Maschinelle Entrauchungsanlage für den Zentralbau
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Staatliches Bauamt Augsburg
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 22.05.2026
- CPV-Codes
- Maschinentechnische Installationsarbeiten (45351000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 353545-2026
- Verfahrensnummer
- d9347779-3ae4-4d4e-96d1-7cb6a9ccc87f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Staatliche Bauamt Augsburg beschafft für den Zentralbau in der Region Augsburg eine maschinelle Entrauchungsanlage. Der Leistungsumfang umfasst zwei Entrauchungsventilatoren mit jeweils 72.000 Kubikmetern pro Stunde, acht Nachströmöffnungen mit Jalousieklappen, vier Entrauchungsklappen sowie Kanalsystem und Verkabelung. Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2026 um 07:00 Uhr UTC; der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
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Leistungsbeschreibung
Maschinelle Entrauchungsanlage bestehend aus 2 Entrauchungsventilatoren mit je 72.000 m³/h, 8 Nachströmöffungen mit Jalousieklappen mit je 18.000 m³/h, 4 Entrauchungsklappen mit je 36.000 m³/h, Kanalsystem, Verkabelung
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lueftungsarbeiten Zentralbau Entrauchung
Maschinelle Entrauchungsanlage bestehend aus 2 Entrauchungsventilatoren mit je 72.000 m³/h, 8 Nachströmöffungen mit Jalousieklappen mit je 18.000 m³/h, 4 Entrauchungsklappen mit je 36.000 m³/h, Kanalsystem, Verkabelung
Frist: 30.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 607974-2026
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