211 EU
(Aufforderung zur Angabe eines Angebots EU)
Dieses Schreiben ist zum Verbleib beim Bieter bestimmt, nicht mit dem Angebot zurückqeben !
Vergabestelle Datum der Versendung 13.08.2026
Kommunaler Immobilien Service (KIS) Vergabeart
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt 0 Offenes Verfahren <
Friedrich-Ebert-Straße 79/81 [2] Nicht offenes Verfahren
14469 Potsdam | |. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
[2] Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
0 Wettbewerblicher Dialog
0 Innovationspartnerschaft
Ablauf Angebotsfrist (Eröffnungstermin)
Datum 29.09.2026 Uhrzeit 10:00 Uhr
Ort: elektronisch über den
Vergabemarktplatz Land Brandenburg
Binde-ZZuschlagsfrist endet am: 28.11.2026
Voraussichtliche Ausführungszeit:
Beginn 23.11.2026 Ende 25.02.2028
AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
(Vergabeverfahren gern. Abschnitt 2 VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung:
Baumaßnahme
Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung_________
Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam
Vergabenummer Leistung
OV-B-KIS-197-26 VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Anlagen :
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
0 212 EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019)
[x| Hinweise zu Vergabeunterlagen
[x] Verwendungsverbote von Baustoffen
[~x| 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen | | 227 Zuschlagskriterien
| | 242 Instandhaltung
0 421 Bürgschaftsurkunde Vertragserfüllungsbürgschaft (nur bei Beauftragung)
0 422 Bürgschaftsurkunde Mängelansprüchebürgschaft (nur bei Beauftragung)
[~x[ Informationsblätter Datenverarbeitung, e-Vergabe und Vertragsklausel (Antidiskriminierungsverpflichtung)
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
0 Pläne gemäß Veröffentlichung Vergabemarktplatz Land Brandenburg
0 Ergänzende Vergabebedingungen (BbgVergG)
0 214 Besondere Vertragsbedingungen
0 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
0 241 Abfall
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
213 Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124 Eigenerklärung zur Eignung
221 / 222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
223 Aufgliederung der Einheitspreise
233 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Vereinbarung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz AN
Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von AK
zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gern. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates ’’ nur einreichen, wenn zutreffend in Anlehnung an VHB - Bund, Ausgabe 2017- Stand 2022 mit Ergänzungen des KIS Seite 1
211EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) | | Vertragsformular für Instandhaltung | | Vertragsformular für Wartung ausgefüllt und unterschrieben D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: R|223 Aufgliederung der Einheitspreise |~x]236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Kommunaler Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam________________________ Frledrlch-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam_________________________________________________________ zu vergeben.___________.______________________________________________________________________
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vetragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben (nicht zutreffend).
2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt
R] elektronisch über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Land Brandenburg) | | auf andere Weise (schriftlich/Textform) ‘ | | in Kombination: bis zur Angebots(erjöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform
Stelle Kommunaler Immobilien Service (KIS), Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam Straße: Friedrich-Ebert-Straße 79/81 Fax-Nr.: PLZ/Ort: 14469 Potsdam E-Mail: KIS2@rathaus.potsdam.de
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
R] siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
|x| siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
R] Das Leistungsverzeichnis ist in Textform (pdf) und wenn möglich auch im GAEB-84-Format einzureichen.
3.2 - frei -
3.3 Nachforderung
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden RI nachgefordert, ausgeschlossen hiervon sind das FB 213 und das LV in Textform, diese sind mit dem Angebot abzugeben! I | teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:
|__| nicht nachgefordert.
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen R] siehe Formblatt 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen B Urkalkulation
4 Losweise Vergabe R] nein □ ja, Angebote sind möglich für
| lalle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
R|eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessenbestätigung
| Inurein Los
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: I | Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessenbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen
5 Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist | | zugelassen.
Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. s nicht zugelassen.
6 Nebenangebote 6.1 R] Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedlngungen EU (212 EU) gilt nicht.
6.2 .n Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU (212 EU) - aus genommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - R| für die gesamte Leistung
Rjnur für nachfolgend genannte Bereiche:
Gesamtleistung nach gleichen Ordnungszahlen/Positionen des LV, auch für Einzelpos. und Einzeltitel nach vergleichender Ordnungszahl - stets unter Vorlage des Nachweises der technischen Gleichwertigkeit I R| mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
in Anlehnung an VHB - Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS Seite 2
211EU
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit dem Hauptangebot
□
7 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote
|X] Zuschlagkriterium Preis Gewichtung 100% (ggf. Kosten der Wartung)
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag-aus-der-Lohngleitklausel, Wartungs-Zlnstandhaltungsangeboten.
2] Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien
Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt.
Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein
anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.
8 Zugelassene Angebotsabgabe
| X | Elektronisch
| X | in Textform
| X | mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
|X| mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben,
ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen.
Das Angebot (LV in Langtext als pdf und wenn möglich auch im GAEB-84-Format) ist zusammen mit den Anlagen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform "Vergabemarktplatz Land Brandenburg"
(http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMP Center) der Vergabestelle zu übermitteln.
Auf dem Formblatt 213 ist auf Seite 3 im Feld "Unterschrift" die Person in Textform zu benennen, die die Erklärung abgibt oder
das Angebot ist rechtsverbindlich zu unterschreiben.
| schriftlich
Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem
Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist (Eröffungstermin) an folgende Anschrift (Submissionsstelle)
zu senden oder dort abzugeben: Siehe hierzu beiliegender Kennzettel
Der Umschlag ist mit anliegendem Kennzettel, Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und
Telefon- und Fax-Nummer sowie der Angabe der vorgegebenen Kennzeichnung zu versehen.
(entfällt ab sofort mit elektronischer Angebotsübermittlung)
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann:
[x] Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A) Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Fax: 0331/866 1652, E-Mail: Vergabekammer@MWAEK.Brandenburg.de
Sonstige Anforderungen
Potsdam, 11.08.2026
im Auftrag
Unterschrift
in Anlehnung an VHB - Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS
Seite 3
212 EU
' (Teilnahmebedingungen EU)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A
"Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten
oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzu
lässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3. Angebot
3.1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2. Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot
ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist (Eröffnungstermin) einzureichen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3. Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von
der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4. Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle'bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise
einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7. Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugebeh.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzu
geben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftrags
erteilung Vertragsinhalt.
4. Nebenangebote
4.1. Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
4.2. Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu be
schreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau-
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 3
212 EU
(Teilnahmebedingungen EU)
leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertrags
bedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben
über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3. Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen
(ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen
aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4. Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
5. Bietergemeinschaften
5.1. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert
signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2. Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben,
nicht zugelassen.
6. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der
Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten
in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem
von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zUr
zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie
die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen
dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftrags
ausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungs
kriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7. Eignung
7.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unter
nehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Vorraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende
Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftrags
spezifische Einzelnachweise (FB 124)
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 3
212 EU
(Teilnahmebedingungen EU)
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten
anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärungen zur
Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren / Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen
der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen
anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen,
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes
Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigen
erklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die
Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in
deutscher Sprache abgefasst .sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und
benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 3
Allgemeine Hinweise zur Bearbeitung der Vergabeunterlagen!
Bei der Bearbeitung der Vergabeunterlagen beachten Sie bitte folgende Hinweise:
1. Beachten Sie die Bewerbungsbedingungen (212 EU).
2. Füllen Sie die Formblätter der Vergabeunterlagen vollständig und wahrheitsgemäß aus.
Dem Formblatt "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" 211 EU, Nummer C und Pkt. 3
können Sie entnehmen, welche ausgefüllten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen sind.
3. Zum Blatt "Angebot": 213 tragen Sie neben Ihrer Anschrift ein:
- Ihre Telefonnummer und Ihre Fax-Nummer
- Ihre E-Mail-Adresse
- Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ihre HR-Nummer
4. Im Blatt "Angebot" 213 geben Sie an:
- Ihre PQ-Nummer, wenn Sie für die zu vergebene Leistung präqualifiziert sind
- die Eigen- und Nachunternehmerleistungen
Bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer führen Sie auf einer
gesonderten Liste auf, welche Leistungen an welche Firmen Sie vergeben. (Formblatt 233 / 235)
- Im Feld "Unterschrift" ist eine Eintragung gemäß den Vorgaben (siehe 213, Seite 3) erforderlich!
5. Beachten Sie die Besonderen Vertragsbedingungen (214).
6. Soweit die Formblätter zur Aufgliederung wichtiger Einheitspreise und Angaben zur Kalkulation
beiliegen (221, 222, 223), füllen Sie diese unbedingt aus! (Beachten Sie hierzu, was im Blatt 211 EU,
Pkt. 3.1 gefordert wird)
7. Bei der Arbeit mit Bürgschaften sind bei Zuschlagserteilung nur die beiliegenden Vordrucke
anzuwenden. Andere werden nicht anerkannt.
8. Tragen Sie bitte keine Änderungen in das Leistungsverzeichnis ein.
Alle Ergänzungen /Hinweise und Bemerkungen zum Leistungsverzeichnis geben Sie mit dem
Angebot in einem Begleitschreiben ab.
Nehmen Sie hierbei eindeutig Bezug auf die Positionen des Leistungsverzeichnisses.
9. Dem Formblatt 211 EU, Pkt. 6 können Sie entnehmen, ob Nebenangebote zugelassen sind und
wenn ja, unter welchen Bedingungen.
10. Ergänzende Eintragungen in das Leistungsverzeichnis hinsichtlich der erforderlichen
Material-, Fabrikat- und Typenangaben sind nur für Positionen mit der Kennzeichnung
" Fabrikat des Bieters" zulässig und dürfen Ihrerseits nicht vergessen werden.
11. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über den Vergabemärktplatz
Land Brandenburg.
12. Im Übrigen verweisen wir besonders auf die §§ 13, 15, 16, 18 EU VOB/A
13. Unterschreiben Sie bitte die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz und die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer /
Nachunternehmer rechtsverbindlich.
