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Informationen zum Datenschutz
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben.
| Verantwortlicher | Bundesministerium für Verkehr (BMV) Invalidenstraße 44 10115 Berlin E-Mail: poststelle@bmv.bund.de |
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| Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten | Beauftragter für den Datenschutz im BMV Bundesministerium für Verkehr Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn E-Mail: datenschutz@bmv.bund.de |
| Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung | Die im Rahmen der Durchführung des Vergabeverfahrens durch die Unternehmen übermittelten personenbezogenen Daten werden zur Vorbereitung eines evtl. Vertragsverhältnisses auf Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 lit. b), c) und e), Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 3 BDSG; §§ 7, 55 BHO und den vergaberechtlichen Vorschriften im Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) bzw. der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) im erforderlichen Umfang verarbeitet. Im Falle einer Beauftragung werden die zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) des Auftragnehmers ggfls. einschließlich benannter Unterauftragnehmer oder der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft gem. Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO verarbeitet. |
| Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten | Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahrens und für den geplanten Vertragsabschluss erforderlich. Werden die geforderten Informationen nicht bereitgestellt, kann die Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags / Angebots nicht oder nicht vollständig erfolgen, mit der Folge, dass der Teilnahmeantrag / das Angebot entsprechend der vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschlossen werden muss. |
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| Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten | Das BMV ist nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzarbG ) verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung anzufordern. Hierzu werden die erforderlichen personenbezogenen Daten (Name und Adresse) an das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) weitergeleitet. Für den Fall, dass es sich bei dem zukünftigen Auftragnehmer um eine natürliche Person handelt, wird ergänzend auf Folgendes hingewiesen. Das BMV wird gemäß den vergaberechtlichen Reglungen des § 134 Abs. 1 GWB, § 62 Abs. 2 VgV bzw. § 46 Abs. 1 UVgO die betroffenen Bieter bzw. Bewerber über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, informieren. Dieser Unternehmensname wird im Falle eines EU-weiten Verfahrens gemäß § 39 VgV in der Vergabebekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht. Eine Datenübermittlung an ein Drittland findet nicht statt. |
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| Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten | Die im Zusammenhang mit dem Verfahren übermittelten personenbezogenen Daten werden zur ordnungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Bundes und zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens gemäß der haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumenten) in Bundesministerien (RegR), die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. |
| Rechte der betroffenen Person | Sie haben ein Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Sie haben das Recht, sich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d) DSGVO) zu beschweren. |
| Zuständige Datenschutzaufsichts- behörde | Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für das BMV ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn. |