Lüftungsanlagen und Abgasabsaugung für das Feuerwehrgerätehaus Haunstetten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Augsburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- CPV-Codes
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- Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (45331000)
- Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen (45331200)
- Installation von Lüftungsanlagen (45331210)
- Installation von Klimaanlagen (45331220)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 363823-2026
- Verfahrensnummer
- ed1062d5-09b6-4438-8adb-970f06092c0a
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Augsburg beschafft im Rahmen des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses Haunstetten lufttechnische Anlagen und eine Abgasabsaugung. Vorgesehen sind ein Deckenlüftungsgerät für die Fahrzeughalle mit 3.000 Kubikmetern Luftleistung pro Stunde, eine Abgasabsaugung für sieben Stellplätze, ein Split-Klimagerät mit 5 Kilowatt sowie Luftleitungen aus Rechteckkanälen und Wickelfalzrohren. Der Leistungsort liegt in Augsburg-Haunstetten; die Angebotsfrist endet am 29. Juni 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
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Leistungsbeschreibung
Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten Lüftungsgerät Decke Fahrzeughalle 3000m³/h Abgasabsaugung für 7 Stellplätze 1 Splitgerät mit 5 kW Luftleitungen als Rechteckkanal und Wickelfalzrohre
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · 310 Lufttechnische Anlagen und Abgasabsaugung
Neubau Feuerwehrgerätehaus Haunstetten Lüftungsgerät Decke Fahrzeughalle 3000m³/h Abgasabsaugung für 7 Stellplätze 1 Splitgerät mit 5 kW Luftleitungen als Rechteckkanal und Wickelfalzrohre
Frist: 29.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz- oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit; schwere Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Zuschlagskriterium: Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 GWB, insbesondere: Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Betrug oder Subventionsbetrug; Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung; Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB, insbesondere: Verstöße gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz- oder mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Einstellung der beruflichen Tätigkeit; schwere Verfehlung, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung; Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 07.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 549916-2026
- 28.05.2026Berichtigung 1Die Angebotsfrist wurde um eine Woche verlängert.
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