Sollten Sie Nachunternqhmer beauftragen, müssen diese ebenfalls auf letzterem
Formblatt unterschreiben. Bei mehreren Nachunternehmern sind Kopien zu fertigen und vom jeweiligen
Nachunternehmer unterzeichnen zu lassen.
14. Bei elektronischer Angebotsabgabe reichen Sie immer das Leistungsverzeichnis in Textform (pdf) und wenn
möglich eine GAEB-84-Datei ein.
Wird zur Angebotsabgabe nur die GAEB-84-Datei eingereicht und fehlt im Angebot das Leistungsverzeichnis
in Textform, wird das Angebot von der weiteren Wertung aus formalen Gründen ausgeschlossen.
Diese Hinweise erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie dienen lediglich zu Ihrer
Unterstützung bei der Bearbeitung der Vergabeunterlagen. Eventuelle Rechtsansprüche
können aus diesen Hinweisen nicht abgeleitet werden.
Verwendungsverbote und Verwendungsbeschränkungen
von Baustoffen
Bei der Planung und Bauausführung sollen nur Materialien vorgesehen bzw. verwendet werden,
die hinsichtlich Gewinnung, Transport, Verarbeitung, Funktion und Beseitigung eine hohe Gesundheits-
und Umweltverträglichkeit aufweisen. Baustoffe sollen recyclefähig oder verrottbar sein.
Die nachfolgenden Baustoffe dürfen weder für Bauteile und Baunebenprodukte, z.B. Schaltafeln aus
Tropenholz, noch als Bauhilfsstoffe verwendet werden. Der Anwendungsbereich erstreckt sich sowohl
auf Hochbau- als auch auf Tiefbaumaßnahmen.
Dies gilt für:
asbesthaltige Baustoffe,
Baustoffe, die vollhalogenierte oderteilhalogenierte Fluorchlorwasserstoffe (FCKW, HFCKW, CFCI)
enthalten oder unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt werden,
Bauteile aus Tropenholz
Produkte aus künstlichen Mineralfasern (Glas- und Steinwolle-Dämmstoffe) dort, wo diese
im direkten Verbund mit der Innenraumluft stehen.
- Ausgenommen davon sind Produkte, deren Kanzerogenitätsindex Kl > 40 beträgt und
somit keine Einstufung als krebserzeugend gemäß GefstoffV erfolgt. Die Produkte müssen auf
dem Kennzeichnungsetikett eindeutig den Hinweis auf Kl > 40 aufweisen.
Die Verwendung von Akustik-Decken- und Wandplatten mit einem Anteil an künstlichen
Mineralfasern von 30 - 70 % und einer Rohdichte über 200 kg/m3 war bis zum 31.03.1996
zulässig, wenn die Platten allseitig, einschließlich der Kanten und der Einschnitte, z.B.
Leuchteneinschnitte, mit einem Faserbindemittel (Farbauftrag) behandelt wurden.
Seit 01.04.1996 dürfen diese Produkte nur noch verwendet werden, wenn die verwendeten
künstlichen Mineralfasern einen Kl von > 40 aufweisen. Die Produkte müssen auf dem
Kennzeichnungsetikett eindeutig den Hinweis auf Kl von > 40 aufweisen.
Nachstehende Materialien dürfen nur unter Beachtung folgender Voraussetzungen verwendet werden:
Es dürfen nur Span- und Verbundplatten verwendet werden, die formaldehydfrei sind oder deren
Ausgleichskonzentration für Formaldehyd 0,05 ppm im Prüfraum nicht überschreitet.
werden fixierende Holzschutzmittel verwendet, müssen diese arsen- und chromfrei sein. Wenn
sichergestellt ist, dass das Holz vor Regen- und Spritzwasser ständig geschützt ist, sind
Borsalzpräperate einzusetzen.
Es sind umweltverträgliche, lösungsmittelarme Oberflächenbehandlungs-; Anstrich- und Klebestoffe
sowie Lacke mit dem Umweltzeichen für schadstoffarme Lacke (Blauer Engel) zu verwenden.
Bei der Durchführung von Schalungsarbeiten für den Betonbau sind nur Schalöle zu verwenden, die
biologisch schnell abbaubar und mit dem RAL-UZ 64 Umweltzeichen "Blauer Engel"
gekennzeichnet sind.
Bei Nichtbeachtung sind die widerrechtlich eingebauten Baustoffe und Materialien auf Kosten des
Auftragnehmers zu beseitigen, umweltgerecht zu entsorgen oder einem umweltgerechten
Recyclingverfahren zuzuführen und durch Baustoffe und Materialien zu ersetzen, die nicht unter diese
Verwendungsverbote und -beschränkungen fallen. Der Auftraggeber behält sich vor, Ansprüche
auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens geltend zu machen.
Bei wiederholtem Verstoß gegen diese Verwendungsverbote und -beschränkungen behält sich der
Auftraggeber vor, Unternehmen, die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge
(ULV) eingetragen sind, für zwei Jahre aus dem ULV zu streichen.
VHB - Bund - Ausgabe 2008
216
(Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
Vergabenummer OV-B-KIS-197-26
Baumaßnahme
Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam
Leistung
VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
1. Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
1.1 Formblätter
0
213 Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
0 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern (bei Abgabe mehrerer
Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
0
223 Aufgliederung der Einheitspreise
0
224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt
angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird)
0 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver
geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der
Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen)
0
234 - Erklärung Bieter-ZArbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgege
ben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft)
0
235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi
täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange
bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient)
Q 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes
Hauptangebot)
| | Vertragsformular/e Instandhaltung (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot)
| | Wartungsvertrag ausgefüllt und unterschrieben
□
1.2 unternehmensbezogene Unterlagen (aktuell)
0
Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder
0
Einheitliche Europäische Eigenerklärung oder
0
124 Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
0
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte)
bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
0
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
0
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Fi
nanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
0
Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
0
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen
0
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
0
Nachweis der Haftpflichtversicherung
Ausgabe 2017-Stand 219 Seite 1 von 2
216
(Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen
1.3 Leistungsbezogene Unterlagen
[x] Leistungsverzeichnis in Textform mit den Preisen (LV zusätzlich im GAEB-84-Format)
0
Produktangaben in den geforderten Positionen
1.4 Sonstige Unterlagen
0
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz AN
a
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz NU
a
Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gern. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
2. Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
2.1 Formblätter
0
236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
□
223 - Aufgliederung der Einheitspreise
□
□
2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)
a
Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben
a
Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge-
■ gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
2.3 leistungsbezogene Unterlagen
a
Produktdatenblätter benannter Fabrikate
□
2.4 sonstige Unterlagen
a
Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder ver
schlossen)
□
Ausgabe 2017 - Stand 219 Seite 2 von 2
421
(Vertragserfüllungsbürgschaft)
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Nr. des Auftragsschreibens/Vertrages Datum
Bezeichnung der Leistung
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung
der Leistung zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und
verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung
verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Verein
barungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind
für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschriften:
VHB - Bund - Ausgabe 2017 1
422
(Mängelansprüchebürgschaft)
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz
und
der Auftraggeber
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
Nr. des AuftragsschreibensA/ertrages Datum
Bezeichnung der Leistung
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche
zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und
verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einreden der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung
verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Verein
barungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind
für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschriften:
1 VHB - Bund - Ausgabe 2017
Informationen zur Datenverarbeitung
für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen
durch die Landeshauptstadt Potsdam
(Stand: 11/2025)
Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden
Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung,
DS-GVO) zur Verfügung gestellt.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Landeshauptstadt Potsdam innerorganisatorisch zuständige Verqabestelle
Die Oberbürgermeisterin Kommunaler Immobilien Service
Friedrich-Ebert-Str. 79/81 Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam Telefon: 0331 /289- 1451
Fax: 0331 /289- 1452
E-Mail: kis@rathaus.potsdam.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte Telefon: 0331 /289- 1082
der Landeshauptstadt Potsdam Fax: 0331 /289-841082
Friedrich-Ebert-Str. 79/81 E-Mail: datenschutz@rathaus.potsdam.de
14469 Potsdam
3. Datenverarbeitung
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens
zur Verfügung stellen. Das sind insbesondere:
• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen
oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse,
Telefonnummer),
• Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und
• Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir rechtlich verpflichtet sind oder Sie
eingewilligt haben. Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert oder der
Vergabeakte beigelegt.
4. Zwecke und Grundlagen der Datenverarbeitung
Die Vergabestelle hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu
gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die Landeshaushaltsordnung (LHO).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens
und erfolgt auf Grundlage von § 5 Abs. 1 BbgDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO und
Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DS-GVO.
Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da
abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.
Sofern die Landeshauptstadt Potsdam gesetzlichen Pflichten unterliegt, werden Ihre Daten
im erforderlichen Umfang verarbeitet und bei Bestehen gesetzlicher Melde- und
Auskunftspflichten an die betreffenden Stellen weitergegeben, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
Weiterhin verarbeiten wir Ihre Daten gegebenenfalls zur Klärung von Ansprüchen, etwa im
Fall eines Rechtsstreits, wenn dies hierfür erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO.
5. Automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw.
Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht:
a) innerhalb des allen mit dem Vergabeverfahren befassten Organisationseinheiten;
Verantwortlichen sonstigen mit zentralen Aufgaben betrauten
Organisationseinheiten (u.a. Rechnungsprüfungsamt, Bereich
Recht und Versicherung);
b) Auftragsverarbeitern, sorgfältig ausgewählten Dienstleistern, die nur im Rahmen
Art. 28, 29 DS-GVO der strengen Auflagen einer Datenverarbeitung im Auftrag für
die Landeshauptstadt Potsdam tätig werden;
c) Dritten unterlegenen Bietern, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV
stellen bzw. die gemäß § 46 Abs. 1 UVgO über die Merkmale
und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen
des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind;
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer
Auftragssumme ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) muss
der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister
einholen;
der Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen
Vergabebestimmungen (Vergabekammer);
sonstigen Dritten im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen
(z.B. Aufsichtsbehörden) oder berechtigter Interessen (z.B.
Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherer)
Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung
Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie dies für den
jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt mindestens bis zum Ablauf der
landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen und höchstens so lange,
wie berechtigte Interessen des Kommunalen Immobilien Service dies notwendig machen.
8. Betroffenenrechte
2
Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat bei Vorliegen der Voraussetzungen
nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
x Im Falle einer erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung: ein jederzeitiges
Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der
Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.);
x Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
(Art. 15DS-GVÖ);
x Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO);
x Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
(Art. 16 DS-GVO);
x Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der
Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft
(Das Recht zur Löschun'g personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art.
17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der .
besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der
Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO.);
x Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig
verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem
Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber
denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO)
(Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.);
x] Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung
kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person
überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).
9. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie
der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden. Die
Beschwerde kann gerichtet werden an:
Die Landesbeauftragte Telefon: 033203 / 356 - 0
für den Datenschutz und Fax: 033203 / 356 - 49
für das Recht auf Akteneinsicht E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
3
Informationen zur Datenverarbeitung für Verträge mit der
Landeshauptstadt Potsdam
(Stand: 11/2025)
Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten werden
Ihnen gemäß Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung,
DS-GVO) zur Verfügung gestellt.
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Landeshauptstadt Potsdam innerorganisatorisch zuständig
Die Oberbürgermeisterin Kommunaler Immobilien Service (KIS)
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Str. 79/81 Telefon: 0331 /289- 1451
14469 Potsdam Fax: 0331 /289- 1452
E-Mail: . kis@rathaus.potsdam.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte Telefon: 0331 /289- 1082
der Landeshauptstadt Potsdam Fax: 0331 /289-841082
Friedrich-Ebert-Str. 79/81 E-Mail: datenschutz@rathaus.potsdam.de
14469 Potsdam
3. Datenverarbeitung
Die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ergibt sich aus dem Vergabeverfahren
Nr. OV-B-KIS-197-26
4. Zwecke und Grundlagen der Datenverarbeitung
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Landeshauptstadt Potsdam zum Zweck
der Vertragserfüllung und Vertragsverwaltung verarbeitet, Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO.
Vertragsbezogene Daten dürfen darüber hinaus gemäß der Transparenzsatzung vom
16.10.2021 unter Beachtung der dort geregelten Ausnahmen auf dem Transparenzportal der
Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht und frei zur Verfügung gestellt werden. Sofern die
Landeshauptstadt Potsdam gesetzlichen Pflichten unterliegt, werden Ihre Daten im
erforderlichen Umfang verarbeitet und bei Bestehen gesetzlicher Melde- und Auskunftspflichten
an die betreffenden Stellen weitergegeben, Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
Weiterhin verarbeiten wir Ihre Daten gegebenenfalls zur Klärung von Ansprüchen, etwa im
Fall eines Rechtsstreits, wenn dies hierfür erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO.
Ohne die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Vertragspartners kann
ein Vertragsschluss nicht erfolgen.
Die Daten der im Vertrag bzw. im weiteren Vertragsverlauf durch Sie als Vertragspartner
gegebenenfalls benannten gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden oder Ansprechpartner
werden gemäß Art. 6 1 lit. f) DS-GVO durch die Landeshauptstadt Potsdam verarbeitet.
1
5. Automatisierte Entscheidungsfindung
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung statt
6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern______________________
Die personenbezogenen Daten werden erforderlichenfalls folgenden Empfängern bzw.
Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht:
a) innerhalb des allen mit der Vertragserfüllung und Vertragsverwaltung
Verantwortlichen befassten Organisationseinheiten;
sonstigen mit zentralen Aufgaben betrauten
Organisationseinheiten (u.a. Rechnungsprüfungsamt, Bereich
Recht und Versicherung);
b) Auftragsverarbeitern, sorgfältig ausgewählten Dienstleistern, die nur,im Rahmen
Art. 28, 29 DS-GVO der strengen Auflagen einer Datenverarbeitung im Auftrag für
die Landeshauptstadt Potsdam tätig werden;
c) Dritten Kreditinstituten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs;
sonstigen Dritten im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen
(z.B. Aufsichtsbehörden) oder berechtigter Interessen (z.B.
Gerichte, Rechtsanwälte, Versicherer)
Eine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation findet nicht statt.
7. Dauer der Speicherung
Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt nur so lange, wie dies für den
jeweiligen Zweck erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt mindestens bis zum Ablauf der
gesetzlichen Verjährungsfrist nach Vertragsende (§§194 ff. BGB) und höchstens so lange
wie berechtigte Interessen des Kommunalen Immobilien Service bzw. gesetzliche
Aufbewahrungsfristen (z.B. §37 KomHKV) dies notwendig machen.
8. Betroffenenrechte
Jede von der Datenverarbeitung betroffene Person hat bei Vorliegen der Voraussetzungen
nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
x Im Falle einer erteilten Einwilligung zur Datenverarbeitung: ein jederzeitiges
Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)
(Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der
Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.);
x Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
(Art. 15 DS-GVO);
x Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO);
x Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
(Art. 16 DS-GVO);
x Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der
2
Voraussetzungen von Art. 17 DS-GVO zutrifft
(Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Art.
17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der
besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand
möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der
Verarbeitung gemäß Art. 18 DS-GVO.);
3 Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig
verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem
Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Verantwortlichen gegenüber
denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO)
(Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.);
x Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung
kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen
Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DS-GVO).
9. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie
der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden. Die
Beschwerde kann gerichtet werden an:
Die Landesbeauftragte Telefon: 033203 / 356 - 0
für den Datenschutz und Fax: 033203 / 356 - 49
für das Recht auf Akteneinsicht E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
3
Informationsblatt e-Vergabe
1. Registrierung für die Teilnahme am Verfahren
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zur Teilnahme an der Kommunikation und am Vergabe
verfahren als Bieter kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem
Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die
angegebene Emailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss - abgerufen bzw. überwacht werden.
2. Verfahrenskommunikation
Die Verfahrenskommunikation - auch die Aufforderung zur Angebotsabgabe, Bieterinformationen,
die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über
den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt.
Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
3. Spam
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatz Brandenburg in den Spam-Ordner
geraten und Bewerber bzw. Bieterverfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte
der Vergabemarktplatz Brandenburg Absender "no-reply@brandenburg-vergabemarktplatz.de" im
eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
4. Angebotsabgabe
Werden Angebote oder Teilnahmeanträge in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz
Brandenburg eingereicht, kann das kostenfreie Bietertool genutzt oder auf die webbasierte
Angebotsabgabe zurückgegriffen werden. Es sind gängige Dateiformate (xIs, xlsx, docx, doc,
odt, pdf, jpg, png, d84, x84, p84) zu verwenden. Audio- und Video-Dateien werden seitens
der Vergabestelle nicht zugelassen, außer diese werden explizit gefordert. Eine Einreichung
der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatz Brandenburg
oder per E-Mail ist nicht gestattet. Zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Geheimwettbe
werbs werden solche Angebote von der Wertung ausgeschlossen.
Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf die Abgabe des Teilnahmeantrages
bzw. des Angebotes über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem
Cosinex-Support in Verbindung setzen. Wichtig ist nicht der Zeitpunkt an dem die Übermittlung
des Teilnahmeantrages/Angebotes begönnen wurde, sondern wann der "Upload" auf dem
Server abgeschlossen wurde. Um den rechtzeitigen Eingang von elektronischen Teilnahme
anträgen und Angeboten sicher zu stellen, sollte die Kapazität des Internetanschlusses sowie
die Größe des Angebotes berücksichtigt werden.
Die Bearbeitung der Angebotsdokumente und Zusammenstellung des Angebotes erfolgt auf
dem lokalen Rechner der Bieter. Im Bietertool werden die Dokumente nur zur Bearbeitung
geöffnet, bzw. es können weitere hinzugefügt werden. Das Bietertool ruft dafür die Standard
funktionalitäten des lokal installierten Betriebssystems, bzw. die auf dem Rechner des
Bieters installierten Anwendung auf. Erst wenn der Bieter im Abgabeassistenten auf "Abgabe
starten" klickt, werden alle Angebotsdokumente auf dem lokalen Rechner des Bieters in
einem Angebotscontainer zusammengeführt, verschlüsselt und der gesamte Container auf
den Angebotsserver übertragen.
Bitte beachten Sie speziell für die Zusammenstellung und Abgabe Ihres Teilnahmeantrages bzw.
Angebotes mit dem Bietertool die Informationen im frei zugänglichen Service & Support-Center
für Unternehmen.
5. Mehrstufiges Verfahren
Es ist zu beachten, dass bei mehrstufigen Vergabeverfahren je Stufe systembedingt ein
eigener Projektraum generiert wird (z.B. Teilnahmewettbewerb - TNW, Angebotsphase - AUS,
Verhandlungsrunde 1 - VR). Die vorgesehenen Bieter erhalten eine separate Einladung zum
Projektraum und müssen sich für diesen erneut freischalten lassen. Die Funktion zur
Angebotsabgabe ist nur im aktuellen Projektraum möglich.
Vertragsklausel aufgrund Beschluss des Hauptausschusses vom 09.02.2022 (21/SW/1066)
§ Einhalten von Rechtsvorschriften und Antidiskriminierungsverpflichtung
(1) Die auftragnehmende Partei wird die jeweils für sie geltenden Rechtsvorschriften (Gesetze, Satzungen,
Rechtsverordnung u.a.) sowie den Grundsatz der Nichtdiskriminierung einhalten und berücksichtigen. Sie
verpflichtet sich insbesondere, sicherzustellen, dass ihre Werbung den gesetzlichen und behördlichen
Bestimmungen und den guten Sitten entspricht. Die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen
Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen sind zu beachten. Die auftragnehmende Partei wird
ebenfalls auf die Einhaltung der Regelungen der Sätze 1 bis 3 bei ihren Vertragspartnern und
Vertragspartnerinnen hinwirken.
