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L 214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
| Vergabenummer | ||
|---|---|---|
| Maßnahme | ||
| Leistung |
Besondere Vertragsbedingungen
1 Vergütung Besondere Bedingungen:
Abschlagszahlungen vereinbart: Ja
2 Ausführungsfristen 2.1 Beginn der Ausführung: Spätestens Werktage nach Aufforderung Späteste Aufforderung am (Datum) Frühestens Frühestens am (Datum) Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Spätestens am (Datum)
2.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens Werktage nach Zuschlagserteilung Einzelfristen für 2.2.1 = spätestens Werktage nach 2.2.2 = spätestens Werktage nach 2.2.3 = spätestens Werktage nach
2.3 Vollendung der Leistung nach Datum Spätestens am (Datum) Einzelfristen für 2.3.1 = spätestens (Datum) 2.3.2 = spätestens (Datum) 2.3.3 = spätestens (Datum)
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L 214 (Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen) 3 Abnahme 3.1 Die Leistung ist förmlich abzunehmen. 3.2 Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle, bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
4 Vertragsstrafen
4.1 Bei Überschreitung der Ausführungsfristen für Beginn Vollendung Einzelfrist der Leistung hat der Auftragnehmer für jeden Werktag, um den eine Frist überschritten wird, eine Ver- tragsstrafe in Höhe von % vom Wert desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, zu zahlen. 4.2 Die Summe der zu zahlenden Vertragsstrafenbeiträge wird auf insgesamt 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.
5 Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der Ergänzenden Ver- tragsbedingungen bzw. des § 14 Nr. 3 VOL/B nicht, sondern für = Jahre für = Jahre für = Jahre
6 Rechnungen
Alle Rechnungen und beizufügenden Unterlagen (Wiege- und Lieferscheine etc.) sind zweifach einzu- reichen, davon abweichend: -Abschlagsrechnungen -fach -Teilschlussrechnungen -fach -Schlussrechnungen -fach -Unterlagen -fach
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen:
7 Sicherheitsleistungen
Zur Vertragserfüllung werden Sicherheitsleistungen in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme verlangt: Ja Nein
8 Preisgleitklausel
Die Geltung folgender Preisgleitklausel(n) wird vereinbart: Stoffpreisgleitklausel gemäß Formblatt Stoffpreisgleitklausel – L 225
9 Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
Die Verwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Leistungs- erbringung ist verboten.
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Keine Siehe beigefügte Unterlage „Weitere Besondere Vertragsbedingungen“
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