbeiten 47 ..............................

Summe LV 06 Malerarbeiten & Sockel als WDVS

Angebotssumme, Netto: EUR ..................................

Stempel zzgl. MwSt. (19,0 %): EUR ..................................

.................................................................... Angebotssumme, Brutto: EUR .................................. A nbieter - Unterschrift

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