(2) Werden Verstöße durch die auftragnehmende Partei oder durch Dritte festgestellt, wird die
auftragnehmende Partei alles ihr tatsächlich und rechtlich Mögliche unternehmen, um den Verstoß
unverzüglich abzustellen. Dies gilt im Besonderen für Vorgänge die sich auf den Vertragsgegenstand
beziehen können. Für diese Sachverhalte wird die auftragnehmende Partei die Landeshauptstadt Potsdam
unverzüglich selbständig informieren und dieser mitteilen, wie der Rechtsverstoß beseitigt wird und bis wann
dies der Fall sein wird. Sofern keine eigenständige Mitteilung erfolgt, hat die Landeshauptstadt Potsdam
gegenüber der auftragnehmenden Partei ein Auskunftsrecht. Bei erheblichen Verstößen gegen
Rechtsvorschriften sowie bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung
(u.a. wegen des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Herkunft) besteht zwischen den
Vertragsparteien Einigkeit, dass die Landeshauptstadt Potsdam den konkreten Vorgang mit Nennung der
Daten der auftragnehmenden Partei an zuständige Stellen melden darf. Im Falle von diskriminierender
Werbung wird die Landeshauptstadt Potsdam die beanstandete Werbung an den Deutschen Werberat -
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. DeutscherWerberat, Am Weidendamm 1A, 10117
Berlin melden. Das Ergebnis der Einschätzung, insbesondere des Werberates, darf die Landeshauptstadt
Potsdam eigenständig veröffentlichen. Weitergehende Ansprüche der Landeshauptstadt Potsdam aufgrund
der Verletzung der Verpflichtungen nach Absatz 1 bleiben unberührt. ■
Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes unter
Geltung des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG)
Ergänzende Vergabebedingung
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen
Vergabegesetz
Dem Angebot hat der Bieter die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) rechtsverbindlich unterzeichnet beizufügen.
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Nachunternehmer oder der Beauftragung eines Verleihers
von Arbeitskräften hat der Auftragnehmer die Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer /
Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und einen (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder
Verleiherzur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
(Formular 5.4) des Vergabehandbuchs VHB Bbg zum Vertragsgegenstand zu machen und die
Vereinbarungen bis zum tatsächlich auszuführenden Unternehmen seinem Angebot beizufügen oder bei
späterem Einverständnis mit der Weitergabe nachzureichen. Dem Nachunternehmer oder Verleiher
von Arbeitskräften ist dieselbe Verpflichtung aufzuerlegen. In den Bezeichnungen zur Kennzeichnung der
Beteiligten im Vordruck Formular 5.4 rückt der in einer Kette von Weitergaben dem öffentlichen
Auftraggeber nähere Nachunternehmer in die Position des im Vordruck so bezeichneten eigenen
Auftraggebers ein.
Formular 5.1 Stand 12/2020 Ergänzende Vergabebedingungen BbgVergG
214 (Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
_____________________________ OV-B-KIS-197-26___________________________ _____
Baumaßnahme Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
_________________ Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam________________________________________ ._________
Leistung VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1. Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
| | am:
| | spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
| | in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
| | innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die
Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt
| | nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
[~x| gemäß Auftragsschreiben
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
|~~] am:
|~~| innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
| | in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
| | in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist
|x| gemäß Auftragsschreiben
1.2. Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
[x] vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
[~x| vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
| | folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
| | aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
- Vertragsstrafen (§11 VOB/B) 2.1. Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfristvereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges zu zahlen: | | € (ohne Umsatzsteuer)
|~x] 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugs größe zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von' als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist ver einbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme be grenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3. Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
-
Zahlung (§16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem.§ 16 Abs.3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gern. §16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage.
-
Sicherheitsleistung für Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
| | Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
0 Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in
Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
- Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
| | Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
|~x| Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Schlussrechnungssumme (inkl. Umsatzsteuer).
in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS Seite 1 von 2
214 (Besondere Vertragsbedingungen)
- Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
-
die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft''
-
die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
-
vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen • „Abschlagszahlungs-Z Vorauszahlungsbürgschaft''
gern. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
Die Bürgschaftsurkunden müssen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Hierunter fallen ggf. folgende
Erklärungen des Bürgen:
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages
getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit
geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen
angerechnet worden ist.
- Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt
werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in
Bezug genommen.
- Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
- Rechnungen (§ 14 VOB/B)
9.1. Alle Rechnungen sind beim Kommunalen Immobilien Service (KIS) im Original per Post oder elektronisch
1 -fach
und gleichzeitig eine Kopie bei der Bauleitung: Benennung des Büros erfolgt bei Auftragserteilung 1 -fach einzureichen
9.2. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind einfach mit der Kopie einzureichen.
- Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Fortsetzung: Weitere Besondere Vertragsbedingungen Pkt. 10.01. bis 10.21. siehe Kennzeichnung I
in Anlehnung an VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS Seite 2 von 2
WBVB
Weitere Besondere Vertragsbedingungen - WBVB -
zu Nr. 10 EVM ( B , Z ) BVB ( Zutreffendes ist anzukreuzen ! )
10.01 . Lohnqleitklausel
|x] wird nicht vereinbart
| | Lohnänderungen werden nach der Ergänzung der zusätzlichen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
gemäß Formblatt 224 berücksichtigt.
10.02 . Stoffpreisqleitklausel
|~x| wird nicht vereinbart
| | Stoffpreisänderungen werden nach der Ergänzung der zusätzlichen
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
nach Formblatt 225 berücksichtigt.
10.03 . Versicherunqsabschlüsse
[x] Der Auftraggeber schließt für die Baumaßnahme eine Bauleistungsversicherung
unter. Ausschluss der Haftpflichtversicherung ab. Das Risiko des Auftragnehmers
im Sinne der §§ 7 und 12 VOB/B ist vom Versicherungsschutz mit umfaßt.
Die Kosten für den Versicherungsschutz werden auf den Auftragnehmer
umgelegt. Hierzu erfolgt eine Umlage von 0,1 % der Bruttoabrechnungssumme.
Die Umlage wird beginnend mit der 1. Abschlagsrechnüng in Abzug gebracht.
| | Der Abschluss von Versicherungen obliegt ausschließlich dem
Auftragnehmer; sie werden vom Auftraggeber nicht vergütet.
| | Der Abschluss einer Bauwesenversicherung mit Einschluss des
Bauherrenrisikos ist nachzuweisen .Die Selbstbeteiligung in
Schadensfällen ist in jedem Fall vom Auftragnehmer zu tragen .
[~x] Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch für die Bearbeitung von Schaden
ersatzansprüchen Dritter Sorge zu tragen, die ihn betreffen, aber
fälschlicherweise gegen die Stadtverwaltung Potsdam erhoben worden sind.
10 .04 . Baufristenplan
0 Der Auftragnehmer hat vor Beginn seiner Leistungen, spätestens jedoch bis
10 Werktage nach Auftragserteilung, einen Baufristenplan als
Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen,
anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und
überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur
baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungs -
bereichen, sind zu berücksichtigen .
|~x| Der Auftragnehmer hat bei Änderungen der Vertragsfristen
oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen
den Plan unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber innerhalb
einer Woche nach Feststellung einer Änderung zu übergeben .
| | Der Plan ist in 3 - facher Ausfertigung zu übergeben und wird
von der Bauleitung in einen Netzplan eingearbeitet.
10 .05 . Fristen / Terminüberwachunq
[x] Die Termine werden anhand des übergebenen und bestätigten
Baufristenplanes überwacht.
| | Die Termine werden anhand eines Netzplanes überwacht.
Der dem Auftragnehmer 1 - fach übergebene und bestätigte
Netzplan ist innerhalb einer Woche mit dem Auftraggeber abzustimmen .
10.06. Umweltschutz
|X| Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der AN die durch
die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß
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einzuschränken. Ebenso hat der AN durch die Arbeiten hervorgerufenen Feinstaub
belastungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Dies gilt insbesondere
für die Lagerung von Schüttgütern, die Unterhaltung von Baustraßen, sowie für Abbruch-,
Schneid- und Sägearbeiten. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen
der Auswirkungen der Arbeiten hat der AN dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
10.07 . Beschäftigung von Arbeitskräften
0 Auf der Baustelle dürfen ausschließlich Arbeitskräfte beschäftigt
sein, die ihren Sozialversicherungsnachweis, bzw. ihre
anerkannten Arbeitspapiere bei sich führen.
10.08. Baustellenbesprechungen
fx] Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der
Auftraggeber regelmäßig durchführt, die Teilnahme zu sichern
und einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden .
Die Termine der Besprechungen werden mit der Bauanlaufberatung festgelegt.
10.09 . Bautagesberichte
| | Der Auftragnehmer führt ein Bautagebuch
| | Der Auftragnehmer übergibt die Bautagesberichte alle 2 Tage
der Bauleitung .
[x] Der Auftragnehmer übergibt die Bautagesberichte
wöchentlich an die Bauleitung/ den Auftraggeber.
10.10. Baustellensicherung, -reinigung und -beräumung
[~x] Der Auftragnehmer trägt Sorge für den Schutz des öffentlichen
Verkehrsraumes und der Nachbar - und Anliegerrechte. Diese
Maßnahmen, wie auch der Schutz von Personen und Sachwerten
innerhalb von Gebäuden, ist in den Einheitspreisen zu kalkulieren .
[7] Sperrgenehmigungen sind vom Auftragnehmer zu beantragen .
[X] Die Arbeits - und Baustelleneinrichtungsbereiche sind täglich
zu reinigen, anfallender Bauschutt und Verpackungsmaterial
sind ordnungsgemäß zu lagern bzw. sofort zu beseitigen .
