Vereinbarung_Vertraulichkeit_Kliniken_Gäste_2018-04-11.pdf

Malerarbeiten für die Erweiterung der Zentralen Notaufnahme der Kliniken Ostalb

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.09.2026, 21:40 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Vertraulichkeitsvereinbarung

für Gäste der Kliniken Ostalb

Wir heißen Sie herzlich willkommen in unserem Haus!

Als Kliniken Ostalb genießen wir das besondere Vertrauensverhältnis zwischen den Kliniken, unseren Patienten und Angehörigen und unserem Personal. Damit das so bleibt, achten wir ganz besonders auf die Einhaltung der Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Landesdatenschutzgesetzes Baden Württemberg und der ärztlichen Schweigepflicht. Aus diesem Grund sind wir unter anderem verpflichtet, jeden, der Informationen über uns und unsere Arbeit durch uns erhält, auf die Vertraulichkeit hinzuweisen und ihn zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass

 wir Sie auf das besondere Schutzbedürfnis personenbezogener Daten, insbesondere Informationen, die unsere Patienten und ihren Gesundheitszustand betreffen, aufmerksam gemacht haben.

 Sie verstanden haben, dass es sich bei personenbezogenen Daten um alle sachlichen und persönlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person handelt.

 Sie die Informationen, die Ihnen ggf. im Rahmen Ihrer Leistungserbringung zugänglich werden, vertraulich behandeln.

 Sie sich verpflichten, keinerlei personenbezogene Informationen, die Sie im Rahmen Ihres Aufenthalts in unserem Haus zur Kenntnis bekommen oder genommen haben, weiterzugeben, außer hierfür wird vorab eine schriftliche vertragliche Regelung mit unserem Haus getroffen.

 Sie keinerlei Informationen in irgendeiner Form Dritten verfügbar machen.

 Sie zur Kenntnis genommen haben, dass die Wahrung der Vertraulichkeit auch nach unserem Zusammentreffen fortbesteht.

 Ihnen bewusst ist, dass Sie in vollem Umfang für alle Schäden haften, die durch eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsverpflichtung entstehen und dass Sie in allen hier genannten Punkten beweispflichtig sind.

 die vorliegende Vertraulichkeitsvereinbarung keinerlei Benutzungsrechte hinsichtlich der empfangenen Informationen begründet; hierzu bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

 diese Verpflichtung nicht für Informationen gilt, wenn und soweit sie zum Zeitpunkt des Zugangs oder danach zum der Allgemeinheit zugänglichen Stand der Technik gehören oder Ihnen von Dritten bereits zugänglich gemacht wurden.

Ort, Datum Name in Blockschrift

Unterschrift

Titel: Vertraulichkeitsvereinbarung für Gäste Freigabe am: 11.04.2018 Seite 1 von 1

Ersteller: Kienle, Astrid Redakteur: Kienle, Astrid Freigeber: Frank, Martin ID: DS_002927_000-FB

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