01/2023
Zentrale Vergabestelle
Information nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Landratsamt Ostalbkreis (Zentrale Vergabestelle) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Die Zentrale Vergabestelle beim Landratsamt Ostalbkreis verarbeitet im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit die- ser Information nach Art. 13 DSGVO möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
- Verantwortlicher:
Landratsamt Ostalbkreis Stuttgarter Straße 41 73430 Aalen Verantwortlicher: Landrat Dr. Joachim Bläse hier: Zentrale Vergabestelle
- Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:
Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail-Adresse datenschutz@ostalbkreis.de.
- Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Zentrale Vergabestelle beim Landratsamt Ostalbkreis hat die Aufgabe, die Vergabeverfahren der Landkreisverwaltung durchzuführen. Die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge erfolgt auf der Grundlage mehrerer vergaberechtlicher Vorschriften. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der Durchführung des Vergabe- verfahrens und auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. e DSGVO in Verbindung mit § 4 des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG).
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Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann der entsprechende Bieter nicht am Vergabeverfahren beteiligt werden, da abgegebene Angebote unvollständig und damit auf Grund der entsprechenden vergaberechtlichen Vorschriften auszuschließen sind.
- Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?
Die Zentrale Vergabestelle erhebt, verarbeitet und speichert Daten, die ihr im Rahmen des Verga- beverfahrens zur Verfügung gestellt werden. Das sind insbesondere:
persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt, einschließlich der Kontaktdaten von Ansprechpartne- rinnen und Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
personenbezogene Daten zur Qualifikation / Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen, soweit es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt.
Eine Datenerhebung darüber hinaus kann im Einzelfall auf vorvertraglicher bzw. vertraglicher Ba- sis, auf Grund einer entsprechenden rechtlichen Ermächtigung oder – nachrangig – auf der Basis einer Einwilligung erfolgen.
- Verarbeitung der Daten:
Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beige- legt.
- Weitergabe von Daten:
Die Zentrale Vergabestelle nutzt zur Durchführung ihrer Vergabeverfahren entsprechende Verga- beportale (Auftragsdatenverarbeitung nach Art. 28 DSGVO). Mit den entsprechenden Portalbe- treibern bestehen Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung, die in Form geeigneter techni- scher und organisatorischer Maßnahmen auch den Schutz der in diesem Rahmen verarbeiteten Daten umfassen und garantieren.
Darüber hinaus werden alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflich- tungen verarbeitet werden, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung auf gesetz- licher Grundlage erfolgt oder – nachrangig – Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.
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Eine gesetzlich zulässige Übermittlung kann insbesondere in folgenden Fällen erfolgen:
Information unterlegener Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A (§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30 000 Euro (ohne Um- satzsteuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.
Bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und freihändigen Vergaben (Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25 000 Euro wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer In- ternetseite informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftrag- ten Unternehmens bzw. Unternehmers.
Im Fall einer Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen werden Da- ten an die Vergabekammer, im Fall von Klagen an die zuständigen Gerichte übermittelt.
- Dauer der Datenspeicherung, Löschung:
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
- Rechte der betroffenen Personen:
Bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten haben Sie ein Recht auf Aus- kunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), Widerspruch (Art. 21 DSGVO) sowie Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO), sofern die entsprechenden Voraussetzungen nach der Datenschutz-Grundver- ordnung (DSGVO) hierfür gegeben sind. Falls eine Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Einwilligung erfolgt ist, kann diese Einwilli- gung jederzeit gegenüber der Zentralen Vergabestelle mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbei- tung bleibt von dem Widerruf unberührt.
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Recht zur Beschwerde:
Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Die Kontaktdaten lauten:
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) Lautenschlagerstr. 20 70173 Stuttgart Telefon: 0711/61 55 41 – 0 Telefax: 0711/61 55 41 – 15 https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/