[x] Baumaterialien und Rüstungen sind unmittelbar nach Abnahme
der betreffenden Leistung zu entfernen .
|~x| Tränsport - und Fluchtwege sowie Feuerwehrzufahrten innerhalb
von Baustelleneinrichtungen sind freizuhalten .
s Schächte, Schieber und Hydranten innerhalb der Baustellen
einrichtung sind freizuhalten .
|~x] Einrichtungen, Einbauten und Anpflanzungen des Auftraggebers
sind vor Beginn der Arbeiten zu schützen .
10.11. Winterbauschutzmaßnahmen
|~X] Zur Durchführung von Maßnahmen für Arbeiten bei ungünstiger
Witterung gilt Anordnungs-, Nachweis- und Aufzeichnungspflicht.
[X] Die Leistungen sind nur auszuführen, wenn und soweit sie der
Auftraggeber besonders abruft.
[X] Der Stand der Bauleistungen ist zu Beginn und Ende der
Winterbauzeit gemeinsam festzustellen .
|~x] Aufzeichnungen über den Betrieb der Winterbaustelle sind der
Bauleitung täglich vorzulegen .
[x] Die Verlängerung der festgelegten Ausführungsfristen gemäß
Formblatt 214 Pkt. 1.2. erfolgt nur für den Fall, dass
die gemeinsam protokollierten Witterungsgrenzwerte zur
Unterbrechung der Arbeiten zwingt.
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WBVB
X| Die ausgeführten Leistungen sind gegen Winterschäden zu schützen. Schutzvor
kehrungen werden gesondert vergütet. (Die Vergütung wird nicht gewährt, wenn die
Bauzeitverzögerung in der Verantwortung des AN liegt)
10.12. Nachunternehmer
|~x| Der Austausch einer im NUN - Verzeichnis EG - FB 235EU
benannten Firma bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
10.13. Stundenlohn - / Unvorhergesehene Arbeiten
X Unvorhergesehene Arbeiten sind vor Ausführung der Bauleitung
anzuzeigen und die Abrechnungsmodalitäten protokollarisch
zu vereinbaren .
X Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen
Stundenlohnarbeiten ist erst nach schriftlicher Anordnung des
Auftraggebers zu beginnen .
Die Stundenlohnzettel sind wöchentlich bei der Bauleitung einzureichen.
10.14. Abnahme
X] Der Auftraggeber behält sich vor, nach einmaliger Anmahnung
der Abstellung von Mängeln und Restleistungen nach dem
Termin der im Abnahmeprotokoll festgesetzten Frist, Ersatz -
vornahmen auf Kosten des Auftragnehmers einzuleiten.
10.15. Übernahme betriebstechnischer Anlagen
| | Sofern die Prüfung auf Vertragsmäßigkeit ( Funktionsprüfung )
aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,
nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen
werden kann, findet zunächst keine Abnahme, sondern nur eine
Übernahme statt. Mit der Übernahme endet die Schutzpflicht
des Auftragnehmers nach § 4 Abs. 5 VOB / B .
Nach § 12 Abs. 6 VOB / B geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.
Die Leistung wird nach § 12 VOB / B abgenommen, sobald
die Vertragsmäßigkeit durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist.
| | Mit der Übernahme sind die bis dahin erbrachten Leistungen
abzurechnen, wenn der Auftragnehmer eine Sicherheit in Höhe
von 5 v.H. der Auftragssumme, einschließlich der Nachträge stellt.
Eine für die vertragsgemäße Erfüllung gestellte Sicherheit wird angerechnet.
10.16. Mängelansprüche
s Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme.
X Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche werden
für die vertragliche Leistung vereinbart:
1 (ein) Jahr
2 (zwei) Jahre
X 4 (vier) Jahre
5 (fünf) Jahre
|~x| Als Verjährungsfrist für Mängelansprüche für
Mängelbeseitigungsleistungen werden für die vertragliche Leistung
Monate vereinbart * *Diese Verjährungsfrist endet nicht vor
Ablauf der für die Vertragsleistung
2 Jahre vereinbart .* vereinbarten Verjährungsfrist!
10.17. Bürgschaften
|~x] Die Mängelansprüche - Bürgschaft ist mit der Schlussrechnung zu übergeben.
Die Rückgabe der Mängelansprüche - Bürgschaft an den Auftragnehmer erfolgt
nach Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist und wenn die bis dahin erhobenen
Ansprüche erfüllt sind.
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10.18. Rechnunqserteilunq
s Der Auftraggeber lehnt alle sich aus nicht exakten Rechnungsdaten
ergebenden Forderungen ab .*
*Dies gilt insbesondere für:
Angaben nach § 14 Absatz 4 Umsatzsteuergesetz
Anschrift des Auftraggebers
Zeitraum der Realisierung
Bezeichnung der Baumaßnahme und der Leistung
Bezeichnung der Zahlungsart
Nummer der Kostenstelle und der Baumaßnahme
Nummer des Auftrages (AU-2026-....)
Rechnungslegung erfolgt kumuliert
Allfällige Umlagen werden ab der ersten Abschlagsrechnung in Abzug gebracht.
0
10.19. Übersteigt die gesamte Gegenleistung des Auftraggebers, für die vom
Auftragnehmer erbrachten Bauleistungen voraussichtlich den nach
§ 48 Abs. 2, Satz 1 ESTG maßgeblichen Betrag, wird der Auftraggeber auf
Abrechnungen des Auftragnehmers nur zahlen, wenn der Auftragnehmer mit der
Abrechnung entweder eine rechtmäßige gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt
oder das für ihn zuständige Finanzamt und seine Steuernummer schriftlich
mitteilt.
Legt der Auftragnehmer mit der Abrechnung keine gültige Frei
stellungsbescheinigung vor, behält der Auftraggeber den gesamten
voraussichtlichen Steuerabzugsbetrag von,
Abrechnung ein (§ 48 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 EStG).
10.20. Gerichtsstand
S
Als Gerichtsstand wird Potsdam vereinbart.
10.21 . Weitere sonstige Besondere Vertragsbedingungen
10.21 . 01 . □ Die zu erstattenden Kosten des Verbrauchs für Baustrom, Bauwasser, Bau-
Stelleneinrichtung (Bauendreinigung, Nutzung sanitärer Einrichtungen ect.)
werden pauschal mit 1,0 % der Äbrechnungssumme, beginnend mit
der 1. Abschlagsrechnung, in Abzug gebracht...........'
10.21 . 02 . [7] Über die Verpflichtung aus VOB/C hinaus hat der AN anderen vom AG Beauftragten
die Mitbenutzung von Gerüsten, Versorgungsanschlüssen u. BE zu gestatten.
0
10.21 • 03 . Für Bauschuttentsorgung, die durch den AN trotz Anmahnung gemäß Bauberatungsprotokoll
nicht erfolgte, tritt der AG kostenpflichtig für den AN ein. Die Umlage dieser
Kosten des AG erfolgt zeit- und leistungsabhängig, mindestens vierteljährlich beim AN.
0
10.21. 04. Das Bauschild stellt der AG. Der AN hat das Recht auf kostenlose Veröffentlichung
hierauf mit Firmennamen, Tel.-Nr. und Anschrift; Firmenlogo nur auf Rechnung des AN.
Eigene Firmenwerbung auf und vor der Baustelle wird dem AN nicht gestattet.
10.21.05. [x] Baustellensprache ist deutsch! Für fremdsprachige Arbeitskräfte hat der AN vorwiegend
aus Arbeitssicherheitsgrunden die Baustelle mit einem einschlägig Sprachkundigen
oder Dolmetscher zu besetzen und diesen der Bauleitung schriftlich zu benennen.
10.21 . 06 . [7] Die Baustelle wird von einem durch den AG beauftragten Sicherheits- und
Gesundheitskoordinator überwacht. Die Belehrung der AK des AN zur Baustellen-
Ordnung ist nachweislich zu führen und spätestens 7 Kalendertage nach Baustellen-
eröffnung an den AG zu übergeben. Aufwendungen, auch Dritter, die durch nicht
fristgemäße Übergabe der Nachweise entstehen, gehen zu Lasten des AN.
0
10.21 . 07 . Die Baustelle ist gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Der Bauzaun inkl. Tore sind
ständig geschlossen zu halten. Die Bautore sind nach Dienstende abzuschließen.
10.21 . 08 . [7] Im Baustellenbereich herrscht absolutes Alkohol und Rauchverbot.
Bei Zuwiderhandlung wird für die betreffenden Personen Baustellen-
verbot ausgesprochen.
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WBVB
10.21 . 09 . |~x] Parken von Firmenfahrzeugen auf dem Gelände ist mit der Bauleitung vorab abzustimmen.
Für Privatfahrzeuge gilt auf dem Gelände Parkverbot.
10.21 . 10 . |X| Lagerflächen, Bauwagen- und Containerstandorte sind vorab mit dem AG abzustimmen.
0
10.21 . 11 . Die Werkplanung ist spätestens 12 Werktage vor Ausführungs- bzw. Herstellungsbeginn
zu übergeben.
10.21 . 12 . [x] Der Auftragnehmer erhält die zur Ausführung freigegebenen Planungsunterlagen
i-fach in Papierform und zusätzlich eine CD mit pianungsunteriagen im PDF-Format
10.21 . 13 . [X] Die Ur-Kalkulation ist analog dem Formblatt 223 zu gliedern; ................
die Zuschläge analog Formblatt 221 Nr. 2. sind mit aufzuführen**.
Die Herausgabe erfolgt auf Anforderung des AN und binnen 14 Tagen nach
vorbehaltloser Leistungsabnahme durch den AG.
Beachte !
** Es handelt es sich hiebei nicht um die Formblätter 221 bis 223, sondern um die voll
ständige Ur- Kalkulation der Einheitspreise des AN für alle Positionen des LV auf
Grundlage der verwendeten Gliederung des Formblattes 223, einschl. notwendiger
Angaben nach Formblatt 221 (Zuschläge)!
EKT = Einzelkosten der Teilleistungen zzgl. BGK + AGK + Wagnis + Gewinn
- Ende der weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -
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241
(Abfall)
OV-B-KIS-197-26
Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam
VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Ergänzung der besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1. Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1. Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der
Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter
mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des
Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall
wirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können.
1.2. Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt
die Verwertungs- und Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastüngsgrade die
Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
- die Verwertungs- und Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind
und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
- die Verwertungs- und Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschafts
behörde dem Auftraggeber Auskunft über Ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen
Abfallentsorgung erteilt,
- die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.
- die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2. Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden
(Bemühensklausel).
2.2. Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der
Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten
des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der
einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes der
Technik. Erführt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz
in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3. Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den
geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung
zuzuführen.
2.4. Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
VHB - Bund - Ausgabe 2017
-1 - 213
(Angebotsschreiben)
Name und Anschrift des Bieters
Ort: 1)
Datum: t)
Tel.: i)
Fax.: i)
e-mail: 1)
USt-ID-Nr.: 1)
HR-Nr.: 1)
Abgabeort: i> elektronisch über den
Vergabemarktplatz Land Brandenburg
Bindefrist endet am 28.11.2026
Registergericht: 1)
Kommunaler Immobilien Service (KIS)
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
über
Submissionsstelle der LHP
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Baumaßnahme
Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam
Vergabenummer Leistung'
OV-B-KIS-197-26 VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Anlagen, die Vertragsbestandteil werden
□
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Langfassung) mit den Preisen
sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformular für Wartung / Instandhältung mit den Preisen sowie den geforderten
Angaben und Erklärungen (unterschrieben)
□224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes
”□233 Nachunternehmerleistungen
''□234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
1)| |235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Nebenangebot(e) (siehe Formblatt 211, Nr. 6)
□ Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz •
D | | Vereinbarung zwischen Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften
zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
□ Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, gern. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
1)|~~|236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
□ 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
_XJ124 Eigenerklärung zur Eignung (siehe hierzu Seite 2, Nr. 6)
T]221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung
T]223 Aufgliederung der Einheitspreise
’ vom Bieter anzukreuzen und ausgefüllt beizufügen, wenn zutreffend 'in Anlehnung an VHB-Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019, mit Ergänzungen des KIS
-2- 213
(Angebotsschreiben)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.
2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gemäß
Leistungsbeschreibung inkl. Umsatzsteuer.....% (brutto)
beträgt: .................................. ^uro
2.1. Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gemäß
Wartungs- und/oder Instandhaltungsvertrag z) beträgt inkl. Umsatzsteuer: XXXXXX Euro
*) nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Wartungs-Ztastandhattungsvertrag beiliegt.
3 Anzahl der Nebenangebote XXXXXX Stück
4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme
für Haupt- und Nebenangebote 3) sowie auf die Preise für
angeordnete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung
für die vertragliche Leistung zu bilden sind ............................%
5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und
seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016
- Unterlagen gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen - Teil B
6 Q Ich bin/Wir sind für die zu vergebene Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikations
verzeichnis eingetragen unter der Nummer:
Name: PQ_Nummer:
Name: PQ_Nummer: ............. ........
Name: PQ_Nummer: ....................................................
Fl Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen - KMU
1—1 4)
(< 250.Beschäftigte und S 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. S 43 Mio Jahresbilanzsumme).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124
"Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von
Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
7 Ich/Wir erklären, dass
Q ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
[2] ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw.Verzeichnis
der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer ausgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
8 Ich/Wir erklären, dass
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n)
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf
Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation
verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungs
beschreibungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine
Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
in Anlehnung an VHB-Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS
213
-3-
(Angebotsschreiben)
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation
der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
- ich/wir einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses
Vertrages entrichten werden, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n)
einen geringeren Schaden nach.
ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte
Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
Datum, Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform an dieser Stelle der Bieter nicht erkennbar,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
wird das Angebot ausgeschlossen.
-
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
-
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
-
Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der
Bietergemeinschaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.
in Anlehnung an VHB-Bund, Ausgabe 2017 - Stand 2019 mit Ergänzungen des KIS
-110- 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Vergabenummer:
OV-B-KIS-197-26
Vergabeart
n
| | Öffentliche Ausschreibung Freihändige Vergabe 0 | | Beschränkte Ausschreibung Offenes Verfahren
□
| | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Nichtoffenes Verfahren
Baumaßnahme
Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam
Leistung
VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Bewerber *)
Bieter *)
I
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft *)
Nachunternehmer *)
□
anderes Unternehmen *)
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen €
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen €
ausgeführten Leistungen.
€
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung
angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir für drei Referenzen je eine Referenz
bescheinigung mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung
des mit eigenem Personal ausgeführten maßlichen Leistungsumfanges einschließlich Angabe der ausgeführten
Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme
einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,
Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der
Gewerke, die mit eigenem Leistungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertrags
gemäße Ausführung der Leistung
*) zutreffendes ankreuzen
1 Der längere Zeitraum ist maßgebend
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 1 von 3
-111 - 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung
stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei ab
geschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen
mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
| | im Handelsregister eingetragen
| | für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
| | bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
| | zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.
bei der Industrie- und Handelskammer
Angaben zu insoivensverfahren und Liquidation
| | Ich erkläre/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde
und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
| | Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angaben, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt
Ich erkläre/Wir erklären, dass
| | für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
| | ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe
von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
| | für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
| | zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt,
ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die
für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gern. § 6 WRegG bei der
Registerbehörde anfordern. Zusätzlich behält er sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gern. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 2 von 3
-112 - 124
(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unter
fallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen 3> sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser
Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift)4
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist 3) soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 4) nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
VHB - Bund - Ausgabe 2017 - Stand 2019 Seite 3 von 3
- 113- 221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter: Vergabenummer: Datum:
OV-B-KIS-197-26
Baumaßnahme:
Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam
Leistung:
VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
ANGABEN ZUR KALKULATION MIT VORBESTIMMTEN ZUSCHLÄGEN
1. Angaben über den Verrechnungslohn Zuschlag €/h
%
1.1. Mittellohn ML
einschließlich Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereirbart wird
1.2. Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3. Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4. Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1. Bis 1.3.)
1.5. Zuschlag auf Kalkulationslohn
(Zeile 2.4., Spalte 1)
1.6. Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4. und 1.5., VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2. Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Nachunternehmer
Kosten leistungen
2.1. Baustellengemeinkosten
2.2. Allgemeine Geschäftskosten
x ...,, .••••**
2.3. Wagnis und Gewinn «•**♦
2.3.1 Gewinn
2.3.2 betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3 leistungsbezogenes Wagnis2
2.4. Gesamtzuschläge
1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko
2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis
VHB - Bund - Ausgabe 2017
-114 - 221
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3. Ermittlung der.Angebotssumme
Einzelkosten d. Gesamt Angebotssumme
Teilleistungen = zuschläge
unmittelbare gern. 2.4.
Herstellungs
kosten
€ % €
3.1. Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
X
3.2. Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3. Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
3.4. Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.5. Nachunternehmerleistungen 3
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
VHB - Bund - Ausgabe 2017
-113- 222
(Preisermittlung über die Endsumme)
Bieter: Vergabenummer: Datum:
OV-B-KIS-197-26
Baumaßnahme:
Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam
Leistung
VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
1. Angaben über den Verrechnungslohn Lohn
€/h
1.1. Mittellohn ML
einschließlich Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2. Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne
1.3. Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4. Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1. bis 1.3.)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5. Umlage auf Lohn €/h v.H.
(Kalkulation x V;H. Umlage aus 2.1)
1.6. Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4. und 1.5.)
Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
VHB - Bund - Ausgabe 2017
-114- 222
(Preisermittlung über die Endsumme)
Ermittlung der Angebotssumme Betrag Gesamt Umlage Summe 3 auf
€ € die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
2. Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten % €
2.1. Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4.).x Gesamtstunden
..................
x X
2.2. Stoffkosten X
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
...................
2.3. Gerätekosten X •
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
2.4. Sonstige Kosten X
(vom Bieter zu erläutern)
2.5. Nachunternehmerleistungen 1 X
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage Anteil Anteil Anteil
gesamt (€) BGK (€) AGK (€) W+G (€)
2.1. eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten ◄—--------------------
2.4 Sonstige Kosten
2.5. Nachunternehmerleistungen
3. Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1. Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
3.1.1 Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssumme unter 5 Mio €:
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio €:
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
X
3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung,
Vermessung usw.
3.1.3 Vorhalten und Reparatur der Geräte und Aus
rüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u.
Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4 An- und Abtransport der Geräte und Aus
rüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausfüh
rungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2. Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3. Wagnis und Gewinn (Summe 3.3.
3.3.1 Gewinn
3.3.2 Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine
Unternehmensrisiko)
3.3.3 Leistungsbezogenes Wagnis (mit der Ausführung der
Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) I I
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) [
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
VHB - Bund - Ausgabe 2017
-115 - 223
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter: ' Vergabenummer: Datum:
OV-B-KIS-197-26
Baumaßnahme:
Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam
Leistung:
VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
AUFGLIEDERUNG WICHTIGER EINHEITSPREISE
oz Men- Zeit Teilkosten einschl. Zuschläge in EURO des gen- ansatz (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit LV 1) Kurzbezeichnung der Teilleistung 1) Menge einhei Stund. Löhne Stoffe Geräte Sonstiges Angebotener
- n 2) 2), 3) 2) 2). 4) 2) Einheitspreis (Sp. 6+7+S+9) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 01.01.3 Heizkörper abdecken 150,00 st
01.02.4 Dübel, Nägel, Haken an Wänden und Decken entfernen 500,00 st
01.03.3 Aitanstriche, Altbeschichtungen und Altbeläge entfernen 3.000,00 m2
01.04.3 Putzflächen vollflächig spachteln/schleifen,Q3, Wände, gerundet 834,00 m2 01.04.21 Grundanstrich, Putz, Wände, 5.408,00 m2
01.05.1 Überspannen mit Malergewebe Wände, Trockenbau 400,00 m2
01.06.7 Beschichtung auf Wände, Putz, Dispersionsilikatfarbe 5.408,00 m2
01.07.7 Beschichtung Betonböden, Epoxidharz,2-komp. 120,00 m2
01.08.3 Überholungsanstrich, Stahl, Alkydharzlack, weiß, D=18 mm 400,00 m
01.09.5 Erstbeschichtung neuer Sockelleisten Holz, Alkydharzfarbe, profiliert, 20-25/70-100 mm 1.054,00 m 01.10.3 Fahrbares Gerüst, umsetzen, LK3 / 4,65 m 30,00 st
02.01.3 Heizkörper abdecken 150,00 st
02.02.5 Dübel entfernen 100,00 st
02.03.5 Bestandsbeschichtung Decke, innen, anschleifen, vollflächig von Hand 75,00 m2 02.04.10 Putzflächen spachteln/schleifen,Q3, Decken 761,00 m2 02.05.10 Beschichtung auf Leibungen gefaltet, 255,00 m
02.05.15 Beschichtung Dispersionsilikatfarbe, auf Deckenkehle gerundet, 378,00 m 02.07.14 Überholungsanstrich, Gussrippen-Heizkörper, Alkydharzlack, weiß, L/B/T = 108/68/16 cm, 18 Rippen 4,00 st 02.08.2 Überholungsantrich Sockelleisten Holzmagnesiaestrich, Alkydharzfarbe, gerade 20/120 mm 630,00 m
I 1
- Wird vom Auftraggeber vorgegeben
- Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon, ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.
- Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
- Für Gerätekosten einschließlich Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahl zugerechnet worden sind.
VHB - Bund - Ausgabe 2017
-116- 233
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Bieter: Vergabenummer: Datum:
OV-B-KIS-197-26
Baumaßnahme Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam
Leistung VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch
Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen
der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
| | Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Mein/Unser Betrieb ist auf
OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens die Leistung eingerichtet
□
I I
I I
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0
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I I
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0
VHB - Bund - Ausgabe 2017
-117- 234
(Erklärung Bieter-ZArbeitsgemeinschaft)
Vergabenummer: Datum
OV-B-KIS-197-26
Baumaßnahme Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam
Leistung VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied _____________________________________
Ust.-ID __ __________________________________
Weitere Mitglieder
Mitglied _____________________________________
Ust.-ID '
Mitglied
Ust.-ID
Mitglied
Ust.-ID
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären 1), dass der bevollmächtigte
Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit
befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort Datum Stempel und Unterschrift
Ort Datum Stempel und Unterschrift
Ort Datum Stempel und Unterschrift
Ort Datum Stempel und Unterschrift
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte
Erklärung abzugeben.
VHB - Bund - Ausgabe 2017
-118- 235
(Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)
Bieter: Vergabenummer: Datum
OV-B-KIS-197-26
Baumaßnahme Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam
Leistung VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer
Unternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der
Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).
OZ / Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe zu der von diesem Unternehmen
Name des Unternehmens
überlassenen Eignung
I
VHB - Bund - Ausgabe 2017
Stand 09/2024 -119-
Name bzw. Firmenbezeichnung des Bieters
PLZ, Ort Datum
Anschrift Vertreter
Betrifft:
Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26
Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz
Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines /unseres Angebots:
1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten/Lohngleitklausel
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei der Erfüllung von Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten
das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen
Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden Leistungen nicht bereits durch das
Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere gesetzliche
Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des Brandenburgischen
Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt gemäß § 6 Absatz 2
des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt entspricht dabei
dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder
Zuschlägen.
Für Aufträge aufgrund eines ab dem 01. Mai 2021
abgegebenen Angebotes beträgt der vereinbarte Mindestlohn 13,00 Euro brutto je Zeitstunde.
- Lieferleistung:
Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere
Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung
bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen
ebenfalls dieser Vereinbarung.
- Längerfristige Verträge:
Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung
des Mindestarbeitsentgelts in § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die
Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts
für die Beschäftigten anwendbar.
2. Nachweise (Lohn- und Gehaltszahlungen)
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, mit mindestens der ersten Teil-/Abschlagsrechnung oder bei längeren
Laufzeiten einmal kalenderjährlich, Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen mit Bezug auf die erbrachten
Leistungen vorzulegen, wobei der Auftraggeber den Zeitpunkt unter Wahrung der wechselseitigen
Interessen bestimmen kann. Bei Lieferaufträgen beziehen sich die Unterlagen auch auf die Erbringung
aller derjenigen Leistungen, die mit der Anlieferung Zusammenhängen, insbesondere Transport,
Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung.
Alle Nachweise können in anonymisierter (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder
pseudonymisierter Form (Artikel 4 Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung) vorgelegt werden. Es
muss erkennbar sein, dass Nachweise der Arbeitszeit für den Einsatz im öffentlichen Auftrag und die
Entgeltberechnungs- und -Zahlungsunterlagen sich auf dieselbe Person beziehen. Im Regelfall ist auch
eine Bescheinigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die Lohnhöhe oder darüber, dass
alle Beschäftigten mindestens den jeweils einschlägigen Mindestlohn erhalten, anstelle der
vorzulegenden Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen ausreichend.
Bauleistungen:
Die vorgenannten Nachweispflichten gelten auch für erbrachte Bauleistungen, wenn für diese nicht
bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere
gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein Mindestentgelt definiert ist, welches das unter Ziffer 1
genannte Mindestarbeitsentgelt erreicht oder übersteigt. Bei Bauleistungen, für die es
Sozialkassenbescheinigungen für das Baugewerbe gibt, genügt eine Bescheinigung, die bei Eingang der
Formular 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG
Stand 09/2024 -120-
Betrifft:
Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26
ersten Rechnung nicht älter als sechs Monate ist. Sonstige vergleichbare Bescheinigungen von
freiwilligen Sozialkassen auch anderer Branchen können ebenso verwendet werden, wenn der glaubhaft
darlegt ist, dass die zugrundeliegenden Arbeitsentgelte ausnahmslos das einzuhaltende Mindestentgelt
erreichen oder übersteigen.
3. Stichprobenkontrollen
Dem Auftraggeber wird zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und
Gehaltsabrechnungen und Auszahlungsbelege gegeben. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns
eingesetzten Beschäftigten zu der Vorlage der Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der
vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die Unterlagen können pseudonymisiert sein,
wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Zu Kontrollen darf der Auftraggeber oder eine von
diesem beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und
Beschäftigte meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die
Arbeitsentgelthöhe und -Zahlung befragen.
4. Entgeltzahlung an Beschäftigte
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen -
Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige,
deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereit zu
halten und auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen, werktags
außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr den Zugang zu meinen/unseren
Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und
Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein einer auftraggeberseitigen Person gefertigte
Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorrübergehend zu überlassen. Die Nachweise können
pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.
5. Nachunternehmer
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der
Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung zugunsten einer Kontrolle durch mich/uns und den
Auftraggeber mir/uns gegenüber abgibt und gleich lautende Erklärungen evtl, weiterer von ihm oder seinen
Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt. Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher
von Arbeitskräften. ’
6. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen
Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das
Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei
Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltene vertragliche Pflichten über einen Ausschluss vom
Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der
brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine
„Selbstreinigung" eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen.
Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die
Eintragung bewirkt hat. Ist ein Nachauftragnehmer mit einer Auftragssperre belegt, werde ich kurzfristig
einen anderen Nachauftragnehmer benennen. Der Auftraggeber räumt diese Möglichkeit nur ein, wenn
zeitliche Verzögerungen im Vergabeverfahren unschädlich sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Ver
pflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem
Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von
Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro
bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro, zu zahlen.
Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar.
Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall;
- von Nachunternehmern
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu
Formular 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG
Stand 09/2024 -121 -
Betrifft:
Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Verqabenummer: OV-B-KIS-197-26
beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Ver
einbarung beigefügten Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet,
für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten
Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die
Pflicht zur Duldung von Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftrags
summe, maximal 25.000 Euro, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme,
maximal 250.000 Euro, zu zahlen. Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je
Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar. Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen
bilden ebenso einen Fall. Entsprechende Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder
Verleihern vor.
7. Preisgleitklausel
Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden erstattet, wenn sich der maßgebende
Entgeltsatz durch Anpassung des Entgeltsatzes in Folge einer Änderung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des
Brandenburgischen Vergabegesetzes erhöht.
Durch die sich unter Berücksichtigung des geänderten Mindestarbeitsentgelts ergebende Änderung der
Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehraufwendungen
einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten.
Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen ändern.
Der Wert der bis zum Tage der Anpassung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des
Brandenburgischen Vergabegesetzes erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch eine
gemeinsame Feststellung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer - zumindest mit dem
Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlägsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt -
ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur
Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen,
die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Ausführung der Leistung
nicht angemessen gefördert hat.
Von den so ermittelten Mehraufwendungen wird nur der über 0,5% der Abrechnungssumme (Vergütung für die
insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel).
Dabei sind der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln
zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen.
Ein Mehraufwand kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbeteiligungsbetrag über
schritten ist. Bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5% der Auftragssumme zugrunde gelegt.
8. Kündigungsrecht
Ich/wir räume/n dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/ unserer
in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.
Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel
Ist
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot an dieser Stelle in Textform der Name der handelnden
vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- bei-einemsGhrifUiGhen-AngebotdieErklärung-andieserStelle-niGhbuntersGhrieben
kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Formular 5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG
Stand 09/2024 - 122-
Name bzw. Firma des Nachunternehmers/Verleihers
PLZ, Ort Datum
Anschrift Ansprechpartner
Betrifft:
Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26
Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von
Arbeitskräften und ggf. weiteren Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung
der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Die nachstehend aufgeführten Erklärungen sind Bestandteil meines /unseres Angebots:
1. Vergütung der Arbeitsleistung der Beschäftigten/Lohngleitklausel
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu
beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich verpflichtet, seinen bei der Erfüllung von
Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten das jeweils geltende Mindestarbeitsentgelt im Sinne
von § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes zu zahlen, soweit für die zu beschaffenden
Leistungen nicht bereits durch das Mindestlohngesetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
oder durch andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte im Sinne des § 2 Absatz 6 des
Brandenburgischen Vergabegesetzes ein Mindestentgelt definiert ist, welches das Mindestarbeitsentgelt
gemäß § 6 Absatz 2 des Brandenburgischen Vergabegesetzes erreicht oder übersteigt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne
Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Für Aufträge aufgrund eines ab dem 01. Mai 2021
abgegebenen Angebotes beträgt der vereinbarte Mindestlohn 13,00 Euro brutto je Zeitstunde.
- Lieferleistung:
Bei einer Lieferleistung gilt dies für die mit der Anlieferung zusammenhängenden Leistungen, insbesondere-
Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung zur Benutzung. Mit dem Vertrag über die Lieferung
bereits beauftragte spätere Dienstleistungen, wie Serviceleistungen am Liefergegenstand unterfallen
ebenfalls dieser Vereinbarung.
- Längerfristige Verträge:
Bei längerfristigen Verträgen ist eine ggf. vereinbarte Lohngleitklausel auch auf den Fall der Erhöhung
des Mindestarbeitsentgelts in § 6 Absatz 2 Brandenburgisches Vergabegesetz unter den für die
Lohngleitung sonst geltenden Voraussetzungen und der tatsächlichen Erhöhung des Arbeitsentgelts
für die Beschäftigten anwendbar.
2. Entgeltnachweise und Stichprobenkontrollen
Soweit meine/unsere Leistungen betroffen sind, werde ich meinen/unseren Vertragspartner bei der Erfüllung der
Vorlagepflicht von anonymisierten (§ 3 Brandenburgisches Datenschutzgesetz) oder pseudonymisierten (Artikel 4
Nummer 5 EU-Datenschutz-Grundverordnung) Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Verbindung mit einer Rechnung
über die Leistung unterstützen. Der Zusammengehörigkeit der Belege zur selben Person muss erkennbar sein.
Ich/Wir (Nachunternehmer/Verleiher) verpflichte(n) mich/uns gegenüber
(Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des Kommunalen Immobilien Service (K|S) Eigenbetrieb der
Landeshauptstadt Potsdam, dem eigenen Auftraggeber und dem öffentlichen Auftraggeber zur
Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohn- und Gehaltsabrechnungen zu geben. Das
Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohn- und
Gehaltsabrechnungen und Überprüfung der vorgelegten Abrechnungen werde(n) ich/wir einholen. Die
Unterlagen können pseudonymisiert sein, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist. Im Regelfall
ist auch eine Bescheinigung eines Steuerberaters oderWirtschaftsprüfers über die Lohnhöhe oder
darüber, dass alle Beschäftigten mindestens den jeweils einschlägigen Mindestlohn erhalten, anstelle der
vorzulegenden Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen ausreichend. F .
Formular 5.4 Vereinbarung Mindestanforderungen NU/Verleiher BbgVergG
Stand 09/2024 - 123-
Betrifft:
Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Kpmplettsanierung
Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26
Die vorgenannten Nachweispflichten gelten auch für erbrachte Bauleistungen, wenn für diese nicht
bereits durch das Mindestlohng’esetz, aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder durch andere
gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte ein Mindestentgelt definiert ist, welches das unter Ziffer 1
genannte Mindestarbeitsentgelt erreicht oder übersteigt. Bei Bauleistungen, für die es
Sozialkassenbescheinigungen für das Baugewerbe gibt, genügt eine Bescheinigung, die bei Eingang der
ersten Rechnung nicht älter als sechs Monate ist. Sonstige vergleichbare Bescheinigungen von
freiwilligen Sozialkässen auch anderer Branchen können ebenso verwendet werden, wenn der glaubhaft
darlegt ist, dass die zugrundeliegenden Arbeitsentgelte ausnahmslos das einzuhaltende Mindestentgelt
erreichen oder übersteigen.
Zu Kontrollen darf der eigene Auftraggeber und der öffentliche Auftraggeber oder eine von diesem
beauftragte Person meine/unsere betrieblichen Grundstücke und Räume betreten und Beschäftigte
meines/unseres Unternehmens über den Einsatz beim Auftraggeber und die Arbeitsentgelthöhe und
-Zahlung befragen.
3. Entgeltzahlung an Beschäftigte
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter aller - auch der im Ausland ansässigen -
Beschäftigter mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige,
deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege bereit zu
halten und auf Wunsch des öffentlichen oder des eigenen Auftraggebers im jeweiligen Büro des
Auftraggebers vorzulegen, werktags außer samstags zwischen 8 Uhr und 17 Uhr, freitags bis 14 Uhr
den Zugang zu meinen/unseren Geschäftsräumen und die Einsichtnahme in die Unterlagen
über die Beschäftigungsverhältnisse und Überweisungsbelege zu gestatten und diese oder im Beisein
einer auftraggeberseitigen Person gefertigte Kopien auf Verlangen gegen Quittung vorrübergehend zu
überlassen. Die Nachweise können pseudonymisiert sein, wenn die Zusammengehörigkeit erkennbar ist.
4. Weitere Nachunternehmer und Verleiher
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, weitere Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt und gleichlautende
Erklärungen evtl, weiterer von ihm oder seinen Nachunternehmern eingesetzten Nachunternehmern vorlegt.
Dasselbe gilt sinngemäß für Verleiher von Arbeitskräften.
5. Verstöße, Auftragssperren und Vertragsstrafen
Mir/Uns ist bekannt, dass der Auftraggeber Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das
Mindestlohngesetz an die zuständige Zollbehörde meldet. Es ist auch bekannt, dass der Auftraggeber bei
Verstößen gegen die in diesem Angebotsteil enthaltene vertragliche Pflichten über einen Ausschlüss vom
Wettbewerb bis zu drei Jahren entscheiden und diesen zu einer zentralen Sperrliste melden kann, aus der
brandenburgische Auftraggeber Auskunft über die Eintragung erhalten. Es besteht die Möglichkeit durch eine
„Selbstreinigung" eine Kürzung der Sperrdauer oder eine Aufhebung der Sperre zu erreichen.
Änderungen an den Eintragungen sind gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen, der die
Eintragung bewirkt hat.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Ver
pflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber einem/einer von meinem/unserem
Unternehmen bei der Leistungserbringung Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von
Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro
bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro, zu zahlen.
Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar.
Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt der Kommunale Immobilien Service
(KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns
zu fordern.
Formular 5.4 Vereinbarung Mindestanforderungen NU/ Verleiher BbgVergG
Stand 09/2024 -124-
Betrifft:
Baumaßnahme: Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Leistung: VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Vergabenummer: OV-B-KIS-197-26
- Verstöße von weiteren Nachunternehmern und Verleihern
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu
beauftragen, dass der Nachunternehmer oder Verleiher sich gemäß demselben Vereinbarungstext
mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen
schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entgeltverkürzung gegenüber
einem/einer in seinem Unternehmen Beschäftigten oder Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von
Kontrollen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 Euro,
bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 250.000 Euro, zu zahlen.
Dabei stellen Verstöße gegen Arbeitsentgeltzahlungspflichten je Beschäftigter/n und Monat einen Fall dar.
Verstöße gegen die Pflicht zur Duldung von Stichprobenkontrollen bilden ebenso einen Fall. Entsprechende
Erklärungen lege ich auch von weiteren Nachunternehmern oder Verleihern vor.
6. Preisgleitklausel
Mehraufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden erstattet, wenn sich der maßgebende
Entgeltsatz durch Anpassung des Entgeltsatzes in Folge einer Änderung auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des
Brandenburgischen Vergabegesetzes erhöht.
Durch die sich unter Berücksichtigung des geänderten Mindestarbeitsentgelts ergebende Änderung der
Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehraufwendungen
einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten.
Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen ändern.
Der Wert der bis zum Tage der Anpassung des Mindestarbeitsentgelts auf Grundlage des § 6 Absatz 2 des
Brandenburgischen Vergabegesetzes erbrachten Leistungen (Leistungsstand) ist unverzüglich durch eine
gemeinsame Feststellung durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer - zumindest mit dem
Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt -
ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur
Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen.
Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen,
die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Ausführung der Leistung
nicht angemessen gefördert hat.
Von den so ermittelten Mehraufwendungen wird nur der über 0,5% der Abrechnungssumme (Vergütung für die
insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbetrag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel).
Dabei sind der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die aufgrund von Gleitklauseln
zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen.
Ein Mehraufwand kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und .Selbstbeteiligungsbetrag über
schritten ist. Bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5% der Auftragssumme zugrunde gelegt.
7. Kündigungsrecht
Ich/wir räume/n dem eigenen Auftraggeber ein Kündigungsrecht für den Fall der Verletzung meiner/ unserer
in diesem Angebotsteil begründeten Verpflichtungen ein.
Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel Textform/Unterschrift(en) ggf. Firmenstempel
Auftraggeber des Nachunternehmers/Verleihers Nachunternehmer/Verleiher
- bei einem elektronisch übermittelten Angebot an dieser Stelle in Textform der Name der handelnden
vertretungsberechtigten natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- bei-einem schriftliehen-Angebot die Erklärung an dieser Stelle-nieht- unterschrieben
kann das Angebot ausgeschlossen werden. Formular 5.4
Vereinbarung Mindestanforderungen NU/ Verleiher BbgVergG
-125- 236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
Bieter Vergabenummer Datum
OV-B-KIS-197-26
Baumaßnahme Rathaus (Stadthaus) Komplettsanierung
Friedrich-Ebert-Str. 79/81,14469 Potsdam
Leistung VE 67.1 - Malerarbeiten Ebene 0
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g.
Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens fürden/die
nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
ÖZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift)
| | Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber
dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam
für die Auftragsausführung zu h*aften.
(Ort, Datum, Unterschrift)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die
Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
- Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.
VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1